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Nassauische Allgemeine Zeitung.

Donnerstag den 30. My

1SS4.

Bestellungen auf die Nassauische Allgemeine Zeitung für das 2. Quartal l. I. werden baldigst erbeten.

Die,,Nassauische SUßemciaf Ztiiunk" mit dem beüelristifchen Beiblal!Dev Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen,Mgiich und beträgt der PrânumerationSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr auch sät den ganzen Umfang des Lbiirn- und TariS'schen Perw^iungSbezirkS mit Jnbigriff deS Possansschlag» 2 fl., für die übrigen r ander deS dentsch-bsterreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 fl. 24 fr. Inserate werden die viersxaltig Petitzeile oder deren Raum mit 3 tr. berechnet. ^efiellunaen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Sanggaffe 12, auSwârtS bei den nâchstgelegenen Postämtern, zu machen.

Deutschland.

* Wiesbaden, 30. März. Heute wurde in Gemäßheit a. h. Verordnung der Landtag für 1853 geschlossen und zugleich die Eröffnung der Ständcversammluug für 1854 vorgenommen.

* Wiesbaden, 30. März. In der gestrigen öffentlichen Sitzung sder ersten Kammer erbat sich der Abgeordnete Diehl daS Wort zu einer Interpellation wegen der gegen mehrere Geistliche von der Regierung verfügten Tempor alten sperre. Da diese Inter­pellation . gerade in der gegenwärtigen Zeit von allge­meinem Interesse ist, so möge sie hier unverkürzt eine Stelle finden. Sie lautet wie folgt: Indem ich mir eine Anfrage an die Herzogliche Regierung er- laube, schicke ich die Bemerkung voraus, daß es durch, aus nicht in meiner Absicht liegt, die obschwebende Kir­chenfrage in den Bereich der Kammerdebatten hereinzu ziehen. Diese Frage, deren Lösung zum größten Nach­theile des Landes leider schon so lange verschoben wor­den ist, wird an einem andern Orte ihre Erledigung finden müssen. Der Gegenstand meiner Anfrage be­trifft einfach eine Verletzung des Rechts, über dessen Heilighaltung die Stände, als Vertreter aller Classen der Bewohner des Herzogthums, mit zu wachen haben.

Ich darf als bekannt voraussetzen, daß der Hoch­würdigste Herr Bischof mit dem Beginne des laufenden Jahres mehrere Pfarreien, auf welche von der Negie­rung, ungeachtet der auf's Dringendste an sie ergange­nen bischöflichen Aufforderung, ein landesherrliches Pa­tronat geltend zu machen nicht einmal versucht worden ist, kraft des ihm kanonisch zustehenden CollationSrechtcs besetzt hat, und daß bald darauf die betreffenden Kreis» âmter, Necepturen und Landoberschultheiscreien im Auf­trage der Herzoglichen Ministerialabtheilung des In­nern an den neubesetzten Pfarrsitzen erschienen sind, die kaum glaubliche Erklärung abgegeben: die von dem Herrn Bischof ernannten Geistlichen seien keine Pfar­rer, sondern nur Pfarr verwalt er, und das Pfarr- vermögen mit Beschlag belegt haben.

Da das Pfarrvermögen, von frommen Vorfahren lediglich zur Sustentation der Bcnesiciaten gestiftet, un- verletzliches Eigenthum der Kirchengemeinden ist, die Maßregel der Beschlagnahme mithin als ein in jeder Hinsicht ungerechtfertigter Eingriff in fremdes Eigen­thum erscheint ein Eingriff, dessen Folgen in unse­rer Zeit besonders, in welcher so vielfach höchst bedenk­liche Grundsätze in Beziehung auf das Eigenthum überhaupt sich geltend zu machen suchen, vorzüg­lich von der Herzoglichen Regierung nicht ernst ge» nug beachtet werden könne», und da die Stände nun schon so lange tagen, ohne daß auch nur das Min­deste verlautet, daß diesem rechtswidrigen Zustande end­lich ein Ziel solle gesetzt werden; so erlaube ich mir, nachdem, auch die betreffenden Kirchenvorstände gegen die erwähnten Rechtsverletzungen bei Herzoglichem Ge- sammt-Staatsministerium erfolglos Beschwerde geführt haben, an den Herrn Regierungscommissarins die An­frage: ob die Regierung gesonnen sei, die über das kirchliche Vermögen der bekannten 8, von dem hochw. Herrn Bischof im| Anfänge dieses Jahres besetzten Pfar­reien verfügte Beschlagnahme in Bälde wieder aufzn- heben? Je nach der Beschaffenheit der mir zu er­theilenden Antwort behalte ich mir vor, einen entsprechen­den Antrag an die hohe Kammer zu stellen." Der Rcg.-Comm. verlangte eine (ihm auch sofort gemachte) schriftliche Vorlage dieser Anfrage, und sagte die Ant­wort für eine der folgenden Sitzungen zu.

