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Nassauische Allgemeine Zeitung.
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WiesbadÄ. L8â
Aus den Kannnern.
Die D o m ä n e n f r a g e.
Wiesbaden, 10. Juli. Aus der Discussion über die in der Tomiincitfrage von dem Ausschuß und dem Grafen v. Walderdorff gestellten Anträge (s. Nr. 154 d. Bl.) heben wir folgendes aus.
Nach Verlesung des Berichts und der Anträge bemerkt Reg.-Comm. Vollpracht: Er werde sich in seiner Erwiederung auf den Ausschußbericht auf wenige Hauptsätze beschränken, indem er auf die gedruckte Er- klärunA der Regierung (s. Nr. 155 d. Bl.) Bezug nehme. Die Commission habe sich im Eingang ihres Berichtes einverstanden erklärt mit den Folgerungen der Negierung über das Rechtsverhältniß des Kammer- guts und der Steuererhebung zur Zeit des deutschen Reichs. Das sei also ein Punct, wo keine principielle Meinungsverschiedenheit mehr bestehe. Was aber die Frage, worin eine solche Verschiedenheit bisher bestem- ■ den, betreffe , so gehe die Regierung von der Ansicht Kus, daß das Recht des Herzogl. Hauses in Bezug auf deu Genuß der Domanialrevenueu nicht der Zu- sümmnng der Stände unterliege, daß aber auf jenen Revenuen auch Landesausgaben ruhen, und daß also darüber zu unterhandeln sei, ob alle Verpflichtungen der Domänen zu solchen Ausgaben erfüllt seien oder nicht. Das sei die historische Berechtignug des Herzogl. Hauses. Im CommissiouSberichte sei man von einer andern Ansicht ausgegangen, daß nämlich eine Summe für das Herzogl. Haus auszuscheiden sei; mau habe sich auf den Standpunct einer Civilliste gestellt. Beide Wege könnten zum Ziele einer Vereinbarung führen. Aber wenn die Regierung den zweiten an- uähme, so würde sie alle Rechte des Herzogl. Hauses anfgeben. Was die Codification betreffe, so finde die Regierung nichts, worin an dem bestehenden Recht etwas verändert worden sey. Die Regierung hätte auö den in den 30r. Jahren über die Rassentrennung, geführten Verhandlungen allerdings den Schluß ziehen können, daß alle Domänenverpflichtungen gegen das Land erfüllt seien. Sie lege aber selbst ein so großes Gewicht darauf, daß endlich im Rechtöbewußtsein deS Volkes über diese Sache völlige Klarheit entstehe, um meist in umfassendster Weise auf alle zur Aufklärung erforderlichen Vorlagen einzugehen. Daher habe er nicht nöthig, auf geschichtlich bekannte Verhältnisse sich weiter einznlassen. Bezüglich der Ausführungen im AnSschnßbericht über die Cassentrennung wolle er nur bemerken, daß diese das Princip nicht berühren, wonach eine Jnsufficieuz der Domanialrevenueu zu Bestreitung der Landesausgabcn nachzuweisen seh rc., sondern nur Einzclnheiten, die nur im Zusammenhang mit allen dazu gehörigen rechtlichen und sactischen Verhältnissen zu einer Verhandlung Anlaß geben, aber ohne solche auch zu seinem Resultate führen könnten. Daher könnten auch die im Commissionsbericht erhobenen Zweifel gegen die Richtigkeit der Cassentrennung das Resultat nicht berühren, weil dann die ganze Erörterung zwecklos wäre. Werde aber das vorhandene Material
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Der Dorfmusicallt.
(Fortsetzung.)
Das Tanzen nahm jetzt seinen ungestörten Fortgang, und einige Minuten später herrschte auf der geräumigen Hausflur wieder ein so fröhtiches Leben, als ob nichts vorgefallen sei.
Der alte Kastcimke und seine Frau hatten den stürmischen Austritt zwischen den beiden Feinden und Nebenbuhlern mit Zittern und Zagen angesehen um angehört und ihre Tochter ängstlich zu sich hergewinkt, da sie fürchteten, daß diese auf irgend eine Art mit in den totreit hineingezogen werden könne. Sie hielten sich schon für verloren, und waren daher nicht wenig überrascht und erfreut, als sie den jungen Musicantcn auf eine so glänzende Weise als Sieger aus dem Kampfe hervorgehen sahen.
