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Nassauische Allgemeine Äeitnag.

SksteÜun^t» nehmen «n in W ««bade» die krpkbitioa (Wl!d.Fr,etriâ'sLe Biick-Hondlung, L-nqg-ffe Sir.42% auSwâiis alle 'piftarftatten. Inserate: tie vier« fpalhge PemzcUe oder deren Raum Z kr.

Wiesbaden. 1854.

Nr. 79.

Montag, 3. April.

Ute Eentralorgtmitatiott des Äerzogthums.

Nach der RegicrunqSvorlage soll die Landesregierung bt« »Ehen aus einem PrâstdentA, einem Director, sechs Räthen oder Assessoren, aus rechnischen Referenten : einem für das S»ul. wesen einem für das Medicinalwesen, einem für das Forst- wesen' zweien für das Bauwesen, einem für das Bergwesen, einem'für Handel, Gewerbe und Ackerbau und einem Archivar.

Was die Zahl der Referenten für die einzelnen technischen Bäcker angebt', b.merkt der Bericht: Nach dem Centralor- aanisalioiisgesetz von 1849 waren 2 Referenten für das Forst- wesen, dagegen nur einer für daS Bauwesen angestellt. In dem neuen Entwürfe dagegen ist ein Referent für das Forst, wesen und 2 Referenten für das Bauwesen in Aussicht ge­nommen. Da eine Theilung des Referates im Bauwesen nach den verschiedenen Zweigen förderlich -scheint, so haben wir gegen den Regierungsvorschlag nichts zu erinnern; ebenso­wenig gegen die Anstellung nur eineS Referenten für das Schulwesen nickt für ausreichend und sachgemäß; sie glaubt vielmehr, daß auf die Bestimmung des landeshcrllichen Edictes vom 9/11 September 1815 und auf eine im Jahre 1846 erlassene Verfügung zurückzugreifen sei. Nach diesem landes- herrlichen Edicte waren 2 Referenten, einer von kakbolischer und einer von protestantischer Konfession (§. 5 des Edictes) für die Besorgung der Schulsachen ungeordnet. Diese ge­setzliche Verfügung blieb aber nur kurze Zeit in Kraft; sehr bald trat der katholische Referent zurück und eS wurde die Leitung des ganzen Schulwesens einem einzigen und zwar protestantischen Referenten übertragen. Gegen diese Einrich­tung wurden vielfache Klagen besonders aus confefftoneden Rücksichten erhoben, so daß die Regierung sich im Jahre 1846 veranlaßt sah, wieder einen zweiten und zwar katholischen Re­ferenten zu ernennen. Die Gründe, welche die Bestimmungen des landesherrlichen Edictes vom 9/11 September 1815 und die Verfügung aus dem Jahre 1846 veranlaßten, besteben nicht nur fort, sondern haben sich noch sehr bedeutend ver­mehrt und verstärkt. Es ist eine bekannte Thatsache, daß die Anzahl der Elementarschulen sich seit der Erlassung des Edictes von 1815 von circa 600 auf beinahe 1000 vermehrt hat, daß ferner dazu eine große Zahl von Realschulen ge. kommen und statt eines Gymnasiums, deren vier errichtet worden sind. Hierdurch sind die Geschäfte des Referates in Stduliachen zu einem solchen Umfange ange achien, daß sie von einem Manne nickt mehr bewältigt werden können, wenn derselbe nock einige Zeit erübrigen soll, um sich nur einiger­maßen Kenntniß von den neuen Erscheinungen im Gebiete des Schulwesens und der Literatur zu verschaffen. Wie nack» theilig dies aber mit der Zeit werden muß, da ein Referent auch im Stande bleiben muß, die wisseiischastlichen Leistungen der höheren Anstalten zu beurtheilen, jüngeren Lehren rück- sichtlich ihrer Studien mit Rath und That an die Hand zu gehen, leuchtet von selbst ein. Ebenso wird ihm zur Vor- nähme von Schulvisitationen kaum Zeit übrig bleiben und doch müssen sol. e zu einer gründlichen Kenntniß des Standes der Schulen, zu einer wirksamen Controle derselben vorge- nommen werden. Was ferner noch für die Anstellung von 2 Referenten fpri l t, ist die Rücksicht, welche der Staal bei den Schulen auf die konfessionellen Verhältnisse zu nehmen hat. Dieser Grund ist bereits bei dem Edicte vom Jahre 1815 beachtet worden und kann in unserer Zeit unmöglich mehr unbeachtet bleiben. Die Beziehungen, in welchen die Schule zu den christlichen Kircken des Landes steht, sind viel­fach und so tief eingreifend, daß es im Interesse der Schule selber und der Regierung nothwendig erscheinen dürfte 2 Re­ferenten anzustellku, die als Glieder der einen und der an­

Ferdinand Pfeffer's Brautfahrt.

