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Hit $a(fau(f»e «ttgeMeine 3ei tun« erscheint, Senn« t,» «u«^'nommeu i ägi Mi P e Si vierieijährift sur lüi«4b«Wn und een Thurn und Turi«','qen Postdejirk 3 fl., sonst 2 fl. 24 fr.

Nassauische Allgemeine Leitung.

Krstellungen nehmen an in Wiesbaden Vie ikrped tion (Ä,lh. ,zr,edn<t>'ickre Burhhanklunq, eanqqafl,-er 12 ) auSwarlS nUe Postan, 'tutren Znseraie r eie vier» (völlige Peilljtlt» oder deren Raum 3 kr.

Wiesbaden. 1854.

Nr. 149.

Mittwoch, 28. Juni.

Bestellungen auf das dritte Ehuartat der Nassauischen Allgemeinen Zeitung werden baldigst erbeten.

3u0 den Kammern

Wiesbaden, 23. Juni. Dem gestrigen Bericht, bekr. die Verhandlung über den Antrag des Abg. Nau auf Re­vision der Belfassungsedicte, haben wir heute den Schluß, der am Ende des BcriLt.S angeführten Bemerkungen des Antragstellers noch beizusügen.

Der Abg Rau bemerkte zur Unterstützung seines Antrags noch folgendes:

Ich habe nicht gesagt, wann ich die Revision der genann» ten Edikte vorgenommen haben wolle. Jetzt noch einen Antrag auf diese Revision einzubringen, heißt also nicht, wie der Abgeordnete für Wiesbaden irriger Weise behauptet hat, Die Sache überstürzen und übereilen". Ich bin vielmehr da­rin mit dem Hrn. Abg. Braun vollkommen einverstanden, daß der dleßjährige Landtag baldigst geschlossen werden möchte. Nichtsdestoweniger ist es aber voitbeilhaft, daß wir wissen, dem nächsten Landtage werde eine desfallsige Vorlage gemacht werden. In die ew Falle kann sich nämlich jedes Mitglied ge­hörig vorbereiten, was doch in einer so wichtigen Angelegen­heit besonders nothwendig ist.

Wenn der Hr. Abgeordnete für Wiesbaden unS versichert, daß er die verfassungsmäßigen Rechte des Landes wahren, dennoch aber von ei er Revision der erwähnten Edicle nichts hören wolle, so kommt er mit sich selbst in Widerspruch. Es handelt sich hier einzig um die Pflicht, daS zu kbun, was altdeutsches Herkommen, Constitutionsebict und Bundesrecht vorschreibrn. Der Hr. Abgeordnete für Wiesbaden hat keinen Punct meiner Rechtfertigung widerlegt. Er hält die nachträg- liche Zustimmung der Stände nicht für nöthig, weil an den Grunbbestimmungen der Verfassung nichts geändert sei. Wie will dies der Hr. Abgeordnete rechtfertigen? Steht von die­ser Behauptung auch nur ein Wort in dem ConstitutionS- Edicte von 1814 ? Heißt es nicht vielmehr ausdrücklich in demselben, daß all die Verfassung betreffenden neuen Landes­gesetze der Zustimmung der Stände, bedürften? Ich erlaube mir nun weiter die Frage. ob denn die Edicle vom 25. Nov. 1851 nicht,die Verfassung betreffende neue Landesgesetze" find? WaS soll zudem der AusdruckGrundbedingungen der Verfassung" bedeuten? Ist dieser nicht verschiedener Ausle­gung fähig?

Seine Folgerung, daß wir, weil auf Grund der November- Edicte einberufen, an denselben nichts ändern dürflen, ist irrig. Wohl sind wir auf Grund dieser Edicte einberufen, aber doch nur zu dem Zwecke, um unsre verfassnngSmäßigen Pflichten und Rechte auszuüben, und dazu gehört auch, daß wir diese Edicte revidiren.

Der Abgeordnete für Weilburg hält eine Revision nicht für nöthig, weil er die November-Edicte für zweckmäßig er­achtet. Nach seiner Ansicht mögen Mängel von minder er­heblicher Art darin Vorkommen; denn es sei eine menschliche Schöpfung , aber eS sei doch kein schlechtes Gesetz, und wir würben es wohl nicht besser machen. Dem muß ich ent­gegnen, daß hier nicht die subjective Ansicht der Zweck­mäßigkeit, sondern der Rechtspunkt zu erörtern ist.

