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Die Nassauische Mücmeiae Zeüung klsèeini, Sonn- auSaenumme», tâg' (-ich Preis! vierieijahri» für Saiesbaden und den Thurn und Taris',chen Pviii-eznk 2 fl., fpr.lt 2 fl. 24 fr.

Uassamsche Allgemeine Zeitung.

Lkstkfluugen nehmen an in Wiesbaden die Crdkdinon : (Wilh. FriedrKb'jche Ducbhandlunfl, hangflaffe Nr 42,) answartS alle Pyssisiistaltrn. Inserate: die vier*

spaltiKe Petirzeile oder keren Raum 3 fr.

Wiesbaden. 1834.

^njEiffWM^^

Nr. 101.

Montag, 1 Mai.

LNW

Aus der zweiten Kammer.

t* Wiesbaden, 6. April. Bericht über die Berathung der Gesetzvorlage über C en l ra l or^a u is ati on in der ! Sitzung der zweiten Kammer am 1. u. 4. d. M., insbesondere über §. 7, vom Co nsistori nm. (Forts.)

Zu $. 7, vom Consistorium fährt Abg. Rau fort: ~

Von einigen Borrednern wurde auf andere beutLte Staa« teil, namentlich Bayern und Preußen hingewiesen. Die Ver- fassuilg der evangelischen Kircke ist aber, wie ich schon vorher bemerkte, in den einzelnen deutschen Staaten uickt eine und dieselbe; ebenso ist der modus, nach welchem die Besoldungen der Kirchenbehörden entrichtet werden, je nach den besondern Landesverhältnissen verschieden. In Nassau dürfen nach der Verfassung unseres Herzogthnms und dem bisherigen Herkom­men, wie das landesherrliche Edict vom 9. October 1827 ausdrücklich erklärt, kirchliche Bedürfnisse nicht aus den allge­meinen Landessteuer - Einkünften , sondern aus geeigneten be-z sonderen Fonds und Einnahme-Quellen gedeckt werden. In Bayern aber beziehen die Consistorialräthe Gehalte und Func­tionszulagen aus der Staatscasse. Bayern hatte schon in 1817 mit dem Heil. Stuhle ein Concordat für die katholische Kirche abgeschlossen und aus Staatsmitteln die Bisthumsdota- tionen hergegeben. ES säumte nicht, auch für die kvange. lische Kirche aus denselben Mitteln die Gehalte der Consi. storien zu bewilligen. Am 26. Mai 1818 wurde das Edict über die innern kirchlichen -Angelegenheiten der protestantischen Gesammt-Gemeinde in dem Königreiche Bayern erlassen. Nach diesem wurden drei Consistorien, in Ansbach, Bayreuth und Speier, sowie ein Oberconsistorium zu München errichtet. Letzteres besteht aus einem Präsidenten, aus vier geistlichen Oberconsistorialräthen, aus einem weltlichen Rathe, aus dem nothwendigen Unterpersonal mit Einschluß eines Reckuungs- verständigèn zur Superrcvifion der Pfarrrechnungen rc. Die Dotation der Consistorien erfolgte also nicht in einem Para­graphen der Centralorganisalion, sondern in einem Berfas- sungSgesetze für die evangelische Kirche; sie erfolgte schon 1818 in einem Lande, dessen Bevölkerung überwiegend katholisch ist; und sie wurde bewilligt von einem katholischen Fürsten als ein Act der Liberalität zum Vortheile der Minderzahl seiner Unterthanen, welche sich zu einem andern Glauben bekennen.

