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Wiesbaden. 1834.

Nr. 96

Dienstag, SS April.

Amtliche llachrichlcu

P.

«p leb.

Sag' ?ar< ssa- !-r. und

rIG ICH' Am 8?. ter, r.

60«

Se. Hoheit der Herzog haben den Major Nadou- ceur, Cbes deS sechsten Jnfantene.Battaillon, auf Ansuchen in den Ruhestand versetzt und den Kriegsschüler Sergeant Zoll mann zum aggregirten Uttterlieutenant im zweiten Va- taiQon zu ernennen geruht.

Se. Hoheit der Herzog haben den Rechner Tbeo- dor Schneider vom sechsten Bataillon zum Probator bei der Miuistcrialabtheilnng der Justiz und den JnstizamtSac- cessisten Keller zu Dillenburg zum Procurator bei dem da. sigen Hof- unb AppellationSgericht zu ernennen, den Justiz- amtSacccssisten Fuchs von Hachenburg an das Kreisamt zu Idstein und den Justizamtsaccessisten Freudenberg von S^. Goarshausen an daS Justizamt zu Hachenburg zu ver­setzen geruht. » .

Friedrich Christian Wirth von Usingen, Heinrich Tra- ve rS von Wiesbaden, Otto Sa r tori us von da, Eberhard tPAvis von Montabaur, Kilian Hillebrand von Limburg, Emil -Preußer von da, Ludwig Keller von Idstein, Theodor Dieffenbach von Breckenheim, Friedrich Wal­ter von Limburg, Georg Kirsch von Badems, Wilhelm Wehsarg von Westerburg, Gustav Wilhelmi von Diez, Heinrich von Langen von Königstein, August dAvis von Montabaur, Gustav Erlenmeyer von Langenschwalbach und Balthasar Linz von Montabaur sind in Folge der im Herbste vorigen Jahres stattgefundcuen theoretischen ConcurS- prüsung in die Zahl der geprüften Kandidaten der RechtS- nnb übrigen Staatswissenschaften ausgenommen worden.

Die Medicinalaecessisten Köpp zu Hochheim, Dr. Magde­burg zu St. Goarshausen, Dr. Pagen siecher unb, Dr. Rullmarin zu Wiesbaden und Dr. Wuth zu Straß- eberSbach sind als in der praktischen (zweiten) Prüfung be­standen angenommen worden. Sodann sind nach bestandener Plüfung in die Zahl der geprüften Candidaten der Phar- inacie: Wilhelm Hergt von Hadamar, Adolph Ricker boii Eltville u»b Christian Snell von Laufenselten ausge­nommen worden.

Seine Hoheit der Herzog haben den Medicinal- AittsststtN Köpp von Hochheim nach Biebrich gnädigst ver- setzt, den Forstcandidatcn Andree von Brandoberndorf zum Accessisieii bei der Oberförstern Wehrheim, den Bau- Accessistcu Moritz zum Aeeessisten bei der Kreisbaumeisterei Wiesbaden und den bei der CorrectionshauSbirection zu Eber- bach angestellten Akkessisten Schaus zum Rccepturacccjsisteu in Langtnschwalbach gnädigst ernannt.

Höchstdieselben haben die Pfarrer: Westerburg von Oberwallmenach nach Laufenselten, Melior von Dick- schied nach Oberwallmenach, Kurtz von Hadamar an die erste Pfarrei zu Marienberg, Schellenberg von Usingen nach Hadamar, Hegmann von Dachsenhausen nach Mas- scnbeim, Kurtz von Lorèbach nach Dachsenhausen, Koch von Wörsdorf nach Klingelbach, Hatzfeld von Breitscheid nach Wörèdvlf zu versetzen, den Pfarrvikar Wenzel von Kemel zum Pfarrer in Dtckschied, den Caplan Herdt von Ober- liederbach zum zweiten Pfarrer in Usingen , den Caplan Cuntz von Grävenwiesbach zum Pfarrer in LorSbach, den Pfartvicar Bickel von Laufensellcn zum Pfarrer in Breit­scheib, den Pfarrvikar Mencke von Marienberg zum Caplan in Montabaur, den Pfarrvikar Cuntz von Klingelbach zum Caplan in Grävenwiesbach , den Canvidaten Wilh. Müller von Weilburg zum Caplan in SelterS, den Candidaten Carl Müller von Weilburg zum Pfarrvikar in Kemel zu crneip

Erinnerungen aus der guten alten Zeit.

eilig li-h- richl itb/ chs«l ti-n adi' S. tust

(Forlsettunft.)

