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Die Nassauische Allgemeine Zeitung erscheint, Sonu, lag ausgenommen, täglich Preis: tnertkljahr^g für Wiesbaden und den Thurn und TariS'ichen Poftbeziik 2 fl., sonst 2 fl. 24 fr.

Wiesbaden. 1854.

Nassanifche Mgemcine Zeitung.

Nr. 82.

Ktssellungm nkhmkn an in Wiesbaden die Orrpebitien sWilh.FnSdrich'sche Buchhandlung, Langgasse Nr. 42,) aurwar!« alle Postanssalten. Inserate: die vier- svalttge PeUlzeile oder deren Raum $ kr.

Donnerstag, 6. April.

^US der Zweiten Kammer

f* Wiesbaden, 5. April. Bericht über die Sendung der Gesetzvorlage über Cen t ralorganisatio » in der Sitzung der zweiten Kammer am 1. und 4. d. M.

Abg. Wirth trägt den Commissionsbericht über Eingang und 88- 14 des Gesetzentwurfs vor, welcher mit mehreren Aenderungen zur Annahme empfohlen wird.

Abg. Heydenreich hat hierzu einen Hauptantrag und mehrere Eventualanträge gestellt. Mil Uebergehmig der letz' leren bemerken wir, daß nach dem Hauptantrag, welcher zuerst zur Berathung kam, daS Gesetz vom 17. Oct. 1849 über die Organisation der Centralbehörden nicht umgebildet, sondern nur modificirt, iiisbesondere aber die Bildung des StaatS- mmifteriumS aus einem Staatsminister und den Chefs der 4 Ministerialabtheilungen beibehalten werden sollte.

Die Commission bemerkt hierzu: Die Gründe für colle. gialische Behandlung der Ministerialgeschäfte seien schon im Bericht widerlegt; die Erfahrung entspreche nicht immer der Theorie; die Verantwortlichkeit habe weniger Bedeutung bei Lollegien, als bei einzelnen Beamten; sie könne also den An­trag nicht zur Annahme empfehlen.

Heydenreich: Bei der Organisation von Behörden kommt es überhaupt mehr auf den Geist an, vomit sie aus- geführt, mithin auf die Personen, aus denen die Behörde zu­sammengesetzt wird, als auf die Formen, welche das Gesetz bestimmt: so daß auch eine mangelhafte Organisation, mit Ein­sicht und gutem Willen ausgeführt, jedenfalls bessere Resultate liefern wird, als die vollkommenste Organisation, wenn sie un­verständig oder böswillig gehandhabt würde. Dieses gilt, wie ich glaube, um desto mehr, je kleiner die Zahl der Personen ist, deren Thätigkeit durch eine Organisation bestimmt werden soll: und dieses ist gerade bei unserer höchsten Regierungs­behörde der Fall.

Was nun den vorliegenden Organisation-gesetzentwurf selbst betrifft, so ist zunächst dessen Geschichte sehr beachtenswerth und lehrreich. Als im Jahre 1849 statt der bis dahin be- standenen bureaukratischen eine collegialische Organisation des Staatsministeriums eingesührt wurde, hatte man den Zweck, den seit langen Jahren bestandenen Landesbeschwerden abzu­helfen, melde nächst der von der Regierung geübten correctio- nellen und politischen Strafjustiz besonders dadurch veranlaßt waren, daß bei Erwirkung landesherrlicher Entschließungen wie bei Verfügung auf Recurse der Wille eines Einzelnen, des Staatsininisters, Alles entschied.

Der im 'Jahr 1852 den Ständen vorgelegte neue Ent­wurf war dasut auf Beibehaltung der in 1849 geschaffenen .....Bildung d§r BchMM â Hinzufügung «iuâ Etaatömini- sters, neben welchem jedoch die Chefs der einzelnen Mini- sterialabtheilungen in den der landesherrlichen Sanctionâunter» liegenden Sachen nur noch eine berathende Stimme haben sollten. Dieser Entwurf wurde in der ersten Kammer gemäß dem Anträge des Abg. und Herzog!. Ministerialraths Bertram zurückgegeben, weil es wünschenswerth sei, daß Gemeinde-, Kreis- und Centralorganisationsgesetz gleichzeitig nach Einem Princip bearbeitet zur Vorlage kommen, und kveil insbesondere auch in dem Entwurf kein rein durchgeführteS Princip nachzuweisen, vielmehr eine Mischung verschiedener Systeme und zwar eine solche vorhanden sei, die mehr deren beiderseitige Nachtheile als Vortheile vereinigen möchte, in welcher Hinsicht namentlich die Auflösung einer dem Landesherrn zur Seite stehenden c ollegia li sch - organisirten verantwortlichen Behörde ohne Zweifel als ein Rückschritt zu betrachten sei. Die zweite Kammer dagegen nahm jenen Entwurf mit Zu­

* Die Blumenausstellung in Biebrich.

