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r Wiesbaden. 1834
Nr. 100.
Samstag, 29 April.
^ Aus der zweiten Kammer x^AkViesbaden, 6. April. Bericht über die Berathung dxr Gesetzvorlage über Ceiilralorganisatioii in der TtdüUA der zweiten Kammer am 1. u. 4. d. M., insbesondere über §. 7, vom Consistorium. (Forts.)
/«Nachdem die Abg. Schellenberg, Halbey, Reg.- Lomm. Vollprächt und Abg. Keim die in No. 97 d.
mitgetheilten Vorträge gehalten, sprach weiter
, Abg' Rau: Nachdem ich von den Herrn Vorrednern d» Vertheidigung des Regierungs-Entwurfes vernommen, er« lauhs ich mir, gegen einzelne Behauptungen derselben Folgen- d§S-zu bemerke«. Zunächst mache ich darauf aufmersam, daß die Hrn. Vorredner Beweise für die Hauptdifferenzpunkte gar nzcht vorgebracht haben. Ich muß daran erinnern, daß ich w^ep die Errichtung, noch die Dotirung eines evangelischen CrmßstoriumS bestritten habe. Wohl aber habe ich behauptet, daß das Consistorium eine rein kirchliche Behörde sei, und deßhalb so wenig wie der Papst und der Bischof in dem Metze für bürgerliche Verwaltung angeführt werden dürfe, und-daß rechtlich die Steuercasse eben so wenig zur Be- söldung des Conststoriums wie zur Dotation des BiSthums Limburg angezogen werden könne. Diese Behauptungen sind vop den Hrn. Vorrednern keineswegs widerlegt worden. — Her, Hr. Abgeordnete für Usingen erwähnte der früheren Eon- Morien, welche 10,000 fl. aus der Staatscasse bezogen, be- rHU aber die Umstände nicht, daß diese Consistorien nicht in einem Lande, sondern in mehreren F ürste n thüyrern ^itzzrten , deßhalb also größere Kosten verursachten, und daß ferner der Geschäftskreis jener Consistorien viel umfangreicher vM« weil mehr Gegenstände, namentlich Ehe- und Schul- sachM, welche jetzt der Landesregierung und den Gerichten MHewiesen sind, in ihr Ressort gehörten. Der Hr. Abgeord- »A, gibt zu, daß die Geistlichen, insbesondere die General- sMerintendeiiten Besoldungszuschüsse aus den Centralkir- chrnsonds erhalten, daß aber ein Kircheuralb 1500 oder i^QQ fl. aus der Staatscasse bezogen habe. Was soll nun hindurch bewiesen werden? Etwa ein Rechtsanspruch des evan- Mlifcheu Conststoriums an die Staatscasse? Keineswegs; im Gegentheile erhellt aus dieser Darstellung, baß die kirchlichen «Beworben aus dem Kirchenfonds und das Regierungsmitglied, welches über die kirchliche Angelegenheiten referirte, aus der Maatscasse besoldet wurden. Früher war auch ein katholi sisKer Kirchen - und Schulrath bei der Regierung angestellt -uKi «och jetzt ist ein Mitglied des Regierungscollegiums Sie« theilt in katholischen KirtbenaugelLgerchäL-s^aber die kalho- Sche Kirche ist weit entfernt, dieses als ein Glied des Kir- enregiments zu betrachten oder daher irgend einen Anspruch auf die Staatscasse zu machen. Wenn der Hr. Abgeordnete sagt,^ daß die Regierungsvorlage keine Neuerung, sondern eine èrückführung aus den früheren Bestand enthalte, so wieder- We ich nur, daß ich gegen diese Zurückführung nichts zu er- , innern habe, sofern ein evangelisches Consistorium errichtet und dotirt wird, daß ich aber eine Zurückführung auf den Htaudpunct des evangelischen Staates für eine Rechtsverlctz- :W erklären muß. Sowenig unter unseren jetzigen Berhält- Men ohne Rechtsverletzung ein Gesetz erlassen werden kann, daß in einer paritätischen Gemeinde die Bedürfnisse der evan- gelischen Pfarrkirche aus der Casse der Civilgcmeinde bestritten werden sollen, ebenso wenig können wir rechtlich einen Beschluß fassen, daß die Kosten des evangelischen Kirchenregi- Mnts aus der Staatskasse bezahlt werden sollen. Wenn übrigens au» der Staatskasse Besoldungszuschüsse für«die -.VMâtlilche Kirchenverwaltung von der Regierung bewilligt -worben lern sollten; so ist dieß nicht in Gemäßheit der Ber-
"^ Erinnerungen aus der guten alten Zeit. i , --------
(gottse^unfl.)
