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Uasianische Allgemeine Zeitung.
rrstângni nehmen an in Wt»baeen S# Cr erbitten (Lilh.FnedriaUlche Buckhanklunff, (anggaffr Nr. 42) auSwarl- alle Postonsialien. — gnfrtctt: bie vier« fpalhflt ^tfitjrilf obrr trirn Raum 3 fr.
Wiesbaden. 1834
Nr. 130.
Dienstag, 6 Zuni.
Der Eid des Erzlusch-fs von Freiburg.
Die „Karlsruher Zeitung" beabsichtigt eine Reihe von Aktenstücken mitzutheilen, aus denen hervorgeben soll, daß die Träger der Kirchengewalt in Bezug auf die Staatsgesetze und Verordnungen über die Beziehungen der katholischen Kirche zum Staate, welche nun als den Rechten, Satzungen und Interessen jener widerstreitend angefeindet und ja deren Befolgung als Eid und Treubruch gegen die Kirche und deren Obere Eingestellt wird, noch vor kurzer Zeit ganz anders gedacht haben.
Das genannte Blatt führt nun den Wortlaut des Eides an, welchen der hochwürdigste Erzbischof von Freiburg unmittelbar vor der am 26. März 1843 stattgefundenen Inthronisation in die Hände deS damaligen landesherrlichen Principal- Abgeordneten abgelegt und worin derselbe „bei den heiligen Evangelien Gottes Seiner königl. Hoheit dem Großherzog Leopold von Baden und Allerhöchstdessen Nachfolgern in der Regierung, so wie den Gesetzen des Staates Gehorsam und Treue geschworen und versprochen habe, kein Einverständniß zu unterhalte», an keiner Berathschlagung Theil zu nehmen, und weder im In- noch im Auslande Verbindungen einzu- gehen, welche die öffentliche Ruhe gefährden, vielmehr wenn er von irgend einem Anschläge zum Nachtheile des Staates, sei eS in seiner Diöcese oder anderswo, Kunde erhalten sollte, solche Seiner königlichen Hoheit zu eröffnen."
Der Erzbischof Hermann v. Vicari, sagt das ministerielle Blatt, war also im Jahre 1844 von der Ueberzeugung durchdrungen und sich bestimmt bewußt, daß die damaligen StaatS- gesetze und Verordnungen, welche heute noch dieselben sind, seinen 'Ve rpfichtun g e n gegen die Kirche nicht widerstreiten. Dennoch tritt er nun nicht nur selbst gegen sie auf, sondern fordert auch Andere zum Ungehorsam, ja zur Auflehnung gegen sie auf. Und das dem Fürsten in feierlicher Stunde gegebene eidliche Versprechen, Nichts zur Gefährdung der öffentlichen Ruhe und Ordnung zu thun, — war eS eine Gewähr für diese?--Im Odenwald stehen Truppen, sie gegen die Gefährdung zu schützen, die die erzbischöfliche Ordonnanz vom 5. Mai dieses JahrS ihr bereitet!
Was nun den Eid betrifft, den der Herr Erzbischof geleistet (und dessen Wortlaut die N. P. Z. mit der Bemerkung abdruckt, dieses Document besitze mehr als alle anderen, alle Eigenschaften, dem Urtheile über die meisten äußersten Con- sequeuzen der erzbischöflichen Auflehnung im eigentlichen Sinne eine „gesetzliche Basis zu gebe»!) so ist er, wie wir bereits erwägt haben, so ziemlich derselbe, wie ihn alle Bischöfe auf der ganzen Erde geleistet baden, d. b. es wird Treue dem Landesherrn, Treue den Gesetzen des Landes gelobt sa1vi s ecclesia e juribus vorbehaltlich der Rechte der Kirche. StaatSgesetze dürfen daher, wenn sie verbindlich sein sollen, gar nichts vorschreiben, was im Widersprüche ist mit den Satzungen der katholischen Kirche. Sie können von dem katholischen Bischöfe unmöglich anerkannt und gehalten, sie können nimmermehr in dessen Unterthaneneid einbegriffen werden, sobald dieselben die Religion und Kirchenverfassung irgendwie beeinträchtigen und bedrohen. Denn eben so gut, als" nach dem modernen Grundsätze der Staatsallmacht die Monarchie auf „gesetzlichem Wege" untergraben und abseiten de- cretirt werden kann, eben so gut wäre es um die Kirche geschehen, sofern ein Bischof den positiven Rechtsboden der Kirche verlassen wollte. Darum ist auch die katholische Kirche recht eigentlich dieTrägerin des conserva tiven Princips, und Alles um sie her mehr oder weniger revolutionär. In Baden hat das revolutionäre Princip bis auf die katholische
Kirche Alles zerfressen, und auch die letztere nicht wenig angenagt ; es ist daher der Erzbischof um so dringender veranlaßt, den Recbtsstandpunct der katholischen Kirche zu behaupten, damit nicht die Bureaukratie auf „gesetzlichem Wege" Die katholische Kirche Dermale, wie sie im Bunde mit Jtzstein, Hecker, Welker. Bassermann u. s. w. ebenfalls auf „gesetzlichem Wege" den Thron umgestoßen hatte. Es muß sich nun zeigen, welches Princip die meiste Widerstandskraft besitzt, ob das confervative oder das revolutionäre.
