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Nr. lM

Wiesbaden. 1834

Dienstag, 2 Mai.

Aus der zweiten Kammer.

ff* Wiesbaden, 6. April. Bericht über die Berathung , der Gesetzvorlage über C entral orga n isati on in der Sitzung der zweiten Kammer am 1. u. 4. d. M., insbesondere über 8- 7, vom Konsistorium. (Forts.)

Nach 8. 8 ist die gestimmte Finanzverwaltung dem Zi­na nzcollegium übertragen und wird in zwei Abthei­lungen für die Verwaltung der Domänen und für die Ver­waltung der Steuern geführt, deren Geschäftskreise sodann naher bestimmt werden.

Von dem Abg. Heydenreich war der Antrag gestellt: für diesen §. die Fassung des §. 18 des Gesetzes über Cen­tralorganisation vom 17. November 1849 beizubehalten." Motive: Da das Finanzcollegium nach den von der Re­gierung mitgetheilten Motiven und den Erklärungen der lan­desherrlichen Commissarien nur in den unveränderten Wir­kungskreis der Ministerialabtheilung der Finanzen eintreten solle (vgl. Auöfchußbcricht der II. Kammer, S. 9), so sei weder ein Grund vorhanden, die formelle Trennung dieser Behörde in zwei Abtheilungen im Gesetze auszudrücken, noch die Fassung der einzelne« po£. des hierher gehörigen §. 18 des Centralorganisationsgesetzes vom 17. Nov. 1849 so zu ändern, wie es in dem Entwurf geschehen sei. Der Aus­schuß bemerkte hierzu: er habe sich von der Nichtigkeit der angeführten Motive in seiner Mehrheit überzeugt und empfehle den Antrag der Versammlung znr Annahme.

Bei der Discussion hierüber bemerkt

Reg.-Comm. Voll Pracht: Die Trennung des Finanz­collegiums in zwei Abtheilungen werde durch den Gesetzent­wurf nicht neu vorgeschrieben, sondern nur so angegeben, wie sie bisher bestanden habe. Einer Erörterung von Rechtsfra­gen solle durch diese Fassung nicht präjudicirt werden. Die Fassung im Entwurf sei viel klarer und schließe sich genauer an die Sache an.

König: Wenn sonst kein Grund zu einer abweisenden Fassung vorhanden sei, dann werde besser das bestehende Gesetz beinhalten.

Reg.-Comm. Vollpracht: Daß die Verwaltung in zwei Sectionen abgetheilt sei, liege in der Natur des Gegen­standes. Es werde kein Präjudiz für oder gegen die Sache bei dieser oder einer andern Fassung gegeben.

Heydenreich: Entweder bezweckten die im Entwurf aufgeuommencn Abänderungen in der Fassung M bestehenden Gesetzes auch Aenderungen in der Sache, oder sie bezwecken solche nicht. Im ersten Falle seien sie höchst'bedenklich und könnten jedenfalls nur nach sorgfältigster, auf die Bedeutung jedes einzelnen Wortes gerichteter Prüfung angenommen wer­den; int andern Falle, den der Hr. Rcg.-Commisfär als vor­handen bezeichne, seien jene Aenderungen in der Fassung theils mindestens überflüssig, theils aber lasse sich auch gar nicht absehen, warum man eine an sich klare und bestimmte Fas­sung aufgeben solle, um dafür eine andere anzunehmen, bei welcher der Herzogl. Reg. - Commissär selbst die wiederholte Erklärung, es solle dadurch kein Präjudiz für Rechtsfragen gegeben werden, für nöthig halte. Einer solchen gegen mög­liche Mißverständnisse führenden Erklärung bedürfe das be­stehende Gesetz über die Ministerialabtheilung der Finanzen nicht, und darin liege eben der unbestreitbare Vorzug, der dessen unveränderte Beibehaltung empfehle. Er wolle zum Beweise der Richtigkeit dieser Ansicht nur auf -einige Puncte aufmerksam machen, pos. 1 des Entwurfs führe unter den zum Geschäftskreise der Abtheilung für die Domänen gehöri­gen Gegenständen auch wieder die Jagden auf, obwohl solche in dem Gesetz von 1849 gar nicht ständen und der jetzt dar­

Erinnerungen aus der guten alten Zeit.

(Fortsetzung.)

