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Ouentef. ^aft'cTffra^e, Müller, Markt, Bogel, Weiden­hausen, Ctio, Biegenstraße.

Die Karten gelten nur in der Woche in der sie an** gestellt werden.

VI.

Für die im Einwohnermeldeamt au »gegebenen Lebensmittelkarten fOr zuriickkehrend« Gefangene können die darauf entfallenden Lebensmittel nur bei Kaufmann 3 t ne mann, Neustadt, eingekauft werden.

Hierdurch werden alle Steuerpflichtigen, welche mit der Zahlung der Steuern und Abgaben für da» 3. Viertel­jahr 1919 noch rückständig sind, sowie die Steuer- pflichtigen, denen die Steuerzettel bis zum 15. Novbi. 1919 zugesiellt worden sind, aufgefordert, bat Steuer» rückstard bis zum 5. Tezbr. 19.9 einzuzahlen.

Am 6. Dezember 1919 beginnt die kostenpflichtige ZwangSbritreibnng. 8766

Marburg a. L, den 29. November 1919.

Sladt-tzanptkaffe.

Ta? sogenannte FrohnhofSgäßchcn zwischen Universi­tätsstraße und Schulstratze soll als öffentlicher Weg ein­gezogen werden.

Einsprüche hiergegen sind binnen 4 Wochen zur Ver­meidung des Ausschlusses bei der unterzeichneten Be­hörde Zimmer 9, Kiliangebäude schriftlich oder zu Pro- wkoll anzubringen.

Marburg den 28. November 1919. 9795

Die Wegepolizeibehörde.

X to je.

Städtischer Einkauf.

I.

Die städtischen Wirtschaftsstellen und da» Einwohner­meldeamt, Hofstadt 221, sind täglich von %10 bi» %1 Uhr für den Verkehr des Publikums geöffnet.

II.

Montq^pen 1. Dezember Butter- und FettauSgab« für die Zeit vom 24. 11. bis 30. 11. 19 in den Geschäften, in denen die Eintragnnacn erfolgt sind. ES kommen zur Verteilung auf die Butterkarte 1 50 Gramm Butter zu 55 Pfennig in folgenden Geschäften: Kohlmetz, E. Kratz, C. Kratz Hauptgesch., O. Kratz Zweiggcsch., Müller, Otto, Pauli, Quentel, Nästrup, Ritter, Runkel, Nup- persberg, Salziger, Scheidt, Schaaf Nachf.

In allen übritzen Geschäften 50 Gramm Margarine zu 50 Pfg.

Auf die Butterkarte 2 wird Donnerstag, den 4. Dzbr. auf den Kopf der Bevölkerung 50 Gramm Oel bei sämt­lichen Kaufleuten verteilt.

Die Urlauber- und Besucherkarten werden nur in denjenigen Geschäften beliefert, in denen die Familien­karten eingetragen sind.

Die Kaufleute haben die bei ihnen abgegebenen Butter- und Fettkarten bis spätestens DienLtag, den 2. Tezbr., nachmittags 5 Uhr auf der Kartenstelle cinzu- reichen. Die übrig gebliebene Butter ist am Dienstag, den 2. Dezember bis mittags 12 Uhr bei Kaufmann O. Kratz zurückzugeben.

Montag, den 1. Dezbr. Butter, und FettauSgabe an Urlauber und Besucher in den Buttererkaufsstellen.

DienStag, den 2. Dezember bei Milchhändler Platz, Neustadt, Ausgabe von Margarine für Bäcker und Fett für Gast- und Speisehäuser auf die Butter- und Fettkarte, welche mit einem Stempel versehen sind und auf Fremdenfleiscklarten ausgestellt werden.

Von Dienstag, den 2. bis Sonnabend, den 6. Dzbr. in den Läden Quentel. Haspelstraße, Müller, Markt, Bogel, Weidenhausen und Otto, Biegenstraße, gegen Abgabe der Krankenkarten Grieß, Honig, Zucker, Hafer­flocken. Auf die Gerstenmeblkarte 1 Pfund Gcrstenmehl zu SO Pfennig, auf die Grünkernmehlkarte 1 Pfund Grüukernmebl zu 1,10 <*, und auf die Mehlkarte 1 Pfd. Auslandsmehl.

Der Verkauf von Zucker an Urlauber und Besucher erfolgt für Dezember in den Läden Quentel, Müller, Bogel und Otto. Die eingenommenen Karten sind am 5. 1. 1920 der Kartenstelle einzureichen.

Süßstoff an Gast-, Speisehäuser und Konditoreien Ist zu haben bei den Kaufleuten: Scheid, Zwischenhausen, Knopf, Metzgergafle und Schneider, Frunkfurterstraße. Zum Einkauf des Süßstoffes muß vorher eine Bescheini­gung auf der Wirtschaftsstelle, Hofstadt 22, abgeholt werden.

III.

Eintragungen auf Lebensmittelkarten für Dezember.

Freitag, den h. und Sonnabend, den 6. Dezember liegen bei den Kaufleuten die Listen zum Einträgen der Marmeladen karten für Dezember, welche mit 1 Pfund Kunsthonig beliefert werden, auf. Die einge­nommenen Karten sind zu 100 gebündelt am Montag vormittag bis spätestens 12 Uhr auf der Kartenstelle, Hofstadt 22, abzuliefern.