Auch in Preußen wurde ein Oberkirchenrath errichtet gleichfalls durch ein besonderes Gesetz. Demselben wurde die Stellung einer reinen Kirchenbehörde, nicht aber eines Gliedes . der Centraiorgauisatiou angewiesen. Schon 30 Jahre früher hatte der evangelische König die in der Bulle de salute ani- marum genannten BisthnmSdotationen aus Staatsmitteln, mit welchen die e i u g ez o g e n en K i rch en güte r ver­einigt worden, bewilligt. AuS der Staatscasse waren in 1823 durch eine Cabinetsordre 200,000 Thaler zur Ver­besserung der äußeren Lage der Geistlichen und Schullehrer bewilligt worden, und zwar zunächst um die durch Aufhebung der Steuerfreiheit entstandenen Nachtheile zu beseitigen. Von diesen wurde 1824 die Summe von 73,527 Thlr. zur Doli rung der BiSlhümer verwendet. Als das Gesetz über die Dotation deS OberkirchenratheS den Kammern zu Berlin vor­gelegt wurde, ertheilten sämmtliche Katholiken ihre Zustim­mung. Die Erwartung aber, daß die Kammern auch die im Interesse der katholischen Kirche gestellten Anträge annehmen würden, wurde nicht erfüllt. Dagegen verlangte schon am 4. December 1851 der neu errichtete Oberkirchenrath weitere Zuschüsse aus Staatsmitteln und zwar vorläusig nur jährliche 274,000 Thlr., ungerechnet die für die Ausstattung der kir» chenregimentlichen Behörden und der Consistorien erforderlichen Fonds. Das Staatsministerin»! selbst schlug die Bedürfnisse B?«^ ------bimwtwy^^--^^^^

* Erinnerungen aus der guten alten Zeit.

(äoitfc^ung.)

V.

Das Schlößchen in S.

Wir mögen es uns testeten oder nicht, wir alle haben ein aristo­kratisches Element in uns, wie freisinnig wir auch von jeher gewesen oder durch die neue Zeit geworden sein nieten. Nicht allein eine Art von Rangstolz, der sich auch in d u Mruntersten Schichten der Gesellschaft nicht verliert, und der durch kein Lor- und kress Nachpar- lament abgeschafft werden kann, ein Rangftolz, der den Schuster, der neue Stiefeln macht, mit der souveränsten Verachtung auf den Flick­schuster, die Stubeiimagd mit gnädigster Herablassung auf eine Stall- magd blicken läßt; »ein, eine gewisse Bewunderung und Vorliebe für das Hohe und Vornehme zeigt sich selbst ^lei Kindern so frühe, dost sie unmöglich nur eingelernt sein kann. So hat mich als Kind das Bewußtsein ganz glücklich und stolz gemacht, daß ich einen Groß- ontel habe, der,in einem Schlößchen wohne, und also, wao ich mir unzertrennlich davon dachte. eine Art von Ritter oder Baron sei.

. Später eifuhr ich nun freilich, daß der Großonkel nur ein bürge» und Beamter der adeligen Herrschaft war, der das Klößchen, das er bewohnte, zugehörte. DaS Schloß selbst, das mir 3"bfSrifi ritterlicher Herrlichkeit erschienen war, stellte sich mir nasser als ein verrauchtes altes Gebäude dar mit engen winklichen Zimmern. Diese Enttäuschung hatte jedoch wenig zu bedeuten, denn aus dem alten Schlößchen und seinen Erinnerungen ruht ein Zauber, su kesne Zeit zerstören kann. Was bereutet cs, ob der Großonkel er» Ritter oder Graf war, oder bürgerlich? Hatte er doch einen urstlichkn Sinn, wo es galt, Fröhliche zu machen, und kein könig- ichkS (schloß wird sich rühmen säumn , so viel frohe und glückliche eeiilchen beherbergt zu haben, wie das unscheinbare Schlößchen in S.

