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Wiesbaden. 1851

Nr. 89.

Samstag, 18 April.

ZUS her zweiten Kammer

f* Wiesbaden, 6. April. Bericht über die Berathung der Gesetzvorlage über Cen t ralorgan isatio n in der Sitzung der zweiten Kammer am 1. und 4. d. M. Forts.

Zu §. 6. war ferner bezüglich der Landesregierung in dem Entwurf bestimmt:Die Geschäftsordnung bezeichnet diejeni­gen Gegenstände, welche collegialisch behandelt werden sollen." _ Diese Fassung hielt der Ausschuß nicht für passend, da die Entscheidungen der Landesregierung collegialisch erfolgen sollen, und beantragte daher Statt dessen zu sagen:Die Geschäftsbehandlung ist collegialisch; die Instruction bestimmt daS Nähere." Dieser Antrag wurde angenommen.

Sodann waren zu §. 6 bezüglich des Personals der Regierung, welches nach dem Entwurf aus einem Präst- denten, einem Director, sechs Räthen oder Assessoren, sodann aus zwei technischen Referenten für das Bauwesen und je einen für das Schul-, Forst-, Bergwesen, sowie für Handel, Gewerbe und Ackerbau bestehen sollte, mehere Anträge gestellt, und zwar zunächst folgende in Bezug auf daS Schulreferat:

a. von dem Abg. Wi rth: statteinen Referenten für das Schulwesen zu setzen:zwei Referenten für das Schulwesen, von welchen der eine der evange­lischen, der andere der katholischen Confession an gehört," da dem religiösen Elemente in der Erzie­hung und Bildung des Volkes die gebührende Rechnung ge- tragen werden müsse, das Vorhandensein der beiden erwähnten gleichberechtigten Konfessionen Thatsache sei, daher und durch seinen Vorschlag dem religiösen Bewußtsein des Volkes Ge- nüge geleistet und den gerechten Forderungen einer wirklichen Parität entsprochen werden könne;

b. von dem Abg. Braun:den technischen Ref. für das Schulwesen zu streichen" und statt dessen das Referat einem ordentlichen Mitgliede deS Collegiums zu übertragen, welchem nach Bedarf ein'technischer HülfSarbeiter beizugebcu sei.

Die Discussion über diese beiden Anträge eröffnet

Rau: Ich erkläre mich für den Antrag deS Berichter­statters, daß nämlich für das Schulwesen zwei technische Referenten gesetzlich bestimmt werden, von welchen der eine der katholischen, der andere der evangelischen Confession angehört. Der Regierungsentwurf nimmt nur einen tech­nischen Referenten an; der Herr Abg. Braun beantragt aber, den technischen Referenten zu streichen und statt dessen das Referat einem ordentlichen Mitgliede des Collegiums zu übertragen, welchem nach Bedarf ein stechnischer Hülfsarbeitcr beizugtben sei. Der Antrag des Abg. Braun halte ich für gefährlicher als den Regierungsentwurf, weil èr noch mehr aus den Bestrebungen, die Schule von der Kirche zu trennen, hervorgeht. Welcher Jnconsequenz würden wir durch die An­nahme dieses Antrages pn» schuldig machen Wir bestimmen, daß für das Medicinalwesen, für baS' Forst-, Bau- und Berg­wesen technische Referenten angenommen werden, aber das Schulwesen soll von einem Nichttechniker dirigirt wer­den ? Sind denn wirklich zur Leitung desselben so wenig technische Kenntnisse erforderlich? Der Herr Antragsteller be- zieht sich auf das Beispiel anderer Staaten, in welchen die obere Leitung deS Schulwesens Staatsbeamten anvertraut sei. Diese Einrichtung besteht aber nur in großen Staaten, wo besondere Unterrichtsministerien angeordnet sind. In Preu­ßen z. B. gibt eS ein Ministerium der Geistlichen-, Schul- und Medicinalangelegenheiten. Für das Schulwesen bestehen aber in diesem Ministerium zwei Haupldepartcments, ein evangelisches und ein katholisches , in welchem bedeutende Schulmänner angestellt sind. In Frankreich wurde das Unter- richtsministerium von Männern verwaltet, welche als Gelehrte,

