Nassauische Allgen
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Wiesbaden. 1834.
Ar. 152.
Samstag, 8. Juli.
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Ucstcllliiigcn ans das dritte Quartal der Nassauischen Attgcmciucil Zeitung beliebe man in Wiesbaden bei der Expedition des Blatics (große Schwal bacherstraßc Nr. 7, zu ebener Erde), auswärts bei den , nächstgelegencu Postämtern 511 machen.
Die Nassauische Allgemeine Zeitung hat seit den sechs Jahren ihres Bestehen für die conservativen Jn- iercssen in Kirche und Staat mit Entschiedenheit und Conscqucnz erfolgreich gewirkt, sie wird nach wie vor unbeirrt und unverdrossen in diesem Sinne wirken. Von den zahlreichen wohlunterrichteten Mitarbeitern des Blattes sind gediegene Besprechungen der Tagesfragen, zuverlässige Berichte über die Zustände des Landes und der Bevölkerung zu erwarten; Landwirthschaft, Handel und Gelverbe werben die Gegenstände besonderer Anf- inerlsamkeit bilden und werden besondere Rubriken für- alle den Geschäftsverkehr betreffenden Notizen von allgemeinem Interesse eröffnet werden. Das Feuilleton bringt nebst einer gewählten Untcrhaltnngslectürc das neueste nnd Wissenswerthe ans bem Gebiete der Literatur und Kunst, umsassende Theater- und Concertberichte re.
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Aus den Kammern.
T* Wiesbaden , 28. Juni. (Sitzung der ersten Kammer.) Nach Beendigung der Di-cussiou und Ab- stimmmrg über den Antrag des Abg. Diehl, die Aushebung des Verbotes der Besprechung kirchlicher Fragen in den inländischen Zeitungen betr. schritt die Kammer zur Abstimmung über die Differcnzpunkte zwischen den Beschlüssen beider Kammern, den Gesetzentwurf, die Reorganisation der Kriegsschule betr.
Bei §. 1 war kein Differenzpunkt.
Zu §. 2 hat die erste Kammer folgenden Zusatz beschlossen: "In der Militärschule werden in einem 3—-ljährigen Cursus die den Offizieren nothwendigen allgemeinen und Fachwissenschaften, namentlich deutsche, französische und englische Sprache, Geographie, Geschichte, Mathematik, praktische Vermessung, iKatur- wissenschaften, Waffenknndc, Befestigungskunst rc. gelehrt. Der confessionelle Religionsunterricht wird den Zöglingen nach Blaßgabe der bestehenden gesetzlichen Ver- füguugeu von den betreffenden Geistlichen ertheilt.
Die zweite Kammer hatte die Aufzählung dieser sämmtlichen Lehrgegenstäude zur Aufnahme in den durch das Verordnungsblatt zu veröffentlichen Lehrplan aber nicht in das Gesetz beantragt.
Berichterstatter Abg. Diehl befürwortete die von der Commission beantragte Beibehaltung deö Beschlusses der ersten Kammer, führte dabei an, wie nothwendig der confessionelle Religionsunterricht für das Militär sowohl im Frieden und besonders im Kriege sei und welche Nachtheile der früher eingeführte s. g. allgc-
Dcr Heirathsantrag.
Eine americanischc Skizze von Fr. Gerstäcker.
ES war an einem freundlichen Herbsttag, als wir unser drei am Cash River nieder, in den Sümpfen von Arkansas auf die Jagd ritten, Steward, ein Farmer und Jäger von Languillc, einem andern kleinen Sumpfwasser, ich selber, und der dritte ein alter Junggeselle, Namens Stanley, der mitten im Wald dort eine Hütte und vielleicht fünf Acker „klar" gemachtes und mit Mais bepflanztes Land hatte, das ihm, mit dem Wild, das er schoß, und dem Honig, den er sich draußen suchte, nebst einigen vierzig Kühen, die er hielt, reichliches und bcgueincs Auskommen gewährte. Aber er theilte das mit Niemanden. Wenn ihn nicht einmal irgend ein wandernder Jäger besuchte, den er dann aber auch in den nächsten acht Tagen nicht wieder fort ließ, mußte er selber das Feld bestellen und seine kleine Wirthschaft führen, und ging er hinaus auf die Jagd, so steckte er nur einfach einen hölzernen Pflock von außen vor die Thür, damit sic nicht von selber ausging und die Kühe hineingeriethcn und ihm das Salz ivegfraßen, und er blieb dann manchmal ein und zwei Wochen aus, Haus nnd Wirthschaft sich selber überlassend.