Marie Lies jubelte laut auf, als sie den Rademacher wie einen armen Sünder davonschlcicheu sah; hätten ihre Eltern sie nickt mit Gewalt in ein entferntes Zimmer geführt, das lebhafte Mäd- chen würde Dobelitz vielleicht vor allen Leuten um den Hals gefallen sein und ihm gedankt haben, daß er sie von dem verhaßten Freier erlöst habe: denn nach diesem Auftritte würde sieden Gedemüthigten nicht geheirathct haben, und wenn man ihr gleich das Herz aus der Brust gerissen hätte.
Als die tanzwüthigen jungen Burschen und Mädchen endlich ihre Lnst gebüßt hatten und Dobelitz gegen Tagesanbruch mit dem alten Clarinettisten zu Hause ging, um einige Stunden zu schlummern, erzählte ihm dieser hocherfreut, daß der Rademacher freiwillig seine Ansprüche auf Marie Lies aufgegeben habe.
''„Bald nach Euerm Streite," sprach Kasteimke, „zog mich Borueik auf die Seite und sagte sehr kleinlaut zu mir: „Da ich gemerkt habe, daß Eure Tochter mich nicht leiden kann, so geb' ich Euch Euer Wort zurück — ich würde am Ende doch nur in Unfrieden mit ihr leben. Mit meiner ersten Frau hab' ich eine unglückliche Ehè geführt — mit der zweiten soll mir das nicht passiven!"
„Seht Ihr wohl, Kasteimke, daß ich Recht hatte, als ich Euch sagte, daß aus der Heirath Eurer Marie Lids mit dem Radc- âcher nichts werden solle?" rief der Mnsicant mit triumphi-
Ar. 159.
nochmals zur Prüfung der einschlagenden Rechtsverhältnisse benutzt, bann fei dieses nicht überflüssig rc.
König. Er müsse sich gegen den Walderdorf'- schcn Antrag erklären. Die Stände seien nicht in der Lage, sich mit einer solchen allgemeinen Verwahrung zu begnügen. Durch die Regierungserklärung über die Domänen wie durch die Art der letzten Bndgctanfstel- lung seien die seit 1848 bestandenen Verhältnisse al- terirt. Es sei daher Pflicht der Stände, den Rechts- znstaud aufrecht zu erhalten. Auch werde durch die Annahme des Commissionsantrags eine künftige Verein- barung nicht verhindert.
Reg.-Comm. Vollpracht. Er habe noch etwas übersehen. Die Sache werbe darauf zurückgeführt, daß es gegen allen parlamentarischen Gebrauch sei, bei Be- rathung des Budgets Verfassungsveränderungen vorzn- nehmen. Damit sei er einverstanden. Aber die Regierung habe bei Abgabe ihrer Erklärung über die Domänen durchaus nicht die Absicht gehabt, eine Ver- sassuugsbestimmung abzuändcru. Auch sei aus der Einrichtung des Budgets kein Rechtsverhältniß, kein Besitzstand herzuleiten; die Stände würden dadurch nur in den Stand gesetzt, auf alle Verhältnisse ein- zugehen.
Rau. Auf eine"Erklärung, welche von der Herzoglichen Regierung der hohen Stäudeversammlung vorgelegt wurde, hat diese einen Ausschuß zur Berichterstattung gewählt. Der Ausschuß hat deu betreffenden Gegenstand sorgfältig geprüft, darüber berichtet, eine nochmalige Erklärung von Seiten der Regierung ent- gegengenommen und weiter berichtet. Diese Berichte und Erklärungen wurden gedruckt und befinden sich in den Händen sämmtlicher Ständemitglieder.
Der Ausschuß hat es nun für seine Pflicht gehalten, bezüglich der Regierungserklärung Anträge zu stellen und diese zur Berathung und Beschlussfassung der Ständeversammlung zu bringen. — Nach meiner Ueberzeugung ist es demnächst eine unerläßliche Pflicht, daß Sie, M. H., erklären, ob die Anträge Ihres Ausschusses begründet sind oder nicht.