Am 3. April, traf Se. Majestät der König von Württemberg, der gleich Sr. Hoheit unserem Herzog ein großer Blumenfreund, in Biebrich zu einem Besuche der Blumenausstellung ein.

Der König verweilte gegen drei Stunden im herzoglichen Win­tergarten, dessen Räume so viel Seltenes und Schönes enthalten und nun durch die reichen Zusendungen von Nah und Fern rem Kenner gesteigertes Interesse und dem Beschauer hinlängliche Beschäftigung bieten. Se. Majestät der König nahm etwa eine Stunde nach seiner Ankunft ein Dejeuner, welches in einem Salon des Wintergartens fer« viit war und begab sich hierauf nochmals in den Ausstellungssaal, wo er seine hohe Zufriedenheit duurch Beauftragung des mit anwesenden Hofgärtners zu zahlreichen Ankäufen seltener Exemplare bethätigte. Der König sprach, wie wir vernehmen, auch dem Herrn Gartendi- rector Thelcmann seine volle Anerkennung in den huldieichstcnWor- ten aus. Ein weiterer Beweis königlicher Huld wurde auch dem Professor Hopfgarten zu Theil, reffen Atelier in der Mosbacher Burg Se. Majestät hierauf besuchte. Derselbe erhielt nämlich den ehrenvollen Auftrag, für den König eine lebensgroße Marmor-Statue »u liefern. Die Wahl deS Gegenstandes überließ Se. Majestät dem Kunstler. Der König von Württemberg schied wie es schien, auf das Pochste befriedigt von den Schätzen, welche Kunst und Natur vereint .Park zu Biebrich dem Beschauer nun bieten und setzte hierauf feine ^âch Weimar fort. Dem Bernehmen nach steht auch der Besuch «r. Majestät des Königs von Bayern und Sr. königl. Hohett res prinz-Regenten von Baden zu erwarten.

Besuch der Blumenausstellung ist foitwährend im «tergen begriffen. Jeder Bahnzug, jedes Dampsboot bringt Schaaren von premden, die sich das Stück Lenzespracht besehen wollen, das man ^gefangen und in einen so reichgeschmückten Käfig gethan. Ein vom M' Gartendirector Tbelemann herausgegebenes Album mit acht An» nchtkn der schönsten Puncte im Park und dem Wintergarten, dient dazu, den flüchtigen Eindruck des Ganzen zu fesseln und wird als Er- mnerung in zahlreichen Exemplaren angekaust.

den letzten Tagen ist auch eine Blüthe der Victoria Regia ein« getroffen. Die Schilderung der interessanten Einzelheiten der jetzt ver» ftbtenen Blnnienwelt müssen wir auf weiteres verschieben. Nachträg- nch bemerken wir, daß Herr Breul in Frankfurt den Preis von

stimmung der Regierung nur so weit an, als es sich um nähere Bestimmung des Geschäftskreises des Staatsminister­bandelte.

Im I. 1853 wurde ein neuer Entwurf vorgelegt, welcher jedoch nicht zur Berathung kam, weil die von den Bericht erstattet» beider Kammern gewünschte und von der Regierung zugesagte Mittheilung der Motive bis zur Vertagung der Stände nicht erfolgte.

In diesem Jahre endlich ist im Ganzen der vorjährige Entwurf wieder vorgelegt worden, jedoch nicht ohne daß der­selbe abermals mehrfache Abänderungen erlitten hat. Die- ses Alles bekundet ein sehr bedenkliches Schwanken der Re- gierung selbst. Dabei darf nicht übersehen werden, daß die jetzt mitgetheilten sg. Motive sich auf nichts weniger, als auf ein Princip, vielmehr nur auf behauptete NützliLkeitsrückstch- ten stützen, wie:die jetzige Organisation habe sich nicht be­währt, sie entspreche nicht den Verhältnissen und der Verfas­sung; die collegialische Berathung consumire Arbeitskräfte" re. Die beiden ersten Angaben sind durch nichts näher nachge- wiesen worden; aus der letzte» ergibt sich offenbar nicht die Nothwendigkeit einer Umbildung der ganzen Organisation, sondern nur die einer Personalvermehrung (welche übrigens auch nach dem Entwürfe statt finden soll) und einer Be­schränkung der collegtalischen Berathung aus wichtigere Ge­genstände.