Das canourfcht Recht ist in Baden Staatsbesitz wie jedes andere auch. ES ist eS, weil Die katholische Kirche im Lande mit Anerkennung existirl und schon aus diesem Grundeallein. Es würde cs ja z. B. Jedermann lächerlich finden, irgendwo die mabomedanische Religion ohne Den Koran einzuführen. Sodann ist das canonifche Recht Staatsgefetz durch tausend- jährigen Besitz, woran vorübergehender zeitlicher Druck und Quälerei nichts ändern könne»; und endlich ist es badisches Staatsgesetz kraft völkerrrechtticher Verträge (Westphälischer Friede, Reichsdeputations-Hauptschluß. Ja, es ist das cano- nische Recht für jede Artikelschmiede StaatSgesetz auch nach dem Kriterium, bas bei ihnen allein als maßgebend angesehen werden will; ob es nämlich in dem Regierungsblatt stehet; denn die Landesverfassung gestattet freie Religionsübung, und die K ir ch e n v erfa ssu n g ist ein wesentlich nothwendiger, integrirender, von der katholischen Religion absolut untrennbarer Bestand theil der Religio ns übung. Und ganz zuletzt ist die Bulle von 1827, welche vorschreibt, baß der Bischof die Kirche nach cau onischem Rechte regieren soll, im Regierungsblatt von der Regierung verkündet. Es ist also mit vollem Fuge das Verfahren gegen den hochwürdigsten Hrn. Erzbischof eine Rechtsverletzung zu nennen, Die sich nur auS Verblendung und Leidenschaftlichkeit ceklären läßt.
Und die Federn, aus welchen die Schmäh-Artikel gegen die katholische Kirche und ihr Oberhaupt fließen, sie haben die Stirn, Den Eid des getreuesten aller Unterthanen zum Gegenstände satanischer Verdächtigung zu machen; sie, Die so sehr Grund haben, Alles aufzubieten, daß die Frage wegen Heilighaltung des Unterthaneneides und des Diensteides nie mehr zur Erörterung komme, damit ihre unaustilgbare Schmach nicht auf- gefrischt werde; sie, Die ihrem Fü ihn, der Verfassung und aller landesherrlichen Autorität die Treue schmählich gebrochen und für ihren Meineid Die Strafe noch zu gewärtigen haben! Sic, die jetzt so vorlaut eifern für die Staatsgesetze und des Rezenten Hoheits- rechte, welche sie anno 1848 und 1849 so schmählich verriethen! Wir fürchten sehr, diese überschwengliche Zu- thunlichkeit möchte für Die wahren Hoheitsrechte des Regenten und die gesetzmäßige Staatswohlfahrt kaum bessere Früchte tragen, als Der einstige Verrath an diesen hohen Gütern durch eben dieselben — Feberhelden!
Deutsch land.
