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Nassauische Allgemeine Zeitung.

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Wiesbaden. ISO

Nr. 169

Freitag, 2> Juli

Durch die Wichtigkeit der btvorstchtudeu Ereignisse veranlaßt, eröffnen wir hiermit für die Monate August und September ein abgesondertes

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Aus den Kammern.

Die D o m ä n e n f r a g e.

Erklärung der Herzogs. Nass. Negierung, abgegeben in der Ausschnßsitznng vom 3. Inni d. J.

(Fortsetzung.)

Im Uebrigen enthält daS Edict vom 10/14. Fc- brnar 1800 in Uebereiiistimmmig mit den Principien des natürlichen Staatsrechts und den Grundsätzen einer gerechten Besteuerung die Anerkennung:

1) daß eine directe Steuer nur zu Staatöbedürf- nissen und nur soweit diese nicht aus andern öffent­lichen Einkünften gedeckt werden konnten, angelegt wer­den solle, daß 2) daher eine jede Besteuerung zu nicht öffentlichen oder Privatzweckeu ausgeschlossen bleibe, daß 3) zu gleichmäßiger Berthcitnug der Beiträge zu den Staatsausgaben die Steuer nach dem Verhältnisse des reinen Einkommens bestimmt und hiervon keine Befreiung gestattet werden solle.

Die Beurtheilung der Frage, über das Vorhanden­sein eines Staatsbedürfnisses und den Umfang der er­forderlichen Deckungsmittel blieb zwar den Regenten allein überlassen, indessen enthält schon das Edict vom 10/14 Februar 1809 §. 5 den leitenden Grundsatz, nach welchem die Beurtheilung stattfinden soll und in dem Eingang des Edictes vom 1/3 September 1812 wird ausdrücklich bemerkt:

"Wir können mit Beruhigung die im §. 6 Unseres Steuer-Edictes vom 10,14. Februar 1809 angeküirdiAte- Aufhebung der älteren directen Abgaben anjetzo in der weitesten Ausdehnung verfügen und deuumgeachtet die von Unserem Staatsiniuisterimu unterm 19. Mai 1809 als eine Kose Vermuthung vorläufig angekündigte Zu­sage, daß die zu den gewöhnlichen Staatsbedürfnisseu erforderliche Anzahl von Simpeln nicht über vier bis höchstens fünf in einem Jahre sich belaufen werden, nunmehr mit voller Kenntniß der Sache wiederholen und bestätigen."

Welche Opfer ans dem Domanial- Vermögen cs gekostet hat, diese Zusicherung bis zum Jahre 1815 in Erfüllung zu bringen, ist in den Verhandlungen über die Cassentrenunng näher nachgewicseu worden. Uebri- gens konnte die Zusicherung nur unter der Voraus­setzung ertheilt werden, daß bezüglich gewisser StaatS- auSgaben, wozu die Ausgaben für das Staatsoberhaupt, seine Familie und Hofhaltung unbestritten zu rechnen sind, ein herkömmliches Maaß inne gehalten werben soll.

Es hat dieses neben Entrichtung der auf den Haus-

Flucht Carls X.

von Saint Cloud nach Cherbourg im Jahre 1830. Aus den noch ungedruckten Papieren eines alten franz. Soldaten.

III.

Rambouillet, Mainteuon und Dreux.

Die Desertion hatte inzwischen unsere bleiben gelichtet; bereits ein Drittel von denen, die mit uns von St. Elend abgezogen, war zum Volk übergangen. Schon am 1. August brachte der Oberst des 15. leichten Jnfantcregimcnts, von seinen Leuten ver­lassen, die Regimentsfahne weinend dem König, und täglich ver­schwanden ganze Compagnien. Am dritten hatten wir Kenntniß von der Abdankung Carl X. zu Gunsten Heinrich V. Der Dau­phin, der sich dadurch in seinen Rechten gekränkt fühlte, wollte dieselbe geltend machen, zog sich aber zurück, als der König ihm sagte:Verzichte daraus; es ist nicht der K'önig, der es befiehlt, sondern dein Vater, der dich darmn bittet."

