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Nassauische Allgemeine Zeitung.

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Wiesbaden. 1855t.

SH

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Aus den Kammern.

Die D o m ä n e n f r a g e.

t* Wiesbaden, 25. Juli. (Verhandlungen der St än­dere rsammlung über die Domäncnfrage. Fortsetzung zu Nro. 159 und 160 d. Bl.)

Reich mann verliest in seinem und der Abgeordn. Metzler, Halbey und Gödecke Namen eine weit- läuftige Erklärung, aber trotz wiederholter Erinne­rungen des Abg. Rau so schnell und undeutlich, daß eS unmöglich war, den Gedankengang zu verfolgen. Wir bemerken daher hier nur, daß die Erklärung, wel­che Pch schließlich für den Antrag des Gr. v. Wal­derdorff aussprach, von dem Satze ausging: die Anträge der Commission seien hauptsächlich auf §. 84. der Codification gegründet; die in diesem §. enthaltenen Bestimmungen sollten aber nicht ein neues, früher nicht bestandenes Gesetz sein, sondern auch den Ausdruck des bis dahin bestandenen Rechts enthalten; demnach müß­ten die Quellen, aus welchen jene Bestimmungen ge­schöpft worden seien, auch bei Beurtheilung des §. 84 Maaß und Ziel geben.

Höchst: Da die H. Regierung sich bereit erklärt, auf den Walder do rff'schen Antrag einzugehen, so beantrage er, denselben gemäß §. 53 der Geschäftsord­nung an den Specialausschuß zurückzuweise», welche bis heute Nachmittag darüber Bericht erstatten könne.

Ran: Es sei nicht zu bestreiten, daß dieses nach der Geschäftsordnung geschehen könne, aber eS könne auch sogleich berathen und abgestimmt werden. Letzteres sei vorzuziehen, da Ersteres wegen des heute noch bevorstehenden Schlusses der Ständeversammlung keinen Zweck habe. Abg. Reichmann habe so schnell gelesen, daß er den Inhalt seiner Erklärung nicht ver­standen habe.

Höchst: Daß sein Antrag keinen Zweck habe, werde erst der Erfolg zeigen; darüber habe der Abg. für Walmerod jetzt so wenig Kenntniß, wie er selbst.

Rau: Wenn heute der Landtag seine letzte Sitzung halte, so sei wahrlich nicht abzusehen, zu.wel­chem Zwecke der Antrag in den Speeialausschuß ver­wiesen und von diesem heute Nachmittag Bericht er­stattet werden solle. Welche nähere Aufklärung über die Sache werde denn über Mittag kommen können?

Graf v. Walderdorff: So wohlmeinend er den Antrag des Abg. Höchst finde und so gewiß er sich sonst einem solchen Verfahren nicht widersetzen würde, weil er es auch nicht fürchte, so glaube er doch, daß dadurch

Flucht Carls X.

von Saint Cloud nach Cherbourg im Jahre 1830.

Aus den noch ungedruckten Papieren eines alten franz. Soldaten.

V.

St. Lo. Balogne. Cherbourg.

Am 10. Anglist kamen wir durch Guibray und Condo'e. Ich weiß nicht mehr, war es in letzterem Ort oder auf der folgenden Etappe, wo der König sich weigerte an einer runden Tafel sein Mittagsmahl einzunehmen, weil der Unterschied der Gäste nach den Vorschriften der Etikette an einer runden Tasei nicht bezeich- net werden konnte. Der Wirth bemerkte seiner Majestät, es sei dies die einzige Tafel in seinem Hans von nothwendigem Um- fana, aber der König gab nicht nach und es mußte ein Tischler nebelt werden, der den runden Tisch schnell in einen viereckigen verwandelte. Am folgenden Tag schliefen wir m der klemen Stadt Vire, dem Geburtort Olivier BasielmS, des Erfinders des Vaudeville oder vielmehr Vaudevire. Kurz ehe unr nach Vire kamen, hatte uns eine bedeutende Anzahl höherer L-fftziere ver­lassen, um nach Paris zurückzukehren, und es blieben nur noch die Generale Brossard, de Brissac, de Greßai und de Choiiml- Beaupre. An Hofieuten blieben bis nach Cherbourg die beiden Capiteln es des Gardes de Croy und Luxembourg. diese zwei Herreu waren eS, welche sich von der stolzen Haltung des ^anb« Volks dem flüchtigen König gegenüber ganz besonder,, verletzt fühlten; ferner die Herzöge von Guiche, von Levis und von so- lianac, alle drei »menins« oeer Kämmerer. (Der Titel »memn« gab das Recht, den Dauphin in den Wagen ;n begleiten.) Der Graf Hocquart und der General Larochejagnelin ritten neben ein­ander, gefolgt Dom Stallmeister O'hsgerty, den die Herren von Damas, von Mcmpas und von Barbauoois begleiteten, alle drei im Dienste desWunderkindes." Der Herzog von Ragusa ritt einsam ans seinem kleinen rnssischen Pferd, das ihm in bessern Zeiten der Czar znni Geschenk gemacht.

