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Tageszeitung für (das früher kurhesiifche) Oberhessen

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55. Jahrg. 1920

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AltnskilS, 24. Frbrll-r Gsrnmig)

Der Anzeigenpreis beträgt für die8tzefv. Zeile 50 4, amtlich# und auswär­tige 60 , Reklamezeile 1.50 X. Zu allen Preisen 10»:, Auffchlag. Jeder Rabatt gilt als Borradatt. Be Auskunft burih die Ge,chaftsstelle u. l^tmifilunp der An. geböte 25 4 Sondrrgedndr. Postscheckkonto: Rr. 5015 Amt Frankfurt a. SDl.

DieOberbessiiche Zeitung" erscheint sechsmal w-chentlich. Der J'n 1 it Bezugspreis deträat monatlich 2,50 X. frei >nS HauS; durch die Post =- 2.50 ohne Bestellgeld «erlag von Dr. T. 5>itzerotd. Druck der

Univ »Buchdr. von Job. A u g. Koch. Markt 21/28. Fernsprecher 55.

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ewelme der Erhöhung der Gütertarife. Dir Höchst -

; Mietenverordnung.

{ 119. Sitzung vom 23. Februar.

!* MrSsident Seinett eröffnet die Sitzung um 12 Uhr

16 Minuten.

j Der Gesetzentwurf bett, die kreisch« !( G,Höhung der Güter« und Biehtarise

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ritrank, idbroalk) Jnstr» >ertan|eii t 16. I. -7 llhr.

Wird cnbgüliig angeno mmen.

t Gr> folgt die Beratung der Anträge der Demo- kttürn xnd Deutschnationalen über die

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W» Dr. Ruer (Demft befürwortet einen Antrag feiner Partei .der den Minifter ersucht, die von ihm et* lasse« Verordnung zur Festsetzung von Höchstmieten gern 9.12.1919 schleunigst der Landesversammlung vor* gulegen, nm ihr eine Nachprüfung der Rechtmäßigkeit und

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WfW.leM),

Die Dentschnütionaleu beantragen, die Verordnung

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le« Interessen der Mieter und Vermieter gerecht toirb, mck Vorsorge zu treffen, daß in kürzester Zeit die Berord*

Zweckmäßigkeit dieser Vewrdnnng zu ermöglichen. Ueber rächsgesetzliche Bestimmungen darf sich auch kein preu- tf&s Minister Hinwegsetzen, ebensowenig darf er das Siecht der Kündigung zum Zwecke der Mietsteigerung Riisfcholten. Juristisch ist die Verordnung überhaupt

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des Minsters durch eine solche zu ersetzen, dir gleichmäßig 1028

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mag zur Prüfung ihrer rechtlichen und tatsächlichen Wrundfögeiu-vor die Laudesversammlung komme.

Mg. Conrad (Dentschnatl.) begründet diesen An- trog, Das Parlament Halle vor Herausgabe einer folche« Verordnung gehört werden müssen. Die ent* tzrgeiestehenden reichsgesetzlichen Bestimuiungen scheinen be* fooßt nm gangen worden zu sein. Will man unseren BoKö genossen genügend Wohnungen sichern, dann i..ag nt«j die lästigen Ausländer in Konzentra* ti o n.s lagern unterbringen.

Minister Stegerwald: Dr. Ruer hat mich in |&Mr*b und Boden kritisiert. Bon Objektivität war dabei jedoch nichts zu spüren. Das Reichsiustizministe- rium hat mitverhandelt und steht durchaus zu dieser Verordnung. Außerdem sind die Hausbesiherorgani* fa frönen befragt worden. Die Wohnungsnot hat einen timfong angenommen ,wie nie zuvor. »»-In Berlin sind 80 006 Haushaltungen wohnuugsloS. Aebn- sich ist es an allen Plätzen. Die freie Wirtschaft im Bau* Nwerbe und im Wohnungswesen ist noch nicht möglich. Den Mietssteigerungen, die vielfach 100 Prozent be* teggen, mußte Einhalt geboten werden, um nicht bol* sthewistifche Zustände herbeizuführen. Gegen den MietS- foncher ist strafrechtlich schleck,! etivaS zu macken. Der Glundstücksverlauf floriert, namentlich legen Auslän­de r hier ihr Geld au. Auch Schieber sind babei im perle. Da darf der Staat nicht müßig zusehen. Fast alle europäischen Länder haben Höchstmieten und bei foritem schärfere Maßnahmen. Gört, hört!) Der foSbe Hausbesitz soll natürlich gcichützt werden. Ich foende mich nur gegen die spekulative Ausnutzung

