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Amtliche Bekanntmachungen

itr Laudrattämler Marburg und Kirchham.

k Kreis Marburg.

Herren Bürgermeister und Suluvorsteher des »reise» mache ich darauf aufmerksam, daß da» zweite tztück der Wählerliste» zur Nationalversammlung, »achdem die Auslegeftist abgelaufrn ist, dem Wahl- Mistcher zu übergeben ist, der di« Listen sein« Be- ihfe zu einer Wählerliste zusammen p» heften hat. 6» P darauf zu achten, daß di« Listen mit der votgeschrk- lenen Bescheinigung versehen sind.

Lei dem Wahlverfahren ist gemäß der Wahlordnung folgende» zu beachten:

Di« Wahlhandlung beginnt am ist Januar 1119 »orm ttta ft» 9 Uhr und dauert bi» 8 Uhr abend».

Der Wahlvorsteher ernennt 86 Beisitzer und einen Schriftführer au» den Wahlberechtigten de» Stimmbe­zirks und lädt di« Mitglieder de» Wohlvrrstandes Kätestens am S. Tage vor dem Wahltage ein, bei Be» ginn der Wahlhandlung zur Bildung de» Wahlvor­stande» im Wahlraum zu erscheinen.

Der Tisch, an dem der Wahlvorstand Platz nimmt, ist so aufzustellen, daß er von alle» Seite» zugäng­lich ist.

Auf diesen Tisch wird di« Wahlurne ytm Hinein, legen der Stimmzettel gestellt.

Dor dem Beginn« der Abstimmung hat sich der Wahlvorstand davon zu überzeugen, daß die Wahlurne leer ist. Bon da ab bi» zur Herausnahme der Um­schläge mit den Ettmmzetteln nach Schluß der Abstim­mung darf di« Wahlurne nicht wieder geöffnet werden.

Es ist entweder durch Bereitstellung eine» oder Mehrerer Nebenräume, die nur durch, da» Wahllokal hetretbar und unmittelbar mit ihm verbunden find, »der durch Vorrichtung an einem oder mehreren von dem Dorstandstische getrennten Nebentischen Borsorge dafür zu treffen, daß der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag zu legen vermag.

Je ein Abdruck des Reichswahlgesetzes, der Wahl­ordnung (Reichsgesetzblatt Nr. 167) und der nach § 28 der Wahlordnung für den Wahlkreis erlassenen Be­kanntmachung, welche sämtliche zugelallenen Wahlvor­schläge enthält, ist im Wahlraum auszulegen.

Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem Kennzeichen versehen sein, fie sollen 9:12 Zentimeter groß und von mittelstarkem Schreib­papier sein und find von dem Wähler in einem mit amtlichen Stempel versehenen Umschlag, der sonst kein Kennzeichen haben darf, abzugeben.

Die Umschläge werden von hier zugesteüt und find in der erforderlichen Zahl bereit zu halten.

- Im Wghlraum dürfen Stimmzettel weder aufgelegt «och ortteilt werden.

Die Wahlhandlung wird damit eröffnet, daß der Wahlvorsteher den Schriftführer und die Beisitzer durch Handschlag an Eides Statt verpflichtet und so den Wablvorstand bildet.

Zu keiner Zeit der Wahlhandlung dürfen weniger als drei Mitglieder des Wahlvorstandes gegenwärtig fein. Der Wahlvorsteher und der Schriftführer dürfen sich während der Wahlhandlung nicht gleichzeitig ent- ' fernen, verläßt einer von ihnen vorübergehend den Wahlraum, so ist mit seiner Bertretung ein anderes Mitglied des Wahlvorstandes zu beaufttagen.

Zutritt zum Wahlraum hat jeder Wahlberechtigt« (§ 82 des Reichswahlgesetzes). Ansprachen darf nie- . mand darin halten. Nur der Wahlvorstond darf über Wahlgeschäfte beraten und beschließen. Der Wahlvor- stand kann jeden aus dem Wahlraum verweisen, der die Ruhe und Ordnung der Wahlhandlung stört; «inWahl- . berechtigter des Ettmmb-zirks, der hiervon bettosfen wird, darf vorher seine Stimme abgeben.

; Der Wahlvorsteher leitet die Wahl.