. Ost hatte er schon darüber geschimpft, was cs eigentlich sür ein Hundeleben fei, das er da führe, wenn er Abends, matt und müde von Jagd oder Arbeit, nach Hause komme nnd nichts in ^rdnnng , nichts rein, nichts gekocht oder gebraten, nnd keine «cele finde, die ihm wenigstens' einen guten Abend entgegenruse, und wir hatten ihn oft geneckt, daß er als Junggeselle in einer bsrnm laufe, wo es wirklich von Wittwen wimmelte. Merkwürdig war cs in der That, wie viel Wittwen cs in jenen Sümpfen — wenigstens damals — gab; cs war fast kein HauS- jffFom iircht wenigstens Eine lebte, und manche kleine FarmS- Platze schienen ordentlich wie Nester, in denen sich ein ganzes
ÖÄW“ «ud im Westen gewöhnlich auch für die gebräuchlich, in der man sich gerade aufhält.
meine Religionsunterricht gehabt habe. Abg. W ilhclm i sprach sich in demselben Sinne an, wies dabei mir ba- raus hin, daß die Anstellung von Militärgeistlichen und besonders in Kriegszeiten sehr nöthig sei, wie diese auch fast in allen anderen deutschen Staaten bestehen. Abg. Diehl unterstützte dieses noch mit weiteren Ausführungen über die Nothwendigkeit der von Wilhelmi angeregten Anstellung von Geistlichen beim Militär.
Abg. Bellinger erklärte, daß der allgemeine Religionsunterricht in allen Schulen nnd Lehren 'takten abgeschafft sei und von Wiedereinführung eines solchen in der Kriegsschule keine Rede mehr sein könne.
Der Antrag des Ausschusses auf Beibehaltung des Beschlusses der ersten Kammer ward angenommen.
Bei §. 3 war kein Differenzpuukt.
Zu §. 4 hatte die zweite Kammer beschlossen, statt Ausländer das Wort "Nichtnasfauer" zu setzen. Die erste Kammer hatte denselben nach dem Entwurf angenommen. Auf Antrag der Commission ward dem Beschlusse der zweiten Kammer beigetreten.
Zn §. 5 hatte die erste Kammer zu der Alinea 2 folgende Fassung beschlossen: "Die Aspiranten, die eine Lehranstalt des HerzogthunlS besucht hatten, müssen sich durch ihre Zeugnisse, diejenigen aber, die eine Anstalt des Auslandes besucht oder bloß Privatunterricht genossen haben, durch ein vor einer, ans Lehrern der Militärschule, der Gelehrten- und deS Rcatghm uasiumS zusammengesetzte PrüfungSeommiffson zu bestehender Examen über ihre gesetzliche Reife ausweifen," die zweite Kammer dagegen nur statt der Worte des Entwurfs: "oder vor der aiW dein Lehrerpcrsonal der Kriegsschule gebildeten Prüfungs-Commission^ ein Exa- men abzulegen. Das nähere über die Gegenstände, auf welche sich dieses Examen erstrecken soll und über den Umfang der Kenntnisse, welche dabei von den Aspiranten gefordert werden, bestimmt die im Verordnungsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringende Instruction.
Nach Antrag des Ausschusses wurde der von der ersten Kammer gesichte Beschluß reibohatte» und jenem der zweiten Kammer nicht beigetreten.
Zu §. 6 hatte die erste wie die zweite Kammer beschlossen, statt das 17te Lebensjahr das 18te zu setzen. Letztere jedoch weiter die Worte: "in der ^Regel" zu streichen und den Zusatz beschlossen: "Auf auswärtigen Kriegsschulen gebildeten jungen Leuten samt der Eintritt auch noch in einem vorgerückteren Alter gestattet werden." Dann weiter zu Alinea 2 "Unteroffiziere und Soldaten rc. wobei in beiden Kammern statt der Worte: »kann der Eintritt rc. gestattet werden", gesetzt worden war, ist auf ein von ihnen eiuzn- rcichcndcs Gesuch der Eintritt rc. gestattet, "insofern sich dieselben über ihr moralisches Betragen genügend auszuweiseu vermögen und dieses sie dazu befähigt". Drei Mitglieder der Connnisston sprachen sich für Annahme dieses Zusatzes aus, zwei dagegen hielten denselben in Bezug auf die pos. Lit. d. in §. 7 für überflüssig. — Der Antrag der Mehrheit ward angc- nommen.
