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Wiesbaden. 1834
Nr. 86.
Dienstag, 11. April. rr^rmnx^^. ^■wwi^mmmww^—^m^
^Lus der zweiten Kammer.
j-* Wiesbaden 6. April. Bericht über die Beratbung der Gesetzvorlage über Ce n t r a lorg a n isat i o n in der Sitzung der zweiten Kammer am 1. und 4. d. M. Forts.
Reg.-Comm. Vollpracht: Die katholische und evangelische Kirche bestanden völkerrechtlich anerkannt und zu ihren Rechten gehöre auch, daß sie im Gesetz bei ihrem wahren Namen genannt würden. Auf eine weitere Erörterung ein« zugehen, finde er durchaus keine Veranlassung.
Keim: Er finde in HeydeNreich's Antrag keinen rechten Sinn; weßhalb man denn zurückhalten und die bestehenden Kirchen nicht bei ihrem rechten Namen nennen solle? Die katholische werde sich dieß zur Ehre rechnen. Er sei aber auch nicht für Braun's Antrag, weil darin etwas ganz Eigenthümliches liege: die Regierung könne nicht die Aufsicht auf etwas führen, das nicht im Lande sei. Ucbrigens müsse er bedauern, was über die Synode von 1817 gesagt worden, sie sei ein Sieg des Rationalismus gewesen, indem hierdurch auch die dabei betheiligten Redner geschmäht würden.
Rau: Die Fassung des Regierungsentwurfes, würde ihm genügen, wenn nicht die Erfahrung gelehrt habe, daß unter dem Ausdrucke: gesetzliches Aufsichtsrecht des Staates über die katholische Kirche gar Manches in der Ausübung — verstanden würde, was den immerwährenden und unveräußer lichen Rechten der Kirche geradezu widerstreite. Es sei bekannt, daß die durch völkerrechtliche Verträge garanlirten Rechte der Kirche durch Edicte und sogar durch einfache RegierungS- Verordnungen für aufgehoben erklärt würden. Das Wort „g e- setzt ich" müsse deßhalb in dem Entwürfe gestrichen werden. Ucbrigens verdiene der Ausschußantrag der ersten Kammer den Vorzug, weil nach diesem die vollberechtigten Kirchen genauer bezeichnet. Um jedem Mißverständnisse vorzubeugen, erkläre er, daß nach seinem Dafürhalten unter den völkerrechtlich garanlirten Kirchen die katholische Kirche, die lutherische, die reformirte und die vereinigte evangelische Con- fession zu verstehen seien. Diese Fassung, verdiene deßhalb vor dem Commissionsantrage den Vorzug, weil die Regierung durch selbige veranlaßt werden könnte, jedesmal, wenn sie die ihr in Beziehung auf die Kirche obliegenden Pflichten und Rechte ausüben wolle, erst zu prüfen hätte, ob siè nichts thue, was den völkerrechtlichen Verträgen widerspreche.
Was den Antrag des Hrn. Abg. für RüdeSheim betreffe, jo müsse er bemerken, daß er kein Freund der Willkür sei, dennoch es aber für bedenklich halte, die Regierung um eine Gesetzvorlage .zur Regujirung M Anfsichtsrechtes über die Rcligiousübung der andern Religionsgesellschaften zu ersuchen. Zuerst frage er, ob die Lutheraner zu dieser Secte gerechnet werden sollten. (Braun: Ja.)— Dazu könne er nicht stimmen; denn die Lutheraner haben völkerrechtlich garantirte Rechte. Ferner erlaube er sich die Frage, auf welchen Grundsatz ein solches Gesetz bastrt werden solle. (Braun: Diejenigen, welche dem Staatswohl nachtheilig sind, dürfen nicht geduldet werden, andere aber müssen bestimmte Rechte haben.) Nimmt man den allgemeinen Ausdruck: „die dem Staatswohl nicht schädlich sind", so bliebe der Regierung doch die Erklärung derselben anheimgestellt. Zudem sei nicht zu übersehen, daß wir einen christlichen Staat haben. Wenn es sich um bekannte Religionsgesellschaften handelt, z. B. Mennonilen, Juden; so kann über deren Rechte ein Gesetz erlassen werden, nicht aber über solche, deren positive Grundsätze man garnicht kennt. Weil dieses Aufsichlsreckt nicht genau bezeichnet werden kann, deßhalb wurde in der Deutschen Bundcsacle nichts Näheres ausgenommen. Was nützt aber diesen Secten
ein Gesetz, wenn die Regierung die völkerrechtlichen Verträge, welche doch nach ihrer Erklärung stete Geltung haben, in praxi nickt beachtet? Dem Hrn. Abg. von Dillenburg gegenüber wolle er noch bemerken, daß man nicht katholische Landeskirche oder deutschkatholische Kirche sagen könne, weil die katholische Kirche, wie schon ihr Name andeute, überall eine und dieselbe sei, also auf dem ganzen Erdkreise dieselbe 1 Verfassung habe. Anders verbckte es sich mit der evangelischen Kirche. Man verstoße nickt gegen deren Verfassung, wenn man sage die evangelische Landeskirche im Herzogthum Nassau.
