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Wiesbaden. 1834
Nr. 110.
Donnerstag, 11. Mai.
Verhandlungc« der Ständekammern.
* Wiesbaden, 10. Mai. Die erste Kammer beschäftigte sich in ihrer gestrigen Sitzung mit^Legitimationspinfuii- aen. Die Legitimation des bischöflichen Stellvertreters, Geistlichen Raths Diehl wurde nach Antrag des Ausschusses für genügend erkannt. In dem vom Abg, Bellinger erstatte- le» Bericht war hervorgehoben, Dr. Diehl sei Domherr des Bisthums Limburg, daher einer der Geistlichen, welche zur Stellvertretung ihres Bischofs berechtigt sind. Darauf gab Abg. Diehl einen Protest zu Protokoll gegen die von der Regierung bei dem vorjährigen Landtag abgegebene Interpretation'des §. 7 des Verfâssungedicts vom 25. Nov. 1851 — betr. die zur Stellvertretung des Hrn. Bischofs erforderliche Qualifikation.
Reg.-Comm. Lex bemerkte darauf, die Regierung sei der Ansicht, daß der Stellvertreter des Bischofs nicht blos Dom- Herr, sondern auch nassauischer Staatsbürger sein müsse. Abg. Bellinger bemerkte, er müsse der Regierung das Recht bestreiten, die betr. Gesetzesstelle in dieser Weise allein zu in» terpretiren. Der betr. Paragraph verlange ausdrücklich nur, daß der Stellvertreter des Herrn Bischofs ein Domherr sei. Die in Rennerod und Limburg vorqenommeiien Neuwahlen wurden giltig befunden, zugleich aber auf Antrag des Abg. Höchst die Regierung ersucht, in Zukunft vollständige Wahllisten aufzustcllen, indem bei Ausschreibung der Wahl in Limburg einzelne Wahlmänner in der Wahlliste nicht auf. geführt wurden. Gegen die Vollmacht des Präsidenten Dr. M ö l- ler, deS Vertreters des Grafen Schönborn, wurden von dem Abg. Kraus Anstände erhoben, dieselbe wurde jedoch für genügend erklärt. — Bekanntlich ist der Gesetzentwurf über die Centralverwaltung von der zweiten Kammer mit Modifi- cationen angenommen, von der ersten dagegen verworfen worden. Die Regierung sieht dies als einen sogenannten Diffe- renzpunct an und wünscht eine demgemäße weitere Verhandlung der beiden Kammern. — Bezüglich des Gesetzentwurfes über Wiedervereinigung der Justiz und Verwaltung sollen, wie die Mitchlrh. Ztg. berichtet, Höchsten Ortes von Männern, welche als sachkundig und loyal anerkannt sind, sehr ernste Bedenken gegen Publication und Vollzug erhoben und statt dessen eine Vermehrung der Verwaltungsämter au- gerathen worden sein. (Von wannen kommt dir diese Wissenschaft?) _____________
*t Wiesbaden, 9. Mai. Dem Bericht über die Sitzung der zweiten Kammer vom 6. Mai haben wir noch Fol- WAA.^Äjutrage^ _____..._________________
R a ii. Ich erlaube mir noch folgende Bemerkung. ^Eö ist gestern eine vom Hrn. Abg. Heydenreich gestellte Interpellation bezüglich der Theuerung der Nahrungsmittel von der Regierung beantwortet worden. Ich hatte in Betreff des gleichen Gegenstandes eine Anfrage an die H. Regierung gerichtet und hoffte, daß sie zugleich mitbeantwortet würde. Dieß ist nicht geschehen, und ich erlaube mir daher, die Beantwortung um* so mehr in Erinnerung zu bringen, als mir noch gestern von einigen Gemeinden des Amts Hadamar der Wunsch mitgetheilt worden ist, daß Saatfrüchte an gering vermögende Landwirthe abgegeben würden. Die Gemeinden wollen selbst für die Rückzahlung haften. Die Abgabe wird nur um den jetzigen Preis der Früchte verlangt. Ich glaube, es liegt kein Grund vor, diesem so begründeten Verlangen nicht zu ent- sprechen.
Abg. Knapp erstattet hierauf Bericht über den Antrag von König und Schellenberg auf Einführung quartals- nnd monatweiser, statt simpelweifer Erhebung der directen
Das Todtenhemd.