ES handelt sich hier nur um die Frage: Was schreibt das Gesetz vor? Diesem haben wir zu entsprechen und dem- nächst das Zweckmäßige zu beachten.

Der Herr Abg. für Weilburg findet es befremdend, daß ich die Vorlage zum Zwecke der Prüfung und Beschlußfassung verlange, er hat es aber übersehen, daß ich mich noch des Wortesver f a ssu n gs m ä ß i g" bediente und daß über-

Wie die Preußen sonst geworben haben. Eine urkundliche Erzählung.

Forrsexung.)

Am nächsten Morgen begann ter Handel deS vorgeblichen Geschwi- fierpaareS. Sie gingen hausiren mit ihren Citronen und sauren v ele willige Käufer. Brigitta hatte natürlich das HauS vcS vielbelproche« ntn Happach au.u auf ihrer Liste, um Bekanntschaft mit ihm anknüp- sen zu können. Happach, ein wirklich außergewöhnlich schön und groß gewachsener Mann, fand das kleine lebhafte Frauenzimmmer mit ih­ren koketten Blicken weit lieblicher als die sauern Citronen und ließ sich sogleich mit ihr in allerlei Scherze ein. Brigitta war fprove von Natur. Sie benutzte dergleichen Rollen nur zum Gelderwerb und blieb trotz mancher Versuchung stets bei kühlem Blute. Die Habsucht über, wog und machte sie vollkommen geeignet zu solchen Handstreichen. Auch bin schwieg ihr Herz, obgleich sie eingesteven mußte, daß Happach ein wenig von der Liede verdient hätte, die sie a, s ihrem schelmischen «uge henorblitzen ließ, als er zwei Citronen kaufte und einen Kuß als süße Zugabe verlangte. Das Spiel begann und am Abend suchte ber ehrbare Bürger Happach, der jedoch noch unbeweibt war, ganz verstohlen das hübsche Mädchen zu sprechen, das so herzlich freundlich und so füg lächeln konnte.

So weit war die Sache gut Aber die Schwierigkeiten» den schö- uen Riesen zum preußischen Gienadür zu machen, hatten noch nichts von ihrem Umfange verloren. Der Mann war Hauseigenthümer, hatte känrereien, befand sich in einer bürgerlichen Lage, die viel Bequem- uchkeiten bot. Er konnte also, wenn auch nicht in Ueberstuß, doch wbr gut leben. Wie sollte es ihm beifallen, eine solche Siluation mit Den Plagen und Freiheitsbeschränkungen zu vertauschen, die der Sol- datenstanv mit sich brachte? Außerdem hatte es der Junker, wie er vom Wirthe erfahren, mit einem Manne zu thun , der die Welt und vle Intriguen der Welt schon farmte. Junker HanS von Gundling ochlt ernstlich nach und kam zu dem Resuliate, daß hier viel gewagt werden müsse, wenn etwas gewonnen werden sollte.

Geld war nicht onzuwendrn Liebe sonnte Einiges helfen, der Wein S" va- Neblige thun. Eile war anzu, anen, damit der erste Rausch m«t versprühte. Noch in derselben Nach,, wo Happach am Ader de ?M 1 "F*^ üom ktdtswkh getrieben die kleine hübsche Cltroneu- puurlerw in dem Gasthause ausgesucht hatte, fertigte der Junker eine

hiupt diese Ausdrücke nur unserem Slaatsrechte entlehnt sind. Dasselbe habe ich auch dem Hrn. Abg. für Hadamar, welcher sich mit dem Abg. für Weilburg einverstanden erklärt hat, zu erwidern.

Alles, was gegen den Antrag vorgebracht worden ist, hat keinen Grund. Eigentliche Gründe sind gegen denselben gar nicht vorgekragcn worden, sondern nur allgemeine Bebaupluu- gen, daß die Edicte keiner Revision bedürften, und daß sie zweck­mäßig seien.

Ich erinnere schließlich nochmals an die Erklärung des Bundestages in der Churhejsische» BerfassungSfrage, auf welche auch der Abg. für RüdeSheim hingewlesen bat. Wie bars man eS wagen, den Antrag auf veifaffnngsmäßige Revision der genannten Edicle für unbegründet zu erklären, da der Bundestag entschiedenhat, daß dieselbe erforderlich fei? Meine Herren! Sie sönnen daher nicht gegen den Antrag stimmen, obNe zugleich damit zu erklären: die verfassungsmäßige Thä­tigkeit des Landtags soll aushören! *)

DaS Resultat der Abstimmung haben wir bereits mit­getheilt.

