1
l
Die Nassauische «aftemeine Zeitung erscheint. Sonn- U «änlich. Prcw: eiertclja^nß für peÄn und den T^urn und TariS'schen Postbejirk
Wiesbaden. 1834 Nr. 83. Freitag, 7 April.
Aus bet zweiten Kammer
+* Wiesbaden, 6. April. Bericht über die Berathung der Gesetzvorlage über Centralorganisation in der Sitzung der zweiten Kammer am 1. und 4. d. M. (Forts.) 3um Eingang des Gesetzentwurfs hatte die Commission vorgeschlagen, statt der Worte: „nachdem f® das Gesetz vom 17 Oct.'1859 nicht bewährt" — zu sagen: „da das Gesetzd en Berh â lt n iss e n nicht mehr entspricht". — Aba. Brau n bemerkt, der Ausdruck „nicht bewährt", sei unrichtig: das Gesetz von 1849 habe fick nicht bewähren können, weil man es nicht ausgeführt habe. Dagegen sei das Gesetz nicht mehr entsprechend, weil es zu den neuen Gesetzen über die Gemeindeordnung und Amtsverwaltung nicht passe. — Der Commissionsantrag wird angenommen.
Zu §. 1 waren zuerst bezüglich des Personals des Staats- Ministeriums zwei Anträge gestellt: den „Ministerialdirector" zu streichen (Köni g), und statt „drei Ministerialräthc" zu sagen: 3 — 4 Ministerialräthc oder Assessoren" (Heyde ii- reich). — Für beide Anträge wird die Rücksicht auf siosten- ersparniß geltend gemacht. Außerdem weis't Abg. König darauf hin, daß der Ministerialdirector eine wirksame Ge- schäftleitung und Aufsicht durch den Staatsminister paraly- stre. Die Erfahrung, worauf sich die Regierung berufe, spreche nicht für die Nothwendigkeit des Ministerialdirectors, weil ein solcher gerade während des Bestehens der Organisation, welcher der jetzige Entwurf sich wieder nähere, nicht da gewesen sei. — Rau unterstützt den Antrag. — Reg.-Comm. Voll- prächt: Die Regierung sei von der Erfahrung über den Umfang der Geschäfte im Slaatsministerium vor 1849 aus- gegangen. Ein Director habe zwar nicht ursprünglich in dem Gesetz gestanden, sei aber später als unentbehrlich ernannt worden. Der Director solle weder den Einfluß des Staats Ministeriums schwächen, noch diesen vertreten, sondern nur die Geschäfte übernehmen, welche dieses nicht erledigen könne. E- sparung geschehe am unrichtigen Ort, wenn man eine Stelle mit andern Beamten besetze, als sie fordere. — Vicepräsident Reichmann stellt einen Antrag zu §. 2 bezüglich der Re- curSinstanz, deren Geschäfte wohl von Einfluß auf das Personal seien, gleichzeitig zur Discussion, obgleich Abg. Rau entgegnet, bei der Recursinstanz handle es sich nur um die Personenzahl, aber nicht um dcu Director, und Abg. Hey° den reich darauf hinweis't, wie leicht durcheinanderlaufende Discussionen über ganz verschiedene Gegenstände Verwirrung herbeiführen könne, zumal die zahlreichen außer der Commission gestelltem^Anträge nicht einmal gedruckt vorlägen. — Diese' Besorgniß bestätigte sich später dadurch, daß die (Sven tualanträge des Abg. Heydenreich zu 8. 2 über wcsent. sich verschiedene Puncte (Bildung des Staatsraths, Recursinstanz), woüber wir bei diesem §. berichten, nicht getrennt zur Abstimmung kamen. — Die beiden obigen Anträge wurden abgelehnt und der Regierungsentwurf angenommen.
Sodann hatte Abg. Heydenreich beantragt, in §. 1 aus dem 49r Gesetz §. 3 einige im Entwurf fehlende pos. (1. 9. 10. 11.) über den Wirkungskreis des Staaismini- steriums beizufügeu, weil es besser sei, die Geschäfte einer Behörde im Gesetz möglichst vollständig anzugeben, und weil dieses auch im Interesse der Bürger liege, welche sonst nicht wüßten, an welche Behörde sie sich z. B. bezüglich Genehmigung neuer Stistungen, der Verleihung von Corporations- rechten, Privilegien u. s. w. zu wenden hätten. — Der Antrag wurde abgelehnt, nachdem Reg.-Com. Vollpracht bemerkt: im Gesetz von 1849 sei eine vollständige Enumeration hauptsächlich zu Bezeichnung der Gegenstände erfolgt, die nicht in den einzelnen Abtheilungen zu erledigen sind. Jetzt sei
Aassamsche
rtung.
eine Aufzählung bezüglich der im Antrag enthaltenen Dinge unterblieben, weil sie unter den im Paragraph angedeuteten allgemeinen Grundsatz fubsumirk würden ; ihr Enumeration hätte keinen Zweck, wenn man wisse, was der Entschließung des Landesherrn unterbreitet werden müsse. (Weiß dieses jeder einzelne schlickte Bürger?)