Will man, was bei einer so wichtigen Sache unerläßlich ist, von einem Princip ausgehen und ein solches festhalten, so steht in erster Linie die ministerielle Verantwortlichkeit. Diese muß, wenn sie überhaupt einen Sinn haben soll, noth­wendig allen den Personen zukommen, welche in den dem Ministerium hingewiesenen Angelegenheiten des Landes ent­scheiden. Daher muß man entweder ein Staatsministerium als besondere Behörde und höhere Instanz bilden, worin nur der Staatsminister verantwortlich ist und sich seine Räthe als bloße Gehülfen und Arbeiter frei wählt, oder aber ein Gesammtstaatsministerium mit gemeinschaftlicher Verantwort­lichkeit aller Mitglieder. Im letzten Falle müßten also auch die Departementschefs mit verantwortlich sein, im ersten Fall dagegen erscheine» sie nur als dienende Werkzeuge deS StaatS- Ministers, die eben deßhalb auch nicht befugt sein dürfen, ohne ministerielle Verantwortlichkeit in höchster Instanz mitzusprechen und zu entscheiden, wie sie es doch in der Recursinstanz des Entwurfs thun sollen. Was den Einwand der Commission betrifft, die Verantwortlichkeit habe weniger Bedeutung bei Kollegien als bei einzelnen Beamten, so entbehrt diese jeder Begründung. Läßt man einmal M Princip der ministeriellen Verantwortlichkeit gelten, wie dmu es thur und tbun muß, seift »4 ganz gloich,e*mrnr xürretw - Illner Person oder einem Collegium zuschreibt; den» auch in einem solchen Col- legium ist jedes einzelne Mitglied, welches einen Beschluß unterzeichnet, für seine Person verantwortlich.

Sodann fragt es sich, auf welche Weise die der landes­herrliche» Sanction unterliegenden Gegenstände bester und zweckmäßiger voi bereitet werden: ob von einem einzigen Manne oder von einem mitbeschließendem Collegium? und ob von einem Collegium, das nur aus, dem Staatsminister ganz untergeordneten und den einzelnen Verwaltungszweigen ganz fern stehenden, Räthen besteht, oder ob von einem solchen Collegium, welches aus den mit einer selbstständigen Stellung bekleideten und mit der Verwaltung vollkommen vertrauten Departementschefs zusammengesetzt ist? In allen diesen Fragen ist kein Zweifel, daß die zuletzt genannten Einrich­tungen die bei weitem größere Garantie geben, sowohl was die bessere Sachkenntniß, als was das Bewußtsein der Theil­nahme an der Verantwortlichkeit betrifft. Diesem Grund-

300 fl. und die Herren Boland und Schmelz in Mainz das Ac- cesfit von 100 fl. für Rhododendrcn und nicht für Zinerarien er- hielten. Das sranffurter Conservationsblatt, welches unseren Artikel über die Preisvertheilung so freundlich zu dem seinigen gemacht, ist vielleicht so gütig. seinen Lesern auch diese Berichtigung niitzntheilen.

Ferdinaild Pfeffer's Brautfahrt.

Eine Geschichte in sechs Capiteln von Dr. L. Kalisch.

(Jortsefung.)

Kaum war Schneider auSgestiegen und hatte die Frau und das Kind geküßt, als zwei braunlockige Knaben auf ihn lossprangen und ihn küssend und an seine Rocktaschen sich hängend ihn fragten, waS er ihnen mitgebracht. Der glückliche Vater konnte sich ihrer lledenS- würdigen Zudringlichkeit kaum erwehren.

Schneider stellte seiner Gattin den Freund vor, der, von den leb­haftesten Gefühlen bewegt, der Familie ins Wohnzimmer folgte, wo ein frugales Mahl bereit stand. Während Schneider die mitgebrach­ten Lebkuchen unter seine Kinder vertheilte, begleitete Pfeffer die freund- liche Hausfrau, die ihm sein Zimmer anwies. Als er allein war, wischte er sich eine Thräne vom Auge und sagte: Wie glücklich wäre ich, hätte ich nur einen einzigen Knaben, so lieb und schön wie diese breit Welche Seligkeit ist der Sorge um das Wohl solcher herrlichen Kinder zu vergleichen?

