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Wiesbaden. 1854.
Nr. 78.
Samstag, 1. April.
Die Centraloegamsation des Herzo^lhums
Der ersten Kammer ließt bereits der von dem Abgeordneten Bellinger Namens der zur Prüfung des Gesetzentwurfs, die Centralorganisation betr., gemahlten Commission (Bellin ger, Wilhelmi, v. Eck und Höchst) erstattete Bericht im Druck vor. Zum nähern Verständniß der über den betr. Gesetzentwurf bevorstehenden Kammerverhandlungen heben wir einzelne wichtige Stellen des Berichtes hervor.
Nach §. 2. pos. 2. des Gesetzentwurfes wird dem ,Staatsminister" zur cöllegialischen Entscheidung von Com- petenzconflicten der dem Staatsministerium unmittelbar untergeordneten Verwaltungsbehörden und Gerichte, soweit hierzu nicht, allerhöchsten Genehmigung bedürfende, neue gesetzliche Bestimmungen oder authentische Interpretationen erforderlich sind, ferner zur Entscheidung der Recurse gegen die Beschlüsse der dem Staatsministerium unmittelbar untergeordneten Verwaltungsbehörden eine „Recursinstanz" beigeordnet. Dieselbe wird gebildet aus dem Ministerial-Director, den Vorständen des Kriegsdepartements, der Landesregierung, des Finanzcollegiums und einem Ministerialrath, in dessen Referat der Gegenstand einschlägt, oder welcher von dem Staatsminiuer zum Referenten besonders bestellt wird. Dem Staatsminister steht es frei, an den Verhandlungen oder Beschlüssen dieser Recursinstanz Antheil zu nehmen, derselbe führt alsdann den Vorsitz und bei Stimmengleichheit die entscheidende Stimme. Diese Befugnisse gehen auf den Ministerial-Director über, wenn der Staatsminister an den Verhandlungen nicht Theil nimmt.
Der Ausschuß ist zwar mit der Creirung dieser Behörde einverstanden, schlägt jedoch eine andere Zusammensetzung vor.
Es ist, heißt es im Beucht, eine der größten Unzuträglichkeiten des dermaligen Gesetzes, daß darin das Gesammtstaats- ministerium von den ihm unmittelbar ui lcrgeordmtcn Verwaltungsstellen nicht gehörig abgegrenzt, vielmehr dadurch, daß dasselbe aus den Vorständen der letzteren gebildet fei, der Wirkungskreis beider vielfach mit einander vermisch twèrde, wodurch den Unterthanen die Garantie wiederholter unbefangener Prüfung, ihrer Angelegenheiten entzogen sei. Diese Unzuträglichkeit, deren Hebung ein Hauptmotiv für die Abänderung des Gesetzes vom 17. October 1849 ist,wird aber durch den neuen Entwurf nicht nur nicht beseitigt, vielmehr gerade in den Fällen, worin dieselbe am augenscheinlichsten ist, nämlich bei erhobenen Recursen gegen die Entscheidungen der Mittelbehörden beibehalten, indem die Recursinstanz nach §. 2 pos. 2, Absatz 2 aus dem Ministerialdirector, den Vorständen des Kriegsdepartements, der Landesregiciung, des -Frrmrizcoüegs und einem Ministerialrath gebildet werden soll. Abgesehen davon, daß eine solche Besetzung der Behörde für eine ungenügende erkannt werden muß, erhalten die Vorstände der mittleren Verwaltungsbehörden bei Recursen gegen ihre eigenen Entscheidungen eine entscheidende Stimme. Selbst wenn' die beschränkende Bestimmung aufgcnommcu würde, daß demjenigen Mitgliede der Recursinstanz in solchen Fällen, in denen gegen seine oder seines Collegii Verfügungen oder Beschlüsse Beschwerde erhoben ist!, das Stimmrecht entzogen wäre, würde es durchaus noch nicht hinreichen, um den Beschlüssen der Recursinstanz das Vertrauen vollständiger Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit zu sichern, indem jenes Mitglied durch seine Sachkenntniß bei der Theilnahme an den Verhandlungen in der Lage ist, einem sehr wirksamen und überwiegenden Einfluß zu üben. Schon seine Gegenwart bei den Verhandlungen lâtzt eine völlige Unbefangenheit der übrigen Mitglieder nicht zuverlässig annehmen. Zu einer guten und Vertrauen erweckenden Organisation derVcrwaltungs- behörden gehört eine zweckmäßige Abstufung derselben, damit
Ferdinand Pfeffer's Brautfahrt.