Eine Begebenheit, die kürzlich in Westphalen erzählt wurde.
(Sortfepung.)
Als Frau Jenna allein war. wollte sie die Zeit benutzen, um cini- gen Armen in der Nachbarschaft alte Kleidungsstücke, Bpod und Kartoffeln, Speck und Mehl zu fliesen, denn die Pflichten der Wohlthätigkeit hatte sic nur ben Muth in Abwesenheit ihres Mannes anSzu- üben. Wenn Jemand den um ein Almosen ansprach, was übrigens dem allgemein gefürsteten Manne selten geschah, so zog er wohl die Börse, um ein „seinem Stande" gemäßes Geschenk zu verabreichen, hatte aber doch die Ueberzeugung, daß „Jeniie", wie er sie nannte, Haus und Hof verschenken würde, wenn er ihrer Freigebigkeit keinen Zügel anlegte, und im Anfänge ihrer Ehe hatte er sie wegen ihres Schenkeifers so häufig verspottet und getadelt, daß sie nun jede milde Gabe hinter seinem Rücken weggab, was auch Die Bedürftigen der Gegend so wohl wußten, daß immer ihre erste Frage war: „Js de schulte te Huus" ? Wurde die Frage von den Leuten auf dem Hofe m gingen sie ohne weiteres weg; nur wenn sie verneint 'r“8cn sie nach der Frau, deren milde Hand sie immer offen ängste Magd im Hause, Clara oder „Clör'" auf west- ppanup, pflegte den Hausarmen die ihnen bestimmten Gaben zu brüt« war ein hübsches, blondes Ding, die Clara, das bei der feerer @unft stand und auch nicht wenig stolz darauf nut ihren runden Armen den großen „Bettelkorb", .^'^e gebräuchlichen Körbe, welche die Form K ^nem Bügel darüber haben, nennt, vor sich hin, k. ?br°u Z°nna packte ihn voll, indem sie ihr mehrmals wiederholte, f Ä Gaben bestimmt seien. ...
Augenblicke wurde leise die Thür von Jenna's Kammer, sah scheu durch,di^ThüCpAe/' ""° "" bM^f ab^rM ^1 iß3na^eJ,C-^ was wollt ihr? Tretet nur ein, der Schulze
Ich ^/^^^ ^(MMM Frau und LiSbeth's Mutter, ^onunen ir^ voruberfahren sehen, sonst wär' ich nicht sagender Krö??g^ ^ mit augbrecbenben Thränen und offenbar »er« 1Kraft sich auf einen Stuhl fallen ließ.
Steuern. Der Bericht empfiehlt die Annahme des Antrages. Der Reg.-Eommissär, Obersteuerrath Herget, macht einzelne Bedenken bezüglich der Ausführung geltend. König, Rau und Vogler sprechen gegen diese Bedenken.
Abg. Ran bemerkt: Ich zweifle nicht, daß dem Anträge einige Bedenken entgegen gestellt werden können. Es ist dieses bei jeder Aenderung in der Gesetzgebung der Fall und ganz besonders in Bezug auf die Steuererhebung; allein es kommt meiner Ansicht nach darauf an, ob diese Bedenklichkeiten so bedeutend sind, daß sie die Vortheile einer im allgemeinen Interesse so wünschenswerthen und wichtigen Einrichtung überwiegen. — Ich glaube nicht, daß dieses hier der Fall ist. Die geäußerten Bedenklichkeiten lassen sich wohl beseitigen. Der Antrag bezweckt eine Erleichterung der gering vermögenden Classen in der Steuerzahlung und verdient deßhalb alle Berücksichtigung. Dieselbe Einrichtung hat bereits in Theilen unseres Landes, in Nassau -Oranien, bestanden, und wurde zur Zeit des Großherzogthums Berg beibehalten, weil sie sich als zweckmäßig bewährt hatte. Die Regierung selbst erkennt an, daß sie dermalen noch in Nachbarländern im Gebrauche sei. Es ist wahr, die Einrichtung mag nicht für alle Classen der Bevölkerung gleich wünschcnSwertb sein, allein man muß dabei vor Allem aus die Verhältnisse der minder Vermögenden Rückfiche nehmen. Wer mit deren Verhältnissen etwas mehr verttaut ist, der weiß, daß cs diesen Leuten leichter ist, eine Zahlung in mehreren Raten als auf einmal zu leisten. Mir ist es bei Verwaltung der Kircheu- capitalien häufig vorgekommen, daß die Schuldner um Erlaubniß baten, die Zinsen in Abschlagzahlungen entrichten zu dürfen. Auf die Frage, warum sie das Geld nicht selbst auf- hkben könnten, um den ganzen Betrag auf einmal zu zahlen, wurde mir stets entgegnet, eine augenblickliche Noth lasse sie das Ersparte leicht wieder angreifen. Gradeso verhält es sich mit der Steuerzahlung in öfteren Terminen. Sie beruht auf dem wohlthätigen Systeme der Sparcassen. — Es ist darauf hingewiesen worden, daß die besprochene Einrichtung zu vermehrten Executionskosten führen könne. Ich halte aber diese Befürchtung für unbegründet, wenn man daran festhält, daß das Zwangsverfahren nicht monatlich, sondern von Quartal zu Quartal eintritt. Ich halte den Antrag für wichtig und wohl begründet, und empfehle ihn daher, wohl zu berücksichtigen.
