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Der Witwe eines gelernten Arbeiters mit 3 Kindern, l ^mb-r cingehen, steuerfrei find?

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Bttlin, 10. Sept. Den Abendblättern totrb' ou3 Straßburg gemeldet, daß in dem Von den Franzosen besetzten Gebiet zurzeit 61 deutsche Zeitungen verboten

einem Arbeitsverdienst von mehr als 15 500 Mart rvhn. sie vollständig. ,:, B

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Aufhebung der Zwcmgsbewirtschaftung des Flei­sches gefordert wird, bis zu» 1. Oktober zur Vsr - fügung stehen.

dentscher Pressevertreter ES sie der Wier- dadener Kurverwaltung auf besonders reser-

I blaue Augen haben, aber eine von den Großeltern I braunäugig ist, dann sind nur noch 90 Prozent der I Kinder blauäugig. Wenn beide Eltern braune Augen haben, so haben nur 175 Prozent der Kinder

I Augen von dcr Farbe der Eltern; die übrigen 25 lProzent haben blaue Augen. Wenn eins von den I beiden Eltern blauäugig ist und das ander« braun- I äugig, dann waren die blauen und di« braunen I Augen unter ihren Kindern gleichmäßig verteilt. I Ladekostüm aus Spitzen. Der Luxus, der in Iben eleganten französischen Modebädern mit Bade- I kostiimen getrieben wird, hat dazu geführt, solche Kostüme ganz aus Spitzen herzustellen. Die lose Beziehung, di« das Ladekostüm schon vielfach zum Wasser hatte, ist damit völlig aufgehoben. Natür­lich bringt keine Dame eine solche kostbare Toilette

I in nähere Berührung mit der Salzflut. Diese Badekostüme aus Spitzen kosten 1000 Fr. und mehr und sollten eher den NamenEtrandroben" füh­ren, denn sie haben mit dem Dadekostüm von einst nur das sehr ausgiebige Decolletö am Hals, Rücken, Armen und Deinen gemein, sonst find es sehr kostbare und elegant gearbeitete Toiletten, i

18 Jahr« Beförderungsdauer für ein« Postkarte. Eine in Berlin am 22. September 1907 an einen Ber­liner Adressaten aufgegebene Postkarte ist diesem nun am 8. September 1920 -»gestellt worden. Sie hat also 13 Jahre zur Beförderung gebraucht. Da inzwischen der Posttarif verschiedentlich erhöht wurde, mutzte der (Empfänger der Postkarte ein Strafporto von 60 Pfg. entrichten. Dem Schreiber der Karte kann aber hieran kein Verschulden zugemesfen werden, da er ja vor drei­zehn Jahren unmöglich eine derartige Hinaufsetzung des Posttarif» vorausahnen konnte. *

Für die Hinterbliebenen tritt ein Ruhen der Ver- forgnngsgebührniffe erst ein, wenn die alleinstehende Witwe neben der Rente mehr als 6500 Mk. Jahreseinkommen hat. Bei der Witwe mit einem Kind erhöht sich dieser Betrag ans 7000 Mk, bei der Witwe mit 2 Kindern auf 5700 Mk., mit 3 Kindern auf 8400 Mk, mit 4 Kindern auf 9100 Mk.

Für je 1000 Mk, um die das Einkommen der Hinter- Oliebenen diese Sätze übersteigt, ruht ein Zehntel der Renten bezöge, und zwar wird, wenn das Einkommen ! aus Arbeitseinkommen besteht, im allgemeinen mir die Witwenrente von dem Ruhen betroffen. Erst wenn das Arbeitseinkommen mehr als 12000 Mk. beträgt, ruht unter Umständen auch ein Teil der Waisenrente.