I Da» Bäschen hat ohne Widerspruch das Auto-da-fS vollzogen und ; 'Mter keine Versuche mehr gemacht, das Pfarrhaus zu modernisiren. Mderhaupt hatte die Urahne, deren Herz selbst ruhig geblieben oder wenigstens gar bald ruhig geworden war, wenig Nachsicht für junge Herzensträumc, und Vie Stieftochter, die so.. f) mit voller kindlicher ^hsfurcht an ihr hing, hat davon mit einiger Bitterkeit ein Beispiel i «Unter den durchziehenden Truppen, die im Pfarrhaus Quartier t ^Mnommen, ist einmal ein Herr von Strahlenau gewesen, so gar ein /schöner junger Mann! und so fein gebildet, so ernst und gefühlvoll, kein Anderer. Er hat mit Niemand im Haus so viel gesprochen, wir mit mir, und als er uns eines Abends ankündigte, daß er am Morgen abmarschiren müsse mit seinem Regiment, da war " rc^ ein DonnerschlUg ; ich wußte wohl, daß ich ihn nicht mehr » m ^bcn. Ich habe die ganze Nacht nicht geschlafen und e » ausgestanden, daß ich den Abschied nicht verfehlen soll. I war noch nicht auf, aber die Eltern und die Schwe- ■ ^^kn that der Abschied leid, und Jedes wußte etwas an aber konnte fast gar nichts sagen. Da schaute U ^ scharf an und sagte: „Christiane, ich glaub', b>ss ganz begeistert, geh nur auf den Acker die Erdbirn müssen ge- 1 ?"bm ich meinen Spaten und ging; wie mir's aber I / war, das kann ich keinem Menschen sagen. Draußen auf borte ich von weitem die Trompetenmufik, mit der sie ab« 1 >a mi* auf einen Stein gesetzt und geweint und ge« I z l.'^L^1 c mnn ganzes Herz ausweinen mögen ! den Strah- "'^!"" asskbcn Die Mutter selig hat's wohl gut datz â^ber das kann ich ihr roch in meinem Leben nicht verzeihen, I fie mich nicht tinmal Abschied nehmen ließ." 'fllbst r° ^^^ "«sach und fast unglaublich mäßig sie deutend."/' ^ssv sie üch aus dem Grunde, und es wurde kein be« t faaTL '^?". Nachbarschaft getroffen. ohne den Rath der geben Mâ5'"n ?^^°ai^°^ *™ sie natürlich in Pacht ?rer BeÄs' .?^'°" ?e sich vor, bis sie cS der ältesten Tochter bei K Ä übergab, da freute sie sich hie und da der Ruhr ^" b»>n vielbrwrgtrn Trrjben dahrim, da fchrtrb sie ihrr
fassung, säubern im Widerspruch mit der Verfassung geschehen. Ein solcher Vorgang könnte um so weniger begründen, da meines Wissens, in den jährlichen Budgets kein Ausgabe- posten für genannten kirchlichen Zweck in Anforderung ge- bracht wurde. Die weitere Behauptung, daß Consistorien in allen deutschen Staaten beständen, kann ich nicht als richtig bezeichnen. Die ConsistorialjuriSbiction wurde aufgehoben 1821 in Kurhessen, 1829 in Meiningen, 1830 in Gotha, 1848 in Hannover und Anhalt-Dessau. (S. Richter, Geschichte der evangelischen Kirchenverfassung in Deutschland §. 16.) Der Hr. Abgeordnete will die Regierungsvorlage auch mit der Hinweisung auf die eingezogenen Kirchengüter und mit den Verlusten, welche die evangelische Kirche jenseits des Rheines erlitten, noch weiter begründen. Zunächst entgegne ich, daß im Westphälischen Friedensschluß keine Bestimmung enthalten ist, durch welche den Fürsten die Dotirung der cvan- gclischen Kirchenverwaltung aus den sâcularisirten Gütern auf# erlegt worden wäre; die Fürsten erhielten diese vielmehr zur freien Disposition. Moser sagt hierüber in seinem Buche von der Deutschen Religionsverfassung, 1. B., 9. Cap. 6. 