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Amtliches Verkündigungsblatt des Kreises Marburg. W

Tageszeitung für (bas früher kurhessische) Oberhessen

M122

DieOberheiuiche Zeitung" erscheint sechsmal wöchentlich. Bezugspreis monatlich 4 Mk., durch die Post 4.00 Ml. Für ausfallend« Nummern infolge Streik» »der elementarer Ereiziriste kein Ersatz. Lerlaa von Dr. T. Hetzerotb. Druck der Univ.-Buchdruckerei von Joch. Ang. Koch, Markt 21'23. Fernsprecher 55."

Mavburg

Sonnabend, 29. Mai

Der Anzeigenpreis beträgt für die 8gesp. Zeile 75 Pfg. und 10 % Aufschlag, amtliche und auswärtige 1. Mk., Reklamezeik« 2.00 Mk. Jeder Rabatt gilt als Barraüatt. Bet Auskunft durch die bieschüftsstell« und Vermittlung der Angebote 25 Pfg. Son­dergebühr. Postscheckkonto: Rr. 5015 Amt Frankfurt a. Main.

55. W

1920 !

Erstes Blatt.

erklärte ferner, die

tob Frankreich die Priorität verweigere.

Die jetzt

Deutschland durch Lettland oder andere« Ländern

trinnertc an die letzten Erklärungen Bonar Laws im rsgtisiueic linterhansc, woraus hervorgehe, dass Eng-

Mltz-Wsiikk StittosittlMI.

ti'f'. Kopenhagen, 28. Mai. Nach Mitteilung de? Lett. Tel. Büros in Riga hat die lettische Rc« giermig daS FriÄtusprotokoll, das aut 5. 5. in Berlin von den Dtlegierteu Lettlands und Deutschlands uulcr» zeichnet ivurde und dar nach Austausch der Ratifika- ticnen in Kraft treten soll, veröffentlicht. Tie Haupt- bestiunuungen sind: Deittschland erkennt Lettland als selbständigen Staat an und zwar sofort, nachdem von den verbündeten Mächten diese Anerkennung ausgesprochen ist. Sowohl Deutschland als Lettland verpflichten sich, keine Bestrebungen z» unterstützen, die sich gegen eines der beiden Länder richten und keine feindlichen Trnp- peuiilduug auf ihrem Gebiet zu dulden. Deutschland verpflichtet stth bum Ersatz aller Schäden, den Deutsche oder die deut deutsch:» Oöerkoruutaudo unter­stellten Truppen in Lettland angerichtet haben. In Riga wird eine gemischte Kommission die Höbe d«S Schadenersatzes festsetzen. Lettland erhält alles Kriegsmaterial, das den Truppen Bermondts gehörte, ausgeliefert. Deutschland verpflichtet sich, Lett­land Waren auf Kredit z» liefern. Wie MTB hierzu von zuständiger Seite hörte, sind noch folgende Pun^e des Vertrages bemerkenswert: 1. Die oben erwähnte gemischte Kommission wird auch bett Wert der von Lettland zu rr setze »den Aufweitdungen sestsetzen, dtse kitt deutschen Mitteln für. öffentliche Anlagen auf lettländischem Gebiet gemacht worden sind. 2. Beide Bertraasteile sichern sich für den gegenseitigen Handelsverkehr, für industrielle Nnternehmungen sowie für die Schiffahrt das Ruht der Meistbegünstigung zu. 3. Lettland verpflichtet sich, den Transitverkehr au»

kg. Berlin, 28. Mai. Die deutsche Enlfchädi- »"ngsfor-enmg für die durch die französische Besetzung *** Maingaus verursachten Schäden ist nach Pari» ab- ««Wn. Sie lautet auf SN Millionen Mark.

Die Kulturnatiou!

Frankfurt a. M., 28. Mai. Frankfurter Blät­ter berichten aus Caub: Am 27. 5. landeten etwa 35 Mann des 28. französischen Infanterieregiments und ein Matrose in Caub, das im unbesetzte n Gebiet liegt. Die Truppen versammelten sich vor dem Blü- cherdenkmal, wo der Offiizer eine Rede hielt und die Soldaten aufforderte, das Denkmal zn beschmutzen. Der Offizier ging den Mannschaften in dieser Tätigkeit vor­an. Der Vorfall rief eine Menschenansammlung her­vor. Nur durch die besonnene Haltung zweier Wacht­meister wurde ein Zusammenstoß verhütet. Der Offi­zier und-die Soldaten bedrohten die Versammelten mit Revolvern und Reitpeitschen. Beim Abfabren rief der Ofiizer der Offizer der MenicheumengeSchrverue- banbc" zu.