Knapp: Der Staat, welcher offenbar ein größerer Begriff als die Kirche sei (?), solle jede Religion anerkennen, die dem Wohle des Staates, der Gesellschaft nicht entgegen sei.
Brann: Er wolle keinen Vortrag über Kirchengeschichte halten, weil das nicht hierher gehöre und er auch nicht genug davon verstehe. Er sei für dem Antrag von Wirth (a), da bei der Kirchs nicht blos die Landesgesetze, sondern auch die völkerrechtlichen Verträge Gelang hätten, — aber gegen den Antrag von Heydenreich (c.), weil die Frage, ob die dermalen bestehende lutherische Kirche Anspruch habe auf den Schutz der völkerrechtlichen Verträge, eine Streitfrage sei, die durch den Antrag nicht entschieden, sondern in das Gesetz ausgenommen werde. Daher Habes er, um zu demselben Ziele zu gelangen, seinen Antrag gestellt, wobei er nichts Wesentliches dabei zu erinnern finde, wenn man statt „katholische Kirche und evangelische Landeskirche" sage: „kalholiscke und evangelische Kirche." Auf Rau's Frage: ob auch die Alt- lutheraner unter seinem Antrag begriffen seien? lasse sich keine bestimmte Antwort geben. Gelinge ihnen der Nachweis, daß sie die Fortsetzung der durch dèn Westphälischen Frieden garan- tirten Confession seien, dann fallen sie nicht unter den Antrag, wie es im Gegentheil allerdings der Fall wäre. Seinen Antrag habe er nicht im Interesse der Religionsgesellschaften gestellt, zu welchen er nicht gehöre und für die er auch keine besondere Sympathie habe. DaS Sectenwesen sei nachtheilig, aber der Staat solle sich hüten, die Bildung von Secten durch Polizeimaßregeln unterdrücken zu wollen, weil er sie dadurch nach der Erfahrung nur zu Märtyrern mache rc. So habe es in Dillenburg einige wenige Baptisten gegeben, die sich wie Sand verlaufen haben würden, hätte man sie nicht durch Polizeimaßregeln attaquirt; seifern hätten sie sich zahlreich vermehrt. Solche Maßregeln, t.e bei uns ergriffen worden und zum Theil sehr übel gewählt-gewesen, seien in einzelnen Fällen nicht von den Centralbehörden ausgegangcn, sondern vom bon plaisir des Loca'beamteu Bei Zweifel an der Vollziehbarkeit .eines solchen Gesetzes^ '^n wir Die na nie Ge- setzgebung einstellen. Was den Einwurf betreffe , ein Gesetz sei schwierig, weil die Grundsätze der sich bildenden Secten nicht im Voraus bekannt seien, so kenne der Staat überhaupt nur zweierlei Religionsgesellschaften: solche, die dem Staat gefährlich und solche, die dieses nicht seien. Jene dürfe er nicht und diese müsse er gewähren lassen. Für den Staat gebe es nur diese zwei Kategoricen: und wenn er ein Gesetz erlasse, so geschehe cs nur für solche, welche der bürgerlichen und religiösen Gesellschaft nicht gefährlich seien, müßten sich auch einer gleichen Behandlung vom Staate erfreuen, es dürfe nicht die eine begünstigt, die andere unterdrückt werden. Sein Vorschlag sei aber natürlich nicht anwendbar auf die durch völkerrechtliche Verträge bevorzugten Kirchen.
