Amtliche Bekanntmachungen
itr Laudrattämler Marburg und Kirchham.
k Kreis Marburg.
Herren Bürgermeister und Suluvorsteher des »reise» mache ich darauf aufmerksam, daß da» zweite tztück der Wählerliste» zur Nationalversammlung, »achdem die Auslegeftist abgelaufrn ist, dem Wahl- Mistcher zu übergeben ist, der di« Listen sein« Be- ihfe zu einer Wählerliste zusammen p» heften hat. 6» P darauf zu achten, daß di« Listen mit der votgeschrk- lenen Bescheinigung versehen sind.
Lei dem Wahlverfahren ist gemäß der Wahlordnung folgende» zu beachten:
Di« Wahlhandlung beginnt am ist Januar 1119 »orm ttta ft» 9 Uhr und dauert bi» 8 Uhr abend».
Der Wahlvorsteher ernennt 8—6 Beisitzer und einen Schriftführer au» den Wahlberechtigten de» Stimmbezirks und lädt di« Mitglieder de» Wohlvrrstandes Kätestens am S. Tage vor dem Wahltage ein, bei Be» ginn der Wahlhandlung zur Bildung de» Wahlvorstande» im Wahlraum zu erscheinen.
Der Tisch, an dem der Wahlvorstand Platz nimmt, ist so aufzustellen, daß er von alle» Seite» zugänglich ist.
Auf diesen Tisch wird di« Wahlurne ytm Hinein, legen der Stimmzettel gestellt.
Dor dem Beginn« der Abstimmung hat sich der Wahlvorstand davon zu überzeugen, daß die Wahlurne leer ist. Bon da ab bi» zur Herausnahme der Umschläge mit den Ettmmzetteln nach Schluß der Abstimmung darf di« Wahlurne nicht wieder geöffnet werden.
Es ist entweder durch Bereitstellung eine» oder Mehrerer Nebenräume, die nur durch, da» Wahllokal hetretbar und unmittelbar mit ihm verbunden find, »der durch Vorrichtung an einem oder mehreren von dem Dorstandstische getrennten Nebentischen Borsorge dafür zu treffen, daß der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag zu legen vermag.
Je ein Abdruck des Reichswahlgesetzes, der Wahlordnung (Reichsgesetzblatt Nr. 167) und der nach § 28 der Wahlordnung für den Wahlkreis erlassenen Bekanntmachung, welche sämtliche zugelallenen Wahlvorschläge enthält, ist im Wahlraum auszulegen.
Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem Kennzeichen versehen sein, fie sollen 9:12 Zentimeter groß und von mittelstarkem Schreibpapier sein und find von dem Wähler in einem mit amtlichen Stempel versehenen Umschlag, der sonst kein Kennzeichen haben darf, abzugeben.
Die Umschläge werden von hier zugesteüt und find in der erforderlichen Zahl bereit zu halten.
- Im Wghlraum dürfen Stimmzettel weder aufgelegt «och ortteilt werden.
Die Wahlhandlung wird damit eröffnet, daß der Wahlvorsteher den Schriftführer und die Beisitzer durch Handschlag an Eides Statt verpflichtet und so den Wablvorstand bildet.
Zu keiner Zeit der Wahlhandlung dürfen weniger als drei Mitglieder des Wahlvorstandes gegenwärtig fein. Der Wahlvorsteher und der Schriftführer dürfen sich während der Wahlhandlung nicht gleichzeitig ent- ' fernen, verläßt einer von ihnen vorübergehend den Wahlraum, so ist mit seiner Bertretung ein anderes Mitglied des Wahlvorstandes zu beaufttagen.
Zutritt zum Wahlraum hat jeder Wahlberechtigt« (§ 82 des Reichswahlgesetzes). Ansprachen darf nie- . mand darin halten. Nur der Wahlvorstond darf über Wahlgeschäfte beraten und beschließen. Der Wahlvor- stand kann jeden aus dem Wahlraum verweisen, der die Ruhe und Ordnung der Wahlhandlung stört; «inWahl- . berechtigter des Ettmmb-zirks, der hiervon bettosfen wird, darf vorher seine Stimme abgeben.
; Der Wahlvorsteher leitet die Wahl.
