Mffauische Allgemeine Zeitung.
----■“ -----------------------=^------:------------- '^-
vyr yy. Freitag dm 31. Mây «8 »t
Bestellungen auf die Nassauische Allgemeine Zeitung für das 2. Quartal l. I. werden baldigst erbeten.
Die,.Nassauische SHtytmtüit Zeitung" mit Lem belieiristlschen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und betragt der PranumerationSpreiS f6r Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulariv nunmehr auch für den ganzen Umsang des rburu- und TariS'fchen BerinaltungSbezirsS mit Inbegriff des Poffaiiffchlag« 2 ff., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für da« Ausland 2 ff. 24 kr. — Inserate werden die vierspallig Prtltzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. KrredriÄ, Langgasse 42, -uSwürt« bei den nächstgelegenen Postämtern, $u machen.
Deutschland
Wiesbaden, 29. März. Verhandlungen der zweiten Kammer am 23. und 28. d. M. (Fortsetzung.) Daß in der letzten dieser Sitzungen das Amtsver- w a l t un g s g e se tz mit 15 gegen 7 Stimmen angenommen wurde, haben wir gestern schon gemeldet. In der Sitzung vom 23. fand die Abstimmung über die Differenzpuncte zwischen den Beschlüssen der ersten und zweiten Kammer bezüglich desselben Gesetzes statt. Wir heben nur diejenigen Puncte aus, über welche eine nochmalige Discussion geführt wurde.
Der Gehalt des Amtmanns (§. 5.) war in der zweiten Kammer nach dem Regierungsentwurf auf 1200 bis 2000 fl., von der ersten Kammer aber auf 1500 bis 2000 fl. bestimmt worden. Der von Reichmann Vorgetragene Commissionsbericht erklärt sich für Annahme des letzteren Beschlusses.
' Rau: Ich erkläre mich gegen den Antrag. Ich verkenne nicht, daß das Einkommen vieler Staatsbiener, so auch der angehenden Beamten keineswegs übermäßig hoch gegriffen ist, allein ich glaube, daß die Finanzkräfte des Landes eine Erhöhung der Staatsausgaben jetzt nicht zulassen. Die Steuerkraft des, Landes ist nicht im Verhältnisse mit den immer wachsenden Ausgaben gestiegen; dagegen nimmt die Verarmung in bedenklichem Grade zu. Ich will der Versammlung nicht das Recht bestreiten, die Besoldung über die Anforderung der Regierung hinaus zu erhöben, allein ich finde cs nicht rathsam: denn consequent müssen dann auch die Gehalte der mit den Beamten in gleichem Range stehenden Dicnerclassen, z. B. Medicinalräthe, deren Dienst viel anstrengender ist, der Forstbeamten, die noch geringer besoldet sind u. s. w. in gleichem Maße erhöht werden, und das kann die Staatscasse nicht ertragen.
Reg.-Comm. Faber: Die Regierung habe ihre Zustimmung zu dem Beschlusse der ersten Kammer bereits erklärt/ Ungleichheit in den Besoldungen könne nicht abgehalten, sondern müsse ans andere Weise ausgeglichen werden.
Knapp ist gegen den Antrag der ersten Kammer; die Belastung der Staatscasse müsse eher erleichtert, als erhöht werden.
Vogler: 1500 — 2000 fl. sei gewiß kein übergroßer Gehalt, besonders wenn man damit die Besoldungen in andern Staaten vergleiche. Doch sei er mit dem Regierungsentwurf für ein Minimum von 1200 fl., weil die Regierung dadurch einen größeren Spielraum erhalte, auch einen jüngeren Mann als Beamten anzustellen. Denn wenn jemand von 1000 auf 1200 fl. komme, so sei das immer schon ein Vortheil; auch verbessere er sich ja durch die Dienstwohnung, den Ueber- schuß an Canzleiaufwand, die Diäten.