Der Antrag wird hierauf mit allen Stimmen gegen eine (Wirth) angenommen. Der Abg. Braun beantragte, das Präsidium möge den Beschluß, welcher so eben gefaßt worden, sowie überhaupt alle über selbstständige Anträge der zweiten Kammer gefaßten Beschlüsse sofort der ersten Kammer "direct (nicht" durch Vermittlung des Staarsmini- steriums), mittheilen , was bisher leider unterlassen worden sei, und eine geringere Beachtung der Beschlüsse hervorgerufen habe, während ein von beiden Kammern gefaßter Beschluß eine weit höhere Bedeutung habe. Präsident Wirth will nach dem Antrag verfahren, also mittheilen.
Für den Gesetzentwurf wegen der Kriegsschule wird ein Ausschuß, bestehend aus König, Eigner, Heydenreich, I Schäffer, Reichmann, niedergesetzt.
Der §. 1 dieses Gesetzentwurfs sagt, daß die zu errichtende Mi'litärschule den Zweck habe, junge Leute zu brauchbaren Offizieren zu bilden. §. 2 bestimmt, daß in derselben in einem drei - bis vierjährigen Cnrsus die für den Offizier erforderlichen allgemeinen und Fachkenntnisse gelehrt werden sollen. Nach ben §. 3 und 4 kann jeder Nassauer, aber auch Ausländer ausgenommen werden. Zur Aufnahme sind nach §. 5 die Kenntnisse erforderlich, die zur Aufnahme in die dritte Classe des gelehrten Gymnasiums oder der zweiten Classe
Um Jcsu willen, was ist Euch denn? fragte theilnebmenv des Schulzen Frau, indem sic der Magd einen Wink gab, die Kammer zu verlassen; es ist doch Lisbeth nichts zugestoßen?
Die Frau schüttelte nur den Kopf.
Eurem Manne ? ,
Der ist todt! sagte die Frau ohne avfzusehen, das Gesicht in den Händen verborgen. .
Jesus Maria! Was ist ihm denn geschehen?
Heute in aller Frühe kletterte er auf unser Dach, um dort ein Elsternest zu stören, weil die Vögel unsere Kirschen auffreffen. Ihr wißt, wie lange wir schon geklagt haben, daß das Dach baufällig ist — aber an unserm Hause läßt ja der Schulze nichts ausbeffern und, wenn cs uns üb er in Kopf zusammcnstürzte, wär' ihm am liebsten — nun hat er, was er wollte!
Ist Euer Mann vom Dach gestürzt? frug mit bleichen Wangen die Schulzenfrau. _
Mit dem mürben Balken, an dem er sich gehalten, und auf dem Platze war er todt, er muß ras Genick abgekürzt haben. Ich komme vom Pastor, dem hatte cs aber der Bader schon erzählt, den mir Lisbeth heute Morgen gleich rufen mußte.
Was sagte der Pastor? . , , ,
Ich soll die Leiche waschen und rein kleiden , er wolle nur heute Abend einen Sarg aus der Armencasse besorgen und selbst kommen, sobald er Zeit habe und dann meinen Mann aus der Armencasse begraben lassen. _ ,
Was »st auch nun noch anders zu thun ! sagte die Schulzenfrau.