Der Wähler, der seine Stimme abgeben will, nimmt einen abgestempelten Umschlag aus der Hand einer Person, di« der Wahlvorpand in bet Nähe des Zuganges zu dem Nebenraum oder Rebenttfche aufgestellt hat. Er begibt sich sodann in den Nebenraum oder an den Nebentisch, stectt dort (einen Stimmzettel in den Umschlag, tritt an den Borstandstisch, nennt seinen Namen und auf Erfordern seine Wohnung und über- ; gibt, sobald der Schriftführer den Namen in der Wählerliste aufgefunden hat, den Umschlag mit dem Stimm. , zettel dem Wahlvorsteher oder dessen Stellverireter, der ihn sofort uneröffnet in die Wahlurne legt.
Mihler, di« durch körperliche (Hebrechen behindert sind, ihre Stimmzettel eigenhändig in den Umschlag zu legen und diese dem Wahlvorsteher zu übergeben, dürfen fich der Beihilfe einer Vertrauensperson bedienen.
' Heeresangehörige, die nach dem 6. Januar in die Heimat zurückgekehrt find, müssen di« vorgeschriebene Bescheinigung vorlegen.
Stimmzettel, die nicht in dem abgestempelten Umschlag abgegeben werden, hat der Wahlvorsteher zuriick- ' zuweisen, ebenso di« Stimmzettel von Wählern, die sich nicht in den Nebenraum oder an den Rebentisch bereden haben.
Der Wahlvorsteher hat darauf zu hatten, daß di« Wähler in dem Nebenraum oder an dem Rebentische «ur so lange verweilen, als unbedingt erforderlich ist, mn den Stimmzettel in den Umschlag zu stecken. Der ■ Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe jede, Wäh- lers neben dessen Namen in der Wählerliste.
Um 8 Ahr nachmittags erklärt der Wahlvorsteher die Abstimmung für geschloffen. Hiernach dürfen keine Stimmzettel mehr angenommen werden.
Di« Umschläge werden au» der Wahlurne genom- wen und uneröffnet gezählt. Zugleich wird die Zahl 1 der Abstimmungsvermerke in der Wählerliste festge- siellt. Ergibt sich dabei auch nach wtederholter Zäh- lunfl eine Verschiedenheit, so ist die» im Wahlprotokoll : anzugeben und, soweit möglich, zu erläutern.
; Kann die Prüfung der Umschläge und Stimmzettel ; am Wahltag nicht mehr vorgenommen werden, so hat der Wahlvorsteher für die Derfiegelung und Aufbewahrung der uneröffneten Wahlvorschläge Sorge zu tragen.
Del der Prüfung des Abstimmungsergebnisse«, die spätestens cm nächstfolgenden Tage erfolgen muß, öffnet ein Beisitzer die Umschläge, nimmt bk Stimmzettel heraus und übergibt sie dem Wahlvorsteher, der fie laut vorliest und nebst den Umschlägen einem anderen Beisitzer zur Aufbewahrung bis zum Ende der Wahl- ' Handlung übergibt.
Ungültig sind Stimmzettel:
1. die nicht in einem amtlich abgestempelten Umschlag oder di« in einem mit einem Kennzeichen ! versehenen Umschlag übergeben worden sind;
2. die nicht von weißem Papier find;
8. die mit einem Kennzeichen versehen find;
' 4- die keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten;
8. aus denen nicht die Person mindestens eines Bewerbers unzweifelhaft zu erkennen ist;
8- die eine Verwahrung oder einen Vorbehalt gegenüber allen Gewählten enthalten;
T, He ausWkßlich auf andere als die tu de« Lffent. Ach bekannt gegebenen WahlvorfchlSgem aufgeführten Personen lauten.
Mehrer« in einem Umschlag enthalte« gleichlautende Stimmzettel gelte» als eh« Stimm«; tn einem Umschlag enthaltene, auf verschied«« Personen tau» tenbe Stimmzettel find ungültig.
Di« gültigen Stimmzettel find oh« Rücksicht auf ihr« Vollständigkeit und die Reihenfolge der Benennungen den einzelnen Wahlvorschlägen zuzurechnen.