Der Herbst ist der eigentliche Schwabcnfrühling. DaS lasse ich mir nicht nehmen, so absurd es Hingen mag. Es steht dies gewiß im Zusammenhang mit der Sage, daß dem Schwaben der Verstand erst mit dem v erzigsten Jahre komme. W.r Schwaben haben zwar recht frühlittgswarme Herzen uno können gar schöne Leirzgedrchtc ma- che» mit Den verpönten Reimen: ziehen, b üben, Rose, Schoße, Mai frei oder Treu; auch will ich dem Mai gewiß nichts Schlechtes nach- reden, aber das muß ich roch im Vertrauen sagen, daß ich im Schwa­denland selten einen Frühling erlebt habe, in dem die Kirschenbluthc nicht erfroren und die Aepfelblüthe nicht verregnet worden ist

Früdlingslust, rechte allgemeine volle Frühling-lust paßt für ein südlich Volk, Dessen milder Boden ohne Müh und Arbeit seine Fruchte spencet. Was aber weiß unser Landmann von Maienwonne und Blüthenlust, der eilen muß, feinen Dünger auf Pie Wiese zu bringen, j und dessen Wintervorräthe zu Eure sino. Auch Die lieben Kinberleln, | die man in Frühlingslildern und Liedern im Ringeltanz auf den, p Nasen abbildet, sino des Beilchenpflückcns gar bald satt, und seufzen I nach der Zeit der materiellen Raturergüffe : Der K rschen. Praumen und Birnen. Aber wie gesagt, ich bitt weit entfernt, dem Frühling zu nabe zu treten mit oem ich persönlich stur intim siebe, nur das müßt ihr mir zugeben, daß das erst rechte Freude ist, an der Jung und Alt, Reich und Arm Theil nehmen kann, wo von allen Hügeln Schüsse knallen und Schwärmer glänzen, wo Der Segen vom Himmel auch Die härtesten Herzen mildthätig gemacht hat, und wo der ärmste Bettelknabe doch mit ein Paar Aepfeln im Sack an einem Raine liegen und sich einen schönen Abend machen kann mit einigen halbaus- fltbrannkn Fröschen, die er von einem Herbslfestc erhascht hat.

Es gehtinHerbst" ist ein schwäbisches Trost- und Eutschuldigungs- wort bei keinen Mängeln, in die man sich mit Humor fügen muß, Las selten feine Wukung verfehlt. Per sieht auS, als ob ihm der

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herbst erfroren wäre", bezeichnet einen hohen Grab von Trübsal uno Niedergeschlagenheit; kurz, der Herbst ist der rothe garen, Der sich berch's Dwwabenleben zieht, Darum laßi's euch nicht zu viel werden, wenn in Diesen Bilder» der Herbst eine häufige Rolle spielt.

, Macht mir nicht den Einwurf, daß in einem großen Theil von Schwaben keine ober saure Trauben wachsen, Herbst muß doch sein!

neu und dem Candidaten Michel von Usingen die Ver­waltung der Pfarrei Oberliederbach zu übertragen geruht.

Der von Seiten Seiner Kaiserlichen Hoheit des Erzher­zogs Stephan erfolgten Präsentation des Pfarrvicars Stahl von Eppenrod zur Pfarrei Dörnberg ist die landesherrliche Bestätigung ertheilt worden.

Schulvicar Sohn zu Clarenthal ist zum Lehrer daselbst, sodann sind die Schulcandidaten: Klein zu Breckenheim, Giehl zu Herbornseelbach, Wittlich zu Niederbrecken zu Lehrergehülfen, Brumm zu Wüstems und Schmidt zu Namschied zu Schulvicaren an den von ihnen bisher proviso­risch versehenen Schulstellen ernannt worden.

Aus der zweiten Kammer.

t* Wiesbaden 6. April. (Fortsetzung der Berathung über 8. 7. vom Konsistorium.)

