Nik R-ff-uis»- Allgemeine Zeitiiiig e>s»elni, S°»n.
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Nassauische ÄUjpmeine Leitung.
Lefirllungen nrhmrn an in Weckbaren bie Eipedition fMiiO). ^r'ebriib’frbe ®u*banHun«, eaiqqalirNi' 42) auswaiis alle PoâanâaHtn. — gnferete: hievtet« fpaltige 'Peutjeiir oder deren Naum 3 fr.
Wiesbaden. 1854.
Nr. 151
Freitag, 30. Juni
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Aus den Kammern
f* Wiesbaden, 28. Juni. (Sitzung der ersten Äamm er.) Nach Verlesung des Prolocolles der vorigen Sitzuttg stellte und motivirte der Abg. Dr. Diehl den dringlichen Antrag, „die hohe Kammer wolle die Herzogliche Regierung aufforderii, das bekannte gegen bie Aufnahme von Artikeln über die Kirchenfrage in inländische Zeitungen cr- lassene Verbot sofort aufzâben".
Abg. v. Eck spricht sich für den Antrag und die Dringlichkeit desselben aus. — Reg.-Comm. Werren erklärt, daß die Commiffaricn bezüglich des borealen Gegenstandes ohne Instruction seien; er müsse sich deßhalb gegen die sofortige Beschlußfassung verwahren.
Grak v. Walderdorff erklärt sich für den Antrag, wiewohl er nicht die Befürchtungen des Abg. v. Eck lind alle von dem Antragsteller angegebenen Motive theile. Für die sofortige Behandlung des Antrages und Beschlußfassung darüber könne er jedoch, obgleich er die Sache für dringlich halte, nicht sein. Der Gegenstand sei sehr wichtig und er wünsche deßhalb, daß eine besondere Commission zur Prüfung desselben ernannt werde. — Wilhelmi ist ebenso für den Antrag, wünscht jedoch gleichfalls, daß die Beschlußfassung darü der auf eine andere Sitzung verschoben werde. Dieser Ansicht schließt sich Präs. Möller an. — Abg. Bellinger erklärt sich für den Antrag und für die Dringlichkeit desselben. Die alsbaldige Aufhebung der Erlassenen Verfügung liege im Interesse der Regierung selbst". — Aba. Müller bemerkt, daß die Annahme des Antrages zur Wahrung der Preßfreiheit nöthig sei, will jedoch die Beschlußfassung auf eine andere Sitzung verschoben haben. — Kraus beantragt, damit die Beschlußfassung über den Antrag durch den Schluß der diesjährigen Landtagssitzungen nicht verhindert werde, daß der Antrag auf die nächste Tagesordnung gefetzt werde. — Graf v. Walderdorfs theilt nicht die Ansicht, daß die Beschlußfassung nicht zu Staude komm«; sollte es jedoch sein, so habe er daS Vertrauen zur Regierung, daß sie nach Anhörung der heute ausgesprochenen Ansichten der hohen Kammer das erlassene Verbot baldigst beseitigen werde. Die Jnbetrachtnahme des Antrages des Abg. Diehl wurde darauf mit allen gegen 1 Stimme (v. Marschall) beschlossen; ebenso «««s« öv^»ss..>, dinfride». ,ruf die sächsle I.icp.âin.b'inmg-yr setzen. In die Commission zur Berichterstattung wurde gewählt: Graf V. Walbcrdcrff, o. Eck, Bellinger, Wilhelmi, Gourde.
v. Eck bringt daraus die Beantwortung feiner Interpellation bezüglich des Jagdgesetzes in Erinnerung.
t* Wiesbaden, 28. Juni. Diskussion über den in der heutigen Sitzung der zweiten Kammer gestellten Antrag des Abg. König: Die Herzog!. Regierung um Zurücknahme deS unter dem 23.Juni an die Redactionen der Nassauischen Zeitungen erlassenen Verbots als einer verfassungswidrigen Beschränkung der im Hcrzogthnm gesetzlich bestehenden Preßfreiheit zu ersuchen. — Bel Begründung des Antrags nahm Abg. König unter Anderem Bezug auf die von der Polizeibehörde an die „Nass. A. 3 " und die „Mittelrh. Z" erfolgte Mittheilung, auf das Con- stitutiousedict vom Jahr 1814, sowie auf die Edikte von 1848 und 1852, und bemerkte außerdem, daß die Diskussion
der Kirchensrage'in den Zeitungen bisher keinen für die öffent- ( überhaupt hezüglich der Geschäftsordnung eine solche Unter« liche Ruhe bedenklichen Character angenommen, vielmehr zur i schciduug zwischen Anträgen zulässig sei dann offenbar nur
Der Engländer.