Zu 8. 8. pos. 1 war beantragt, diese pos. zu streichen, weil dem Staatsrath dock nur eine Berathung über Geschäftsgegenstände des Staatsministeriums zustehen solle, weil der Regent wie die Regierung ohnedies jederzeit zu einer fol- chcn Berathung die ihnen beliebigen Personen zuziehen könnten, weil dagegen eine solche durch das Gesetz constituirte Behörde unter schwierigen und dringenden Zeitverhältnissen den entschiedenen und raschen Gang der Geschäfte leicht lähmen möchte re. Eine besondere Discussion unk Abstimmung fand auS dem oben angeführten Grunde nicht statt. Sodann waren zu $.2 pos. 2 folgende Anträge gestellt: a) Statt pos. 2 zu setzen: „das Staatsministerium biidet die Re- c u,r S i n st a n z zur collegialischen Entscheidung der Recurse gegen die Beschlüsse der dem Staatsministerium unmittelbar untergeordneten Verwaltungsbehörden". (Rau, Heydenreich, Knapp.) — b) Dieser Fassung noch den Satz beizufügen : „C o m p c t e n z c o n s l i c,t e zwischen Verwaltungsbehörden und Gerichten, so weit ° dazu nicht neue gesetzliche Bestimmungen oder Interpretationen erforderlich -find, entscheiden die Geriche." (HeydenrrichH — c) Endlich dem letzten Alinea in §. 2 des RegierunKentwurfs den Zusatz beizufügen : „der Staatsminister bestellt (in der Recursinstanz) einen Referenten und erforderlichen Dalles einen Korreferenten ; der Vorstand derjenigen Abtheilung, gegen deren Beschluß rccurrirt wird, hat bei der Entscheidung nicht mitzustiMmen." (Ausschuß). — Die Anträge w und b werden abgelehnt, c angenommen. An der Discussion betheiligten sich außer Knapp, Heydenreich, Wirth, insbesondere:
Abg. Rau. Für seinen Antrag bezüglich der Recursinstanz sprächen folgende Gründe. Der R gierungsentwurf gewähre in diesem wichtigen Punkte weniger Garantie als das Gesetz vom Jahre 1849. Nach diesem gehöre auch der Vorstand des Justizministeriums zu der Recursinstanz, der aber nach jenem wegfalle. Nach seinem Dafürhalten sei die Bildung der Recursinstanz ter wichtigste Tbei! der Centralorganisation. Wenn jemand von dem Erkenntnisse einer oberen Verwaltungsstelle appellire an das Staatsministerium, so müsse er auch versichert sein, daß hier von Männern, welche einen unpar- teiischemLtandpunkt einnehmew,-HWtbeilt werde. Mitglieder jener Verwaltungsstellen, gegen welche appeüirt werde, haben diesen Standpunkt nicht, wohl aber die Mitglieder des StaatS- Ministeriums selbst. Diesen könne auch die nöthige Sach- kenntniß nicht abgcsvrochen werden. Zudem sei es nicht ver- einbarlich mit der Ministerverantwortlichkeit , wenn die Präsidenten der höheren Collegien die Recursinstanz bildeten. Nur durch die Annahme seines Antrages halte er die bedeutenden Mehrkosten der neuen Centralorganisation gerechtfertigt. — Dagegen lasse er den Compctenzgerichtshof fallen, weil nach einem anderen Anträge die Gerichte entscheiden sollen.