Ferner zeigte der Abg. v. S y b e r g (Bevollmäch- tigter des Grafen v. Leiningen) seinen Austritt aus der Kammer an. Abg. Marburg rechtfertigt seinen An­trag, betr. die Beiziehung der Staatsdiener (das Mi­litär ausgenommen) zur Bestreitung der Gemeindeaus­lagen. Die Kammer beschließt die Jnbetrachtnahme des Antrages und wählt zur Prüfung desselben einen Ausschuß, bestehend aus den Abg. Bellinger, Wil» Helmi, Trombetta, Diehl und Höchst. Bou Letzterem wurde zu dem Antrag des Abg. Mar» l'ttrg, um der Stadt Wiesbaden die von dem An- tragsteller geschilderten durch die vielen hier wohnenden Staatsmener verursachten Lasten zu erleichtern, beantragt die Behörden und Anstalten von hier zu verlegen, und zwar die Rechnungskammer nach Limburg, das Hofgericht und Crimina lgericht nach Zdstein, das Ob er - A ppe l l a ti o nög erick t nach H a d a m a r, wo es schon gewesen, das 'Real­

gymnasium nach Dillenburg, das land- w i r t h s ch a f t l i ch e Institut nach Hachenburg; indem an diesen Orten auch sich die passenden Ge» bäüde befinden.

Abg. Bellinger erstattet hierauf Bericht über das Cen tralvèrwaltu ngsgeietz. Die Kammer gelaugt mit der Berathung desselben bis §. 2 pos. 1.

§. 1 aliiiea 3, betr. die Creirung einer Ministerial- directorstellc gab Anlaß zu einer lebhaften Debatte. Die Abg. Bellinger, Höchst und Diehl sprachen gegen, Abg. Wilhelmi, President Graf Wal- derdorff und Reg.-Comm. Voll Pracht für den Vorschlag des Gesetzentwurfs. Bei der Abstimmung ergab sich Stimmengleichheit und wird über diesen Ge­genstand in der nächsten zur Berathung des Central­verwaltungsgesetzes stattfindenden Sitzung abermals ab­gestimmt werden.

In der heutigen Sitzung der ersten Kammer erfolgte die definitive Abstimmung über das Gesetz betr. die Wiedervereinigung der Justiz mit der Verwaltung in der unteren Instanz und wurde dasselbe mit allen gegen eine Stimme (v. Eck) angenommen.

Abg. Trombetta spricht den Wunsch aus, die Regierung möge gleich nach Eröffnung der Ständever- sammlung für 1854 die Budgets vorlegen. Die Kam­mer trat diesem Wunsche bei.

Abg. Höchst erstattet Bericht über eingegangene Petitionen, darunter eine der Ortsbewohner von Him- b^ra, A. Wallmerod, um Trennung von der Gemeinde Rodenbach. Hierauf erfolgte der Schluß der Kammer.

*t Wiesbadei», 29. März. Die Sitzungen d e r' z w e i t e n Kammer am 23. und 2 8. d. M betrafen mehrere so zusammenhängende Gegenstände, daß wir über beide Einen Bericht liefern.