Folgende Beispiele mögen zur Erläuterung dienen: Für eine in einer mittleren Stadt (Ortsklasse C.) lebende kiickerlose Witwe eines gelernten Arbeiters die eine Rente

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trächtigt, so erhält er die entsprechend höhere Rente. [ Bedarf der Beschädigte fremder Wartung und Pflege, so erhält er neben der Rente eine Pflegezulage von 750 bis 1875 Mark. Jeder Kriegsbeschädigte erhält da­neben freie Heilbehandlung seines Leiden«, sowie die er» ! forderlichen Körperersatzstücke, orthopädischen und anderen Hilfsmittel. Der Beschädigt« hat außerdem Anspruch . auf unentgeltliche berufliche Ausbildung zur Wiedergewin­nung oder Erhöhung ber Erwerbsfähigkeit, insoweit er durch die Dienstbeschädigung in ber Ausübung seines Be­rufs oder in ber Fortsetzung einer begonnenen Ausbildung wesentlich beeinträchtigt ist. Daneben tritt tzie soziale Fürsorge mit den erforderlichen Fürsorgemaßnahmen, im wesentlichen zu Lasten des Reiches, ein.

Die Durchführung des neuen Reichsversorgungsgesetzes wird dem Reich jährlich etwa 6A Milliarden Mark kosten, also fast 100 Mark ams den Kops eines jeden Deutschen ohne Rücksicht aus Alter und Geschlecht. Um bei der ungünstigen Finanzlage des Reichs die Rente ber Schwerbeschädigten aus den vorgenannten erheblichen

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lieber die Leistungen des Reiches für die Kriegsbe­schädigten und Kriegshinterbliebenen besteht in weiten Kreise» des Volkes, insbesondere bei den Kriegsopfern selbst, vielfach Unllarheit. Die Leistungen richten sich künftighin nach dem ReichsversorgungIgesetz; ans ihm wird auszugsweise folgendes mitgeteilt:

Der Kriegsbeschädigte erhält ein« Rente, die sich nach der Minderung ber Erwerbsfähigkeit, nach seinem bisherigen Beruf, bet Größe ber Familie und den Teue- rungsoerhältnifsen an seinem Wohnsitz richtet: der frühere militärische Dienstgrad bleibt außer Betracht. Der Be­rücksichtigung des früheren Berufs dient die AuS-

IMk. Uebersteigt das Einkommen des Kriegsbeschädigten I diese Grenze, so ruht zunächst nur ein Zehntel seiner I Rente. Für je 1000 Mk. weiteres Einkoatmen ruht ein weiteres Zehntel der Rente. Die volle Rente ruht erst, I'vemn ein lediger Kriegsbeschädigter mehr alS 15 500 I Mk, ein verheirateter mehr als 16000 Mk, ein ver- I heiratetet mit 2 Kindern mehr alS 17000 Mk. und mit 11 Kindern mehr als 18 000 Mk sonstiges Einkommen I hat. Aber auch trotz dieses Einkommens verbleibt dem I Beschädigten die Schwerbeschädigtenzulage mit der aus Ine treffenden Ausgleichs», Orts- und Teuerungszulage. I Dem erwerbsunfähigen früheren gelernten Arbeiter 6er« I bleiben daher, gln'chaü'lig welches Einkommen er be« Irieht, mindestens in Ortsklasse« jährlich 1898 Mk, in lOrt:l-»T 1687 Mk. und in Ort «Nasse E 1406 Mk. Ein I früherer gelernter Arbeiter, dessen Erwerbssähigkett wegen I Verlust eines Armes um 70 Prozent gemindert ist, erhält, wenn er Batet von «Kindern ist, in OrtsklasseB. 6060 Mk Rente. Hat er neben der Rente ein Einkommen von 13800 Mk, so ruht die Hälfte ber Rente; er erhält 3030 Mk. auSgezahlt, sodaß er ein Gesamteinkommen von 16 830 Mk. hat.

Die Bersorgung«gebühruisseder Hinterbliebenen bemessen sich nach der Rente einschließlich der Schwerbe» schldigten» und Ausgleichs,ulage, die dem voll erwerbs- ! unfähigen Krieg«beschädigten zustehen Der srädere Berns deS Kriegsteilnehmers ist somit auch ffir die Höhe ber Hiitterblicbenenbezüge maßgebend; die erwerbsfähige Witwe erhält 30 Prozent, die erwerbsunfähige 50 Prozent der Bollreute des Verstorbenen. Der erwerbsunfähigen Witwe gleichgestellt ist die Witwe, die das 50. Lebensjahr vollendet hat. sowie die Witwe, die wegen ber Pflege und Erziehung von Kindern nicht in ber Lage ist, einem Erwerb usch- zugehen.