Nr. 172.

nichts gewonnen werde. Sein Antrag verlange ganz einfach ! eine praktische Änsfassuug. Er habe sich durchaus nicht ! eingelassen auf gelehrte Erörterungen, weil er diese, wie ! auch der Herr Reg.-Comin. ausgesprochen, für verfrüht halte. Er glaube ganz einfach, jeder von den Herrn solle sein Innerstes zu Rathe ziehen, wozu er keinen Ausschuß re. brauche, und sich fragen: auf welche Art nützen wir dem Lande am besten? Und wenn dieses geschehe, zweifle er nicht, daß sein Antrag die Majori­tät erhalten müsse.

Der Antrag des Abg. Höchst wird hierauf zur Abstimmung gebracht und abgelehut.

Eigner verkennt nicht die Absicht des Walder- dorfs'schen Antrags, kaun aber die Besorguiß, daß durch die CoWnissionsanträge eine künftige Vereinbarung behindert werde, nicht theilen.

Rull mann schließt sich der Erklärung des Abg. Reichmann in allen Dingen an und stimmt für den Antrag des Hrn. Grafen v. Walderdorff Excellenz.

König: Die Annahme der Comniissionsanträge werde um desto schneller zu einem Resultate führen, weil erst das Rechtsverhältniß und der Standpunct beider Theile klar festgestellt sein müsse. So habe die Regierung gehandelt, so sollten es auch die Stände thun. Dann werde wenigstens die Zeit und die Ver­handlungen gespart, welche verloren gehen würden, um erst einen Standpunct für die Verhandlungen zu suchen.

Reg.-Comm. Voll Pracht: Ehe die Untersuchung begonnen habe, könne keine Erörterung erfolgen. Beide Erklärungen (der Reg. und des Ausschusses) würden aber aus dem bestehenden Recht abgeleitet und die Re­gierung sei bereit, alle nöthigen Nachweise zu liefern. Insofern werde die Abstimmung von keinem Einfluß sein. Wenn sie aber nach dem Antrag erfolge, dann würde allerdings einem fictiven Besitznahme nur ein reeller entgegen gestellt werden können.

Rau. Er habe es für nöthig gehalten, auf den ge­schichtlichen Verlauf der Sache znrückzuweisen, da leider das Gedächtniß der Menschen in Rücksicht der Geschichte ein schwaches. sei, namentlich aber, wenn es sich um un­angenehme Erinnerungen handle.

Sein Standpunkt sei int Jahr 1849 der gewesen, die Landesherrlichen Rechte zu wahren, weil diese da­mals angegriffen worden, heute wahre er wieder die Rechte des Landesherrn, aber der ihm obliegenden Verpflichtung gemäß erinnere er daran, daß auch die des Landes gewahrt werden müßten.

Er sei Mitglied des Ausschusses, habe die Sache reiflich geprüft; das Resultat sei in dem Commissions­bericht niedergelegt. Jeder, das müsse wohl angenom­men werden, werde nach seiner Ueberzeugung handeln. Daß hierbei verschiedene Ansichten obwalteten, sei na­türlich, und er wolle und könne deßhalb ebenso wenig gegen jemand einen Tadel erheben, als dieß auch um­gekehrt gegen die Ansichten der Commissionsmitgliedcr geschehen dürfe. Bist der in dem Bortrage des Herrn Grafen v. Walderdorff ausgesprochenen Behaup­tung, daß die Domänenfrage Mitursache gewesen, daß in Nassau 1848 zuerst die Revolution ausgebrochen fei, stimme er vollkommen überein. Er aber habe