Keim erklärt sich jetzt mit der von Braun vorgcschla- genen Regelung ganz einverstanden; sie sei besser für die staatlichen und für die kirchlichen Verhältnisse.
Rau: Da die Lutheraner unzweifelhaft durch den westphälischen Frieden garantirte Rechte erhalten, so frage er,
wo sie die Anerkennung derselben durchsetzen sollten, wenn sie nickt Landtage Gehör fänden?
B r a u ff: Bei dem Bundestage.
Rau: Und der Bundestag erklärt: In dieser Sache sind wir incompetent. Nein, es sei Pflicht der Landstände, wohlbegründete Rechte aller Classen der Staatsbürger anzuerkennen. Jedes Gesetz könne mißbraucht oder außer Acht gelassen werben, aber ein Gesetz auf so breiter Basis oder in so allgemeinen Ausdrücken, wie daö von Braun beantragte, könne gar nicht controlirt werden.
Heydenreich: Er habe weder die Mitglieder der Synode von 1817 noch die von ihnen beschlossene Union ge- schmäht oder irgend wie zu schmähen beabsichtigt, sondern seine Meinung sei lediglich die gewesen, die in der Union lange Zeit hindurch überwiegend hervorgetretene rationalistische Richtung als eine solche zu bezeichnen, welche den auf gläubigchristlichem Standpunkte stehenden Mitgliedern nicht genügen könne und eben deßhalb eine Anzahl von diesen, nämlich die Lutheraner, sogar zum Austritte aus der Landeskirche bestimmt habe. Schon zu Zeiten der Reformation habe man eine Einigung der beiden protestantischen Confessionen angestrebt, aber nur auf dem Standpunkte des positiven christlichen Glaubens : und es sei nach seiner Ansicht sehr wünschenswerth, daß dieser Standpunkt auch bei uns immer mehr die einzige und unverrückbare Grundlage der Union bilden möge.
Bei der Abstimmung wird der Antrag von Heydenreich (c) gegen 2, der von Wirth (a) gegen 8 Stimmen abgelehn, der von Braun mit großer Majorität angenommen. (Fortsetzung folgt.)
Deutschland.
Q Bon der Weit, 3. April. In Ihrem geschätzten Blatte vom 31. März lasen wir über die am 23. u. 28. v. M gepflogenen Kammerverhandlungen beziehungsweise der Besoldung der Justizbeamten. Jene Debatten erinnern uns mit Recht sehr lebhaft an die ungleich niedere Besoldung der Nassauischen Forstbeamten und wollte es uns scheinen, daß die von mehreren Kammermitgliedern für die Erhöhung der Be- amlenbesoldungen entwickelten Motive volle Anwendung auf eine günstigere Gestaltung der Forstbesoldungen finden. Nach- dem nämlich der naffauische Forstprakticant 15 Jahre und häufig noch länger zuerst als Förster und später als Accessist bei einer Oberförsterei oder einem Oberforstamte anfangs ohne und später mit einer höchst knappen Besoldung fungirt hat, gelangt er endlich zur Stelle eines Oberförsters und erhält Sieben Hundert Gulden Besoldung. Diese Summe begreift bis ^ayze EinuahM in Ich und ist nicht einmal die Bestrei- hing des Dureau - Aufwandes hiervon ausgenommen. AuS- sichten auf Diäten bieten sich ihm, dem Einzigen von allen Staatsdienern, gar keine dar, indem jene Sechs' Gulden, die der Oberförster als Diäten für Beiwohnung bei Vergebung der Herzogl. Domanial-Holzfällungs- und Culturarbeiten einmal im Jahre zu beziehen hat, sofern die Receptur außerhalb der Gränze seines Verwaltungsbezirks liegt, oder der Herzog!. Recepturbeamte nicht vorziehl selbsten Diäten dabei zu fischen und zu diesem Ende jedesmal am Wohnsitze des Oberförsters beregteS Dienstgeschäft abhält, sind nicht nennenswerth. Auf diesem Besoldungsgrade muß nun der Oberförster eminent lange in einer Weise ausharren, die, wie aus der unten folgenden übersichtlichen Darstellung der Ausgaben zu dem Lebensunterhalte einer Familie von Sieben Personen hervorgeht, in der That nicht beneidenswerth ist. Der Oberförster geht schon gebeugt, das Alter drückt ihn, der Kopf ist filber, weiß, oder es deckt eine Tour den organisch herabgestimmten- dem Haarwuchse nicht mehr geneigten Schädel, wenn er end-
Aus dem Tagebuch eines Malers.
