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Sie »Nassauische Allzcmeinc Zeitung» J

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Wiesbaden. IS 3M

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Donneeftag, 20 Jnli^

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Aus deu âammern.

Die D o m ä ii c n f r a g o»

Erklärung bet Herzogs. Nass. NegrèrnNg , abgegeben in der AuSschüßsitzüng vom 3t I Nni b> ^» (Fbrisetzilng,)

3n dcü durch bett RoichSdeplltatiöMMptschüch vom 25. Februar 1803 H. 12 den Fürsten zu Nassau überwiesenen EntschädigungSianveu, bèstüH zur Zeit der Bereiuigimg derselben ndt den Nassauischen GtäMm- landen, nur noch im Churtricrischen eine landsiändischS Berfassnilg ht anerkannter Wirksamkeit. Diese wurvS jedoch alsbald von dem Fürsten von Nässaü-Äeilbürg nach Analogie der Beftlikmnngen in |. 3 deS Reichs- vepittätionshauptsclMsseS von 1806 und mit Beziehung auf den §. 30 desselben aufgehoben, Welt nur Theile deS ehemaligen Churstaats Trier auf 'Nassau übedges gangen seien.

Zur Zeit der Auflösung deS Reichsvèrbänds Unb der Erwerbung der Souveränetät Seitens der Fürsten von Nassau bestand daher in deren Landen keine laud- ständische Verfassung, sie waren durch eint solche in der Ausübung der Gesetzgebung nicht beschränkt. Hier kommt diese zunächst nur In Beziehung ans die Be- steneruug in Betracht.

Unter Steuern, im Gegeiisatzc vöii Abgaben, welche ans speciellen RechtStireln beruhen, sind hier Beiträge der Unterthanen zu den StaatSauSgaben zu verstehen, welche nach einem gesetzlich bestimmten Maßstab auf Grund einer allgemeinen staatsrechtlichen Verpflichtung erhoben werden.

ANS den oben angeführten Sätzen über die histo­rische Eutwickelnng des ^^^^^^^^^^n^^^^^^^^ ergibt sich, daß in den der Landeshoheit unterworfenen Territorien die Mittel zur Bestreitung der Ausgaben für die Re- giernng vorzugSwoiF in kein Erträge der Domänen, Regalien und hergebrachten Abgaben, wozu dann auch die ordinären Schätzungen rc, gehörten, gefunden wer­den mußten, daß aber im Uebrigen das Bestèuermigs- recht der Inhaber der Landeshoheit nur ein beschränk- teöivÄMwor'über im Falle eines Streites den Reichs»

gcrichteu b(e Cognition Vorbehalten blieb.

Mit der Auflösung der MichSvcrfassnng waren die nothwendigen Stenern, welche mit dem Reichskörper unmittelbar im ZufaMnrenhâiige gestanden, ^Reichs- und Kreissteuern) zugleich aber auch die formellen Schranken weggefallen, welche die Rei'chsgcsetzgcbimg für die Aus- übittig vcS BeftetterimWrechte» enthielt- Es blieben also nur diejenigen, welche die Landesverfassung und die Natur der Sache mit sich brachten-

Z et ch a r i ä bemerkt hierüber, Band III. §. 201: I. Schott seit deut XVIL Jahrhundert war durch Uebertragltug der Grundsätze des natürlichen Staats- rechts ans die Verfassung der deutschen Particular- staaten allmählig die Meinung vorherrschend geworden, daß die zur Deckung der Landeöbedürfmsse nothwen­digen Stenern in ErniâNAelnng anderer dazn beftimmter öffentlicher Einkünfte von bett Ständen und Untertha­nen nicht verweigert werden könnten.

»'»l^MMNM

Flucht Earls X* von Saint Elend nach Cherbourg int Zahre' 1830/

Aus ten iwH utfßebrli (steil Pupicr'cn ei'ucö alten f'r'-nz'. Seldaten.-

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Aufenthalt in Rambonillct.

