Die Nassauiscke Allgemein« Zeitung eifdttint, Sonn, ausgenommen, täglich Preis: vierteljährig für gg:eâbaden und den Thurn und TariS'schen Postbejirk 2 ft, sonst 2 fl. 24 fr.
Wiesbaden. 1834
Nassauische Ällgemeiue Zeitung.
Nr. 106.
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Samstag, 6. Mai.
Z«S der zweiten Kammer.
*f Wiesbaden, 5. Mai. Sitzung der zweiten Kammer.) Nach Verlesung der Protocvlle der drei letzten Sitzungen beantwortete zuerst der H. Reg.-Commissär Herr Prâs. Faber die in der letzten Sitzung der vereinigten Kammern (2. d. M.) von dem Abg. Heydenreich gestellte An- -frage wegen der Aufnahme der Frucbtvorrâthe , der Abgabe von Saatfrüchten von den Domanialspeichern und der Linderung des Nothstandes dahin, daß die Aufnahme jener Bor- räthe nicht in der Absicht der Negierunss liege, da durch die Erntebcrichte die Hin'ânglichkeit derselben bekannt sei, daß die Versteigerungen der Domanialfrüchte jetzt auf einander folgten und damit Gelegenheit zur Anschaffung derselben gegeben werde, daß endlich hinlängliche Gelegenheit zu Arbeitsverdienst vorhanden und die Unterstützungsbedürftigkeit nicht erheblich gestiegen sei — mithin besondere Maßregeln nicht geboten erschienen.
Der Abg. Rau richtete dann die beiden Interpellationen an die H. Regierungs-Commission, deren Inhalt wir nachstehend wörtlich mitzutheilen in Stand gesetzt sind.
I. Schon vor einigen Monaten hat die Herzog!. Regierung verfügt, daß das Vermögen der Pfarreien Dombach, Schwik- kerShausen, Heiligenroth, Filsen, Laufenselten, Nentershausen, Niederkirchen, Neudorf, Seck und Irmtraut von den Herzogl. Necepturen verwaltet werden solle. Durch diese den unveräußerlichen und völkerrechtlich garantirten Rechten der katholischen Kirche widersprechende Verfügung wird jenes Vermögen von incompeteuten Behörden verwaltet und über den Ertrag desselben rechtsverletzend disponirt. — Da nach dem Consti- tutionsedicte vom 1. und 2. September 1814 die Sicherheit des Eigenthums und der persönlichen Freiheit unter die mitwirkende Gewährleistung der Landstände gestellt ist, so sind diese ebenso verpflichtet wie berechtigt, von der Herzog!. Regierung eine Aenderung des erwähnten anomalen Zustandes zu verlangen.
In der Hoffnung, daß die Herzog!. Regierung dieses Mißverhältniß, welches durch einseitige, von der Kirche nie anerkannte Verordnungen keineswegs gerechtfertigt werden kann, aus eignem Antriebe beseitigen werde, unterließ ich bisher eine öffentliche Interpellation. Da aber die Herzog!. Regierung, nach dem Berichte öffentlicher Blätter, die g^gen Pflicht- treue Pfarrer angcordnetcn Gewaltmaßregeln jetzt noch zu vermehren scheint, und da die ungerügte Duldung derselben zu Begriffsverwirrungen über das Eigenthum, sowie auch zu Rechtsverletzungen gegen andere Personen und Korporationen Veranlassung geben wurde, so halte ich es nunmehr für eine unerläßliche Pflicht, die landesherrlichen Herrn Commissarien um eine gefällige Erklärung dringend zu ersuchen, ob die genannte rechtswidrige Verfügung baldigst aufgehoben werde. Rau.
11. Das Ordinariat des Bisthums Limburg hat, nach dem Vorgänge der Civilbchörden unsres Landes, die Einrichtung getroffen, daß seine Verordnungen und Erlasse in der Form eines Amtsblattes gedruckt wurden. Die Herzog!. Regierung Hat diese gesetzlich erlaubte und zweckmäßige Einrichtung für unstatthaft erklärt und ihr dcsfallsiges Verbot gegen die geistliche Oberhchörde und gegen den Drucker Schlink zu Limburg weder zurückgenommen, noch die verfügte Confiscation der bei Letzterem vorgefundenen Exemplare aufgehoben, obgleich seitdem auf jeder einzelnen Nummer der erwähnten Verordnungen Namen und Wohnort des Druckers angegeben wurden.
