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Aus den Kammern.

Die Domäuenfrage.

Erklärung der Herzog!. Nass. Negierung, abgegeben in der Ausschußsitzung vom 3. Juni d. J.

(Schluß)

Einen weiteren Streitpunkt bildete 2) die von den Landständen ausgestellte Behauptung, daß bei der Cas- sentrennung die auf den Domanial-Einkünften ruhende Verpflichtung zur Bestreitung der Staatsbedürfnisse beizutragen, nicht in genügender Weise erfüllt und ba- durch den Steuerpflichtigen größere Leistungen aufer­legt worden seien, als sie dafür zu übernehmen, recht­lich verbunden erachtet werden könnten.

Von der Regierung ist nie bestritten worden, daß die Ausgaben für die Laudesverwaltung früher auf den Cameral-Revenuen im Allgemeinen gehaftet hätten, so- weit nicht Steuern zur Bestreitung bestimmter Ausga­ben hergebracht gewesen seien. Es wurde dagegen von ihr geltend gemacht, daß von den Cameral-Revennen mehr auSgeschieden und der Landesstener-Casse überwie- sen worden sei, als zur Bestreitung der Regierungsaus­gaben von jeher aus demselben verwendet worden wäre, daß daher der in dem Domanialfonds zurückbehaltene Revenuenbetrag der freien Disposition der Regenten für sich, ihre Familie und Hofhaltung, stets unterlegen habe. Die Ergebnisse der hierüber gepflogenen Liqui­dation sind aus den gedruckten Verhandlungen bekannt unb der hierauf sich gründende Abschluß ist oben ange­geben worden.

Durch die in bcr Proclamation vom 5. März 1848 ausgesprochene "Erklärung bcr Domänen zum StaatS- eigenthum unter Controle der Verwaltung durch die Stände," welche auch in dem Edict vom 25. Novem­ber 1851 wiederholt worden ist, ist den Bestimmungen der Hausgesetze über die Erhaltung der Substanz und die Unveräußerlichkeit des Domanialvermögenö eine verfassungsmäßige Garantie hinzugetreten.

Eine Veräußerung der Substanz, ein Aufgeben der historisch begründeten Rechte des Herzoglichen Hauses auf deu Revenuen-Genuß aus den Domänen zur Be­hauptung einer unabhängigen und würdevollen^ Stel­lung deS Regenten unb einer standesmäßigen Susten- tation der übrigen Familienglieder kann und darf dar­aus nicht hergeleitet werden. Es darf diese Erklärung nicht in einem Sinne aufgefaßt werden, welche weder mit der Absicht noch mit den Pflichten vereinbar ist,

Flucht Carls X. von Saint Cloud nach Cherbourg im Jahre 1830.

Aus den noch ungedruckten Papieren eines alten franz. Soldaten.

IV.

Bcrncuil.

Eine Viertelstunde hinter Trcux, das wir den andern Mor­gen erst um zehn Uhr verlassen hatten, machten wir Halt, um den Offizieren der französischen und Schweizer Regimenter, die in Folge eines Beschlusses der drei Commissäre nicht mehr der Escorte des Königs angehören sollten, Zeit zu geben, dem König ihre Huldigungen darzubringen. Dieser, sei es daß sein Unglück ibn völlig niederschlug, sei es daß er, an der Aufrichtigkeit der Menschen verzweifelnd, in dieser Demonstration nichts als ein lästiges Ceremonie! sah, sei es endlich aus Schüchternheit, empfing die Offiziere mit sehr verlegener und gezwungener Miene. Die Prinzessinnen waren offener unb freundlicher. Hierauf wendeten sich die Offiziere an den Herzog von Ragusa, und alsbald ,ah man Aller Augen mit Thränen gefüllt. Der Herzog bewegte seine Augenlider, um seine Thränen zn entfernen, und hielt an die Abziehenden eine kurze Anrede, in welcher sich die Verzweif­lung aussprach, in die ihn seine falsche Stellung stürzte. .