Der Schriftführer Denner ft im Protokoll febe dem einzelnen Wahlvorschlag« zagefalle« Stimme And zählt die Stimmen taut
In gleicher Weise führt einer der Beisitzer eine Gegenliste, die ebenso wie bk Wählerliste beim Schluß der Wahlhandlung vom Wahlvorstande zu unterschrei, den und dem Protokoll betzufügen ist.
Die Stimmzettel, über deren Gültigkeit ober Ungültigkeit der Wahlvorstand Beschluß fassen muß. sind mit fortlaufenden Nummer» zu versehe» und dem Prot» loll beizufügen.
Im Protokoll find bk Gründe kurz anzugeben, au» denen di« Stimmzettel fsir gültig oder ungültig erklärt worden find.
Wenn Stimmzettel wegen der Beschaffenheit de» Umschlag«» für ungültig erklärt worden sind, ist auch der Umschlag anzuschlkßen.
Alle Stimmzettel und Umschläge, die nicht nach § 44 dem Wadlprotokoll beizufügen find. Hai der Wahl- Vorsteher in Papier einzuschlagen, zu verflegeln und aufzubewahren, di» die Wahl für gültig erklärt worden ist.
Heber bi« Wahlhandlung ist ein Protokoll nach vorgeschriebenem Vordruck aufzunehmen.
Die Wahlverhandlungen find so zeitig an den Wahlkommissar, Herrn Oberlandesgerichtsmäfidenten Fritsch in Eaffel einzusenden, daß sie spätesten» am S. Tage nach der Wahl in dessen Händen find.
Dem Wahlprotokoll sind beizufügen'
1. die vom Wahlvorstand unterschriebe« Wählerliste;
2. die vom Wahlvorstand unterschriebe« Gegenliste;
3. die numerierten Stimmzettel, über deren EÜltig- . feit oder Ungültigkeit der Wahlvorstand Beschluß gefaßt hat;
4. die numerierten Umschläge, wegen deren Beschaffenheit Stimmzettel für ungültig erklärt sind:
6. di« Beläge über bk rechtzeitige Einladung der Beisitzer und des Schriftführer». Die Einladung hat also schriftlich zu erfolgen und ist dem Wahlvorsteher zurückzugeben mit einem Anerkennungsvermerk des Geladenen.
6. die militärischen Heimatsbescheinigungen.
Der Wahlvorsteher ist für die rechtzeitige Absendung der Wahlverhandlungen verantwortlich
Marburg, den 6. Januar 1919. (54
Der Sanbrat: v. Loewenstein.
Der Marburger Arbeiter- und Soldatenrat: Rose.
Diejenigen Gemeinden, welche meint Verfügung vom 5. November 1918 K. A. I. 9717 bett. Ordnung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Gemeindeigentum zur Aufftellung von Magen usw noch nicht erledigt hoben, werden an baldig» Vorlage der Ordnung erinnert.
Marburg, den 8. Januar 1919. (64
Der Landrat: v. Loewenstein.
Der Marburger Arbeiter- und Soldaten rat: Rose.
Aufruf an die Russen, nicht in da» Lager zu kommen.
Da das Lager voll ist und zur Zeit ei« Adfahrts- Möglichkeit nicht besteht, wird bekannt gemacht, daß sämtliche russischen Kriegsgefangenen auf ihren Dr- beitskommandos zu bleiben haben, auch wenn sie nicht arbeiten. Die Russen können fich darauf verlassen, daß ihre Abberufung in da» Lager rechtzeitig erfolgen wird.
Russische Kriegsgesange«, welche oh« Abruf ins Lager kommen, werden unweigerlich auf ihre Kommando» zurückgeschickt.
gez. Wischer, Major und Kommandant.
Wird veröffentlicht. (44
Marburg, den 6. Januar 1919.
Der Sanbrat: ». Loewenstein^
Der Starburger Arbeiter» und Eoldatenrat: Rose.
Betrifft: Ablieferung von Jt«6er.
Die LandwirW weise ich wiederholt darauf hin, daß für Kälber, gleichgültig welchen Gewicht», nur ein Einheitspreis von 80 X für den Zentner Lebendgewicht gezahlt werden darf. Ich kann deshalb die alsbaldige Ablieferung der Kälber nur empfehlen.