Die Abdankung deS Königs wurde an allen Straßenecken in Rambouillet angeschlagen und machte natürlich großes Aufsehen. Die ganze Stadt war in Aufregung, in den Kneipen und Stra­ßen sang man die Marseillaise, alles umarmte sich, jeder glaubte, ein neues goldenes Zeitalter sei angebrochen. Diejenigen aber, deren Interessen und Sympathien durch die Ereignisse verletzt waren, zogen sich in ihre Winkel zurück, wie es bei solchen Ge­legenheiten immer geschieht; nur einzelne wagten cs in den Kaisee- hÄusern ihre Bemerkungen schüchtern Freunden und Bekannten Niitzutheile». Unter andern hörte ich einen Redner in einer Kneipe Folgendes sagen:Kameraden, sch sehe aus dem Walde von Neuilly einen Patriarchen heranskommen, mit einem Paraplnie in der Hand; er liebt die Suppe, seine Neigungen, sein Ge­schmack sind bie' eines Bürgers, und große Töchter und Söhne begleiten ihn, denn er hat eine zahlreiche Familie. 3bin folgten auf Flügeln von Leinwand und Stempelpapier die Schmetter­linge des Comptoirs und deS Kramladens, entpuppt einen Tag nach dem Sturme. Dieser Patriarch, o Israel, wird dein König

gesetzen beruhenden Apanagen, Witthnmen u. s. w. da- durch seine Geltung gefunden, daß bei Feststellung der StaatSeJgenz jährlich eine bestimmte Summe für die Bedürfnisse der Hofhaltung und Schatulle ansgcwor- fen wurde.

Um auch hier den Beweis zu führen, daß bei Be­stimmung dieser Summe in der Disposition über die öffentlichen Einkünfte das Maaß nicht überschritten worden sei, wozu schon unter der Reichsverfassung eine Berechtigung bestand, ist für die Verhandlungen über die Casseutrenuung gerade die Periode von 1802 bis 1806 gewählt worden.

Daß nach Bestreitung der Negicrungsausgabeu dem Regenten über den gesammten Ucberschuß der öffent­lichen Einkünfte nach den Grundsätzen des öffentlichen Rechts zur Zeit der Reichsverfassung, soweit nicht be­sondere Einrichtungen bezüglich der Steuer-Echsen eine Ausnahme begründeten, die freie Verfügung Zustand, ist in Vorstehendem vollständig nachgewiesen.

Mit dem Edict vom 9. und 11. December 1815, die Aufhebung älterer indirecter Abgaben und gleich­förmige Einrichtung eines indirekten Abgabenshstems betreffend, endigten die Reformen, welche bezüglich des Stenerwescns vor Einführung der Verfassung nach dem Patent vom 1/2. September 1814 beschlossen worden waren.

Aus diesem historischen Zusammenhänge wird sich nun einfach die Frage beantworten lassen, ob und welche Veränderungen bezüglich deS Rechtsverhältnisses des Kammerguts, aus dem viel besprochenen Inhalte des SteueredietS von 1809 hergeleitet werden können?

Es ist diese Frage aus dem doppelten Grunde zu verneinen, weil dieses Rechtsverhältniß nicht den Gegen­stand des Gesetzes und des Edictes von 1809 bildete und weil eine Abänderung, soweit dieses illechtsverhält- niß aus den fideicommissarischen Bestimmungen der HauSgesetze beruhte, nicht den Gegenstand einer einsei­tigen Verfügung der Gesetzgebung bilden konnte.

Wenn für den im Reichsstaatsrecht üblichen Aus­druck "Kammergut" im §. 1 des SteueredietS der Arrsvrnrt^StaatsgM" gewählt und dieser im §. 5 da­hin näher umschrieben wird, daß darunter die Staats­einkünfte von Domänen zu verstehen seien, so ist hierin eben nichts weiteres zu finden, als ein veränderter Sprachgebrauch. Daß der Ausdruck "Staatsgut" in keinem Falle in einem andern Sinn genommen werden könne, als in demjenigen, welchen Zachariä in dem oben angeführten Paragraph 187 näher entwickelt hat, er­gibt sich aus dem bisherigen ganz von selbst.

Für die Besteuerung selbst ist kein anderer Grund­satz ausgestellt, als derjenige, welcher in Uebereinstim­mung mit Principien des natürlichen Staatsrechts auch schon in dem Reichsstaatsrecht Geltung gefunden hatte. In der Verfügung über die Einkünfte aus den Do­mänen wurden dadurch die Fürsten von Nassau keinen weiteren Beschränkungen unterworfen, als solchen, welche sich ans dein Rechtsverhältnisse des Kammerguts von jeher ergeben hatten.