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fcee Bolles. Die preußische tzöchstmietenverordnung ist die m i t d e st e von allen.

p Abg. Brandenburg (Soz.): Der große Mangel besteht darin ,daß wir zu viel zerfallene Wohnungen

laben. Der Erlaß des Wohlsahrtsministeriums ist nur ' In begrüßen. Wir beantragen, daß der Erlaß uns zur ennfniS vorgelegt wird. Darüber wünschen wir nament- Lchc Abstimmung, um dem Volke zu zeigen, wer seine Fnkeresten wahrnimmt.

** Abg. Beyer- Oberschlesien (Ztr.): Dem Antrag des Vorredners schließen wir uns an. Der Erlaß schützt lie breiten Bolksmassen vor Ausbeutung. Der Weg über eine Verordnung dieser Höchstmieten E nicht ganz richtig gewählt. Ein Gesetz hätte diese rechtliche Materie ordnen müsse«.

; Abg. Klodt-Adlershof (U.S.): Hier handelt es ; sich um Gefundheitsftagen allerersten Ranges. Die An­träge wollen die Ausführung der Verordnung verzögern.

- tMi' lehnen sie ab.

Geh. Rat Rügler, Vertreter des Justrzministe- riums: Die Verordnung ist ein Kompromiß zwischen Hausbesitzern und Mietern. Sie enthält keineswegs nur Vchntzbesrimmungen für die Mieter. Die Verordnung ^besteht zu Recht ,da sie auf dem Uebergangsgesetz vom 17. April beruht.

Abg. Dalliner (Deutschnatl.): Es ist mir unver- ißindlich, wie man von einer Verhetzung der Mieter , «mb Vermieter angesichts unseres Antrages sprechen kann. ! Vr geigt den richtigen -lSeg, endlich zu gesunder Lösung 'te kommen.

j Darauf wird die Weiterberatung auf Dienstag 12 Uhr s betrögt: Anfragen und kleine Vorlagen. Schluß 6'/« Uhr.

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Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg hat Euch gegen den erneuten Beschluß des VerbvndSauS- schuffcz Einspruch erhoben, weil die Zuschläge die vom Minister für Volkswohlfahrt in seinem Ausführungser- M als angemessen bezeichnete Höhe (20 % zur Miete Em 1, Juli 1914) überschritten und de^alb einer ^fceta^^e^un0 ^^ürfen. Nach dem gesetzlichen Ver- fohren geht die Regelung der Angelegenheit nunmehr ^f die Staatsbehörden über. Durch den Bezirksaus- ~*UB wird ein aus zehn Personen, zur Halste ans Hans- ^sttzern, zur Hälfte aus Mietern, bestehender Sachver- , fiandiMnausschuß gewählt, der unter dem Vorsitz des E>ezirlsauSschußvorsitzenden die weiteren Festsetzungen Endgültig trifft.

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tob. Amsterdam, 28. gebt. LautRieuwe Rot- terbamfdie ^aurant' berichtet der Pariser Korrespondent derTimes", daß am Freitag von brn Vertretern der Verbündeten in Pari» über dir Frage derKriegsver­brecher" beschlossen wurde, daß England, Frankreich und Belgien zunächst dir Aburteilung von je 5unstreitigen Verbrechern" von Deutschland fardern würde«. Das gesamte Beweismaterial werde den deutschen Gerichten vorgelegt werden, vor denen auch eine Anzahl von Zeu­gen au» den Ländern der Verbündeten erscheinen sollen. Sollte Deutschland bei dieserProbe aus seine» ehrlichen Willen" versage«, so würde« die Verbündeten Zwangs­maßnahme« «nwe «den.