Der Glanzpunkt seiner spätern Jugencerinncrungen aber war seine Reise nach England.So habe ich in England gesehen, war das große Zauberwort, mit dem jeder Gebrauch geheiligt wurde. An den Tagen der frohesten Familienfeste, für die aUrrwerlhesten Gäste wurde auf die Tafel ein Roastbeef befohlen. Wenn dieser höchste Triumph der Bewirthung kam, so durfte man gewiß sein, daß des Onkels Laune die allerglücklichste war; beim Roastbeef hat er gewiß nie eine Bitte abgeschlagen.

Seinen königlichen Spaß hatte der Onkel mit dem Herrn Wenz, seinem Amtsgehülfen, einem braven und gescheidten jungen Mann, der ganz zur Familie gehörte und nur durch seine Eitelkeit und sein curpfindsames Herz manche Gelegenheit zu gutmüthigen Scherzen gab. Noch mehr Stoff zu dergleichen gab aber Herr Reutter, der Leib. ch"urg. Der Herr Hofrath war die höchste Autorität, das eigentliche Zentrum des Herrn Reutter; die Stunde, in der er ihm den Bari avnahm, war das Ziel, auf das sich alle Gedanken und Bestrebungen teures übrigen Lebens bezogen. Er verwendete seine Existenz auf

n^mm6n von Neuigkeiten, aus denen er die merkwürdigsten £Ur für den Herrn Hosrath auöstchtete, die der Onkel mit dem amcheinend größten Interesse anhörte. Als Napoleon unser Länd­chen besuchte, reiste Herr Reutter schnurstracks nach der nicht allzneiit- kernten Hauptstadt, nicht sowohl um seine eigene Neugierde zu befrie- dlgen, als um dem Herrn Hosrath am folgenden Morgen, während . ^aum kchlug und der amveienbe Herr Wenz ein beendigte, nur so en passant sagen zu können:Ei, ? 9 gestern habe ich auch den Napoleon, gesehen."Ei ein sro rr Neutler, das ist mir höchst interessant; was ist es denn für ein m "Was soll ich sagen? Es ist ein kleines Mannche, der Herr^Wen-" ^" unansehnliches Mannche, ein Mannche wie stch hihfi'nt*rn*rte ^£ir Wenz lernte von Stund an mit Lebensgefahr nen' n 1 r' 11 m 6cn unverschämten Chirurgen entbehren zu kön- Reutter abcr war höchlich ergötzt und nahm es dem Herrn eintäaMpn ^I "ls er einige Tage darauf, gekränkt über einen ben euwn" N "'I^"^ deS Rasirens, bemerkte:Der Hcir Hofrath ha- <art wie der Schultheiß von Weitersbach."So? was

über vorgelegte Gesetzentwurf noch nicht einmal berathen sei. Eben so ziehe pos. 1 die Verwaltung des Wasserzolles zu Höchst in den Geschäftskreis der Abtheilung für die Domänen, was sich nach dem Gesetz von 1849 doch wohl nicht so von selbst verstehe, da dieses den Wasserzoll zu Höchst gar nicht besonders erwähne, sondern nur dje Verwaltung und Verrech­nung der Zölle überhaupt, ohne zu sagen, welcher besondern Abtheilung dieselben hingewieseu h wären. Weiter laute die pos., welche als zum Geschäftskrâe des Finanzcollegiums ge­hörig bezeichne:Die Verzinsung und Tilgung der Doma- nial- und Landcssteuercasse-Schulörn" im Gesetz von 1849 so:Die Verzinsung und Ti!gun.fidcr Staatsschulden (sämmt­licher bisherigen Domanial- und Landessteuercasse-Schulden)"; eine so bedeutsame Aenderung sek, aber doch offenbar nicht zufällig entstanden , sondern nur-z mit Vorbedacht und in be­stimmter Absicht ausgenommen worden , sie gehe unzweifelhaft auf eine Aenderung in der Sache"jelbst aus und könne daher, so lange man sich hierüber nicht verständigt habe, unmöglich angenommen werden. Vor AlleD^ müsse die Frage entschieden sein: ob Domanial- und SteueriÄssc ferner noch Eine, wenn auch des Geschäftsumfangs wegen von zwei Abtheilungen einer Behörde verwaltete Casse bleiben , oder ob sie etwa künftig wieder zwei getrennte Casscu bilden sollen. Im letzten Falle würde es offenbar nicht im Interesse der Landessteuercasfe liegen, wenn sie mit der Domänencasse unter einem gemein­schaftlichen Präsidenten stände, vielmehr müsse dann auf die Steuercasse eine selbstständige und von der Domanialverwal- tung vollkommen unabhängige Verwaltungsbehörde erhalten. So lange aber jene Hauptfrage noch ganz unerledigt dastehe, so lange könne man auch bezüglich der einzig hiervon abhän­gigen Bestimmung der Behörden und ihres Geschäftskreises irgend eine Aenderung in dem bestehenden Gesetze nicht vor­nehmen , ohne zu Mißtrauen und Zweifeln, welche durch die Erklärung des H. Reg.-Comm. eher bestärkt als beseitigt wür­den, Veranlaffung zu geben.