Rau: Ich erkläre mich für den Antrag deS Berichter­statters (auf Strich deS §. 7.) Nassau ist ein paritätischer Staat. Ich kann daher nicht zugeben, daß die Oberkirchen- behörbe für die eine Hälfte der Bevölkerung in dem Gesetze über die Ccntralverwaltuug aufgeführt wird, während von der Oberkirchenbehörde für die andere Hälfte keine Erwähnung geschieht. Wenn in diesem Gesetze für die Protestauten daS Konsistorium vorkommt , so müßte auch der Papst als sicht- bares Oberhaupt der katholischen Kirche, der Erzbischof von Freiburg als Metropolit der oberrheinischen Kirchenprovinz und der Bischof von Limburg als Oberhirl der katholischen Bewohner Nassaus in demselben Gesetze genannt werden. Ich bin jedoch der Meinung, daß weder die katholischen, noch die protestantischen Kirchenbehö.dcn in unsere Centralorgauijation gehören. Wir berathen hier ein Gesetz über bürgerliche Ler- waltung, nicht aber über kirchliche Angelegenheiten. Hüten wir uns wohl, beides mit einander zu vermischen. Ich weiß nicht, »b es im Interesse der evangelischen Landeskirche liegt, wenn ihre oberste geistliche Behörde zugleich eine Staatsbehörde ist, darüber habe ich auch nicht zu entscheiden; sicherlich weiß ich aber, daß Nassau kein evangelischer Staat und die evangelische Landeskirche nicht die Staatskirche Nassaus ist. Wäre Nassau jetzt noch ein evangelischer Staat, wohnten in dem Herzogthum nur einzelne wenige Katholiken, welche keine Gleichberechtigung., sondern bloße Duldung in Anspruch neh­men könnten; so würde gegen die Besoldung eines evange­lischen ConsistoriumS aus der Staatskasse nichts einzuwendcn sein. Die große Anzahl katholischer( Unterthanen, welche Nas­sau durch den Reichsdeputationsschlnü von 1803 «bieft, können aber gesetzlich nicht als blos Geduldete, sondern nur als Voll­berechtigte behandelt werden; ihnen müssen die Rechte, welche sie nach so langjährigem Herkommen gemäß dem Westphäli- schen Frieden besaßen, fortwährend verbleiben. Ferner darf die Gleichberechtigung, welche in den Accessionsacten zum Rheinbünde, sowie in der Deutschen Bundeèacte für Katho­liken und Protestanten ausgesprochen wurde, durch kein Spe- cial-Gesetz für einen oder den anderen Theil verletzt werden. Bisher sind die evangelischen Bewohner des HerzogthumS zur Zahlung der Kosten für das katholische Kircheuregiment auch nicht im Mindesten angezogen worden. Die durch den ReichsdkputationShanptschluß von 1803 zugesicherle Bisthums- botation ist erst im Jahre 1827 erfolgt und wurde auS einem sehr geringen Theile der aufgehobenen katholischen Kirchen- guter bestritten. Die LandeSsteuercasse zahlt aber zu dieser Dotation nicht den geringsten Beitrag. Soll nun für daS evangelijche Kirchenregiment eine Aenderung eintreten, so werde ich diese keineswegs beanstanden, sofern durch selbige die Gleich. bervHtigung nicht verletzt wird. Gegen die Gleichberechtigung

Die mit den sauersten Trauben jubelircn am lautesten, um die, so gar keine Haven , halten Kartvffclhcrbstc und putzen acht Tage zuvor schn ihre alten Pistolen und neuen Büchsen, um sie recht krachen zu lassen. , . .

Im Herbste allein sieht man keine neidischen und feine verhunger- ten Gesichter, im Herbst braucht keine Hand müßig ^u sein, du sich rühren kann, das kleinste Mädchen schneidet ihr üubthin mit Trauben, der kleinste Bube arbeitet mit een Füßen und lachl schelmisch hervor auS ter Butte, in der er auf uns Nieder tanzt. 3in Herbste zieht der fröhliche Bursche heim uno bringt ein frisches sieben in das ver- rostete Phllisterti-um kleiner ètäote.

Darum liegt für ein schwedisches Herz ein süßer, geheimnißvoller Reiz in dem Dust deS feuchten Herstnebelö. wenn er zum Erstenmale wieder sich in die warme Sommerlult wagt, eine Erinnerung an fröhliche Herbstnächte, wo aufloeernbe Zugendlust und süße Wehmuth wie Mondschein und Fackclglanz ihre magischen Lichter in junge See­len werfen.

Auch die drei Brüder hatten sich von ihren Knabcniahren an deS Herbstes gefreut. Sie hatten als Buden Versteckens in den Bütten gespielt und abwechselnd des Vaters Trauben zu Wein getreten, von denen sie zuvor im Geheim reichlichen Zehent.» gezogen, sie hatten als Ètubenten um das looernoe gacMfcuer das Gaudeamus igitur angestimmt, nicht einmal den Onkel Christian ausgenommen, der so­gar an einem Herbstabend das Herz feiner nachmaligenFrau Lieb, firn" erobert hatre. So dachten sie denn als Männer:

So vab' ich's gehalten von Jugend an,

Und was ich als Ritter gepflegt und gethan,

Nicht will ich's als Kaiser entbehren.