15: „Wegen der geistlichen Güter haben sich die Evangelischen Stände bei Gelegenheit geäußert: 1) Sie müssen bei der Ordnung, wie es jeder Landesherr mit denen eiuge- zogenen geistl. Gütern gemacht, belassen averden; die Evangel. Stände richten sich mit geistlichen Gütern und Einkünften ihrer katholischen Unterthanen präcise nach dem anno regn- lativo." Ueber die Verwendung der genannten Güter hatte also der Fürst frei zu bestimmen. Dagegen wurde bei der in 1803 erfolgten Säkularisation der Fürsten die ausdrückliche Bedingung gesetzt, daß sie einen Theil zu katholisch kirchlichen Zwecken verwenden müßten. Wäre es nun recht und billig, wenn die Katholiken für eigene Kirchenbedürfnisse Steuern erheben und auch noch für das evangelische Kirchenregiment Beiträge zahlen sollten? Die Katholiken, welche ehedem Kurmainzische und Trierische Unterthanen waren, und weder für das Domcapitel, noch für das Ordinariat Beiträge zu geben brauchten, mußten eine solche Belastung für doppelt unrecht finden. Wenn Moser vor dem Jahre 1803 1. c. (4. Cap. g. 11) sagt: „Von Rechtswegen soll die Religionsaaberung einer Landesherrschaft keinen Einfluß aus ihre Unterthanen haben", so finden diese Worte — nach dem Reichsdeputa- tioushauptschlusse von 1803 und nach der deutschen Bundes- acte— auf die Katholiken Nassaus eine größere Anwendung.— Besonders auffallend ist die mit der Hinweisung auf das an Frankreich abgetretene linke Rheiunfer vcrsuchte.JLegrüaduua. Wie, die Katholiken ssölle'n verpflichtet sein, die evangelische Kirche für die damals erlittenen Verluste entschädigen zu helfen? Haben die Katholiken den Untergang des deutschen Reiches verschuldet? Oder haben sie aus diesem beklagens- werthen Ereignisse irgend einen Vortheil erlangt? Waren es nicht vielmehr deutsche Staatsmänner, welche den Fürsten schlechten Rath ertheilten, die Trennung der einzelnen Reichs- länder und den Untergang des ganzen Reiches herbeiführten. Die katholische Kirche Deutschlands hatte mit Frankreich keinen Krieg geführt; sie aber mußte die Opfer hergeben, mit welchen die französische Republik die deutschen Fürsten ent- schädigte. Welcher Rechtstitel kann nun daher für die evangelische Kirche in Beziehung auf die Steuerbeiträge der katho lifchen Unterthanen hergeleitet werden? Der Hr. Abgeordnete für Hadamar bemerkt, daß in 1852 und 1853 die Mehrheit beschlossen habe, daß die Kosten für-den evangelischen Kirchen- feuat auS der Staatscasse zu entnehmen seien. Kann hiermit wohl die Rechtlichkeit einer Anforderung für das Con- fistorium bewiesen werden? Es ist wahr, daß die Gegner be- haupteten, eine solche Forderung sei durch kein Gesetz begrün-
historischcn Notizen, ihre Bibelstuvicn, ihre Auszüge nieoer und kam- melte ihren Sinn aus all den Stürmen, die die Welt erschütterten, zu tiefem innigen Versenken in den Quell aller Ruhe, und mit be« sonrers klarem Auge und frischer Seele kehrte sie wieder in ihr unruhiges Haus zurück.
Sie bekam genug einzutragen in ihren Kalender, die gute Urahne, und die Zeit wäre ihr fast über den Kopf gewachsen. Die französische Revolution, Napoleon, Deutschlands Schmach und seine kurze Herrlichkeit warfen ihren rothen Fackelschein in ihren stillen Abendhinnuel.
Kriegszüge überschwemmten das Land, Franzosen, gleich ungebeten als Freunde wie als Feinde; einmal war schon dem Dörficin, das die hohe Brandschatzungssumme nicht erschwingen konnte, Plünderung gedroht, der Urgroßvater, der Dank seiner Hofmeisterlaufbahn der französischen Sprache mächtig war, errettete es durch einen Brief, worin er den Offizier „pour la gloire de la nation fran^aise“ be« schwöit, de« DörfleinS wegen seiner, eines Greisen und seiner alternden Gattin zu schonen DaS Dorf wurde glimpflich behandelt, und das Pfarrhaus bekam eine Sicherheitswache. Das Concept dicsts Briefs wird als Andenken der Errettung noch in der Familie bewahrt.