Marburg, den 4. Januar 1919. (56
Der Sanbrat: v. Loewenstein.
Der Marburger Arbeiter- und Soldatenrat: Rose.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorfieher ersuche ich um Einsendung der Zählkarte» über Hochwasser- und lleberfchwemmungsfchäden.
Marburg, den 6. Januar 1919. (57
Der Sanbrat: I. B.' Loock.
Der Marburger Arbeiter» und Soldatenrat: Rose.
Krein Kirchhat».
Bekanntmachung.
In Abänderung der diesseitig erlaßenen Bekanntmachung vom 29. Oktober und 18. November 1918 (Oberhesfliche Zeitung vom 2. November 1918 Nr. 258) wird hiermit der Preis für Roggemnehl und Roggenbrot wie folgt festgesetzt:
Born 15. Januar ab kostet:
1. Roggenmehl.
«) bei Abgabe an die Mehlstellen x 40.—
b) bei Abgabe an die Bäcker und Händler „ 41.—
t) bei Abgabe im Kleinverkauf „ 43.—
alles per 100 kg oh« Sack.
2. Roggenbrot:
das Kilo zu 43 Pfennig.
Der Brotprei» versteht fich ab Bäckerei bezw. ver kaufsstelle gegen Barzahlung. Die Mehlpreise find festgesetzt für solches Mehl das mindesten» 94 % ausge mahlen ist und die Preise für Backwaren, für au» dft fern Mehl hergestellte Backwaren.
Die vorstehenden Presse find Höchstpress« im Simie des Höchstpreisgesetzes vom 4. August 1914.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängni» bi» zu einem Jahre und mit Geldstrafe bi» zu 1000 X oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Die Press« treten mit 15. Januar 1919 in Kraft und die Preise der Bekanntmachung vo« 29. Oktober resp. 18. November 1918 übet obige Ware» mit diesem Tage außer Kraft. .
KirOain, den 8. Januar 1919, (90
Der Sanbrat: I. 0.: v. 8albam*8s.
Gemäß $ 90 Set Wahlordnung für He Wahlen zur Die Wahl beginnt nm 9 Uhr Zargen- und enSct; verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung nm 8 Uhr abends.
vom 30. November 1918 (R. G. Bl. S. 1353) wird nach- Die Herren Bürgermeister und Guisvorsieher hab«G stehend das Verzeichni» der für die Landgemeinden des diese» in ortsüblicher Weise bekannt zu gebot. , J • Kreise« Kirchhain gebildeten Stimmbezirke, der et» rannten Wahlvorsteher, ihrer Stellvertreter sowie der
Mahlräum« veröffentlicht.
1 Lfd. Sie I
Stimmbezirk»
Wahlvorsteher
Stellvertreftr b Wahlvorstehers
Dahlraum
1
Albsbause»
Allendorf mit Guhl» bezirk Neustadt
Anzefahr
Bürgermeister Maus
Hrch. Seibert
Schulfaal
2
„ Börge
Beigevrdn. Schmitt
ÄL Knabenschule
8
_ Louer
Schöffe Kari Dantw
Pfefferscher Saal
4
Bvroholz
’ Röder
Jakob Röder
Bürgermeisteramtszhnme«
5
Emsdorf
„ Paul
Schöffe Tbeod« Paul
Saal von lltastwirt Kl Ls
6
Erfurts!'ause»
„ Vch'ck
Lehrer Paul
Bürqermeisteranitszimmer
7
Erksdirf
Trillo. Bürgermeister Balzer
Hrch. Jmmel
Saal des »astmitts Henkel
8
Ernsthansen
Bürgermeister Schäfer
P-tee Römersheufer
Seal des Gastwirts Schunk
0
Großseelheim
• , Müller
Adam Klee
1. Schals aal
IO
Halsdorf
„ Ludwig
Hartm. Bubenhai»
BürgermelsteramtSzzmmer
11
Hatzbach
, Schneller
fferd. Schm>tt
12
Hertingshausen
e Bonefein
Adam Möb»O
13
Himmelsberg
„ Bauerbach
Beker (tutet
14
Holzhausen m»t Guts» bezirk Holzhausr»
, Kaiser
Hrch. A inend
di« neue Schul«
15
Josbach
, Hauk
Adam Theis
Bürgermeisteramtszimmer
16
ftleinfeelbetat
- Mmk
Ronr. Lauer
Schulfaal
17
Langendorf
. Seibel
Hrch. Buben beim
BürgermeisteramtDzinun««
18
Langenstein
• Meß
Hrch. Altbamz Rr. 67
i
19
Mardorf
, Sck>ck
Mart'n Rhiel
Gem-indeverfammlunasr.