Eine Geschichte in sechs Capiteln von Dr. L. Kalisch.
(Fortsetzung.)
Nachdem Mathilde sich auf die Bank niedergelassen, setzte sich Pfeffer neben sie, rutschte dann einige Secunden unruhig hin und her, um den verlorenen Anfang seiner ausgearbeiteten blumenreichen Rede wieder zu finden; da ihm aber das nicht g lang, faßte er ein Herz und begann ohne Blumenschmuck folgendermaßen:
Ich bin des Junggesellen-Lebens müde. Ich habe ein bescheidenes Vermögen; ich besitze ein kleines Haus, einen kleinen Garten. ; Ich bin nicht mehr so sehr jung, um noch viel dumme Streiche machen zu können, und ich bin noch lange nicht so alt, um nicht im Stande zu sein, ein leidlicher Gatte zu werden. Ich bin kein Trinker, kein ■ Spieler und fühle mich am wohlsten, wenn ich in meinen vier Pfâh- I len bin. Zichmlich gutmüthig bin ich auch, und so kann ein Weib, das I nicht zu viel Ansprüche macht, mit mir doch wohl recht glücklich werden. Er hatte erwartet, daß Mathilde auf diese seine Rede antworten ab« Mathilde, statt zu antworten, dem Redner schweigend »ns Gesicht sah, fragte er: nun, was meinen Sie?
• 7 keinen Augenblick an der Wahrheit Ihrer Behauptung, antwortete Mathilde.
I c Glauben Sie, daß es mir schwer werden würde, ein Herz zu finten, das mcht kalt für die Gefühle des meinigen ist? fragte Pfeffer, '»dem « sich näher zu Mathilden setzte.
?"ErsA?/r, ta8 Gute zu finden; man muß indessen suchen, erwiederte Mathilde.
icWslbe gefußt und .ich habe gefunden! rief Pfeffer lebhaft, die eben von Mathilden gemachte Bemerkung aufgemun- i 'eit, faßte er ihre Hand und sagte: ich liebe ... .
""kerbrach ihn mit den Worten: Sie lieben meine Schwester; ich glaube cs bemerkt zu haben.
runaakh’! ^^ 1 wf ^^r schnell, und indem er von dem Erfah- saaen t™..aUY9U'ß' ^ß ein Mann keiner Dame etwas Angenehmeres dern al< wenn em Mann etwas Unangenehmes von einer an« cr fork: ^ ist nicht Ihre Schwester; diese hat Hxrz zu gegenüber — nicht Vorzüge genug, um mein
© ë 7 die Schwester Ihrer Schwester.
""""" doch nicht etwa . . . ? - fragte Mathilde gedehnt.
ein wirklicher Justanzenzug stattstndeu und die Unterthanen in allen Fällen, in welchen sie von den Behörden ihre Rechteund Interessen verletzt glauben, mit der Hoffnung und der zuver- sichtlichen Erwartung auf eine unbefangene Prüfung ihrer Beschwerde an die Oberbehörde recurriren können. Die im Entwürfe beabsichtigte Recursinstanz entspricht nicht einer solchen organischen Abstufung, weil sie die untergeordneten Behörden mit der obern Behörde vermischt. Die Majorität kann die Einrichtung derselben daher nicht empfehlen, muß vielmehr eine Recursinstanz wünschen, bei welcher die Chefs der Mittelbe- börden von jeder Mitwirkung ausgeschlossen sind. Eine solche kann gebildet werden aus dem Personale des Staatsministeriums, welches außer dem Minister mit vier Räthen besetzt, also vollkommen im Stande sein wird, die erhobenen Recurse (in collegialischer Berathung gehörig) zu prüfen und unbefangen zu entscheiden und zwar um so mehr, als die Zahl der Rekurse an das Staatsministerium in Zukunft nicht mehr s» bedeutend sein wird, da nach §. 92 des neuen Gemeindegesetzes viele derselben schon bei der Landesregierung ihre definitive Erledigung finden.