Es find wohl je und je Geschichten geschrieben woreen, deren Schauplatz eine kleine Stabt war. Die Pointe dabei, wenn ich mich recht erinnere, war dann allezeit ein' gcheimnißvoller oder wenigstens inte- reffanter Fremder, der die Zungen ter Frau Basen unv bie Herzen der jungen Mädchen in Bewegung setzte. Nun mag ich ni ch aber besinnen wie ich will, so hat sich in unsrer kleinen Stadt nichts der Art gezeigt. Wurde zwar eines Tages ein bleicher Jüngling mit Geus- b'armen eingelieferi, der sich als einen verkannten Eveln und Professor von Lyon zu erkennen gab, aber eS stellte sich binnen kurzem heraus, daß besagter Professor ein Betrüger und Schelm, also mit vollem Recht transportirt war. Ferner erschien einmal Abcnvs auf der sehr frequen- iWtn Kegelbahn ein ältlicher, steifer Herr mit ganz feinen Manieren, dessen Andeutungen ihn etwa als einen russischen General außer Dienst, ddn als einen ditto Diplomaten erscheinen ließen, und die Herren wußten bei ihrer Nachhausekuuft gar viel zu rühmen von seinem fei» »hi adligen Benehmen und seiner würdevollen Zurückhaltung. Am folgenden Morgen aber war dcrselbige Diplomat so herablassend, daß « von H«uS zu Haus ging mit dem Offert, die etwaigen Hühnerau- gen auszuschneiven; führte auch eine grüne Corbuanmappe mit sich, voll don Zeugnissen von hohen und höchsten Herrschaften über feine Ge- Wandtheit in dieser edlen Kunst. Vielleicht, das nahm man zum Troste on, war er heimlicherweise doch ein Spion, der's nur nicht sagte; " hätte auch in solcher Eigenschaft schlechte Geschäfte gemacht, es gab dluiwcnig zu fpioniren im S-äbtchen R.
Einmal aber, ja einmal fuhr dennoch in einem kurios gestalteten Einspänner ein unbekannter Herr mit einem anständig aussehcnden, W jugendlichen Frauenzimmer am ersten Gasthof in R. vor, und erkundigte sich alsobald nach freistehenden Wosnungen. Derselbige war auffallend lang und mager, trug einen Rock, Beinkleider und Gama- von Ledersarbe, einen dito Hut und ein Gesicht von derselben '-ouleur, eS schien, er habe seine ganze Person am Stück in diesen dauerhaften Farbestoff tunken lassen. Seine lange Figur wurde durch fkinrn thurmhohen Hut noch vergrößert, so wie sich seine fabelhaft tangtu Arme durch die Aermel, die um ein Viertel länger waren, als rrtorderlich, fast bis zur Erve zogen.
i Dame bei ihm schien nicht seine Frau zu fein und sich nicht lvnders behaglich zu fühlen. Nach genossenem Imbiß schickten sie sich
Feststellung eines selbstständigen Urtheils im Volke beigetragen habe.
Präs. Wirth anerkennt die Befugniß der Kammer, den Antrag als dringlich zu behandeln, d. h. nach stattgehabter .Diskussion sofort zur Abstimmung zu bringen. Die Vorschriften in §. 56 der Geschäftsordnung, wonach zuerst ein Beschluß über die Jnbetrachtnahme eines Antrags und dann dessen Verweisung in eine Commission zu geschehen habe, bezögen sich nur auf gewisse Anträge, nämlich auf solche, die eine Abänderung bestehender oder Vorlage neuer Gesetze zum Gegenstand hätten. Hier werde nur die Äufrcchthaltung eines bestehenden Gesetzes beantragt: und es entspreche ganz der bisherigen Uebun g, daß ein solcher Antrag als dringlich behandelt werden könne.
