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mit dem Kreisblatt für den Kreis Marburg

Tageszeitung für (das früher kurhessische) Oberhesseii

1919

Markt 21/23. Fernsprecher 55.

164

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ihrer Würde vereinbaren kann, biym sollte sie wenigstens

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Wir nicht mehr mitmachen und beantragen Absetzung

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vertreten sein. Das ist in den letzten nicht der Fall gelvesen. Das können

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Erhöhung der Pension von Reichsbeamte« wird in »weiter und dritter Lesung angenommen.

Der Gesetzentwurf betreffend die Pensionierung von Reichsbeamten infolge der Umgestaltung bei Staatswesens wird in zweiter und dritter Lesung ange­nommen.

Präsident F c h r e n b a ch setzt die nächste Sitzung auf morgen vormittag 10 Uhr an mit der Tagesordnung: An­fragen, Gesetz betreffend Entschädigung, die auf Grund des Friedensvertrages zu zahlen ist, Ausführungsgesetz zum Friedensvertrag, Post- und Telegraphengeseh, Tabaksteuer» gesetz, Reichsabgabeordnung, Antrag Löbe über Wochen» Hilfe, Wahlprüfungen, Bericht des Ausschusses für Volks» wirtschaft. .*

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auch gleich in dritter Lesung angenommen.

Der Gesetzentwurf betreffend

dieser Vorlage.

Reichsfinanzminister Erzbe'rger: Wenn sie dem Anträge flattgeben, mache>r sie es dem Finanznnnisienum «möglich ordnungsmäßig Geldes'auszugeben. Wir ge­raten dadurch vor den Slaatsbankerott. (Gr. Vewegung und lebhaste Unruhe rechts.» Die Nationalver- fammlung möge wenigstens die erste Lesung vornehmen Wtb bas Gesetz an einen Ausschuß ve weisen.

Abg. Schultz (Deutschnatl.) widerspricht.

Abg. Dr. Heinze (T. Vpt.). Wir fordern ebenfalls die Absetzung der Vorlage. Wir müssen fordern, daß unS Gelegenheit gegeben wird, die Vorlagen in gründlicher Leise zu durchdenken und zu beraten.

Marburg

Dienstag, 19. NMst

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19.

kompliziert. Jeder Kenne

10 Uhr 25 Min. Als erster Punkt sieht auf der Tages- vrb lung die erste und zw ite Beratung des Anleihe- Desetzes für 1919.

z isbg. Hugenbcrg (Deutschnatl.) zur Geschäfts- tzrdnang: Als wir der heutigen Tagesordnung am Sonn- ; abend zustimmtcn. mußten wir annehmen, daß sich damals die Vorlage bereits in unserer yanb befand. Der Irrtum ist entschuldbar, da es unmöglich ist zu wissen, welche Gesetzesvorlagen dem Hause zugegangen sind. (Lebhafter Widerspruch. ) Die Vorlage ist uns erst Sonntag morgen . zugegangen. Sie konnte also gemäß § 18 heute nicht zur

Beratung gestellt werden. In der letzten Zeit sind ja manche Gesetze mit einer Oberflächlichkeit beraten toarben, die der Würde dieses Hauses eigentlich nicht entspricht. Wenn die Mehrheit dieses Verfahren mit

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gewährenden Abfindung ein größere- Entgegenkomme» gegen die Kapitulanten.

Abg. Schirmer (Zentr.): Von einer Animosität gegen das Heer kann bei unS keine Rede fein. Der Ent­wurf bringt den Kapitulanten die Abstattung de» Danke», den wir dem ganzen Heere schuldig sind, und er bringt erhebliche Vorteile und Abfindungen.

Abg. v. Gräfe (Deutschnatl.): Der Unteroffiziersbund ist etwas spät und nicht in geschickter Weise mit seine» Wünschen an uns herangetreten, nämlich als die Be­schlüsse des Ausschusses eigentlich schon feststanden. Dia Schuld trifft die Regierung.

Abg .Trinks (Soz.): Unsere Stellungnahme einer reinen M ißgunst zuzuschreiben, wäre unwahr. Auch andere, weite Kreise haben schweren Schaden durch de» Krieg gehabt. Das Wettrennen um die Gunst der Ossi» ziere machen wir freilich nicht mit. Die Offiziere stam­men aus reichen Kreisen, während die Kapitutenten unt näher stehen. Das Gesetz schafft einen allgemeinen be­friedigenden Zustand.