Mit der proponirtcn Einrichtung der Landesregierung, ihrer Abstufung und der Begrenzung und Bestimmung ihres Geschäftskreises (§. 6 des Entwurfes) ist der Ausschuß im Allgemeinen einverstanden; im Besonderen sieht sich derselbe zn folgenden Bemerkungen und Anträgen veranlaßt: An der Stelle des ersten Satzes des §. 6, „die gesummte innere Verwaltung ist der Landesregierung übertragen," stand in dem verflossenen Jahre Seitens der Regierung vorgelegten Entwürfe „die geistliche- und Civilverwaltung ist der Landesregierung übertragen." Es war die letztere Fassung aus dem Ceutralorganisatiousgesctz vom 7n September 1815 §. 5 gezogen, ohne daß die näheren Erläuterungen, welche der nach jenen Worten folgende Theil des angezogenen Edicts enthält, angeführt wären. Hierin liegt der Grund, der in dem jetzigen Entwürfe eine Abänderung veranlaßt hat. Die Bedeutung, welche dem Satze in der angezogenen Fassung leicht gegeben werden konnte, hat mit Recht vermieden werden sollen. Indessen scheint uns der Satz auch in seiner jetzigen Fassung so allgemein und unbestimmt, so dehnbar und deßhalb selbst mit einzelnen Theilen des vorliegenden Gesetzentwurfs im Widerspruch, daß wir zur Erreichung der. Absicht, durch welche die dermalige Abänderung verursacht worden ist, eine genauere Formulirung für nothwendig erachten. Wir schlagen deßhalb vor, statt der Worte: „die gesummte innere Verwaltung st der Landesregierung übertrage« rc." zu setzen: „die obere VerwalrungöbVhMsè ist dU^LÄndesreg'eruug.. Air dem Geschäftskreise derselben gehören:" Durch die Annahme dieses Antrags wird allen unberechtigten Deutungen vorgebeugt.
Unter den nun folgenden der Competenz der Regierung hingewicsenen Geschäfsgegeuständen lautet pos. 1: „die Ausübung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Staates in Beziehung auf die katholische und evangelische Kirche, die Aussicht auf die Religionsübung und das Verhältniß aller derjenigen Einwohner gegen den Staat, welche sich nicht zur katholischen und evangelischen Kirche bekennen."
Diese Fassung enthält in ihrem ersten Theile theilweise die Worte des Gesetzes vom 17. October 1849, §. 12 1 a; im zweiten die Bestimmung aus dem landesherrlichen Edicte vom 5./6. Januar 1816, §. 2 Satz 3. Ausgelassen ist ein Satz aus dem allegirten Edicte von 1816 und dem am 25. April 1853 übergebenen Gesetzentwürfe, dessen Beibehaltung zu Schwierigkeiten geführt hätte, auf die wir bereits bei der Fassung des Eingangs des Paragraphen hingedeutet haben. Die Beziehungen der christlichen Kirchen des Herzog- thums zn der Regierung beruhen nicht blos auf Landesge
Ich meine Sie, Sie, Mathilce! unterbrach Pfeffer lebhaft und wollte auf die Kniee fallen oder etwas Aehnliches thun , als Mathilde ihn lächelnd und mit den Worten zurückbielt: Es thut mir leid, daß meine Schwester nicht das Glück hat, sich Jhrcr'Zuneigung zu erfreuen; was mich betrifft; so fühl.e ich mich zwar geehrt, einem Manne, wie Sie sind, zu gefallen, da ich aber bereits zwei Jahre verheirathet bin. . .
Sie sind also nicht die Wittwe? fragte Pfeffer erschrocken.
Gottlob, »ein! Leider aber meine Schwester, antwortete Mathilde, und in diesem Augenblicke kam Amalie an Rohrbach'S Arm lachend und scherzend herbei gesprungen.
Warum so still, Herr Pfeffer? fragte sie den enttäuschten freier, indem sie ihm die Hand reichte.
Der arme Freier gerieft) in große Verlegenheit, die noch größer ward, als er in Rohrbach'S Gesichte einen höhnischen Zug zu entdecken glaubte, den er nicht anders ats mit feiner eben erlittenen Niederlage in Beziehung zu bringen wußte. Zu seinem ärgsten Leidwesen war Amalie jetzt so freundlich, so zuvorkommend gegen ihn, wie früher nie gewesen, während Mathilde äußerst kalt und zurückhaltend sich gegen ihn denabm. Pfeffer wünschte sich zu allen Teufeln, so unbehaglich fühlte er sich jetzt in dieser Gesellschaft. — Man erging sich nun im Birkenwäldchcn. Die beiden Damen gingen voran, und Rohrbach, der sich an der Seite Pfeffer's befand, fragte diesen: Nun, lieber Pfeffer, haben Sie das Räthsel gelöst?