Reg.-Comm. Werren. Namens der Regierung müsse er gegen eine solche Geschäftsbehandlung Verwahrung einlegen. §. 56 der Geschäftsordnung spreche ganz allgemein von An- trägen, auch finde sich keine andere Bestimmung in der ganzen Geschäftsordnung. Also könne jetzt nicht über den Antrag abgestimmt werden, sondern nur über die Vorfrage: ob der Antrag in Betracht gezogen werden solle? im Bejahungs- Falle sei derselbe an eine Commission zu verweisen.
R a ii. Wenn durch den Antrag des Abg. König etwas Neues, etwa eine Gesetzesänderung oder eh e Geldbewilligung erzielt werden sollte, so hätte der Herr Regicrungscommissär ganz Recht: Hier handelt es sich aber um die Vollziehung eines erlassenen, allgemein giltigen Gesetzes, es handelt sich um etwas Einfaches und Bekanntes, nämlich eine neue und außerordentliche Maßregel aufzuheben, weil sie dem Geiste, wie dem Buchstaben der in anerkannter Wirksamkeit stehenden Verfassung widerspricht. — Mit der eingelegten Verwahrung kommt der Herr Regierungscommissär. zu spät; denn die bisherige Uebung der Kammern spricht gegen ihn. Noch kürzlich wurde in der Ständeversammlung ein Antrag gestellt, und sofort zur Berathung und Beschlußfassung gebracht, ohne daß von einem Ständemitgliede oder von der Regiernngscommis- sion dagegen Einwand erhoben worden wäre. Wenn die Geschäftsordnung vorschreibt, daß vor der Berathung erst ein Ausschuß gewählt und von diesem berichtet werden solle, so ist doch auch hier nach der ratio legis zu fragen. Diese Verordnung soll jedenfalls nur bezwecken, daß seine Sache über- eih oder «verkürzt werde. Das ist nun in vorliegendem Fälle durchaus nicht ju besorgen. Der Antrag ist ein dringlicher, weil kein neues Gesetz, sondern die Aufrechterhaltung eines bestehenden Gesetzes verlangt wird, und weil die Kürze der noch für die Kammervcrhandlungeu gestatteten Zeit cs nicht erlaubt, daß wir den Antrag an einen Ausschuß verweisen, darüber Bericht erstatten lassen und dann erst einen Beschluß fassen. Das Resultat dieser Behandlungsweise würde kein anderes sein als daß der Landtag geschlossen würde, ehe wir einen Beschluß fassen könnten.
Die Ehre des Landtages erfordert es aber, die wichtige Sache, um die es sich hier handelt, zu erledigen und sich an der Erfüllung dieser Pflichts durch keine leeren Formalitäten hindern zu lassen.
Ich bin für die Dringlichkeit des Antrages, also für so
fortige Berathung und Beschlußfassung.
Reg.-Comm. Werren. Wenn ein solcher Vorgang cxistire, dann sei daraus nur zu folgern, daß er in direktem Widerspruch mit §. 56 der Geschäftsordnung geschehen. Wenn
an, die wenige» freien Wohnungen des Städtchens zu besehen, und der lcdcrfarbne Herr fand sogleich, was er suchte, in ein paar hübschen Zimmern ii» vier en Stock, mit hübscher Aussicht au‘ die Apotheke und eine neue Metzig. Er versicherte den Hausbesitzer, daß ihm besonders lieb sei, eine so hochgelegene Wobnung zu finden, ta das Steigen seiner Brust sehr zusage. Der Hausknecht, der ihm als Führer vom Gasthof mitgcgeben war, bemerkte bcscheeveli, daß auf dem Thurm auch noch ein Stübchen zu vcrmiethen wäre, womit sogar das Benefiz des HochwächterdiensteS verbunden. Das lehnte der Lederfarbne höflich ab, da in solcher Höhe die Luft nicht gesund sei, namentlich weil sich alle Dünste in die Höhe ziehen.
Der Unbekannte beabsichtigte gar nicht als solcher fortzueristiren, er war, nach seiner Mittheilung, ein Engländer, der sich aber schon seit langen Jahren in Deutschland heimisch gemacht und der einen stillen, freundlich gelegenen Ort suchte, wo er seine Tage beschließen könne. Diesen Ort hatte er nun in dem Städtchen R. entdeckt, fragte nach dem Kirchhof, wo er sich ein Plätzchen für sein Grab erkiesen wolle, uns bestellte den Notar, um sein Testament aufzusetzen.