Dieses Verfahren steht im directen Widerspruche mit der schon durch das Edict vnm 5. Mai 1814 gesetzlich einge- iul)tkn Preßfreiheit. Soll aber das Volk Achtung haben vor
Erinnerungen aus der guten alten Zeit.
(Fousktzunq.)
Würdevoll begann Elise: „In drei Tagen kommt der berühmte B., einer unserer ersten Dichter, um mich als Gattin heimzusühren." „Dich! der B., ach geh, das rst unmöglich! wo hattest Du ihn denn kennen lernen?"
„Ja sieh, das ging recht wunderbar. Natürlich bin ich schon seit lange entzückt von feinen Gedichten, wie ja sogar Du, mein nüchternes Dörtchen, von einigen. Da ich nun wußte, daß er seine geliebte Frau verloren, sprach ich meine Gcfüble für ihn in einem Gedichte aus. Das fand seinen Weg in öffentliche Blätter, B.*: erwiederte cs — schrieb mir, — und nun bin ich seine Braut! — Aber — siehst ja so bedenklich aus?"
„Ja, siehst Du, Elise, ich meinte indeß, ein Mann möge nun ein Dechter sein oder ein anderer Mensch, so haben wir Mädchen in aller zu warten bis er kommt und nach uns fragt. Da scheint mir's mm eine verkehrte Welt . . ."
inVw "Erben uns nicht mehr," sagte Eli^e beleidigt, „laß uns schied nebir^"^ Mückgehen, ich möchte von Deinen Eltern noch Ab- tenh^en sei nicht böse," bat Dörtchen, gutmüthig ihr 'bie Hand bie- wira,' " ^"d, wie von Herzen mich's freut, wenn Du glücklich mir nur so ungewöhnt, ich dachte bis jetzt gar nicht, k™ Tücher auch zum Heirathen in der Welt sei. Aber sag, weißt nichts von ihm, als seine Gedichte? ist er ein frommer, nies 7?an"? taugt er für Dein lebhaftes Wesen? er muß so uucr jein.
Dörc^. ^^e*. bleibt ewig jung!" rief die begeisterte Elise. „Sich, "ade Dir immer gesagt, ich bin fein gewöhnliches Mäd- mfln Schilt muß ein ungewöhnliches sein.'
und'innig bewegt*^ glückliches werde!" sagte Dörtchen leise beide ^«^äb^n schickten sich zum Gehen an. Noch einmal sahen sie noch ein ft Ji .""^ wehmüthig auf die schöne Herbstlandschaft, die beide beffn™™^0^1^!^ Sonnenstrahl vergoldete, zum Lctztenmale ---mcn> ehe thre Lebensbahnen weit, weit auseinander liefen.
} d'"N'r, dessen dritte Frau auf diesem originellen Wege Elise Hahn wurde.
dem Gesetze, so muß die Regierung mit einem guten Beispiel vorangehen.
ES ist also nicht nur höchst nachtheilig für das Land, sondern auch bedenklich für die Regierung selbst, wenn sie bei ungesetzlichen Maßregeln beharrt. Zudem ist es verletzend für die Katholiken und für jeden redlich denkenden Bürger, daß einem Bischöfe die Ausübung eines Rechtes verboten wird, welches dem Bürgermeister deS kleinsten Dorfes und nicht minder jedem Privaten gesetzlich zusteht.
Die Regierungs-Commission ersuche ich daher um baldgefällige Erklärung, ob dieses ungesetzliche Verbot ohne Verzug zurückgenommen werde. Rau.
Nachdem hierauf der Abg. Knapp den Antrag angekündigt hatte, die Regierung zu ersuchen, das Polizeiverbot des Schlachtens von Kälbern unter 14 Tagen auf zehn Tage zu beschränken, wurde der Ausschuß für die Berichterstattung über Petitionen für 1854 erneuert und aus den Abg. Eigner, Gödecke, Halbey, Knapp, Münch, Schäffer, Schrot, Sebastian und Ullrich zusammengesetzt; die Sitzung hierauf geschloffen.