Ach, entgegnete die ängstliche Frau, der Pastor sagt, ich solle ihn rein unb ordentlich kleiden ; aber er weiß nicht, daß mein Mann kein einziges ganzes Hemd mehr besitzt; seitdem er processirt, sind wir zu Grunde gerichtet.
Soll ich Euch ein Hemd geben für den Todten ? frug Frau Jena, indem sic ihre Hand auf den Arm der Kötterofzau legte und ohne ein Wort weiter zu sagen, ging die Schulzenfrau aus der Kammer.
Die unglückliche Köttersfrau saß in tiefen schmerzlichen Gedanken versunken auf ihrem Stuhle und bemerkte nicht, wie lange Jenna blieb. Endlich kam sie zurück und reichte der Wittwe ein feines und neues Mannshemd. Sie war so lauge geblieben , weil sic aus Zart- gefühl erst den Namen ihres Mannes, womit es gezeichnet war, aus dem Hcinre getrennt hatte — der todte Kötter sollte nicht den Namen seines Todfeindes an feinem Leibe mit in die Erde nehmen.
des Realstymnafiums erfordert werden. Nach §. 6 dürfen die Eintretenden das 17. Lebensjahr nicht zurückgelegt haben. Unteroffiziere, welche die erforderlichen Kenntnisse' besitzen, werden bis zum 24. Jahre zugelassen, müssen aber zwei Jahre in der Linie gedient haben swozu das?) und bleiben während der Schuljahre in ihrem Verhältnisse in der Caserne. Nach §. 7 hat jeder Eintretende 400 fl. einzulegen, welche nöth i- genfalls zur Offiziersequipirung verwendet, andernfalls aber demselben zurückbezahlt werden. Nach §. 8 sind für Montur, Kost, Unterricht 200 fl. und für Taschengeld 30 fl. jährlich von den Eltern oder Vormündern zu entrichten, von Ausländern 350 fl. Zugleich müssen die Eltern oder Vormünder der Eintretenden sich verbindlich machen, für dieselben vom Austritt aus der Schule bis zur Ernennung zum Offizier jährlich 100 fl. Zuschuß zu zahlen. Nach §. 9 kann für die Söhne verdienter Offiziere und CivilstaatSdiener, w.lche das erforderliche Vermögen nicht besitzen, um diese Zahlungen zu leisten, der ganze oder der erforderliche Betrag, sowie die EquipirungSgelder aus der Landesstcuercasse bezahlt werden. §. 10 und 11 enthalten die Bestimmungen hinsichtlich der Prüfung nach beendigtem Kursus und des anzustellenden Lehr- Personals. Wir erhalten also, wenn der Gesetzentwurf genehmigt wird, wieder die Militärschule wie vor 1848 mit sehr wenigen Abweichungen.
Deut sch land.
* Wiesbaden, 10. Mai. Nach der Mittelrh. Ztg beabsichtigt man, das „Jnrelligenzblatt" mit einem politischen Tbeil zu versehen und wöchentlich Diermal erscheinen zu lassen. Das so zu gründende Blatt soll als Regierungsorgan benutzt werden. Als für die Leitung desselben in Aussicht genommen bezeichnet man den ehemaligen Redacteur einer 1848 hier erschienenen, aber bald wieder eingegangenen gouvernementa- lalen Wochenschrift. (Herzog!. Bibliothe'kfecrctär Ebenau.)
Wiesbaden, 10. Mai. (Gegenstand der heutigen As- sisenverhandlung war die Anklage gegen Johannes Werling von Brandoberndorf, wegen Diebstahls und Fälschung von Legitimationspapieren.) Johannes Werling 25 Jahre alt, Schreiner, war angeklagt, am 23. September v. J. in dem von Georg Hartmannshenn 3r. zu Brandoberndorf bewohnten Hause die verschlossene Schublade eines Tisches gewaltsam erbrochen und daraus 10 fl. entwendet zu haben. Der Angeklagte, der dieses Verbrechen leugnet, verschwand am folgenden Tage aus Brandoberndorf und reiste nach London, ohne daß er darüber etwas hinterlassen hätte, kehrte jedoch bald wieder zurück und stellte sicy, nachdem er von dem Verdachte, der auf ihm ruhe, gehört hatte, zur Untersuchung. Auf d« Reise nach Lsndon ließ er in Rotterdam fein Wanderbuch zurück, das später zur Untersuchung erhoben wurde. In demselben finden sich einige Datumsveränderungen. Der Angeklagte wurde wegen des ersteren Verbrechens von den Geschwornen für nicht schuldig befunden und von der Anklage losgesprochen; dagegen wegen des zweiten Vergehens für schuldig erkannt und zu einer Gefängnißstrafe von 8 Tagen unter Niederschlagung der Kosten verurtheilt.