Reg.»Comm. Vollpracht: Es beruhe auf einem Mißverständnisse, daß die Gerichte über Competenzconflicte zwischen sich und den Verwaltungsbehörden im Allgemeinen entschieden; sie hätten vielmehr nur i n einzelnen gegebenen Fällen über ihre Kompetenz selbst zu erkennen: und eine solche Entscheidung der Gerichte könne die Verwaltung nicht auf heben, sondern dagegen nur die zulässige» Rechtsmittel ergreifen. Die Creirung eines eigenen Competenzgerichtshofs fei den Verhältnissen des HerzogthuwS nicht angemessen. Durch
Deiiellunaen nebmen an in Wiesbaden die ürpfbition (Wilh.Fri-drich'sch- Buchhandlung, Sanggaffe Rr ir,) avSwartS alle Postanstalten. — Inserate! die vier, «valttge Petitzeile oder deren Raum 3 kr.
die in dem Regierungsentwurf bestimmte Recursinstanz solle die Selbstständigkeit der Gerichte nicht beschränkt und die Befug »iß der BerwaltungSbchörden nicht erweitert werden. In der obersten Recursinstanz komme es auf Unbefangenheit und Selbstständigkeit nicht allein an, sondern auf Sachverständigkeit; daher gebe eS keine bessere Bestimmung, als im Entwurf.
Braun stimmt bezüglich der Recursinstanz dem H. Reg.- Comm. bei, mit dem Bemerken, eS sei auch noch ein Mittel für Unbefangenheit, die man übrigens durch das beste Gesetz nicht erzwingen könne, daß demselben freistehe, auch noch andere, z. B. technische Mitglieder bei Berathung der RecurS- gesuche zuzuziehen. — Competenzconflicte seien verschiedener Art, die man nicht unter einander werfen dürfe, z. B. negativ und positiv, zwischen Verwaltungsbehörden unter sich, Justiz behörden unter sich rc. Je nach der Veranlassung würden nach den Vorschriften des gemeinen Staats- und Proceßrechts entweder die Justiz« oder die Verwaltungsbehörden zu entscheiden haben. Diese bisher bestandene Einrichtung solle nach der Erklärung des Ministeriums nicht alterirt werden. Com- petenzgerichte seien stets zur Schwächung der richterlichen Autorität gebraucht worden; man solle daher solche Institute nicht schaffen.
Rau: Zur Stellung deS Antrages bezüglich deS Com« petenzgerichtshofes sei er nur durch den Regierungsentwurf veranlaßt worden. Nach diesem werde er aus dem Ministerialdirector, den Vorständen des Kriegsdepartements, derLan- desregierung, des Finanzcollegs und einem Ministerialrathe eine Recursinstanz gebildet zur collegialischen Entscheidung von Compctenzconflicten der dem Staatsministerium unmittelbar untergeordneten Verwaltungsbehörden und Gerichte rc. Er sei nun der Ansicht gewesen, daß die Bildung eines Gerichtshofes nach dem Ausschußantrage der ersten Kammer dem Regierungsentwurf vorzuziehen sei, weil in jenen auch noch Mitglieder der Obergerichte ausgenommen werden sollten. Daß es zwischen Verwaltungsbehörden und Gerichten Conflicte gebe» könne, sei aus der Erfahrung bekannt. Wenn aber in jedem vorkommenden Falle die Gerichte zu entscheiden hätten, wie anderseits beantragt und erklärt worden; so sei dieß allerdings einem CompetenzgerichtShofe vorzuziehen; deßhalb ziehe er auch diesen Theil seines Antrages zurück. Dagegen beharre er auf dem zweiten Theil seines Antrages bezüglich der Recursinstanz für Apellationen. Der Einwand, daß die Mitglieder deS StaatsministeriumS nickt die genügende Sachkenntniß besäßen, sei von keinem besondern Gewichte, denn auch die Präsidenten der höhern Verwaltungsstellen müßten, wenn aus ihnen die Recursinstanz gebildet würde, Gutachten von Sachkundigen einziehen. Hier gelte Morstadt's Ausspruch: Was der Jurist nicht selbst weiß, sieht er durch die Brille.
Zu §. 4 war zunächst von dem Abg. Heydenreich beantragt: im Regierungsentwurf das die Criminalge- richte betreffende Alinea zu streichen, statt dessen die Zahl der Räthe oder Assessoren jedes Hofgerichts um zwei zu vermehren, und die Bestimmung beizufügen: „an jedem Hofgerichte fungiren 2 Räthe oder 1 Rath und 1 Assessor als Untersuchungsrichter." Die Commission sprach sich dahin aus, daß der Antrag, als auf eine wesentliche Abänderung unseres Gerichtsverfahrens gehend, nicht hierher gehöre.