Eine Geschichte in sechs Capiteln von Dr. L. Kalisch.

(Fortsetzung.)

Man war noch im Spiele begriffen, al- eine Glocke tönte. Es war das Zeichen, daß das A-endbroo bereit sei. Die Gäste brachen plötzlich das Spiel ab unb eilten ins HauS. Das Abcndbrod war im strengsten Sinne des Wortes ein solches; denn ausser Butterbrod, welche» auf der fetten Seite nicht viel fetter war, als auf ver wage- ren, und das man vor dem geringsten Zugwinde bewahren mußte, damit es nicht von den Tellern fliege, kam nichts auf den Tisch, als grüner Tore, an dem niuits grün und nichts Tdee war Dieser Tbee war so schwach, daß er ohnmächtig aus der Kanne in die Tasse fiel. Zur jeden Gast waren zwei Tassen Thee, für jede Tasse Thee zwei Stückchen Zucker oder vielmehr zwei Zuckerstückchen bestimmt, die so Hein waren, daß sie fich schon in ein süßes Nichts auflös'tcn, als sie bie Oderfläche des Thee's berührten.

^hffer, zu dessen starken Seiten auch sein Appetit gehörte und der heute nach einer anstrengenden Wande-ung einen weltverzehrenden Punger hatte, verschlang erst den ganzen Tilch mit den Augen. Als ' er aber die ihm zugetheilte Portion zu sich genommen, ward sein Magen durch de» ©rott, den dieses Abenrbrod mit ihm trieb, sehr ärgerlich und stellte die bestimmtesten Forderungen. Pfeffer hatte sich hungrig gegessen und empfand erst recht Lust, sich zur Tafel zu setzen, als man die Tafel aushob

Indessen konnte der Unwille seines Magens die Stimme seines Herzens doch nicht ganz ubertâuben, und er ließ, während die Gesell­schaft zu essen sich schmeichelte, über dieselbe sein Auge gleiten. Unter oen jmeiunbjmanjtg Personen, die außer ihm am Tische saßen, zählte ètvols. Damen, sieben junge und unter den sieben jungen Damen schone, ^von denen die eine blond, die andere aber brünett war. ^"s.^umtte schien ihm lebhaft und geistreich, aber etwa- spöttisch

*n ^te fachte und kicherte beständig und neckte sogar ihren Ba- Rrantf' L" dkitt saß und ein gemüthlicher Oelvändler auS am Mam war, sehr häufig. Sie hieß touife Rorftmeier. be 1 W au ^ Atte lvrer Mutter ', war das Gegen- Ä uuo bte Mutter das Gegentheil von Louisen- Ba. Blondine, Re hieß Auguste Becher, war still und beschei-

deren chiistlicken Kirche des Herzogtbums zur Wahrnehmung und Beachtung jener Beziehungen geeignet sind. Das Ver­trauen zur Oberbebörde würde dadurch sicherlich wachsen und mannigfache Collisionen vermieden werden, die durck die Un. kenntniß mit den religiösen Verhältnissen einer Kirche leicht bei Anstellung eines Referenten entstehen können. Aus den kurz angedeuteten Motiven beantragt die Majorität des Aus­schusses statteines Referenten für das Schulwesen" zu setzen: zwei Referenten, ein katholischer und ein evangelischer, für daS Schulwesen."

Ein Mitglied der Commission ist der Ansicht, daß ein Refe­rent ausreiche, und stimmt deshalb dem Regieruugsvorscklage bei.

Der § 7 des Gesetzentwurfes lautet:Die Leitung der inneren Angelegenheiten der evangelischen Kirche übertragen Wir einem Konsistorium. Dasselbe besteht aus drei weltlichen und drei geistlichen Mitgliedern. Der Präsident und die Mitglieder werden von Uns ernannt. Von den geistlichen Mitgliedern bezieht Eines den Gehalt eines Collegialralhs, jedes der beiden anderen eine jährliche Remuneration von 100 bis 150 Gulden. Zu weltlichen Mitgliedern werden Mitglieder aus den Centralbehörden ernannt, welche ihre Functionen bei dem Consistorium ohne Vergütung versehen."

