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Wiesbaden. 1834

Nr. 84.

Samstag, 8. April.

Jus der zweiten Kammer.

t* Wiesbaden, 6. April. Bericht über die Berathung der Gesetzvorlage über Cen t ralorganisation in der Sitzung der zweiten Kammer am 1. und 4. d. M. (Forts.)

Von den Anträgen >zu §. 6 (von der Landes- Regi erung) erwähnen wir zunächst diejenigen, welche zu pos. 1:zu dem Geschäftskreis der Landes-Regierung gehören: 1) die Ausübung der gesetzlichen Rechte und Pflich­ten des Staats in Beziehung auf die katholische und evange­lische Kirche, die Aufficht auf die Religionsübung und das Verhältniß aller derjenigen Landeseinwohner gegen den Staat, welche sich nicht zur katholischen oder evangelischen Kirche be­kennen" gestellt waren, nämlich:

a) von dem Abg. Wirth: in der pos. 1 das Wort gesetzlichen" zu streichen. Denn entweder habe dieses Wort eine Bedeutung oder nicht. Im ersten Falle könne mit Recht Enumeration dessen, was zu den gesetzlichen Rechten und Pflichten des Staats den beiden Kirchen gegen­über gehöre, verlangt werden, was ganz zwecklos zu Er­örterung von Streitsachen führe; deren Entscheidung nicht ein­mal vor die Kammer gehöre. Solle dagegen mit jenem Worte nicht ausgedrückt werden, daß der Regierung die ein­seitige Entscheidung über den Umfang jener Rechte und Pflichten zustehe, so sei das Wort mindestens überflüssig. Weiter:

b) von dem Abg. Braun: in der pos 1 statt:die Aussicht auf die Religionsübung rc. zu sagen:die gesetz­liche Aufsicht über diejenigen Religionsgesellschaften, welche sich weder zur katholischen Kirche, noch zur evangelischen Landes-Kirche bekennen", und den Wunsch beizufügen, die Herzog!. Regierung wolle den Umfang und die Art der Hand­habung der Aufsicht über solche Religionsgenoffenschaften, welche den benannten beiden Kirchen nicht angehören, auf dem Wege der Gesetzgebung reguliren, damit allen Zweifeln, Un­bestimmtheiten , Willkürlichkeiten und Härten für die Zukunft vorgebeugt werde. Endlich

c) von dem Abg. Heydenreich: der pos. 1 folgende Fassung zu geben:die Ausübung der Rechte und Pflichten des StaatS in Beziehung auf diejenigen Religions­gesellschaften (Kirchen), deren freie Religions- Übung völkerrechtlich garantirt ist, die Aufsicht auf die Religionsübung und das religiöse Verhältniß aller der­jenigen LandeSeinwohner gegen den Staat, welche sich nicht zu einer durch völkerrechtliche Verträge ga- rantlrten R e l ig io n S g e s e l l s ch a st bekennen." Motive:

Größere Präcision der Fassung. Insbesondere unumwun­dene Anerkennung des Grundsatzes, daß die Regierung wie die Landesgesetzgebung bezüglich der Rechte und Pflichten des Staats gegenüber den christlichen Confessionen an die völker­rechtlichen Verträge über freie Religionsübung gebunden sind und solche nicht antasten dürfen. Endlich die Beseitigung der falschen Ansicht uud der bis jetzt daraus abgeleiteten Eonse queuzen, als ob die völkerrechtliche Garantie freier Religions­übung nur noch für die uniirte evangelische Landeskirche, aber nicht mehr für die Lutheraner und Reformirten bestehe.

Bei der Discussion über diese drei Anträge bemerkt zu­erst Abg. Heydensteich: Niemand kann in Abrede stellen, daß ein Unterschied besteht zwischen Religionsgesellschasten, deren freie Religionsübung durch völkerrechtliche Verträge garantirt ist, und andern, welche eine solche Garantie nicht haben. Auch der Gesetzentwurf macht jenen Unterschied, ohne jedoch dessen Grundlage näher anzugeben, indem er einer Seit- von der katholischen und evangelischen Kirche und an­

