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Nassauische Allgemeine Zeitung.

Wr. 5 / Dienstag den 28. Llây 1854.

Btstcllnngcu auf die Nassauische Allgemeine Zeitung für das 2. Quartal l. I. werden baldigst erbeten.

Dit ,,WaffaHifiSf aUgtmrinf jtitung" mit Orm brUrtnititocn Bkidlal!Der Wanderer" ersLrinl, Sonntage auSgenammrn, tcßiia ant betrogt DerpiänumeranonSprei# fkr ilßirfbaben unb , ixch brat neuenpotkegulario nunmehr ardi fir »en ganzen Umfang des Clurn» und TarrS'sLen «erKraltungebeflrte mit Onbtgrtst oe« iJoftauffötage 2 fi., für die übrigen Vanbtr re« teutfdxöfterreidfifprn yoittffrein«, wie für ba# «iiPtant 1 fl. 21 kr. Inserate mrrben die cenoclt ge Petit, kilr oder deren -Naum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, ganggaiTe », auSmârt« bei den ncOfstgelegtnenPostämtern, |u machen.

8 Kkaat und Kirche

IV.

E cclesia et Civil*» origine, fine, niediis, objecti* « se diffe- runt et naturaliter sunt separatae, nec gibt subordinatne ; utraque ab altera indep endens, utraque in süo oi di ne summa esi.

ES bleibt nur noch die Frage, ob überhaupt ein Gouvernement mit der Kirche in Frieden leben könne? Wenn die wirklichen Rechte der Kirche mit den wirklichen Rechten deS StaateS (von mmeuitHd)en, oder selbst gemachten kann hier keine Rede sein) in Widerspruch wären, dann könnte natürlich kein Gouver­nement mit der Kirche in Frieden leben. Wenn aber die Rechte der Kirche die wirklichen Rechte deS StaateS und umgekehrt die'e jene gar nicht berühren; wenn die Wirksamkeit beider barnioniick sein soll, dann versteht sich von selbst, daß Staat und Kirche nicht allein friedlich leben können, sondern auch sollen. Nach meiner Ueberzeugung gehört nicht viel ccfunbcr Men­schenverstand dazu, um klar einzusehen, daß eine Kirche, die auf solche Weise wie die christliche, in die Welt ge­kommen, aus solche Weise sich verbreitet hat, auf solche Weise bis zum Ende der Welt erhalten werden und be­stehen soll, den Staaten, der Staatsgewalt nicht su b or dini rt sein könne.

Auf Befehl des Heilandes, w id er den entfchie- densten Willen der Großen dieser Welt, im Widerspruche mit den klarsten Bestim­mungen der weltlichen Gesetze g e b a u e t, verbreitet, sich mehr und mehr verbreitend stehrt sie da, und wird bis zum letzten der Tage nach dein. Worte deS Herrn fest sieben und sie sollte den Staaten, der Staatsgewalt s u b o r d i n i r t sein?

Aber gesitzet, eS ließe sich denken, daß die Kirche dem Staate, die Kirckeng.walt der Staatsgewalt iubordimrt wäre; gefetzcl die Kirche wäre" dem Staate s u b o r d i »i r t, dann waren die Bersolgung, n gegen das Christenthum, gegen die Christen, gegen die Kirche, gegen ihre Lehrer, sowohl die frühern als die spätern die ausgesuchten Grausamkeiten abgerechnet als g e- rechtfertiget anzuscheu, weil bei solcher Voraus- fetzung, nicht geleugnet werden könnte, daß die Apostel, deren Versahren ihren Nachfolgern im EpiScopale Norm sein sollte und mußte, und daß diese, ihre Nachfolger im Episcopate, man kann wohl sagen, durch jeden Act der Ansübung ihrer Kirchengewalt, insbeionkere ihrer gesetzgebenden, richterlichen und aussührenden Ge­walt Concilien, Verkehr mit dem Obe» Haupte der Kirche, Anstellung ihrer Gehülfen und Nachfolger, Eul- setzung derselben, Schul- und Almeu-Wejeu, neue Verfügungen, Beischaffung oder Annahme deS Geld­bedarfs, Erektion der BiSlhümer und Pfarreien u. f. w. die StaatSgefetze übertreten, die La «des ho he i tS- R echte der Regenten verletzet haben, da sie bei keinem Act der Ausübung ihrer Gewalt den Gou­vernements davon das Geringste gesagt, oder gar vor- läufig um das landesherrliche Placet gebeten haben, welches zu thun siè j doch, bei der Vorauss tzuug, daß die Kirche dem Staate jubordiuirt sei, verpflichtet ge- wesen wären; denn die LandeShoheitS-Reckte der bama ligen Regenten waren jenen der jetzigen Regenten.- lig gleich und die d i e s e n R e ch t e n e u l s p re­ch endcn Verbindlichkeiten unserer jetzi­gen Bischöfe sind völlig jenen der Apostel und ihrer n â ch st r n Nachfolger gleich.

Kein Zweifel daher: wenn der Heiland mit seinen Jünger» und Apost' ln in dem modernen Staate ft in ErlöjungSwerk von Neuem beginnen wollte, er würde und denselben ebenso den Missethätern beigezählt wer­den, wie dessen seine Nachsolger gewürdigt worden sind.