Abg. Dr. Haas (Dem.): Mit dem vorliegenden Ge­setz wollen wir den Unteroffizieren, deren Vortrrfflichkeit unbestreitbar gewesen ist, einen kleinen Teil der ihue» geschuldeten Dankes abstatten. Gleichzeitig seien alte Arbeitgeber auf die moralische Verpflichtung hingewieser^ ..ehemalige Kriegsteilnehmer einzustellen. Mit der Eingab« des Reichsbundes deutscher Unteroffiziere, die in Hohem Grad« irreführende. Gegenüberstellungen enthält, ist de» Kapitulanten ein schlechter Dienst erwiesen. Die Untee» ofsiziere sollten den Widerstand der äußersten Linken dochf nicht unterschätzen. Die Vorlage stellt die Unteroffizier» teilweise günstiger al» Offiziere mit der gleiche» Dienstzeit.

Kriegsminister Reinhardt bezieht sich auf feint Ausführungen zum OsfizierSentschädigungsgesetz, die auch für das Kapitulantenentschädigungsgefetz gelten. Im Namen der Unteroffiziere danke ich für dir Anerkennung, die die Vorredner ihren Leistungen gezollt haben. Unvolk- kommenheiten werden durch den Härteparagraphen, beffe» entgegenkommende Anwendung ausdrücklich auch ber Reichsfinanzminister zugesichert hat, ausgeglichen werbe» können.

Damit schlleßt die allgemeine Aussprache. 819 erhält eilte Fassung, nach bet das Gesetz am 1. September 1911 ht Kraft tritt. Danach erfolgte die Annahme deS Ge­setzes in zweiter Lesung, darauf in dritter Lesung mit de» Stimmen aller Parteien gegen die Unabhängigen.

ES folgt die erste und »weite Beratung deS Gesetz­entwurfes zur Ergänzung be8 Mannschaftversor« gungSgesetzeS vom 31. Mai 1906, des Offiziers- Pensionsgesetzes vom 31. Mai 1906 und des Militär» Hinterbliebenengesetzes vom 17. Mai 1907.

Reichswehrminister NoSke: Der Zweck des Gesetze» ist in §1 ausgedrückt: Es soll den Kapitulanten, die während des Krieges a) zum aktiven Offizier ober Deck­offizier wegen Tapferkeit vor dem Feinde befördert, b) zu« Offizier des BeurlaubtcnstandeS befördert, c) mit einet Beamtenstelle der Militärverwaltung auf Widerruf be­ließen worden sind, die Rechte des Kapitulanten im Sinnt des Mannschaftsversorguiigsgesetzes verliehen weckten, b* sie sonst eine beträchtliche Schlechterstellung erfahren wür­den. Bon erheblicher finanzieller Tragweite ist da- Gesetz nicht.

DaS Gesetz wird darauf ohne Erörterung in zweiter und

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Der Staatsgerichtshof.

Weimar, 18. Aug. Der Verfassung-auSschuß hat folgenden Antrag an die Nationalversammlung angenommen:Die Nationalversammlung wolle bei schließen auf Grund der Verfassung deS deutschen Vol­kes Art. 34 alsbald einen Unterausschuß von 28 Mit­gliedern einzusetzen, der die Aufgabe hat, durch btt Erhebung aller Beweise sestzustellen, 1. welche Vor­gänge zum Ausbruch deS Krieges geführt, feine Ver­längerung veranlaßt und seinen Verlust herbeigeführt haben, insbesondere 2. ob Möglichkeiten sich im Ver­laufe des Krieges geboten haben, zu FrickienSbesprech- ungen zu gelangen und ob solche Möglichkeiten ohne die erforderliche Sorgfalt behandelt worden sind, 8. ob im Verkehr der politischen Stellen bet Reichsleitung unter sich, zwischen der politischen unb militärischen Leitung unb mit bet Volksvertretung oder berat Ver­trauensmännern Treu und Glauben gewahrt »MW

MW :

Sitzung vom 18. August. Präsident Fchrenbach eröffnet die Sitzung

Die Vereidigung des Reichspräsidenten. 3

tob. Berlin, 18. Aug. Dir Nationalverfamrnlm« setzte die feierliche Vereidigung des Reichspräsidenten anß die Verfassung für Mittwoch den 20. August 11 Uh» vormittags in der Nationalversammlung an.