insbesondere ivegen ihrer Kenntnisse im Schulwesen allgemein bekannt sind; ich erinnere an die Namen Guizot, Cousin und Villcmaili. Selbst in kleineren Staaten, wie im Großberzog- thnm Hessen, wird daS Schulwesen von mehreren Fachmännern dirigirt. In Darmstadt geschieht dies durch den Oberstndien- rath, in welchem katholische und evangelische Schulmänner an­gestellt sind. Anders ist es dagegen in unserem Herzog- thum. Der Referent über daS Schulwesen hat nickt die selbstständige Stellung wie der Unterrichtsmiiiister in Frank­reich oder Preußen. Alle Rcscripte' oder Erlasse werden von dem Präsidenten der Landesregierung unterzeichnet, und, be­treffen sie wichtige Sckulsachen, zuvor im RegierungScollcgium berathen.. Der Präsident und die Mitglieder dieses Colle- giumS haben Rechts- und Staatswissenschaften studirt und sind demnach in der Lage, ihre Kenntnisse bei der oberen Leitung des Schulwesens anzuwenden. Nach dieser subordi- nirten Stellung des Referenten ist also die Besorgniß des Antragssteller, daß die Schule unter einem Manne, der nicht staatsmännisch gebildet sei, Nachtheile erleide, keineswegs ge­gründet. Ich sage nicht, daß der Schulreferent keine Kennt­nisse in Staatswissenschasten besitzen dürfe; aber ich behaupte, daß er mehr noch in seinem speciellen Fache bewandert sein müffe. So wenig ein Staatsmann das Medicinalwesen zu besorgen fähig ist, wenn er nicht medicinische Kenntnisse be­sitzt, eben so wenig kann ein Staatsmann zweckmäßig das Schulwesen dirigiren, wenn er nicht in diesem gehörig unter­richtet ist.

Ich sage nicht zu viel, wenn ich noch weiter behaupte, der Schulreferent müsse in seinem Fache ein Gelehrter sein. Ich erlaube mir nur an die vielen Examina zu erinnern, welche er zu leiten hat. Jährlich leitet er die Prüfungen an allen höheren Lehranstalten des Landes, die Maturitätsprüfun­gen an den Gymnasien, sowie das Staatsexamen der Philo­logen. Wie ist er nur im Stande, diesem wichtigen Geschäfte vorzustehen, wenn er nicht im Schulwesen, insbesondere in der Philologie gründlich unterrichtet ist?

Aus diesem Grunde ist aber auch ein Referent nicht hinreichend, die vielen verschiedenartigen Geschäfte, welche mit dem Schulwesen verbunden sind, gehörig zu besorgen.

Für das Baufach sind zwei Referenten in Aussicht genom­men, und ich sage nicht, daß sie beanstandet werden sollen. Wenn man aber diesen VerwaltungSzweig für wichtig erklärt, sollte dann die Schule eine geringere Berücksichtigung ver­dienen? Oder ist diese nicht vielmehr von einem weit höheren Werthe?

Ein Mann ist in der That nicht int Stande, alle zu die- scm Ressort gehörigen Arbeiten zu Urigen i deßhalb wurde stets oder doch seit vielen Jahren ein zweiter Beamter in dem Schulreferate beschäftigt. Schon im Jahre 1816 erkannte man das Bedürfniß, zwei Referenten zu ernennen; und haben seitdem die Geschäfte sich vermindert oder haben sie im Gegen­theile durch Vermehrung der höheren Lehranstalten wie der Volksschulen nicht in bedeutendem Grade zugenommen? An­genommen aber, daß ein Mann alle hierhin gehörigen Ver- waltungsarbeiten erledigen könne; so darf doch nicht übersehen werden, daß er unfähig wird, sein Amt auf die Dauer zu bekleiden, wenn er, von Administrativgeschäften überhäuft, we­der Zeit noch Muße hat, wissenschaftlich thätig zu sein. Wie kann er z. B. die vielen Examina leiten, wenn er nicht fort- studirt oder, was dasselbe heißt, wenn er in seinen Kenntnis- sen zurückgeht? Auch ist noch der Fall zu erwägen, daß die Regierung entweder mit dem Referenten oder dieser mit seiner Stellung unzufrieden werden kann. Welches Amt soll ihm nach seiner Entfernung vom Schulreferate anvertraut werden, wenn er nicht mehr im Lehrfache tüchtig ist? In welcher be­

