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frrettt fct 6et Befärdemmg etSarBenej» UntfrntS» ^tijnintycn nachträglich jnerfmmt Herben. KrLexSjahre KB» LnslanbÄmf-nchalt ta deutsch«« Dievst« g^fen lei Scrcchnuug der Dienstzeit doppelt; die Feit der HU- derschnldeten Desirnyenschast wird «U Tim&jrft enge» rechnet. Die Ansprüche auf die Lu-LwehchiL-LuüSzcich. *ung find nur insoweit begründet, ei8 die erforderliche Dienstzeit bis Kriegsbeginn 1914 erfüllt war. Bei Bet» ieibung der höheren Klaffe (einschl. Dienfk-mSzeich» mmgskreuz) wird die niedere Klaffe der DienstnnSzeich- eung abgelegt. Reben der Auszeichnung zu L »der D werden die Auszeichnungen zu 8. aber 4. nicht Verliehen. Die Verleihung der DienstauSzeichmmg an bereit» ent» laffene HeereSangehörige erfolgt nur auf eigenen An­trag. Anträge auf Verleihung find beim zuständigen Bezirkskommando (Verforgungsstelle) unter genauer Angabe der militärischen Verhältniffe des Antragsteller» zu stellen. Erfolgt diese Antragstellung nicht bi» 1.2.20 unterbleibt die Verleihung. Auf spätere Eingaben wird Antwort nicht erteilt. Dieser Termin gilt auch für die bi» 1. 8. 19 zurückgckehrten Kriegsgefangenen; für spä­ter Plrückkehrende ist Schluß für die Einreichung bet Anträgss drei Monate nach Eintreffen de» letzte^ KriegS- GefangenentranSportes in bet Heimat.

/* Bezahlt die Rechnungen! Wer die am 1. Januar 1920 in Kraft tretenden IV, *h betragende Umsatzsteuer sparen will, bezahle seine Rechnungen au5 dem Jahre 1919 noch vor dem 1. Januar, da der

öetoerSAtöenbe He xeschNH festgesetzte UmsatzKiter

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Vertreter: AuguO Weidicg, Gießen, Sleinstr. 50

f f A rhfiin(TI! Kanin-Zucht-Vereine, Klein-Tier-Zucht vereine, Verbände und SammlerI

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Ich bezahle bei umgehender Zusendung für:

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Gegründet 1883

Das Amtsgericht. (Sn. R. I.)

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Marburg, den 26. November 1919.

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Berantwortsich für den politischen Teil: Kurt Ha inte; für den -rtlichen und Provinz. Teil: Wilh. Wißner,

Der Magistrat, gez. Troje.

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und 197 zu st 5'90 Mart.

G-eßen, den 21 Dezewoer 1919

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, 121/180 , , 51/120 , bis 60 .

aber 250 ,

Sitz-' in Neustadt (Kreis Kirchhain) e. G. m. b. H.

Gegenstand de» Unternehmens ist:

Sie Förderung der wirtschaftlichen Verhältniffe Mitglieder durch gemeinsamen Einkauf von Lebens- WirtschastSbedürfniffen im Drosten und Absatz Kleinen.

Der Vorstand besteht aus folgenden Personen:

kg, Mi dic heben, pm 8.

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tu. schlage, »ach 2 ütofm Häfen : Kit <j nicht «; P Wirde,

Binde- und , Pressentarne billig» sofort ab ja?#«

Horddeuteehe

Karl Keßler

Pferdehandlcr und Metzger, Wiessck bei .

Fernsprecher 9?r. 128*,

Bahnhofsvorsteher Boy in Neustadt als Bereinsvorstchcr, Straßen meister Senget in Neustadt als Stellvertreter be8 Borstchers,

Postverwaltet Reitz in Neustadt als Schriftführer, Smtsgerichtssckteiät Dombrowski in Neustadt oll Stell­vertreter de» Schriftführers,

Sbcrbahnafststent Bödicker in Neustadt als Rechner, llnterassistent Fuhrmann in Neustadt als stellvertreten­der Rechner.

Das Statut datiert vom 22. November 1919, das Er- gänzungsstatnt dom 23. November 1919 und 13. De­zember 1919.

Alle öffentlichen Bekanntmachungen find, wenn sie1 rechtsverbindliche Erklärungen enthalten sollen, von 2 Mitgliedern, des Vorstandes zu unterzeichnen und im Kirchhainer Kreisblatt bekamst zu machen (§§ 27 und 4 des Statuts).

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Zeichnung für den Verein erfolgt durch den Vor­stand in her Weise, daß 2 seiner Mitglieder zu der Firma iS re Namensunterschrift hinzufügen.

Die Genoffenschaft wird durch den Vorstand gericht­lich und außergerichtlich vertreten.

Neustadt, Sfr. Kirchhain, den 17. Dezember 1919.