Iga- sine

Vizepräsident Haußmann eröffnet die Sitzung um 31 Uhr. Die Beratung des Osfizierentschädigisings- gesetzes wird fortgesetzt.

Abg. Bolz (Zentr.): Der politische Grundgedanke des Gesetzes ist vom Zentrum und von der Sozialdemo­kratie nicht im geringsten angefochten worden. Wir haben uns nur gegen das gewandt, was in dem Entwurf zuviel an altem Regierun-sgefst noch enthalten war. Die ganze Stellungnahme der DrpMrMionalen unb ber Deutschen Voltspartn läuft auf Ug8aMl hinaus. (Er­regter Widerspruch rechts.) Ein Rechtsanspruch auf Pen­sionen existiert für die nach dem Eullvurs zu entschädigen­den Offiziere nicht, und ber moralischen Verpflichtung des Staates für die Offiziere zu sorgen, die ohne ihr Zutun unb Verschulben entlassen werben, wird die Vorlage ia gerade gerecht.

Kriegsminisier Reinhard t spricht seinen Dank aus für die außerordentlich eingehende Arbeit, die ber Ausschuß dem Gesetz gewidmet und das er in manchen Einzelheiten verbessert hat. Andererseits fiel die Vor­lage nicht so aus, wie wir sie gewünscht hätten. Aber es ist immerhin ein gangbarer Weg, und es geht nicht der Ehre zuwider, wenn man einen Vermögensnachweis erbringen muß, um mehr zu bekommen, als man an sich zu beanspruchen hat. Wichtiger ist die Frage ber Kriegsleutnants. Die Kriegsleutnants haben am toe nigsten Anspruch auf Rücksichtnahme. Nach Ansicht des Neichssinanzministers und des Reichswehr­ministers und auf Grund des Härteparagraphen sollen sie in gewissem Umfange nach Maßgabe derjenigen Dienste, die sie nach dem Kriege dem neuen Staate ge­leistet haben, entschädigt werden. (Hört, Hört bei den Unabhängigen.) Von großer Bedeutung ist ferner die Lücke, die bezüglich der Nichtanrechnung der Heber- gangszeit zu Ungunsten der Offiziere geschaffen worden ist. Ich würde e- sehr begrüßen, wenn durch eine billige Lösung dieser Frage mehr Beruhigung in die Kreise ber Offiziere hineingetragen würde. Beim Friedensvertrag ist das Heer zweifellos der Haupt- leibtragenbe gewesen. Die neue Reichsverfassung ent­hält gewiß manche Sätze, die gegen unsere dringende Warnung hineingekminen sind. Da wäre es wirk­lich mit Freude zu begrüßen, wenn durch eine ent­sprechende Behandlung dieses Gesetzes den Empfin­dungen und Gefühlen der Offiziere Rechnung getragen und es chnen erleichtert würde, sich in die neuen Ver­hältnisse hineinzufinden, in die sie hineingehören und in die sie hineinwollen ,damit das Reich wieder ge­deihen kann. Zu der Frage der Kriegsleutnants möchte ich noch Folgendes sagen: Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß es manche Kriegsteilnehmer gegeben hat, die es wohüveislich ab lehnten, Leutnant zu werden, weil sie wußten, daß ihnen als Leutnant eine schwere Verantwortung auferregt würde und daß sie einen sehr viel höheren Prozentsatz zum Sterbe» liefern mußten als manche andere. Also

die Geschäfte des Reiches führt, sie muß sich nach feiner Finanzlage richten. Was in Aussicht gestellt wird, muß auch tatsächlich geleistet werden können. In beide Ge­setze ist ber sogenannte Härteparagraph ausgenommen, ber dem Finanzminister und mir die Berechtigung gibt, zur Linderung hervorgetretener Mängel alles Zweckdien­liche zu veranlassen. Ich gebe die bestimmte Erklärung ab, daß davon in der wohlwollendsten und warmliorzigsten Weife Gebrauch gemacht werden wird.

Reichsfinanzminister Erzberger: Ich stimme mit dieser Erklärung vollkommen überein. Die Reichsregie­rung wird alles tun, um das Los der Offiziere unb Kapitulanten auch trotz der schlechten Finanzlage nach Möglichkeit zu erleichtern. Die Ausführung ber Gesetze wirb zeigen, daß es sich nicht um Worte, sonbern um praktische Taten handelt.