Hiernach erhält die erwerbsfähige Witwe eines gelern­ten Arbeiters jährlich in der Ortsklasse A 2089 Mk, I ly 2014 Mk, E. 1856 ML, D. 1702 Mk. nid) E. ! 1543 Mk. Ist die Witwe erwerbsunfähig, so erhält , sie in Ortsklasse «. 3484 Mk, B. 3352 Mk, C. 3094 ML, ! D. 2839 Mk und E. 2580 Mk.

Bei der Wiederverheiratung mit einem Deutschen erhält die Witwe anstelle der Witwenrente eine Abfindung in Höhe des dreifachen Jahresbettages der von ihr zuletzt bezogenen Rente, die erwerbsunfähige Witwe in Orts­klasse A. also 10452 M., in Ortsklasse S. 7740 MU

Jeder Waise unter 18 Jahren wird eine Waisenrente gewährt; sie beträgt, wenn die Mutter lebt, 15 Prozent, tuenn die Mutter nicht mehr lebt, 25 Prozent der Voll- rente des Verstorbenen. Uneheliche Kinder und Adoptiv­kinder sind den ehelichen Kindern in der Versorgung gleichgestellt, unter gewissen Voraussetzungen auch die Sticf» und Pflegekinder. Dio Waise eines gelernten Ar­beiters erhält hiernach jährlich in der Ortsklasse A. 1046 Mk, B. 1009 Mk, E. 930 Mk, D. 851 Mk und E. 776 Mk. Für die Vollwaise eines gelernten Ar- I beiter« beträgt die Rente in Ortsklasse A. 1744 Mk, B. 1676 Mk. C. 1549 Mk, D. 1421 Mk und E. 1290 Mk.

truS Zeitungen ,n haben, meinte der französische Offizier, die Zeitungen lögen bekanntlich alle. Sollte wirklich ein Redakteur im beschien Gebiet Nachrichten über bi; Gewalttaten ber Schwarzen aufnehmen, wenn, er nicht von ihrer Wahrheit überzeugt ist? Er weiß doch daß er etil parteiisches Gerichtsverfahren, schwere Strafe und. Vsrbot seiner Zeitung zu gewärtigen hat. Die Zei­tungen. die in dieser Sache bekanntlich lügen, find die französischen. Da dies allmählich so notorisch geworden [, daß ein mit einem französischen Namen gezeichneter [ Artikel selbst bei den harmlosesten Lesern keinen Glauben mehr siichen würde, nehmen sie jetzt gern Neutrale in ihren Sold. So unternimmt eS im PariserMatin^ eine dänische Schriftstellerin, Aaren Bramson, die Schand­taten ber Farbigen gegen beutsche Frauen abzuleugnen. Man möchte beinahe meinen, daß Karen Bramson den Varzug hat, unter ihren Almen einen westafrikanischen Negersklaven von den dänischen Antillen zu zählen, worin sie nach ihrer Auffassung «fite Ehre erblicken müßte. Ihr imStatin" veröffentlichtes Porträt läßt wenig­stens durchaus die Vermutung zu, daß sie mindestens etwa« dunkel gefärbte Fingernägel hat, da« letzte Zeichen eines durch mehre« Kreuzungen verdünnten ssissatze» von

Für eine auf dem Lande lebende Witwe eines Land­wirtes mit 2 Kindern, die neben Mtwen- und Waise«, rente von 3101 Mk. durch eigene Arbeit einen Jahres- verdienst von 8000 Mk erzielt, ruht ein Zehntel bet Witwenrente mit 154 Mk Hat sie dasselbe Einkommen nicht au« Arbeitsverdienst, sondern aus Vermögen, so ruht ein Zehntel der gesamten Renten bezöge im Bettage von 310 Mk. ;

Im allgemeinen wird ein erheblicher Tess ber Hiuter- bliebenenbezüge tret dann ruhen, wenn es sich um Hinter» blieben« mit großem Vermögen oder um alleinstehende pM erwerbsfähig« Witwen handelt; Witwen mit mehrere, Kinder« erzielen nur selten so große Arbeftsrinlowmen, daß eine wesentliche Verminderung ber Bezüge riiitritt.