In der Stcnerverfassung waren dagegen allerdings erhebliche Abänderungen eingetreten, sämmtliche älteren

sein." Da diese ProphezeihUNg viel Wahrscheinlichkeit für sich hatte, lachte Niemand darüber. Nach einer kleinen Pause nahn, ein Orleanist das Wort:Ein Ereigniß, daö Jederniann kommen sieht, ist notwendig, und weil es nothwendig ist, ist es legitim." (Aufregung.)Nur das Recht ist legitim!" ruft eine Stimme. (Beifall von Seiten der Carlisten.)Wenn es ein heiliges, unverletzliches Recht gibt" ruft ein Jnsanterieoffizicr,so ist es" (der Redner stockt.)Welches?"DaS des Volkes!" Alle Angen richteten sich auf den Republikaner,^der, mit den Händen in seine Haare greifend, hinzufügte:So ist es!" Republik! Republik!" rief eine breite Stimme im Hintergrund. Ein alter Brnmmbär erhob sich, streckte seine Hand über die Menge aus, um sie zum Scbweigcn aufzusordern, und sprach: Zu Napoleons Zeiten sprach man nicht über Politik und befand sich doch sehr gut dabei."DaS ist wahr!" rief eS von allen Seiten:laßt uns winken!"

Gegen zehn Uhr Abends sagten uns unsere Stabsosfizicre gan; leise, wir baden uns marschfertig zu machen, man fürchte einen Angriff; in einer Viertelstunde müßten wir auf dem Weg nach Maintenon sein. Bald darauf setzten wir uns in Marsch; die Nacht war herrlich, kein Wölkchen trübte den Himmel, der Mond warf sein silbernes Licht über den traurigen Zng, der das göttliche Recht" der Ikache der menschlichen Ungeduld entziehen sollte. Um zwei Uhr Morgens machten wir an einem schmutzi­gen Dorfe Halt; die Hunde, vom Pferdegetrappel und Waffen­geklirr beunruhigt, stimmten ein nicht sehr angenehmes Dèorgen- concert an, unter Mitwirkung von grnnzenden Schweinen und schnatternden Gänsen.Wenn das Biaintenon ist," meinte einer meiner Kameraden, wie wird man es, ansangen, um unsere Ritter von der traurigen Gestalt" anständig zu beherbergen?" Der Herzog von Monchy kam in diesem Augenblicke, um dein König sein Schloß anzubieten.

Um drei Uhr erlaubte man uns auseinander zu gehen.Geht!" hieß es,laßt euch die Bauernhäuser öffnen und fordert zu essen für euch unb eure Pferde; die provisorische Regierung bezahlt Alles."' Diese war beim König durch die Herren de Schonen, Maiso» und Odillon Barrot vertreten. Der erste war in der Deputirtenuniform, ein dicker Mann mit rothen Wangen und I

directen Abgaben waren in die nach dem reinen Ein­kommen zu vertheilende Grund- und Gewerbsteucr mn- I gewandelt worden; die Steuer wurde nicht mehr nach einem herkömmlichen Maaß und zn bestimmten ganz oder theilweise aus den Steuern haftenden Ausgaben, erhoben, sondern nach dem jeweiligen Staatöbedürstiiß bemessen und ansgeschlagcn.

Der Unterschied zwischen ordentlichen und außeror­dentlichen Steuern war dadurch von selbst weggefallen. Ebenso ließen sich über die Frage, welche Ausgaben zunächst aus den Camèralrevennen und welche zunächst aus den Steuern gehaftet hatten, die auf dein früheren Herkommen beruhenden Grenzen im Einzelnen nicht mehr bezeichnen und cinhalten. (Forts, folgt.)

Deutschland.

* Wiesbaden, 21. Juli. Auch die gestrige Nummer unseres Blattes wurde von der Polizeibehörde einer vorläufigen Durchsicht unterzogen. Eine Entscheidung über unsere bei Herzogl. Ministerialgbtheilung des Illnern eingereichte Beschwerde ist noch nicht erfolgt.

* Wiesbaden, 21. Juli. Gestern Abend wurde dem Herrn Erzbischof von Cöln, welcher wieder wie vor wenigen Jahren im "Nassauer Hof" seinen Wohn­sitz hat, von dem hiesigen katholischen 8 irefyendfor eine Serenade dargebracht.