DW fvwcndcn Tckg tebrfe i<b zck meiner Conissagnic z'ürÜS, bie im tat lauerte.- Sie Seime sandte ihre tn-enneuben totrab- k-n auf Misere Häupter, die wir Unter die schattigen Banmen- retteten, bereit Zweige, mit allerhand Waffen unb reichen Uni­formen behängt, einen eigenen'Anblick boten- Mem- Kameraden waren nengierig,- reit mir zik e»fch»«r, was »H Schlepe verging,- besonders- eilt alter Handegen-, Mhe» M^ fers, war sehr imju^iebeit mit beut König^tr find lo,0 0 hier!" rief er aufgebracht;braus und cwgchanen! Nicht als ob ich mich viel nm ste kümmerte, mein Herz gehört dcm ggamn Rock (Napoleon), aber ich bitt Sâat Md wdcß, d^ ihrer Flucht- am Ende auf nnS znruckfallt. ~te Ahti voll n nichts Für eine Krone Wimen, während man jeben, Aag blau Leute ihr Leben für das Unbedeutendste miss <-P>el setzen ficht. Der Alte' schrie noch, als sich ein- anderer unserer Kameraden uns gesellte, eim junger'Bmsche mit blühendem Wangen, dr»TagS zuvor den Eingang der Appartements der Herzogiic von- Bc ; zu bewachen batte. Die Hände in- bie Lüst- schirimgend rief et. Es lebe die Herzogin vom Berry!"Bei welcher Gelegen­heit?" fragte ich den Enthusiast««.Ach, daS ist eme irüikige Fran! Diese Nacht stand ich an ihrer Thüre.- ES war eine- Hitze znM' Ersticken , teilte Batik, keine Lust-, dazu Durst und Hunger, und' dieses alles brachte mich in Berzweistuüg-, dasi ich laut, mit energischen Worten Meine Unzufriedenheit den kahlen- Wänden klagte, freilich in der Hoffnung, daß sie hinter denselben irgendwo' ein paar Obrem hören- würden. Da erscheint plötzlich bie Herzogin , bleich', mit trüben Augen, unb fragt mich:Herr Gardist, haben Sie zu Abend' gegessen?"Rein-, Madame, auch nicht zu Mittag," antworte ich. finiter, junger Mann

»'Für teil Fall - dâß vs dennoch gescheht sprach Man den Reichsgerichten die Befugniß zu, die mangelnde Einwilligung zu ergänzen, und legte den LandeSPrrtt auch die Befugniß bei, bis dahin "ein Provisorium zu treffen, damit nicht ünS Mangel der Finanzen die Staatsverwaltung ins Stocken getathc.» Auch war in vielen, besonders den größeren deutschen Territorien die Stetierbewilligüng durch die Stände in der Praxis mehr und Mehr zu einer bloßen Formalität geworden Und der in der Neichsverfassuug liegende Schutz um so illusorischer, je mächtiger der Herr geworden war.

HL Alit Auslösung der deutschen Neichsverfassuug fiel natürlich jeder Schütz, den die Unterthanen bisher noch gegen willkürliche Besteuerung gesunken hatten, weg, und wo man sich der landstäudischen Verfassung ganz zu entledigen wußte, hing die Beurtheilung der Frage über die Nothwendigkeit neuer Steuerauslagen blos von der Negierung ab. Dadurch war nun zwar der Nechtögrimdsatz von der Unzulässigkeit einer will- kührlichen Besteuerung an sich nicht aufgehoben und da, wo die landständische Verfassung in Wirksamkeit blieb, das verfassungsmäßige Steuerbewilligungsrecht der Stände nicht beseitigt) allein bei der Verwandlung dcd deutschen Territorien in wirkliche Staaten, konnten sich nun die Stände und Unterthanen um so weniger der Anerkennung des Grundsatzes entziehen, daß alle zur Führung einer verfassungsmäßigen Regierung erforder­lichen und zur Erfüllung begründeter StaatSverpflich- tnugen nothwendigen Auflagen nicht verweigert werden könnten, wodurch jedoch die Beurtheil trug ket Frage, was als nothwendiger Staatsbcdarf zu betrachten sei, keineswegs der einseitigen BestiiuMNng der Negierung überlassen wurde.«

Die Fürsten von Nassau entschlossen sich, alsbald nach erfolgter Seuveränetät eine durchgreifende Reform des Stenerivesens in ihren Landen eintreten zu lassen.