dauernswürdigen Lage würde er sich befinden, wenn er al# Professor an ein Gelehrten-Gymnasium versetzt würde, nach­dem er längere Zeit, abgestumpft durch die Ueberhäufung mit mechanischen Arbeiten, sich mit dem Studium der Classiker wenig oder gar nicht mehr beschäftigen konnte? Für den Mann und noch mehr für sein wichtiges Amt ist es viel bes­ser, wenn er mit VerwaltungSgeschäflen nicht überhäuft wird. Für den Staat ist eS gewiß in moralischer Beziehung sehr nachtheilig, wenn die Direktion des Schulwesens an wesent­lichen Mängeln leidet; aber auch der finanzielle Gewinn, wel­cher durch die Anstellung eines Referenten entstehen könnte, ist so unbedeutend, daß er gar nickt in Anschlag gebracht wer­den kann. Welche begründeten Ursachen können eS hindern, daß statt des erwähnten zweiten Beamten, der als Actuar oder Assessor fungirt, ein zweiter Referent angestellt werde.

Dieß Bedürfniß erscheint um so dringender, wenn man die Rechtsverhältnisse der zwei Hauptconfessiouen gebührend berücksichtigt.

Die Schule verdankt der Kirche ihren Ursprung. Diese hat, eingedenk ihrer Mission, die Menschen zu erziehen, Volks­schulen, wie Universitäten ins Dasein gerufen. DaS Verdienst der Gründung und Erhaltung von Schulen gebührte fast au-« schließend der Kirche. Wenn später auch Regenten und bür­gerliche Korporationen solche Anstalten gründeten, so wurden sie doch unter die Aufsicht der Kirche gestellt. DieS Verhält­niß wurde durch den westphälischen Frieden ausdrücklich an­erkannt, indem er die Schule für ein annexum exercilii religionis erklärte (Art. V. §. 31 des O-nabrücker Friedens.) Ebenso bestimmte der ReickSdeputationtschluß von 1803, §. 63, daß die bisherige Religionsübung eines jeden Landes, gegen Aufhebung und Kränkung aller Art geschützt sein, insbesondere jeder Religion die Schulfonds ungestört verbleiben sollten. Dieses Rcchtsverhältiiiß wurde aber später von Seiten dc- Staates nicht mehr beachtet. Die Regierung erklärte die Schu­len für Staatsanstalten und gestattete den Dienern der Kirche nur denjenigen Einfluß, welcher ihr beliebte. Der Staat hat also diese Rechtsverletzung wieder gut zu machen. Uebri» gens verkenne ich nicht die Verdienste, welche die Regierung um das Unterricktswesen sich erworben hat, aber in Wahrheit muß man es doch bekennen, daß der Staat in seinen Anstal­ten nur unterrichten lassen aber nickt erziehen kann. Die Ge. sckichte unserer Bilduiigsansialten liefert dafür mehr al- ge­nügende Beweise. Es ist schon in frühern Verhandlungen, na­mentlich in 1849, als über den damaligen Regierungsent­wurf bezüglich der Centralorganisation berathen wurde, über den Einfluß, welchen die Religion bei dem Unterricktswesen auâeu muß, aussührlick^geredet worden Um Wiederholun­gen zu vermeiden, verweise ich auf die damaligen Verhand­lungen. Ich beantragte eine paritätische Besetzung des Sckul» collegs. Obgleich dies im Gesetze nicht ausgesprochen wurde, so erkannte doch die Regierung die Nothwendigkeit an, daß Katholiken bei diesem wichtigen Verwaltung-zweige betheiligt würden. Da dieses Collegium jetzt aufgehoben werden soll, müssen dadurch nicht gegründete Besorgniffe erregt werden, daß die Katholiken in ihren wichtigsten Interessen benackthei- ligt werden? Kann eS unS keineswegs gleichgültig fein, wenn alle Chefs der höhern Verwaltungsstellen Protestanten, und wenn die Obergerichte nicht paritätisch besetzt sind; so ist et aber für die Katholiken noch viel wichtiger, daß ihre Schu­len unter keiner nichtkatholischen Leitung stehen. Ich kenne wohl die Redensarten; Was liegt daran, ob die Oberbeam­ten, die Mitglieder der höher» Gerichte und der Schulreferent katbolisch oder protestantisch sind; die Regierung wird schon dafür sorgen, daß tücktige Männer ernannt werden, welche über den Parteien stehen; aber ich weiß auch, daß diese Re-

Vottaire's Gast.

(Ein kleiner Lukspielstoff.)