Vkutfchtand.

X RüdeSheim, 26. Juni. Heute entlud sich über RüdeSheim und die Umgegend ein furchtbares Wetter, das außerordentlichen Schaden anrichtete. Fast eine ganze Stunde von 2%3% währte der wahrhaft wolkenbrucharlige Regen. Selbst ältere Leute wissen sich eines gleichen RegenS in hiesiger Gegend nicht zu erinnern. In den Weinbergen sieht eS recht traurig jetzt aus. Ganze Strecken sind mit Geschie­ben von Sand und Kiesen überdeckt. Ja manche Weinberge, besondeis im Vorberberge und weiter hinaus nach Ehrensels, sind ganz und gar zu Grunde gerichtet. Die Fluth rch ganze Mauern nieder und wälzte Steine, die mehrere Männer nicht aufhkben können, in grausiger Schnelligkeit in die Tiefe. Der Rheinweg nach Aßmannshausen ist durch die Masse der dahin geschleuderten ©tetue fast unsahrbar geworben. DaS Rollen der Steine in den Urgiâben war selbst längere Zeit nach dem Unwetter, noch vernehmlich, und fernem Donner zu verglei­chen. Wurden manche Weinberge so gänzlich vernichtet, was gewiß den Einzelnen recht schwer trifft, so haben doch aucv alle Weinbergsbesitzer von diesem Unwetter nicht minder großen Schaden gelitten. Im gar vielen Weinbergen wurden durch die Heftigkeit des orcanijchen Windes und durch das ungefähr */4 Stunde anhaltende Hageln viele Schößlinge abgejchlagcn; sodann u ird der starke Regen, da die Trauben überall blühen, zum Abfall derselben ungemein viel beigelragen haben. Die Hoffnungen, die nach dem scharfen Winters- und Frühjahrs- srost noch gehegt werden konnten, vermindern sich immer mehr. Traurig läßt es sich da nur in die Zukunft sehen. **)

§ Weilburg, 22. Juni. Am vorigen Dienstag ertrank dahier in der Lahn ein Eisenftelnfuhrmann von Allendorf sammt seinem Pferd. Derselbe wollte M» Pferd und Wagen in der Lahn reinigen und gcrieth, ohne der Warnung zu achten die ihm geworden, in die Fluth, die den Wagen mit dem Pferd umriß und so den erst 25 Jahre alten Fuhrmann begrub. Er ist offenbar das Opfer seiner Tollkühnheit und seines Eigensinns geworden. Mann und Pserd wurden bald geländcl, jedoch die Belebungsversuche fruchtlos angewendet.

*) Gegen die letztere Behauptung legte der Herr Abg. Metzler Verwahrung ein.

**j Die in Aussicht gestellten weiteren Zusendungen können uns nur äuge 9 erwünscht sein. Die Revaciion.

Depesche aus und schickte den Tambour Fritz MauS alS laufenden Cu- rier ab.

Am nächsten Tage überließ er seiner Begleiterin den Handel allein unter Dem öffentlich ausgesprochenen Voigedcn, daß sie bessere Ge­schäfte zu machen verssve, als er und strich müßig in ter Umgebung von Stolberg umher, um vas Terrain zu reeognosciren. Lauter strilc Fußpfabe, einige Favrwege, aber auch gleich himmelan, das war eS, was ir fand. Die Fußpfade konnte er nicht benutzen. Es war anzu­nehmen , daß Happach in einem nicht anders transportabeln Zustande sich befinden müsse, um cntfuort zu werben, alS zu Wagen. Seine Befehle waren bis auf diesen Fall ausgedehnt, er untersuwte also den vortheilhaftesten Fahrweg. D>r Zufall leitete ihn auf ein Gleis, vaS, anfangs sehr schmal, und von Gebüschen überwachsen, sich plötzlich um einen Felienvorsprung wendete und sich dvit zu dem schönsten und glat­testen Wege auebildete, der viel weniger schroff in die Höhe ging als alle andern Wege. Der Junker war zufrieden und ging nun sorglos der Affaire entgegen, die sich im Dunkel der Nacht entwickeln mußte.

Brigitta hatte das Ihrige gethan, um Happach fester in ihre Netze zu verstricken. Sie patte ihm das Versprechen abgenommen, am Abend zu ihr und zu ihrem Bruder zu kommen. Es wurde ein leckeres Abend­essen bestellt, zu welchem der erstaunt schmunzelnde Wirth von dem splendiden Citronenvändter ebenfalls eingeladen wurde, und dann er­warteten bewe Verschwoiene ganz in Seelenruhe Die Dinge, Die nun kommen sollten.