Der Wähler, der seine Stimme abgeben will, nimmt einen abgestempelten Umschlag aus der Hand einer Person, di« der Wahlvorpand in bet Nähe des Zu­ganges zu dem Nebenraum oder Rebenttfche aufgestellt hat. Er begibt sich sodann in den Nebenraum oder an den Nebentisch, stectt dort (einen Stimmzettel in den Umschlag, tritt an den Borstandstisch, nennt seinen Namen und auf Erfordern seine Wohnung und über- ; gibt, sobald der Schriftführer den Namen in der Wäh­lerliste aufgefunden hat, den Umschlag mit dem Stimm. , zettel dem Wahlvorsteher oder dessen Stellverireter, der ihn sofort uneröffnet in die Wahlurne legt.

Mihler, di« durch körperliche (Hebrechen behindert sind, ihre Stimmzettel eigenhändig in den Umschlag zu legen und diese dem Wahlvorsteher zu übergeben, dürfen fich der Beihilfe einer Vertrauensperson be­dienen.

' Heeresangehörige, die nach dem 6. Januar in die Heimat zurückgekehrt find, müssen di« vorgeschriebene Bescheinigung vorlegen.

Stimmzettel, die nicht in dem abgestempelten Um­schlag abgegeben werden, hat der Wahlvorsteher zuriick- ' zuweisen, ebenso di« Stimmzettel von Wählern, die sich nicht in den Nebenraum oder an den Rebentisch be­reden haben.

Der Wahlvorsteher hat darauf zu hatten, daß di« Wähler in dem Nebenraum oder an dem Rebentische «ur so lange verweilen, als unbedingt erforderlich ist, mn den Stimmzettel in den Umschlag zu stecken. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe jede, Wäh- lers neben dessen Namen in der Wählerliste.

Um 8 Ahr nachmittags erklärt der Wahlvorsteher die Abstimmung für geschloffen. Hiernach dürfen keine Stimmzettel mehr angenommen werden.

Di« Umschläge werden au» der Wahlurne genom- wen und uneröffnet gezählt. Zugleich wird die Zahl 1 der Abstimmungsvermerke in der Wählerliste festge- siellt. Ergibt sich dabei auch nach wtederholter Zäh- lunfl eine Verschiedenheit, so ist die» im Wahlprotokoll : anzugeben und, soweit möglich, zu erläutern.

; Kann die Prüfung der Umschläge und Stimmzettel ; am Wahltag nicht mehr vorgenommen werden, so hat der Wahlvorsteher für die Derfiegelung und Aufbewah­rung der uneröffneten Wahlvorschläge Sorge zu tragen.

Del der Prüfung des Abstimmungsergebnisse«, die spätestens cm nächstfolgenden Tage erfolgen muß, öff­net ein Beisitzer die Umschläge, nimmt bk Stimmzettel heraus und übergibt sie dem Wahlvorsteher, der fie laut vorliest und nebst den Umschlägen einem anderen Beisitzer zur Aufbewahrung bis zum Ende der Wahl- ' Handlung übergibt.

Ungültig sind Stimmzettel:

1. die nicht in einem amtlich abgestempelten Um­schlag oder di« in einem mit einem Kennzeichen ! versehenen Umschlag übergeben worden sind;

2. die nicht von weißem Papier find;

8. die mit einem Kennzeichen versehen find;

' 4- die keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten;

8. aus denen nicht die Person mindestens eines Be­werbers unzweifelhaft zu erkennen ist;

8- die eine Verwahrung oder einen Vorbehalt gegen­über allen Gewählten enthalten;

T, He ausWkßlich auf andere als die tu de« Lffent. Ach bekannt gegebenen WahlvorfchlSgem aufge­führten Personen lauten.

Mehrer« in einem Umschlag enthalte« gleichlau­tende Stimmzettel gelte» als eh« Stimm«; tn einem Umschlag enthaltene, auf verschied«« Personen tau» tenbe Stimmzettel find ungültig.

Di« gültigen Stimmzettel find oh« Rücksicht auf ihr« Vollständigkeit und die Reihenfolge der Benen­nungen den einzelnen Wahlvorschlägen zuzurechnen.