IV.

Verkauf auf Lebensmittelkarten für Dezember.

Bon DienStag, den 2. bis Sonnabend, den 6. Tezbr. en alle Bollmilchberechtigten auf Grund der Dollmilch­bezugskarten der grünen AuSweiLkarten und der braunen Einkaufskarten auf den Kopf % Pfund Sago zu 35 Pfg. bei folgenden Kaufleuten:

Quentel, Haspelstraße, Bezirke 1, 4046, 4953;

Müller, Markt, Bezirke 216 und 18;

Bogel, Weidenhausen, Bezirke 32, 3439, 47 und 48; Qtto, Biegenstraße, Bezirke 17, 1931 und 33.

Tie Kaufleute haben die verabfolgte Ware in die braune Einkaufskarte einzutragen und darüber eine Liste gu führen, die bis zum 8. Dezember mittags 12 Uhr auf ber Kartenstelle einzureichen ist.

von Freitag, den 5. Dezember bi» Donnerstag, den 11. Dezember werden bei folgenden Kaufleuten: Arne- Vnann, Baltz, Bromm, Bühner, Deinert, Eigner, Estor, Gröger, Hecker, Holzerland, Kautz. Keßler, Keitel, Knopf, Koblmetz. Schwaner, O. Kratz, E. Kratz. Müller, Otto, Mauti, Quentel, Rästrup, Ritter, Ruppersberg, Salziger, ikchildwächier, Schaaf Nachf., Schimpf, Schneider, Uhlig emf Nummerkarte 3 für Dezember 16 Pfd. Wei­tz» n m e h l zu 25 Pfg. auf den Kopf der Bevölkerung t»»gegeben.

i Die Ausgabe erfolgt nur auf Grund der grünen UuSweiSkarte.

Die Kaufleute haben die Karten zu 100 gebündelt bis frätcften» 15. Dezbr auf der Kartenstelle einzureichen.

Ferner kommen auf den Kopf der Bevölkerung % Pfd. Bohnen zum Verkauf, worüber noch nähere Bekannt- machung erfolgt.

V.

Von DienStag, den 2. Dezember bis Sonnabend den #. Tezbr. kann auf die im Einwohnermeldeamt ausge- »ebenen Bezugskarten für Urlauber und Besucher % Pfd.

uee bei folgenden Kaufleuten bezogen werden:

VII.

Bon Mittwoch, bett 3. bi» DienStag. den 9. Dezember Zwieback bei folgenden Bäckern: Fuch«, Ketzerbach, Lahm, Steinweg, Schmidt, Hafpelftrahe, Klingelhöftr, Barfüßerstraße, Manegold, Casselerstratze, Amend, Wei- bcnhausen, Schatz, Biegenstratze, SchweinSberger, Bar­füßerstraße, E. Ehr. Kratz, FriedrichSplatz,

VIII.

Da» Petroleum für den Monat Dezember ist eingetroffen und von Montag, den 1. Dezember bis Frei­tag. den 12. Dezember bei folgenden Kaufleuten zu haben: Kohlmetz, Bahnhofstraße, Bogel-Weidenhausen. M. Schmidtmann, Kasernenstraße, Weber, Barfützerstr.

Di« Ausgabe von Petroleumkarten an Familien, die weder Gas noch elektrische» Licht haben, erfolgt in der Kartenstelle Hofstadt 22II. nur unter Vorzeigen der grünen Ausweiskarte tote folgt: für die Bezirke 126 Montag, den L 12. borm. 9%12% Uhr, für di« Be­zirke 2752 DienStag. den 2. 12. borm. 9%12% Uhr, für Aftermieter, die weder Ga» noch elektr. Licht haben, für gewerbliche Zwecke und für die, welche auf besonde­ren Antrag Petroleum erhalten, erfolgt die Ausgabe der Karten ebenfalls nur unter Borzeigen einer Legitimation wi« folgt:

Perfonen mit dem Anfangsbuchstaben AL Mittwoch, den 3. 12. borm. 9%12% Uhr.

Personen mit dem Anfangsbuchstaben MZ Tonne r»- tag, den 4. 12. borm. 9%12% Uhr.

Der die Karten an den bestimmten Tagen nicht abholt, berliert den Anspruch darauf.

Die Kaufleute dürfen Petroleum nur gegen die von der Stadt Marburg auSgegcbenen Petroleumkarten für den Monat Dezember verabfolgen, und sie haben die eingenommenen Karten bi» Montag, den 15. 12. der Kartenstelle einzureichen.