Reg.-Comm, Vo llpr a ch t 'wiederhol!: es solle durch die Fassung des §, keine Präjudiz für Rechtsfragen gegeben werden.

Bei der Abstimmung wird der Antrag des Abg. Hey­denreich, soweit er die Abtheilung der Geschäftsgegenstände deS Fiunanzcolleginms betrifft, mit 12 gegen 11 Stimmen an genommen.

Bezüglich des Personals, welches nach dem Entwurf aus einem Präsidenten, einem Director, fünf Räthen oder Assesso­ren" bestehen sollte., hatte£ e^ enteil beantragt: nach dem Gesetz von 1849einen Präsidenten, 4 6 Räthe oder Assessoren" zu setzen'; König dagegen: den Director zu streichen und dafür einen Rath mehr zu setzen."

Der e.ste Antrag wurde gegen 2, der andere gegen 11 Stimmen abgelehnt.

Der Commissionsantraz: als Zusatz zum §. den Satz auf- zunehmen:Die Geschäftsbehandlung ist collegialisch: die Instruction bestimmt das Nähere" wurde genehmigt und schließlich der so abgeänderte. §. mit 15 Stimmen ange- nommen.

Statt des 8- 9-, welcher lautet:die Landesbank, die Staatscassendirection und die Zolldirection bleiben^ in ihrer bisherigen Eigenschaft stehen, und sind, erstere dem Staatsmi­nisterium,' die beiden letzter» dem Finanzcollegium unmittelbar untergeordnet" und von dem Abg. Heydenreich zu setzen beantragt:die Landesbank und die Staatscassendirection werden in Eine Behörde vereinigt und dem StaatSmjnisterium un­tergeordnet. Die Zolldirection bleibt in ihrer bisherigen Ein­richtung bestehen und ist dem. Finanzcollegium unmittelbar untergeordnet."

hat denn der für einen Bart?"Einen Bart wie lauter Schweins- borsten, Herr Hofrath."

Es schien eine beständige Feiertagssonne über dem Schlößchen zu leuchten. Selbst die Geschäfte, deren es viele gab bei der ausgeochn- ten Oekonomie und den stets zahlreichen Besuchen, wurden gemein- schaftlich in so heiterer, geräuschloser Weile abgemacht, daß auch sie das Ansehen einer neuen Ergötzlichkeit gewannen. Das Wort Spa­ren war nicht in das Wörterbuch deS OnkelS ausgenommen, obwohl er für sich kein üppiges, wenn gleich behagliches Leben führte und keine kostbaren Liebhabereien hatte, außer der kostbarsten und edelsten von allen, der sich schon der gute Wear von Wakefield lühmte die Liebhaberei, glückliche Gesichter und frohe Herzen um sich zu ha­ben. Ueberall war eine behagliche Fülle, ein reichliches, fröhliches Geben, cs wurde Zedcrmann wohl im Hause. Die Kutscher fuhren noch einmal so gern, wenn cs nach dem Schlößchen in S. ging, wo sie einer warmen Stube, eines guten Trunks und eines Stücks Bra- teil gewiß waren; man sagt sogar, die Pferde seien schneller gelaufen und die Hunde haben mit dem Schwanz gewedelt in der Nähe des Schlößchens, im Vorgeschmack der guten Verpflegung, die sie dort erwartete.