Der Schriftführer Denner ft im Protokoll febe dem einzelnen Wahlvorschlag« zagefalle« Stimme And zählt die Stimmen taut

In gleicher Weise führt einer der Beisitzer eine Ge­genliste, die ebenso wie bk Wählerliste beim Schluß der Wahlhandlung vom Wahlvorstande zu unterschrei, den und dem Protokoll betzufügen ist.

Die Stimmzettel, über deren Gültigkeit ober Ungül­tigkeit der Wahlvorstand Beschluß fassen muß. sind mit fortlaufenden Nummer» zu versehe» und dem Prot» loll beizufügen.

Im Protokoll find bk Gründe kurz anzugeben, au» denen di« Stimmzettel fsir gültig oder ungültig erklärt worden find.

Wenn Stimmzettel wegen der Beschaffenheit de» Umschlag«» für ungültig erklärt worden sind, ist auch der Umschlag anzuschlkßen.

Alle Stimmzettel und Umschläge, die nicht nach § 44 dem Wadlprotokoll beizufügen find. Hai der Wahl- Vorsteher in Papier einzuschlagen, zu verflegeln und aufzubewahren, di» die Wahl für gültig erklärt wor­den ist.

Heber bi« Wahlhandlung ist ein Protokoll nach vor­geschriebenem Vordruck aufzunehmen.

Die Wahlverhandlungen find so zeitig an den Wahlkommissar, Herrn Oberlandesgerichtsmäfidenten Fritsch in Eaffel einzusenden, daß sie spätesten» am S. Tage nach der Wahl in dessen Händen find.

Dem Wahlprotokoll sind beizufügen'

1. die vom Wahlvorstand unterschriebe« Wähler­liste;

2. die vom Wahlvorstand unterschriebe« Gegenliste;

3. die numerierten Stimmzettel, über deren EÜltig- . feit oder Ungültigkeit der Wahlvorstand Beschluß gefaßt hat;

4. die numerierten Umschläge, wegen deren Beschaf­fenheit Stimmzettel für ungültig erklärt sind:

6. di« Beläge über bk rechtzeitige Einladung der Beisitzer und des Schriftführer». Die Einladung hat also schriftlich zu erfolgen und ist dem Wahl­vorsteher zurückzugeben mit einem Anerkennungs­vermerk des Geladenen.

6. die militärischen Heimatsbescheinigungen.

Der Wahlvorsteher ist für die rechtzeitige Absen­dung der Wahlverhandlungen verantwortlich

Marburg, den 6. Januar 1919. (54

Der Sanbrat: v. Loewenstein.

Der Marburger Arbeiter- und Soldatenrat: Rose.

Diejenigen Gemeinden, welche meint Verfügung vom 5. November 1918 K. A. I. 9717 bett. Ordnung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Gemeindeigentum zur Aufftellung von Magen usw noch nicht erledigt hoben, werden an baldig» Vorlage der Ordnung erinnert.

Marburg, den 8. Januar 1919. (64

Der Landrat: v. Loewenstein.

Der Marburger Arbeiter- und Soldaten rat: Rose.

Aufruf an die Russen, nicht in da» Lager zu kommen.

Da das Lager voll ist und zur Zeit ei« Adfahrts- Möglichkeit nicht besteht, wird bekannt gemacht, daß sämtliche russischen Kriegsgefangenen auf ihren Dr- beitskommandos zu bleiben haben, auch wenn sie nicht arbeiten. Die Russen können fich darauf verlassen, daß ihre Abberufung in da» Lager rechtzeitig erfolgen wird.

Russische Kriegsgesange«, welche oh« Abruf ins Lager kommen, werden unweigerlich auf ihre Kom­mando» zurückgeschickt.

gez. Wischer, Major und Kommandant.

Wird veröffentlicht. (44

Marburg, den 6. Januar 1919.

Der Sanbrat: ». Loewenstein^

Der Starburger Arbeiter» und Eoldatenrat: Rose.

Betrifft: Ablieferung von Jt«6er.

Die LandwirW weise ich wiederholt darauf hin, daß für Kälber, gleichgültig welchen Gewicht», nur ein Einheitspreis von 80 X für den Zentner Lebendge­wicht gezahlt werden darf. Ich kann deshalb die als­baldige Ablieferung der Kälber nur empfehlen.