Wie die Mittelr. Ztg. berichtet, stand die vor eini­gen Tagen gemeldete Anwesenheit dcö königl. preuß. Handelsministers von der Heydt doch in Beziehung zu der Dillthal-Eiseubahnfrage. Die neueste hiesige Frcmdcnliste zählt 11,530 Kurgäste. Angekoimucn vom 14. bis 18. Juli 657. Der frühere Kriegminister General-Lieutenant v. Bonin, hat sich von hier nach Schlangenbad begeben und wird sich etwa drei Wochen daselbst aufhalten. Nach etwa 4 Wochen wird Herr v. Bonin wieder in Berlin eintreffen. Seine Familie bewohnt noch das königl. Schloß in Nieder-Schönhaufen.

München, 18. Juli. Heute Vormittag haben II. MM. der König und die Königin die Jndustriâus- stellung besucht. Die gestrige Frequejiz der Ausstel­lung bestand in einigen hundert Saison Kartcnbesitzern und Personen mit freiem Eintritt, dann in 1419 Ein­trittsgeld Zahlenden, so daß 709 fl. 30 kr. eingingen. Die allgemeine deutsche Kunstausstellung wurde heute Vormittag eröffnet. Dieselbe enthält 376 Oel- gemälde, 23 Aquarell-, Porzellan- und 1 GlaSgemäldc, 32 Cartons und Handzeichnüngen, dann eine Anzahl Kupferstiche rc., im Ganzen 594 Kunstwerke, und zwar fast durchgehends Kunstwerke im wahren Sinn des Wortes.

Die heutige Nummer 173 des VolkSbotcu wurde abermals von der Polizeidirection beschlagnahmt. Das Blatt enthielt ein Aktenstück, Eingabe deS Hrn. Erz­bischofs von Freiburg an das badische Ministerium Betreffs der Gemeinde Kirrlach; außerdem noch, eine Meldung der Badischen Landeszeitung aus Lörrach.

Am 15. ist die Jury der deutschen Industrie­ausstellung im k. Staatsministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten zum ersten Male zusam-

freundlicher Miene voll Süßigkeit; er mißfiel der königlichen Fa­milie nicht. Maison hatte hohe Schultern unb einen kurzen Hals, liebte Feste, Ueppigkeit und Titel; in seiner Jugend war er hübsch und schmächtig, als er dick und plump geworden war, machte ihn Ludwig XVIII. zum Marquis. Maison war Egoist, materiell, habgierig und schlau, haßte alles Ideale; Napoleon schrieb im Jahr 1814 an den Prinzen Eckniühl, er bedaure Maison ein commandement en chef anvertraut zu haben; aber Carl X. war nicht dieser Ansicht, und während Napoleon ibn gern zum Corpvral degradirt hätte, ernannte er ibn zum Marschall und schickte ihn als solchen nach Griechenland (Expedition nach Morea 1828), ivo er nichts that, als die Böotier um einen zu vermeh­ren. Er reifte in einer Berline, in der Uniform eines Pairs, in welcher er gegen Rep gestimmt batte. Die Herzogin von Berry konnte ihn nicht leiden. Hatte er wohl dieselbe Tournüre, als er in St. Denis beim Gewürzkrämer Giles Ladendiener war?

Odillon Barrot trug die Uniform der Nationalgarde; er re­präsentiere das Volk, die tansendköpfige Hyder, den dreifarbigen Koloß. Die Aufgabe dieser Commissäre war, den König gegen etwaige populäre U-bergriffe zu schützen, unsere Bedürsnisse her­beizuschassen, unsere Reise zu leiten kurz den König und uns franco nach Cherbourg zu liefern. Man sagte, sie hätten damit angefangen dem König einen Fehrpfennig von M,vcX) Franken zu geben. (Forts, folgt.)

Aus Müuchcu.

n.

Obwohl schon am Tage der Eröffnung des Glaspalastes das Treiben sich sehr rege und lebhaft gestaltete, war dennoch, wie Otto Banck demDreSd. Journal" berichtet, von den neunhun- dcrt bis tausend Privatwohuungcu, die man den Miethlustigen anbictct, noch kein Viertel besetzt. Zum Theil ist daran die um Huae Geldgier der Wirthe schuld, deren Forderungen großentheils die Preise der besten Gasthöfe überschreiten. Zu letztern, in de- neu man anständig ohne die häufige norddeutsche Prellerei wohnt und genügend gut ißt und trinkt, gehören besonders dergoldene