Gegen eils Uhr zogen wir weiter; wir kamen bei der snhtos- sern St. Remy, St. Lubin und geurteilte vorüber, lieberem sahen wir Wagen voll Damen; Nationalgarden, Trommeln an der Spitze und Rosen im Laufe des Gewehres , das dreifarbige Band im Knopfloch, waren mit Schaaren von Bauern und Bäue­rinnen ans allen Dörfern herbeigceilt, um uns vorbeikommen zu sehen. Die Schönheit unserer Pferde, die Strahlen der goldenen Sonne, die von unsern Helmen blitzten, die glänzenden Wagen der königlichen Familie, welch herrliches Schauspiel für diese Menge!, Wir selbst aber waren entzückt von dem schönen Lande, das wir durchzogen. Ueberall Schlösser mit Zinnen, wie Riesen auf den Abhängen der Hügel gelagert, die lachenden Gärten der Bauern, wo sich zwischen dein Gemüse und den Obstbänmen

Ur. 171.

ivelche dein Regenten bezüglich der Wahrung der Rechte seines Hauses obliegen.

Zur Ausübung der der Gtändeversammlung zugc- standenen Controle über die Verwaltung der Domänen ist dieselbe durch die Vorlage des Budgets und durch die ihr zustehende Rechnungsprüfung in' vollem Maaße in den Stand gesetzt. Es sind ihr dadurch die Ma­terialien vollständig geboten, um sich von einer richtigen Führung der Verwaltung sowohl in finanzieller als in wolkswirthschaftlicher Beziehung, sowie von der Erhal­tung der iL-llbstanz des DoiuanialvermögenS zu über­zeugen. Begründeten Erinnerungen, welche von diesen Ecsichtspuncten aus erhoben werden, Folge zu geben, kann und Wb sich die Regierung nicht cutschlagen. Aus der Controle kann dagegen weder das 9tc$t einer Mitverwaltung der Domänen, noch das Recht der Be­willigung von Ausgaben aus den Einlünftcn der Do- mänen, welche entweder als rechtliche Verpflichtungen ans denselben ruhen, oder als nützliche Verwendungen zu betrachten sind und als solche stets vollständig mo- tivirt sein müssen, abgeleitet werden. Die Controle wird um so wirksamer sein, je weniger der Versuch ge­macht wird, sie über ihre richtigen Grenzen auszudch- nen. Diese Darlegung der cinschlagenden Rechtsver­hältnisse dürfte von selbst die Ueberzeugung begründen, daß weder durch einseitige Folgerungen ans dem Be­griff von Staatseigenthum, noch durch Verhandlungen über Summen, ohne daß vorher die rechtliche Grund­lage zu deren Feststellung anerkannt ist, zu einer rich­tigen Lösung der sog. Domäuenfrage führen können. Diese rechtliche Grundlage zu bezeichnen, ist der allein­ige Zweck der in der Sitzung vom 1. Mai gegebenen Erklärung gewesen. Nach dem Standpunct, welchen die Negierung bei den viefachen Verhandlungen über die Domäuenfrage von jeher behauptet hat, wird sich dieselbe erneuerten Verhandlungen nie entziehen, wenn gegen die Nichtigkeit der in den Jahren 1832, 1835 und 1836 festgcstcllten Resultate begründete Zweifel erhoben werden oder geltend gemacht werden sollte, daß nicht alle auf deu Cameralrevemreu einschließlich der Einkünfte aus den Domänen zu Gunsten des Landes ruhende Verpflichtungen erfüllt seien. Sie ist stets bereit, dein Rechte den gesetzlichen Ausdruck zu ver­leihen, sobald dasselbe durch eine gründliche Unter­suchung klar gestellt ist. Es hat nie in der Absicht des Herzoglichen Hauses gelegen, sich auf Kosten des Lan­des zu bereichern und den Steuerpflichtigen die Tra­gung von Lasten auszubürden, welche dasselbe auf seine Einkünfte aus den Domänen zu übernehmen, verpflich­tet erachtet werden könnte. Um so entschiedener muß daher jede Zumnthung zurückgewieseu werden, welche dahin abzielen könnte, daß das Herzogliche Haus vor­her alle seine Rechte aufgeben und dann seine Existenz von einer Vereinbarung über Summen abhängig machen soll, die ohne vollständige Anerkennung jener Rechte nicht gefunden werden können.