Marburg, den 4. Januar 1919. (56

Der Sanbrat: v. Loewenstein.

Der Marburger Arbeiter- und Soldatenrat: Rose.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorfieher er­suche ich um Einsendung der Zählkarte» über Hoch­wasser- und lleberfchwemmungsfchäden.

Marburg, den 6. Januar 1919. (57

Der Sanbrat: I. B.' Loock.

Der Marburger Arbeiter» und Soldatenrat: Rose.

Krein Kirchhat».

Bekanntmachung.

In Abänderung der diesseitig erlaßenen Bekannt­machung vom 29. Oktober und 18. November 1918 (Oberhesfliche Zeitung vom 2. November 1918 Nr. 258) wird hiermit der Preis für Roggemnehl und Roggen­brot wie folgt festgesetzt:

Born 15. Januar ab kostet:

1. Roggenmehl.

«) bei Abgabe an die Mehlstellen x 40.

b) bei Abgabe an die Bäcker und Händler 41.

t) bei Abgabe im Kleinverkauf 43.

alles per 100 kg oh« Sack.

2. Roggenbrot:

das Kilo zu 43 Pfennig.

Der Brotprei» versteht fich ab Bäckerei bezw. ver kaufsstelle gegen Barzahlung. Die Mehlpreise find festgesetzt für solches Mehl das mindesten» 94 % ausge mahlen ist und die Preise für Backwaren, für au» dft fern Mehl hergestellte Backwaren.

Die vorstehenden Presse find Höchstpress« im Simie des Höchstpreisgesetzes vom 4. August 1914.

Zuwiderhandlungen werden mit Gefängni» bi» zu einem Jahre und mit Geldstrafe bi» zu 1000 X oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Die Press« treten mit 15. Januar 1919 in Kraft und die Preise der Bekanntmachung vo« 29. Oktober resp. 18. November 1918 übet obige Ware» mit diesem Tage außer Kraft. .

KirOain, den 8. Januar 1919, (90

Der Sanbrat: I. 0.: v. 8albam*8s.

Gemäß $ 90 Set Wahlordnung für He Wahlen zur Die Wahl beginnt nm 9 Uhr Zargen- und enSct; verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung nm 8 Uhr abends.

vom 30. November 1918 (R. G. Bl. S. 1353) wird nach- Die Herren Bürgermeister und Guisvorsieher hab«G stehend das Verzeichni» der für die Landgemeinden des diese» in ortsüblicher Weise bekannt zu gebot. , J Kreise« Kirchhain gebildeten Stimmbezirke, der et» rannten Wahlvorsteher, ihrer Stellvertreter sowie der

Mahlräum« veröffentlicht.

1 Lfd. Sie I

Stimmbezirk»

Wahlvorsteher

Stellvertreftr b Wahlvorstehers

Dahlraum

1

Albsbause»

Allendorf mit Guhl» bezirk Neustadt

Anzefahr

Bürgermeister Maus

Hrch. Seibert

Schulfaal

2

Börge

Beigevrdn. Schmitt

ÄL Knabenschule

8

_ Louer

Schöffe Kari Dantw

Pfefferscher Saal

4

Bvroholz

Röder

Jakob Röder

Bürgermeisteramtszhnme«

5

Emsdorf

Paul

Schöffe Tbeod« Paul

Saal von lltastwirt Kl Ls

6

Erfurts!'ause»

Vch'ck

Lehrer Paul

Bürqermeisteranitszimmer

7

Erksdirf

Trillo. Bürgermeister Balzer

Hrch. Jmmel

Saal des »astmitts Henkel

8

Ernsthansen

Bürgermeister Schäfer

P-tee Römersheufer

Seal des Gastwirts Schunk

0

Großseelheim

, Müller

Adam Klee

1. Schals aal

IO

Halsdorf

Ludwig

Hartm. Bubenhai»

BürgermelsteramtSzzmmer

11

Hatzbach

, Schneller

fferd. Schm>tt

12

Hertingshausen

e Bonefein

Adam Möb»O

13

Himmelsberg

Bauerbach

Beker (tutet

14

Holzhausen m»t Guts» bezirk Holzhausr»

, Kaiser

Hrch. A inend

di« neue Schul«

15

Josbach

, Hauk

Adam Theis

Bürgermeisteramtszimmer

16

ftleinfeelbetat

- Mmk

Ronr. Lauer

Schulfaal

17

Langendorf

. Seibel

Hrch. Buben beim

BürgermeisteramtDzinun««

18

Langenstein

Meß

Hrch. Altbamz Rr. 67

i

19

Mardorf

, Sck>ck

Mart'n Rhiel

Gem-indeverfammlunasr.