In St. Lo, wo wir am 12. ankamen, wurde der König vom Präfecten empfangen. Die Einwohner blieben ganz kalt und gleichgültig, was besonders die Dauphine aufbrachte, die vor nicht langer Zeit in derselben Stadt mit unbeschreiblichem Entlmsias- mus ausgenommen worden war, so daß sie unwillkürlich mit ge­brochener Stimme sägte;Stein Gott, welcher Unterschied!" Am Abend wurde die Stadt plötzlich unruhig aus die Nachricht aus Cherbourg, General Hulot habe die Nationalgarde von dort nebst zwei Kanonen nach Clarentan (zwischen St. Lo und Cherbourg) geschickt, um sich dem Borrückeu der königlichen Armee zu wider­setzen, da die Einwohner von Cherbourg aus Furcht vor einem Ueberfall bloß die königliche Familie in ihie Mauern lassen woll- teil. Als jedoch der General ans dem Mnnde der Commissäre selbst erfuhr, die königliche Begleitung bestehe bloß aus dem mi­litärischen Hanse des Königs und einigen hundert Mann, zog sich mit jener seiner Nationalgarde zurück und alles wurde hierauf wieder ruhig.

Als wir einige Tage später auf unserem Rückmarsch wieder nach St. Lo kamen, sahen wir Herrn von Polignac vorbeifü» reu, der in Grandville im Augenblick verhaftet worden war, als er sich auf einem nach England abgehenden Schiff, als Bedienter verkleidet, einschiffen wollte. Ein kostbarer Ring, den er am Finger trug und der zu seiner Lwrse nicht paßte, hatte ihn ver­rathen. Die Bevölkerung von St. Lo, die beim Durchzug des Königs ruhig war, wurde durch die Anwesenheit PoUgnacS sehr ausgeregt, da sie ihn nicht bloß als den Urheber der Revolution baßte, sondern ihm auch die vielen Brände zur Last legte, die unter seinem Ministerium diese Provinz heimgesucht. Ein Maurer zielte mehrere Stale mit einer Pistole nach dem Kops; glücklicher­weise hinderte ihn die den Minister umgehende Menge loszudrücken. Im Gefängnisse, wo man den Genuinster unterbrachte, zeigte er nicht viel Muth. Der Capitän der Gcnsdarmcrie, der ihn zu bewachen hatte, erzählte uns, er habe ihn jedesmal zittern und erblassen sehen, wenn der Schrei der Volksmenge vor dem Ge. fängnisse: »ä bas Polignac!« bis zu feinen Ohren gedrungen. Einmal wurde der Lärni draußen so groß, daß der Fürst aus sprang, sich in größter Bestürzung zum Capitän flüchtete und rief :Man will mich tödtcn! Bedenken Sie, daß man niich

Dienstag, 23. Juli.

int Jahr 1848 so wenig wie heute eine Revolution ge* wollt, und er biete deßhalb auch jetzt die Hand zum Frieden; er wolle und wünsche eine Vereinbarung, aber nur auf einer sicheren Grundlage.

Der Herr Regierungscommissär habe von einem reellen und von einem fictiven Besitz gesprochen, Der­selbe befinde sich im Irrthum, wenn er meine, daß sich die Regierung in einem reellen und daö Land in einem fictiven Besitz befinde.

Der §. 84 der Zusammenstellung des im Herzog- thum geltenden Staatsrechts bestimme: "die Domänen sind Staatseigenthnm." Hierauf bezieht sich auch der §. 2 des provisorischen Berfassuugsgcsctzes vom 25. November 1851.

Wer sei nun der Eigenthümer? Fürst und Land seien unzertrennlich verbunden. Wer dies trenne, wie es von dep Regierung geschehen zu sein scheine, begehe einen großen Fehlen.

Er sönne daher der vorhin geäußerten Ansicht nicht beistilumen, daß die Regierung im Besitz sei, und daß sie eher die Mittel habe, sich darin zu halten. Gesetzt aber auch, es sei so, so müsse die Regierung bedenken, daß Gerechtigkeit die Grundlage der Reiche ist, und daß sie die Verpflichtung habe, darüber zu wache», daß Gerechtigkeit geübt werde.