Nun sah der Engländer aber gar nicht aus, als ob er seinem Ende so nahe wäre, er gehörte überhaupt zu der Klasse von Leuten, bei denen man nie beurtheilen kann, ob sie jung oder alt find; er kam einem auch nicht vor, als ob er jemals klein gewesen und groß gewachsen sei, vielmehr glich er einem Stück, das in einer Auktion nicht vcrkvuft worden ist und nur so herumfahrt. Aus seinen Papieren aber, die er rem Notar vorwies, ergab sich, daß er wirklich schon ziemlich bejahrt war. Alâ Zeuge zu der Testamentsaufsetzung wurde unter andern der Hausbesitzer gebeten und der Ehrenmann war höchlich überrascht und gerührt, als der Engländer nach so kurzer Bekanntschaft ihm ein recht anständiges Legat bestimmte, auch die Armen der Stadt waren nicht vergessen und ein schon früher bestimmtes Legat für seine Hauöhälle- rin erneuert. Der Engländer versicherte den gerührten Hausbesitzer, daß es ja ganz natürlich sei, daß die Familie, in deren Schooß er seine letzten Tage verlebe, auch ein Andenken an ihn behalte, und das 'Verhältniß zwischen Hausherr und Miethsmann gestaltete sich durch diese freundliche Fürsorge recht gemüthlich.
Obgleich nach all diesem es sch int. daß der Engländer erpreß nach R. gekommen war, um daselbst zu sterben, so vernachlässigte er die Pflicht der Selbsterhaltung keineswegs. Sein einziges Studium, seine ausschließliche Lektüre waren medicinische Werke, bas System aber, I nach dem er feine Diät einrichtete, war eigentlich aus keinem davon
insofern, als Anträge entweder mit einer- dermalen schwebenden Verhandlung in Zusammenhang stehen oder nicht. Aber König's Antrag stehe nicht im Zusammenhang mit der Tagesordnung, sei in jeder Hinsicht selbstständig: und dafür die Geschäftsordnung gewiß von Bedeutung.
H a i b e y. Bisher sei bei selbstständigen Anträgen zunächst über die Jnbetrachtnahme abgestimmt worden. Es sei auch nicht einzusehen, warum die Beschlußfassung über den gegenwärtigen Antrag so sehr beeilt werden müsse; und eben so wenig, wie ein Beschluß gefaßt werden könne, indem die Redactionen der Zeitungen ihre Beschwerden vorzubringen hätten. Von der Ministerialabtheilung des Innern sei die Verfügung den Redactionen zugegangen. Daher müßten sie zunächst eine Beschwerde an das Staatsministerium richten. Wenn sie hier abgeschlagen würde, dann könnten sich die Redactionen wohl an die Ständekammer wenden. Er sei daher gegen eine sofortige Beschlußfassung.
Rullmann. Die Geschäftsordnung enthalte nichts von dringlichen Anträgen. Daher müsse der Antrag vorher nothwendig an eine Commission verwiesen werden.
König. Allerdings sei es Sache der Redactionen, Beschwerde zu führen. Aber auch die Stände hätten die Befuge niß und Pflicht, verfassungsmäßige Rechte des Landes zu wahren, und es sei ihnen in der Verfassungsurkunde eine ausdrückliche Verpflichtung hierzu auferlegt.
Rau. Der Herr Abg. für Hadamar hätte Recht, weün nur von einer privatrechtlichen Sache der Redactionen die Rede wäre, es handelt sich aber um eine Sache staatsrechtlicher Ratur, um ein wichtiges Recht des ganzen Landes, das wir auch im Interesse der Legierung , die in diesem Falle übel berathen war, aufrecht erhalten müssen. Es ist die Pflicht der getreuen Stände, der Herzog!. Regierung zu sagen, daß sie geirrt habe, und daß sie die verfassungswidrige Maßregel znrisiknehMèn möge.— Nickt die einzelnen Zeilungs Redacteure wenden sich an uns mit Petitionen, wie cs sonst von Handwerkern zu geschehen pflegt,, wenn sie gegen Ver- waktUngSbehörben Beschwerde führen ; das ganze Land er' wartet von uns, daß wir eine seiner wichtigsten Anaclegen- ' Heiken gebührend beachten TnvdzttTr.—unv wir lomën zu einer SanieStRTaynxti^^ ? Daun verdienten wir den Namen der Stände nicht:
Wenn der Herr Megierungscolnmissar sich auf den Buchstaben der Geschäftsordnung beruft, so berufe ich mich auf den Sinn derselben und auf die bisherige Uebung; nicht ein- mal, sondern öfters ist cs vorgekommen, daß über Anträge sofort berathen und abgestimmt wurde. Verfassung und Geschäftsordnung haben bekanntlich manche ungenaue Ausdrücke. Wenn wir aber über den Inhalt eines Paragraphen in Ueber« cinstimmung mit der Regierung eine Erklärung geben, wie es durch die bisherige Üebung geschehen ist, so ist diese eine authentische Interpretation und unterliegt also keinem Zweifel mehr.
