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Wiesbaden. 1884
Nr. 92.
Donnerstag, 20 April.
Aus der Zweiten Ättmmer.
-j-* Wiesbaden, 6. April. Bericht über die Berathung der Gesetzvorlage über Centralorganisation in der Sitzung der zweiten Kammer am 1. und 4. d. M Forts.
Endlich waren zu §. 16 bezüglich des Personals der Landesregierung, welche nach dem Entwurf aus „einem Präsidenten, einem Dirertor, sechs Räthen oder Assessoren" und aus technischen Referenten, worunter „einer für Handel, Gewerbe und Ackerbau" besteyen soll, noch verschiedene An- träge gestellt, und zwar: ....
a) von dem Abg. Braun: „statt sechs Räthe oder Assessoren zu setzen: fünf rc. — als hinreichend zur Besorgung der Geschäfte" (nachdem der Antrag desselben Abgeordneten bezüglich des Schulreferenten abgelehnt worden.)
Bei der Discusfion hierüber bemerkt der Abg. Braun: Die jetzt zu schaffende Landesregierung habe viel weniger Arbeit, als die Regierung vor 1848, welche außer der Verwaltung noch die correctionellen Strafsachen und eine viel größere Betheiligung an den Gemeindearbeiten gehabt habe. Außerdem sei der künftige Regierungspräsident nicht mehr Mitglied des Staatsmmifkeriums. Eine Verminderung des Personals sei auch das sicherste Mittel zur Abschneidung der Vielschreibereit
Reg.-Comm. Sckepp: Jetzt seien sieben Räthe angestellt und haben vollständige Beschäftigung. Durch diese Gesetzesvorlage würden der Regierung außerdem noch bedeutende Geschäfte aus der Abtheilung der Justiz übertragen. Daher glaube die Regierung nicht, daß die Zahl der Angestellten verringert werden könne. Ucbrigens sei es der Regierung sehr angenehm, wenn dieses geschehen könne, und sie werde gewiß keine überflüssigen Mitglieder anstellen.
Braun: Darüber, ob alle Mitglieder jetzt hinlängliche Beschäftigung haben, könne er nicht urtheilen. Darauf lege er aber auch keinen besondern Werth: denn es stelle sich immer heraus, daß bei Vermehrung ja Verdopplung des Personals doch jeder seine Arbeit habe. Nach dem Gesetz von 1849 bestehe die Abtheilung des Innern nur aus einem Präsidenten und sechs Räthen ; der siebente sei nur technischer Referent für das Conscriptionswesen.
Reg.-Comm. Schepp: Es sei richtig, daß das Gesetz von 1849 nur sechs Räthe bestimmt habe: aber gerade der Umstand, daß diese Zahl nicht eingehalten, die Geschäfte nicht bewältigt werden konnten, habe die Anstellung des siebenten herbeigeführt und die Ständeversammlung ^solchc bei der jährlichen Budgetprüfung gebilligt.
Hal bey: Man solle die Zahl der Regierung nicht beschränken, sondern ihr Raum lassen; wenn ein Rath überflüssig, werde sie ihn gewiß entfernen.
Braun: Wenn man diesen Grundsatz theile, müsse man im Gesetz sagen: Die nothwendige Zahl bleibt der Regierung überlassen. Aber das Gesetz habe ja gerade den Zweck, der Regierung gewisse Schranken zu setzen, über die sie nicht hinausgehen dürfe. Der siebente Rath sei gemäß einer in den Verhandlungen von 1850 abgegebenen Erklärung des damaligen Ministerpräsidenten damit gerechtfertigt worden, daß er als Techniker für das Conscriptionswesen, wofür kein anderer da sei, nothwendig erscheine.
Bei der Abstimmung wird der Antrag von Braun, fünf statt D^Râfbe oder Assessoren zu setzen, mit 12 gegen 10
Stimmen angenoMNèn. ■ i
Sodann war beantragt b) von dem Abg. König: „den Director zu streichen und statt dessen sieben Räthe oder Assessoren zu setzen", — weil die Aushilfe in den Directo-
Erinnerungen aus der guten alten Zeit.
(Fortsetzung.)