In einer allgemeinen Ausschußsitzung der zwei­ten Kammer am 22. d. M. / hatte der Abg. V o g l e r einen mit allerhand Ausfällen über Zech- und Kosten- verschwendung der Kammer gewürzten Antrag auf bessere Beobachtung der Geschäftsordnung, insbesondere des §. 36, wonach in der Regel in der Woche zwei Sitzungen zu halten seien, vorgelesen, worauf Abg. R a u das Ungeziemende und die Grundlosigkeit jener Ausfälle nachwies.

Statt nun jenen Antrag der Geschäftsordnung ge­mäß in die öffentliche Sitzung zu bringen, verlas Äbge- Vogler in dieser am 23. d. M. einen neuen Antrag, worin er sich über die Veröffentlichung von Kammer Verhandlungen in derNass. Allg. Zeitung", bevor noch die betreffenden Protocolle genehmigt seien, sowie über die Abgabe des Protocolles in die Wohnung eines Abgeordneten (Heydenreich) beschwerte und eine Untersuchung hierüber verlangte. Nachdem hierzu ein Ausschuß (Braun, Rau, Metzler,) gewählt wor­den war, fragte Abg. Heydenreich: ob Hr. V o g l e r, welcher den Unterschied zwischen Kammerprotocollen und Zeitungsrcferaten nicht zu kennen scheine, den am 22. d. verlesenen Antrag in eine öffentliche Sitzung bringen werde? und ob derselbe bei dem Bureau eingereicht worden sei? Letzteres wurde verneint, auf ersteres er­folgte keine Antwort.

Hierauf ließ Abg. Vogler diesen Antrag in Nr. 73 derMittelrh. Zeitung" (vom 26. März), dem Ver­nehmen nach gegen eine Jnsertionsgebühr von 10 fl., abdrucken, was den Abg. Halbey in der öffentlichen Sitzung vom 28. d. M. zu dem Antrag veranlaßte: die Kammer wolle auf das genaueste ermitteln, ob der Tadel des Abg. Vogler begründet, oder ob nicht vielmehr alle Geschäftsgegenstände so schnell, als es möglich war, bearbeitet worden seien.

Rau. Ueber denselben Gegenstand wollte ich an das verehrliche Präsidium eine Anfrage richten, unter­ließ dieß aber, als ich vernahm, daß ein anderes Mit­glied dieser hohen Versammlung gesonnen sei, einen hierauf bezüglichen Antrag zu stellen. Zu meinem Er­staunen vernehme ich so eben, daß dieser noch von einem dritten Mitgliede, nämlich von dem Hrn. Abg. von Hadamar, in Anregung gebracht wird. Der Herr Abg. von Nassau mag hieraus entnehmen, daß er doch irrte, wenn er in einem durch dieMittelrh. Zeitung" ver­öffentlichten Artikel erklärte, daß ich das einzige Mit­glied sei, welches seinen (in einem allgemeinen Aus­schuß vorgelesenen) Antrag tadele. Ich zweifle nicht, daß die ganze Kammer hierin mit mir überein stimmt. Dieser Artikel ist übrigens nicht nur zu frühe publicirt worden , wie der Herr Abg. von Hadamar

bemerkt; er enthält auch eine Unwahrheit, insofern er den betreffenden Antrag als einen in öffentlicher Sitzung besprochenen Gegenstand darstellt. Dies ist um so weniger zu rechtfertigen, da bekanntlich der Herr Abg. für Idstein am Schluffe der vorigen Sitzung anfragte, ob der Voglerische Antrag,, welcher im allgemeinen Ausschüsse angekündigt worden sei, nicht auf die Tages­ordnung komme, und zugleich bemerkte, daß Herr Abg. Vogler, dem Vernehmen nach, diesen Antrag unter dem Vergeben, daß er in öffentlicher Sitzung gestellt wor­den, der Redaction einer hiesigen Zeitung zur Veröf­fentlichung übergeben habe.