O Bad EmS, 1. Juni. Heute ist die 6te Kurliste dahier erschienen und zählt 375 Nummern. Eine auffallende Veränderung in ihrer äußeren Einrichtung zeigt dies Jahr die Kurliste, indem sie nur in ihrer ersten Nummer das Ver- zcichmß Der bei der Bade-Anstalt Angestellten brachte, und zwar in einer andern Reihenfolge als gewöhnlich; allein seit dieser Zeit, also in den 5 folgenden Nummern nicht mehr. Es entbehren somit Die Fremden den Nachweis der für sie so wichtigen Notizen, über das Hof- und Polizeicommissariat, die Aerzte, und Die ganze Verwaltung. Häufige Klagen Der Kurgäste find darüber schon laut geworden, daß Die Namen,
die Wohnung rc. der Angestellten in der Fremdenliste uicht zu finden seien; und man bezeichnet sogar die bekannte Streitsucht eines Einzelnen als die Ursache dieser das Interesse des ganzen Kurorts verletzenden Auslastung. Möge das allgemeine Beste nicht länger solchem Egoismus und Sonder- Jntereste geopfert werden!
Darmstadt, 4. Juni. Der Großherzog ist gestern Abend von München hier wieder eingetroffen. Die Großherzogin wird am Dienstag zurückkehlen.
Wie dem „Schw. M." ans Freiburg vom 2. Juni gemeldet wird, ist von den Anwälten des Hrn. Erzbischofs die Vertheidign» gsschri ft bereits dem großh. Hofgerjcht überreicht worden, und wird die Verhandlung in einer höchst wahrscheinlich geheimen Sitzung am 26. D. M. stattfinden. Als Staatsanwalt fungirt Dem Vernehmen nach Hr. Hofge- rlchtsrath Bachel i n.
Die Behörde hat einige Bürgermeister der Umgebung von Freiburg abgesetzt, weil diese als Mitglieder des Stiftung rathes zu Prolocoll ihre Bereitwilligkeit, den Anordnungen des Erzbischofs Folge zu leisten, erklärten, und diese ihre Unterschrift nicht, wie es von andern geschah, wieder zurücknahmen.
Nunmehr ist auch ein Strafurtheil gegen einen der Geist- lichen ergangen, welche wegen versuchter Aufreizung bei Abhaltung Der Zweckpredigten in gerichtliche Untersuchung gezogen worden sind. Nachdem nämlich das großherzogliche Staatsministerium, wie Dieß bei allen Untersuchungen gegen öffentliche Diener wegen Amtsvergehen nothwendig ist, Die Genehmigung zur strafgerichtlichen Verfolgung ertheilt hatte, wurde vom Gerichtshof zu Constanz Pfarrer Baader von Frienenweiler der Gefährdung der öffentlichen Ruhe und Ordnung und des Amtsmißbrauchs für schuldig erklärt und zu einer Gefängnißstrafe von 2 Monaten, die in der Festung zu erstehen ist, verurtheilt.
München, 1. Juni. (N. Z.) Nach demjenigen, was hier über das Ergebniß der Bamberger Konferenz in hinreichend verbürgter Weise verlautet, möchten die dort gefaßten Beschlüsse doch keineswegs jenen nur die formelle Seite der in Frage stehenden Angelegenheit berührenden Charakter tragen, der ihnen mehrfach beigelegt worden ist. Es ist vielmehr die Uebereinstimmung der dort vertretenen Staaten in Betreff folgender Puncte erreicht worden: 1) der Beitritt zu dem preußisch-österreichischen Vertrage soll nicht durch die Zustimmung Der Einzelregierungen, sondern auf Dem bundesge- sitzlichen Wege, d. h. mittelst des Bundestages erfolgen. 2) Es soll derselbe von einigen vorhergkheuden Lrlcurtrrvogen tu Betreff verschiedener Vertragsbestimmungen abhängig gemacht werden; in wiefern auch noch andere Puncte, als Die schärfere Prâcisirung des casus foederis hierbei ins Auge gefaßt sind, mag zunächst dahin gestellt bleiben. 3) Es soll Die in dem Vertrage vorgesehene Aufforderung Oesterreichs in Betreff der Räumung der Donaufürstenthümcr nicht erfolgen, bevor jene Erläuterungen in befriedigender Weise ertheilt sind. — Daß hiermit tief genug in Die Materie selbst eingcgangcn, im Grunde aber zunächst überhaupt nur eine zuwarlende Stellung eingenommen, und der Abschluß 'ns Unbestimmte hinein verzögert wird, liegt auf der Hand. Zunächst wird an Den Tag treten müssen, in wiefern Oesterreich sich in Dem zuletzt bezeichneten Puncte zu einer Rücksichtnahme veranlaßt sehen wird.
