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Wiesbaden. IS».
Ar. 156.
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Donnerstag, <»♦ Jnèi.
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Aus den Kammern.
Die D o m ä n e n f r a g e.
I. Bericht über die Erklärung des Herzoglichen Staats-Ministeriums vom 26. April 1854.
(Schluß)
Don dein Ausschüsse wurde dagegen folgende Fassung vorgeschlagen:
"Die Domänen sind Staatöeigenthum, vorbehältlich der durch eine Vereinbarung mit dein Landtag festzuftellenden privatrechtlichen Ansprüche des Herzoglichen Hauses. Die Verwaltung geschieht durch die Staatsfinanzbehörde, unter Controle des Landtags«.
Als die Regierung hiergegen Bedenken erhob und von dein Ausschüsse aufgefordert wurde, solche anzn- gcbeil, ließ sie demselben eine Erklärung zugehen, in welcher bemerkt ist: (III. 153.)
»Diese Bedenken bestehen darin, daß die Fassung das Rechtsverhältniß, welches dadurch als geordnet bezeichnet werden soll, unvollständig augibt, und daher vollkomlnen dazu geeignet ist, die irrigen Ansichten und Begriffsverwirrungen, welche darüber bereits herrschend geworden sind, eher zu vermehren, als zu beseitigen. Um diese Sätze im Einzelnen zu zergliedern, müssen hier einige allgemeine Bemerkungen vorausgeschickt werden.
»Unter den durch die Proelamation vom 5. März 1848 gewährten Forderungen der Nassauer findet sich pos. 7. wörtlich:
»"Erkärung der Domänen zum Staatseigenthum, unter Controle der Verwaltung durch die Stände.» II
»Wer mit den Verhandlugen unserer Stände seit dem Jahre 1818 sich vertraut gemacht hat, muß wissen, daß sich der Domäuenstreit von jeher um diese beiden Sätze gedreht hatte, aber auch ebenso, daß darin die Berechtigung der regierenden. Familie auf eine standesmäßig Sustentation, sowie daß diese, gleich andern Staatsausgaben, auf der Gesammt- masse des DomanialverinögenS ruhe, und von jeher geruht hatte, nie verkannt worden ist. Vom Anfänge an hatte sich also der Streit nicht um diese Berechtigung selbst, sondern nur um das Maß und die A rt der -Fe st ste l l u u g derselben gedreht, und es ist und leimte nie verkannt werden, daß nur durch die Verbindung des Domanialvermögens mit der Regierung des Landes dieses die staatsrechtliche Bedeut .ng erlangt hatte, welche die Forderung, die Domänen für Staatseigcnthmn zu erklären, zu begründen vermochte. Es ergibt sich hieraus die unzertrennliche Verbindung, in welcher das Domanial- vermögen mit der Herzoglichen Familie und dem Lande steht, und von jeher gestanden hat, und woraus sich der richtige Begriff des Staatseigenthums an demselben allein fcststellen läßt. In diesem Sinne
ist der Streit durch die Proelamation geschlichtet und, was von Seiten der Regierung zu deren Erfüllung geschehen konnte und mußte, ist geschehen. Die in der Eröffnungsrede zugesicherte Vorlage sämmtlicher auf die Domänen bezüglichen Documente und Acten hatt stattgcfundcn, eine Commission hat sich mit deren Prüfung beschäftigt und es wird den Coinmissarien das Zeugniß nicht versagt werden wollen, daß sie die von ihnen verlangten Aufschlüsse stets bereitwillig ertheilt haben und fortwährend zu ertheilen bereit sind«.