„Volk" niebergefaffen. Ter Grund davon mochte im ungesunden Lande liegen, das besonders dem Mann verderblich wurde, indem dieser ans der Jagd draußen im Freien, in Sumpf und Moor, in Nässe und Hitze liegen und die giftigen Schwaden fortwährend einathmcn mußte, während die Frauen sich mehr im Haus hielten, wenigstens nur höchst selten und in einzelnen Fällen eine dtacht draußen zubrachten, also den schädlichen Dünsten bei Weitem nicht so ausgesetzt waren.
Ein so gemüthlicher und wirklich komischer Kauz Stanley an sich war, so böse Launen und Grillen hatte er zu Zeiten, wenn in ihm die Gedanken schwärzer als gewöhnlich ansstiegen. Nur draußen im Wald blieb er sich immer gleich; sobald er die Büchse auf der Schulter hatte und im Sattel saß, war er ein anderer Mensch; und er sang und pfiff Stunden lang, wo wir gerade bestimmt wußten, daß wir kein Wild finden wurden, und unermüdlich auf der Hetze, war er der Nènuterste und Lustigste Abends am Lagerfeuer, wo er nicht satt wurde, kleine Züge und Anee- doten aus seinem bewegten Leben zu erzählen. Ans der Jagd gab cs wirklich kaum einen bessern Gesellschafter als eben dieser im Haus nicht selten siebens-, aber jedenfalls waldmüdc Jäger.
Da wir auf einem größeren Jagdzug aus waren, d. h. zwei, vielleicht auch drei Nächte draußen lagern wollten und für den Anfang Provisionen mitgenommen hatten, so durchritten wir die nächsten, gerade nicht sehr wildreichen Strecken so rasch als möglich, und hielten uns zu dem Zweck in einem sehr betretenen und durch ansgeschälte Rinde bezeichneten Pfad, der nach einer nördlichen Ansiedelung hinauführtc. Wir machten dabei einen kleinen Umweg, kamen aber um so viel rascher und bequemer vorwärts, und ritten lachend und erzählend, die langen Büchsen über der linken Schulter und die Zügel locker in der rechten Hand, auf dem schmalen Pfade fort, der unter mächtigen Eichen und Hickorybäumen, Gums, Maulbeeren, und hie und da sogar einzelnen Kiefern, die jedoch hier nur sehr spärlich verkamen, binsührte, und rechts und links bald von Sasfafraödiüichten, bald von Gründern büschen — fatale Plätze für den Jäger, wenn er auf der Hetze hindurch muß — begrenzt war. Diese Dornen sind in den Sümpfen so bös und für die Pferde so gefährlich, daß die Jäger-
Zu 8- 7 hatte die zweite Kammer beschlossen die Worte in der pos. d. »Tauf- und Confirmationöscheiu" zu streichen, die erste Kammer dagegen diese Bestim- inuug nach dem Entwurf angenommen. — Auf Antrag der Cominission wird dem Beschluß der zweiten Kammer beigetreten.
Zu §. 8 hatte die zweite Kammer beschlossen, die Worte: "von letzterem Betrage fließen 150 fl. in einen zu crcirenben Reservefonds der Militärschule" zu streb chen, dagegen einen Zusatz-Paragraphen dahin lautend: "Der Militärschule wird der frühere (seit bem Jahre 1848 dem Centralstudienfonds hingewiesene) Fonds als eigener AlilitärschulfondS zurückgegeben. In diesen unter Controlle der Stände stehenden Fonds fließen von bem jährlichen Bcitragsgeld eines auswärtigen Schü lers 150 fl., welche dein Capitale zugeschlagen sind. Alle sonst bei der Berwaltutig sich ergebene Ersparnisse, sowie die Capitalzinsen werden zu den laufenden Ausgaben der Militärschule verwendet und Zuschüsse aus der Staatscasse nur soweit, als jene Mttel für die gesetzlichen Bedürfnissen der Anstalt nicht ansreichen, verwilligt."
Die erste Kammer war dem Paragraphen nach dem Entwurf beigetreten.
Auf Antrag der Kommission ward der Beschluß der zweiten Kauuner angenommen.