München, 1. Juni. (Schw. M.) Fürst Wrede, Der, wie man sich erinnert, vor einigen Jahren mit dem Abgeordneten Frhr. v. Lerchenfeld ein Pistolcnduell bestanden hatte und in dessen Folge von den Gerichten wegen Körperverletzung zu sechsmonatlicher Festungsstrafe verurtheilt worden war, hat
Der Graf Terzi.
Dichtung und Wahrheit aus dem Leben eines Kaisers.
(Schluß.)
Aber Sie machen schöne Geschichten, lieber Terzi, sagte Joseph am andern Morgen, indem er den Grafen besuchte. Sie verfolgen dre unglückliche Barberigo mit ihrer Eifersucht bis zu een erlaubten ©itrjfn eines Maskenballes. Und wenig hätte gefehlt, so wären sie auch mit dem Grafen Haga in Streit gerathen. So eben erzählte er es mir beim Großherzog, wo ich ihn traf.
Terzi'S guter Humor war wievergekehrt, und er rief halblaut die âtk aus, welche damals bereits die Runde durch ganz Jtatien zu machen begannen:
Onesto è il conte di Haga
_ Chi molto vede e poco paga.
■ ” °kzog sich dieses BerSpaar auf die große Wißbegierde des Sö» $e "icht im Einklänge mit den Geldmitteln stand, die die von einem Könige erwarteten.
»tabu ? Sie, lieber Terzi, führen Sie mich zu Ihrer Braut. Ich schenk L'dV0” ^gesicht zu Angesicht Dank zu sagen für das Ge- "ßV' mir mit einer schönen Blume aus ihrem Haare machte. bfneuna T.rzi, bald glücklich zu sehen in ehelicher Ber- dar»» ° m» diesem schönen Weibe, und wie unsere Weisen sagen, liegt ln ““t das Heilmittel für die Eifersucht.
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Wi?nü^? dnstüc groß über seine Stellung den Frauen gegenüber, zeichn-ten ihn gewesen, bei geistig und leiblich auSge. zu such,,, 'ddwllchen Wesen Ersatz für das ihm fehlende Liebesglück Trine'^m ein feindliches Geschick so hartnäckig versagte, seine iwJ L ^geliebte Frau starb nach kurzem Traum des Glückes, sieben.4 Gemahlin konnte ihm keinen Ersatz für das Verlorne cintn innil flnuc>ln Briefe, den uns die Geschichte aufbewahrt hat. an liche foi^™ ètrauten geschrieben, spricht er fid, über das Gefähr- 18. Jadrun^""laubtcn Verhältnisse auS, wie sie an den Höfen des Seite B,,s,^"s so zahlreich bestanden. Mochten auch von mancher Uches GeV aller Art gemacht werden, Joseph'- weiches empfang- Versuche NN??^^ ^, ^* der Liebe zu fesseln, eS scheiterten diese
' an der hohen Auffassung von Regentenpsticht in der Seele des
Kaisers. Die Intrigue mit der schönen Barberigo ist im Sinne einer feindlichen Darstellung oft in trüber Auffassung wiedergegeben wor- den, namentlich von italenischen Schriftstellern. Heutzutage glaubt kein Unbefangener mehr an das Ernstliche des Verhältnisses.
Die Barberigo kam im folgenden Herbste nach Wien, um den Winter da zuzudringen. Im Carneval sollte daselbst ihre Vermählung mit dem Freunde des Kaisers stattfinden. Die Heirath aber verzögerte sich lange hinaus. ~
Wer kann jetzt nach so viel Jahren zuiücklesen in den Seelen dieser drei Personen? Wer kann und darf cs leugnen, daß die überwältigende Grazie von Joseph's Erscheinung ihren Eindruck au, die Vene- tianerin nicht verfehlt hat? Wer will uns erzählen, was in Joseph's Innern, vorging? Der obenerwähnte Brief an einen Vertrauten läßt uns einen Blick hinter den Vorhang thun. Wohl mochte es Augen- blicke geben, wo auch an die Seele dieses edlen Mannes die Mah- nung des Irdischen gelangte. Seine Psyche aber rauschie mit mächtigem Flügelschlag an der Küste der Sirenen vorüber.