Nachdem er sich umgekleidet und so vortheilhaft wie möglich vor dem Spiegel bearbeitet hatte, kehrte er ins Wohnzimmer zurück.

Pfeffer fühlte sich bald in biefim trauten Familienkreise heimisch. Er fand in Carolinen so hieß seines Freundes Gattin ein gutes liebenswürdiges Wesen, eine Gattin, die das höchste Glück in dem Glücke ihres Gatten und ihrer Kinder fand und, obgleich gebildet und geistreich, doch keine Spur von jener lästigen Selbstschätzung^hatte, die in jeder Pflichterfüllung nur ein Opfer, wo nicht gar eine Selbst- opferung ficht. Die größte Freude gewährten ihm jedoch die Knaben, mit denen er bald auf dem nertrauteften Fuße stand. Er beantwortete ihre drolligen Fragen; er belachte ihre sonderbaren Einfälle und konnte ihnen keinen Wunsch abschlagen. Als Caroline ihm scherzend bemerkte, daß er durch seine Gutmüthigkeit und Nachficht ihr die Kinder ver- derbe, sagte er: Im Gegentheil! ich verderbe die Kinder nicht; diese

satze entsprach denn auch das Gesetz über Centralorganisation v. J. 1849, welches in der collegialischen Bildung eines Ge- sammtstaatsministeriums eben jene Garantie gegen einseitige Aus- fastung rc. geben sollte; und der Beweisdaß das Gesetz diesen Zweck nicht erreicht habe, ist nirgends geführt worden.

Aber, hat man eingewendet, e- fehlt im Gesetze v. J. 1849 an einer Behörde zu genügender Controle über die ein­zelnen Departements der Centralverwaltung. Dieser Ein­wurf ist nur theilweise anwendbar auf meinen Vorschlag, weil hier­nach bei Recursen der betheiligte Departementsches ganz auSge- schloffen und durch einen dem Staatsminister beigegebenen Rath ersetzt werden soll. Ueberhaupt halte ich die Sache für nicht so erheblich. Bei der Justiz beschränkt sich die Controle nur auf den äußern Geschäftsgang; die Rechtssprechung selbst wird durch die größere Zahl der Instanzen materiell nicht bester, und bei den Asfisen, wo es sich um Entscheidung über die schwersten Strafen handelt, geschieht sie ohne Appellation«, instanz. Außerdem wird eine etwas mangelhafter organifirte oberste Controlbehörde hinlänglich dadurch ergänzt, daß die Kammern eine fortwährende Controle über die obern Ver­waltungsbehörden ausüben.

Sollte ferner etwa der Entwurf von der Aussicht ausgegan­gen sein, daß der Staatsminister eine einseitliche Spitze für die gesammte Staatsregierung darstellen müsse, so wäre einfach zu erwiedern, daß eine solche und zwar die einzig nothwen- dige und richtige Spitze in dem Landesherrn bereits ge­geben ist, daß man sie daher in einem Staatsminister nicht nochmals zu schaffen braucht. Handelte sich im Gegen­theile darum, jetzt erst statt Eine« Staatsministers, ein col- legialisches Gesammtstaatsministerium mit großen Kosten zu gründen, dann würde man sich aus Rücksicht auf die Finanz, trâfte unseres fleb-en Landes mit Recht besinnen und am Ende die minder kostspielige wenn auch zugleich minder vollkommene Einrichtung lieber beibehalten. Aber wir haben eine solche bessere Einrichtung, wir haben ein Ministerialcollegium, und dieses noch dazu mit geringeren Kosten, als sie die neue Einrichtung jetzt schon mit sich bringen würde: wobei noch die bekannte Erfahrung zu be­denken ist, daß neue Behörden anfangs immer weniger, nach und nach aber immer mehr Geld zu kosten pflegen. Erwägt man end­lich die gegenwärtig so schweren und drohenden Zeitverhältnisse überhaupt, so mußman zugeben, daß eS jetzt am allerwenig, sten passend und rathsam sei, für neue Einrichtungen von mehr als zweifelhaften Werth größere Kosten aufzuwenden und überhaupt Experimente damit zu machen.