Sie führten das Besteuermigsrecht, b.- h. die Be­fugniß, in Ermangelung anderer dazu bestimmter Ein­künfte, die zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse er­forderlichen Mittel dirrct und ohne Boranssetzmig einer anderen Verpflichtung auf die LermogenSkrälte der Staatsbürger oder Unterthanen als solcher zu repar- tircn und daraus zu erheben auf Principien des natürlichen StaatSrechtS zurück.

Die formellen Schranken, welche die ReichSgcsctz- gcbung in dieser Beziehung festgesetzt hatte, waren weg- gefallen, in der Landesverfassung selbst aber keine Ein­richtung, welche den Unterthanen bei der Ausübung deS Besteuermigsrechtes durch Coguitiou über den StaatS- bedarf eine Mitioirkung sicherte, enthalten.

ES blieb daher allein der Gesetzgebung der Regen­ten übcrlasscU, die Grundsätze, nach welchen das Be' steuernngsrecht geübt werden sollte, festzustellen. Dieses ist in Lew Edick voüt 10/14. Februar 1809 geschehen.

Es heißt darin:

1) im Eingang t "Wir 2'c. haben Uns, in Erwä­gung, daß durch den langwierigen schweren Krieg und die dadurch veranlaßte gänzliche UmäuderimS der äu­ßeren und innere» Staatsverhältnisse VW StaatSbedürf- nisse in Unfetem vereinigten Herzogthmn theils vorüber-

Siè' vekschwiUdeè hierauf, ich höre Thüren auf und zugehe«,- Teller klappern, Gläser klirren; einige Augenblicke daraus er­scheint die Herzogin wieder und bringt eigenhändig cind Platte mit kaltem HUHn, einem tüchtigen Stück Brod Md einer Flaschs Bordeaux.-Essen Sie, essen Sie," sprach str gerührt. Ich »er. beUgte mich und ließ mir das nicht zweimal sagen; sie blieb ffehcn, sah mh? in einvr naiven Stellung. gMi) verwMldort zU Und sagte von- Zeit z» Zeit halblaut:Dèem Gott, «sie büugrig!" Sie iw reiMd, indem sie dieses sagte.- ,,Ja, weil dn sie durch die Flasche sahst!" bemerkte der alte BrMumbär.-

Ein Spaziergang durch die Stadt würde vorgcschlagen. Ram- bonillet- ist ein Nest, bewbhuk von Gästwirtheu, Kräutern und Handwerkern; Kneipen gibt es dn in Ueberstuß- Sein Stolz i>t ein altes Schloß, sehr arm- an aMiteetonischeN Schönheiten, aber reich an historischen ERMtcrmigcn, ein schöner, mehr lieblich als großer Park und seine Cavalleriegarnison. Als wir in das Schloff zurückkehrten und vor dem großen Hos vorbeikamen, war dieser mit Offizieren aller Grade gefüllt, die zwei oder drei alten Hänpt- lenten Mtzvrwn, welche von der Arikee CöndoiS Machen. Einer schrie:Bei Gott, damals wußte man was es heißt, Royalist zu sein! Wenn uns damals ein solcher Herr Pog in die Hände ge­fallen wäre, wir hätten geglaubt, unsere Pflicht zu verletzen, wenn wir ihm nicht gleich in Stücke hieben!"'Wer ist denn Herr Pog ?" fragten wir.- Ein- jiMger Cavallerieosfizier antwortete uns lachend:Das- ist nichts mehr und nichts weniger als der erste unb wahrscheinlich auch der letzte Kriegsgefangene dieftS' FeldzugS, und dazlt- können- wir UNS nicht eimüal rühmen, ihn dazu- gemacht zu haben, deiilt- er hat sich uns überliefert.- Die Kugeln unserer Schweizer haben ihn mitten in eurer republiccMifcheu HctvaUgue erreicht-,- die- er an unsere Soldaten richtete, denn trotz des Ver­bots überschritt er unsere Berposten, freilich als Phnlaittentar des Generals Pasayette. Matt brachte ihn auf einer Tragbahre, und obgleich er uns mit der Rache des Volkes gedreht hat, wüniche ich denk armen Teufel, daß ihm die Hand unserer Soldaten leicht fei?' . .