derer Seits von solchen Einwohnern spricht, welche sich nicht zu einer dieser Kirchen bekennen. Wenn ich statt dieser Be­zeichnung den Antrag stelle, die Unterscheidung zwischen völ­kerrechtlich garantirten und nicht garantirten Religionsgesell- schaften in das Gesetz selbst aufzunehmen, so habe ich zunächst die Absicht, dadurch den Grundsatz, gleichsam al» Richtschnur bestimmt anszusprechen, daß sowohl die H. Regierung als die LandeSgesetzgebung an die völkerrechtlichen Verträge über freie Religionsübung gebunden, daß sie daher zu keiner willkürlichen Abänderung an den hierdurch festgesetzten Rechten und Pflich- ten des Staats befugt sind. Sodann finde ich noch einen besondern Grund zu meinem Anträge darin, daß der Aus­druckevangelische Kirche", worunter man früherhin die refor- mirte und lutherische Kirche zusammen begriff, bei uns nur noch zur Bezeichnung der evangelischen unirten Landeskirche gebraucht wird. Hieraus hat sich nämlich die eben so auf­fallende, wie ganz unzweifelhaft falsche Ansicht entwickelt, die völkerrechtlichen (garantiern der freien Religionsübung bestän­den nur noch für diese Landeskirche, aber nicht mehr für Re« fvrmirte und Lutheraner. Mc'« Antrag soll jenen Irrthum beseitigen, indem seine Fassung keinen Zweifel über die Con­fessionen zuläßt, welchen der völkerrechtliche Schutz ihrer freien Religionsübung zukommt.

Es haben über diesen Gegenstand, namentlich mit Bezug auf die Altlutheraner, schon im Jahr 1847 in beiden Kam­mern Verhandlungen statt gefunden, reiche besonders in der zweiten weitläufig geführt wurden. Damals schon hoben ver­schiedene Abgeordnete die triftigen Gründe des Rechts und der Billigkeit hervor, welche für Gewährung der von den Altlutheranern nachgesuchten freien Religionsübung sprachen. Aber jene Bemühungen scheiterten, nicht sowohl an der Stärke der Gegengründe, als an dem Willen der Majorität, welche sich mit Scheingründe» begnügte. So hielt man z. B. den Altlutheraner» entgegen, sic wollten Glaubcnszwang statt Glaubensfreiheit und ständen dadurch im Widerspruch mit dem Geiste und Wesen des Protestantismus: und doch hat dieser selbst ein Glaubensbekenntniß aufgestellt und kann daher min­destens die freiwillige Unterordnung unter ein solches nicht verbieten. So behauptete man, jene seien gar keine Luthe­raner, sondern eine neue Seele und doch steht ein solches Ur­theil über Glaubensangelegenheite-- gewiß keiner Kammer zu, auch weiß jedermann, daß unsere Altlutheraner nur Glieder einer, namentlich in Preußen und Bayern weit verbreiteten Kirche sind. So machte man gegen die Allluthcraner den Umstand geltend, daß sic sich in. hubst reformirten Gemein­den gebildet hätten : und doch trug man selbst das Panier der vollkommensten Glaubensfreiheit zur Schau. So warf man ihnen vor, sie hätten sich ohne alle Noth von der Lan­deskirche ausgeschlossen: und doch liegen die Gründe dazu nahe genug und sind allgemein bekannt. Daß übrigens alle jene und ähnliche Vorwürfe kaum etwas anderes als Vorwände seien, enthüllt der damalige Commissionsbericht, indem er sagt, die Altlutheraner haben nicht unsere Sympathie; denn damit scheint der einzig wahre Grund der Abneigung gegen dieselben offen ausgesprochen zu sein. . Solche Antipathie gegen die Lutheraner darf freilich nicht verwundern in einer Zeit, wo die Sympathieen in so reichlichem Maße den Deutschkatholiken zugewendet worden. In der That wollte man, wie cs scheint, lieber den Unglauben, als einen christlichen Glauben.

Die Herzog!. Regierung insbesondere berief sich darauf, daß nicht nur in der evangelischen Landeskirche den Bekenner» der lutherischen Confessio» Raum genug gelassen sei, sondern daß auch seit und wegen der Bildung der evangelischen Landes­kirche den Lutheranern und Reformirten das Recht, eine eigene Kirche zu bilden, nicht mehr zustehe. Der letzte Theil dieser