IX. '

Die Stadt hofft, in den nächsten Tagen in der Lage zu sein, Holz verteilen zu können. Der Holzverkauf soll in der Hauptsache durch Holzkarten geregelt werden. E» werden an die einzelnen Haushaltungen und Untermie­ter auf dem Kohlenamt in den nächsten Tagen nach der unten brkanntgegebenen Reihenfolge Holzkartcn ausge­geben. Diese Holzkarten sind mit Nummernkarten ver­sehen und eS wird in Aussicht genommen, für die HauS- baltunzskarten auf jede Nummer 2 Zentner und für die Einzelmieter auf jede Nummer nur 1 Zentner Holz ab­zugeben. Haushaltungen bis zu 4 HaushsltungSmit- gli-dern sollen eine Holzkarte erhalten, Hofhaltung:» bis zu 8 Haushaltungsmitgliedern 2 Holzkarten und dann für jede weiteren 4 Mitglieder noch eine weitere Holzkarte. Der Einkauf des Holzes soll bezirksweis- er- folgen; die einzelnen Bezirke werden aufgerufen werden.

Nur in besonderen Fällen, wenn der Transport des Holzes für die Bürgerschaft unmittelbar möglich ist, soll das Holz raummeterweise im Wald abgegeben weiden, und zwar auf je 2 Köpfe deS Haushaltes 1 Raummeter. Diese raummeterweise Abgabe kann aber erst erfolg», wenn die Sicherheit gegeben ist, daß auch neben ihr noch die Einzelbelieferung mit Holz stattfinden kann.

Die Abgabe der Holzkarten erfolgt auf dem Kohlen­amt an Haushaltungen und Einzelmieter am: Montag, den 1 12 borm. 912% f. d. Bezirk« 14, 15, 18;

nachm. 35 f. d. Bezirk« 1, 28.

Dienstag, d. 2. 12. »orm. 912% f. d. Bezirk« 2, 34 u. 38; nachm. 35 f. d. Bezirk« 3, 7 u. 30.

Mittwoch, d. 3. 12. vorm. 912% f. d. Bezirk« 46, 48 u.53. Donnerstag, d. 4.12. vorm. 912% f. d. Lez. 12,20 u.24;

nachm. 35 f. d. Bezirke 40 u. 44.

Freitag, den 5.12. vorm. 912% f. d. Bezirke 6, 9 u. 52; nachm. 35 f. d. Bezirke 16, 25 u. 47.

Sonnabend, d. 6. 12. vorm. 912% f. d. Bezirke 8 u. 51. Die übrigen Bezirke werben bei bem nächsten Wochen­bericht aufgentfes.

X.

Montag, den 1. Dezember werben an bte Haushal­tungen der Vrotkartenbezirke 912 und 5053, welche auf Bezugschein oder durch Umtausch feine Kartoffeln erhalten haben, pro Kopf 50 Pfund Kartoffeln ausge­geben. Der Verkauf erfolgt borm. 812 Uhr und nach­mittag» 24% Uhr für die Bezirk« 912 in der Turn- halle und für bi« Bezirke 5053 in der Wurstfabrik. Dörth strotz«. Da» Pfund kostet 12 Pfennig. Grüne AuSweiSkartc ist vorznlege».

Dee Spiritu» für November ist «ingetroffen und wird im Laufe der nächsten Woche (DienstagMitt­woch) den Kaufleuten zugefahre« werden. Di« Karten können aber schon von Montag, den 1. Dezember 1919 ab auf der Kartenstelle (Hofstadt 22II) in Empfang ge­nommen werden und zwar in den Sprechstunden von 9%12% Uhr vormittags.

Wiederholt werden von den Bäckern Reisebrotmarken auf der Kartenstelle abgeliefert, di« garnicht oder nur ganz unvollkommen ttmrch einen dünnen Bleistiftstrich entwertet worden sind. Die« ist nach den bestehenden Bestimmungen unstatthaft. Jede eingenom­mene Reisebrotmarke ist so zu entwerten durch Tinte oder Stempel, daß ihre Weiterbenutzung auSgeschlosien ist.

Diese richtig entwerteten Reisebrotmarken find wi« bisher jeden Montag gut geordnet und nicht wie ein Knäuel der Kartenstell« «inzureichen.

Verfallene Brotkarten find nicht mehr an­zunehmen, da fich die Einlieferer der Gefahr auSsetzen, daß ihnen diefe starten nicht angerechnet werden.

Marburg, ben 29. November 1919. 9769

Die Magistrat. Mueller.

Außerordentlich«

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Sn km- und MMM? zu MM.

Freitag, bett 12. 1919. nachmittags um

1 Uhr findet e-ne außerordentliche ®eueraloerfamndiing tu der Wirtschaft MUH. Vkritzintzrr II «tt folgender Taget-

ordnung 1.

2. 8.

statt.

Statutenündertina,

Wahlen 1) de« Vorstände» nnb b) UusfichtSrat, Antrag de» Rechner» auf GehaltSregultrruutz, BerjchtebeneS.

Für be* exffit6t8ret:

-chOmbor, X. Vorsitzender.

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Marburg, den 29. Nov. 1919.

3m Namen der trauernden Hinterbliebenen: Elise WeckeNer, zed. Radrua«, Friedrich Naberrarr i. 5 S«krl.

D> Beerdigung findet DienStag, den 2.

Dezember, mittags 12 Uhr, von der Friedhofs«

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Marburg, den 29. November 1919.

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Beerdigung findet am 2.12. vorm. 12 Uhr von der FrirdhofSlapell« statt.

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