* Wiesbaden, 6. Mai. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer *) erklärte der Abg. Rau er fei beauftragt anzuzeigcn, daß der Abg. Heydenreich durch dringende Dienstgeschäfte verhindert sei, in der heutigen Sitzung zu erscheinen. Im Namen des genannten Hrn. Abgeordneten habe er zugleich folgende Erklärung vorzutragen:
In Nr. 104 der „Nassauischen Allgemeinen Zeitung" vom 4. l. Mts. findet sich die ausführliche Geschichte einer Haussuchung , welche am 3. d. von Seiten der hiesigen Polizeibehörde unter Gensdarmeriebegleitung auf dem Redactionsburcau jener Zeitung zu dem Zwecke vorgenommen wurde, um Verfasser und Einsender des in Nr. 102 derselben unter den neuesten Nachrichten erschienenen Kammerberichts zu ermitteln, weil nämlich die in jenem Artikel enthaltene Erklärung der Regierung über die Verwaltung der Domänen in so kurzer Zeit nach ihrer Verlesung in der Sitzung der Ständeversammlung ihrem Wortlaut nach mitgetheilt worden sei, daß eine Abschrift dieses Actenstückes schon früher in den Händen der Redaction sich müsse b^unbcu haben; es handle sich also hier um ein gemeines Verbrechen: der Artikel sei gestohlen worden; und nm dieses vermeintliche Verbrechen zu eruiren, wurde der Redaction der streng conservativen Naff. Allg. Z. ein durchaus unbescholtener Maniy der Unterthan einer be- freundeten deutschen Bundes-und Großmacht, nicht nur mit wiederholten dringenden und kategorischen Aufforderungen bedrängt, sondern auch mit persönlicher Verhaftung bedroht, während man die Setzer zu gleicher Zeit auf die Polizei bringen und isolirt bewachen ließ.
Ein so außerordentliches Verfahren der Polizeibehörde, welches nur durch den wob lgegrün d eten und bringenden Verchacht eines vorliegenden Verbrechens gerechtfertigt werden könnte, muß aber um so mehr befremden, da sowohl nach dem Inhalte des fraglichen Artikels selbst, als nach allen übrigen Umständen auch nicht der allerleiseste Verdacht eines solchen Verbrechens wirklich vorlag, wie es in der zu frühzeitigen und daher auf unerlaubtem Wege geschehenen Veröffentlichung des in jenem Artikel mitgetheilten Actenstückes gefunden werden wollte.
Jener vom 2. L M. datirte Artikel besagt nämlich ausdrücklich: „„die in der gestrigen Sitzung der Ständever-
*) welche, wie jene am 2. d. Mts. ebenfalls erst um 11 Uhr Vormitags begann,
„Wann werden wir uns wiedersehen?" fragte Elise im Hinab- steigen.
„Das weiß Gott," erwiderte Dörtchen, „wohl schwerlich in zehn Jahren, wenn Ihr nicht reiselustiger seid, als mein Schmied."
„Und ob es noch so lang anstehe," rief Elise, „einmal im Leben wollen wir unS doch wieder zusammenfinden am 10. Letober!"
„Ja, ja," sagte Dörtchen, „und kommt Ihr zu lange nicht, so muß Schmied mich noch zu Euch nach G, führen, wenn anders so alltägliche Menschenkinder, die Schmied heißen und zum Schreiberstande ge- hören, in ein so geistreiches Hails kommen dürfen."
Bald war die Hcimatb erreicht, und mit dem feierlichen Versprechen, sich einmal am 10. October wieder zu sehen, ob früh oder spät, trennten sich die Freundinnen.
3.
Zwei Frauen.
Der 10. Ociober war gar oft schon in's Land gekommen feit jenem Abschied der zwei Bräute. In dem gesegneten Herbst des JahreS 18 . . traf er Dörtchen in dem Städtchen N. . . , das so freundlich am Nechar liegt; ihr Mann begleitete dort eine angesehene Beamtenstelle.
' Das Dörtchen war nun eine ehrbare Matrone, und doch noch das alte lebendige Dörtchen von Rebenbach mit den hellen blauen Augen, und die blühenden Töchter und der hochaufgeschossene Sohn, deren glückliche Mutter sie war, hätten leicht für ihre jüngern Geschwister gelten können.