Der Abend nahte. Im kleinen Nebenzimmer, unmittelbar an die große Gaststube angrenzend, wurde gedeckt. Um sieben Uhr kam ter Kurier Fritz Maus wohlgemut» wieder anmarschir, und meldete, tag mit dem Schlage elf die Escorte nebst Wagen am Bergabhangc an- langen und Dag der Lieutenant selbst das Commando leiten werde. Junker Hans fertigte Den Tambour abermals ab und beschrieb ivm genau Den entdeckten Weg, der fahrbarer als alle andern fei und sich Den kingedolten Erkundigungen zufolge , viel näher an der pieubifchen Grenze entlang zöge. Um sicher zu fein, daß int Dunkel Der Nacht tiefer Weg nicht verfehlt würde, mußte Fritz Maus sich dort postwen. Nachdem dies Ge chäit beenret war, begab sich der Junker mit Bri­gitta Naumann in'» Gastzimmer und wurde unter einer gewissen Feier­lichkeit von dem Wittve in's Nebenzimmer geführt, wo ihnen ein Hammelbraten von immenser Größe, mit banrhohem Fett belastet nebst einer Schüssel saurer Gurk n und einer unteren Schüssel voll Kartoffeln einladend entgegenouftete. Man setzte sich zu Tische und

Frankfurt, 26. Juul. Der mehrfach ermähnte Entwurf zum BundeSvereinSgesetz, dessen Annahme demnächst bevorstcht, lautet wie folgt:

§. 1. In allen deutschen Bundesstaaten dürfen nur solche Vereine geduldet werden, die sich Darüber genügend auszuweisen vermögen, daß ihre Zwecke mit der BunveS- und LandeSgesetz- gebung im Einklänge stehen und die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht gefährden. §. 2. Die einzelnen BunveS» Regierungen werden demnach die nöthigen Anordnungen treffen, um von der Einrichtung und den Zwecken eineS jeden Vereins, sowohl im Beginn als im Laufe seiner Eristcnz uno Wirksam­keit Kenntniß zu nehmen. §. 3. In Beziehung auf politische Vereine insbesondere muß, sofern derartige Vereine nicht nach Maßgabe der Landesgesetzgebung überhaupt untersagt sind, oder doch einer für jeden Fall besonders zu ertheilenden obrigkeit­lichen Genehmigung bedürfen, Die betreffende StaatSregierung fich in Der Lage befinden, nach Maßgabe der Umstände, besondere vorübergehende Verbote und Beschräi kungen erlassen zu können. $. 4. Allgemein sind für politische Vereine noch solgenve Be­schränkungen zur Geltung zu bringen: 1) Minderjährige, Lehr­linge und Schüler Dürfen sich an solchen Vereinen nicht be« »Heiligen; 2) jede Verbindung mit anderen Vereinen ist unstalt- haft. §. 5. In allen Bundesstaaten muß Der Landesregierung nicht nur daS Recht zustehcn, Die Versammlungen solcher Ver­eine, welche, ohne im Besitze einer besonderen staatlichen Aner­kennung, beziehungsweise Genehmigung zu fein, sich mit öffent­lichen Angelegenheiten beschäftigen, obrigkeitlich überwachen zu lassen, sondern eS muß Den betreffenden obrigkeitlichen Abgeord­neten auch überall Die Befugniß eingeräumt werden, jede Ver­sammlung eineS solchen Vereines aufzulösen, sofern entweder Die ihren Zusammentritt bedingenden Förmlichkeiten nicht beobachtet worden find, oder aber der Inhalt der Verhandlungen eine in der Nothwendigkeit Der Aufrechthaltung Der Gesetze, sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründete Veranlassung bietet. §. 6. Die bewaffnete Macht darf sich nicht anderS als auf Befehl versammeln und weder in noch außer Dem Dienste berathschlagen ; Versammlungen und Vereine jeveS Theiles ober stehenden Heere und der Landwehr zur Berathung der Beschlußfassung über militärische Befehle find auch »ann, wenn Dieselben nicht zusammenberufen find, untersagt. §. 7. Zu- widerhandlnngen gegen vorstehende Bestimmungen stnv mit ent« fprechendtn Strafen zu belegen.