(Fortsktzunq.)
Der nächste Morgen war rauh'und kalt, wie es der Fall zu sein pflegt, wenn der Pilatus, statt einen Hut zu tragen, einen Degen gezeigt hat, d. h. um seine Hüften etwa von Wolkenschichten umgeben war. - Ich suchte die Stimmung des vorigen Tages znrückzuruscn, mhltc aber bald, daß sie von den Einflüssen der heitern Natur draußen nicht abzutrennen war, und daß ich vieles beim heutigen kalten Regenwetter mit kälteren Sinnen aufnc-men würde, als gestern in der freundlichen Sonnenbelcuchlung. Entschlossen, heute nur die Anfertigung des gewünschten Bildes im Auge zu haben und mich aller außern Einwirkungen zu erwehren, knöpfte ich Rock und Inneres mit stoischer Weltverachtung zu und machte mich auf den Weg nach dem vandhause Master Brothertons.
. ^cr der Thüre angelangt, schellte ich ein, zwei mal, da sie gegen Gewohnheit verschlossen war. Nach einer Weile wurde ich cinge- „ vom öffnenden Diener Ruhe und leises Trcppcnsiei-
' da Miß Lucy unwohl sei und schlafe. Ich wollte mich ""kn, aber der Diener sagte mir, ich werde trotz des Un- ’' "d "wartet, und wenn ich mich im Salon gedulden wolle, a 9 don meiner Anwesenheit benachrichtigen. Ich stieg am -èenN^ ^^ hinauf und vertiefte mich bald in ein offen merfunacn S auf dessen Seiten flüchtig geschriebene An- ben n die vorzugsweise Beschäftigung der Frein- vermuthen ließen. Es waren Thomas Moore'S desscu Tonweisen mir zum Theil bekannt und seit heb waren. Das reizende traurige Lied: „The sung of love“, ibre S Liebe," heißt es darin, „während den A^ËKt beschienen war und sie selbst von die ^^ahlcn desselben Lichtes verklärt schien, als erhalte sich Feuers Hülle von der Nahrung dieses sanften so ^"lte um ihre Wange und die Lippen, welche wenn die 9t»k. ^umen fingen und sprechen würden, losch der ^es *u Zungen machte. Aber im Westen er. Dichter Rosen des^Himmcls verblühten und als der sie mit dem Äuö'»^^ elnsamcn Sängerin hinübermh, schien auch bendschimmer dahin zu schwinden, als sei oas Licht des
Himmels eins mit dem ihr innewohnenden Lebensfunkcn." Und damit schließt das Lied;
Who ever toved, but had lhe thonght, That he and all he toved must part ? FilL’d with this fear, l flew and caught That fading Image to my heart, And cried: „0 Love! is this thy doom ? Oh light of youth's rcsplendend day!
Must ye then lose your golden blooni,
And thus like sunshine die away
Die Melodie war beim Lesen ungerufen in meinem Gedächtniß wieder erstanden und klang mit ihrem einfachen Schluß fortwährend in meinem Herzen nach, als ich schon zum dritten Mal das Lied tu Ende gelesen oder mehr noch mit den Augen zu Ende gedacht hatte. Das rauhe Wetter draußen, die stoischen Morgenvorsätze, alles war wie fortgewischt und meine Stimmung hatte etwas so tief Erregtes, Bangendes bekommen, daß ich fast zitterte, als der Tritt des Dieners im Schlafgemach nebenan hörbar wurde Seve Worte klangen durch die Thüre, dann ward diese vorsichtig geöffnet und der Diener bat mich einzutreten. — Ich folgte ihm.
Neben dem Bette mit den gestern Abend gesehenen seidenen Vorhängen saß die Fremde im großen Lehnstuhl. Ihr Gesicht war kaum wieder zu kennen, so bleich und durch die Nachthaube verändert er. schien es mir;'das kastanienbraune Haar, fast ganz unter der Haube verborgen, die Augen halb geschlossen und die langen Wimpern, erst fetzt mir recht sichtbar werdend, gaben dem stillen Antlitz etwas einer Todtcnmaske Achnliches. Ich mußte den Gedanken mit Gewalt abschütteln, um nicht zu ernst zu werden.