Was die Sache selbst betrifft so kann ich am wenigsten durch den von dem Herrn Abg. Vogler aus­gesprochenen Tadel berührt werden. Ich bin erst am 16. v. Mts. Hier eingetroffen und habe wenige Tage nachher den Antrag gestellt, die Stândeversammlung möge die Herzogliche Regierung um Vorlage des 1854er Budgets ersuchen. Die Absicht, warum ich diesen Antrag stellte, habe ich damals ausgesprochen. Es konnten nämlich nur die Mitglieder der Commis- sionen, welche die Gesetzentwürfe zu begutachten hatten, beschäftigt werden und die große Mehrzahl der Abge­ordneten war so lange ohne Beschäftigung, bis die Com­missionen die erforderlichen Vorarbeiten beendigt hatten. Ich wußte, daß diese nickt so bald erledigt sein konnten, wenn anders die Prüfung so wichtiger Gesetzentwürfe nickt übereilt werden sollte. Hätte aber mein Antrag größere Zustimmung gefunden, so würden sämmtliche Abgeordnete in die Commissionen zur Prüfung deS Budgets vertheilt und somit alle hinreichend beschäftigt worden sein. Der Herr Abg. Vogler erklärte sich je­doch gegen meinen Antrag. Wie darf er nun eine Rüge gegen die Ständeversammlung aussprechen. Aus eigen­thümliche Weise bringt derselbe in dem erwähnten Zeitungsartikel noch seine vorjährige Interpellation in der Kirchenfrage mit dem besprochenen Gegenstände in Verbindung. Der Herr Abg. Vogler glaubt wirklich noch, daß ich auf die Nachricht von seiner am 19. April gestellten Interpellation mich des Nachts vom Kranken­lager erhoben habe und hierhin geeilt sei, um in der Sitzung vom 20. Aprilden kecken Antragsteller zur Ordnung verweisen, d. h. zur raison stellen zu lassen". Dem Herrn Abg. Vogler wurde dieß, zum Scherze er» zählt, aber er scheint noch denselben für eine wahre Thatsache zu halten. Schließlich erkläre ich, daß ich den Antrag des Herrn Abg. von Hadamar unterstütze, und daß ich deshalb bis zur beendigten Untersuchung über den vorliegenden Gegenstand nichts weiteres zu bemerken habe.

Heydenreich: Der Abg. Vogler, welcher sich vor wenigen Tagen erst in einem eigenen Antrag dar­über beschwerte, daß über Kammerverhandlungen vor Genehmigung des Protocolls in einer Zeitung berichtet würde, derselbe Abg. Vogler hat sich nicht gescheut, einen Antrag, worin er in seiner gewohnten Manier die Kammer mit Vorwürfen der Unthâtigkeit und des un­gerechtfertigten Diätenbezugs überhäuft, in einer Zeitung abdrucken zu lassen, bevor er denselben in öffentlicher Sitzung vortrug und dadurch der so angeschuldigten und geschmähten Kammer Gelegenheit zu öffentlicher Widerlegung und Rechtfertigung gab. Der Hr. Abg. Vogler scheint überhaupt kein angelegentlicheres Ge­schäft zu kennen, als daß er fortwährend die Würde dieser hohen Versammlung in den Koth herabzuziehen sucht. Diese Absicht wird er jedoch nur in Bezng auf seine eigene Person erreichen, so lange er jene Versuche nicht besser, als bisher, zu begründen vermag.

Der Hr. Abg. Vogler will nach seinem Antrag die Geschäftsordnung gehandhabt wissen , welche im §. 36 wöchentlich zwei Sitzungen vorschreibe. Aber zu welchem Zwecke soll denn der Präsident wöchentlich zwei Sitzungen zusammenberufen und womit soll sich die Kammer darin beschäftigen, wenn es an hinlänglich vor­bereitetem Stoffe fehlt? Etwa mit Anhörung Vogler'- scher Diatriben und nichtssagender Anträge, wie z. B. mit dem schon so oft von ihm dcsiderirtcn Gesetz, daß die Gesetze gehalten würden, welches er jetzt bei der Geschäftsordnung zuerst praktisch ausführen^ zu wollen scheint? Läge darin, daß bisher nicht so häufige Sitz­ungen gehalten wurden, ein Vorwurf, so beträfe er zu­nächst die gewählten Commissionen, diese haben aber, wie jedermann weiß, mit angestrengtem Fleiße gearbeitet. Oder glaubt der Hr. Abg. Vogler, die mit Prüfung der wichtigsten Gesetzentwürfe beauftragten Ausschüsse sollten