»Das Domanialbudget hat der Prüfung und Genehmigung der Ständeversammlung unterlegen und zur Feststellung des Aufwandes für die Herzogliche Schatulle und Hofhaltung liegt der Ständeversammlung eine Proposition vor. Das hier kurz angedeutete Rechtsverhältniß ist nun in der den Commissarieu mitgetheilten Fassung nicht genügend gerechtfertigt, indem dieselbe
1) die Berechtigung der regierenden Familie von der des Landes trennt, welche beide in dem Begriff des Staatseigenthums vereinigt sind, indem sie dadurch der irrigen Auffassung Vorschub leistet, als ob in der mehrerwähnten Gewährung der Forderung "»Erklärung der Domänen zum Staatseigenthum-- » eine Veräußerung und Übertragung an die moralische Person des Staates mit Aufhebung der in dem riesigen Begriffe des Staatseigenthums enthaltenen Rechte der Herzoglichen Familie enthalten sei, eine Anffafsung, welche die Forderung selbst eben so sehr als unberechtigt darstellen, wie die Möglichkeit einer rechtsgültigen Gewährung in Frage stellen würde, indem sie
2) privatrechtliche Ansprüche des Herzoglichen Hauses zwar vorbehält, diese selbst aber, und nicht etwa das Maß der bestehenden Berechtigung von einer Vereinbarung mit dem Landtag abhängig macht, ganz abgesehen davon, daß der Ausdruck, privatrechtliche Ansprüche, einer richtigen Auffassung der hier obwaltenden Rechtsverhältnisse nicht entspricht.«
Nach weiteren Berathungen übergab endlich die Regierung dem Ausschusse in der Sitzung vom 11. September 1849 (1849 111., Aul. z. 37 Verhdl. S. 19) eine neue Fassung. Es ist dies dieselbe, welche bereits oben als bestehendes Recht angeführt worden ist.
Von der Minderheit des Ausschusses wurde dieselbe bekämpft und an deren Stelle folgende Bestimmuug vorgeschlagen:
Die Domänen sind Staatseigenthum, ihre Verwaltung geschieht durch die Staatssinanzbehörde unter Controle der Ständeversammlung. Ueber Civilliste, Witthnm, Apanagen und Ausstattungen soll ein Gesetz erlassen werden.
Nachdem die Mehrheit des Ausschusses hiergegen geltend gemacht hatte, daß durch eine solche Fassung die bestehenden Rechte der Herzoglichen Familie gekränkt würden, ist die von der Regierung vorgeschlagene Fassung von der Ständeversammlung in der Sitzung vom
13. September 1849 (1849 III. 168) angenommen worden.
Auf ^diefe Grundlage hin ist denn auch von der vorigen Ständeversammlung hinsichtlich der Hofdotation eine Vereinbarung mit der Regierung jedoch ohne Erfolg versucht worden. (1849 III., 287 und 288 und 185%i IIL, 60 und 61.)
Die jetzige Ständeversammlung hat mehrmals der Regierung gegenüber den Wunsch ausgesprochen, daß eine Proposition gemacht werde, wie für alle Zeiten zur Sicherung der Rechte des Herzoglichen Hauses und des Landes die Differenz wegen Dotation des Herzoglichen Hofes und der Schatulle beseitigt werde. (1852 S. 45 und 1853 S. 63,)
Die Erklärung des Staatsministeriums enthält eine solche Präposition nicht, schließt vielmehr jede Vereinbarung über den Reveuüenbezug des Herzogs und der Herzoglichen Familie aus dem Domanialoermögen geradezu aus, indem danach auf den Ueberschuß der Do- manialreveuüen, welcher nach Bestreitung der Berwäl- tungskosten, sowie der auf den Domänen haftenden Pensionen und Schuldentilgungsbeträge verbleibt, die Ausgaben für Hofhaltung und Schatulle ohne Beschränkung, die für Wilthum und Apanagen aber nach den Hausgesetzen angewiesen werden sollen, wobei über die Aufbringung der Ausstattungen nichts bemerkt ist.
Zur Begründung dieser Ansicht ist in der Re- gierungserkärung angeführt, daß diese DispositionSbc- fugniß über die DomLnenrevenüen auf Seine Hoheit den Herzog von Höchst' Ihren Vorgängern übergegangen sei.
Hiergegen ist jedoch zu bemerken, daß bis zur Regierung des Höchstseligen Herzogs Wilhelm ein anderes Verhältniß bestanden hat, als dasjenige, welches jetzt wieder hergestellt werden soll. Das damalige ^amcralvermögen war ein anderes als das jetzige Do- mänenvermögen; die auf jenem ruhenden Lasten waren andere, als die auf dieses gelegten Verbindlichkeiten und endlich war die Verfassung, unter welcher die ein zelneu unter dem Hause Nassau stehenden Länder regiert wurden, eine andere als die des jetzigen Herzog thums.