Schlößchen selbst, obgleich alt und , verwahrlost und durch- Gi-iu' ^ ^inem Styl gebaut, hat doch seine eigenthümlichen Reize.

plätschernde Brunnen in dem stillen Hof in dem immer ."^ 8ckche lustig herumschwammen, hat etwas höchst Anziehcn- D>w'nmn5 mannigfaltige Gesträuch zu den Seiten des Eingangs, der off* den Hof in einen grünen behaglichen Obstgarten, die " n.terthümlichc Treppe und der Dorfbrunnen im orsergrund,

zu 210,000 Thlr. an, und suchte hierdurch die Mebrforde- rung von 50,000 Thlr. für das evangelische Cultnsbudget zu begründen. Diese Mehrforderung wurde jedoch in der 2kn Kammer vielfach angegriffen und zwar meistens von jenen protestantischen Abgeordneten, welche keinen vorzugsweise pro­testantischen Staat anerkennen wollten. Man nannte es eine schwere Rechtsverletzung, wenn solche Kosten von sämmtlichen Staatsangehörigen getragen werden sollten. Die katholischen Mitglieder der Kammer stellten nun ihre rechtlich begründeten Forderungen, insbesondere verlangten sie, daß die beantragten 50,000 Thlr. paritätisch verwendet wurden. Die Kämpfe über Bewilligungen aus der Staatscasse zu kirchlichen Zwecken sind in den preußischen Kammern noch nicht beendigt. Die dortigen Vorgänge dürften ms gerade zur Warnung dienen. Wir haben um so weniger Ursache, die Gehalte für das Con- sistorinm aus der Steuercasse zu bewilligen, da auch zur Do­tation des Bisthums Limburg dieselben nicht in Anspruch genommen worden ist. Da übrigens einige Redner auf diese dingewiesen haben und auch eine unrichtige Dotativnssumme genannt wurde; so erlaube Ich mir, über dieses Verhältniß einige nähere Angaben mitzutheilen. Die Dotationssumme für das Bistbum Limburg beträgt nicht 25,000 fl, sie ist so g e- ring, daß der heil. Vater sie eine dolatio miserabilis nannte. Nach der Bulle Provida solersque soll die Dota­tion des Bisthums Limburg einen jährlichen Ertrag von 21,606 fl. abwerfen. Hierzu leistete die freie Stadt Frank­furt einen jährlichen Beitrag von 5000 fl. Die Herzog!. Domäne hat eine Rente von ca. 12,000 fl. hergegeben , wo­von aber über 1000 fl. an Zehulstcuern rc. abgingen. Die übrigen Summen müssen aH andern Mitteln gedeckt werden, oder werden in Wirklichkeit nicht vollständig gegeben. Unter obiger Summe sind namentlich auch die Besoldungen für diejenigen Domcapitularen, welche zugleich Pfarrer sind, enthalten. Bekanntlich müssen aber die betreffenden Pfarr- fonds fast allein die Sustentation der Domcapitularen bestrei­ten. Für den ersten Capitular, welcher zugleich Pfarrer zu Limburg ist, wurde bei der Abschließung, des Vertrages über die Bistbumsdotation der Gehalt zu 1800 fl. angenommen, in Wirklichkeit betrugen aber die Einkünfte der Pfarrei Lim­burg, gemäß der Pfarrrechnung von 1820 nur 1466 fl. 36 fr.

Der dritte Capitular, der zugleich Pfarrer zu Dietkirchen ist, sollte gleichfalls 1800 fl. und freie Wohnung erhalten. Diesen Gehalt bezieht er aber nicht vollständig, obgleich die »Wohnung veranschlagt ist. Dsß der Pfarrer zu Dietkirchen nach der Pfa rrdotat i o n surkund e verpflichtet war, einen Caplan zu halten, - urd» ^uz übersehen, und bis heute ist diese Angelegenheit noch nicht geordnet.

Wie unzureichend durch die Bisthumsdotation für die kirch­lichen Bedürfnisse gesorgt wurde, können Sie aus Folgendem entnehmen. Aus der Dotationssumme kann nur ein Netto- Ertrag von 600 fl. für die bischöfliche Canzlei verwendet werden. Von diesem werden bestritten

der Gehalt des Canzlisten....... 500 fl.

der Gehalt deS Pedellen . ..... 370

Demnach verbleibt ein Deficit von .... 270 fl.