Im Interesse der gemeinsamen Sicherheit verflichten sich sämmtliche Bundesregierungen ferner, die in ihrem Gebiete etwa noch bestehenden Arbeitervereine und Verbiüberuiigen, welche politische, socialistische und ccmmunifiifcbe Zwecke ver­folgen, binnen zwei Monaten aufzuheben und die Neudüdung solcher Berbiiiduugen bei Strafe zu verbieten.

Frankfurt-, 27. Juni. Se. H. der Herzog von Nassau verweilte heute in unserer Stadt, nahm ein Diner in Der Westend-Hall ein, und begab sich sodann auf der Main Weser- Bahn über Hakle nach Dessau.

DaS Bundesvereinsg'setz ist in der letzten Sitzung des Bundestages no u nicht angenommen, sondern nur die Abstim­mungen an den Ausschuß zurückgewiesen worden. DieKaff. Ztg." hat die erfolgte innabme desselben gemeldet.

Heidelberg, 24, Juni. Ritter Bunsen ist gestern von London aus hier eingetioffen, um, dem Vernehmen nach, einen Theil des Sommers hier zuzubriiigen.

Berlin, 26. Juni. Die halbosfici'elle preußische Corre« spndenz enthält heute folgenden Artikel: Wir haben jüngst die Hoffnung ausgesprochen, daß die deutschen Regierungen, der

begann vas Werk ter Vernichtung. Brigitta hatte sich so placirt, tag sie vas große Saft,immer vurch Die offrnüepente Tvür seor gut über- blicken konnte. Sw richtete ihre Augen mit großer Auimerksamkett auf jeden Einlretenvkn, obwodl sie sich vaburch tm Essen gar n cht nören lieg. Endlich erschien Happach. Bttgltta winkte rhm. Er trat richt an die Schwelle des kleinern Zimmers, überschritt sie aber nicht, weil er Die Bereutung eines Gastmahls in tiefem arge enterten Raume kannte und recht gut wußte, tag fort ein Privatschmaus gehalten wurve. Aber Junker Hanö luv ihn ein, theilzunehmen. Er pries ihm auch einige leckere Bissen als genießbar an. Happach folgte ver Einlarung unv nun begann ein recht regelmäßiges Trinken neben < em i> enuffe bes velicaten Bratens unv der wovlgerathenen Saliguikcn. Frau Bn. gitta konnte im Trinken schon etwas vertragen, und als ter Wirth von seiner Frau zur Hülfe verlangt wurve, weil plötzlich noch eine groge Zavl Gäste i ein Theil des DetachcmenlS, vas verabreoeterma« gen ten Wirth gehörig beschäftigen sollte, um ihn fern von Dem Stud- chen zu halten, wo Die Caiaürophe vorbereitet wurde) erschienen war, da begann sie auch mit zärtlichen Blicken und zärtlichen Worte» etwas ausgiebiger zu werven. Happach ging arglss in Die Falle. Er trank Alles, was sie ihm krevenzte. Ein Wort gab das anoere; aber man sprach von der naben Trennung. Happach proteftirte. K mm mitl hieß eS von Den Lippen Brigittens. Happach schlug es natürlich ab, aber er trank ein volles Glas auf bal iges Wieversihen. Daß er vurch solche Ertravaganzcn nicht nüchtern wurve» läßt sich denken. Doch verlor er nicht in Dem Grave feine Besinnung, tag er nubt eine Wen­dung des Gesp âchs, wovuech Gundling tie Lormge deS preußischen Militärs in ein b-illanteS Lichl zu (teilen sich bemühte; sogleich mit richtigem Gefühle zu beurteilen im Stanve war unv» etwas scheu ge macht, vorft Obiger zu trinken begann.

Der Junker erfannte hieraus, tag nur Gewalt Heiken könne Er war froh, Die nöthigen Anstalten frühzeitig genug getroffen zu haben, uno wünschte nichts sehnlicher, als ies Wagstück volkncet zu sehen. Ob ihn eine Vi rahnung beschlich, können wir nicht erklären, allein es dcmäwtigtk sich ferner eine Mißstimmung, tie von Minuie zu Mi­nute wuchs. Frau Bri ltta beobadttete tiefe Laune mit Erstaunen. Sie war voller Zuversicht auf glücklichen Erfolg uno sonnte kaum ten elften Schlag ter Tvurmuhr erwarten, Der sie zu Dem l Bten Schritte ihrer Rolle aufforoern sollte. Es schlug elf. Brigitig mahnte Hap« pad>, nach Haute zu gegen Junker HanS eihob sich oom Tuche. ver schon ein halbes Dutzenv Lerer Flaschen trug. Happach folgte seinem