Braun: Er habe bei dem 1849erCentralorganisationS- gesetz wesentlich mitgewirkt und finde darin auch jetzt noch die passendste Grundform für unsere Centralverwaltung,' weil es aus einem klar und vollständig durchgeführten Princip (der Collegialität) beruhe und weil die Mitglieder des Gesammt- Ministeriums volle Verantwortlichkeit trügen für die von ihnen gefaßten Beschlüsse. Dagegen sei besonder- hervorgehoben worden, daß es in jenem Gesetze an einer einheitlichen Spitze und an einer controlirende» Einwirkung auf die Abtheilun­gen fehle. DaS letztere möge in Wirklichkeit der Fall sein, aber e- sei meist durch das Gesetz veranlaßt, nach welchem der in seiner Zeit nicht so beschränkte Chef der Justiz Leiter des GesammlMlnisteriumS sein solle.

Ais 1852 die Regierung einen Entwurf vorgelegt, der nichts als eine Codification der gegenwärtig bestehenden Zu. stände des Staatsministeriums enthalten, habe er sich dagegen ausgesprochen, weil darin bürokratische und collegialische Ver­hältnisse auf eine nachtheilige Weise vermischt seien.

Der jetzige Entwurf verlaffe gleichmäßig die Grundlagen von 1849 und 1852, mache eine bürokratische Einrichtung

machen mich besser, edler, tugendhafter. Durch den Umgang mit der kindlichen Unschuld wird der Erwachsene, an dem so viel von der Un­reinheit und Unsitte der Welt hängt, rein und sittlich. Daher werden verderbte Jünglinge oft gut und edel, wenn sie 8euer werden. Man sagt, fügte er dann hinzu, daß alte, gebrechliche Menschen in der Nähe von Kindern erstarken, und schreibt dies den Erhalationen der jugend- lich frischen Körper zu. Nun, ausser diesen physischen Verjüngung brin­gen Kinder auch eine sittliche Verjüngung in unS hervor. Wahrlich, wer keine Kinder liebt, liebt nichts auf Erden und verdient also von Niemand geliebt zu werden.

Sie würden gewiß ein recht liebenswürdiger Gatte, ein sehr guter Vater geworden sein, bemerkte Caroline.

Die Wortegeworden sein", verstimmten unsern Freier ein wenig.Warum geworden sein?" dachte er.Kann ich's denn nicht noch werden?' Er bewältigte indessen seine Verstimmung und ließ Carolinens Bemerkung unerwidert.

Am Abend, nachdem die Kinder zu Bette waren, setzte sich Caro­line ans Clavier. Kaum aber hatte sie einige Male mit geübten Fingern die Tasten überflogen, als ein Mädchen eintrat, das von dem, Ehepaar aufs zärtlichste empfangen wirke.

Die Eintretenre wurde unserem Pfeffer als eine Freundin des Hau­ses vorgestellt. Sie hieß Clara Mohr.

Nachdem die ersten Begrüßungen vorüber waren, bat Caroline die Freundin, sich ans Clavier zu setzen. Clara ließ sich nicht lange bitten und spielte einige Stücke von Beethoven mit einer solchen Virtuosi­tät und zugleich mit einer solchen Tiefe der Empfindung, daß unser fahrender HeirathS-Candidat ganz ausser fich vor Bewunderung -ge- rieth. Hatte er nun Clara's treffliches muficalifcheS Talent bewun­dert, so ward ihm bald Gelegenheit, als eine Unterhaltung über Beet­hoven und über Musik im Allgemeinen sich entspann, ihren scharfen Geist, ihren Witz und ihren feinen und durchgebilveten Geschmack zu bewundern.

Clara war nicht mehr jung, und man sah rS ihr an, daß sie das dreißigste Jahr bereits zurückgelegt; aber ausser den deutlichen Spu- reu ihrer früheren Schönheit besaß sie noch eine eigenthümliche An- muth und die Gewalt, durch ihre seltenen Geistcs^aben zu fesseln. Man bedauerte es immer, wenn sie zu sprechen aufhorte, und zwang sie fast, die Unterhaltung zu beherrschen, da sie, in ihrer Bescheiden­heit, sich gern receptiv verhielt. Es ist daher sehr natürlich, daß Pfef­fer mehr renn je an den Zweck seiner Reise dachte, als die ersten