Berlin, 23. Febr. Die Abendblätter melden aus Leivrig: Der Vorsitzende des Deutscken Anwaltsuerein» richtete im Einvernehmen mit den Anwal'skammern f*eim Reichsgericht eine Geschäftsstelle ein, um die Ver* ♦cibigu ng derjenigen vorzubereiten, die gemäß der Sortierung der Gegner vor das Reichsgericht zur Ver­antwortung gezogen werden.

Verwahrung General v. Gollwitz'.

Wb. Freiburg t. Br., 23. Febr. General der Ar, tillen'e z. D. v. Gollwitz, früherer AnneroberbefehlS Haber, erhebt Verwahrung gegen die in der Ausliefe­rungsliste mit Bezug aut-feine Person erhobenen Be­

schuldigungen, auf Grund beeen er vier Mal auf der Auslieferungsliste steht, zurück. Er habe weder mit De Variationen noch Verwüstungen noch Diebstählen etwa? zu tun gehabt. Tie Anlegung eines umzäunten Raumes für französische Kriegsgefangene bei Montmedp-le Ham sei von höherer Stelle angeordnet worden als Repressalie für die schlechte Behandlung unserer Kriegsgefangenen durch französische Kommandanten. Der Raum sei aber nur wenig benutzt worden.

Die Urteilt imitrhtilb 3 Ernten vkrlanql.

kg. Rotterdam, 24. Febr. Aus Paris wird ge meldet: Die neue Rote an Tevtsckland, dir die Vor legung der Nrteilssprüche des Leipziger Gerichtshofes innerf-nn> einer Frist von 3 Monaten verlanat, lieat dem Rat der Verbündeten vor. Die Rote dürfte nächste Woche nach Berlin abgehe«.

Poincars wird für Bezahlung des letzten Centime sorgen.

kg. Genf, 24. Febr. Rach einem Havasbericht sprach Poincars bei Uebernahme des Vorsitzes btr Wieder- gutmachnngskommission, er werde seine Kraft dafür ein­setzen, daß der letzte Centime von den Derttschen bezahlt würde, auch dann, wenn die Abtragung einen Zeitraum den einem Jahrhundert umfassen sollte.

^i ......

Der Landwirtschaftsansschntz für Beibehaltung der Zwangswirtschaft.

Der Landwirlschartsau^-iutz der Premz^ckcn Lan­desversammlung hat sich für die Beibehaltung der Zwangsbewirtschaftung der Nahrungsmittel ausge­sprochen. Alle Anträge auf Aufhebung der Zwangs­wirtschaft sind abgelehnt worden, so der Antrag Fried­berg (Dem.i, der nur für Getreide und Milch noch die Zwangswirtschaft aufrecht erhalten will, ferner der An­trag v. Kesses (D.-Natl.s, der freie Wirtschaft für den Zucker verlangte, der Antrag Dr. Porsch (Z.). der eine Erhöhung der Zuckerpreise wünscht und die Anträge Peters-Hoch (Soz.) und Dr. Porsch (Z.) auf Annäherung der Gehälter und Löhne an die Welt­marktslage,

$it pnMHe LMmmklm.

Neben dem Landtag ein Finanzrat. Kein Staats­oberhaupt.