Metzler: 1200 fl. habe auch ein Amtssecretär. Eine Beförderung mit gleichem oder wenig erhöhtem Gehalt entspreche nicht der Stellung des Beamten, zumal bei dem seit 1848 so sehr verminderten Gelbwerth. Die Regierung habe gewiß triftige, aus der Erfahrung genommene Gründe für die Erhöhung des Minimums von 1200 aus 1500 fl. Diese liege im Interesse deS Dienstes und deS StaatS. Berücksichtige man die lange Reihe von Jahren, welche der Staatsdiener zu seiner Heranbildung gebrauche, dann ohne Gehalt ober mit einer schlechten Hungerbesoldung angestcllt sei und die Schulden, welche er bis zu seiner Beorderung zum Beamten machen müsse: dann sei cs doch vernünftigen Grundsätzen angemessen, diesen Männern, die einen so wichtigen Beruf haben, eine sichere Aussicht für ihr Fort, kommen, für ihre Familien rc. zu geben. Sonst werde ihr geistiges Aufstrebcn gedrückt, gelähmt rc.
Braun ist für den Commissionsantrag, besonders deßhalb, weil cs durchaus nothwendig, daß der Justizbeamte eine größere Unabhängigkeit von seiner Umgebung besitze. Dieses sei nicht möglich und eS führe zur Demoralisation, wenn der Beamte mit Schulden belastet sei und solche bei zu geringer Besoldung nicht abtragen könne, oft noch vermehren müsse. Das svrechc für Erhöhung der Besoldung des Beamten, welcher in der untern Instanz Justiz und Verwaltung vereinige. Daraus sei aber eine Gehaltserhöhung nicht abznleiten für andere Beamte von gleicher Stellung. Bei Medicinal- beamten brächten Schulden keine Gefahr rc.; Überdieß sei deren Besoldung wegen des auf die Praxis hinge- wiesenen Drittels factisch weit höher, oft doppelt so groß.
Rau: Nicht auf das Interesse des Dienstes und
einzelner Dienerclassen, wie der Hr. Abg. für Weilburg sagt, sondern auf das allgemeine Interesse haben wir hier die größte Rücksicht zu nehmen. Das Interesse des Staates fordert aber Verminderung der Ausgaben. Ob durch die Einführung des vorliegenden Gesetzes Er- sparungcn cintreten, muß erst die Erfahrung lehren. Zeigt sich diese Ersparung in der Wirklichkeit, dann ist es immer noch Zeit, die Gehalte zu erhöhen. Die bisherige Erfahrung hat aber gelehrt, daß die Ausgaben seit 1816 mit Riesenschritten gewachsen sind. Ich wie- derhole, baß der Dienst der Medicinalräthe weit anstrengender und mit größeren Ausgaben verbunden ist, als der Dienst der Beamien. Ueber Ersteres geben die statistischen Nachweise über das Sterblichkeitsverhältniß unwiderlegbares Zeugniß. Ich will den Beamten eine Erhöhung ihres Einkommens gerne gönnen. Wenn aber diese Erhöhung nur statt finden kann durch einen neuen Druck der Steuerpflichtigei . dann finde ich sie nicht ge> rechtfertigt. Sollen Ersparnisse erzielt werden, so dürfen wir nicht mit neuen Ausgaben beginnen.
Heydenreich wstl bei Erhöhung der Besoldung deS Amtmanns nicht die gleiche Anforderung für den Medicinalbeamten stellen, aber doch bemerken, daß Brauns glänzende Schilderung der ärztlichen Einnahmen nur auf sehr wenige nassauische Medicinaibcamte paßt, während die große Mehrzahl sowohl wegen der Armuth der Bevölkerung als wegen der Ueberfüllung des ärztlichen Standes kaum oder nicht einmal das gesetzliche Drittheil durch, die Praxis erwerbe.
Reichmann legt Vc Währung ein, als ob er für StandeSgknossen kämpfe. Ein Gehalt von 1200 fl. stehe mit einer so bedeutenden Stellung im Staate nicht im Verhältniß. Daß man die Steuerlast nicht zu sehr anstrengen solle, habe man seit Jahren oft gehört. Seit 1816 hätten sich die Staatsausgabcn allerdings sehr bedeutend vermehrt; aber e- sei nicht nachzuweisen, daß dieses durch eine zu gianzvvrk Stellung Her-Angcstcü ten geschehen sei, welche weder Capitalien machten, noch Luxus trieben.