Heydenreich: Die Commission beantrage, die Sache der Hcrzgl. Regierung zur Erwähnung zu empfehlen. Er habe sich statt dessen zu einem bestimmten Antrag deßhalb veranlaßt gesehen, weil auf solche Wünsche in der Regel wnig Rücksicht genommen werde. Um eine Abänderung des Gerichtsverfahrens handle es sich hierbei nicht, sondern nur um Uebertragung der Criminluntersuchungen an andere Personen.
Ferdinand Pfeffer's Brautfahrt.
Eine Geschichte in sechs Capiteln von Dr. V. Kalisch.
(Sckluß.)
Noch niemals schienen einem Sterblichen dir Morgenstunden lang- sanier zu schleichen, als unserm Pfeffer an dem zum Besuche bei Clara bestimmten Tage. Er war den ganzen Morgen so zerstreut, daß es seinem Freunde und dessen Gattin nothwendig aussallen mußte. 3eten Augenblick sah er nach ter Uhr und schalt im Innern die Zeit, daß sie von ihren Flügeln keinen bessern Gebrauch machte. Kaum war also drei Uhr vorüber, als er sich auf den Weg machte, den er, um nicht allzu früh zu kommen, durch Umwege veilängcrte. Langsam ge- hend, setzte er noch an einige holperige Stellen seiner Bewerbungsrede die ästhetische Feile a-, und so befand er sich erst mit dem vier- ten Glockenschlage vor der Wohnung Clara's.
Clar» empfing ihn mit anmutiger Zuvorkommenheit. Sie lud ihn ein, sich auf ten' Divan zu setzen, vor welchem ein runder Tisch stand, auf dem die bereits erwähnte Mappe lag. Da es aber unserem Freier bei seiner heißen Liebe weder für die Kunst im Allgemeinen, noch um Marc Anton im Besondern zu thun war, so schob er die Mappe ziemlich weit zurück und suchte das Gespräch auf ernste Lebensfragen zu lenken. Clara ging darauf ein, und es gelang dem Heiraths-Can- dwatcn endlich, auf das Thema der Ehe zu kommen. Er sing mit einem blumenreichen Lob auf die Ehe an und sagte viel schöner und geistreicher, als der Schreiber dieser Erzählung cs zu sagen vermag, das eigentliche wahre Glück nur an dem Altare der Ehe gefun. ten werden könne. Als er aber seine eigentliche Bewerbungsrede an- fangen wollte, passirte ihm ein Unglück. Er hatte nämlich den Anfang derselben vergessen und konnte ihn, ungeachtet er in allen Winkeln '""es Gedächtnisses nachstöbertc, nicht finden. An einem halben Dutzend ^orte, die sein nachlässsges Gedächtniß verloren, scheiterte seine ganze ^"^wmkcit. Der verlorene Anfang lautete: „Es gibt Lagen im mcmchlichen Leben", und man sollte meinen, daß es gar nicht der Nk°c°^^"th gewesen sei, einen so alltäglichen Satz zu vergessen, «vcr dennoch spielte das Gedächtniß unserem Freunde riefen boshaf« ^"lch, und er mußte zu dem, meinen Lesern sehr bekannten Vparpscnmg feiner Beredsamkeit Zuflucht nehmen. Er begann also, er schüchtern auf den Boden sah: Ich bin des Junggesellen- reocHö müde. Ich habe ein bescheidenes Vermögen; ich besitze ein
Haus, einen kleinen Garten. Ich bin kein Trinker, kein Spieler und fühle mich am wohlsten, wenn ich in meinen vier Pfählen bin. Ziemlich gutmüthig bin ich auch, und . . .
Hier wurde er durch das Geschrei des Papagei's, der im ansto- ßenden Zimmer war, plötzlich unterbrochen. Als der Papagei schwieg, sing Pfeffer wieder an: Ziemlich gütwüthig bin ich auch und so kann ein Weib . . .
Hier unterbrach der Papagei auf eine so widerliche Weise, daß Clara ins andere Zimmer gehen und ein Tuch über den Käfig des geschwätzigen Vogels hängen mußte. Daß während dieser Zeit unser Pfeffer den Papagei und fein ganzes Geschlecht zum Kuckuck wünschte, versteht sich natürlich von selbst. Nebenbei entschloß er sich auch, vor der Hand den abgerissenen Faden seiner banalen Rede nicht wieder nufzunehmen, es sei denn, daß ihn Clara dazu aussorder^e. Da Clara ibn aber nicht dazu aufforderte, so lenkte er nach einigen takelnden Aeußerungen in Bezug auf den Papagei das Gespräch auf die Kupferstiche und dachte, es würde sich, wenn man den Inhalt der Mappe betrachtete, nach einigen Minuten die Gelegenheit zu einer Unterhaltung über die Ehe gcwtß finden.