Behauptung setzt in der That eine sonderbare Conclusiou voraus! Denn die evang. Landeskirche kann ihre Berecht- tiguug doch jedenfalls nur daraus herleiten, daß sie die in ihrer freien Religionsübung durch das Völkerrecht geschützten Lutheranern und Reformirten zur Zeit der Union in sich auf» nahm; aber unmöglich konnte hierdurch der diesen beiden Con- feisionen auch im Herzogthum auf ewige Zeiten zugesicherte völkerrechtliche Schutz so völlig vernichtet werden, daß die Be- wohner des Landes nicht mehr berechtigt wären, aus der unir« ten Kirche wieder in eine besondere Konfession zurückzutreten, sich z. B. den Altlutheranern im übrigen Deutschland anzu­schließen, dazu gehörige Kirchengemeinden zu bilden, endlich ihre Religion frei und öffentlich auSüben zu dürfen. Ange­nommen, zu irgend einer Zeit und in Folge irgend eines Er­eignisses träten alle Katholiken deS Herzogthums zu einer andern Consession über: könnte und würde daraus Jemand im Ernste das Recht herleitcn, Individuen und Gemeinden, die später wieder zum KatholociSmus zurücktreten wollten , als Sectirer zu behandeln, welche von den völkerrechtlichen Ga­rantien der katholischen Kirche ausgeschlossen und in ihrer Re- ligionSübung nur noch von dem willkürlichen Ermessen der Staatsgewalt abhängig seien? So wenig dieses aber bezüg­lich der katholischen Kirche behauptet werden kann, eben so wenig ist es auch statthaft, die lutherische Kirche auf das Nas­sauische Staatsgebiet beschränken und ihre Existenz von dem aus diesem kleinen Raume vorgehenden Ereigniffen abhängig machen zu wollen. WaS den ersten Theil der obigen Be- Hauptung betrifft, daß nämlich den Lutheranern in der unir­ten Landeskirche Raum genug gelassen sei, so muß man auf die Geschichte der Entstehung der Union und ihrer weiteren Entwickelung zurückgehen, um zu begreifen, daß und warum sich die Altlutheraner zum Austritt aus der Landeskirche ge­nöthigt und in ihrem Gewissen verpflichtet halten konnten.

Die Vereinigung der lutherischen und reformirten Konfes­sion in eine evangelische Landeskirche geschah nach dem Edicte vom 11. August 1817 und in Anerkennung des wesentlichsten Characters der protestantischen Kirche, welche auf den uner­schütterlichen Grundpfeilern einer vollkommenen innern Glau­bensfreiheit und einer religiösen Verehrung der Lehren des Evangeliums neben völliger Unabhängigkeit von allem Ge­wissenszwang errichtet worden sei; von einem Glaubensbe­kenntnisse war dabei gar nicht die Rede; eine neue Liturgie und ein angemessenes Religionslehrbuch wurden vorbehalten, ohne daß man sich über irgend eine Grundlage derselben ver­ständigte; die Annahme der Vereinigung erfolgte ohne Be- fragen oder sonstige Theilnahme der Gemeinden, blos durch die Vorsteher der protestantischen Geistlichkeit und ebensoviel andere Geistliche, und zwar in Einer Sitzung, ,ohne Discus­sion, indem die ganze Versammlung mit Einer Bewegung sich von ihren Sitzen erhob und dadurch die Frage der Wie- dervereinigung einstimmig mit allgemeiner Theilnahme und sichtbarer Rührung bejahte. Man ging dabei von der An­sicht aus, daß die Verschiedenheit der Meinungen in den we­nigen bisher abweichenden Vorstellungen beider protestantischen Kirchen in das eigentliche Wesen der Religion nicht eingreife, und vernünftiger Weise keinen Grund der fortdauernden Tren­nung künftig mehr abgeben könne. Man unterstellte ferner, wenn auch die Meinung einiger minder gebildeten oder in Form befangenen Glaubensgenossen an einigen Orten etwa noch ein oder der andere Zweifel übrig bliebe, so würde dennoch der Vorgang ihrer einsichtsvolleren Brüder solche Irrende oder Zweifelnden bald auf die rechte Bah» zurückführen, nir­gends werde es der redlichen und amtsklugen Mitwirkung der Herren Amtsgenossen mißlingen, die Gemeinden von dem hohen Werthe der Maßregel für die Gesammtheit aller Kirchenge.

Aus dem Tagebuch eines Malers.