Keine Sitzung des Oberste« Rates in Genua.

mb. Mailand, 28. Mai. Nach Erkundigung an zuständiger Stelle berichtigt derCorriere della Sera" seine eigene Meldung, wonach der Oberst« Rat näch­stens in Genua zusammentreten werde. Es handelt sich bei dieser Meldung nicht um den Obersten Rat, sondern um eine vom Völkerbund angeregte Zusammenkunft des internationalen Arbeiterrates.

Nm Spa«.

wb. Bern, 28. Mai. Nach demMatin" haben sich die verbündeten Regierungen miteinander ins Be­nehmen gesetzt wogen der Anregung der italienischen Regierung, die Konferenz von Spaa auf Len 1. Juli zu vertagen. Man ist jedoch dieser Anregung wenig gün­stig gesinnt, da bei Zustimmung zu diesem Vorschlag die internationale Finanzkonferenz in Brüssel nicht vor dem Herbst stattsinden könnte. Es ist fast unmöglich, die wirtschaftliche und finanzielle Lage Europas solange im Ungewiffen zu lassen.

Die Gläubiger England«.

wb. London, 28. Rial. (iÄeuter.)Eseuing Standard" meldet: Italien, Serbien und Rumänien ersuchten bezüglich' der Bezahlung ihrer Schutden an England die gleiche Behandlung zu erfahren, wie sie Frankreich und Belgien in Hyths durch England zuge­sagt wurde, so das; die Bezahlung ihrer Schulden von der Zahlung der Entschädigung durch Deutschland ab­hängig sein würde.

Kanadas Emschiidiguugssordrrung.

wb. Ottawa, 28. Mai. (Reuter.) Kanada for­dert von Deutschland eine Entschädigungssumme von 187 Millionen Dollars einschließlich 31 Millionen Dol­lars wegen der Kriegsführung mit ungesetzlichen Mitteln.

Ausweisung der Deutschen au« Kamerun nnb Togo.

kg. Genf, 27. Mai. Im Finanzausschuß der Kam­mer teilte die Regierung mit. daß aus den Frankreich übertragenen deutschen Kolonien die Ausweisung der Deutschen verwaltungsrechtlich notwendig gewor­den sei.

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Oberschlesien.

Polenserudliche Kundgebungen in Beuthen.

wb. Beuthen, 29. Mai. Gegen 9 Uhr abends fanden polenfeindliche Kundgebungen vor dem Sitz der Abstimmungskommisfion statt. Grund zu diesen Kund­gebungen war, daß ein Deutscher von einem französi­schen Soldaten erstochen wurde. Der Franzos« hatte sich an deutschen Mädchen vergriffen, das von dem Deutschen befreit werden sollte.

»«geumumcne Methode aber zwinge nicht, mehr als Prouzig Jahre auf den Vertrag zu starren, nnb man iüi nichts dabei auf die französische Regierung Die dertündeten Regierungen wollten nicht? von ihren Pfändern anfgeben, tiamentlich von den besetzten deut« scheu (Mieteik Im San Rem» habe man dies nicht Au betont, io ädern auch erklärt, daß, ivtuii Deutsch« hnb sich länger seiner Verpflichtungen entziehe, 8 tue 6cbiete besetzt werden könnten. Er wieder­hole, daß die Politik FranlxrühZ eine Politik der fcivn mit feinen Verbündeten sei, aber auch eine Rdlitik des Emverständnisses mit Teutschlartd. Ma» ' dusche lebhaft, daß Deutschland begreife, daß es noch dieser Richtung hin für Deutschland das Heil Nbe. Aber nm diese Politik eines Einverständnisses einer Union zn realffierrn, muffe man zu Hand stwg-ii sacheiten, die offen eine Politik der Realisierung der Vcramwortlichkeit verfolgen. Milleradd ver­fugte von der Kammer das Recht, mit den V?r« länbften alle notwendigen Garantien studieren zu wirsen, um zn einer raschen Realisierung zn ge- «igtn. .