20
v!»mberg
, Groß
Veigeordn. Schlitt
Berfammlunqss L DdarrhanA
Bürgermeisteramts,immer 1
21
Riederklein
„ Fischer
Betaeordn. Waqner
22
Riederwald
„ SteinhavA
Schösse Jobs Born
Saal des «astnnrts Web«
23
Raßdori
■ Horst
Martin Rieb
Bürgermeisteramtszimmer
24
9iiibir>Mm
, Schmitt
Hrch. Rbel
25
Schifftibach
e sivetzler
Jakob Wilhelm
ee
26
Schönbach
, Dreher
Hrch. Lauer
Brgmst.-Amtsz. ISchwabend.
27
Schwabend.rf mit W»IfSkanri
, Aillaub.
Bürgermeister Schaubere»
28
Sindersfeld
I. Schöffe H. Rbiel
Frz. Nabrgong
Amtszimmer d. I Schöffen
20
Specksivinkel
Bürgermeister Beißel
Schöffe W. Zink
Bürgerme steramtsriwmer
30
Slaufebach
Bürgerin. Gnau
Beter Fritsch
Saal des Gastw. Pfeffer
31
tonhta mit Gutsbezirk Oberförsterei Bracht
, ' Herbst
Christoph Möller
Saal des Gastw. Jmmel
82
Wolferode m. Guisbez. Obers. Mengsberg
e Henkel
Schöffe Hrch, Nauman»
Bürge rmeisteramtszimmer
Der Landrat: I. B.: v. Goldammer.
Kirchhain, den 30. Dezember 1918. (11
Nachfolgende Gemeinden haben fich bei Gewährung von Liebesgaben für Weihnachtspakcte für Feld truppen. Lazarette usw. beteiligt: 1. di« Städte: Kirchhain 300 X. Amöneburg 150 X. Neustadt WO X, Rauschenberg 200 X, Schweinsberg —. 2. die Gemeinden: Alkshausen 75 X, Allendorf 100 X, Anzefahr 75 X, Burgholz 40 X, Ernsdorf 100 X, Erfurtshausen 50 X, E-ksdorf 150 X. Ernsthoufen 75 X, Großseelheim —, Halsdorf 100 X. Hatzbach —, Hertingshausen 30 X, Himmelsberg SO X, Holzhausen 150 X, Josbach 100 X, Kleinseelheim 150 X, Langendorf 50 X, Langenstein 100 x. Mardorf 150 X. Momberg 100 X, Niederklein 100 X, Niederwald 100 X, Roßdorf 150 X, Rüdigheim 50 X. Schiffelbach 75 X, Schönbach 50 X, Schwabendorf 25 X. Sindersfeld 25 X. Speckswinkel 150 X. Stausebach 103 X. Wohra 100 X, Wolferode 25 X, Wolskaute —, Eutsbez. Holzhausen 150 X, Kammerherr v Goldammer 50 X. ^umma 3678 X.
Für die Gewährung dieser Beträge herzlichen Dank. Der Vorsitzende des „Roten Kreuz-Bereins".
40) 3. «.: Rett«.
Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 27. 1L 1918, R G. Bl. 6. 1339, wird die Kreisbcvölkerung veranlaßt, Waffen. Munition und Heeresgut aller Art, welches die Truppen liegen gelassen haben, unverzüglich an die Polizeibehörden abzuliefern.
Gegen diejenigen, die dieser Aufforderung nicht Folge leisten, und bei denen die genannten unrechtmäßig erworbenen Gegenständ« vorgefunden werden, wird ein Strafverfahren unnachfichtlich eingeleitet. Die erwähnte Verordnung steht Gefängnisstrafe zu 5 Jahren oder Geldstrafe bis zu 100 000 X vor.