Während eine« großen Theils ber zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts gab es am Eingang- Frankreichs, an der Schweizer Gränze eine große herrschaftliche Gastwirthschaft in der Alles, was irgend in der Literatur, Kunst und Politik einen Namen, oder in Er­mangelung dessen wenigstens eine lange Reihe ruhmgekrönter Vor­fahren aufzuweisen hatte, auf's Freundlichste ausgenommen und auf's Herrlichste bewirlhet wurde. Oft aber auch öffnete bloße Schmeichelei, natürlich nicht gar zu derb aufgetragen, die Thore. Der Wirth die- ses, wie man leicht denken kann, ziemlich stark besuchten Asyls, hieß bald der Greis, bald der Eremit, der Weise, der Patriarch, zuweilen auch der Prophet; im gewöhnlichen Leben kannte man ihn unter dem Namen Voltaire, der Ort seines Aufenthalts Ferney.

Man sah der Reihe nach den Marschall Richelieu, den Fürsten v. Ligne, den Herzog v. Choiseul, d'Alembert, MalesheibeS, Turgot, Lekain, Mademoiselle Clairon, Barthe, Marmontel, Mad. de Genlis, mit einem Wort alle, alle Celebritäten Frankreichs, die Koryphäen des einen oder andern der angeführten Zweige, nach diesem neuen Metra wallfahren.

3kbcr Fremde, der Frankreich bereiste, beeilte sich dem Halbgott von Ferncy seine Kniebeugungen darzubringen, wenn auch nur, um bei seiner Rückkehr nach der Heimath sagen zu können:Ich habe ihn geleyen. Und es war dies eine Art von Huldigung, die dem stolzen prn. v. Voltaire, Dichter durch die Gunst des Genies, Kammerherrn U"h Oelmann durch die Gnade Sr. Majestät Ludwigs XV., gar nicht übel gefiel.

Eines Tages, im Mai 1760 , überreichte Herrn d. Voltaire sein ^sdretalr Dagmer ein eben abgegebenes Billet, das, mit fester Hand geschrlkben, in folgenden Ausdrücken abgefaßt war:

komme aus dem Schooße Deutschlands, um die Züge deS

« iu betrachten, dessen Namen die ganze Welt bewundert. fübn,r ^ ? Mr obscur, und es ist vielleicht mein Wunsch ein allzu S SU anmaßenden Aber läßt die Sonne nicht auch dem f 2 " Manzchen ihren Stahlenblick leuchten, wie der Cever des p --Brockmann.

barre in der Herberge des Dorfes der Erwiderung, ^oilaire s erste Bewegung war, den Fremden sofort einzuladen

und ihn zu ersuchen, sich seines Schlosses ganz nach eigenem Gutvün. fen zu bedienen; jedoch besann er sich bald. ES war für den Empfang in Ferney ein Ceremonicll festgesetzt, daS nicht verletzt werden durfte, und so schmeichelhaft er sich auch durch die Worte des neuen Ankömm­lings fühlte, so war doch dessen Name durchaus nicht mit jener Strah- lenkrone umgeben, die allein, wie etwa bei einem Joseph II. oder bei Katharina von Rußland, eine Ausnahme hätte rechtfertigen können.

Das Haupt der neuen Philisophie mußte sich also Anstandshalber darauf beschränken, Herrn Brockmann in einem Brieschen, wie er sie allein zu schreiben verstand, zu ersuchen, sich am nächsten Morgen um 10 Udr im Schlosse cinzufinden und dies, sowie die Bibliothek und den Garten, so lange ihm belieben würde, als fein Eigenthum zu betrachten, da er sich zu glücklich schätze, einen so ausgezeichneten Mann unter feinem Dache aufzunchincn.

Hierauf trank der Dichter eine große Taffe Caffce, ging an seine Arbeit und schlief in dieser Nacht ganz köstlich.