Den folgenden Tag hatte sich unter uns das Gerncht ver­breitet; das Volk, durch unsern Rückzug ermuthigt,- ziehe ni Maßen bewaffnet gegen Raiübonillet.- Gegen zwei Uhr stmchnnttags kam

gehend, theils bleibend gestiegen sind, ünb in Erwägung, daß bei dem Anfbringen dieser vermehrten StaatSbc- dürfuisse die großen Ungleichheiten Hub Gebrechen- Welche in den iiiaittiichfaltigen Abgaben unb Stenerfüßeü der verschiedenen Landesiheile liegen, noch drückender für den Einzelnen und noch nachthciliger für den Wöhlstand der Gesammtheit Wörden, als dieses üi früheren Ver­hältnissen der Fall gewesen ist, vdn der drinMUberi Nothwendigkeit überzeugt, die allgemeine Theilnahme an den Staatslasten festzusetzeik, und insbesviMrs *ciii neues System ter direkten Besteuerung einzUfühven- daS mit gleichhcitlicher Anziehung aller einzelnen Un­terthanen nach Verhältniß ihrer Kräfte den Chärakter der Einheit und Einfachheit verbindet, und in seiner Anwendung die schweren Uebel, soweit cs Möglich ist, hebt, welche bisher durch unmäßige BAastling einzelner Laudeöthcilk Uiid Unterthanen im Verhältniß gegen an­dere entstanden sind."

2) im §.- 1: Die StaatSbedürfnisse, insoweit sie nicht durch Einkünfte Lus den Staatsgütern und Re­galien gedeckt sind, sollen durch BestkneriUig deS reinen Eiiilsmmeiis Unserer Unterthanen aufgebracht werde»."

3) im A 2: "Zu bet Theilnahme dn diese» Staatsauflagen soll in Zukunft der Sieges nach und so­viel es möglich ist, eine jede Art des reinen Einkom­mens im gleichheitlichen Verhältniß beigeztkgm werden. Einige Ausnahmen von dieser Regel, welche Ans Alt weder in bet' Natur der Sache gegründet, oder auch dem beabsichtigten Zweck der Erleichterullg des vcthält- nißniäßig zu sehr beschwerten Theils Unserer Unter­thanen, und der Beförderung Les öFetÜMSlt Wohl- staükes, imnachtheilig eZchSlNen, werden Wir, anS mt= dcrweit überwiegenden Gründen zulassen, unb in ter Folge bei den twrfdmniOnbcit eiitzeltkeii Gegenständen iianientlich bezeichnen.- Neben' diesen von Uns ättSdrück- lich zu bestimmenden AusnShMe», sollen aber künftig durchaus keine Beftciungsvörtechte unter irgend einer Benennung oder Gestalt in Unserem HerzogthnM aner rannt werden, sie mögen nim in früheren Gesetzen,- all- gcmeiiwl! öder beföuderöu Eoncesfioneu oder in einem Vlosen Herkommen ihren Grmrd, weniger nicht eine Befreiung â der BcitragSschnkdigkèit im Ganze»,- ober auch mir voll einem Theil derselben Mit Gegenstand haben."