Es war im Jahr 1658, als sich Herr Balthasar Rumpel, Vogt zu S., mit der ehrbaren Jungfrau Anna Maria , Tochter des Herrn Pfarrers Krummbein zu W., ehelich verlobte. Das Land war nach dem schrecklichen Krieg von Hunger, Seuchen und bitterlicher Armuth übel verheert, und vielfältig durch Marodeurs heimgesucht, die in Stadt und Land ungestört ihr Wesen trieben. Obgleich Herr Krumm- bein selbst schwer gelitten hatte durch solch böse Zeiten, so thaten doch er und seine Tochter, was in ihren Kräften stand, den Bedürftigen aus ihrer Gemeinde mit Trost und Hülfe beizuspringen. Bei solcher Gelegenheit sah der Herr Bogt Rumpel, der von Amts wegen die zumeist heimgesuchten Oerter besuchte, die Jungfer Anna, und dä er bald erkannte, wie tugeudsam und verständig fit ="ei, so freite er in aller Form um sie bei "ihrem Vater.
Herr Pastor Krummbein, der sich solcher Ehre nicht versehen hatte, willigte gar freudig ein, da er sein liebes Kind in so bedrängten Zeiten gern in der Obhut eines angesehenen Mannes wußte. Nicht also Frau Kunigunde Rumpelin, die Mutter des Vogts, eine stolze Hof-
Frau, aus adeligem Geschlecht geboren, die längst bei sich be- schloffrn hatte. daß ihr Sohn wieder ein adelig Fräulein heimführen
Sre war sehr aufgebracht, daß derselbe eine arme Pfarrers- lochter ehelichen wollte, und verweigerte beharrlich ihre Einwilligung zu dieser Heirath. So sehr dieß den Herrn Rumpel betrübte, der sein Leben lang ein gehorsamer Sohn gewesen, so wollte er doch nicht von seiner Liebsten ablaffen, und hoffte, ihr Verstand und ihre Tugenden da? Herz der Mutter gewinnen. Solche Hoffnung er« füllte sich aber nicht, denn am 14. November deS Jahres 1658 starb Frau Rumpelin, ohne vorher ihren Sohn durch ihre mütterliche Einwilligung erfreut zu haben. Auf das Andringen seiner Braut schloß Herr Rumpel sein Ehebündniß mit ihr erst im Frühjahr deS Zahres 1659, nachdem er seine Mutter gehörig betrauert hatte.
Als nun Jungfrau Anna am Morgen ihres Hochzeittags ihre »"richtete , überbrachte ihr der Bräutigam ein gar zierlich und köstlich gearbeites Kleinod, ein weißes Vögelein mit goldenem von zierlicher Schmelzarbeit, das an einem schweren Gold- j™. W8, welches dicht am Halse schloß. Das Kettlein war so runpilch und fest geschmiedet, daß es durch keine Kraft und Geschick-
rialgeschäften auch von dem ältesten oder einem andern Rathe besorgt werden könne.
König: In dem Entwurf, welcher im vorigen Jahre vorgelegt worden , sei auch kein Director vorgesehen gewesen. Die Geschäftsleitung müsse vom Präsidenten selbst ausgehen; die Möglichkeit habe die bisherige Erfahrung bewiesen; und die Aushilfe könne eben so gut durch einen Rath geleistet werden.
Reg.-Comm. Vollpracht: Es sei begründet, daß im vorigen Jahre bei der Abtheilung des Innern und der Finanzen kein Director bestimmt worden; bei wiederholter Dls- cussion habe sich gerade die Ueberzeugung begründet, daß er bei der Regierung nothwendig sei. In einem Admi-nstrativ- collcgium mit großem Arbeitsumfang und verschiedenenen Abtheilungen sei die Stellvertretung durch einen Rath nicht so zulässig, als bei Justizcollegien.
Bei der Abstimmung wird der Antrag des Abg. König auf Strich des Dircctors mit 12 gegen 11 Stimmen angenommen.