Halbey. Erst dann könne die Frage, ob eine Versas- sungsverletzung stattgefunden, erhoben werden, wenn man wisse, ob die Maßregel gegen die Zeitungen vom Staatsministcrium verfügt worden sei. Er wisse darüber nur, was in den Zeitungen gestanden habe. Daher könne die Kammer über einen von den StaalSbebörd/n nicht vollständig ausgelragenen Gegenstand keinen Beschluß fassen.
Metzler: Es sei unstreitig, daß eine Avsnahmsmaßre- gcl von der Regierung verfügt worden. Ob dieselbe begründet sei oder nicht: darüber möge sich die Regierung ausspre-
geiiommcn. So bald er fein Zimmer in Besitz genommen, ließ er de" Schreiner kommen und befahl ihm, die Füße feiner Bctrnel'.c gänzlich abzusägen, denn da nach feiner Ansicht der Dampf sich nach oben ^og, so behauptete er in der gesundesten Luft zu schlafen, wenn er möglichst nieder gebettet war. Seine Kost bestand fast ganz ausschließlich auS Gerstcnschlkim. Kalbsbraten und gelben Rüben, welch letzlere er in solchen Massen cinkaufte, daß er das ganze Jahr hindurch Vorrath hatte. Der Thermometer war sein bester Freund, den er fast beständig bei der Hand hatte, um nachzusehen, ob das Zimmer die richtige Temperatur habe War es zu tühi, so mußte augenblicklich geheizt werden und wäre es im höchsten Sommer gewesen; war es zu heiß, so ließ er eine große Wafferkufe ins Zimmer tragen, um die Luft abzuküblen, und war ^chr übler Laune, wenn diese Maßregel keine gehörige Wirkung that. Große Fußiouren gehörten auch zu seiner D«ät und eS nahm sich sonderbar aus, wie er unterwegs mit eigenthümlicher Gewandtheit sich Zuckerpasten in den Mund warf, die er in seinem großen Aermel verborgen hielt: solches, behauptete er/sei ganz vorzüglich für die Brust und den Athem, — kurz, er war unerlchöpstech an Mitteln, das menschliche Leben zu verläugeen, und konnten seine Erben das Glück der Hoffnung gründlich kennen lernen
Die Kunde, daß das leeerfarbne Subjee« ein Engländer sei und bereits ein Testament gemacht habe, rcrlieh ihm im Siäetchen einiges Ansehen. Man glaubte auch, seine lctcrfaibne Haut und siltidijng set nur so eine Art Reiseüberzug zur Schonung, wie über einen Regenschirm und er würde eines TagS schön unt elegant hcrvorgehcn. Dem war aber nicht so, er war und blieb derselbe, und eine vo<th toaste Farbe war'S für feine Fußt uren: er hätte sich im Straßenstaube baden können, ohne sich im Mindesten zu verändern.
Seine Haushälterin, ein anständiges Frauenzimmer von guter Herkunft, aus einer andern Start. in der er sich früher etablirt gehabt hatte, um seine Tage zu beschließen, hatte sich durch ihre schutzlose Lage und das bedeutende Legat bestimmen lassen, d ese Stelle zu übernehme», mußte aber die Aussicht auf ein eigen Capitälchen gar lauer verdienen. Der Herr Cramble war ganz erstaunlich parlam und erwartete natürlich, daß sie durchaus in seine öconomischen Plane eingrüg. An englischen Comfort schien er keine Ansprüche zu machen, es wurde z. B. nie auf einem Tischtuch gespeist aus dem einfachen Grunde, daß ein Tisch bâlder gewaschen sei als ein Tischtuch, von Casse war keine Rede, verdünnten Gcrstenschleim lauwarm getrunken, erklärte er für das zweckmäßigste Frühstück, auch liebte er durchaus nicht, wenn sie