Pfeffer wollte ihm eine beißende Antwort geben; da ihm aber nichts Bissiges einftd, so antwortete er gar nicht, sondern entfernte sich unw Ulg, ging nach Hause, packte dort in der Geschwindigkeit seine zerstreuten Habseligkeiten in daS grüne Ränzchen und verließ Fricdhauseu.--
Dem Leser von Geist brauche ich nicht erst zu sagen, daß Rohrbach der Intriguant in dem ganzen friedhauscncr Drama war. Er war der Bruder Amaliens und Mathildens und hatte mit ihnen die Intrigue gegen den vagabunkirenden Freier verabredet. Pfeffer aber hat eö bis auf den heutigen Tag nicht erfahren, daß er der Gegen- stand dieser Intrigue gewesen.
Viertes Capitel.
Das Schicksal verrechnet sich ganz gewaltig, wenn cs meint, daß ich durch zwei Körbe mich werde von meinem Vorhaben abschrecken lassen, dachte Pfeffer, als er wieder, das Ränzchen auf dem Rücken, die Botanisirbüchse an der Seite, den S:ock in der Hand und die Pfeife im Munde, auf dem Wege war.
setzen, sondern auch auf völkerrechtlichen Verträgen, welche letztere durch die Particulargesetzgebung in ihren wesentlichen Grundsätzen nicht alterirt werden können. Es ist sonach das Verhältniß der Regierung zu den verschiedenen Religionsgenossenschaften im Staate ein verschiedenes. Hierauf. Hat der vorliegende Gesetzentwurf auch die erforderliche Rücksicht genommen und die pos. 1 in zwei Glieder geschieden, von denen das erstere die durch völkerrechtliche Verträge in ihrem Bestände garantirten christlichen Kirchen, das zweite die kleinen vom Staate geduldeten Religionsgenossenschaften betrifft. Bei den ersteren ist daher auf Grund der völkerrechtlichen Verträge — des westphälischen Friedens, des ReichdeputationS- gesetzes vom 25. Febr. 1803, — Bezug genommen auf die Rechte und Pflichten des Staates, während bei der letztern dem Staate nur das Auffichtsrecht vindicirt ist. Wir haben gegen diese Unterscheidung nichts zu erinnern, erlauben uns jedoch zur genauern Bezeichnung derselben einige abändernde Vorschläge zu machen.
Vorerst beantragen wir, daß das Wort „gesetzlich" vor „Rechte" und „Pflichten" gestrichen werde, weil sich mit dem Ausdrucke „gesetzliches Recht" ein verschiedener Sinn verbinden läßt. In dem Falle, daß dem Ausdrucke „gesetzliches Recht" in dem vorliegenden Entwürfe die Bedeutung gegeben werden wollte, daß darunter jedes von der Legislative des Staates gegebene und promulgirte Recht verstanden würde, kann das Wort „gesetzlich" um deßwillen nicht stehen bleiben, weil dadurch dem Schein Platz gegeben würde, als könnte der Particulargesetzgebung das Recht zugestanden werden, völ- kerrechtliche Verträge zu beseitigen oder aufzubeben, also möglicherweise selbst die Existenz der christlichen Kirchen in ihren Fundamentalsatzungen zu gefährden. Hat aber das Wort diese Bedeutung nicht, wie es sie sicherlich nicht haben soll, wird es vielmehr im ganz allgemeinen philosophischen Sinne genommen, so ist es überflüssig, indem es sich alsdann bei „Rechte und Pflichten" von selbst versteht. In jeder Beziehung ist es nicht blos gerechtfertigt, sondern zur Vermeidung von Mißdeutungen und Conflicten geboten, daß das Wort „gesetzlich" gestrichen werde. Zwei Mitglieder der Commission sind für den Strich des Wortes „gesetzlich", weil sie dasselbe für über« flü sig halten.
Weiter beantragen zwei Mitglieder, um die Gliederung der pos. 1 schärfer zu formuliren unn dadurch mißbräuchlichen Anwendungen der Ausdrücke „katholisch und evangelisch" vorzubeugen, an die Stelle des letzten Satzes der Position: „welche sich nicht zu der katholischen oder evangelischen Kirche bekennen" zu setzen: „deren religiöse Dërhâltniffe nicht auf Grund völker/cchtllcher Verträge beruhen."