Der Vermittelnngsantrag Sr. Excellenz, des Hrn. Grafen v. Walderdorff ist von der edelsten Absicht ausgegangen. Diese, wird von dem Ausschüsse um so weniger verkannt, da derselbe gleichfalls eine Vereinbarung sehnlichst wünscht. Gleichwohl können wir dem erwähnten Anträge schon in formeller Beziehung nicht beistimmen; weil die vereinigten Kammern nicht com- petent sind, ein Gesetz zu berathen oder zu ändern, wie cs doch geschehen würde, wenn wir erklärten, daß wir an dem §. 84 des Gesetzes vom 28. December 1849 nicht mehr festhalten wollten. —■ Zudem kann eine Vereinbarung ohne Beziehung auf das citirte Gesetz nicht zu Stande kommen. Dieses ist nämlich die einzige feste Grundlage, von welcher Regierung und Stände ausgehen können. Ueber die Art und Weise, wie eine Vereinbarnug zu treffen sei, wirb die Regierung in der beantragten Vorlage und' die Ständeversammlung in ihren Berathungen bei dem nächsten Landtage sich anssprècheu. Das ist also nicht der Gegenstand unsrer jetzigen Verhandlung. Un
rother Miene. „Und fürchtet nur nicht, daß der Bösewicht Euch deshalb auf irgend eine Weise drücken oder quälen werde. Ihr habt gesellen, wie ich ihn jetzt in meiner Gewalt habe. Für die Härte, mit welcher er Euch behandelt hat, soll er Euch noch Entschädigung geben, das versichr' ich Euch. Ihr werdet's demnächst schon spüren."
Am Tage nach dieser stürmischen Hochzeit sah der Wächter bei feiner Runde durch das Dorf, in welchem Dobelitz und Borneik wohnten, um Mitternacht noch Licht in dem Häuschen des Erstcrn. Neugierig, was der Musicant so spät noch treibe, trat er an das Fenster und schaute in das Zimmer, war aber nicht wenig cr- stänut, als er jenen in der Gesellschaft deS Rademachers erblickte, mit dem er gar laut und heftig zu reden schien. Der Wächter lauschte und spähte eine Weile, da er aber vor dem Brausen des (Sturmes in den Wipfeln der Bäume kein Wort verstehen konnte, so ging er kopsschnttelnd van dannen.
Die beiden Feinde hatten in ihrer Ausiegnng den Ruf und die Schritte deS Wächters nicht gehört und eben so wenig seine duirkle Gestalt am Fenster gewahrt, — der Gegenstand ihrer Um terredung nahm ihre gairze 'Anfmersanikeit in Anspruch.
Der Rademacher ging mit großen Schritten im Zimmer aus und nieder und wehrte mit heftigen Gelberden die Vorstellungen deS jungen Müsicanten von sich ab, welcher am Tische vor einigen beschriebenen Blättern Papier saß und Jenem mit vollkommener Ruhe den Inhalt der Schriften mittheilte.
„Stein, nein! ich will und kann es nicht!" stieß Borneik mit wildern Grimm hervor, als Dobelitz schwieg. „Ihr bringt mich an den Bettelstab!"
Der junge Mnsicant schlug ein lautes Gelächter auf.
„An den Bettelstab!" wiederholte er spottend. An den Bettelstab! Als ob der Verlust von ein paar Hundert Thalern Euch, der Ihr mehre Tausende besitzt und täglich Eure zwei bis drei Tbalcr dazu verdient, arm • uub unglücklich machte! Weh nxrb’ér Euch^ thun, das weiß ich wohl — Ihr seid ein Geizbalö der ersten Sorte — aber ebyi darum bleib' ich bei meiner Forderung !"
„Rein, nein, nein! ich will und kann eS nicht!" tobte der Rademacher, wüthend mit dem Fuße stantpfend.
Moutag, IO. Juli.
sere Sache ist es, daß wir an der gesetzlichen und darum einzig festen Grundlage festhalten. Dieß liegt ebenso im wohlverstandenen Interesse deS Herzoglichen Hauses, wie des Landes.
Es gab eine Zeit, wo das Recht des Landeshemr in diesem Saale nicht von allen Abgeordneten gebührend gewürdigt wurde; damals habe ich für die Wahrung dieses Rechtes mich ausgesprochen. Auf demselben Standpunkte befinde ich mich noch heute; aber es ist zugleich unsere Pflicht, auch das Recht des Landes zu beachten. Beides ist in dein erwähnten Gesetze ge- wahrt, und dieses ist ganz der deutschen Rechtsgeschichte entsprechend. Auf den Domänen lasteten die Ausgaben sür die fürstliche Hofhaltung und Regierung. So steht es nun auch in unserer Codification. Damit ist also dem landesherrlichen Rechte nicht das Mindeste vergeben.
Der erwähnte § 84 der Codification ist zudem vou der Regierung dem Landtage propouirt, von dem conservativen Theile, welcher damals die Mehrheit bildete, angenommen, von der Regierung anerkannt, von Sr. Hoheit sanctionirt — und erst einige Monate nachher, am 28. December 1849, als Gesetz procta- mirt worden. Wir haben also eine gesetzliche und darum feste Grundlage, die wir festhaltcu müssen, ja die wir bei einer Budgetsbcrathung in der allgemeinen Stände Versammlung gar nicht giltig ändern können.