Der Zustand aber, welcher bezüglich des Domamal- vermögenö während der Regierung deS Höchstfeliden Herzogs Wilhelm bestanden hat, war ein von der Ständeversammlung bestrittener.
Um diesen Streit, welcher bei längerem Bestehen in gleichem Müße zum Nachtheil des Herzoglichen Hauses und des Landes führen muß, zu beseitigen, ist eine Vereinbarung nothwendig.
Wir können daher der Ständeversammlung nur empfehlen, sich ihrerseits zur Erfüllung der ihr nach dem Staatsrechte des Herzogtums obliegenden Verpflichtung, das Werk der Vereinbarung über das Do- manialvermögen mit der Regierung fortzusetzen, bereit zu erklären und die Regierung um eine entsprechende Vorlage zu ersuchen.
In der Natur der Sache liegt eS, daß, wenn ein Rechtsverhältniß unter den Beteiligten noch festgestellt werden soll, kein Theil über den factischen Zustand
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Der Torsmusicaut.
(Fortsetzung.)
Aus dem Antlitze dcs alten Klarinettisten und seiner Fran malten sich die größte Bcrlcgcubcit und Angst.
»Das wird wohl nicht gehen, lieber Dobclitz," sagte Ka- st el mkc endlich mit erzwunMer Fröhlichkeit, gleich als ob er jene Aeußerung für Scherz halte. ,:Jch habe Marie Lics schon einem Andern zugesagt."
„Und wem kenn?" forschte der junge Musicant mit gerunzelter Stirn.
„Dem Rademacher Borucik," versetzte Jener. „Er ist zwar ein Wittwer hoch in den Vierziger, sieht aber noch eben so rüstig aus als mancher Bursche von fünfundzwanzig bis dreißig Jahren. Er ist ein wohlhabender Mann, besitzt ein hübsches Haus und ein paar Koppeln des besten Landes und verdient sich jährlich eine nette Summe durch sein Handwerk. Da er sich unter der Zahl der HochzcitSgäste befindet, so wird er wohl heute Abend hier vorsprechen."
„Den Rademacher Borucik soll Eure Tochter heirathen?" fragte Tobelitz in gespannter Erwartung, gleich als ob er sich verhört habe.
„3a, ja, den Rademacher Johann Christoph Borneik in Euerm Dorf, wie ich Euch eben gesagt habe," wiederholte Ka- steimke rulüg.
„Und ich sage Euch, daß aus der Hcirath nichts werden soll, so wahr ich Johann Heinrich Dobelitz heiße!" rief der Musicaut mit zuversichtlichem Tone und fröhlicher Miene.
Die Verlegenheit und Angst der Ellern gab sich jetzt in flehenden Bitten kund, da sie den ungestümen Character des Dors- Virtuosen kannten.
„Lieber Dobelitz, macht keinen unzeitigen Spaß! bat die Mutter, indem sie die Hand des Letzter» ergriff. „Wir haben unsere Marie Lies dem Rademacher schon fest zugesagt.
„Hub bittet ihr es tausendmal gethan, es taun dennoch nichts aus der Hcirath werden!" wiederholte Jener mit derselben Bc
sümmtheit. — „Weiß es Eure Tochter beim, daß Ihr sie dem Rademacher versprochen habt?" fragte er nach einer Panse.
„Rein, Marie Lies weiß cS noch nicht," entgegnete die Frau.
‘ „Um Gotteswillen, Dobelitz, macht mich nicht unglücklich!" rief da der alte Clarinettist plötzlich, nachdem er eine Weite in heftiger Aufregung im Zimmer hin- und hergegangen war, gleich als ob er ciüfchc, daß er sein ganzes Herz vor seinem jungen College» ausschütteu müsse, wenn er diesen von seinem Plane ab. bringen wolle. „Ich bin dem "Rademacher viel, viel Geld schuldig — wenn die Verlobung rückgängig wird, so jagt er mich von Hans und Hof. Ihr kennt ihn ja — wird er zornig, so kann sich Jeder vor seiner Wuth und Heimtücke in Acht, nehmen!"
,,Dobelitz, habt ein Einsehen!" flehte die Mutter der schönen Brautjungfer. „Der Rademacher läßt uns das Haus über beut Kopfe verkaufen."