Der Commissionsbericht leitet aus der, der Ständc- versammlung eingeräumten Controle Rechte ab, welche, wie oben nachgewiesen wurde, in derselben in der That nicht enthalten sind. Niemand wird dem Regenten die

manche Nelke und Rose barg, kleine Flüsse, einem Flamberg gleich in der Sonne spiegelnd, große Fabrikgebäude mit unzäh­ligen Fenstern, aus denen diunpser Lärm scholl, dem die Entfer- uung den Prosaischen Character nahm O Frankreich! Land der Freiheit und der Kraft, Heimath der schönen Künste und der Ritterlichkeit, Brennpunkt der Cnltur! es ist ein großer Schmerz; dich zu verlassen, wenn man auch blos von einer Hütte scheidet, was muß die Verzweiflung dessen sein, der eine Krone zurückläßt! Das waren Meine Gedanken, als ich meine Augen ans den König richtete und ihn zu meinem größten Erstaunen ganz ruhig und mit der gleichgültigsten Miene von der Welt in seinem Wagen sich nuterhalten sah. Dagegen machten zwei Höflinges, die am Wagen ritten und ans dem Punkt standen, brodlos zu wer­den , sehr traurige Gesichter; dieser Anblick kehrte meine Ideen um und ich sagte mir: der Sitz der menschlichen Würde ist im Nlagcn.

Gegen vier Uhr Abends kamen wir in Verneuil, einer kleinen alten Stadt, an, wo der König gut empfangen wurde. Je nach der politischen Meinung nahmen die einen für Anhänglichkeit, die andern für Mitleid. Gruppen von Weibern in baumwolle­nen Schlasmützen wie sie in der Normandie Brauch sind standen bis spät in der Nacht vor den Fenstern der königlichen ^Woh- unng. Am 6. kamen wir bis Aigle, eine hübsche kleine Ltadt, deren zahlreiche Fabriken dem Hof bange zn machen schienen, denn eine Schwadron der Garde wurde commanbirt, die Nacht zu bivouakireu. Es lief jedoch Alles ruhig ab und den andern 2Wr gen setzten wir unsern Marsch fort. Etwa eine Stunde hinter Aigle verließ der König seinen Wagen und stieg zu Pferd. Seine Art zu traben, den Körper gebückt, den Ellenbogen in der Lust und die Füße horizontal, machte die Bauern lachen, die herbeige­laufen waren. Eine Gruppe derselben schien indessen dem König Zutrauen einzuflößen ; er verließ die Mitte der Straße und wen­dete sich ihnen zu. »Eh bien!« sagte er zu einem jungen Bauer, der das Haupt der Familie, aus der die Gruppe bestand, zu sein schien;seid Ihr mit Eurem Loos zufrieden?Ja wohl," war die AntwAt.Habt Ihr Kinder?"Zwei."Dieser Greis ist wohl Ener Vater?"Ja wohl, mein Herr." Diesesmein Herr" machte der Unterhaltung ein Ende; alsbald

Montag, 24. JuSi.

Befugnis; bestreiten können, ans seinen Einkünften, mögen dieselben in einer bestimmten Summe, oder aus einem wechselnden Revenuenertrag bestehen, Ausgaben ohne Zustimmung der Ständeversaminlung zu bestreiten. Von der richtigen Vollziehung des Schuldentilgungs- plans der auf den Domanialreveuuen haftenden Schul­den kann sich die Ständeversaminlung auö dem Budget und ben Rechnungen stets überzeugen und werden sich hieraus die Fragen von selbst beantworten, welche bezüglich der Vergangenheit in dem Berichte aufgewor­fen sind. Ein weiteres Eingehen in Detailfragcu würde hier nicht am Orte sein. Sollte sich einmal wieder die Nothwendigkeit ergeben, mit Zustimmung der Stân deversammlung eine neue, nach den Hausgesetzeu ge­rechtfertigte verbriefte Schuld auf die Domanial-Revc- uneu zu contrahiren, so versteht cs sich von selbst, daß dafür ein Schuldentilgungsplau festgesetzt wird, und daß der Ständeversaminlung die Controle über die richtige Vollziehung desselben zusteht. Zur Widerlegung der Behauptung, daß sich die Erklärung bcr Regierung von dem Boden des bestehenden Rechts entfernte, kann auf die vorstehende Ausführung Beziehung genommen werden.

Mit den Verhandlungen über die Codification des bestehenden StaatSrechtes, müssen die Verhandlungen über die Civilliste in Verbindung gebracht werden. In dem Gesetzentwurf, welcher zu dem Ende der Stände­versammlung vorgelegt worden war, heißt es im Art. 3:

»Nach Ablauf des in Art. 1 erwähnten Zeitraums soll eine anderweite Festsetzung des für die Bestreitung der Ausgabe der Schatulle und Hofhaltung bestimmten Revennenbetrags mit Rücksicht auf den Gesammtertrag der Einkünfte aus bett Domänen, auf welchen jener Beitrag radicirt bleibt, statt finbcit.»