Der Bürgermeister hatte sich den bestgelegenen Weinberg gekauft und ein schönes Lustoaus darin gebaut; da wurde denn der Herbst in Vergnügen nnD Herrlichkeit gefeiert, daß man wert und breit da­von sprach, und von den vormhmstenRegierungSherren", die dazu gebeten wurden, biS zu dem niedrigsten Schutzenbuben, der sich um die Behütung des Weinbergs Verdienste envotben, wußte In er zu rühmen von dem fröhlichen Abend und dem freigebigen Herren Bür­germeister. Auch der Onkel Christian, zu dessen Stelle ein schöner Weinberg gehörte, that ein Ueb-igeS f eS wurde ein Schinken ab ;e< sollen und Kâse angcrührt zu der Weinlese, ja es durfte sich jeder seiner Knaben ein halb Dutzend Schwärn er dazu anscbaffen.

Wie aber sollte der arme Heinrich den Herbst stiern in seiner

ist aber ein Konsistorium als Staats-Kirchenbehörde , wie eS in vorliegendem Gesetzentwürfe in Aussicht genommen ist. Gegen die Gleichberechtigung ist insbesondere' das Projekt, daß die Bisoldungen für die Mitglieder des evangelischen Konsistoriums aus der Staatscasie, also auch aus den Steuer­beiträgen der katholischen Bewohner deS Landes bezahlt wer- den sollen. Was man immerhin zur Begründung einer solchen Anforderung Vorbringen mag, es verstößt gegen die völkerrechtlich und gesetzlich garantirte Gleichberechtigung der Katholiken und Protestanten, weun ein Theil zu den kirch­lichen Bedürfnissen des anderen Theiles beitragen soll. Er­lauben Sie mir, auf die versuchte Begründung, wie ich sie in den Ausschüsien vernommen, etwas näher einzugehen.

Diejenigen, welche den Regierungs-Entwurf vertbeidigen geben vor, daß eS früher mehrere Konsistorien in Nassau ge­geben habe, daß diese aus Kosten der Staatskasse unterhalten Morden seien, daß ein Konsistorium jetzt wieder hergcsteüt und die deßfalsigen Kosten ebenso aus allgemeinen Mitteln bestrit­ten werden müßten, wie die Dotation des BiSthums Limburg, und daß die evangelischen Unterthanen auf die Zahlung dieser Kosten ein Recht hätten, weil der Landesherr ihr summus episcopus oder Kirckenhaupt sei.

Es ist wahr, daß eS früher in dem dermaligen Herzog­thum Nassau mehrere Konsistorien gab und zwar lutherische und resormirte. Diese bestanden in den Herzogthümern Nas­sau-Weilburg, Nassau-Usingen, Nassau Oranien, Sayn-Hachen­burg rc. Die Unterhaltungskosten für selbige Oderkirchenbe- hörten wurden auS allgemeinen Mitteln bestritten. Die ge­nannten Fürstenthümer waren aber evangelische Staaten, und Cassentpennungen wie sie später eingeführt wurden, waren ba^ malS noch unbekannt. Unter jenen Verhältnissen konnten aus der Staatskasse ebenso gut die Ausgaben des KirchenregimentS wie aus dem Localfonds einer evangelischnn Civilgemeinde die Unterhaltungskosten oer evangelischen Pfarrkirche bestritten werden. Zudem konnte der evangelische Landesherr auS den ihm durch den Wcstphälischcn Frieden zur freien Dispo­sition übergebenen Kirchen^ütern einen Theil zur Bezahlung der CultuSkosten verwenden. Diese Verhältnisse haben sich aber später bekanntlich geändert. Als die genannten Landes­theile zu einem Herzogthum Nassau vereinigt wurden, gin­gen die Konsistorien ein, und die neue Organisation übertrug die geistliche Verwaltung für die Lutherischen und Rcformir- ten, soweit die Gencralsuperintendenten nicht damit betraut wurden, der Herzogl. Landesregierung. Diese Organisation war schon vor der Eröffnung der ersten jèhjnbtverhiuinU .eillüMhrf. 8 WrL schvn^'tAP^ dir'Vereinigung zwischen der lutherischen und evangelischen Konfession in Idstein zu Stande kam, wurde bezüglich der geistlichen Verwaltung keine Ai'ord- nung vorgenommen. Dieselbe verblieb nach wie vor der Landesregierung. Da weder in dem Organijationsedicte, noch in den jährlichen Budgets Besoldungen für das evangelische Kircheuregiment vorkamen, so führten die Katholiken keine Be­schwerden. Die Mitglieder der Regierung besorgten ja die bürgerliche Verwaltung; ob sie theilweise auch noch mit evan­gelischen Kirchenangelegenheiten beschäftigt wurden, kümmerte die Katholiken nicht. Wenig.n nur mochte es bekannt sein, daß die Kosten der Bischöfl. Canzlei größtentheilS aus dem katholischen CeutralkirchenfoudS bezahlt werden, während der evangelische Centialkirchenfouds mit solch-n Ausgaben welche unvermerkt im Etat der Landesregierung vorkamen, nicht be­lastet wurde. Lag hierin eine Ungleichheit, so widersprach sie alleedingâ dem Grundsätze der Gleichberechtigung; sie wurde aber nicht gerügt, weil für das ev a nge l i s ch e K i r ch e n- regimeut keine besondere Ausgabe angeforder; wurde. Nach dem neuen Entwürfe verbleibt dagegen die