„Ich steh' Euch dafür, er soll Euch kein Haar frümmen, uiib wenn Ihr ibm die Thüre vor der Nase zuschlügt!" erwiderte der junge Plusicant mit blitzenden Augen und trinmphireuder Rèicuc. „Ein Wort von mir — unb der hochmütige Kerl fällt mir zu Fußen!" _ .
Kasteimke schüttelte ungläubig den Kopf. In heiterer ^tnm muug kam es dem Dobelitz auf ein Paar Dutzend Worte nicht au und mitunter pflegte er auch mehr zu sprechen, als er zn halten vermochte.
„Dobelitz, Dobelitz! was könnt Ihr gegen den reichen Rade- macher ausrichten, mit dem cs unter Hunderten kaum Zwei auf» nehmen können ?!" rief der Alte. „Eure Freundschaft und Euer» guten Willen, mir zn helfen, weiß ich vollkommen zu schätzen — aber die Sache ist mm ’ einmal nicht zu ändern und ich bitte Euch deshalb nochmals inständigst . . ."
„Wenn ich Euch sage, die Sache ist zu ändern, so wackelt nicht in einem fort mit dem Kopfe, als ob Ihr eine Bouteille Doppelkümmel getrunken hättet!', unterbrach ihn Dobelitz ungeduldig. — „Ich besitze ein Mittel," fuhr er nach einer Pause mit gedämpfter Stimme und gcheimnißvollcr Miene fort, „ein Mittel sag' ich Euch, das ihn so geschmeidig niachcn soll wie einen jungen Aal! 's ist keine Hexerei — bringt auch Keinem
weiter Schaden — — Euch am allerwenigsten, das kann r) Euch versichern.
„Habt Ihr uns zum Besten oder ist es wahr, was Ihr sagt?" forschte Kasteimke, welchem die entschiedene Weise, in der Dobelitz redete, impvuirte, und welchem man es deutlich ansah, daß die Hoffnung, den Händen dieses Hochmüchigen, hartherzigen Rademachers zu entrinnen, ihn mit großer Freude erfüllte.
„Es ist die reine Wahrheit — ich geb' Euch mein Ehrenwort darauf!" erwiderte der junge Musicant rNhig
„WaS für ein Mittel habt Ihr denn, lieber Dobelitz?" fragte die neugierige Frau des alten Clarinettiste».
„Das bleibt vor der Hand noch ein Geheimniß," entgegnete Dobelitz mit ernster Miene. „Schenkt mir ein unbedingtes Vertrauen — icp mein' es gut mit Euch. Ob Ihr mir Eure Marie Lies zur Frau geben wollt ober nicht — die Frage wollen wir vorläufig einmal bei Seite lassen —"wenn Borneik Euch nicht mehr schaden kann, reden wir weiter über die Sache. Sagt fei» nein Menschen ein Wort von Dem, was wir verbandelt haben, mid verschweigt Eurer Tochter auch ferner, daß Ihr sie heimlich mit dem Rademacher verlobt — dann wird Alles gut ablaufeu. Laßt beut Letztem auch in keiner Weise merken, daß Ihr andere Pläne im Kopse habt; er darf nicht eher etwas wittern, als bis ich das bewußte Mittel gegen ihn in Anwendung bringe."
Die ängstlichen Eltern wollten noch einige Fragen thun, allein die Erscheinung Bomcik'S zwang sie, ihre Besorgnisse in ihr Herz zu verschließen.
Der Radentacher, ein plump gebauter Vierziger mit stark ge» rötbetem Gesicht, dessen schmale Stirn, kleine blinzelnde Augen und übermäßig lange Nase einen widerwärtigen Eindruck machten, trat mit beut ganzen Selbstgefühle eines Mannes iu's Zim- mer, der da weiß, daß er die Mittel in Händen hat, Andern ihre Abhängigkeit und Armuth empfinden ;n lassen. Er nickte dem alten Rsiisicantcn und dessen Frau gnädig mit beut Kops, . zog aber ein finsteres Gesiebt alS er Dobelitz gewahrte.
Dieser spielte dagegen ben ganz Unbefangenen, strich dem zottigen „Wächtcr" mit sichtlichem Belegen einige Male über