Dörtchen saß eben mit ihrer ganzen Familie in der behaglichen großen Wohnstube des alten Schlosses, das ihnen als Amtswohnung eingeräumt war. Die Weinlese war dießmal ungewöhnlich früh gewesen und vom großen Vorplatz des Hauses schallte ein verworrenes, doch fröhliches Getümmel herauf. Dort waren die großen Wcinbüttcn aufgestellt, in die der süße Most vor dem Einkeltern geschüttet wird. Dieser Platz war immer, besonders aber zur Herbstzèlt, der liebste Tummelplatz der Kinder; „die Bütten kommen 'raus!" ist ein Loosungs- wort zu unendlichem Jubel, da wird Verstecken, Visiten, Haschen gespielt, alles in und um die Bütten. Nun, wo sie mit Most gefüllt waren, ging das nicht mehr an, dafür schlichen aber genug schelmische Bursche herum, mit ausgehöhlten Holderstäben bewaffnet, mittelst deren sie das süße Getränk aus den Bütten schlürften. Dazwischen tönte das Geläut der Schellenmänner (Taglöhner, die den Wein, der im Ort eingekeltert wird, in die Keller tragen und die bunte Bän-
sammlunsi von dem Herrn Regierunstscommissär übergebene und in der heutigen Sitzung vorgelesene Erklärung der Regierung über die Bestreitung der Ausgaben des Herzoglichen Hauses lautet wie folgt zc?" Und was die übrigen Umstände aubelangt, welche bei Beurtheilung des geschehenen Abdrucks jener Regierungserklärung von Belang waren, so lag für die Polizeibehörde doch wohl die Erwägung nahe genug vor, daß ein Actenstück, welches von den Herzogl. Re-, gierungScommissärcn in öffentlicher Sitzung der Sländcver- sammlung übergeben wird, von diesem Augenblicke an Eigenthum der letzteren sei und daß also auch jedem Mitgiicde der Ständcversammlung von da an das Recht zustebe, ein solches Actenstück nicht nur einzusehen, sondern auch Abschrift davon zu nehmen und solche durch den Druck zu verbreiten.
Um eine so einfache Sache in das richtige Licht zu setzen und alle Weiterungen darüber abzuschneiden, erkläre ich bicr- mit, daß ich von dem bezeichneten Rechte eines Mitgliedes der Ständeversammlung in Bezug auf das fragliche Actenstück, nachdem dasselbe von der H. Regierungs-Commission an das Präsidium der Ständeversammlung übergeben war, Gebrauch gemacht und daß ich dieses um desto unbedenklicher gethan habe, da sich auch nicht der geringste Grund einsehen ließ, weßhalb der alsbaldige Abdruck eines der Ständeversammlung ohne irgend einen Vorbehalt in öffentlicher Sitzung übergebenen — somit von der Regierung selbst für die Oeffentlichkeit bestimmten — Actenstückes von irgend wem sollte beanstandet werde» können.
Wiesbaden, den 5. Mai 1854. Heydenreich.
Deutschland.
* Wiesbaden, 6. Mai. Bei der in unserem Rcdac- tionsbüreau am 3. d. vorgenommenen Haussuchung hat die Redaction den inquirenden Beamten ausdrücklich erklärt, das fragliche Actenstück sei ihr mit der Weisung zugckommen, dasselbe erst dann abzudrucken, wenn es in öffentlicher Sitzung der Ständeversammlung verlesen wäre. In unserem dies falls veröffentlichten Bericht haben wir uns des Ausdruckes, wenn dasselbe in öffentlicher Sitzung der Stäudeversammlung „zur Sprache gekommen wäre" bedient. Die „Mitlelrh. Z." betont in leicht begreiflicher Absicht diese Worte. ■ Wir 'bemerken hierauf, daß diese Worte nur in dem Sinn unserer abgegebenen Erklärung niedergeschrieben wurden und zu verstehen sind.