Wir führen den Leser vorüber an den moralischen Kämpfen, die die drei Hauptpersonen dieser Erzählung im Laufe des folgenden Jah- res zu durchkämpfen hatten. Am Schlüße der schönen Jahreszeit war der Graf Terzi vermählt und sah sich mit seiner reizenden Gemahlin im Augarten, wo er nicht weit von dem einzeln stehenden Pavillon an der östlichen Seile des Gartens, den der Kaiser bewohnte, dessel- den harrte. ES galt vor der Abreise nach Italien Abschied zu nehmen von dem edelsten Freundt. Der Graf Halle den kaiserlichen Dienst quittirt, um von nun an im glücklichen Stillleben der Verwaltung seiner ausgedehnten Güter im Manluanischen zu leben. So war der Rath deS kaiserlichen Freundes gewesen, nachdem er ein Werk der Entsagung, der aufopfernden Freundschaft, der edelsten Rucksichtslosig- keit auf die eigenen Wünsche vollendet hatte, daS Werk, zwei Men- schcn wieder mit einander zu vereinigen, die für einander bestimmt waren und deren Wege sich zeitweise getrennt hatten. Zum Glücke waren die beiden andern nicht minder seltene Naturen und eS gelang die schöne Aufgabe dem Menschenfreunde vollkommen.
Mit ruhiger Größe trat der Kaiser aus seinem schmucklosen Land. Hause zu den zagenden , beklommenen. Die Gräfin namentlich war aui'S Tiefste bewegt. Ihr erster Gedanke war, sich zu den Füßen des edlen Kaiser« zu werfen, Joseph schien aber diese Absicht zu errathen
und begegnete ihr, indem er sie halb in seine Arme aufnahm , ihr innig die Hand drückte, während Rosaura mit bewegter Stimme sagte: Sire, unser Dank ist unauslöschlich wie Ihr Bild in unserem Herzen. Mein Gemahl und ich nehmen von Ihnen Abschied auf lange, lange Zeit. Verzeihen Sie uns in Ihrer grenzenlosen Güte, wenn ich oder er durch irgend rin Wort oder eine That nur auf die kürzeste Zeit den reinen Spiegel Ihrer Seele trübten 1
Graf leru, Ihre Hand! sagte Joseph, indem er sich zwischen Beide stellte, ihre Hände faßte und sie abwechselnd mit dem ihm eigentümlichen Ausdrucke des Auges betrachtete. Meine besten Wünsche begleiten Sie Beide an Ihren neuen Wohnort. Betrachten Sie mich alS einen abgeschiedenen Freund, dem man eine wehmüthige Erinnerung bewahrt. Meine Tage, so überkomint's mich zu wiederholten Mnlen, sind gezählt, ich werde in nicht zu langer Zeit wirklich zu den Abge. schicdenkn zählen. Sollte dieser Abschied wirklich der letzte für baJ Leben sein, so möchte ich, daß sie Beide die Ueberzeugung mitnehmcn, daß ich auch dieses Mal das Beste wollte.
Diese Ueberzeugung nehmen wir mit uns, sagten Beide wie mit einem Munde. Rechnen Sie auf unser Gebet, daß Sie so glücklich sein mögen, setzte die Gräfin hinzu, als ein Mann sein kann, vor ein so tiefes Mitgefühl für fremdes Wohl und Wehe hegt.
So le en Sie denn wohl und lassen Sie den Abschied kurz sein. Und wie sich die grazienvolle Gestalt des Kaisers zum Gehen abwendete, war eS, als ob die scheidende Sonne eine Erscheinung verkläre, die nach wenig Jahren durch den Tod der Erde nur zu rasch entzogen werden sollte.
Dreiundzwanzig Jahre waren seit diesem Abschiede verflossen, welcher wirklich ein Abschied für das Leben gewesen war. Graf Terzi war auch längst gestorben tmb die verwittwete Gräfin lebte still und eingezogen in Mantua,
Der 24. Nov-nioer 1807 war für die Bewohner Wiens ein bewegter Tag. Durch alle Straßen wogte das Volk, aber nur wenigen Auserlesenen war eS vergönnt, die eigentliche Feier des Tages mit Lugen zu schauen. Auf dem Platze, welcher schon seit langen Jahren bett Namen des verewigten Kaiser Joseph's führte, waren die prachtvollen Garden seines Brudersohnes in größter Galla ausgestellt um eine zeltartige Verhüllung. Diese Garden waren umschlossen von zweiten Viereck, gebildet aus der Elite der Grenaviertrnppe, RingS