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\ Eine in Ortsklasse A. lebende Witwe eines gelernten Arbeiters mit einem Kinde, die neben ihrer Rente bg» 3136 Mk. ein Arbeitseinkommen von 7000 Mk. erzielt, behält ihre Rente unverkürzt; beträgt das Arbeit sei nkon> men 8000 Mk, so vermindern sich die Bezüge nm ^n Zehntel der Witwenrente, b. h. nm 208 Mk, sodaß neben ihrem Arbeitseinkommen von 8000 Mk noch Rcn. teubezüge von 2928 Dfk zustehen. Ein vollständige« Ruhen würde in diesem Fall erst bei einem Einkomme» von mehr als 16000 Mk. eintreten.

Vücherschau.

** Einem dringenden Bedürfnis entspricht Iba« von ber v.Münchotv'schen Hof- und Universitäts- I k rucke re i Otto Kindt Ww., Gießen heraiisaegebene Te le» Iphonverzeichnis (9Mk). Nur wenige Fernsprech» ! te-lnehmer besitzen ein Telephonverzeichnis für die an« I grenzenden Nachbargebiete, sodaß das Pnbl-kum bei ans» toärtißen Verbindungen auf die Auskunft durch das Amt, I angewiesen ist. Bei einem Ferngespräch selbst nach den nächsigelcgenen Orten ist die gewünschte Anschluß» I mnnmer nicht zur Hand, sobald diese Orte im Bereich eines anderen Ober-Postdirekttonsbezirkes liegen, ba da« amtliche Telephonverzeichnis bei Heimatbezirkes über bte Nummern der Nachbarorte keinen Aufschluß gibt. Hierin schafft bas soeben herausgegebene Telephonverzeichnis Abhilfe. Dasselbe enthält in übersichtlicher, alphabetischer Anordnung n. a. die Städte: Alsfeld, Bad Nauheim, Betz» darf, Biedenkopf, Braunfels, Büdingen, Butzbach, Tieg, ! Dillenburg, Friedberg, Gelnhausen, Gießen, Saiger, Her» bont, Kirchhain, Kreuztal, Limburg, Marburg, Nidda, Schotten, Stegen, Weilburg, Wetzlar und die dazwischen­liegenden Ortschaften. Für jede Behörde, für jeden Han­del» und Gewerbetreibende» ist die Anschaffung dieser Buches nur zu empfehlen.

** F. «Seibel, Humoristische Gedichte t«: Wetterauer Mundart (Pfeisfer'sche VerlagSbnch». Handlung, Gießen). Preis 8,50 Mark Das sauber z ausgestattete Bändchen enthält eine wohlgelungene, banfr| bar zu begrüßende Auswahl der humoristischen Gedichte- von Hessens bedeutendstem Mundartdichter Peter Gei bei.- Seine Dichtungen sind Meisterstücke von packender Wir« kung.und musterhafter Form; spricht doch aus allen eint empfinbcttiie Seele, erfüllt von Liebe zur Heimat und ihre» Bewohnern. Das Bändchen soll in keinem Hause fehle») es kann durch jede Buchhandlung bezogen werden, ''

Schwarzengreuel und französische Justiz im Rheinlands.

' In Bonn wurde von dem französischen Kriegsgericht ein deutscher Priester zu einer enorm hohen Strafe ver­urteilt, weil er in maßvollster Weise einen Keinen Teil der Wahrheit über bte Gewalttaten farbiger französischer Truppen gegen deutsche Frauen gesagt hatte. DaS wäre en sich nichts Ungewöhnliches, denn die französischen Militärgesetze stellen bekanntlich da« Bussprechen ber Wahrheit durch Deutsche alSVerleumdung" unter Strafe. Sehr bezeichnend waren aber einige unvorsichtige Neuße­rungen des französischen Verhandlungsleiters. Er ließ erkennen, daß ein Befehl des französischen Oberbefehls­habers erlassen worden ist, wonach bei allen Angriffen mtf die farbigen Truppen die strengsten Maßnahmen ergriffen werden sollen. Es wäre nicht ganz in ver­stehen, warum ein solcher Befehl nötig ist, wenn tatsächlich, wie die französische Presse behauptet, di« farbigen Trup­pen im Rheinlande ein leuchtendes Muster ehrbaren Lebenswandels böten und vor den Lockungen schamloser deutscher Frauen mit Mühe geschützt werden müßten, i Ferner ließ sich der Berhandlnngsleiter die «eußerung entschlüpfen, daß bereits in 17 Fällen farbige Soldaten

5« Mi MWMkM. Uebergangsfragen.