Es wurde ihr noch die Ehre und Freude zu Theil, den Held seiner Zeit, den Erzherzog Karl, auf dem Zug nach Frankreich unter ihrem Dache zu beherbergen; der Prinz soll herzlich gelacht haben, als sie ihn, um ja gewiß des schuldigen Respects nicht zu verlegen, mit Ew. Majestät anredete.
Eine höfliche Frau ist die Urgroßmutter überhaupt gewesen, voller Rücksichten gegen Anwesende und Abwesende, höchlich besorgt, Jedermann seinen gebührenden Rang und Titel zu lassen und Niemand Anstoß ober Aergerniß zu geben.
So führte sie, unter äußern Stürmen und innern Frieden ein und dreißig Jahre lang ihre zweite Ehe; die Töchter alle waren, wie sie rühmt, glücklich und ehrenvoll versorgt, die Söhne in Amt und Wür, den, das Vermögen hatte sich trotz der Kriegslasten und Theuerungen bedeutend vermehrt, und so konnte ihr Mann , als ihn ein schneller Tod abrief, beruhigt über seine irdischen Angelegenheiten die Augen schließen.
Die Urgroßmutter zog nun zu ihrer ältesten Tochter und lebte hier im Herzen des Landes: der verehrte Mittelpunkt, um den sich Kinder und Enkel sammelten, der Kinder höchste Autorität in zeitlichen und geistigen Angelegenheiten.
Ein schwerer Fall in den Keller brachte sie um ihre bi# dahin so
bet. Sollte es nun eine Consequenz dieser Behauptung fein' daß ich den Regierungsentwurf annehmen müsse.
Ich habe damals ebenso wie heute erklärt, daß ein Con- fistorium keine Staatsanstalt sei und keine Dotation aus der Staatskasse erhalten dürfe. — In Bayern und Preußen find allerdings, wie behauptet wurde, protestantische Oberconfisto- rien oder Oberkirchenräthe errichtet, aber aus derselben Kasse dotirt worden, aus welcher die katholischen BiSthümer ihre Dotation erhalten. Ich habe nichts dagegen, wenn auch in Nassau ein Consistorium als Kirchenbehörde errichtet und aus demselben Fo.nd» besoldet werden soll, auS welchem da» Bisthum Limburg dotirt wurde. Der Herr Regieru»gScommis- sär legt das Hauptgewicht auf den Satz: Die Consistorien seien nie rein kirchliche, sondern fürstliche Behörden gewesen, daher der erforderliche Aufwand auS der Landeskasse bestritten worden. Den Beweis für diese Behauptung hat er aber nicht geführt. Das Gegentheil habe ich ziemlich ausführlich nachge. wiesen. Damit ist der Herr Commissär einverstanden, daß die innere Organisation der Behörde selbst ein Gegenstand sei, der von den Landesherrn allein abhängt. Dagegen wende ich nichts ein, wenn da« Consistorium eine reine Kirchenbehörde sein soll; würde es aber als eine StaatSkirchenanstalt errichtet, so müßte der Landtag auch über die Einrichtungen der- selbrn berathen. In mehreren deutschen Staaten ist diese Mit- berathung in bet Verfassung gegründet. Verfassungsmäßig an« erkannt war im Jahre 1846 eine solche Theilnahme der Stände in Holstein, Lauenburg, Mecklenburg, Coburg-Gotha, in Churhessen, Sachsen und Hannover (S. Richler Lc. g.16) Ein solches Recht wünsche ich nicht für die Nasfauische Stän- deversammlung, aber ich räume auch der Regierung nicht daS Recht ein, uns zu sagen: In die innere Organisation deS Eonsistoiiums habt ihr euch nicht zu mischen, ihr müßt aber die Gelder aus der Staatscasse'bewilligen, welche wir von euch fordern.