Abg. Stücklen (Soz.): Das Gesetz erfüllt die moralische Pflicht des Reiches eine rechtliche Ver­pflichtung vermögen wir nicht anzuerkennen, den Offi­zieren in ber Hebergangszeit zu helfen. Bon ber Pflicht einer besonderen Dankbarkeit den Offizieren gegenüber kann man nicht sprechen. Die einseitige Betonung dieses Gesichtspunktes würde dahin führen, daß den Offi­zieren eine Belohnung für Kriegsdienste gegeben werden soll. Wenn die Offiziere die Regierung unterstützt haben, so lag das auch in ihrem eigenen. Ziztzresse. Bei bet Heberführung bet Offizi're in den''Zivikirnst im Reich, Staat unb (Gemeinde müssnk die. militärischen Stangti®»- bältnisfe völlig ausscheiden. Aus biesem Grunde erachten wir auch die Einführung von Schiedsgerichten für völlig unangebracht.

Abg. Dr. Mittelmann (D.Vpt.): Der Regie- ningsentwurf hat im Ausschuß eine sehr harte Ver­urteilung durch die beiden Mehrheitsparteien erfahren. Das Gesetz selbst ist im Ausschuß derartig verschlech­tert werden, daß das Ausschußergebnis tatsächlich in den Rahmen der Regierungsvorlage nicht nur nicht hinein- vaßt, sondern ihr diametral gegenübersteht. Wit können dem Gesetz nicht zu stimmen, wenn sie unsere grundsätz­lichen Al'ändernngsanträge ablchnen. Tie Streichung der Bedürftigkeit ist ebenso notwendig wie die Ausmerzung der ungerecht, n Behandlung der sogenannten Kriegs! itt- nants. Unsere Anträge wollen im Grund« genommen doch nicht mehr, als was die Melrh'itsparteien zunächst selbst gefordert hatten. Folgen Sie unseren Anträgen, das Reich hat ein Lateresse daran, Offiziere, die es wohl noch einmal gebrauchen kann, zufriedenzustellen.

Die Besprechung wird um 3/,2 Uhr abgebrochen.

auf begründet ist Im Ausschuß besteht durchaus die Möglichkeit zu einer gründlichen Beratung. Die Reckte «acht anscheinend Versuch.' zur Störung der Geschäfte.

Abg. Schultz (Teutschnail.) und Abg. Hngetzr- G«rg (Deutschnatl.) bestehen nochmals auf V-rtag:inq.

Reichsfinanzminister Erz berget: Das von den Antragstellern geforderte Studium ber Vorlage ist wertlos, weil ich zur Begründung Ergänzungen zu machen habe, die ich hier nicht machen kann und die däriun, warum ich in diesem Augenblick die Beratung verlangen muß. Tie Annahme des Antrages Hugenbetg würde von unab­wendbaren Folgen begleitet sein.

Abg. Gehet (H. S. P.l: Die Vorlagen werden hier tetsachlich in einer beispiellosen Hast eingebracht. Ver- «ntlich, damit sich die Fraktionen nickt vollauf fiat wer­ben können. Wir werden uns keinerlei Gefahren aus- ketzen, wenn wir die Beratung um 21 Stunden vertagen.

Si.j. Schultz (Deutschnatl ): Die Erledigung des Ge- fttzes vor ber Sommerpause wird durch die Annahme Unseres Antrages nicht in Frage gestellt, sodaß der Aeichssiuanzminister Erzberger zu unserem Bedauern nicht Pt demissionieren braucht.

Der deutschnationale Antrag wird gegen die Stimmen btt Rechten unb ber Unabhängigen abgelehnt.

Abg. Dr. Dernbutg (Dem.) beantragt Verweisung ter Vorlage an einen Ausschuß. Das HauS beschließt tementsprechend.

Es folgt die zweite Beratung des Ossizierentschädigungsgesetzes.

, Abg. Grünewald (Dem.): Wir begrüßen es, daß wir durch das Gesetz den Osfizieren den Hebergang zu einem anderen Berufe erleichtern können. Bedauerlicher­weise sind Vorschriften, die ber Ausschuß für das Kapitu­lantengesetz annahm, für dieses Gesetz gestrichen worden.