Leu ch enr erklärt?, tveigt Millerand eine Pau- vhaisurnme von 70 Milliarden Gold mark angenommen ^be. habe rr Frankreich in eine schreckliche Lage ge- ^»chl. Die Summe sei ungenügend. (Milterand ruft dazwischen, er habe gesagt, das; noch keine Ziffer 'ffigeholtcn ivurde.)

deutsch« Entschüdigungsfordernng für die Besetzung des Maingaues.

Mw, Mt Aniß«.

xie französische Kammer über Spaa. Erklärungen Millerand«.

wb. TartS, 28. Mai. In der heutigen Sammet« sttznng begründete der gemäßigt? Sozialist Aiibriot seine Interpellation über die Festsetzung der von Dentfchland zn zahlenden Wiedergutmachung. Man Müsse die Deutschen daran erinnern, daß sie Vor- p?-ichti!ng-7n ans dein Friedensvertrag von Versailles hätte'!, i'e sie erfüllen urüßten. Der Teil des B?r tragrs, der die Franzosen am meisten interessiere, be hrffsr die Wiedergutmachung. Die Frage sei, ob bie «erkundeten Regierungen berechtigt seien, sich, -hne ti? Karlameule zu befragen, an die Stelle des Wieder- jmiLmchungsanKschiffses zu setzen. Ter Vertrag von Versailles sei kür viele Abgeordnete ein Minimum der Rechte Frankreichs gewesen. Man weite sich nun «na« schrecktichen Abenteuer misschen und einem Teil fcüjer Rechte verlieren, indem man ein neues Mnntuüw mnchmc? Ter Anteil der Wiedrrquttnachung, der Frankreich znfalle, hätte vier bis fünfmal größer friu müssen hi? der, der England zngesprochen werde, t« Politik der Generosität gegenüber Deutschland fretöe einzig und allein aus Kosten Frankreichs geben.

Interpellant warnte deshalb und erfuchte die Re« pernilg, der madfierteu Armut und Misere Deutsch- . laues zn mißtrauen. Er hoffe daß die Regierung irtch sagen könne, das; sie sich uichtt-verpflicht.'t und für Spaa freie Hand habe. Der konservative Äu- ^geordnete Ban d ry d' Asson versuchte zu Beginn fsiber die Interessen Frankreichs im Orient zu sprechen, -wnrde aber vorn Muisterpräsideuteu MUlerand unter« brachen, der erklärte, daß die Regierung nicht in. der Lage sei, irgend etwas über den türkischen Friedens- ^»ertrag.zu sagen. Baudry schloß sich deshalb de» ffn-führungen des Abgeoednetra Anbriot an und unter« strich di? Tatsache, daß Deutschland zahlen könne. [ behaupten, Deutschland könne nicht zahlen, sei r eine reine Hypothese, ein Betrug für Frankreich. Ministerpräsident' Millerand erklärte, in den bis s-tzt st.'ttgefundenen Unterhandlungen sei noch keine V.r bstichtnn^ übernommen worden. Die Verbündeten gin- Zrn noch Span als Fordernde, aber nicht al? Setkibiger, mit vollkommen freien Händen, nm bi? si! sf ü l rang des Friedenöverirages, ab-.r nicht defjeu Revision zn erzielen. Die Entwaff-

Deutschlands sei die erste Bediaguug des Welt« fritot.ii. Diese wesentliche Klausel müßten die Vcr i kündeten mit allen Mitteln diirchsühren. Es wäre ein Ungerechtigkeit und ein Skandal, wenn die Ur« betckr des Krieges nicht die Schuld, die sie sich ver-- Pstich-.e. hätten zn zahlen, vollkonnnen entrichten wür-

h Ministerpräsident Millcrans V.

^ussünfte, cif man seit einem Jahr erhalle» g'- , falteten den Betrag der französischen Wiedergutmach- teu; ans 200 bis 210 Milliarden Goldmark. Mitlerand

durch Lettland nach Deutschland nicht zu erschwerni und keine besonderen Traiifilabgaben zu erheben.