20

v!»mberg

, Groß

Veigeordn. Schlitt

Berfammlunqss L DdarrhanA

Bürgermeisteramts,immer 1

21

Riederklein

Fischer

Betaeordn. Waqner

22

Riederwald

SteinhavA

Schösse Jobs Born

Saal des «astnnrts Web«

23

Raßdori

Horst

Martin Rieb

Bürgermeisteramtszimmer

24

9iiibir>Mm

, Schmitt

Hrch. Rbel

25

Schifftibach

e sivetzler

Jakob Wilhelm

ee

26

Schönbach

, Dreher

Hrch. Lauer

Brgmst.-Amtsz. ISchwabend.

27

Schwabend.rf mit W»IfSkanri

, Aillaub.

Bürgermeister Schaubere»

28

Sindersfeld

I. Schöffe H. Rbiel

Frz. Nabrgong

Amtszimmer d. I Schöffen

20

Specksivinkel

Bürgermeister Beißel

Schöffe W. Zink

Bürgerme steramtsriwmer

30

Slaufebach

Bürgerin. Gnau

Beter Fritsch

Saal des Gastw. Pfeffer

31

tonhta mit Gutsbezirk Oberförsterei Bracht

, ' Herbst

Christoph Möller

Saal des Gastw. Jmmel

82

Wolferode m. Guisbez. Obers. Mengsberg

e Henkel

Schöffe Hrch, Nauman»

Bürge rmeisteramtszimmer

Der Landrat: I. B.: v. Goldammer.

Kirchhain, den 30. Dezember 1918. (11

Nachfolgende Gemeinden haben fich bei Gewährung von Liebesgaben für Weihnachtspakcte für Feld trup­pen. Lazarette usw. beteiligt: 1. di« Städte: Kirchhain 300 X. Amöneburg 150 X. Neustadt WO X, Rauschen­berg 200 X, Schweinsberg. 2. die Gemeinden: Alkshausen 75 X, Allendorf 100 X, Anzefahr 75 X, Burgholz 40 X, Ernsdorf 100 X, Erfurtshausen 50 X, E-ksdorf 150 X. Ernsthoufen 75 X, Großseelheim, Halsdorf 100 X. Hatzbach, Hertingshausen 30 X, Himmelsberg SO X, Holzhausen 150 X, Josbach 100 X, Kleinseelheim 150 X, Langendorf 50 X, Langenstein 100 x. Mardorf 150 X. Momberg 100 X, Niederklein 100 X, Niederwald 100 X, Roßdorf 150 X, Rüdigheim 50 X. Schiffelbach 75 X, Schönbach 50 X, Schwaben­dorf 25 X. Sindersfeld 25 X. Speckswinkel 150 X. Stausebach 103 X. Wohra 100 X, Wolferode 25 X, Wolskaute, Eutsbez. Holzhausen 150 X, Kammer­herr v Goldammer 50 X. ^umma 3678 X.

Für die Gewährung dieser Beträge herzlichen Dank. Der Vorsitzende desRoten Kreuz-Bereins".

40) 3. «.: Rett«.

Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 27. 1L 1918, R G. Bl. 6. 1339, wird die Kreisbcvölkerung veranlaßt, Waffen. Munition und Heeresgut aller Art, welches die Truppen liegen gelassen haben, unverzüg­lich an die Polizeibehörden abzuliefern.

Gegen diejenigen, die dieser Aufforderung nicht Folge leisten, und bei denen die genannten unrecht­mäßig erworbenen Gegenständ« vorgefunden werden, wird ein Strafverfahren unnachfichtlich eingeleitet. Die erwähnte Verordnung steht Gefängnisstrafe zu 5 Jahren oder Geldstrafe bis zu 100 000 X vor.