Abg. v. Gräfe (Deutschnatl.): Das Gesetz sollte mit Einmütigkeit angenommen werden, weil es den Dank der Nation für einen Teil ber Armee ausspricht. Fehlt telche Einmütigkeit, fo können sich die übrigen Teile des Heeres zurückgesetzt fühlen. Unerträglich ist, daß ber Nach­weis der Bedürftigkeit verlangt wird. Bei der Mehrheit wirkt doch wohl einige Animosität gegen den Offizierstand, wenigstens im Unterbewußtsein, mit. Wir sind für die ur- »rüngliche Regierungsvorlage zusammen mit den Demo- teaten eingetreten. Die Mehrheit bereitete ttn3 eine große Unttäuschung. Sie machte ihrer Regierung Op- stosition, unb bie Regierung hat ihre eigene Vorlage Mr nicht fo recht vertreten. Furchtbar schnell stellte sie vch auf den Standpunkt, nur noch etwas zu retten. Was wir als notwendig bezeichneten, hat die Regierung selber »lS notwendig bezeichnet. Sie soll sich durch unS nicht beschämen lassen, unb die Mehrheitsparteien sollten ihre Ngenen Freunde nicht int Stiche lassen. Es ist nicht bloß eine moralische Pflicht, sondern ein Gebot politischer Klugheit, wenn in unserem Sinne vorgegangen wirb. Achon herrscht in bieten Kreisen eine ungeheure Er­bitterung, die auch wirklich berechtigt ist.

Reichswehrminister Noske: Es ist richtig, daß sich ttr biete Offiziere zur Zeit in sehr schlechter Lage teftnben unb daß es einer beträchtlichen Anzahl von Kapitulanten geradezu trostlos geht. Dieser Zustand wirb burch bie Ausführung des Friebensvcrtrages noch Sine weitere Verböserung erfahren. Der Friedensver- teg schreibt unS bie Verringerung beS Heeres vor unb wirb von ber Regierung ehrlich unb loyal durchgeführt Werden. Der Ausschuß hat bie Regierungsvorlage ge­ändert, aber von ihrem Grundgedanken ist er nicht a&ge- wichen. Daß nicht alle Wünsche restlos erfüllt werden xNnten bedauere ich. Die Frage ber Versorgung von Personen, die durch den Krieg gelitten haben, darf nicht Etr dem Gesichtswinkel parteipolitischer Propaganda ntwortet werden. Welche politische Gruppierung auch

so ganz verdienstlos sind diese Kriegsleutnants nicht. Was dann bie Agitaion dert Offiziere anbelangt, so möchte ich sagen, soweit Hngehörigkeiten babei vorge­kommen sind, haben sie Remedur oder die entsprechen­de Zurückweisung gefunden. Im übrigen haben ja aber die Offiziere mit ihrer Agitation nichts weiter verlangt, als daß ihnen das gewährt werden sollte, waS die Regierungsvorlage ihnen von Anfang an zuge­sagt hatte.

Abg. Seeger (H.S.): Das Gesetz roirb ben Offi­zieren unb Hnteroffizieren wieder eine bevorzugte Stellung geben. Das lehnen wir als undemokratisch ab. Der Streit zwischen der Regierung unb ben Rechtsparteien be­brütet nur, baß sich beibe bei den Offizieren in ein mög­lichst günstige- Licht setzen wollen . Mr lehnen die Vor­lage ab.

Reichswehrminister Noske: Wenn im AuSlande bie Sorge vor der deutschen Milftärmacht noch besteht und deshalb die Frage ber Kriegsgefangenen nicht weiter kommt, so tragen bie Freunde des Vorredners am meisten dazu bei, indem sie dort falsche Vorstellungen über die brutsche Militärmacht Hervorrufen. Noch gestern hat bie Freiheit" festgestellt, auf ber Sozialistenkonferenz in Luzern habe ein Redner der Unabhängigen bie Zahl ber brutschen Soldaten auf 800 000 bis 1 Million be­ziffert. Das ist eine nichtswürdige Verdächtigung Deutsch­lands, die die armen Kriegsgefangenen zu htzßen Haben. Deutschland hat jetzt

rund 400 000 Mann

aber sämtliche Leute dann eingeschlossen, die in Kurland und Litauen unb beim gesamten Grenzschutz stnb. Die Truppen verteilten sich bis vor kurzer Zeit zur Hälfte ans ben Grenzschutz, während die andere Hälfte im Innern des Landes war. Inzwischen sind Verschiebungen einge­treten, da aus dem Osten beträchtliche Truppen ab- transportiert wurden. Bis 1. Oktober wird die Abrüstung bis auf 250 000 Mann dnrchgeführt fein. Ganz selbstverständlich ist es, daß über alle Einzelheiten ber deutschen Abrüstung in offenster unb loyalster Weise mit den Vertretern der Entente Rücksprache genommen wird, sobald ihr:. solch:: Rücksprache bereit sind.