Wie diePolitisch-Parlament. Nachrichten" erfahren, finb die Vorberatungen unter den drei Mehrheits­parteien über die neue preußische Verfassung so gut wie abgefdjfoffett. Die Vorlage wird nunmehr das Staatsministerii'm beschäftigen und in den ersten März­tugen an die Landesversammlung gelangen. Die ent­scheidende Neuerung in dem endgültigen Versassungsept- wurf ist ein Finanzrat, dessen Zustimmung ein* znholeu ist, wenn der Landtag dlusgaben beschließen will, die über den von der ©taatSregiernng vorgeicklagenen ober bewilligten Betrag hinausgehen (für neue Stenern, für die Aufnahme von Anleihen und Uebernahme von Bürgschaften sowie für Ausgaben, für die noch keine Deckung vorhanden ist oder für die die Deckung durch An- fcibeit erfolgen soll). Dem Finanzrat sollen die von den Provinzen gestellten Vertreter Preußens im Reichsrat angebören, ferner der Präsident der Oberrechnnngskam- mer, der Präsident der Preußischen Staatsbank, bet Präsident der Zentralgenossenschaftskasse und eine An­zahl vom Landtag zu wählende Mitglieder, die an Zahl um vier geringer fein sollen als die preußischen Mitglieder des Reichsrats. Wählbar ist, wer daS 35. Lebensfahr vollendet hat und feit drei Jahren Preuße ist. Die Land* tagsabgeordneten müssen bei ihrer Wahl in den Finanz­rat ihr Mandat niederlegen. Alke zwei Jahre scheidet ein Drittel der gewählten Mitglieder des Finanz­rates auS. Die Sitzungen des Finanzrates sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Finanzrates sind immun und erhalten Diäten. Beanstandet der Finanz­tat ein Finanzgesetz ober einen Beschluß von finanzieller Tragweite, so unterliegt die Angelegenheit erneuter Be­schlußfassung des Landtages. Hält der Landtag mit Zweidrittel-Mehrheit an feinem ursprünglichen Beschluß fest, so behält es babei fein Bewenden, sofern nicht die Staatsregierung den Landtag auflösen teilt.

Preußen wird für eine Republik und ein Glied des Deutschen Reiches erllärt. Träger der Staatsgewalt ist die Gesamtbeit des Volks. Das Volk gibt seinen Willen über die Staatsangelegenheiten durch den von ihm ge­wählten Landtag kund. Das Staatsministerium führt namens des Volkes die Regierung.

Ein besonderer Abschnitt enthält die Bestimmungen über den Landtag. Der Landtag toirb in allgemei* net, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl an einem Sonntag ge­wählt. Wahlberechtigt sind alle über zwanzig Jahre alten Deutschen, die in Preußen ihren Wohnsitz haben, wählbar alle über 25 Jahre alten Wahlberechtigten . Die Prüfung der Wahlen nimmt ein Wahlprüsnngsgericht vor. Die Mandatsdauer beträgt vierJahre. Der Landtag tritt spätestens am ersten Mittwoch des November jeden Jahres am Sitz der Regierung zusammen. Die Vollsitzungen des

Landtages sind öffentlich, doch kann auf Antrag von wenigstens 50 Abgeordneten die Oeffentlickkeit ausgesckloi- s-n werden. Der Landtag mnß auf Antrag eines Fünf­tels seiner Mitali*der Untersuckunasausschüsse rinfeken, die ebenfalls öffentlich verbandeln, wenn nick- mit Zwridrittel-Mehrheit das Gegenteil beschlossen wird WÄbrend der Vertagung deS^Landtage? wahrt ein ständiger Ausschuß seine Reckte.

Ein weiterer Abschnitt bchand.'lt L;*? Staatsmini­sterium. Der Präsident des Landtage? be­ruft den Ministerpräsidenten und auf dessen Vorschlag die übrigen Stoatöminister, die im allgemeinen ihm gleichgestellt sind. Das Staatsministerium ernenn' die Beamten, erläßt zu den Gesetzen die Ansfübrnnas- v-rordnungen, übt das Reckt der Begnadigung ans nsw Ein Mißtrauensantrag muß von mindestens 30 Abgeord­neten unterzrichnet fein. Wegen Verletzung der Verfassung oder der Gesetze kann der Landtag die Minister vor dem Staatsgerichtshof belangen. Die vom Landtag beschlossenen Gesetze muß das Staatsministeriiim ver­künden, wenn es den Landtag nicht anflöfen will.' Ge­setzesvorlagen, die der Landtag abgelehnt hat, können in demselben Sitzungsabschnitt nicht wieder vorgebracki werden.