Kirchhain, den 7- Januar 1919. (62
Der Sanbrat I. B.: v. Soldammer.
Auftuf an die Russen, nicht i» da» Lager zu komme».
Da da» Lager voll ist und zur Zett ehre Abfahrtsmöglichkeit nicht besteht, wird bekannt gemacht, daß sämtliche russische Kriegsgefangene auf ihren Arbeitskommandos zu bleiben haben, auch wenn st« nicht arbeiten. Die Russen können fich darauf verlassen, daß ihre Abberufung in das Lager rechtzeitig erfolgen wird. Wenn die russtschen Gefangenen feine Arbeit haben, wird Unterkunft und Verpflegung von der Heeresverwaltung bezahlt. Di« Arbeitgeber haben fich in dem Falle mit bet Kassenverwaltung be» Lager» t» Verbindung zu setzen.
Kirchhain, den 8. Januar 1919. (61
Der Landrat. I. v.: v. Goldammer.
Bekenutmachnng.
In Ergänzung der diesseits erlassene» Verordnung über den Verkehr mit Reiftbrotmarfen vom 11. Juli 1916, Oberhesfische Zeitung Rr. 160, 16. Oktober 1916, Oderhesfische Zeitung Rr. 243, 18. April 1917, Oder- hessische Zeitung Rr. 90 wird hiermit gemäß Verfügung de» Preußischen Landes-Getreide-Amte» vom 11. November 1918 R.TO. 5707 B. 22 weiter angeordnet:
1. Mit bet Ausgabe von Reisebrotmarken an bk Verbraucher dürfen Bäcker und sonstig« Personen, die fich mit bet Herstellung und dem vertrieb von Gebäck befassen, von den Kommnnalverbände» nicht beauftragt werden.
2. Der Wiedereintausch von Reisebrotmarken in Artliche Brotkarte ist zulässig.
3. Die Ausgabestellen der Lebensmittelkarte«» Hecken monatliche Nachweisungen über dft Ausgabe «m Reise- brotmarken an TOilttätur tauber zu führen. Diese Rach- Weisungen müssen mindeste« enthalte«: «) Name be» Urlauber», b) Dienstgrad, c) Truppenteil oder Behörde, d) Zeitraum, für den «essebrotmarken verabfolgt worden find, e) Gewichtsmenge des Gebäck», die verabfolgt worden ist und f) Quittung be» (Empfängers. Nach Ablauf der monatlichen verforgungsperiode, also -rach dem 15. eines jeden Monats, find in der Rachwei- 'ung dft Zahl der Urlaubstege und Ma angegebene Gebäckmenge aufzurechnen.
Kirchhain, be» 4. Januar 1919. (62
Der Landrat: I. v.: v. GolbaMmar,
Die Demobilmachung bringt es mit sich, daß manche unserer zurückgekehrten Vater land» verteidig et nicht so- fort bk gewohnt« Arbeit aufnehme» Banen, sich daher bemühen müssen, mürerweittg vorübergehende Befchäf. tigang ja suchen. Der Krieg hat ja tiefe Erwerbsge» fegenbetten zerftSrt, «r hat aber auch manche Arbeit neu geschaffen. Unser« große» BuchrawLtaer bieten tn den nächsten Woche» noch durch das Sammel» von Bucheckern «ine Beschäftigung, bi« sich sich her «chmge-
wöhnlich großen Buchenmast recht einträglich gestalte» kann. Die Verwendung von Sieben, wie sie den tand- wirtschaftlichen Windfegen und Putzmühlen entnom» men werden können, erspart da» mühsam« Auflesen der Ducheln und schafft bei viel geringerer Mühe wesentlich höhere Sammelerfolge. Der Sammler, der die Bucheckern bei der öffentlichen Annahmestelle abgibt, erhält für das Kilogramm etwa 1.65 X Sammellohn und außerdem noch einen Oelbezugsschein auf 60 Gramm Del. Das Bucheckernsammeln ist also nicht nur eine lohnende Beschäftigung, es hat auch noch de» besonderen Vorteil, den eigenen Haushalt mit Fett für de» Winter zu «rsorgen.