Als Schillers Dramen in der höchsten Blüthe standen, ließ sich der Onkel einmal von seinem Zohann in die Residenz kutschieren, um der Aufführung von Kabale und Liebe anzuwohnen. Unterwegs dauerte ihn der arme Bursch , der immer nur Andere zum Vergnügen führen und selbst kein Plaisir haben sollte. »Besorg' die Pferde gut, Zohann, dann kannst Du heut Abend mit mir in's Theater gehen." Der Johann konnt' es fast nicht glauben, war aber überglücklich, als ihn der Herr Hofrath in der Thal mit sich nahm und sogar an seine Seite in der Frcmbcnloge setzte. Zn hohem Erstaunen gaffte er mit offenem Mund den weiten Raum des Hauses, dir prächtigen Kron­leuchter, die fürstliche Loge an, deren Front durch die stat.liche Gestalt des Regenten auSgefüllt wurde, vor allem aber der Vorhang, auf dem der Olymp 'm schreiender Farbenpracht prangte.So, Herr Hofrath, iez hemcrS gnuag gseha," meinte er nach einer Viertelstunde. Wart nur, Johann, cS kommt noch besser." Das Orchester be« gann und Zohann war auf'« Neue entzückt, daß man auch noch auf­spiele; als aber gar der Vorhang aufging und daS Spiel begann, da stieg seine Verwunderung auf'S Höchste:Ja wer sind denn die Lcut', Herr Hosrath?" Der Onkel zeigte ihm den Theaterzettel und I erklärte ihm die Personen,'st scho recht, aber do stoht jo net, s'wehl

Als Motiv hatte der Antragsteller geltend gemacht : der Umfang der Geschäfte der Landesbank und Staatscassendirec- tion sei nicht so groß, daß er zwei Dircctionen zur Erledigung der Gesckäfte erfordere. Von dem Ausschüsse war hinzu bemerkt worden: Wenn auch die Geschäfte bei diesen beiden Stellen hinsichtlich' ihres Umfanges von dem Personal der Einen besorgt werden könnten, was übrigens bestritten und noch nachzuweisen sei, so sprächen doch innere Gründe für die Trennung derselben; der Ausschuß beantrage deßhalb, dem An­träge die Zustimmung nicht zu geben.

Nachdem Reg.-Comm. Vollpracht bemerkt hatte: eine Verbindung des Geschäftskreises beider Behörden sei nicht wohl ausführbar, wenn sich aber Gelegenheit dazu biete, solle Berücksichtigung des Vorschlags eintreten, wurde der An­trag abgelehnt und §. 9. nach dem Entwurf angenommen. Ebenso die §8. IO., II und 12-, zu welchen keine Anträge gestellt waren.

Zu 8- 13 wären zwei Anträge gestellt: a.) von dem Abg. König:statt des vorgeschlagenen Gc alts des Staatsmi­nisters von 6000 fl. zu setzen: 4000 is 6000 fl. und den Functionsgehalt desselben von 2000 bis 4000 fl. zu bestim­men," weil dieses den Verhältnissen des Landes mehr ent­spreche und, wenn eine Erhöhung nöthig wäre, Raum dafür gegeben sei; b.) von dem Äbg. Heydenreich:dem Ministerialdirector in bos, 2. sowohl bezüglich des Gehalts (von 3000 fl.) als des Functionsgehalts (von 1000 fl.) zu streichen, sodann den Functionsgebalt von 1000 fl. nur für die Präsidenten der Landesregierung, des Finanzcollegiums und des Oberappellationsgerichls, endlich den übrigen Präsi­denten und Directoren der Centralbehöcdcn einen Funetlons- gehalt von 500 fl. zu geben," weil hierdurch größere Erspar­nisse erzielt uiè ge^er bestimmt würde, mit welchen Stel­len ein bestimmter MuctionSgehalt verbunden sei.

König: DeR^vvn ihm vorgeschlagcne Minimum des Gehalts und Functionsgehalts des Staatsmimsters sei nach den Verhältnissen des Landes gewiß genügend.

Reg.-Comm. Vollpracht: Bezüglich des Gehaltes des Staatsministers lasse sich nicht wohl ein Minimum und Ma­ximum bestimmen. Er verweise auf die früher darüber stattge Habten Verhandlungen und wolle daher auf eine specielle Dis­cussion nicht eingehen.

Heydenreich: Da der Ministerialdirector keine selbst­ständige Stellung habe, wie die übrigen Präsidenten der Cc:- tralbebörden, sondern dem Staatsnunister nur zur AuShülfe und besonders zur Aufsicht auf die gehörige Erledigung der Geschäfte beigegeben sein soll, so gebühre ihm auch nur ein geringerer Gehalt. Die namentliche Anführung der Stellen, welche allein ein Functionsgebalt von 2000 fl. zukommcu soll, bezwecke zu verhüten, daß nicht die Directoren der Ccn- tralbehörden durch Verleihung des Präsidententitels auch im Functionsgehalt von 500 auf 1000 fl. erhöht werden könnten.