Die Ständeversammlung hat diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung nicht ertheilt. Die Verhandlungen, welche hierüber geführt worden sind, und deren Detail hier absichtlich nicht weiter berührt werden soll, liefern den Beweis, wie wenig ein Resultat solcher Verhand­lungen gesichert erscheint, wenn sie sich nicht auf einer rechtlichen Basis bewegen, welche über alle dabei vor- kommenden Fragen die Emsckx'idnngSquellen an die Hand gibt. Wenn nun dennoch aus diesen Verhand­lungen ein rechtlicher Besitzstand zu Gunsten' deS Lan­des und zum Nachtheil des Herzoglichen Hauses dahin abgeleitet werden soll, daß auS den Domanialrevennen ohne Rücksicht auf einen höheren Ertrag derselben für das Herzogliche Haus nie höhere Verwendungen gemacht werden dürften, als die damals dafür festgesetzten Sum­men, es sei beim mit Zustimmung der Ständeversamm- lung, so hätte in der That der von der Regierung abgegebenen Erklärung und bereit Nothwendigkeit eine glänzendere Rechtfertigung kaum zu Theil werden kön­nen. Die Basis, auf welcher eine Verständigung hier­über möglich, aber auch nur allein möglich ist, ist im Verlaufe dieser Darstellung bestimmt angegeben. DaS Ministerium ist sich im vollem Maße der VeranNoort- lichkcit bewußt, welche ihm bei Führung der Verhand­lungen über die vorliegende Frage sowohl zur Wahrung der Rechte des Herzoglichen Hauses, als dem Lande

gab der König seinem Pferde die Sporen unb ritt rasch von dannen. Einer unserer Offiziere sagte zum Bauer:Jbr habt vielleicht den König nicht erkannt?"Ja wohl habe ich ihn erkannt."Seyd Ihr nickt von seiner Güte gerührt?" Von seiner Güte, daß er mit mir gesprochen?Nun ja, er hat sehr wohlwollend mit Enck gesprochen?"Er hatte gewiß seinen Grund dazu."Wollt Jbr ihm nicht wohl ?"Ge­wiß, ich wünsch' ihm eine glückliche Reise." Allgemeines Geläch­ter der Bauern begleitete diese Antwort.

Die Herzogin von Berry, in Mänuerkleideni , den Arm dem Grafen Mesuard, ihrem ersten Chevalier dhonneur gebend, ging in diesem Augenblick zu Fuß. Ihr Costüm bestand aus einem sogenannten Robinsonhut (mit breitem Rande), einem kurzen Rock von grauem Zwillich, Hosen, Gilet und Kamafchen vom selben Stoff. Sie schritt sehr entschlossen und frei einher, was mich an folgenden Auftritt in den Tuilerien erinnerte. Eines Tages stand ich als Schildwache in ihren Appartements , als sic auf bem Wege zum Diner im Vorbeigehen mich fragte, wie viel Uhr cs sei.Sechs Uhr weniger sechs Minuten, Utabame," ant­wortete ich.Sechs Uhr weniger sechs Minuten!" rief sie, die sechs Minuten schars betonend;waS soll ich da oben in flckS Mu nten? mich langweilen! wahrhaftig nicht!" Unb bannt ging sie in ihre Gemächer zurück, um die sechs Minuten verfließen zu lassen. Wie es scheint, wagte ich zu denken, unterhalt man sichda oben" nicht besonders gut.

Wenn die Straße mit Bäumen besetzt war, tteß man die Kinder der königlichen Familie aussteigen und im Schatten gehen. Nach der Richtung des WiudeS hielten dann unsere Schwadronen die rechte oder die linke Seite, damit jene durch den staub nicht belästigt wurden.

Genen Abend kamen wird in Melleraillt an, einem kleinen Marktflecken, dessen Pferdezucht bedeutend ist.Meine Herrn", iaate uns da der Fürst von Croy bar,ch,Sie werden heute Nacht wieder bivouakireu, so ist der Befehl." Dieser Befehl machte uns keine große Freude und entlockte mehreren versckiedcnarllge Bemerkungen. Ich für meinen Theil sagte nichts, aber bet ein- brechender Nacht schlich ich niich weg, um ein Nachtlager im Dit