KirMain, den 5. Januar 1919. (58
Kriegswirtschaftsstelle. I. V.: Goldammer.
Gemeinsame Bekanntmachungen.
Defen, Herdfeuerungen und Zentralheizung in Stand hatten.... Kohle» sparen!
Einer bet HauptanlSsse zur Kohlenverichwendung ist Haltungen die Defen, Küchenherde und Zenttalheizündet schlechte Zustand, i» dem fich in fast allen Haushaltungen die Drfen, Küchenherde und Zentralheizungen infolge der Abnutzungen in vier Kriegsfahren da» finden, während denen fast gar keine Reparaturmöglich» feiten vorhanden waren. Man kann ruhig amrehmen, daß diese Verschwendung an wertvollen, fetzt unerfetz- baten Brennstoffen in den Großstädte» «in Biertek hi» ein Drittel be» Gesamtbedarfes an Kohle u* Koks für den Hausbrand ausmacht.
Diese Verschwendung muh angeficht» unserer tröst, losen Kohlenlage jetzt aufhöten. Defen, Herde und Zentralheizungen müsse» jetzt so schnell wie möglich repariert werden. Personal und Material ist vorhanden, es find schon genügend Töpfer, Zenttakheipmgsmon» teure und Ofensetzer an» dem Felde zurückgekehrt; di» Beschlagnahm« bet erforderlichen Werkstoffe ist aufgehoben; solange noch die milde Witterung de» Vorwinters anhött, ist jede Reparatur leichter ausführbar.
An alle Hausbesitzer und Mieter ergeht die bringende Aufforderung, sofort alle Heizeinrichtungen ihrer Wohnungen gründlich nachsehe» und in Staust setzen zu lasse»
Di« uns am End« be» Winters voraussichtlich fehlende Meng« unserer Hausbranbkohlen kann nur durch Erfparni» im Bettfebe in den nächsten Wochen zum Teil herekngeholt werde» und diese Ersparung ist nur möglich, wenn alle Feuerungen in gutem Zustand find.
Frankfurt a. TO, be» 18. Dezember 1918.
Mrtlchaftsstell« für dft Bezirke Hessen und Wiesbaden.
Der Borfiand: gez. von Brannbehrens.
Für dl« Richtigkeit: gq. Wal lot.
Mrd veröffentlicht. («
Marburg und Kirchhain, den 6. Januar 1919.
Die Landräte:
v. Loewenstein. I. B.: v. Goldammest Der Arbeiter- «nb Soldatenrat: Ros«. «
Bekannttaachu»^
Es »ltb hiermit den Arbeitgebern von Kriegsgm fangenen bekannt gegeben, daß es ihnen verboten ift Kriegsgefangene wider deren Willen zurückzuhalten.
Russen und Rumänen bleiben Lis zum Abras ans de» Kommando».
gez. Wischer, Major und Kommandant.
wird veröffentlicht. (H
Marburg «ab Kirchhain, den 6. Januar 1919.
N« Landräte:
v. Loewenstein. I. v.: v. Goldammest Der Marburger Arbeit«»- «nb Soldatenrat: Rosa,
vetanntrnachung Uber «twe einmalige S-nderzufeiluat een K. tU6«ife. vo« 28. Dezember 1118.
Auf Grund der Ermächtigung durch die Reichs« regierung sowie auf Grand de« tz 1 der Bekannt, Dachung über den Verkehr mit Seife, Setfenpuloet und endeten fetthaltigen Waschmittel» vom 18. April 1916 (Roicho-Gesetzbl. S. 907) wird folgendes bestimmt:
Heber di« im H 1 Rr. 1 der Bekanntmachung, bti treffend Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Seif«, Seifenpulver und andere» fetthaltigen Waschmittel» vom 21. Juni 1917 (Reichs« Geietzbl. E. 646) vorgesehen« Menge Feinseife hinaus, dürfen auf be» Februar-Abschnitt der Geifenparte «iw mal statt 50 Sann» 100 Gramm K.A.-Setfe abgegeben Derben.
Berlin, bm 28. Dezevcker 2918. (••
Der Gtaatsfetatitt be» ReichswittschastraWto -
Dr» AZsuft Mittler