Sie werden mich also nicht im Profil zeichnen ?" fragte die schöne Unbekannte, und suchte eine passende Frontstellung einzunehmenSitze ich Inen so ganz nach Wunsch? - Ich ruckte mit dem Papier hin und her. Bald schien mir die Richtung etwas zur Linken vortbeilhaf- ter für die Wiedergabe des schönsten Theils ihres Kopfes, bald versuchte ich's mit der etwas zur Rechten gebogenen Haltung. Lange Zeit konnte ich nicht finden, was ich wünschte. Die hohe Stirne trat bei allen Seitenansichten szu männlich hervor, und doch war wieder der Schnitt der Nase von solch edler Schönheit, daß ich mich nicht ent­schließen konnte, sie nicht zur vollen Geltung gelangen zu lassen, sollte auch der Mund und die etwas stolz ausgebogene Oberlippe darüber an Deutlichkeit verlieren.

Sie sind zu gewissenhaft," redete sie mich von neuem an;ver­suchen Sie es, wie ich jetzt sitze. Was liegt viel daran, wenn das erste Bild vom zweiten übertroffen werden sollte? Ich werde bleiben, wie i$ jetzt eben sitze; die Aussicht auf den See ist köstlich; ohnehin habe ich ba# Boot dann fortwährend im Auge. Angefangen also!" fugte sie hinzu.Wir haben nur noch eine Stunde Ruhe."

. 3ch begann die Hauptpunkte festzustellen. Die gewonnene Stellung mit etwas geneigtem Kopf, der Blick in die Ferne gerichtet, war in der That die günstigste, die sich denken ließ. Es konnte dieses Antlitz, so wiedergegkben, mehr als ein bloßes Portrait, es konnte ein wahr­haft schönes Bild werben. Aber ich zeichnete ohne zu wissen was, Sammlung) mit meinen Gedanken fortwährend auf Reisen. Wie vagabundenartig dieses Künstlerleben!" dachte ich, und die letz- ^age zogen Stunde für Stunde an meinem Geiste vorüber.Wie «Smodee hebt die uns begleitende Muse die Dächer von allen Häu- flrn und zeigt uns deren Inhalt, läßt uns Zimmer betreten, in die anderer Fuß nicht auf dem meilenweiten Umweg herkömmlicher unfüvrung, gut documentirter Empfehlungen zu gelangen im Stande uns einsamen Schönen Stundenlang gegenüber, die sich um kemen Preis der Welt den anstarrenden Blicken eines Andern n r Minute aussetzen würden. Höchst eigenthümlich!" Und mte mit möglichster Gewissenhaftigkeit die Augenlinien in das Verhältniß zu einander zu bringen.

weiß ich nun weder von ihr," fing mein Selbstgespräch von euern an,noch von ihrem ehrwürdigen Begleiter mehr, als daß sie

Miß Lucy genannt wird und daß er den Namen Brotherton trägt; daß sie die Tadle d'hote nie bis zum dritten Gang mitmacht, uno daß er in feiner Jugend ein verwünscht hübscher Bursche gewesen sein muß. Und was weiß er von mir, dem er ohne Bedenken seine Tochter oder Nichte ober Begleiterin anvertraut? daß ich ein deut­scher Waler bin meinen Namen kann er nicht einmal ausspreche» daß ich die Schweiz als Tourist skizzirend durchwandere und mir nie einfallen ließ, dieses Land der reisenden Söhne Albions we en Heim- zusuchen. Im Gegentheil, ich sagte ihm gleich am ersten Tage unserer Bekanntschaft, daß mich die fatalen Engländer, trotz schönen Wetters und herrlicher Fernsicht, vom Rigi vertrieben haben, was ihm ganz begreiflich schien."

Ich hatte die Augen einigermaßen »ach Wunsch angelegt und be­gann nach diesem Gruiidmaße die Nase anzubeuten.

Daß er mich dennoch fragte," fing ich wieder an,ob ich Miß Lucy portraitiren wolle, ist im Grunde ächt englisch; er trug, mit vollem Bewußtsein seines Zwecks, meiner persönlichen Abneigung ge­gen feine Landsleute nicht die mindeste Rechnung; er wollte ihr Por­trait und fragte nicht viel darnach, ob sie jemand male, dem die Eng­länder angenehm oder dem sie zuwider seien. Möglich aber auch, daß mein entschiedener Wunsch, dieses schöne Gesicht zu zeichnen, obschon nicht ausgesprochen, nach der Lehre vom magnetischen Gedankenein- fluß in zu seinem Antrag wider Willen nöthigte. Denn ich bin verliebt in sie und die Nase ist ganz verzeichnet!"