Kirchhain, den 7- Januar 1919. (62

Der Sanbrat I. B.: v. Soldammer.

Auftuf an die Russen, nicht i» da» Lager zu komme».

Da da» Lager voll ist und zur Zett ehre Abfahrts­möglichkeit nicht besteht, wird bekannt gemacht, daß sämtliche russische Kriegsgefangene auf ihren Arbeits­kommandos zu bleiben haben, auch wenn st« nicht ar­beiten. Die Russen können fich darauf verlassen, daß ihre Abberufung in das Lager rechtzeitig erfolgen wird. Wenn die russtschen Gefangenen feine Arbeit haben, wird Unterkunft und Verpflegung von der Heeresver­waltung bezahlt. Di« Arbeitgeber haben fich in dem Falle mit bet Kassenverwaltung be» Lager» t» Ver­bindung zu setzen.

Kirchhain, den 8. Januar 1919. (61

Der Landrat. I. v.: v. Goldammer.

Bekenutmachnng.

In Ergänzung der diesseits erlassene» Verordnung über den Verkehr mit Reiftbrotmarfen vom 11. Juli 1916, Oberhesfische Zeitung Rr. 160, 16. Oktober 1916, Oderhesfische Zeitung Rr. 243, 18. April 1917, Oder- hessische Zeitung Rr. 90 wird hiermit gemäß Verfügung de» Preußischen Landes-Getreide-Amte» vom 11. No­vember 1918 R.TO. 5707 B. 22 weiter angeordnet:

1. Mit bet Ausgabe von Reisebrotmarken an bk Verbraucher dürfen Bäcker und sonstig« Personen, die fich mit bet Herstellung und dem vertrieb von Gebäck befassen, von den Kommnnalverbände» nicht beauftragt werden.

2. Der Wiedereintausch von Reisebrotmarken in Art­liche Brotkarte ist zulässig.

3. Die Ausgabestellen der Lebensmittelkarte«» Hecken monatliche Nachweisungen über dft Ausgabe «m Reise- brotmarken an TOilttätur tauber zu führen. Diese Rach- Weisungen müssen mindeste« enthalte«: «) Name be» Urlauber», b) Dienstgrad, c) Truppenteil oder Be­hörde, d) Zeitraum, für den «essebrotmarken verab­folgt worden find, e) Gewichtsmenge des Gebäck», die verabfolgt worden ist und f) Quittung be» (Empfängers. Nach Ablauf der monatlichen verforgungsperiode, also -rach dem 15. eines jeden Monats, find in der Rachwei- 'ung dft Zahl der Urlaubstege und Ma angegebene Gebäckmenge aufzurechnen.

Kirchhain, be» 4. Januar 1919. (62

Der Landrat: I. v.: v. GolbaMmar,

Die Demobilmachung bringt es mit sich, daß manche unserer zurückgekehrten Vater land» verteidig et nicht so- fort bk gewohnt« Arbeit aufnehme» Banen, sich daher bemühen müssen, mürerweittg vorübergehende Befchäf. tigang ja suchen. Der Krieg hat ja tiefe Erwerbsge» fegenbetten zerftSrt, «r hat aber auch manche Arbeit neu geschaffen. Unser« große» BuchrawLtaer bieten tn den nächsten Woche» noch durch das Sammel» von Bucheckern «ine Beschäftigung, bi« sich sich her «chmge-

wöhnlich großen Buchenmast recht einträglich gestalte» kann. Die Verwendung von Sieben, wie sie den tand- wirtschaftlichen Windfegen und Putzmühlen entnom» men werden können, erspart da» mühsam« Auflesen der Ducheln und schafft bei viel geringerer Mühe wesentlich höhere Sammelerfolge. Der Sammler, der die Buch­eckern bei der öffentlichen Annahmestelle abgibt, erhält für das Kilogramm etwa 1.65 X Sammellohn und außerdem noch einen Oelbezugsschein auf 60 Gramm Del. Das Bucheckernsammeln ist also nicht nur eine lohnende Beschäftigung, es hat auch noch de» beson­deren Vorteil, den eigenen Haushalt mit Fett für de» Winter zu «rsorgen.