Hierzu bemerkt der Bericht: Die Aufnahme des Paragra­phen in den vorliegenden Gesetzentwurf ist Seitens der Re­gierung nicht weiter motivirt; es wird nur einfach erklärt, daß die Bildung eines eigenen ConsiiionumS zur Leitung der in­nern Angelegenheiten der evangeliscken Kirche schon lange als ein Bedürfniß erkannt sei, und daß die Personalbesetzung den Grundsätzen entspreche, welche bei der Consistorialverfassung allgemein anerkannt seien.

Zwei Mitglieder der Commission sind der Ansicht, daß dieser ganze Paragraph nicht in das vorliegende Gesetz gehöre und beantragen daher den Strich desselben. Sie begründen ihre Ansicht en folgender Weise: Nach den Fundamentalsätzen de.> protestantischen Kirchenrecktes und des allgemeinen StaalS- rechtes gehört das Kirckenregiment nicht dem Staate (cf. Rich­ter pa^ 104). Es ist dasselbe zwar nach dem geschichtlicken Gange der Entwickelung der protestantischen Kirche und den besonderen Verhältnissen zue Zeit der Reformation an den Landesberrn übertragen worden; allein es ist dessenungeachtet nicht als ein Theil des StaatsregimentS anzusehen, sondern als ein Amt in der Kirche (Richter 8 52); der Landesherr führt es daher nickt in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt, sondern als Oberhaupt der Kirche, als summus episcopus. Als solcher übt und führt er es durch Beamte und Behörden, welche sonack kirchliche Beamte, kirchliche Behörden sind, aber durchaus keine Sraâ-tS beamte, keine Staats­behörden. Sind dieselben aber keine Staatsbehörden, so kann das evangelische Consistorium in dem vorliegenden Ge­setze. bei dem es sich lediglich um die Constituirung von Staats- behörden handelt, keine Stelle haben. Abgesehen davon, daß es auf der einen Seite eine nicht angemessene Stellung deS Kirchenregiments iein möchte, wenn mit demselben eine Staats­behörde betraut werden sollte, erscheinen auch die Stände deS Herzogtbums andererseits zur Mitwirkung ganz und gar in« kompetent, wenn «s sick um die Bildung einer kirchlichen Be­hörde zur Ausübung des Kirchenregiments nomine summi episcopi handelt. Die Bildung und Zusammensetzung einer solchen evangelischen kirchlichen Oberbehörde gehört einzig und allein zum unbestreitbaren Rechte deS LandeSherrn, qua sum­mus episcopi, und kann und darf deßhalb der gesetzgeberi­schen Thätigkeit nicht unterzogen werden. Auch gegen die Bezahlung des zur Leitung der innern Angelegenheiten der 'evangclisckeu Kirche zu bildenden Konsistoriums aus der StaatS. casse müsse sich die beiden Mitglieder erklären, einmal, weil

den und halte in ihrem ganzen Wesen etwa- Unschulvig-Schuchtrrnes, das unserem Pfeffer sehr wohl gefiel.

Das arme Mädchen aber hatte keinen ruhigen Augenblick; ihre Mutter, die Madame Becker, mäkelte und kritifirte beständig an ihr. Bald saß sie ihr zu doch, bald zu niedrig; bald schien ihr die Tochter zu viel, bald zu wenig auf die Leute zu sehen. Jetzt schalt sie daS Mädchen, weil es schwieg, und dann schalt sie, weil es sprach, so daß es schien, als ob die Mutter durch ihren pädagogischem Eiker mehr die Aufmerksamkeit auf sich selbst, als auf ihre Tochter lenken wollte. Auguste ertrug übrigens ki fe aualvolle Mutterliebe mit einer dimm- Iveten Geduld, was unseren Pfeffer noch mehr zu ihren Gunsten einnshm.

Kaum war das letzte Butterbrod von dem Teller verschwunden, als der Coctor das Zeichen zum Aufbrechen gab. Die Curgäste stan­den auf und begaben sich in ihre Zimmer. ES gehörte nämlich auch zu den diawtischen Gesetzen, unmittelbar nach dem Abendbrod zu Bette zu gehen. .