Hiezu kommen noch die jährlichen Ausgaben für die Canzlei- bedülfniffe im geringsten jährlichen Durchschnitte von 750 fl., so daß ein jährlicher Zuschuß von 1020 fl. aus dem katho­lischen Centralkirchenfonds zur Bisthumsdotation geleistet wer­den muß. Unter dieser Summe sind die Kosten für Amlsrci- sen u. dgl. noch nicht einbegriffen.

Auch für das Bischöfliche Seminar muß der katholische Centtaikirchensouds jährlich ungesähr 1000 fl. zuschießen. Die Dotation beträgt nur 1500 fl. Hierzu kommen 540 fl. Zinsen aus dem Legal des Weihbifchoss Heimes. Diese Einnahmen

um den sich immer zahlreiche Ortsbewohner gruppiren, gestalten es zu einem ansprechenden Bild niederländischer Schule. Die Zimmer, obschon unregelmäßig und durchaus nicht elegant, hatten so trauliche Ecken und verborgene Treppen, daß man immer neue Entdeckungen darin machen konnte.

Das lieben und die Seele des Hauses war aber der Großonkel selbst. Er gehörte zu den glücklichen Menschen, denen cs vergönnt ist, jung zu bleiben bis an'S äußerste Lebensziel; nicht auf die für andere so peinliche Weise, wo man das äußere Schattenbild der Jugend fest- halten will noch in grauen Haaren, uns"durch jugendliche Gcbcrren, Theilnahme an jugendlichen Belustigungen u. f. w. zur lächerlichen Earricatur wird. Rein, es war die rechte, unverwelkliche Herzens- jugrnd, die Licht undârme ausgoß auf ihre ganze Umgebung. Ich sehe ihn noch, den alten freundlichen Mann, wie er oben in der Er- kerstube saß, dem gewöhnlichen Wohnzimmer, zu dem der Weg durch eine ungeheure Küche führte, die nicht im Gebrauch stand und wohl vormals als Prunkkuchc gedient hatie; wic er für jeden Besucher einen herzlichen Willkomm und einen fröhlichen Scherz hatte. Er war ein feiner Mann, der Großonkel, und hatte noch die Formcn altfränkischer Höflichkeit, das schönste Erbtheil der Rococozeit. Aber diese Höflich­keit kam vom Herzen, aus einem Gemüthe , das keiner Seele wcpc thun konnte; darum war eS Jedermann wohl um's Herz dabei, man fühlte sich in einer heitern Atmosphäre, in dir fein unfreundliches Element einbringen konnte.

Willkommen' war im Schlößchen Jedermann und zu jeder Zeit. Es war das Paradies der Kinser, die in dem alten Haus, in den obstreichen Gärten einen unverkümmerten Tummelplatz fanden und für welche Tante Hanne jederzeit noch Süßigkeiten in Bereitschaft batik. Wo halte der Osterhase reichlicher gelegt, das Christkind schöner beschcert als in S.? In jeder der zahlreichen Familien, die im Schlößchen ihren Mittelpunkt hatten, bewahrt man noch etwas von den Herrlichkeiten, mit denen die Kinderwelt in S erfreut worben war, als Reliquien aus der guten alten Zeit des Schlößchens.

Es war das erste Reisczicl jedes neuen Brautpaares in der Fami­lie, da man stolz war, dem neu aufgcnommcnen Glied die Freuden einer Familienhcünath zu zeigen, wie wobl wenige Geschlechter feb einer rühmen konnten. Es war die Hcimath ber Jugend, wo die Studenten ber Familie sicher waren, fröhliche Ferien zu erleben, wo die jungen Mädchen sich erholen durften von Waschen, @arü narbeitcii und all den Geschäften, die man dazumal noch von einer erwachsenen

betragen also 1940 fl., die Ausgaben aber gegen 3000 fl. Die Seminare zu Mainz und Trier hatten so bedeutende Fonds, daß weder die Geistlichen noch die Laien zu deren Un­terhalt beantragen brauchten. Ihre Güter sind aber eingezo­gen und es ist kein genügender Ersatz geleistet worden.