Wenn man sparen wolle, dann solle man die StaatS- anstalteu im Allgemeinen vereinfachen und die Zahl der Beamten erniedern. Aber den einzelnen Staatsdiener, der nothwendig da sein muß, so stellen, daß er seinem Stand und seiner Familie mit Würde vorstehen könne, sei keine Verschwendung. Im Gegentheil sei es die größte Verschwendung, besonders auch am geistigen Capital, wenn von vielen Angestellten das Amt mit Sorgen versehen werde. Er verweise dieserhalb auf die Verhandlungen des Landtages zu Weimar. Es sei erfreulich, daß der nassauische Staatsdienerstand noch nicht corrumpirt, zu gemeinen Verbrechen genöthigt wurde, um seinen Bedürfnissen zu genügen. Aber dahin könne es durch zu geringe Besoldungen kommen.
Der Antrag der Commission wird mit 12 Stimmen (Rau, König, Lang, Eigner, Schwickert, Schlachter, Schrodt, Sebastian, Münch, Ulrich, Schäser, Knapp), gegen 10 (Metzler, Heydenreich, Reichmann, Halbey, Gödecke, Braun, Rullmann, Keim, Vogler, Dombois) abgelehnt. — Wirth enthielt sich der Abstimmung. Vogler hat gegen den Antrag gesprochen aber dafür gestimmt. (Forts, folgt.)
Aus Baden, 30. März. Da nunmehr die be kannte Verordnung vom 7. Nov. zurückgenowmcu wurde, ist es vielleicht von Interesse, auf eine von der D. Volksh. gebrachte kurze (?) Uebersicht der Maßregeln zurückzukommen, welche während des Conflictes von der badischen Regierung gegen die katholssche Kirche erfolgt sind. 1) Auf Befehl des Ministeriums wurden kirchen- feindliche Brochüren (in der Karlsruher Hofbuchdruckerei gedruckt) und Flugblätter — wie das verfälschte „Ka- tholiken paßt auf"! — das den Oberhirten als Jrr- lehrer und Freischärler — mit ihm also die ganze katholische Kirche — dem Volke denuncirt, — von Be- amten, GenSd'armen, Bürgermeistern (welche man dazu zwang) und Polizeidienern überall verbreitet. Die inländischen Zeitungen wetteiferten in Schmähungen gegen die katholische Kirche. Sie sind bekanntlich alle von der Regierung abhängig. 2) Die für die Sache der Kirche geschriebenen Brochüren und Flugblätter — von welchen noch kein einziges criminell verurtheilt werden konnte, — wurden gegen die Bestimmungen des Preßgesetzes verfolgt, die Katholiken wegen des bloßen Be- sitzeS derselben eingesperrt oder mit Geld gestraft, und die Schriften selbst mit wahrhaft beispielloser Wuth hinweggenommen. 3) Gegen pflichttreue Priester und
Laien, denen man rechtlich nichts anhaben konnte, wurde polizeilich eingeschritten und solche mit Geld — oder Gefängnißstrafen gemaßregelt. Erstere — insbesondere die Strafen wegen Verkündigung deS Hirtenbriefes mit eingerechnet —, die fast alle schon eingegangen sind, und circa 10,000 fl. betragen, dürsten sich bis jetzt aus 25,000 fl. belaufen, da auch die Verbreitung des katho- lischen Flugblattes „Katholiken paßt auf"! der Adressen an den Prinz-Regenten und sogar die Unterschriften derselben mit Geld bestraft wurden und der Herr Generalvicar des Erzbischofs von Freiburg schon — abgesehen von seiner Temporaliensperre — um 1250 fl. gemaßregelt ist. Diese Strafen sind bis jetzt thunlichst durch fromme Beiträge ersetzt worden. 4) Eine weitere Zwangsmaßregel sind die Temporaliensperren gegen Geistliche, obgleich der weltlichen Gewalt bekanntlich kein Versügnngsrecht über das katholische Kirchengut zukommt.