Zuletzt waren noch zwei Anträge von dem Abg. Braun gestellt, nämlich:
c) „den Referenten für Handel, Gewerbe und Ackerbau zu streichen", — weil diese Stelle ü erflüssig sei und füglich das Referat einem Collegialmitglied übertragen werden könne; und
d) dem §. 16 folgenden Zasatz zu geben: „Für Begutachtung technischer Gegenstände werden je nach Bedarf ständige correspondirende Mitglieder aus dem einschlagenden Fache bestellt. — Die Gerichte haben, falls sie ein Obergutackten über Gegenstände der gerichtlichen Medicin für nöthig halten, solches durch Vermittelung der Landesregierung von dem Medicinalreferenten und den correspondireudcn Mitgliedern für das Medicinalwesën einzuziehen" — da sich diese Einrichtung in der Erfahrung als nothwendig gezeigt habe.
Hierzu bemerkt Abg. Braun: Man finde keinen Referenten, der in den drei Fächern deS Handels, der Gewerbe und des Ackerbaues zugleich Techniker sei, man könne also nur einen Referenten wählen, der vorzugsweise in einem dieser Fächer ausgebildet sei und dann die andern vernachlässige. Daher sei es am besten, diesen Referenten ganz zu streichen und eS der Regierung zu überlassen, eintretendes Bedürfniß durch ein Commissarium zu befriedigen, da die Gutachten weit besser von verschiedenen Fachleuten erstattet würden. — Die Ernennung correspondirender Mitglieder der Regierung sei nicht neu, sondern habe früher bestanden und sich bewährt, veranlaßt auch keinen besondern Kostenaufwand. — Zu seinem Anträge bezüglich dee' ärztlichcri Obergutachten sei er durch den Mißstand veranlaßt worden, daß die Gerichte bisher unter verschiedenen Medicinalbeamten beliebig gewählt hatten. Das sei in Prozcßsachen nicht gut, weil ein Untersuchungsrichter, der einmal eine Meinung angenommen, nicht ruhen werde, bis er dazu ein passendes Gutachten erlange.
Metzler ist mit dem Antrag auf Ernennung ständiger correspondirender Mitglieder der Regierung einverstanden, besonders da für das Schulwesen nur Ein Referent angenommen sei, wünscht jedoch den Zusatz, daß das Gutachten jener Mitglieder nur bei wichtigen Gegenständen eingeholt werde; — erklärt sich aber gegen den ersten Antrag (c), weil die Regierung jetzt ein Mitglied weniger habe. Wäre das geblieben, so würde der Antrag eher angehen. In den drei Branchen sei doch immer Arbeit genug für einen Mann, wenn auch nicht als Techniker, doch um ihn in der Zahl der Aufführung der verschiedenen Mitglieder der Regierung beizubehalten.
Halbey: Er mache aufmerksam auf die Zunahme der
lichkeit der Welt eröffnet werben konnte, außer mit einer besonders baut gearbeiteten Zitternadei, die dem Schmuck beigefügt war. Dieses Kleinod übergab er ihr mit den Worten: „Liebwertheste Jungfer Braut, lasset dies köstliche Kleinod, so ein Ahnherr meiner Mutter aus Wclscbland gebracht zum Gcschmuck feiner Braut, uns das verweile jedwede Braut unseres HauseS getragen, ein Symbolum sein der Liebe, die unsere Herzen also fest umschlingt, daß sie alleinig gelöst werden kann durch ein Werkzeug verteidigen Hand, die sie.zu- sammenqcfügt - durch den Tod, den uns vereinst der Herr sendet."
Jungfrau Anna nahm ibreS Liebsten Geschenk mit freundlichem Dank, aber dennoch machte ihr der Anblick des Geschmeides das Herz schwer, und sie entschloß sich, nur ihm zu Liebe es anzulegen. - Herr Rumpel hatte Juliane, die ehemalige Leibmagd seiner verstorbenen Mutter, gedingt. Als nun viele der Brant behülflich war bei ihrem Anzug, und eben das seine Ketilein festschloß um den Hals, sagte sie mit einem tiefen Seufzer: „Gebe Gott, daß dieses Geschmeide mehr Segen bringe, als die' gestrenge Frau seliger hinein gewünscht." Wie die erschrockene Braut sie um den Grund iolcher Rede befragte, vertraute'ihr die Magd, daß die verstorbene Frau noch in ihrer legten Stunde versucht habe, den Sohn von seinem Vorhaben abzubringen. Sie habe ihm aus ihrem Schmuck das Kettlein gereicht und ihn mit glatten Worten gebeten, dasselbe derjenigen Jungfrau zu übergeben, welche sie als Tochter erwählen wolle. Der Soh» aber habe ihr met fester Stimme erwidert: „Frau Mutter, ich werde das Geschmeide um den Hats der tugciidsamen Jungfrau legen, die ich mir erwählet, und die Eurer Liebe und Eures Segens würdig ist." Als ihn die Mutter so standhaft gesehen, habe sie ihn in großem Zorn entlassen, und nachdem er sich entfernt, mit zorniger Stimme gerufen: „Bo er das kostbare Geschmeiv der Pfarrersdirn anbenket, so soll es ihr auch zum Fluch werden. Möge sie erwürget und erstickt werden mit dem Kcttlein!" Und auf solch gottlose Rede fei sie unversöhnt verschieden.