Offiziell iu ei, nicht geschehen, bisher haben Offiziere, soweit sie für baS Gesetz in Frage kommen, nichts weiter getan, als daß sie, wie bie Arbiter, für ihre Rechte auftraten unb ihrem Unwillen Abdruck gaben. Gegen solche Offiziere, deren Tun mir besonders ungehörig er­schien, bin ich eingeschritten. Ich bin bis zur Außer- dienststellung gegangen, genau so wie ich auch andere Rebellen behandeln würde, darauf können Sie sich ver­lassen. Wir müssen in den Stand gesetzt werden, ben« icn'gen Mannschaften unb Offizieren, bie in ber Reichs- to?br Dienst tun unb uns außerordentlich wertvolle Dienste geteistet haben, einen Notgroschen in bie Hand zu geben, wenn wir sie entlassen. Sie beweisen Ihr Wohl­wollen, wenn Sie uns möglichst in ben Staub setzen, nun praktisch auch bie Abrüstung burchzuführen. Die Vor­aussetzung für ben raschen Abbau ist bie rascheste Verab­schiedung des Gesetzes. (Beifall.) *

Damit schließt bie allgemeine Besprechung.

§ 2, ber von ben Uebergangsgebührnissen handelt, wird unter Annahme des Antrages Dr. Haas (Dem.), ber bie Uebergangsgebührniffe für Verheiratete ausbehnt auf bie Hnterhaltungspflichtigen angenommen.

§3 über bie Verabschiebung von Offizieren mit einer aktiven Dienstzeit von weniger als zehn Jahren wird in der Ausschußsassung angenommen, ebenso § 7 über das Bezugsrecht bet Gebührnisse. Gleichfalls angenommen werden § 11 (über die Uebergangszulagen) unb § 14 (über das Künbigungsrecht bet Gebührnisse beziehenden Offi­ziere. ) Zu diesem Paragraphen gestellte Abänderungsan­träge Arnstadt (Deutschnatl.) unb Dr. Heinze (D. flipt.) und Genossen werden abgelehnt.

Zn § 15. ber bestimmt, daß in Fällen, in denen sich aus den Vorschriften des Gesetzes besondere Härten er­geben, der Reichswehrministet im Einvernehmen mit dem Neichssinanzminister einen Ausgleich gewähren kann, er­wartet Abg. Bruckhofs (Dem. )bie Anwendung dieses Paragraphen auf bie sogenannten Kriegsleutnants.

Reichsministet Erzbetger erfiärt, daß für Fach­offiziere eine befonbere Regelung getroffen wird. Der Minister schlägt ferner vor, das Gesetz am 1. September 1919 in Kraft treten zu lassen.

Abg v.Gräfe (Deutschnatl.): Wit haben den KtiegS- minister fo verstanden, daß der Härteparagraph nur für bie Kriegsleutnants gelten soll, bie nach dem 1. April 1919 noch im Dienst geblieben find.

Kriegsminister Reinhardt: Die Regierung saßt den Härteparagtaphen so auf, daß er auf die Kriegsleut­ri ants, die nach dem 1. April 1919 weiter gedient haben und dadurch einen Rückschlag im Berufswechsel erlitten haben, angetoenbet werden soll. Das schließt nicht an-, daß er in Ausnahmefällen auch Anwendung auf Offi­ziere findet, die vor dem 1. April 1919 au8 dem Heere ausgeschieben sind.

Danach wirb ber Paragraph mit großer Mehrheit an­genommen. Zu § 16 wirb gemäß dem Vorschläge des Reichsfinanzministers beschlossen ,bas Gesetz am 1. Oktober 1919 in Kraft treten zu lassen. Danach toirb das Gesetz in zweiter Lesung gegen die Stimmen ber beiden Parteien ber Rechten und ber Unabhängigen angenommen.

Es folgt bie zweite Beratung des

Kapitulantenabfinbungsgesetzes.

Abg. Graf zu Dohna (D.Vpt.): Um das OssizierS- unb Kapitulantenabfindrmgrgefetz möglichst in Einklang zu bringen, hat man in der Kommission bie Kriegskapitulan­ten an- bem Gesetz herau-genommen. Wir halten ba- für eine Härte und wünschen auch bezüglich der Dauer bet zu

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