5) Wegen Abhaltung der zur Aufklärung der Gläubi- gen vorgeschriebenen Predigten wurde eine Reihe von braven Priestern in Untersuchung genommen; allein die exceptio verilatis — so weit uns bekannt — nirgends zugelassen. Wenn nämlich die Prediger die der Kirche in Baden vorenthaltenen Rechte und die ihr von der Regierung widerfahrenen Kränkungen ruhig darlegteu, so wurden sie deßhalb gestraft. Die GenSd'armen und Polizeidiener überwachen den Gottesdienst und die Priester wie landesgefährliche Subjecte. 6) Die von den Katholiken an den Regenten gerichteten Petitionen um Gewährung ihrer religiösen Rechte wurden gewaltsam überall unterdrückt; dagegen hetzten einzelne Beamte und GenSd'armen die Katholiken unter jeder erdenklichen Vorspiegelung, ja sogar unter Drohung gegen die Bürgermeister auf, gegen Abhaltung der berührten Predigten zu protestiren, was jedoch nur in wenigen Fällen gelang, und auch bei solchen erfolgt häufiger Widerruf. 7) Es ist bekannt, daß die Post Erlasse der Kirchen- sschvrdL-rulterschtagen, nicht befördert,' vver aufgedrochen hat. 8) Während der Verhaftung des Pfarrers Escher in Freiburg beauftragte das großherzogliche Ministerium den Zuchthausverwalter daselbst mit der Versetzung des Gottesdienstes für die katholischen Züchtlinge. Pfarrverweser Hoppensack in Buchen wurde wegen seiner kirchlichen Treue von Ertheilung des Unterrichtes, insbesondere des Religionsunterrichts an der höhern Bürgerschule dort selbst entfernt, und vom großh. Oberstudienrath mit Ertheilung des Letzteren ein Laie, der Hege- lianer Köhler, betraut! — Der Beamte in Bühl verbot den Katholiken den Gottesdienst in Neusatz — bei dem dortigen eifrigen Pfarrer Bäder — zu besuchen. Diejenigen, welche es doch thun , z. B. dort beichten, werden durch die Gend'armerie fortgewiesen oder verhaftet. 9) Die Regierung verweigert den Pfarrverwesern ihre Gehalte!
Nach dieser Unzahl und Gehässigkeit der von der badischen Regierung verhängten Maßregeln ist allcrdillg- dcr Bestand der Verordnung vom 7. Nov. wie die tel. Dep. der „Köln. Z." bemerkt, nicht mehr nöthig, wir sind jedoch der Ansicht, daß die ganze Verordnung „nicht nöthig" war.
Aünchen, 27. März. Im königl. Staatsmini- sterium des Handels wird ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, „die Bewilligung der Geldmittel zum Bau einer Eisenbahn'von Regensburg nach Passau und Braunau betreffend", der dem nächsten Landtage vorgelegt werden soll. (N. C.)
' Kiel, 28. März. Gestern gegen Abend kamen endlich die Vorläufer der lang erwarteten englischen Flotte an; ein großer Dreidecker zuerst legte sich auf die Außenrhede, freilich so weit, daß man mit bloßen Augen nur mit Mühe die drei ungeheuern Masten sehen konnte, wie sie sich gegen den Abendhimmel in unklaren Umrissen abzeichneten. Mit guten Ferngläsern sah man auch die Admiralflagge. Bald folgten noch zwei Schiffe mehr, und gegend Abend begannen die Signale, mit denen die übrigen Hcransegeluden Schiffe begleitet wurden. Spät Abends kam _ eine Dampfkorvette, die sich mitten in dem Hafen auf Pistolenschuß- weite von der Stadt hinlegte. Da die ganze Abtheilung der Flotte, aus 18 Segeln bestehend, von denen fünf Linienschiffe sind, am Samstag Abend in Nyborg eingelaufen war, und hier wahrscheinlich den Sonntag zugebracht hatte, so könnte man mit ziemlicher Sicherheit annehmen, daß die übrigen Schiffe bald folgen werden. Heute Morgen liegt nun die ganze EScadre zusammen auf der Außenrhede, und während ich dies