Unterem Pfeffer wurde ein Zimmer tn siolw-Format angewiesen, aber in klein Folio. In der Tdat war jenes Zimmer so kurz und so schmal, daß er seine Ellbogen vor unangenehmen Berührungen mit den vier Wänden sehr in Acht nehmen mußte. Als er sich entklerdele, stieß er rechts und links an; er cr'chrak ober sichtbar, als er ins Bett steigen wollte. Dieses Bett war eigentlich nur eine ausgewachsene Wiege und so dünn, da» eS sich kaum aus den Füßen halten konnte, von denen einer bereits vor Altersschwäche zusgmmengeknickt war. Es schien, daß man diesem Bettge,stelle, in Berücksichtigung seiner schwachen Gesundheit so wenig wie möglich zu tragen gab. DaS Bettzeug bestand nämlich nur aus viel Z »g un wenig Bett.

2tt» Pfeffer sich vorsichtig genug hineinlegte, begann ein gewaltiger Kampf. Hatte er seinen Kopf in Ordnung gebracht, so kamen feine Füße mehrere Fuß über daS Bettgestell hinaus; und brachte er seine Füße mit Ach und Krach daS Ach war von ihm, der Krach vom Betie ins Bett hinein, so kam fein Kopf wieder auS demselben heraus und baumelte wie rer einer abgeschlachteten Gans in den Lüsten Eine halbe Stunde dauerte der Kampf zwischen seinem Kopke, seinen Füßen u»d dem epigrammatischen Beltgestelle, bis er sich ent­schloß, den Kops dem Kissen anzuv rtrauen unb für die über das Bett- gestell biraushangenoen Beine das unerbittliche Schicksal sorgen zu . lassen. Leider aber schliefen sein. Beine früher- ein, als er selbst. Er mußte nun die schlummernden Extremitäten wieder zu sich nehmen, i

den Ständen nach der obigen Ausführung die Kompetenz fehlt über den Geschäftskreis der kirchlichen Behörde, folgeiiweise aber auch über die zur Erledigung der Geschäfte erforderlichen Zahl der Mitglieder derselben zu berathen und zu beschließen; dann, weil sie eS für einen allgemeinen Grundsatz halten, daß jede Kirche des HerzogthumS für ihre Bedürfnisse mit ihrem eige­nen Vermögen zu sorgen habe. Sie können es daher mit der Parität nicht vereinbar finden, wenn die Katholiken zur Bestreitung der Kosten für ihre kirchliche Verwaltung au- eigenen Mitteln und außerdem noch zu einem Beiträge zu den Kosten des Kirchenregiments der evangelischen Kirche angehal ten werden sollen. Hat die evangelische Kirche begründete Rechtsansprüche auf Unterstützung und pecuniäre Leistungen des FiscuS, so können dieselben nicht abgewiesen, müssen aber in anderer Weise zur Geltung gebracht weiden. Bei der Be­rathung eine» Gesetzentwurfs über die Organisation der Cen­tralstaatsbehörden läßt sich unmöglich eine Entscheidung dar­über treffen.- Daß Beziehungen auf die Zustände der früheren Zeit, insbesondere auf den Bestand von protestantischen Kon­sistorien zur Entscheidung der gegenwärtigen Frage nicht maß­gebend sein können, ergibt sich einfach daraus, daß die Ter­ritorialbestimmungen der nassauischen Lande und damit auch die Verhältnisse der beiden christlichen Kirchen zu einander und zu dem Staate seitdem wesentliche Veränderungen erlit­ten haben. Wenn indeß andere Verhältnisse, deren Begrün­dung abzuwarten ist, die zur Dotation des evangelischen Kon­sistoriums erforderliche Summe aus der Staatskasse zu ent­nehmen, nothwendig machten, und die hohe Kammer in An­betracht dieses UmstanM die Anforderung bewilligte, so stellen die beiden Mitglieder eventuell den Antrag, baß in jedem Falle eine gleiche Summe dem katholischen Centralkirchenfouds zur Bestreitung der Kosten der katdollichen Kirchenverwalkuug bingewiesen werden möchte. Sie halten eine weitere Begrün­dung diese- Antrags um deßwillen für überflüssig, weil sich dieselbe auö dem paritätischen Verhältnisse beider Kirchen in unserem Herzogtbume von selbst ergibt.

Der Abg. Wilhelmi beantragt den Paragraphen, so wie er im Entwürfe vorgeschlagen ist, zu genehmigen.

Detttchtand.

t* Wiesbaden, 29. März. Verhandlungen der zwei­ten Kammer am 23. und 28. d. Monats. (Fortsetzung.)

Zu §. 6 beantragt die Commission die Annahme deS von der ersten Kammer beschlossenen Zusatzes:Bürgermeister können nicht als Kreisbezirksräthe gewählt werden".