KirMain, den 5. Januar 1919. (58

Kriegswirtschaftsstelle. I. V.: Goldammer.

Gemeinsame Bekanntmachungen.

Defen, Herdfeuerungen und Zentralheizung in Stand hatten.... Kohle» sparen!

Einer bet HauptanlSsse zur Kohlenverichwendung ist Haltungen die Defen, Küchenherde und Zenttalheizün­det schlechte Zustand, i» dem fich in fast allen Haus­haltungen die Drfen, Küchenherde und Zentralheizun­gen infolge der Abnutzungen in vier Kriegsfahren da» finden, während denen fast gar keine Reparaturmöglich» feiten vorhanden waren. Man kann ruhig amrehmen, daß diese Verschwendung an wertvollen, fetzt unerfetz- baten Brennstoffen in den Großstädte» «in Biertek hi» ein Drittel be» Gesamtbedarfes an Kohle u* Koks für den Hausbrand ausmacht.

Diese Verschwendung muh angeficht» unserer tröst, losen Kohlenlage jetzt aufhöten. Defen, Herde und Zen­tralheizungen müsse» jetzt so schnell wie möglich re­pariert werden. Personal und Material ist vorhanden, es find schon genügend Töpfer, Zenttakheipmgsmon» teure und Ofensetzer an» dem Felde zurückgekehrt; di» Beschlagnahm« bet erforderlichen Werkstoffe ist aufge­hoben; solange noch die milde Witterung de» Vorwin­ters anhött, ist jede Reparatur leichter ausführbar.

An alle Hausbesitzer und Mieter ergeht die brin­gende Aufforderung, sofort alle Heizeinrichtungen ihrer Wohnungen gründlich nachsehe» und in Staust setzen zu lasse»

Di« uns am End« be» Winters voraussichtlich feh­lende Meng« unserer Hausbranbkohlen kann nur durch Erfparni» im Bettfebe in den nächsten Wochen zum Teil herekngeholt werde» und diese Ersparung ist nur möglich, wenn alle Feuerungen in gutem Zustand find.

Frankfurt a. TO, be» 18. Dezember 1918.

Mrtlchaftsstell« für dft Bezirke Hessen und Wiesbaden.

Der Borfiand: gez. von Brannbehrens.

Für dl« Richtigkeit: gq. Wal lot.

Mrd veröffentlicht. («

Marburg und Kirchhain, den 6. Januar 1919.

Die Landräte:

v. Loewenstein. I. B.: v. Goldammest Der Arbeiter- «nb Soldatenrat: Ros«. «

Bekannttaachu»^

Es »ltb hiermit den Arbeitgebern von Kriegsgm fangenen bekannt gegeben, daß es ihnen verboten ift Kriegsgefangene wider deren Willen zurückzuhalten.

Russen und Rumänen bleiben Lis zum Abras ans de» Kommando».

gez. Wischer, Major und Kommandant.

wird veröffentlicht. (H

Marburg «ab Kirchhain, den 6. Januar 1919.

N« Landräte:

v. Loewenstein. I. v.: v. Goldammest Der Marburger Arbeit«»- «nb Soldatenrat: Rosa,

vetanntrnachung Uber «twe einmalige S-nderzufeiluat een K. tU6«ife. vo« 28. Dezember 1118.

Auf Grund der Ermächtigung durch die Reichs« regierung sowie auf Grand de« tz 1 der Bekannt, Dachung über den Verkehr mit Seife, Setfenpuloet und endeten fetthaltigen Waschmittel» vom 18. April 1916 (Roicho-Gesetzbl. S. 907) wird folgendes bestimmt:

Heber di« im H 1 Rr. 1 der Bekanntmachung, bti treffend Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Seif«, Seifenpulver und andere» fetthaltigen Waschmittel» vom 21. Juni 1917 (Reichs« Geietzbl. E. 646) vorgesehen« Menge Feinseife hinaus, dürfen auf be» Februar-Abschnitt der Geifenparte «iw mal statt 50 Sann» 100 Gramm K.A.-Setfe abgegeben Derben.

Berlin, bm 28. Dezevcker 2918. (

Der Gtaatsfetatitt be» ReichswittschastraWto -

Dr» AZsuft Mittler