In da» Genoffenschaftsregister wurde heute einge­tragen:

Wirtschaftsvercinigung der Beamten und Hilfsbe­amten in der Stadt Neustadt (Kreis Kirchhain) mit dem

Deutschhaus-

ESS1S

Jacob Hahn

Leipzig, Ritterstrasse 15, Tel. 2414.

I. Billarde und deren LubehörstLA.

H Handwaffen, deren Bestandteil» und Fubehörtekle, stach» für Handfeuerwaffen bestimmte Munition.

9. Sand- web Wafferfabrzerrge zur Personenbeförde­rung, wenn die eit motorischer Kraft an getrieben werden, oder Venn sie nach, ihrer Beschafienheft für BergLÜgungs- oder sportliche Zwecke bestimmt stick.

10. Teppiche, einschließlich der Wandteppiche, für deren Lieferung da» Entgelt dreißig Mark für den Quadrat» xstttt uunncvTratt.

11 Zugerichtete Feld zur Herstellung von Netzwerk sowie BelleLung»- und JrweneinrichtungsgegenKLicke auS oder rottet Verwendung von Pelzwerk.

Bei Lieferung dieser Gegenstände im Kleinhandel, auch Lieferungen stkichtgev(xdetreibender tDrivatpersonen) zählen hierzu, ist die erhShte Umsatzsteuer von 10 vom Hundert deS vereinnahmten Ent- geftS zu entrichten. Die Entrichtung der Steuer geschieht bei Privatpersonen noch §25 des Gesetze» durch Verwendung mm Skempelnwrkeu auf dem vom Lieferer zu erteikercken Empsangsbekenntnis. Das Empfangs­bekenntnis ist an eine bestimmte Form gründen nnb muß längsten» innerhalb 2 Wochen nach Empfang der Zahlung dem Käufer auSgehänndigt fein. Es muß den Namen deS Lieferers, den Gegenstand nach seiner han­delsüblichen Be^ichmrng den Betrag des Entgelts, den Tag der Zahlung und den Steuerbetrag enthalten. j

Bei nicht erfolgter Zahlung der Stenern vom Lieferer 1

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Geriet inbeter

ist der Empfänger deS gekauften Gegenstände; haftbar und beide machen sich der Steuerhiy. terziehung schuldig, sofern sie für eine richtig Ausführung der Steuern und ordnungsmäßige Auss^ lang eines EmpsonaSbekenutnnses nicht rechtzeitig Sorgt tragen. Es liegt also im eigensten Jntere.sse des Kau. sersvon Luxusgegeustäuden ans pxj. Vater Hand sich bei der Zahlung des Entgelts ein richtig ver stempelte- Empsaugsbekennt. nis aushändigen zu lassen.

Hinterziehungen der Steuern sind nach §38 des setzes mft Geldstrafe bis zum SO fachen Betrage d« hinterzogenen Steuer bedroht. Auch der Versuch btt Steuerhinterziehung und die Nichtansstcllung eines E«. psangsbekemttniffes sind ebenfalls strafbar. Wir werde» künftig gegen dieftmgen. die die Versteuerung beim Verlass kuxusstenerpfkichtiger Gegenstände Untertassen haben, *by Strafverfahren einfeiten müssen und fordern dieftnigen, die die bereits getättgten Verkäufe ans Unkenntnis bei Gesetzes nicht versteuert haben, auf, dies bei Mwciidss, einer etwaigen Bestrafung, unverzüglich in uusekem Ge. schäftszimmer, Kilian, Schuhmarkts, Zimmer 11. nach zu. holen.

, Wird mit dem Hinzufügen veröffentlicht, daß vor­stehender Gemeindebeschluß auf Grund des Erlasses deS Ministeriums des Innern vom 20. Oktober 1919 L 1771, Fin. Min. H. 25922 durch Verfügung b«3 Herrn Regierungs-Präsidenten vom 15. Dezember dS. IS. auf die Tauer eines Jahres genehmigt ist.

Marburg, den 23. Dezember ISIS.

Der Dtagistrat.

Dir Lllprssterttrpflichr.

HftrsichSch der LarnSsteuerpfticht der Vrivakperstnrrn herrscht imnwr noch Unklarheit über die Anwendung des z 10 des vmsatzstrnergesetzeS vom 26. Just 1918. Dieser Daragresh dehnt die Steuerpflicht auch aus Privat­personen ans. Rach |8 find lnrussteurrpftichtig:

1. Edelmetalle, Perlen, lKnMeiue, synthetische <8>el- steine, Hakbcdelsteine und Gegenstände ans oder in Ver­bindung eit diesen Stoffen, einschließlich der mit Edel­metall doublierten und plattierten sowie der unechten plattnierten, vergoldeten oder versilberten Gegenstände.

L Taschenuhren, sofern das Entgelt für die Lieferung einhundert Mark überschreitet.