* Wiesbaden, 6. Mai. Es ist bereits mitgetheilt worden, daß im Herbste dieses Jahres eine Versammlung deutscher Wein- und Obstproducenten in hiesiger Stadt statt- finden wird. Die in der vorjährigen zu Karlsruhe abgehaltenen Versammlung für die diesjährige ernannten Präsidenten, die Herren Präsident Magdeburg und Ministerialrat, von Trapp, haben bereits hierauf bezügliche Einlädungsschreiben erlassen, und es wird die Erwartung ausgesprochen, daß Obst- wie Weinzüchter unseres Herzogthums dieser Versammlung ihre thätige Mitwirkung leihen werdeu. Bei dem begründeten Rufe der Weine unseres Landes ist namentlich von diesem Product eine entsprechende Vertretung zu erwarten. Ueber die Zeit der Einsendung wird später ein Programm die näheren Bestimmungen veröffentlichen.
Bei den im II. Quartal l. J. dahier stattfindenden Assisen kommen nachfolgende Anklagen zur Verhandlung: A. M i t Geschwornen: Am 8. Mai gegen Mathias Plöckervon Höchst, wegen Meineids ; am 9. Mai gegen Caspar D ilian von Schlangenbad, wegen Raubs und Bettelns; am 9. Mai Lorenz Kullmann von Harheim, wegen Diebstahl; am 10. Mai gegen Johannes Werling von Brandobcrnborf, wegen Diebstahls und Fälschung; am 11. Mai gegen Carl
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der auf der Lcderkappe und Schcllcnriemen an -oer Seite haben, um von weitem bemerkt zu werden und nicht auoweichen zu dürfen). Es war eben das Plauderstündchen nach Tisch, das auch in Dörtchcns geschäftiger Familie für ein trauliches Becsammensißen nach dem Essen freigegeben war, denn der Verwalter liebte das „Tischeln" ungemein. Der Papa las noch die Zeitung, Luise, die älteste Tochter, studirte tie Bei kaufsanzeigen in den Beilagen, die roibwangigefSophic. die zweite Tochter, hielt Anna, das Nestdäckchen, auf dem Schooß, um sie besser in den Hof sehen zu lassen; Gustav, der einzige So ii des Hauses, der als Student in den Ferien rabeim war, hatte soeben der Mutter mit einiger Beschämtheit eines seiner Erstlingsgckichtc bingeschoben und beobachtete nun über ein Zeitungsblatt weg die Miene, mit der sie es lesen würde, denn der Mutter klares Urtheil, aus dem doch so ein warmes Verständniß ihres jungen Dichters sprach, galt ihm über Alles.
„Ei, Papa," rief Luise, „da ist ein neues Buch'angezeigt, das muß schön sein, das könnten Sie uns wohl kaufen: „Elisa, oder daü Weib wie es sein soll."
„O, nicht wahr, Para!" rief Sophie dazwischen, „denken Sie nur, wie wir dann so erstaunlich vorzüglich werden!"
„Will euch was sagen, Mädchen," sprach der Vater gutgelaunt, „wenn ihr drei miteinander nur halb so brav und so gclcheirt werdet, wie eure Mutter, so will lch zufrieden sein und euer Mann kann's auch, ohne die Elisa "
Dörtchen, der ein Lob aus ihres Mannes Munde un cwöbnt klang, da er sonst kein Freund von vielen Worten war, sah mit hellen Augen zu ihm herüber und gab ihm freundlich die Hand. Indem fiel ihr Blick auf die Zeitung , „so, heut ist der zehnte," sagte sie langsam,- und Elise und die Herbsttage von Rcbcnbach standen mit Eincmmale lebendig vor ihrer Seele.
Sie hatte Elisen nicht vergessen, aber seit lange nichts mehr von ihr gehört, auch mochte sie Niemand nach ihr kragen, weil ihr's weh that, nur harte Urtheile über sie zu vernehmen. Das hatte sie wohl erfabrn, daß Elisens Ebe kurz und böchst unglücklich gewesen, daß hr Leichtsinn, ihre Vergnügungssucht, ihr schlechtes Haushalten ihren Mann nach drei Jahren schon zur Scheidung genöthigt hatte Indessen aber, da auch Elisens Mutter todt war, wußte sic gar nichts mehr über ihr Leben und Treiben; heute mußte sie ihrer so lebhaft denken, als ob sie erst gestern Abschied von ibr genommen hätte.
Da kam die Magd eiligst hereingesprungcn: „Ach, Frau Verwal-