Gewiß ist die Dotation des Bisthums Limburg eine sehr mangelhafte zu nennen. Gleichwohl ist die Dotation nicht ganz vollzogen worden; denn noch fehlen die für die Domherrn- Pfarrer bestimmten Vicare. Ist das Personal des Domcapi- lels nur aus wenigen Personen zusammengesetzt, und ist in der Dotation für ein Bischöfliches Ordinariat gar nichts vor­gesehen worden, so muß das Bedürfniß einer Vermehrung des Personales an dem Ordinariate um so fühlbarer werden, wenn noch länger die erwähnten Domherrn ihre Pfarreien selbst verwalten sollen. Lei einem so unzureichend besetzten Collegium müßte doch der nöthige Fonds disponibel gestellt werden, um die erforderliche Anzahl von geistlichen Räthen zu besolden. Dieß ist um so nöthiger, da man wohl nicht au- nehmen kann, daß jedes Mitglied des DomcapitelS bis an sein Lebensende gesund und arbeitskräftig ist. Für jedes andere Collegium ist schon deßhalb besser gesorgt, weil die' durch Krankheit oder Alter dienstuntauglich gewordenen Mitglieder Pen­sionen erhalten, und dann frische Kräfte an ihre Stelle treten. Unsere Bisthumsdotation ist aber so gering, daß aus ihr nicht einmal, wie es doch überall üblich ist, ein Bischöflicher Cap­lan oder Secretär besoldet werden kann. Auch für diesen muß der katholische Centralkirchenfouds in Anspruch genommen werden.

Aus diesen Gründen habe ich den Eventualantrag gestellt, für den katholischen Centralkirchenfouds einen Beitrag auS Staatsmitteln zu bewilligen, im Falle §. 7. angenommen wird. Sie haben beschlossen, diesen Antrag jetzt nicht mehr zuzulassen. Dies wird mich aber nicht hindern, ihn nach der Annahme des Gesetzes über die Centralorganisation in der ersten Sitzung wieder vorzubringen. So fordert es die Gleichberechtigung. Diese ist bisher schon dadurch verletzt worden, daß die Kosten für die evangelische Kirchenverwaltung, sowohl die Besoldun­gen, wie die Canzleikosten aus der Staatscasse bezahlt «er­ben, sofern nämlich die Landesregierung oder die Ministerial Abtheilung deS Innern gedachte Verwaltung besorgte. Die Katholiken aber mußten Beiträge geben zu ihrem Centralkir­chenfonds, damit ein Theil der kirchlichen Verwaltungskosten gedeckt wurde.

Zum Schluffe komme ich auf eine früher vernommene Aeußerung zurück, daß nämlich durch die Errichtung eines evangelischen ConsistoriumS nichts N^ues geschaffen, sondern eine Zurückführung zu dem früheren Zustande beabsichtigt werde. Ich habe schon mehrmals erklärt, daß ich weder gegen die Errichtung noch gegen die Dotirung dieser Kirchenbehörde etwas einzuwenden habe, wenn nur nicht die Katholiken da­durch zu Steuerbeiträgen genöthigt werden sollen. Unsere evangelischen Mitbürger brauchen auch keine Beiträge zu ka- tholischcn Kirchenzwecken zu leisten. Die übrigen Gründe für eine Nichtbewilligung aus der Steuercasse will ich nicht wie­derholen. Ich habe sie ausführlich angeführt und bewiesen, und sie sind nicht widerlegt worden. Die Katholiken des Her- zogtbums fühlen sich keineswegs verletzt durch die Errichtung eines evangelischen ConsistoriumS, und deßhalb werden sie sich auch nicht gegen dieselbe erklären; aber sie müssen verlangen, daß ihre Rechte dadurch nicht verletzt werden. Vor Allem ist der Grundsatz sestzuhalteu, daß Nassau ein paritätischer und kein evangelischer Staat ist. Die berzo^l. Regierung hat die­sen Grundsatz nicht eingehalten. Denn zu derselben Zeit, da sie die evangelische Conststorialverfassnng auf den früheren Standpunct zurückführen will, sucht sie das katholische Kirchen- regiment zu hindern, die ihm ursprünglich â wesentlich zu«