Am nächsten Morgen legte er ganz zeitig schon sein prachtvolles braunrolhes Feiergewand zur Bewunderung aller Bauern von Ferney, an, setzte seine bestfrifirte Perücke auf, befestigte sorgfältig lange weiß- seidene (Strümpfe über den Knieen, begrub seine langen weißen Hände in mächtig weiten Manchetten, ein Geschenk der Madame de Chütelet aus den schönen Tagen von Cirey, und als er, nachdem seine Toilette den letzten Glanz erhalten, einen Blick in den Spiegel warf, konnte er nicht umhin, seine Gestalt höchst imposant zu finden. Aber auch Mad. Denis' Haltung erfreute ihn sichtbar. Um den neuen Gast mit Anstand empfangen zu können, hatte die gute Frau ihre eben aus Paris erhaltene Haube, die nach ihrer Bestellung und ganz nach ihrem Geschmack das bizarrste und bunteste Gemisch von Bändern und Blu­men bildete, angelegt und sich überhaupt so glänzend als möglich ber- ausstasfirt. Mit einem Worte: der Onkel war superb, die Nichte magnifique Herr Brockmann konnte kommen.

Mit dem Glockenschlage zehn öffnete sich die Thür und herein '<rat unter vielen artigen Bücklingen und Entschuldigungen eine geswungene, breitschultrige, wohlbeleibte Gestalt mit einer so gutmüthigen, freund- lichen, echt deutschen Pdysisgnomie, daß Herr v. Eâe's sonst so durchdringender Forlcherblick gar bald von br ab^tit. Der Pholosoph hielt cs nicht der Mühe werth, länger in einem Gesichte zu lesen, in dem seiner Ansicht nach so wenig zu t^en war und in der festen Ue- berzengung, einen jener friedlichen, unschuldigen Reisenden vor sich zu

haben, wie sie der Glanz seines Namens schaarenwcise aniocfte, leitete er bald raS Gespräch ein.

Die Unterhaltung wurde ziemlich lebhaft und da Voltaire sich hauptsächlich um die Verhältnisse deS Reisenden und die seiner Heimath kümmerte, und sich bei diesem. Brockmann so geläufigen, Tbema Frage und Antwort ohne Unterlaß kreuzten, so hatte der gefällige Wirth nicht Zeit, einen gewissen, bei so gutmüthigen Gesicht rn, wie das des Fremden, ziemlich seltenen, kaustischen Zug um den Mund und einen mitunter etwas ironischen Anflug in seiner Stimme zu bemerken.

In den ersten zehn Minuten hatte Voltaire schon herausgebracht, daß der Fremde in München wohne und Dramatiker von Prosession sei.

Ach, rief er auS, das Theater! Welch' herrliche Laufbahn ha­ben Sie tingeschlagen, mein Herr! .... DaS Theater ist es, dem ich meinem ersten Triumph, meinem ersten Dichterrausch verdanke! . . .

Weiß wohl, entgegnete der Andere, Ocdipus .... Ja, Sie ha­ben, während man Ihnen nicht die Kraft zugetraut hätte, an daS Al­terthum hinanzurcichen, es wcit überßügrlt und seit ihrem ersten Debüt Ihren Thron ttn Olymp aufgeschlagen, dem Vaterlande der Adler und der Götter, wie die Dichter sagen.

Man meldete, daß daS Frühstück angerichtet sei und Voltaire flü­sterte beim Hineingehen in den Speisesaal Madame Denis zu:

Ein sehr charmanter Mensch, dieser Brockmann, ein lieber, guter Deutscher. <6

Bei Tische zeigte f% der Fremde, der so gut den Onkel zu gewin­nen gewußt, nicht weniger eifrig um die Nichte bemüht. Die Regen- bogenbaube wur^x für ihn ganz besonders ein Gegenstand der höchsten Bewunde uno, und allen Patriotismus bei Seite setzend, behauptete er mit bo^cr^egeifterung, M man nur in Frankreich zu leben, Mode zu m^en und sich zu tragen verstände. .

Als man in den Salon zurückkehrte, blieb Mad. Dent# unter dem Vorwande, noch einige Befehle ertheilen zu müssen, in den Speisesaal zurück, im Grunde aber nur, um so oft als eben möglich zu wieder­holen, daß sie einen so liebenswürdigen und galanten Mann noch nie ^^V^n^nun an war der obscure Deutsche der erklärte Günstling deS HauseS. Voltaire opferte sich rein für ihn auf und ruhte nicht eher, als bis er mit ihm jedes Winkelchen seiner Besitzung durchstöbert und ihm seine Verbesserungspläne bis in's kleinste Detail entwickelt hatte und Madame Denis überhäufte ihn ihrerseits mit Aufmersamkeiten,

Sim Ostermontage wird nur eine Beilage zu der heutigen Nummer des Blattes (um 12 Vormittags) ausgegeben.