3. Werke der Plastik, Malerei und Graphik sowie Kopien und Vervielfältigungen solcher Werke, sofern das Entgelt für die Lieferung zweihundert Mark überschreitet.

4. -Anttanitäten, einschließsich alter Drucke, und Gegen­stände, wie die aus Liebhaberei von Sammlern erworben werten.

5. Photographische Handapparate sowie deren Be­standteile und ZubehSrstücke.

6. Flügel, Klaviere, Harmonien nnb Vorrichtungen zur mechanischen Wiedergabe musikalischer Stück sowie zugehörige Platten, Walzen und dergleichen.

Kanfn-Bookfelle, , . »

Or*<rlnalware (gute und schlechte)

Wi 1 kanlnf»Ile, la (bestbehandelte Pelzielle) Ha, Winter-

Hasenfelle, la Wmter- n */.

(Sommer-)

Katzenfell«, la schwane

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' la Schecken

Na .

p la kleine

Xa alte Zielen- und Bockfelle

la grosse Heberling»

Sohußxlegen

Xa Zickel (Kitzfelle)

8 2.

Der Zuschlag wirb non Magistrat veranlagt mrd ist in der gleichen Frist wie die Vrnnderwerbsteua en die Stadthauptkasse zu zahle«.

8 3-

Di« im gesetzlichen Rechtsmittelversahren erfolgte Herabsetzung oder Aufhebung der Grunderwerbfleucr zieht die entsprechende Ernräßigung oder Freistellung der Züschlagsbeträgc von selbst nach sich.

; 8 4.

Die Rechtsmittel regeln sich nach den Bestimmun­gen d«S Kommunalabgabengesetzes. Durch die Ein­legung der Rechtsmittel wird die Pfiicht zur Zahlung des Zuschlages nicht aufgehoben.

Lestelluugm ans

la. schweren, schwarzen

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der in Kürze euttreffeu wird, nehmen entgegen.

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Kaufe alle Torten ^tbrniidispftrlit

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Weihnachtsfeier les gklmm'u i« DitiaOMOMtPrti bei Seebode Montag den 29. Dezember 1919, abend- b Uhr

Ansprachen der Herren Professor« Hermelink und Otto.

KünsflCTischs Darbietungen.

Die Mitglieder werden um zahlreichen Besuch ge­beten. Freunde find als Gäste herzlich willkommen.

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Gemeindebesck'lnst

Bett, die Erhebung eines Z'ischlags zur Grunderwcrbs- steuer.

Auf Grund deS 8 34 deS Grunderwerbssteuerge­setzes vom 12. September 1919 wird mit Zustimmung der Stadtvercrdneteu-Ver^a ^m'uug vom 18. November 1919 für den Bezirk der Stadtgemeinde Marburg nach- tzchender Beschluß erlassen:

. 81. -

Zu der nach dem GruuderwerbsteuergeseK vom 1L . September 1919 zu erhebenden Grunderwerbsteuer wird rin Zuschlag von zwei Drittel v.H. deS gemeinen Wertes des Grundstückes ober des nach den §§ 12 bis 14 bei Gesetzes an seine Stelle tretenden Betrages erhoben.

Xa Winterrehe

la Kroße naehsaohwarten (auch Sommerware)

la Hnnde-FeUe (kleine nnd große) .

Xa Kalb- .. (vol.troeken. rat geschlachtet, ohne Beine)

la Schaf- ( » Ohne Beine, mit N. obae Wolle)

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Bei her heute ü» (Seqeuroart eine? Notar» aotge» r»;nme.ten ordenll cheu Verlokung unserer zu 108h v. -ftahlb-iren 4l,Teftlchniduerschre-onngsn von» Sahr» 1911 find sollend* Nummern gezogen werben: " <rt. a. an ie l<lO0 Mit. 22, 114, IS -, 218, 470, 446,

Kit. B iu te 500 101t. IS, 34, $6, 5^, 96, SO, 103, 105, 121, 147, 181, 191.

Die Vadticbitixe dieser LeLschuIdsettchreibiingen, beten Ler-insunq mit bem 30. Juni 1920 msthört, erfolgt am 1, Huli 1020

bei dec Dresdner rianlk, Atiale.Caffel m Gaffel, bei der Dresdner Hank in Frankfurt «. M, bei dein Kankkause Sani* ztmttb, ^lurd«» und

jfmnktwrt

bei der iffirektion der AisksulO-Geselllchaft, i" llrile Kieken in Kiektu.

sow e unserer Bestie >n Sirtz.'u.

Zvr Äücktzl>ir>n find »10* ei*t vor.zrzeigt worden solgende TellschuldiSirschreibiinae«:

au» ber SerlnruK3 von 1917 L>t. B Nr. 138, aus der oorfäbrft.-u Verlesung Sit B Nr 50, 128, 186

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«u| Punkt« tunfl:

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Kanlnpelzfeile, la grn gut gespannt u. trocken, über 180 Gr.

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Franz Menzel

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