Die beiden anderen Mitglieder des Ausschusses stimme» für die von der Regierung proponirte Fassung des Satzes.
Deutschland.
5 Aus dem Amte Usingen, 28. März. Auch unser Amt fühlt die Schmerzen der gegenwärtigen Theuerung. Sämmtliche Lebensmittel stehen schon seit geraumer Zeit ungewöhnlich hoch, und bekanntlich ist nichts rarer, als das baare Geld. Alte Leute, die Krieg und Theurung erlebt haben, wollen behaupten, die Noth wäre früher weniger drückend empfunden worden, weil das Geld reichlicher circulirt habe. Obschon es eine bekannte Erfahrung ist, daß die Noth der Gegenwart immer am schwersten erscheint, so müffen wir diesen Leuten dock beistimmen. Theils waren vor Zeiten, auch bei dem Landvolke, die Sitten einfacher und die Lebensweise weniger kostspielig, theils und vorzüglich hatte dazumal das Handwerk wirklick noch einen goldenen Boden und sicherte dem Mann ein sorgenfreieres Durchkommen. Das Maschinen-
Oft habe ich wochenlang, dachte er ferner, nach einem Blümchen für mein Herbarium gesucht und bin nicht ermüdet, und jetzt sollte ich ermüden, da ich eine Lebensgefährtin suche? — Und betrachtete ich die Sache genau, so sind diese Körbe ja gar keine Körbe! Denn Marie war bereits verlobt und Mathilde bereits verheirathet. Ich bin nur zu spät gekommen, das ist die Sache; sicher aber habe ich einen unverwischbaren Eindruck zurückgelaffen. Ein Wicht ist derjenige, der sogleich umkehrt, wenn er einige Steine des Anstoßes auf dem Wege findet; waS mich betrifft, so werde ich nicht umkehren, und wenn mir auch ganze Steinhaufen den Weg versperrten.
Pfeffer batte gehört, daß ungefähr drei Meilen von Friedhausen eine sehr stark besuchte Kaltwasser-Heilanstalt sei. Dorthin lenkte er jetzt seine Schritte. Das Curhaus lag in einem von »valdigen Hügeln umschlossenen Thalc, das wiederum von mannichfachen Baum- gruppen unmuthig begränzt war.
Da Pfeffer sich auf dem Wege in botanischen und mineralogischen Angelegenheiten häufig aufhielt und, von der Heerstraße abgekommen, sich zwei Mal verirrte, so war bereits der Abend herangenaht, als er sich auf der Anhöhe befand, von welcher ein zwischen wogenden Saatfeldern sich schlängelnder Fußpfad hinab in das Thal führte. Bon dem Thale herauf tönte ein wildes Lachen, was unseren Pfeffer, der voll stiller Bewunderung dic untergehende Sonne betrachtete, unangenehm störte.
Als er im Thale war, schallte ihm das Gelächter der Curgäste entgegen, die im Blinde-Kuh-Spiclen so befangen waren, daß sie ihn erst bemerkten, als er unter ihnen stand. Kaum aber hatte er Zeit gehabt, neugierigen Augcs die Gesellschaft zu überfliegen, als er sich am Frackzipsel festgehalten fühlte.
Das ist ein Fremder, Euphrosyne! schrie man von allen Seiten. Pfeffer aber, dem cs ein sehr günstiges Omen schien, daß er gleich bei seiner Ankunft von einem jungen Mädchen so zu sagen erobert wurde, sagte, daß er, ein ankommender Curgast, von der Partie zu sein wünschte, wenn die Gesellschaft nichts dagegen hätte.
Da die Gesellschaft feinen Vorschlag bereitwilligst annahm, so ließ ihn Euphrosyne los und nahm sich die Binde von den Augen.
Euphrosyne war nur dem Namen nach eine Grazie. Als sie sich die Binde abgen. mmen, sah Re die ganze Gesellschaft mit scheelen Augen an. Euphrosyne war aber nicht Nur scheel, sie war sogar sehr scheel. In ihren Augen herrschte eine wahre Anarchie; wenn ihr linkes Auge rechts sah, so lah ihr rechtes Auge links, so daß man nie wissen konnte, wohin sie blickte.