Ich wischte aus waS ich gezeichnet hatte und legte den Bleistift mißmuthig zur Seite.Was? alles ausgelöscht?" fragte sie. Eine Viertelstunde ist schon verstrichen."Es will mir heute nicht glücken," antwortete ich.Es wird, fürchte ich, völlig nutzlos fein, Ihre Zeit heute länger in Anspruch zu nehmen."

Wie meinen Sie das?" fragte sie wieder.Wünschen Sie Er­frischungen? Ist es Ihnen hier im Zimmer zu warm?" Sie stand, ohne meine vorbeugende Antwort abzuwaitcn, vom Stuhl auf, und holte aus dem Nebenzimmer einen Silberteller mit zwei geschliffenen Gläsern und zwei Flaschen von Crystall, Sherry die eine, klares Wasser die andere enthaltend. Ich war aufgestanden, sie ließ sich aber auf dem Balkon des Salons nieder und ' bat mich, auch ins Freie hinaus zu treten und dort Platz zu nehmen. Zwischen uns stand der Silberteller auf einem seingeschiiitzten Weißholzschemel.

Nachdem wir getrunken hatten, gab die liebliche Aussicht über den Luzerner-See Stoff zur Unterhaltung, und sie wußte davon so man*

chcS fragend und anregend herbeizutragcn, daß wir tief in die Geschichte deS Schweizer Volks und dessru ganze Vergangenheit Hincingerathen waren, ehe ich noch Gelegenheit gefunden hatte, die Unterbrechung meiner Arbeit zu entschuldigen. Von dem politischen Theil unsere# Gesprächs kamen wir unbemerkt auf das religiöse Gebiet, wozu eben der Schweizer Boden unerschöpfliches Material bot. Sie hatte viel über Religion nachgedacht und schien das Wesen ihrer speciellen Kirche nicht minder klar zu durchschauen, als die der alleinseligmachenden. Die war in unsern deutschen Philosophen besser als ich selbst bewan­dert und wußte über Strauß und Feuerbach mit gleicher Schärfe wie über Hegel und Kant zu urtheilen. Hat man sich aber über allge­meine Fragen von tieferer Bedeutung freimüthig ausgesprochen und zum Theil auf gemeinschaftlichem Wege angetroffen, so liegt eS gar nahe, persönliche Beziehungen mit Vertrauen zu behandeln und die gewöhnlichen Rücksichten bei Seite zu setzen, welche Bekannte frischen Datums gegen einander zu beobachten pflegen.

So machte fich's denn kaum weiß ich wie, daß sie selbst zum Thema unseres Gesprächs wurde, und daß mir die Ursache entschlüpfte, weß- halb ich meine Arbeit unterbrochen hatte.Gleichgültige Gesichter," sagte ich,Personen, die meinen Geist nicht beschäftigen und mein Herz nicht erregen, glaube ich mit vollkommener Sicherheit wiederge­ben zu können; sie sind mir todte Gegenstände, und nach Linien und Puncten löst die Hand ihre Aufgabe, ohne sich vom Richtigen zu entfernen. Mit Ihnen ist es anders und mit manchen, wenn schon nicht vielen Gesichtern geht es mir, wie es mir mit Ihnen ging, es ist mir unmöglich, ihnen gegenüber eine mechanische Fertigkeit zu üben."

Sie blickte längere Zeit, ohne zu antworten, über den See hinaus. Sie schien sich durch meine Worte um die Freiheit gebracht zu küh­len, mit der sie bisher den Wendungen des Gesprächs gefolgt war, und doch auch unter ihrer Würde zu finden, meinem Gevankengang Fesseln anzulegen, die er nicht selber wählte. Nach einer Weile sagte sie:So habe ich Ihren Geist beschäftigt? Ich halte das für keine Schmeichelei, das heißt: für keine Unwahrheit; wir haben von zu ernsten Dingen geredet, als daß ich den Uebergang zu Fadheiten Ihnen zutrauen dürste. Was dachten Sie sich denn, da Sie doch über mich Gedanken gehabt haben?"

Es war unmöglich mit mehr Einfachheit in Haltung und Geberde diesen Worten Ausdruck zu geben, als es geschah, und ich zögerte mit der Antwort, so sehr ging ès gegen mein Gefühl, mit einer Gegen-