Die Mappc wurde geöffnet und die Blätter mit ästhetischem Auge geprüft und beurtheilt. Pfeffer wartete mit Ungeduld auf ein Blatt, das eine Liebes« oder Ehe-Scene darstellte, um seine".eigene Angele- genheit daran anzuknüpfen. Bei dem Umwcndcn der Blätter gcricth feine Hand mehrere Male mit der seiner Nachbarin absichtlich in Berührung. Man mochte aber kaum fünf Minuten sich mit den Stichen beschäftigt haben, als unserem Helden das Portrait eines bärtigen Greises in die Hand kam. Das Bild war schlecht lithographirt, und das Original mußte, wenn cs nur irgend eine Aehnlichkeit mit dieser Copie gehabt, häßlich genug gewesen sein.
Der sieht ja aus wie ein Rabbi, bemerkte Pfeffer.
Er war es auch, erwiederte Clara.
Wie kommt dieses häßliche Judengesichi unter diese schönen Blätter ? fragte Pfeffer.
Es ist ein Andenken, antrooriete Clara.
Ein Andenken? Doch nicht von dem alten Juden selbst? fragte Pfeffer lachend.
Sie scheinen keine sonderliche Vorliebe für die Juden zu haben, bemerkte Clara.
Wahrhaftig nicht! rief Pfeffer. Ich kenne kein Borurtheil; aber die Juden waren mir von jeher verhaßt.
Dieser Mann, sagte Clara, indem sie auf das Bild des Rabbiners wies, dieser Mann war mein Großvater.
Ihr Großvater? fragte Pfeffer erschrocken. So wären Sie . . .
Jüdin? wollen Sie fragen, unterbrach Clara. Ja wohl bin ich Jüdin, fuhr sie lächelnd fort. Und ich glaube, trotz der eben von Ihnen vernommenen Aeußerung gewiß nicht dadurch zu verlieren, wenn ich Ihnen sage, daß ich fest, sehr fest an meinem Judenthum hange; obgleich ich auch nicht das geringste Vorurthcil gegen das Christenthum hege und überzeugt bin, daß cs viele Christen gibt, die aufgeklärt genug sind, um mit dem Namen Christ nicht ein unbestreitbares Monopol auf jede Tugend zu verbinden. — Doch betrachten wir die Marc Antons, sagte sie dann freundlich, indem sie ihm einen Stich von jenem Meister überreichte.
Während Clara sprach, hatte sich Pfeffer in Gedanken mehrere Dutzend Ohrfeigen gegeben, und sie konnte trotz der liebenswürdigen Mühe, die sie sich gab, den unglückseligen Bewerber nicht aus seiner Verlegenheit reißen.
Nachdem er noch eine Viertelstunde auf Kohlen gesellen, empfahl er sich mit den allerungeschicktesten Entschuldigungen und ging zerknirscht nach seiner Wohnung.
Der nächste Morgen fand ihn wieder auf der Wanderung.
Sechstes Lapitrl.
Der nächste Morgen fand ihn wieder auf der Wanderung; aber die Niederlage, die feine Freier-Hoffnung diesmal erlitten, hatte ihn so sehr aus dcr Fassung gebracht, daß er in seinem Entschlusse, nur als Bräutigam oder als Gatte in seine Behausung zurück zu kehren, fast wankend wurde. Seine Hoffnung war aber so elastischer Natur, daß er nach einigen Tagen wieder der alte zuversichtliche Freier war.
Geduld überwindet Alles, dachte er; und da sie Alles überwindet, wird sie am Ende doch noch siegreich aus diesem Bewerbungskampfe bervorgeben
Er setzte also seine Freicrsfüße munter in Bewegung. Aber der Frühling war verschwunden, und der Sommer ging zu End^, und fein Nanking-Anzug war fast unbrauchbar geworden, und er'batte immer noch kein Weib gefunden. Er fing an, seine Ansprüche zu mäßigen. Er sah nicht mehr auf Jugend, nicht mehr auf Schönheit, nicht mehr auf hohe Bildung und natürliche Liebenswürdigkeit; er suchte nur ein Herz, das noch einen leeren Winkel für ihn übrig hätte. Aber das Schicksal schlug ihm ein Schnippchen nach dem andern und nöthigte ihn, seine Forderungen immer tiefer herunter zu schrauben.