1.Allgemeine Umsatzsteuer.

Diese ist von */» Prozent ans Iss- Prozent erhöht, und daneben «. a. durch Einbeziehung der freien Berufe et« weitert. Der 1!ebergang von dem alten auf das neue Gesetz vollzieht sich in der Weise, daß baS alte Gesetz zur Anwendung kommt, sofern Vertrag und Lieferung vor de« 1.1.1920 stüttgefunden haben; die nach dem 31.12.1919 für solche Leistlingen eingehenden Entgelte unterliegen noch bis zum 31. 12. 1920 dem alten Steuersätze von */z Prozent. Bei den Stene rvera ula 1»Ugen sind also kiese Uebergaugssälte besonders an ugeb-u. Bei deujenige» Unternehnmngen. welche bisher statt nach den Entgelten nach den bcwiriten Leistungen Insbesondere nach de» ausgehenden Waren) 'ahtteu, kommt dies nicht in Ze- tracht, beim die nach dem 1.1.1920 eingehenden Ent­gelte waren schon beim Wareuausgaug verteuert. Liegt dagegen nur der Verttagsschluß vor dem 1.1.1920, Lieferung und Bezahlung aber nach diesem Zeitpunkt, so finden, gleichgültig, ob nach den Entgelten oder den Leistungen versteuert wird, die Bestimmungen des ueuen Gesetzes Anwendung. Die S! wer beträgt also !'/,

wegen SittlichkeitSverbrechen bestraft worden wären. Diese I «7

Lahl ist, wenn man sie richtig beurteilt, außerordentlich I «ÖCrmt|CptC5.

doch. Denn in den aller selten str» Fällen erlolgtI Wir sich di« Farbe der Augen »ererbt. Ein überhaupt Anzeige, und fast niemals vermögen die Opfer interessantes Licht auf den Einfluß ber Vererbung kr farbigen Soldaten diese wiederzuerkennen, wenn sie an bei der Farbe der Kinderaugen wird durch die Sn Pachtung des norwegischen Arztes Dr. H. Dryn

veloen vordeigeführt werden. Endlich wird, wo totrfhä L.

cknmal eine Untersuchung stattfindet, auf die Zeugen Zewü fen, die imBri.ish $?ebtcaI 3ouinaI Mit- durch Drohungen und verwirrende Fragen in jeder Weise Scteilt werben. Bei ber Untersuchung von 834 «ingewirkt, um die Weißwaschung des betreffende» Mohren Personen fand bet Gelehrte, daß, wenn alle Eltern ,_____iS.... . I und Großeltern blaue Augen haben, auch alle

li AlS ber .Angeklagte augab, seine Kenntnisse zum Teil | Kinder blauäugig find. Wenn zwar beide Elter» i

Prozent; doch ist der Lieser:r berechtigt, einen Zuschlag, zum vereinbarteii Preise in der Höhe des Unterschieds von der alten zur neuen Steuer in Rechnung zu stellen, d. h. 1 Prozent, wen» schon bisher eine Umsatzsteuer« pflicht bestand, nnd Issss Prozent, wenn die Leistung bisher steuerfrei gewesen ist.

Für die bisher steuerfrrien Leistungen dec freien Lecuse bedeutet dies, daß die Enta'l!.' für Leistungen ans der ' Zeit vor dem 1.Januar 192!, die nach dem 8!. Tc-

abtnet Ä«ro«rroaitung auf besonder, res«r-s<,l,jchz,ulag«. &e beruht auf dem Gedanken, daß »ierten Plätzen saßen. De, General fühlte sich I die Erwerbseinbuße des Beschädigten nach ähnlichen t«rch thre AnwesenheitgenffTt; er -ab kurzer. Grundsätzen ausgeglichen werben soll, wie in ben Tarif- Hand bem Kurdirektor die Weisung, die Plätze Verträgen der Lohn nach Kenntnissen und Fertigkeiten, räumen zu lassen, und bestand aus dieser An-1Le-M-Ug und Verantwortung abgestuft ist. Je nach erbnnng, obwohl er darauf aufmerksam gemacht 1 Beruf, den die Beschädigten vor ihrem Militärdienst warb«, daß e» sich am Vertreter der deatschengebildet. In Press« hanbrlt«. mit d«r Erklärung, daß «r fonft