Wenn der Hr. Abg. für Dillenburg erklärt, daß er sich nicht mit solchen Vorräthen von Beweismitteln versehen habe, wie ich, so kann ich nur mein Bedauern äußern, daß er die Sache nicht für so wichtig gehalten hat, wie sie es verdient und deßhalb die nöthige Vorbereitung unterließ. Wenn es ihm nun jetzt vorkommt, als ob sich die Sache nicht so verhalte, wie ich sie dargestellt und als ob die Gefichtspuucte verschoben worden, so ist auf so allgemeine Behauptungen gar nichts zu erwiedern. Ich könnte nur fragen: Was ist irrig dargestellt? Welche Gesichtspuncte sind verschoben? Dahin gehöre, meint der Herr Abgeordnete, die Behauptung, der katholische Centralkirchenfond sei nur aus katholischen Mitteln gebildet worden. Ich habe noch mehr behauptet; denn ich sagte, daß er so ungenügend auS den eingezogenen Kirchengütern dotirt worden sei, daß die katholischen Geistlichen mit beb enteilten Abgaben für denselben fortwährend belastet würden. Ist das etwa eine irrige Darstellung? Einen Vergleich zwischen dem katholischen und evangelischen Centralkirchenfonds konnte ich nicht ausführlicher anstellen, weil in den betreffen- den Edicten die einzelnen Capitalbeträge nicht angegeben find. Wenn in andern Ländern, wie in Bayern, ein evangelisches Oberconsistorium aus Staatsmitteln bezahlt wird, so find diese deßhalb noch nicht evangelische Staaten zu nennen. Dort gibt es andere Verhältnisse, insbesondere ist die Errichtung nicht durch einen Paragraphen der Centralorganisation bestimmt unt die Kirchenbehörde auch nicht für eine Staatsin- stitulion erklärt worden. Hierauf will ich später zurückkommeu. Nochmals muß ich wiederholen, daß ich der evangelischen Kirche nichts vorenthalte und daß lch gegen eine Dotation des Consistorium» aus denselben Mitteln, aus welchen dat Bisthum Limburg dotirt worden, gar nichts einzuwenden habe.
kräftige Gesundheit. Gebückt unD fast zu allen Gängen unfähig, saß Vie sonst so aufrechte uno kräftige Gestalt nun im Lehnstuhl. Aber ihr Geist blieb ungebrochen in seiner Frische unv Kraft, und die lautere Frömmigkeit, die den Grund ihres durch und durch klaren und wahren Wesens bildete, gab allem, was sie in ihrer einfachen natürlichen Weise sagte, eine tiefere Bedeutung.
Bald nahte ihr achtzigster Geburtstag, der als ein besondere« Familienfest gefeiert werden sollte, alle Kinder und Enkel von nab und fern sollten da sich um sie sammeln, alles, was ihr möglicherweise Freude mache» konnte, wurde ausgesucht und vorbereitet.
In ihr selbst regte sich immer lebendiger das Heimweh nach der Heimath, die da alles neu macht. Wie es oft bei alten Leuten zu geben pflegt, wandte sie sich jetzt mit besonderer Sehnsucht zu de» Lieblingsstellen ihrer Vergangenheit zurück. DaS war vor allem ihr liebes Hohenstein. Und nun ich ihr Sild gegeben so gut ich vermocht, wird es keine Entweihung sein, wenn ich ihre eigenen Worte wiederhole. in denen sie in ihrer schlichten Weise ihr Verlangen nach diesem stillen Aufenthalt ausspricht.
„Wie erfreulich wäre es vor mich gewesen. wenn ich mein liebe« Hohenstein noch einmal hätte sehen können. Leider ist eS zu spät, ich bin zu kraftlos. Es war mein liebster Aufenthalt in meinem Leben. ES war der Ort, wo ich allein ungestört die Güte und Allmacht Gottes am Besten bewundern konnte.
„Wie vergnügt war ich in der Erndte, wann ich mit der Sonnen Aufgang bei meinen Schnittern war und sahe den Segen Gottes. Wie vergnügt machte mich der Spruch, in dem es heißt: „vor dir wird man sich freuen, wie man sich freuet in der Erndte l" Aber wie traurig war es anzusehen, als die schönen Felder so arg von dem vielen Gewild verwüstet worden sind. Der Fürst, der ein Vater sei- ner Unterthanen sein sollte, nimmt ihnen das Brod von dem Munde hinweg. Wir hätten zu selbiger Zeit nicht so theure Zeit bekommen, wann der Fürst sich als einen Vater gezeigt. Nehmen doch alle Für- sten ein Erempel daran l
. Balsam war eS in meine Wunden, wenn ich an den Sonntagen, wo ich nicht,in die Kirche konnte, an meinem Saalfenster da« Gesang, das man in der Kirche im Dorf singte, nachfingen konnte.
„Wie freute es mich, wenn ich bei Hellem Mondschein auf den Feldern und Dörfern so eine Stille sah; da fühlte ich den Werth des Gesanges : „Nun ruhen alle Wälder." Bei Tag so viel Rennen, Laufen und Schaffen, bei Nacht lauter Stille. In meinem Bett hörte