Der Diener ent ernte sich lautlos. Sie schlug die Augen auf, reichte mir die Hand und bat mich, auf dem bereit stehenden Stuhle Platz zu nehmen. Als sie sprach, hatte ich Mühe zu glauben, ich stehe vor derselben hochaufgerichteten, stark betonenden Unbekannten, deren Vergangenheit ich gestern aus ihrem Münde vernommen. Welche Verwüstung in diesem schönen Menschenkörper, welche Veränderung in jeder wahrnehmbaren Aeußerung.
Ich fragte, meine Besorgniß möglichst verbergend, nach ihrem De- finden und nach der Ursache ihies Unwohlseins. Sie suhle sich etwas besser, gab sie zur Antwort. Ein Blutsturz habe sic in den ersten Stunden der Nacht befallen; sie sei dem Sterben nahe gewesen, roch scheine ihre Natur noch nicht erliegen zu wollen. Des VorurtbeilS
qcdcnkend, welches Engländer gegen die Aerzte anderer Nationen zu hegen pflegen, fragte ich nach dem Arzte, welcher sic behandle, und er« hielt zu meiner Verwunderung den Bescheid, er wohne in Zürich. „In Zürich!" rief ich, „acht Stunden von hier! Uno war er denn etwa zufällig in Luzern? — „Er muß bald hier sein,' erwiderte sie. Master Brotherton ist heute Nacht sogleich nach Zürich gereist, um ihn herüber zu holen. Es ist ein LandSmann, ein sehr geschickter Mann; er behandelte mich schon in Zürich und brachte mtc^ glücklich durch." Alles Zureden, einstweilen doch die Hülfe eines deutschen ArzteS zu benutzen, war vergebens; ich bat dringend, wiederholt, fast unmuthig, da mit gerade ein alter Luzcrner Arzt von tüchtiger Erfahrung be« saunt war. Sie lehnte indessen alles ab, vorgebcnd, Master Brotherton habe nur zum englischen Arzte Vertrauen. — „Und Sie selbst," rief ich, durch die Berufung auf eines Dritten Borurtheile außer Fassung gebracht, „stehen Sie selbst oenn nicht über dresemsileinlichen National- dünkcl? Um Sie allein handelt sich's hier fa doch!" Sie schüttelte den Kopf, ohne Antwort zu geben, und ich meinte ihre Gedanken zu errathen ; es war mir, als stimme die Verspätung der Hülfe mit unausgesprochenen Wünschen zusammen, die durch ihre frühere Aeußerung über besseres Befinden nur hätten bemäntelt werden sollen.
Ich stand auf; mir war's als trage ich Verantwortung dieses all- mâhligen Hinsiechens; wenn ich ruhiger Zuschauer blieb , statt Hülfe zu holen. Als ich aber vach einem Vorwande suchte, mich zu entfernen, criicth sie sogleich meine Absicht, und cs bemächtigte fis ihrer eine solche Unruhe, daß ich, um nichts Schlimmeres verbeizuführen, ihre Willensfreiheit nicht beschränken durfte.
Ich nahm wieder ihrem Stuhl gegenüber Plaß und sprach von früher zu meiner Kenntniß gelangten Fällen ähnlicher Art, nur solche an führend, welche ein glückliches Ende genommen hatten. Sie schien indessen nicht behandelt sein zu wollen, wie man Kranke behandelt, und sagte, meine Anführungen nach einer Weile unterbrechend: „Sie haben vergessen, worüber wir gestern gesprochen. Gab ich Ihnen nicht meine Gründe an, welche, für meine Gefühl wenigstens, das Nichtsein nach dem Tode widerlegen? — Ich fürchte mich nicht vor dem Sterben; ich habe keine Ursache mit dem Leben zu liebäugeln; was, sollte ich nicht wünschen, in einer neuen Welt, auf diesem ober jenem Stern, ein frisches Dasein beginnen zu dürfen? Meine Hoffnungen liegen alle über das Leben hinaus — wohl mir, wenn sich der Weg verkürzt!"
Seit ich sie gestern hatte reden hören, konnte ich mir sagen, daß sie