4) int §. 5: Die directen Steurn sind bestimmt, beujeniyen SracktsanSgabenbettäg decken / der durch die übrigen StaatScinlüiiste, namentlich von DöniäncU, Regalien ttnd rnbh'ecten Anstageik nicht gedeckt ist. Dieser Betrag soll für jedes Jahr durch eine Niöglichst genaue Vergleichung ter Est-mahmcu und Ausgaben gegen einander von Ünscrcm StgätSMuiistcruim berech­net, und der darüber zu entwerfende Etat UuS^vörge- legt werke».- Wir werden denselben prüfen, das Staats- bedürfniß erwägen, und nach kesse» Skärks mit steter Rücksicht auf die Kräfte der Contribüenten, die Snnttne ober die Zähl ker anszuschlagenken Simpel» festsctzcn, welche erhoben werden soll; auch die Termine zum Voraus öffeiiMch Mannt machen lassen, an welchen die Beiträge von den CoMribMiönspflkchtkgcn zu entrich­ten finb.-

der kleine Herzog von Bordeaux mit seinem Geuverneitr , Nu y einen Besuch za wachen. Der letztere zeigte NUS rea jwigcn P-i ili zca, übrigens ohne ein Wort zu sagen., Dieles Mittel, ziemlich unnütz bei Wis, die wir durch einen besondern Eid gebunden wa­ren und nicht Nötbig hatten durch Mitleid ;unr_ AMAteA bis zum» letzten Augenblicke gestärkt zu werdens wäre vielleicht bei den Vimenwuppen vüm guter Wirkung gewesen. Wie dein sei, als wir Äks mit die komglickid Waise drängten,- betau? das' arnte Kind Kigft, fing an zu' weinen nütz stürzte sich ick die Arme' sAUeâ GdwoernrlirS- Sonst in den Tuilerien traten wir vor ihw eben so wie vor dem Könix in'S Gtwebr, und der Knabe ging stolz vor unserer Fahne vorbei und grüßte gravitätisch tMf Wachcöm- mmckmttem. Dort spielte sein Gouverneür ünk ibtiY,- lüd ihm seinen kleinen Wagen mit Sand, lüilf iiWn' denselben ziehdn, sprach ihn immerMonseigneur" an, und das Kind, gewbhnt vdn'veiltcii vvm Verdienst iwd Ansthtii bedient itud ü'nterhaltew fit sein, cr- chgdir iw den Grundsätzen Bossuets, hatte- währschccülich' entert ganz falschen Begriff von den Berbätwisseck LbkoiÜMcik, ick das in der heutigen Gesellschaft Pritsch Âtb anvère Menscheck zit eMn« der getreten sind.- Et blicke eine stärke Stimme will ehr lwheS Weseli , wW der Frau Dauphins sehr gefiel, da sie behauptete, daß vor allen zwei Dinge einend König süirntbdhrlich' seien, eine starke Stinimc Mw eilt falsch Wesen- . ..,.

Um- 4- U3r besuchte uns der König in Eivilklciduna, ~)tr waren in zwei gegen einander gekehrten Reihen aUfgesteUt. -oir erwarteten eine Rede, wie sie der Äapmkrick der Gefahr oder die Bedeutung der» lkmstandè tenf llubdrektestest ciikgibt, "her wir bitt Mr die Rechnung ohne Wirth' gemacht- Ser König/dusmal mit sehr trauriger Miene Und gebücktem RÜMN, macht? ewige Sckrittr, blieb stehen unb sagte mit zaudernder, vdrschleiertdtsNiNme. Es ist sehr heiß!" Wir verbeugten lins' alle wie Ent Mann, der Kâig machte abermals' einige Schritte, hielt wieder inne und streitet-Was für ein Staub!" Ww verneigken und abermalSl Er suchte augenblicklich,' nm uns etwas anderes' zil lägen, aber er stllid nichts, er versuchte also zu lächelu', snikte den Kopf und ging langsam davon- Ich' babr herzzerreißendere Anstritte gefthen, aber keinen trübseligeren. Tags zuvor war die Frau Dan- pl'ine von ihrer Reise nach BM'gnnd znrückgekehrt, Sre wurde