Rau: A) halte den Beschluß der ersten Kammer nicht für gerechtfertigt. Wozu diese Beschränkung? Maw soll dis Freiheit nicht weiter beschränken, als es im Interesse der Ord­nung nöthig ist. Wäre der Bürgermeister von der Regierung ernannt, so läge Grund vor, ihn auszusckließen. Er wird aber vom Volke gewählt, und deßhalb soll man eS auch die­sem überlassen, ob es ihm das Vertrauen, welches doch die Wahl des Bezirksrathes bedingt, ebenfen will oder nicht. Ob der Bürgermeister im BezirkSrath« im Verhältnisse zu dem ihm vorgesetzten Beamten abhängig werden wird, das hängt weniger von seiner Stellung, wie bei jedem Andern von seinem Cbaracter ab. Wenn man zugibt, daß-ger« meister und Beamte in die Kammer gewählt werden können, so muß man den Bürgermeister auck als BezirkSrath zulassen. Ich würde die Beamten und die Regierung bedauern, wenn sie über begründeten Widerspruch unwillig sein wollten. Ent­spricht der Bürgermeister nicht dem bei der Wahl in ihn ge­setzten Vertrauen, so wird man ibn nicht wieder wählen. Die Bürgermeister aber ganz ausschließen, heißt gerade einen Theil der intellegentesten und mit den Geschäften am meisten vcr-

was natürlich nur dadurch bewerkstelligt werden konnte, daß er HalS und Kopf wieder aus dem Bette warf.

Der Kampf erneuerte sich wieder, aber viel heftiger und grimmi­ger, als daS erste Mal, und dauerte so lange, bis endlich feine Ge­duld und das Bettgestell platzten, auf dessen Trümmern er nun fein Lager bereitete und endlid cinschlief.

Er lag gerade im festesten und erquickendsten Schlummer, als er durch ein heftiges Pochen an seine Thür geweckt wurde. Er war der Badtwärrer, der ihn zum Baden aufforoerte. Pfeffer wollte den Ruhe­störer zu allen Teufeln schicken, als ihm die von dem Ärzte gestellte Beringung cinfiel. Er erhob sich also verdrießlich vom Boden und kleidete sich so schnell wie möglich an. Auf dem Hausflur harrte der Wärter, der ihn in eine Badrzelle führte. Pfeffer mußte sich nun ent­kleiden und in eine flanellene Decke sehr dicht einwickeln lassen.

Lieber Freund, sagte Pfeffer zu dem Barewärter, ich bin ein ge­sunder Mensch, ich bare nur zu meinem Vergnügen. Ich bitte daher, nicht viel Umstände mit mir zu machen.

Sie sind Nummer fünfundzwanzig, sagte Jener. Der Hofrath haben mir gesagt, daß Nummer fünfundzwanzig nicht mit besonderer Vorsicht behandelt zu werden braucht, weil Nummer fünfundzwanzig gar keinen Umstand an sich hat. Ich habe deßhalb Nummer fünfunv- zwanzig am frühesten geweckt.

Während der Badewärter dies sprach, gerieth der in Flanell ein. gewickelte Pfeffer in eine solche heftige Transpiration, daß ihm fast der Athem verging. Er bat daher Jenen, ihn von Dem Flanell zu be­freien. Der Badewärter aber zog eine Uhr auS der asche und sagte dann mit eisiger Kälte: Nummer fünfundzwanzig hat noch zwanzig Minuten zu schwitzen!

Und mit riefen Worten verließ er die Zelle.

AlS Pfeffer allein war. bemächtigte sich seiner eine unbeschreibliche Angst, Wie leicht, dachte er, kann ich in diesem 7faned mein Leben aushaucken, ohne raß cs Jemand gewahr wird. Ich hätte den Men- kchen nicht fortlassen sollen; ich hätte überhaupt gar nicht in diese- HauS gehen sollen, wo man im Schweiße seines Angesichtes zu hun­gern verdammt ist. Wahrhaftig, wenn rer Bursche nicht bald zurück« kommt, löst sich mein ganzer irdischer Menkch in heiße Tropfen auf.

Endlich kam rer Badewärter zurück. Er zog den dampfenden Pfef­fer auS dem flanellenen Futterale, trug ihn unter eine Pumpe und ließ einen eiskalien Wasserstr - hl auf feinen Schädel füllen. AlS Pfef­fer nach einigen Minuten auS butfer Traufe kam, uub seine nassen