sandigen Refieenz, wo kaum Kartoffeln wuchsen? Wohl feroirte man an Der Hoscascl hie und da Trauben in Gewächtyäusern gezogen, aber wa» war das gegen eine Plaite voll heimischer Silvaner, Rotb- welsch und Muskateller? Die Schachtel bod erlesener Trauben, cie ihm Bruder Gottlieb einmal geschickt, waren auf den schlechten Wegen bei dem Mangel an ordentlicher TransporlgüegenhSit als ungenieß­barer Moss angekommen, sein Amt aber gestattete ihm nie, zur Herbst, zeit eine Reise in Die alte Heimath zu machen. Oa sprach er denn einmal seine Herbstsehnsucht recht wcvmuthig in einem Brief an den Bruder Bürgermeister aus, uno der wußie Rath zu schaffen.

Es war in einem gesegneten Herbstjahr, als der Oberconssstorial- rath eben mit seiner Frau beim Kaffee saß uno ihr vom schwäbischem Herbst erzählte, da kam ein plumper, schwerer Tritt die Treppe her­auf, und eine Derbe Stimme fragte:Sind der Herr Eoniessore da­heim?" Noch ehe er Nachsehen konnte, wer draußen sei, klopfte eS mit der Faust an die Thüre und Herein trat ein vierschrötiger Mann in Der wurtembergischen Bauerntracht, mit einem sogenannten Reff auf dem Rucken, das volloepackt war mit Schachteln , uno an der Seite mit kunstreich verpfropften Krügen behängt.Gotcnobev Herr Eonsestore, en schöne Gruaß vom Herrn Burgamoaster , und ro sollet sc an d'Trauba und da s»aße Moyst vcrsuacha."

Nun war's eine Freude! Da lagen sie woblgcbctt.t und unser- sebrt im grünen Nebenlaub: Syloaner und Rothwel che, Guiedrl, Äeltelinrr ün» Muskateller, daneben süßer Most IN den Krugen, der just den kleinenStich" hatte, mit dem er am angenehmsten zu trii- ken ist, über Berg und Thal , über holperige Pfaee uns Flußradren sicher getragen auf dem breiten Rücken des MaltheS, des Bibwcln- gärtner- vom Bruder Golllceb, der sich gegen reichliche Vergütung dazu verstanden hat, feine Zögiingc selbst an Ort uno Stelle zu brin» gen. Der Conssssorialrath, der feine Hofmann, vergoß delle Freuden- thränen über dieß Stückchen brüderlicher hiebe; die Frau Fürstin selbst mußte mit höchsteigenem Munde die Erstlinge dieser süßen Schwabcn- kiNder kosten, und bei einer fröhlichen Avendgesellscha't wurde in allem uno neuen Wein die Gesundheit deS freigebigen Bruders getrunken. Der Maltbks, der der Meinung war, er sei fast bis au's Weitende gereist, so daß er nächstens hintergekallen wäre, der wurde so herr­lich velpnegt und reichlich beschenkt, daß er gern versprach im nächsten Jahr wieder zu fommen, als er nach drei Tagen abzog. seine Schach­teln gefüllt mit den fernen Wursten, die daS vornehmste Product der neuen traubenarmen Heünath des Heinrich waren.