Das Reckt der Gemeinden und Gem^indeverbändc auf Selbstverwaltung wird in der Verfassung grundsätz­lich anerkannt. Im übrigen wird für den Ausbau der Selbstverwaltung ein besonderes Gesetz in Aussicht gestellt, ebenso wie noch ein besonderes Wahlgesetz und Wahlprü- mngsgesetz angekündigt werden . Ein weiterer Abschnitt behandelt die Rechte der Staatsbeamten. Ihre wohlerworbenen Reckte werden erneut für unverletzlick "rklärt. Ihre Entlassung aus dem Amt ober Versetzung in ei uanbere? Amt mit geringerem Rang ober Gebalt kann nur unter den gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetz­ungen und Formen erfolgen.

In den Nebergangs- und Schlußbestimmungen werden die Befiignisse des früheren Königs erneut dem Staats­ministerium übertragen. Als Träger des landesherrlichen Kirchenregiments soll "er, bis eine besondere Ge­setzgebung diese Frage erledigt, durch drei Mitglieder des Ministeriums evangelischen Bekenntnisses vertreten werden.

Verfassungsänderungen und^ebenso Be* fchlüffe aus Anllageerhebung gegen Minister bedürfen der Zweidrittel-Mehrheit. Für alle öfsentlicheir Beamten wird erneut bet Verfassungseid vorgeschrieben.

Wie dieP. P. N/^höreü, besteht bei den Mehrheits- Parteien der Landesveriammlung die Ueberzengung, daß die Vorlage in der Form des Entwurfs ohne große Schwierigkeiten angenommen wird. Immerhin werde ihre Beratung erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, und an Neuwahlen für Preußen dürfte einstweilen kaum zu denken sein.

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Einbruch in daEharloltenbnrqerMansoltlim

tob. Berlin, 23. Febr. Gestern wurde ein Ein­bruch in dem Charlottenburger Mausoleum entdeckt. Einbrecher haben den Sarg der Königin Luise gesprengt, nach Schmucksachen durchsucht und be - raubt. Die Deckel anderer Särge widerstanden. Bon den Sargdeckeln Kaiser Wilhelms, der Kaiserin, des Prinzen Albrecht und der Fürstin Liegnih find goldene, silberne und vergoldete Kränze und Zweige geraubt wor­den. Von den Einbrechern fehlt noch jede Spur.

Zu dem Einbruch teilen die Blätter mit, es sei nicht ausgeschlossen, daß auch hier die Schloßeinbrecher von Glienicke und Nrkolskoi ihre Hand im Spiele haben. Das wertvollste Stück ihrer Beute, der von ihnen im Heizraum zurückgelassene goldene Kranz vorn Sarge Kaiser Sil* bebti L, habe rintn Wert von 40000 bis 50 000 Mark.

Dieser Kranz ist eine Stiftung der Großherzogin-Witw« tuise von Baden. Die Fürstin pflegte alljährlich am Todestage ein neues goldene« Blatt mit eingravierter Jahreszahl hinzuzufügen.

Berlin. 23. Febr. Rach demSoTafaniriget" wurde im Heizschacht des historischen Museums in Wien der verschwundene Marschallstab, aber ohne Brillanten tnd Gvldschrnnck aufgefiinden.

GnW einer netten MlestdnW.

Ausdehnung der Selbswerwallung.

der

Stadtverordneten, Bürgermeister und Velgeordnete«,

Berlin, 23. Febr. Rach den Abendblättern wirb die im Ministerium des Innern fertiggestellte ische Städteorbnung dem Staatsminifterium u.ntz - vrei'fiischen Landesversammlung vorgeleat. Selbstverwaltung der Städte wird darin erbebttd aus­gedehnt und bas Aussichtsrecht der Regier'.,itg ans wenige fest umrissene Zuständigkeitsgebiete be* schränkt. Alle Gemeinden mit über 15000 Seelen können Stadtrechte erwerben. Die Stadtverordneten­versammlungen bestehen ans acht bis einhundert auf vier Jahre gewählten Bürgervertretern. Die Mit­glieder des Magistrats werden auf 12 Jahre gewählt. In ff einen Städten kann von der Einrichtung eine- Magistrats abgesehen werden. Größere Städte sind in Berwallnngsbezirke einzuteiten. In allen Städten haben noch in diesem Jahre neue Stadt­verordneten wählen siattzusinden. Die Wahl­zeit aller Bürgerntnster und Beigeordneten erlischt 1 drei Monate nach Inkrafttreten der neuen StDtt- ordnung. r

Uzzch Wmtt mm KtHM.