Diese Mittheilung bekümmerte die Braut schwer; sie wollte ihren Herrn nicht betrüben'durch Verschmähung seiner Gare, und doch hatte sie ein entsetzliches Grauen befallen vor dem verwünschten Geschmeide, so daß sie nicht wagte, eS anzulegen. Da hörte sie das einzige Glöck- lein, daS der Kirche aus dem Kriege geblieben war, wie sie eS an den Altar rief, wo ihr Vater harrte, um ihr Ehebündniß einzusegnen. Und sie gedachte des allmächtigen Gottes, dessen Gnade höher stände, denn allir Menschen Zorn; sie befahl ihm ihren Leib und ihre Seele, uns dieß die Magd daS Kettlein schließen in GotteS Namen.
Konsolidationen, die dem technischen Referenten am Ministerium sehr viele Arbeit macken, daher die Zahl der ordentlichen Mitglieder um eines vermehrt werden müßte, wenn man jenen Referenten striche.
Braun: Das ConsolidationSwesen werde auch künftig Hr. Kinkler, wenn er schon kein Rath sei, genügend besorgen.
Reg.-Comm. Vollpracht: Ein technischer Referent für Handel, Gewerbe und Ackerbau sei an der Regierung auf vielfaches Verlangen angcstellt worden. Derselbe solle nicht gerade Techniker im besondern Sinne sein, sondern fick nur vorzugsweise mit den einschlagenden Stridien besckästigt baben. — Gegen correspondirende teckniscke Mitglieder sei nichts zu erinnern. Aber cs sei eine andere Frage, ob eS ricktig sei, bezüglich der ärztlichen Obergutackten eine solche Bestimmung, wie Abg. Braun beantragt, hier im Gesetz zu erlassen. Wie eS jetzt damit gehalten werde, wisse er n>cht. Früher seien wobl stcts die Obergutachten bei der Landesregierung einge» holt werden. Später habe sich eine andere Praxis gcb'lde:.
Heydenreich: Die biSberige Praxis sei die gewesen, daß die Gerichte medicinische Obergutachten von beliebigen Medicinalbcamten gleichen, ja untergeoidneten Ranges cinge- holt hätten, während doch in solchen Dingen keinem derselben eine höhere Autorität, als dem andern zustehe. Dieses sei nur der Fall bei einer von der Regierung bestellten ärztlichen Oberbehörbe, welche daher auch allein wahre Ob.rgulacktcu abzugeben vermöge. Der hierauf gerichtete Antrag des Abg. Braun sei daher nickt blos zweckmäßig, sondern auch im Interesse der Sache selbst nolhwend'g.
Braun: Allerdings habe früher eine solche Vorschrift bestanden, wonach Obergutachten von dem Medicinalcollcg eingedolt wurden. Aber bei der Ceutralorganisatlon vom Iabre 1849 sei nichts darüber verhandelt worden, daher die Gerichte geglaubt hätten, jene Bestimmung sei aufgehoben. Das sei nicht gut, weder in strafprozetzlicker, noch, wie Abg. Heydenreich bargethan, in technischer Hinsicht. Sein Antrag sei daher hier gewiß nickt am unrechten Orte, wenn man ihn auch eben so gut in die Strafprozeßordnung bringen könne.
Reg.-Comm. Vollpracht: Das habe er nicht gesagt, daß der Antrag nicht hierher gehöre, sondern nur, ob es nicht bester sei, eine besondere Verordnung deßhalb zu ertasten.