△ Dillenburg, 8. Mai. Anklage gegen Philippine Lied aus Cubach, Amts Weilburg, wegen Diebstähle. Präsident: Hr. HofgerichtSdirector Ebhardt, Staatsanwalt: Hr. Staatsprocurator Lautz, Vertheidiger: Hr. Proc. Schenk. Philippine Leidt, 29 Jahre alt, ist angeklagt , dem Bäcker und Wirth Metzler auS Weilburg, mehrere Laib Brode entwendet zu haben, was die Angeklagte auch eingesteht, sich jedoch damit zu entschuldigen sucht, daß sie im betrunkenen Zustande gehandelt habe. Die Angeklagte genießt einen schlechten Ruf und ist Mutter dreier unehelicher Kinder.
Wünscht Ihr sonst nach was, Therese ? fragte sie bie weinende Frau.
Das Uebrige habe ich, sagte diese, eine Decke, eine Mütze, b;e find noch da.
Wartet doch, sagte Jenna und ging an einen kleinen Schrein in der Ecke, den sie mit einem Schlüssel aufschloß, welchen fie an einem Bande um den Hals trug.
Nachdem sie dort ein altes Schächtelchen geöffnet und wieder sorgfältig verwahrt hatte, trat fic mit einer gewissen Verlegenheit auf bie Köttersfrau zu.
Ihr wißt, Therese, daß mein Mann alles Geld im Verschluß hat. Aber aus meiner Kindheit habe ich hier einen Häckelthalcr, ein Jude, der ihn sah, bot mir eine Krone dafür; laßt ihn durch Lisbeth vcr- kaufen, ich weiß, Ihr werdet ihn brauchen jetzt, wär's auch nur für ein Leichenmahl Voll Betrübniß sah fie Theresen nach. Sie war die Mutter des Mädchens, das ihr Sohn liebte!
Als es 7 Uhr geschlagen, wurde es lebhaft auf dem Schulzcnhofe. Die Tagelöhner, die Knechte und Mägde kamen vom Felde mit Pflug und Egge. Auch Franz kam und frug nach seiner Mutter. Als er sie sah, sagte er leise: Mutter , man soll doch nichts berufen! Sagte ich Euch heute nicht, Lisbeth sei noch keinen Tag aus dem Försterhause weggeblicbcn? Heut' ist sie nicht gekommen — und doch war ich zweimal dort —
Die Mutter gab die Aufklärung, die Franzen furchtbar erschütterte. Nur ihr zu Liebe setzte er sich zu Tische, zu den Knechten und Mägden. Der Platz des Schulzen blieb leer; es wurde dunkel, es wurde Nacht und er kam noch immer nicht. Endlich ging Jenna zu Bette, nachdem sie befohlen, daß einer der Knechte wachen solle und warten, bis der Schulze komme. Franz konnte nicht schlafen. Er meinte immer, er müsse aufspringen und zu Lisbeth eiten, um mit ihr am Bette des todten Vaters zu wachen und öffentlich seine Liebe zu be- kennen. Er hatte der Mutter gelobt, an sich zu halten und nur jetzt nicht das Elend der Familie durch den Zorn des Vaters zu mehren.
Am andern Morgen, um 9 Uhr, kam der Schulze auf den Hof gefahren. Seine Frau ging ihm bis an's Thor entgegen. Sein Antlitz sah aus wie eine Wetterwolke. Auf die Frage, wo er so lange geblieben, antwortete er nichts und stieg aus dem Wagen, indem er den Knecht schalt, daß er die Pferde zu kurz ges anut habe. Die Frau wandte sich an den Knecht und frug : Warum kamt ihr nicht gestern Abend? Es hieß: Bei Glandorf brach uns die Deichsel, der Schmied wollte sie gleich zusammenflicken, aber es dauerte so lange,