»Ä2..' 'H, - vx'.^iyu<-^^q^^-;^^^^ I T<'M IV« irawrCTWlIH!

Tochter verlangte; cs war der angenehmste AusMg für alte und junge Frauen, für die alten Herren und die geplagten GeschästSmän- ner, die dem Onkel verwandt oder befreundet waren, und die um den runden Tisch bei dem vortrefflichen Wein und guten Kaffee alle Le- beuslasten vergaßen im Gespräch mit dem immer heitern Mann, dessen ganze Vergangenheit nur ein uncrschèflicher Schacht ergötzlicher Bil­der schien.

In den Zeiten seiner allerbesten Laune stieg er immer zurück in die Erinnerung an bie unschuldigen Schelmenstreiche seiner Kindheit. Er ermüdete andere nie mit diesen Reminiscenzen, wie cs wohl sonst bei alten Leuten der Fall ist, reuen man nur aus Gefälligkeit zuhöri; er wuchs so hinein in jene Zeit, daß man selbst mit ihm zum Kinde wurde.

Die Mutter wollte ihn einmal nicht auf die Straße gehen lassen, bis er das Schwesterchen in Schlaf gewiegt.Ja, wann schläft es beim ?"Wann es die Augen zu hat." Als nun dieses ersehnte Resultat nicht alsbald erzielt wurde, klebte er dem Schwesterleiii mit Gummi die Aeuglcin zu und sprang mit dem besten Gewissen hinunter.Jetzt schläft's." Ein andermal hieß ihn die Mutter daheim bleiben, um auf den Schneider , der im Hause damit beschäf­tigt war, die aufblüDenbc Generation herauszusticken, Acht zu haben, daß er nicht Seide stehle. Aber der Jubel der Kameraden drang gar zn verführerisch herauf; da nahte er endlich dem Schneider mit der höflichen Bitte:Nicht wahr, Herr Schneider, Er ist so gütig und stiehlt meiner Mama keine Seide? Ich möchte so gern in den Hof." Als das obengenannte Schwesterlem gestorben war, hatte er sich unters Haus gesetzt und seinen Kameraden gegen ein Honorar von sechs Schussern die Erlaubniß ertheilt , das «chwesterlein auf den Kirchhof tragen zu helfen; seinem besten Freund aber gab er die Er­laubniß gratis, und biefer verhieß ihm gutmüthig :fei zukrieden, Gottfried, mein Luisle hustet schon laug ; wann die stirbt , darfst Du sie auch umsonst tragen." Einmal war in seinem elterlichen Hause ein hochangesehcncr Herr Vetter auf Besuch, den man zu beerben hoffte und mit aller nur denkbaren Ehrerbietung behandelte. Die Kinder betrachteten natürlich den gefeierten Gast höchst aufmerksam. Als die Familie sich setzte nach dem Tischgebet, das von allen stehend ver­richtet wurde, fing der kleine Gottfried an:Mama, warum hat denn der Herr Better so krumme Füß'?" In tödtlichster Verlegenheit nahm ihn die Mutier bei Seite, um ihm auf höchst fühlbare Weise begreif« lrch zu machen, wie unmanierlich er sich gegen den Herrn Vetter be-