Zu §. 9 hatte die erste wie die zweite Kammer beschlossen statt der Worte: "Offiziere und Civildiener" zu setzen "Staatsangehörigen". Dienste Kammer (satte im übrigen den Paragraphen nach bem Entwurf augenvm men; die zweite Kammer dagegen noch weiter das Wort: "verdienten" und in der letzten Zeile die Worte: "Reservefonds oder" gestrichen.
Drei Mitglieder beb Ausschusses waren für An nähme des Beschlusses der zweMn Kanuner, zwei dagegen für Beibehaltung des Wortes "verdienten"
Dein Beschluß der zweiten Kammer warb von der Mehrheit der zweiten Kammer beigetreten.
Zu §.. 10 hatte bte zweite Kammer noch den Zu .Fatz beschlossen, zwischen den Worlou: '"findet eine Prüfung statt" einzufchalten: "von einer cigeuds dazu bestellten ständigen Commission".
Auf Antrag der Commission wird dieser Zusatz als von selbst verständlich angenommen.
In §. 11 bestand die Differenz in den Beschlüssen darin, daß die erste Kammer beschlossen hatte "zum Vertrage der militärischen Wissenschaften werden zwei Offiziere, von denen höchstens Einer Hauptmann sein kann, mit dem ihrem Grade entsprechenden Gehalte an gestellt"; dagegen die zweite Kammer "zum Vortrage der militärischen Wissenschaften können jwei Offiziere je nach ihrer Ancieunität mit Hauptmannsgehalt an gestellt werden".
Zwei Mitglieder des Ausschusses waren für An nähme des Beschlusses der zweiten Kammer, drei dagegen der erhöhten Kosten wegen für Beibehaltung des Beschlusses der ersten Kammer. Dem Beschluß der zweiten Kammer ward nicht beigetreten, sondern jener der ersten aufrecht erhalten, womit die Sitzung schloß.
dort wirkliche „LegginS"*) für die Thiere haben müssen, wenn sie sich nicht fortwährend an die offenen Stellen — auf der Jagd etwa unmögliches — halten wollen, und auch unsere Pferde waren wohl damit versehen.
An diesem Pfade' und südlich von einer kleinen reizenden Prairie oder eigentlich nur etwas größeren Waldblößc, an deren oberen Gränze eine bedeutendere Farm lag, stand ein kleines Blockhaus, das wir Jassiren mußten, und das eine Wittwe, eine BèrS. Glenueck, mit einem jungen Mädchen von cilf oder zwölf Jahren, die sie der Gesellschaft wegen zu sich genommen, bewohnte. Ihr Mann war vor ein paar Jahren gestorben, und sie verpachtete jetzt jährlich ihr urbar gemachtes Feld für Mais und etwas Turnips, die darauf gezogen wurden, une lebte im übrigen von Ertrag ihrer Kühe, deren Bestand ihr ein weiter nördlich lebender Schwager etwas in Stand hiclt, obgleich doch immer manches schöne Stück Bich, ordentlicher Aussicht entbehrend, verloren ging.
„Sich einmal, Stanley," sagte Steward, als wir in der Näle der Blockhütte kamen, an der wir dicht vorüber mußten, „das wäre nun so eine Frau für dich, wenn du deren Heerden hinüber nach deinem Overcup flat triebest, wo sie in dem famosen „Pea- vine" nicht schlecht fett werden sollten. Segne meine Seele, Alaun, du bist wirklich schlimmer wie ein Heide, daß du so allein in dieser Einöde sitzest; ein Türke an deiner Stelle hätte schon drei oder vier von unsern Wittwen genommen. Schade über Haupt, daß auch gar keine Türken hierher zu uns auswandern wollen." ' J
„Bab, Unsinn!" rief Stanley lachend und kopfschüttelnd. „Erstens ist eö die Frage, ob sie mich möchte, und dann ist die Frage, ob wir gut zusammen thäten. Ich bin in der letzten Zeit verdammt mürrisch nnd dickköpfig geworden, und das vertragen nicht alle Frauen. Meine müßt’s aber vertragen, oder es gab Unfrieden im Haus und dann wär' ich noch schlimmer dran wie
*-) Eine Art Hosen, wie sic der westliche Jäger trägt, von gegerbtem Hirschleder, die oben offen sind, eben nur das SB ein bedecken, mit einem Streifen Leder im Gürtel befestigt und unter den Knieen fest gebunden werden.