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Deutsches Reich.

Die angeblichen Waffeuverschiebungen. In der Presse wurde dem Reichswehrminifterinm vorgeworfen, Waffeuverschiebungen vorgenommen zzu haben. Die vom Rcichswehrministerium angeordneten Nachfor­schungen ergaben folgendes: Die von dem Oberpräfi- benten von Pommern Ende April im Freihafen von Stettin beschlagnahmten Geschütze waren zum Aus­tausch älterer Geschütze der ostpreußischen Festungen, ebenso war die beschlagnahmte Munition zur Ausstat­tung der Reichswehr und Sicherheitspolizei seit langem bestimmt. Infolge der Sperrung des polnischen Korri­dors sowie aus Mangel an geeignetem Schiffsraum hatte sich der Abtransport hinausgezögert. Die Muni­tion wurde inzwischen Anfangs Mai mit den Damp- sernEreenland" undLaura" abbefördert. Von einer Versendung der inzwischen wieder freigegebenen Ge­schütze wurde Abstand genommen, da auf Grund der Verhandlung« mit be» Verbündeten es noch zwekfel- haft ist, wie sich die Bestückung der Festungen gestalten wird. «Von der Lieferung von Tbaffen und Munition an Finnland ist dem Reichswehrministeriuin nichts be­kannt.

DieKapp-Putschee". Das gegen den früheren Stadtkommandanten von Kiel, Kapitän z. See Loo ff wegen angeblicher Beteiligung am Kapp-Putsch einge­leitete Ermitteluiigsverfahren ist noch erfolgter Ver­nehmung vor den znsiändigen Gerichtsbehörden durch Erlaß des Oberreichsanwalts wegen erwiesener Unschuld eingestellt worden.

Die Auflösung der Zeitfreiwtttigea-Berbänd« ist beendet.

Reichskanzler Müller traf in Begleitung des Statssekretärs Albert zur Erwiderung des ihm un- lömsit erstatteten Besuchs des bayerischen Ministerprä­sidenten v. Kahr tu München ein. Es sanden Be­sprechungen über die wichtigen Fragen der inneren und äußeren Politik statt. Diese Besprechungen nahmen einen durchaus günstigen Verlauf.

Verwendung von Offizieren und Mikitärbeamteu im Zivildieust. Im Re ühsarbe itsm inisterium sind ei« Konteradmiral, ein Oberst a. D., drei Geheime Kriegs- bezw. Admiralitätsräte, zwei Oberstabsärzte a. D. und ein Kriegsgerichtsrat zu Ministerialräten er­nannt worden. Intend.-Rat Burchardt, früher Znlen- daut der Milttärmission in der Türkei, und Major Ja­cobs wurden als Oberregierungsräte angestellt, eine Reihe anderer Offiziere, Militärärzte und Militärbe- amien zu Regierungsräten und ständigen Hilfsarbei­tern ernannt.

Die Welfen. Der sozialdemokratischeVolks- wffjey in Hatmover beginnt mit der VerLfsentlich«ng vch^M^tNprn überweitgehende militärische Vorbe- reitttützei» der ÜBeifenpertei. di« mit monarchistischer Tendenz die Ausrufung eines selbständigen Staates Hannover bezweckt haben sollen.

Krankenkassen und Aerzt«. Das in dem Streit zwischen beit Organisationen bet Aerzte und Kranken­kassen vom Reichsarbeitsministetium angeregte Eini­gungsamt ist nunmehr gebildet. Es besteht aus dem früheren Unterstaatssekretär Wirkl. Geh. Rat Dr. Caspar als Vorsitzenden, den Ministerialräten Dr. Hamel vom Aeichsmtnisterium des Innern und Dr. Sitzler vom Reichsarbeitsminffterlum als amtlichen Beisitzern sowie je fünf weiteren Beisitzern der Arzt- tmb Kasienverbäude. Die Verhandlungen beginnen am 31. Mai im Reichsarbeitsministerium. Vorweg soll ein Kreis von Fragen bestimmt werden, auf den sich die Verhandlungen erstrecken sollen, sowie die Befug­nisse des Einigungsamtes, Insbesondere seine etwaige Befugnisse beim Nichtzustandekommen einer Einigung den Schiedsspruch zu fällen.