Ich bitte Sie daher, den Anträgen Ihres Ausschusses Ihre Zustimmung zu geben. (Forts, folgt.)
Zeitungsschau.
Großer oder kleiner Krieg? — Persigup und Fonld.
** „England samt keinen kleinen Krieg führen,« erklärte einst der Herzog von Wellington im englischen Oberhanse. Jener außerordentliche Mann, der die Jncarnation des gefunben Menschenverstandes war, wollte mit diesem Ausspruche die Thorheit Derer kcuu- zeichnen, welche nicht schnell, auf ein Mal, mit Anwendung aller ihrer Alittcl den Frieden zu erobern trachten. Der Satz gilt für alle Länder und alle Zeiten, und vor jedem drohenden Ausbruche eines Kampfes sollten diese goldenen Worte jedem Staatsmanne vor den Augen schweben. Falls Europa jetzt den Krieg mit Rußland beginnt,. meint der Lloyd, kann es sicherlich nicht mit einem kleinen Krieg ausreichcn. Aber find auch die Vorbereitungou getroffen, um einen großen Krieg zu führen? Die erste Bedingung für diesen ist ein Bündniß, welches jedem Verbündetem e r l a n b t und ihn verpflichtet, so viel Macht, als er zu entwickeln im Stande ist, dem Feinde gegenüber zu stellen. Das Kennzeichen eines großen Krieges gegen Rußland — falls diese Macht dessen Ausbruch wirklich verlangt — liegt darin, daß dasselbe auf allen feinen angreifbaren Puncten zugleich und mit genügender Macht angegriffen werde. DaS ist ein kleiner Krieg, der erst im Süden und nicht auch im Nordcu gegen Rußland geführt würde, seien die Mittel, welche in der erftern
„Ich will mich nicht länger mit Euch herum streiten," versetzte Dobelitz gelassen, indem er sich erhob und die Papiere zusammen- faltete; „Ihr habt ja die Wahl!' „Ihr unterschreibt entweder noch in dieser Stunde die Urkunde, in welcher Ihr dem alten Kasteinlke Alles schenkt, was Ihr ihru geliehen, und seiner Tochter bei ihrer Verheirathung ein Brautgeschenk von hundert Thalern versprecht — oder ich erzähle morgen im ganzen Dorfe, daß Ihr vor achtzehn Jahren dem Radcinâchermeister Grund in T., bei dem Ihr als Gesell gearbeitet, eine bedeutende Summe Geldes entwendet habt, dafür mit sechsmonatlichem Gefängniß bestraft und hernach mit Schimpf und Schande fortgejagt seid. Mein Vetter, welcher einige Zeit nach Euerm Abzüge bei Grund gearbeitet und die Geschichte von diesem von Anfang bis zu Ende gehört, hat mir Alles erzählt, als er vor vier Jahren hier gum Besucke bei mir war und ich zufällig Euern Rainen nannte. T. ist weit, sehr weit von hier, aber das Böse kommt endtich doch an den Tag. Ihr habt die Leute seit langen Jahren hochmüthig und hart behandelt, habt aus Euer schnöd' erworbenes Geld gepocht und [beu alten ehrlichen Kasteimke auf alle Weise gedrückt und geschunden — dafür sollt Ihr gestraft werden! Antwortet — geht Ihr auf die Bedingungen ein oder nicht? Ich habe keine Lust, mich die ganze Äèacht mit einem solchen Menschen heriliu- znzanken!
Der geizige, übermüthige, hartherzige Radcinacker mußte vor ohnmächtigem Grimm nicht, was er beginnen sollte. Die Liehe zum Gelde und die Angst, alâ ein Dieb gebrandmarkt vor allen Leuten dazustehen, kämpften aus's Heftigste in seiner toeele — aber endlich gewann die letztere die Oberhand. _
„Gebt diè Schrift her — ich will sie unterzeichnen!" stieß er zähneknirschend hervor, indem er an den Tisch ttat und dem Btusicanten das Papier ans der Hand riß. „Aber kommt jemals ein Wort von der Geschichte über Eure Lippen, so . . •
, Was ich geschworen habe, halt' ich", unterbrach ihn Dobelitz mit stolzem Tone, „mag Derjenige, dem ich eine eidliche Zusicherung gebe, ein ehrliche Mann oder ein Schurke sein!"
(SchtiiH folgt.)