Pflicht der Stände fei es, an der vorhandenen rechtlichen Grundlage festzuhalten. Welche Folgen dies haben werde, liege nicht in den Händen der Mitglieder dieser Versammlung, sondern in Gottes Hand. Wenn es den Ständen obliege, sorgfältig zu verhüten, daß Mißstimmung im Lande entstehe, so habe dies die Re­gierung wohl nicht minder zu beachten. Wenn wir übrigens unserer Pflicht entsprächen, so brauchen wir keinen Vorwurf zu scheuen. Demgemäß könnten wir nun gar nicht sagen: "die beiderseitigen Rechte sollen momentan ruhen», um eine Vereinigung zu erzielen; diese sei doch möglich, auch wenn der Auöschußantrag angenommen werde: ja diese sei dann um so sicherer zu erreichen. Die Stände hätten eine Neuerung nickt veranlaßt, wohl aber die Regierung.

Was hmsichtlich deS deutschen Bundes gesagt »w- den, so sei daS nicht richtig.

Zwar müsse er zugeben, daß der Landtag des Jah­res 1848 einen großen Fehler begangen, indem er einseitig an einer zu geringen Dotationssumme fest- gehalteu und deßhalb eine Vereinbarung nicht herbeige­führt habe. Damals wie heute habe er aber für eine Vereinbarung gestimmt.

Die Regierung könne übrigens zu dem Bundestage jetzt nicht sagen: Wir haben eine Vereinbarung gewollt, die Stände aber nicht: nein, denn das deynalige Ver­fahren sei kein solches, wie cs in Gemäßheit des §. 84 der Codification hätte erwartet werden sollen. Die Er- klärung vom 25. April d. I. sei keine zu einer Ver­einbarung führende Vorlage.

Die Regierung könne aber gemäß den Ausschußan- trägen immerhin die Bèaterialien zu einer Vereinbarung mittheilen, die Stände würden solche nicht von der Hand weisen, sondern darauf eiligeren und vom Rechts-

mMBMMMM unter Ihren Schutz gestellt bat! Was hab' ich denn diesem Volke gethan?"

Als ich im nächsten Nachtquartier zu Valogne, einem kleinen frommen Städtchen, mit beni Ouartierzettel tu der Hand die mir bestimmte Wobnung suchte, begegnete ich einer ältlichen, etwas verwachsenen Dame, die sich mit ihrem Sonnenschirm gegen den eben fallenden Regen schützte und mich folgendermaßen anrcdete: Mein Herr, haben Sie nicht die Ehre einer der gardes du corps meines Königs zu sein?" Ich sah die Frau an, deren Auge», an die meinen geheftet, von Begeisterung strahlten. Ja wohl, Madame," erwiderte ich. Sie machte mir eine tiefe Verbeugung, die ich erwiderte, und fuhr fort:Wenn dem so ist, sa dulde ich nicht, daß Sie länger int Regen bleiben; kommen Sie mit mir nach Hause, ich habe bereits mehrere Ihrer Ka­meraden bei mir ausgenommen, und ich betrachte dies als eine große Ehre für mich. Mehrere Freunde und Freundinnen wer­den ebenfalls zu Tisch kommen; nehmen Sie an?" Ich er- widerte, ich habe bereits einen Quartierzettel und wolle Sie nicht belästigen] sie nahm den Quartierzettel aus der Hand mib sagte, ohne ihn anzusehen:Der Zettel ist eben für mich."Desto besser," antwortete ich und folgte ihr in ihr Hans. Kurz bevor wir in dasselbe traten, hob sie den Arm in die Luft und rief: »Vive le roi!« Ein Bedienter, der uns an der Thüre erwar­tete, nahm mir das Pferd ab, und ich folgte der gastfreien T ante in ihrem nach der Mode möblirten, mit geschnitzten Holz ver­zierten Salon. . ., .. ,

Hören Sic," sagte sie zu mir,wie ich meine Gasifrcund- schaft übe. Jeder srübstückt nach Gefallen auf seinem Zimmer, im Spcifesaal oder im Garten, solid oder leicht, ganz nach ei­nem Geschmack. Was das Diner anbelangt, so wunjche ich, daß aüe mit eincinbct speisen, beim teb inuH bod) aun? einen ^iugen- blick meine Gäste genießen. Hierauf ließ sie mir das Zimmer ihres Bruders, eines Abbs, zum Quartier anweisen. Um sechs Uhr Abends fanden wir uns ein ganzes Dutzend zu Tisch bei- fammen, die Hausfrau nebst einer ihrer Verwandten, sieben Gar- disten und ein Herr mit Damen. Anfangs war bgS Esfen trüb- selig, aber nach nach löste der Wein die Zungen.Ich kann nickn glauben," sing eine zwar ältliche aber häßliche Dame an,daß