Lohnforderungen der Berliner vaunrbeiter. In Eroßberlin, wo kaum zur Zeit 20 Bauten ausgeführt werden können, sind die Bauarbeiter ln eine neue Ausstandsbewegung getreten. Sie fordern einen Stundenlohn von 8 bis 10 << unter Androhung der Ar- bettsniedetleguug.

Scheideman» Oberbürgermeister-Kandidat von Grotz-verlin? Dle Deutsche Parlamentskorrespondenz berichtet: Zum Oberbürgermeister der künftigen Stadt- gemeind« Großberltn ist, wie au» unterrichteten Kreisen verlautet, u. a. Scheidemann in Aussicht genom­men. Seine Wahl soll auch bei den unabhängigen So­zialdemokraten Unterstützung flnden. Daneben wird allerdings nachdrücklich noch Oberbürgermeister Wer­muth und Staatssekretär Dr. Freund empfohlen. Lor den am 20. Juni stattfindenden Stadtverord- netenwahlen kann Endgültiges noch nicht gesagt werden.

Höhere Zettuugspreis«. Die Berliner Zeitungen werden künftighin im Monat einen Bezugspreis von 12 bis 15 °<t verlangen. Vermutlich werden sämttiche deutschen Zeitungen den Bezugspreis erhöhen müssen.

Di« teure« Kartoffeln. Mit dem Einkauf von Kartoffeln in Dänemark hatte die Reichskartoffelstelle einen Herrn Frank beauftragt, der seinerseits als llnteragenten die Herren Berlau, Frydenöerg und Kiefer hatte, letzterer früher in Diensten der Herren Sklarz und Parous. Herr Berlau z.B. erhielt 1919 für jeden Doppelzentner Kartoffeln 2 Kro­nen (bei bet damaligen Valuta etwa 25 M) Provision, außerdem wurden ihm 1000 Kronen zugefichert auch für den Fall, daß die Lieferung nicht zustande kante. Die«, cküaoehl »ach Presseberichten We dänischen Kar-1

toffelfirmen der Reichskartoffelstelle direkte Ange«' bote gemacht hatten und zwar um 12 <« je Doppel­zentner billiger. Kurz: Die Kartoffeln (75000 Tonnen) waren um 15 Millionen teurer als bei direktem Ab« fchluß mit den dänischen Firmen. Sogar dir dänisch«' Presse wunderte sich darüber.

Lichtspielthentre und Lustbarkeitsstruer. Rach demL.A." werden in Halle sämtliche Lichtspieltheater durch die hohe Lustharkeitssteuer gezwungen, am 81. 5. zu schließen. Die Stadt will die Gelegenheit benutzen,; um die Lichtspieltheater zu kommuttaltsieren. .

Blutige Zufammeustöß« mit Zigeunern. Han«' nover, 29. Mai. In mehcerrn Ortschaften der Pro­vinz Hannover ist es in bea vcegangenen Wochen zu blutigen Zusammenstößen -w'jckirn Zigeun-rn und Räuberbanden einerseits und om Einwohnern aibret« seits g-kommen.

bind MIed»iMköiilm» d»kS MimIriilWm» zsWz?