lifns-fx rl. u . ä < Ä .. I rauen ote ungerermen Arocrrrr, tn ore zweite Gruvve. bte ®*neta{ ®<0outte> ritoa 70 Prozent aller Kriegsbeschädigten umfaßt. 0«. kr Oberbefehlshaber bet Rheinarme«, leitete eine I hören u. a. alle Gesellen, Facharbeiter und sonstige» ge« Antersvchung «in, mit Wilchern Ergebnis, ist an- lernten Arbeiter und die ihnen gleich stehenden angelernten dekannt. DemJournal des Dubais" zufolge ist I Arbeiter Angestellten, sowie alle übrigen Arbeiter beabsichtigt, Motbacq biszipkinatifch zu maßregeln. I1* Angestellte», deren Tätigkeit erhebliche Kenntnisse kehr heftig greift .^Oeuvre" den General an, brr und Fertigkeiten erfordert; sie erhalte» eine Ausgleichs» stützet £I«5menceau5 Kabinettschef im Kriegs- U'lIn9e Vrettel der Äente^Jnbic dritte Gruppe, Ministerium war. Das Blatt erklärt, baß Btor, Q" ^e her halbe» Rente

gen feinet Bruialitat tn de^. franzöfischen > otzer sonst besonders verantwortlicher Stellung in grSße- thrme« bersichttgt gewesen sei. - Deswegen «r- ren Betrieben, sowie Werkmeister und Arbeiter, schien et vielleicht besonders geeignet als Befehls-1 Tätigkeit außergewöhnlich hoch zu bewerten ist. Ist rin hader im besetzten Rheinland. Kriegsbeschädigter nur infolge der Beschädigung gehindert,

C Buneti nab «almebn c!nen Beruf zu ergreifen, der in eine höhere BerufSgruPpe

t 7 < . x , . «ns-rriht ist. so wird ihm bi« Rente nach dieser höheren

wb. Berlin, 19. 6ept. Wie verlautet, wird lBenifsgruppe gewährt.

fct« Reichsregierang dem Völkerbund, der sich am Hat em Kriegsbeschädigter Kinder, so erhält er außer- 15. September mit der Volksbefragung in Eupen bem noch für jedes Kind eine Kinderzulagc in Höhe von and Malmedy befassen wirb, weiteres Material einem Zehntel feiner Rente.

i Die Lebensmittel-Versorgung.

> vetreideabliestrung «nb Fleischbervirtschafinng.

* wb. Berlin, 10. Sept. In bei heutigen Sitzung des volkswirtschaftlichen Ausschusses des Reichstages berichtete Minister Hermes über die Zusammenkünfte in Lonbon unb Etresa und hob hervor, baß bort versucht wurde, bi« uns zur Ver­fügung zu stellenben Vorschüsse in ber Weise zu verwenben, baß die Art ber Nahrungsmittel unb ihr Herkunftsland uns überlassen bleibe». Es wurde dann di« bisherig« Ablieferung von Ge-

»nen ^onnen (Betreibe, bete» Aufbringung für ble beschädigte, die sich durch ihr Vermögen cber Arb-its-

Gepl die i i in t tabi toep

»exion vier Tage früher als vorgesehen war, vor- idem 7219 Mk., mit 6 Kindern A250 Mk. Noch im März genommen worden ist, am die Politiker and die 11920 erhielt ein völlig erwerbsunfähiger Kriegsbeschädig» Negierungskreise vor «ine vollendete Tatsache zu If' ^rate Anspruch auf vorstehende Rente hoi, pell»» unb ihren Plan zu burchkteuzen. Rücksicht auf die Größe seiner Familie, mit Kriegs-

Informationen desSortiere della Sera" aus nnb Ieuc'

Rom bestätigen bte Gerüchte, daß die serbische Re- 7

v-- ifr,. en. I Bei schwerer Beeinträchtigung der körperliche» Un«

gtetang verbündeten Regierungen ihre W «1 - v^hrtheit erhält der Kriegsbeschädigte nach einer Bcv-