Berlin, 23. Febr. Der Proz*ß Er-berger-5?els* ferich wurde heute fortgesetzt. Geb. Justizrat Dr. v. G o r b o n trug einen Schriftsatz vor, in dem e? straf- prozeßlich für unzulässig erklärt wird, über den Inhalt , Von Aussagen vou Zeugen vor dem verhandelnden; und erkennenden Gericht Beweise zu erheben. Nur j das Gericht selbst habe aus dem Inhalt der Aussagen ; zu urteilen. Er werde deshalb gegen solche Beweis- ( ausnahme Verwahrung einlegen, dagegen seien die Vertreter des Nebenklägers zur Treten Erörtrung über, den Inhalt von Aussagen an Hand der beiderseitigen Stenogramme bereit. Es werden dann in dem Schrift- - satz zu den einzelnen bisher verhandelten Fällen ' Ausführungen gemacht. Zu den andern Punkten toirb die Beweiserhebung anheimgestellt. Der Vorsitzende ! hat Bedenken gegen den Beweisantrag int Falle < Wolff, da hier der Nebenkläger als Minister Trans- ' aktionen im Interesse des Reiches vorgenommen bat ; Dr. Friedländer erklärte, daß Erzberger sich für die Nationalversammlung zur Beratung der Steuer» gcsetze einen Vertreter bestellte, sodaß er für den Prozeß zur Verfügung stehe. Zum Falle Hapag behauptete Helfferich, Crzbctger habe in einem ganzen.Kom­plex von Geschäften seine amtlichen Kenntnisse zu Börsenspekulationen ausgenuht, habe unsere Handelsflotte ausgliefert und nach Festsetzung der Entschädigungen an die Schiffarts- gesellschaften in Hapagaktien spekuliert. Fried­länder bestritt, daß Erzberger bei dem ganz offen getätigten Kauf von Hapagaktien Dinge benutzte, die er in amtlicher Eigenschaft erfuhr. Erzberger er­klärte, er habe die deutsche Handelsflotte nicht aus* geliefert, sondern zur Verfügung gestellt. Er habe Hapagaktien int Januar und März 1919 gekauft als fine politische Maßnahme, um zu zeigen, daß unsere t Schissabrt eine Zukunft habe. Im November 1919 habe er die Aktien, die er zu 93 gekauft habe, z« | 114 verkauft und Prämienanleihe gezeichnet. Dr. ' Alsberg fragt Erzberger, ob er nicht ohne Zuziehung des zuständigen Neichswirlfchaftmitnsterinms nach dem Ankauf von 100 Aktien über die Höhe der Entschädi* gütig mit der Hapag verhandelt habe. Crzberger antwortet, er hab« in Weimar mit den Herren die Möglichkeiten erörtert, die für die Interessen der Ree­der gegeben waren und in einer Kabinettssitzung einen Vorschuß von l/t Milliarden für die Reeder vorge­schlagen. Rechtsanwalt Tr. Alsberg schließt darau- daß Erzberger sich einen Eingriff in den Geschäfts­bereich des Reichswirtschaftsministeriums angemaßt habe. Als Reichsfinanzminifter hab« et auch den Vertrag mit bet Reederei-Treuhandgesellschaft abge­schlossen. Minister Giesberts bestätigt, daß Erz* berget ihm auch zum Ankauf von Hapagaktien geraten habe, um das Vertrauen zu den Schiffahrtsgesell­schaften zu stärken. Zeuge haben das Vorgehen Erz- bergers für dumm ober allzu ideal gehalten. ES folgt die Vernehmung des ObcMeutnants Düfter- berg von der Waffenstillstandskommission in Spaa. Zeuge hat von Spaa aus einen Bericht an die Adresse des Obersten Reinhardt nach Berlin geschickt, von dem Erzberget, bevor Oberst Ncinhardt den Brief,