Die augenblicklich ernste wirtichaftliche Lage be» Großhandels hat zu Erwägungen Anlaß gegeben, oi die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen die-Etnschrän«. kung eines Betriebes durch Personalentlasfnngen ge-. statten. Für die Beantwortung dieser Frage kommen,' wie wir dem Organ des Zentralverlmudes des Deut«, fchen Großhandels entnehmen, das Belriebskätegesetz' vom 4. Februar 1920 nnb die Verordnung vom 12. Fe-' bruar 1920 über die Einstellung und Entlassung von Arbeitern und Angestellten während der Zeit bet wirt«, schaftlichen Demobilmachung in Bettacht. Bezüglich' der Entlassung wiedereingestetttcr Kriegsteilnehmer, trifft der § 10 der Verordnung die beachtenswerte . siimmung, daß sie frühestens nach Ablauf von drei Mo­naten nach der Wiedercinstellung und in diesem Falle nur am Ende eines KimdlHungsmonats entlassen wer- den können. Eine Kündigung zu diesem Zeitpunkt ist' auch bann statthaft, wenn sie zu diesem Termin nach. sonstigen gesetzlichen Vorschriften unzulässig wäre; die Kündigungsfrist soll im letzteren Fall sechs Wochen br-' tragen. Die Frage, inwieweit Entlassungen aus An­laß von Wiedereinstclluugen oder zur Verminderuirg. der Arbeituehmerzahl vorgenommen werden dürfen, wirb durch de» § 12 der Verordnung geregelt. Entlas­sungen aus den angegebenen Gründen sind hiernach nut, gestattet, wenn dem Arbeiigcbec keine Vermehrung, btt. Arbeitsgelegenheit durch Verkürzung der Arbeitszeit zugemutet werden kann. Hierbei braucht jedoch di« Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers nicht unter 24 Stunden herabgesetzt zu werden. Es ergibt sich hieraus,' daß also z. B. technisch« Verhältnisse, die eine Streckung der Arbeit unmöglich machen, eine Einschränkung bei Betriebes begründen können; jo wird einem Arbeit« gebet nicht zugemutet werden können, dasselbe Gespann mehreren Kutschern anzuvorttauen. Im übrigen ist aber die Vermindtrung der Atbettnehmerzahl nicht ohne weiteres möglich Nun verleiht jedoch der dlbsatz? des angezogenen Paragraphen dem Arbeitgeber, dessen Lage unhaltbar werden müßte, wenn er seinem Betrieb nicht der wirtschaftlichen Lage anpassen könnte, ein seht wichtiges Recht. Er Ist im Falle bet Arbeitsstreckung berechtigt. Lohn oder Gehalt der mit verkürzter Ar-, bettszeit beschäftigten Arbeitnehmer euisprcchend z«' kürzen. Diese Kürzung darf jedoch erst von dem Zeitpunkt an erfolgen, an dem eine Entlassung der be­treffenden Arbeitnehmer, falls die Arbeit nicht gestreckt würde, nach ben allgemeinen gesetzlichen oder den ver­traglichen Bestimmungen zulässig wate. Zu bemerke« Ist noch, daß bi« Entlassung von Arbeitnehmern, bie nur zur vorübergehenben Aushilfe ober für einen vorüber- gehenben Zweck angenommen waren, durch dies« Be­stimmungen nicht berührt werden. Werden Entlassun­gen zur Berminbetung bet Arbeitnehmerzahl unter Be­rücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen votgensm- men, dann sollen für die Auswahl zunächst bie Betriebr- verhältnisse, bann aber auch die wirtschaftlichen unb. persönlichen Verhältnisse ber Atbeilnehmerfchast weit­gehend berücksichtigt werden.

E« bleibt noch bie Frage zu beantworten, inwieweit f ben Arbettnehmerverttetungen ein MItbest im­mun g s t e ch t bei Entlassungen eingeräumt ist. Nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ist bei Kün« bigungen bezw. Entlassungen eine vorherige Vetsiänbi« gung der Betriebsvertretung durch die Betriebsleitung nicht erforderlich. Der § 84 be» Betrlebsrätegefetz«» gibt den Arbeitnehmern lediglich das Recht, nach tu*. folgtet Kündigung binnen fünf Tagen Einspruch zu ee« heben, indem sie den Arbeiter- oder Angestelltenrat an«' rufen, aber auch die« nut In folgenden Fällen: 1. wen« bet begründete Verdacht vorliegt, daß die Kündtgung wegen Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht, wegen politischer, konfessioneller oder gewerkschaftliche Betätigung erfolgt ist; 2. wenn bk Kündigung ohna Angabe von Gründen erfolgt ist, oder 3. well der Ar« bettnehmer sich weigerte, dauernd andere Arbeit, ak» die bei der Einstellung vereinbarte $u verrichten; 4. wenn die Kündigung eine unbillige und ungetechtfer» ttgte Härte darstellt und 5. b«l fristloser Kündigung wenn ein gesetzlicher Grund hierzu nach Auffassung de Arbeitnehmer« nicht vorliegk. Da« Einspruchsrecht W steht nicht in Bettieben, in bene« kein Betttebreet bezw. Gruppenrat, sondern lediglich rin Obmann eeef' Händen ist.

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