^^vvtgegeben^hat, die italienische Re- Ltfcnung, die in diesen Tagen ergeht, eine Rente auch gentschaft über den Golf von Qaaneto anzuer- Ibann, wenn sein« Erwerbsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist. kennen. I Dcr Kriegsbeschädigte, ber einen Arm verloren hat, hat

wb. Rom, 10. Sept. (Stefani.)Shea Ra- I Anspruch auf bie oben genannte 50proz«ntige Rente auch tionale" meldet aus Triest: Nach Nachrichten aus 1 dann, wen» er feinem Beruf vollständig nachgehen kann. Fiume proklamierte b'Annunzio Fiume als Frei- 15? in feinem Beruf höher, etwa 70 Prozent beeiw- pa a i. Infolge des Eintreffens gewisser Nach­richten aus Paris habe er die Proklamation, bie erst für ben 12. Dezember in Aussicht genommen worben war, sofort vorgenommen.

die in Berlin oder in einer anderen Großstadt lebt, steht I 2. L » r us ste 11 e r.

hernach, vorausgesetzt, baß sie ihre Kinder im eigenen Tie LumSsteuer ist von H) auf 15 Prozent erhöht und erzieht und daher als erwerbsunfähig anzusehen I gänzlich umgestaltet; sie bestand bisher für eine ver- iR. etne Rente ton 6622 jmf. zu Dieselbe Witwe erhält hättnismästig tlrine Anzahl von Gegenständen nnd wurde in einer initiieren Stadt (Ortsklasse C.) 5884 Mk. nnd in I Umsatz im Kleinhandel, d. h. bei der Abgabe an ^nemLa ndort mttbiUidtn Lebcnsbedingungeu (Ortsklasse Konsiimenten, erhoben. Jetzt ist die Zahl der lnpns» ® m , 1' *m.r l<* . _ I steuerpflichtigen Gegenstände erheblich erweitert, die Steuer

Neben den Witwen und Wnstn haben auch die Eltern mitt, ferner in den meiste» Fällen beim Hersteller ec« m auf Berfcrgang, wenn sie bedürftig lind und der 1 hoben, nur bei der Lieferung von Edelmetallen, Gcgen- Berstorbene ihr Ernährer gewesen ist oder Voraussicht-1 ständen des Juweliergewerbes, Originaliverken dec Pla« uK Leworden wäre. Die Ellernrente beträgt für die jn, Malerei unb Graphik, Antim,itätcu, Blumen- nnb Sftent zusammen 30 Droz ent für den Vater und die iPftanzengewindeu, Reit- und Kutschpferden und lebenden Mutter nllcin 20 Prozent der Bollrente des Verstorbenen. 1 Wfld tvitn die Steuer wie bisher bei der Abgabe im Klein» Demnach erhält die versorgnngsberrchtigte Mutter eines handel entrichtet. Da nun ferner einige bisher steuer«

Ellerngeld iu der Ortsklasfe A. i bftjchtige Gegenstände ütxussteucrsrei geworden, anderer« Ml' ^23^ dKk., D. 1136 Mk., I sritz ber DetaiiM steuerfrei wird, soweit die Abgabe ®. 1031 I nunmehr beim Hersteller erhoben wird, gleichzeitig aber

auch die Steuer auf bisher luzussteuerfreie Gcgeiistüude. erstreckt worden ist. ist der Uebergaug vom allen «ruf Vas neue Gesetz ziemlich schwierig.

a) Gegenstände, welche bisher ber Luxussteiwr im Klein­handel unterlagen und auch in Zukunft der Luxusstener im Kleinhandel unterliegen. ES sind dies im wesent­lichen die im vorigen Absatz erwähnten Juwelier- unb Lurusgegenstände. Hier verbleibt es für alle am 31. 12. 1919 im Besitze des lurussteue rpflichtigen Betriebes be­findlichen und bis zum 31. 12. 1920 veräußerten Waren bei oer bisherigen Abgabe von 10 Prozent. Waren, die der Kleinhändler nach dem 1. Januar 1920 bezieht, werden dagegen bei der Abgabe an ben Konsumenten mit 15 Prozent besteuert; der Lieferer kann dann einen Zu­schlag von 5 Prozent zu der vor dem 31.12.1919 be­dungenen Leistung fordern. Zu bemerken ist, daß un­echte und mit Halbedelsteinen besetzte Gegenstände nicht