Vogler: Er halte eS für eine Beschränkung, wenn Superarbitrien nur von dem Staatsministerium eingcbolt werben sollten, und wenn den in Untersuchung Stehenden die Zuziehung eines dritten oder vierten Arztes nicht freistehe, ähnlich wie in Frankreich.
Braun: DaS verhalte sich ganz anders. Es handle sich hier weder um ein ärztliches Zeugniß über den Befund, noch auch um Ladung eines Arztes vor die Zinsen , sondern um medicinische Obergutachten. Solche müßten gerade in Frankreich von der Centralmedicinalbehörde zu Paris eingeholt werden, sowie in Preußen von dem Obermebicinalcolle- gium zu Berlin.
Vogler: Aber es sei doch gut, wenn auck nur zuweilen, auf besonderes Verlangen der betreffenden Individuen, noch ein Gutachten von einem anderen Arzt eingezogen und dieser auch gehört werde.
Braun: Jeder Jnculpat könne einen Arzt als Zeugen bestellen, aber doch gewiß nickt Jemanden, der ein Obergut- achten ausstelle.
Bei der Abstimmung wird der Antrag c mit 13 Stimmen und der Antrag d in seinen beiden Theilen mit großer Mehrheit angenommen. (Forts, folgt.)
In Betracht ber schweren Zeiten, unter denen ihr Ehestand begann, getröstete sie der Vater mit den Worten des Psalms: , Der Herr ist deine Zuversicht, ber Höchste ist deine Zuflucht. Es wird dir kein UeblcS begegnen, und keine Plage wird zu deiner Hütte sich naben. Denn er hat seinen Engeln befohlen über dir, daß sie dich behüten auf allen deinen Wegen "
In der bräutlichen Kammer aber vertraute Anna ihrem Herrn die grausige Geschichte, die ihr Juliane berichtet, und sie bat ihn inständig, er wolle mit ihr beten, daß durch Gottes Gnade der Fluch der harten Mutter von ihnen gewendet werde.
Sie erhoben ihre Herzen in brünstigem Gebet zu dem allmächtigen und allbarmherzigen Gott, der dereinst den Fluch gewendet von rem unschuldigen Weibe des Tobias, der den Fluch in Bileams Munde in Segen verwandelt hatte, daß er auch von ihrem Ehebund, der be- gönnen hatte in feiner Furcht und Liebe, den llnfegcn abwenden wolle, den die Mutter in verblendetem Herzen über sie verhängt, »aß er sich ihnen so gnädig erweisen wolle, daß ihnen dereinst vergönnt fei, bet Mutter, die sie verflucht, den Segen in die Ewigkeit zu bringen. — Als sie nun so recht von Herzen gebetet hatten, da sahen sie einen ganz besonder- hellen und klaren Stern, der gerade in ihre Kammer herein schien. Da ward eS ihnen leicht und getrost um'S Herz, und sie sahen fröhlichen Muthes ihrem Ehestand entgegen.
ES waren wohl zwölf 'Jabre nach dem vergangen und ihr einzig Töchterlein Barbara stand schpn im cilften Jahre, als Herr Rumpel und seine Frau von der Kindtaufe bei einem befremdeten Schöppen zurückkehrtcn- Da erscholl urplötzlich das Geschrei: „die Rothiuäniel, die Rothmäntel!" Herr Rumpel war kaum fortgeeilt, um Mannschaft auszubieten gegen dieses wilde und grausame Kricgsvolk, von dem nur noch versprengte Horden im Land herum sengten und plünderten , als ein Haufe derselben inS HauS cinsiel, die zwei Knechte nikderstieß und anfing', zu plündern, grau Anna nahm ihr Töchter, lein auf den Arm, könnte aber nicht entkommen; sie ward mit den Mägden in eine Kammer gestoßen, bis das übrige HauS gcplün- dert wäre.
Da saß sie nun mit ihrem Kind und den heulenden Mägden in tiefer Nacht und in großen Aengsteu. Es wäre nicht schwer gewesen, in den Hof hinab zu steigen, aber da stand einer der Rothmäntel, um Wache zu halten. Plötzlich rief Barbara, die ihre Arme um r er Mutter Hals geschlungen hatte: „Mutter, , deine Kette! thu' deine Kette herunter! man nimmt sie dir sonst." Run gewahrte Frau