Reg.-Comm. Voll Pracht: Der Ministerialdirector sei nach seiner Stellung auch im Gehalte den Präsidenten der andern Centralbehörden gleichzustellen. Für Stellen, wo ein Director oder ein Präsident angestellt werden könne, gehe allerdings der Vorschlag des Entwurfs dahin, einen Präsiden­ten bezüglich des Functionsgehalts um 500 fl. zu erhöhen.

Wirth: Wenn die Versammlung sich überhaupt für einen Ministerialdirector entschieden habe, so müsse sie ihm auch den entsprechenden Gehalt verwilligen. Der zweite Theil des Antrags von Heydenreich sei um desto weniger zu em­pfehlen, weil dadurch der Regierung jede Gelegenheit genom­men würde, die Directoren an den Hofgerichtcn im Gehalte zu verbessern.

der Kabale ischt," er schien aber doch das Stück zu begreifen, denn er folgte dem Gang der Dinge mit dem äußersten Interesse und der Onkel hatte Mühe, seine lebhaften Aeußerungen zuruckzuhaltcn. AlS aber gegen das Ende deS Stücks der Hofina rfchall in der Scene mit Ferdinand in 'einer ganzen Erbarm ichkcit rastand, da wurde'er am Ende so ausgebracht, daß er Ferdinand mit schallender Stimme zu­rief:Bach' (versetze) cm ocs, bach' cm oes." DaS ganze Haus brach in ein jubelndes Gelächter aus, die gestörten Schauspieler selbst konnten sich des Lachens nicht enthalten, die Polizei wollte einütjreiten und den Störer verhaften, der regierende Herr aber, der sich vor Lachen den stattlichen Bauch halten mußte, befahl ihn ruhig zu lasten und hoffte auf weitern Spaß. Der Johann jedoch war vereuzt über seinen unerwarteten Erfolg und verhielt sich still bis zum Schluß. Erst bei der Heimfahrt bemerkte er gegen den Onkel,S'st erst wohr, er hätt' ein oiS bacha foda.'

Einmal, als der Onkel besonders vergnüglich sich in Kinkheits- erinnerungen erging, fiel ihm auch des Nachbars Baste wieder ein, sein getreuer Freund , der ihm Hirschkäfer und Eichhörnchen gefangen und ihn so oft auf seinem Bock hatte reiten lassen.Muß doch hören, waS aus dem Baste geworden ist!" Mit einiger Mühe erfuhr er endlich, daß tr Baste in der Nähe seines Heimathorts als Drahtd nder und Korbflechter kümmerlich sein Dasein friste. Gut denn, der Basie wurde mit seinem HandwerkSgeräth zum Besuch auf's Schlößchen beschicken, man räumte ihm ein Schlafplätzchen ein und Tante Beate mußte alle Töpfe und Kacheln herbeisuchen, die irgendwie deS Einbands bedürftig waren. Da saß der alte Baste unter dem großen Hollunderstrauch, der den Eingang ins Schloß beschattet, band Geschirr ein und bickte uns rcparirte Körbe nach Herzenslust und lachte hell auf vor Freude, daß man's drei Häuser weit hörte, wenn sich der Hofrath je und je zu ihm setzte und ihn an ihre alten Bubenstückchen erinnerte. Dane- ben wurde er unter der Direciioii der Tante mit Speise und Trank reichlich verpflegt. Es war verwunderlich anzusehen, wie daâ einge­rostete Gesicht deS Alten wieder gelind und beweglich wurde, er sah um zehn Jahre junger aus, als er nach vier Wochen wieder heim« kehrte, schon beglückt durch eine Einladung aus'â nächste Jahr. Wie­der daheim, meldete er sich alsbulv bei Maier, dem Stundenhalter (rem Leiter religiöser Privatversammlungen), und bat um Aufnahme in die Versammlung, wie er denn auch von Stund an fleißig zur Kirche ging.Aber Baste", fragte ihn der Maier erstaunt,wie ist das so schnell gekommen? es hat mich seither oft betrübt, daß Zhr