einkommen in günstigeren Verhältnissen befinden, Renten- i von 1856 Mk. bezieht nnb ein A-be!tS-i-,-n«»... ab$üge in erträglichem Maße vorsehen, lieber ben Um- 7000 Mk. im Jahre ha!. nM ein Ze^llh^ w^ Tang die,er Abzüge besteht wettgehende Unkenntnis. in Höhe ton 185 Mk., sodaß sie insgesamt über rin

Die Kürzung eines Teiles der Rente beginnt frühestens, I kommen von 8671 Mk. verfügt. Erst bei einem Arbefts«

toerin ein lediger Kriegsbeschädigter neben seiner Rente I einkommen von mehr als 10500 Mk. würden sich M»

mehr als 6500 Mk. sonstiges Einkommen aus Arbeit I Rentenbezüge um die Hälfte vermindern, unb erst h-1

oder Vermögen bezieht; bei einem Verheiratete» beginnt ->-> "" - ""

bie Kürzung bei einem Einkommen von mehr als 7000 Mk., hat er 2 Kinder unter 16 Jahren, so beginnt sie mit mehr als 8100 Mk., bei 4 Kindern mit mehr als 9800

16et bte rechts- unb verfassangswtdrigen Maß-1 Hiernach erhält rin früherer gelernter Arbeiter bei nahmen zugehen lassen, burch bie die belgischen Be-1 einer Minderung ber Erwerbsfähigkeit um 50 Prozent in Hürden bie Freiheit der Abstimmung in diesen!der Ortsklasse A. (Großstadt) jährlich 2850 Mk, mit beiden Kreisen verhinderten. ! 2 Kindern 8420 Mk., mit 4 Kindern 3990 Mk., mit 6 Kin-

. I bum 4556 Mk.» in der Ortsklasse E. (Ort mit mittleren

I Lebensbebingunge») 2531 Mk., mit 2 Kinder» 3037 Mk., ty» jmit 4 Kindern 3544 Mk., mit 6 Kindern 4050 Mk. und

(jlUinte lin OrtsNaife E (Ort mit billigen Lkbensbedingnnoenl

wb. Mailand, 10. Sept. Die Nachricht ber SKindern 2531 Mk, mit 4Sinbeim 2955;

Jbea Nazionale- über bte Proklamation berl^li 337L^!" E'n völlm ettuerbsnafähiger

»«o^F^me^wtt'd^uL®°!LDfk cSöMt« «964 Mk..^ill tffirtbern 8355 Mk/mtt

*<» (gtume) roitb auch von anderen italienischen 4 Kindern 9746 Mk., mit 6 .Kindern 11137 Mk, in Octs- ®I5ttern bestätigt, die noch hinzufügen, daß die klaff« E 6187 Mk., mit 2 Kindern 7425 Mk., mit 4Kin- Proklamation am 8. d. M. in aller Stille erfolgte, dern 8662 Mk., mit 6 Kmdern 9900 Mk. und in OrtS- DerCorriet« della Sera" schreibt, daß die An-! Nasse E 5156 Mk., mit 2 Kindern 6187 Mk., mit 4Kin-

mc. Ludwigshafen, 10. Sept. Di» ganze bayerische Pfalz ist ohne Licht and Kraft, da die Elek­trizitätswerke ben Betrieb wegen Kohlenmangels mustellen mußten. Die französische Besatzungsbehörde hat erllärt sie könne zu ihrem Bedauern keine Aus­hilfe mit Saarkohlen leisten, da Frankreich felbtz unter Dringendem Kohlenmangel leide.

Ei» Zwischenfall in Wiesbaden.

I Da»Journal" berichtet mißbilligend von inem Zwischenfall, de, sich vor einiger Zeit tnl Wiesbaden ereignet hat. Der Befehlshaber des' 80. französischen Armeekorps General Mordacq erschien mit seinem Stab« auf der Ostlerrass« des Wiesbadener Kurhauses, auf der eine Anzahl

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