Daher lassen wir Katholiken unS nicht betrören und baltti, uns unverbrücklich an den Befehl des Herrn, und gehorchen ker Kirche, dem Episkopate , den Bi- fchökt», aber in kirchlichen Angelegenheiten durchaus Niemand anders, wir nehmen daher, in kirchlichen Angelegenheiten, durchaus von keinem andern, als aUiln von unseren, als vom Heilande dazu befugten Kirchen- Lbern Verfügungen an; eS ist diZcS für uns keine Sache menschlichen Beliebens, weltlicher Gelüste; es ist für uns GcwiffenS- es ist Giaubensfache!

U.d wir Katholiken haben das Recht, ein unan­tastbares Recht, dessen Verletzung, Ver- »ttzuug Gewissensfreiheit ist, das Recht, sage

ich, zu fordern, daß die RegierungSgewalt der Bischöfe, daß sie selbst, daß der ganze EplScopat, der Papst an ker Spitze, völlig frei sei, ohne irgend eine anders eilige Einmischung; frei und unab- ngig(

Aber, höre ich hier einwenden, soll auch von protestantischen Regenwu gefordert weiden, daß sie die Selbständigkeit der römlsch-kalholischen Kirch« an­erkennen, jo würde ja eben dadurch auch gefordert, daß die protestantlschen Regenten anerkenneu sollen: die römisch-katholische Kirche sei die vom Heilande gestiftete Kirche, das heißet: daß sie aufböreu sollen protestantisch zu sein. Ich erwiedere darauf Folgendes: Die Eul- jcheikung der Frage, ob die katholische Religion die wahre, oder nicht die wahre Religion sei, gehört wie überhaupt die Religionslebre, nicht zum Bereiche der weltlichen Gewalt.

Dieselbe hat eS mildem Rechte zu thun, und die römisch-katholische Kirche ist im Besitze deS RechlS der Selbständigkeit, in einem l800jähri- gem Besitze.

Wenn nun die protestantischen Regenten dieses Recht, der Staaten-Bestimmung gemäß, wie jedes andere Recht achten und schützen, und das landesherrliche jus circa sacra so ausüben, daß jenes Recht nicht gekiäuket wird jo wird dadurch ihr Glaubcnsbekenntuiß, da solches eine persönliche Angelegenheit ist, nicht berührt. WaS den Staat betrifft, so ist dieser ebenfalls selbständig, unab­hängig, der Kirche coordinirt also:

Beiderseitige Selbständigkeit, Unab­hängigkeit dies bezeichnet die Eine Seite deS Verhältnisses unter Kirche und Staats wenden wir uns nun zur andern Seite kes VerhälluisseS, welches be- zeichnet wird durch wechselseitige Freundschaft.

DritHdilaiiü

Wiesbaden, 27. März. Ler der Wütn Generalversammlung d e r A c t i o n ä r e der TaunuS b ii b u wurde mit Rücksicht auf die Einnahme des Jahres 1853 resp, den sich ergebenden Nettoertrag von 236,879 fl 49 tu (8126 fl. mehr als im Jahr 1852) eine Dividende von 14*/, fl. für die Aktie er Millett und beschlossen 56,379 fl. 49 kr. für Maschinen, Verbesserungen re. zu verweuden. In Bezug auf den Anschluß an die W esbHen ' Nüd.sheimer Eii-ubahn, deren Verwaltung wegen Einmnndung ihrer Ll-ie in die Bikbrichcr Schieneustraße und einstweilige Ueber- nähme ihres Bahnbetriebes durch die Taunusbahn sich an letztere gewendet Halle, wurde dem Verwaltungs- rathe die Ermächtigung zum Aoschlusse der beßfaUsigen Verhandlungen und des eventuellen Betriebes bis zur nächsten Geueraloerjammluttg «theilt. Der Berwat- tungörath machte ferner die Anzeige von einem Pro- jecle zur festen Verbindung mit der Mainzer-Ludwigs- Hafener Bahn (mittels Dampffahrx).

* Wiesbaden, 28. März. Einem uns zuge- kommtnen Schreiben, dessen Datum wir Nichl^ näher be- zeichnen wollen, entnehmen wir folgendes:In hiesiger Gegend bemühen sich hie evangelischen Herren Geist- liehen sehr, wenn auch ludlreel, daß Ihr Blatt nicht mehr gelesen werde. Ich hielt Ihr Blatt bi) j tzt auch mit solchen, doch mir wurde eS auch gekündigt, mit ker Bemerkung, daß sie ein anderes Blatt mitws.n wür­den . . . ." Wir finden das sehr begreiflich. Wir ha­ben cittigen dieser im Nebel des Rationalismus haltlos herumlappeudtn Herren schon wiederholt empfindlich auf den Fuß getreten. Dagegen können wir mit Genug­thuung ausühren, daß ein großer Theil evangelischer Geistlicher, der Besten unter ihnen, mit unserem Slre- ben und Wirken vollkommen einverstauden ist und ihm volle Anerk.nunttg zollt. CS gibt eben Leute die den Satz aussteUen: Wer nicht ge^en unsere Feinde, ist auch unser Feind. Wir könnten übrigens noch Mkhiere Beispiele solcher lächerlichen und kleinlichen Machina­tionen gegen unser Blatt anführeu. Insbeionkere soll eine zur Zeit in Wl.Sbaden thätige resp, unthätige Person in Ems eine besondere Rührigkeit entfalten, unser Blatt jo schleckt als möglich zu machen unb Abonnenten für dieFreie" zu werden, bte jekoch so undankbar ist, diese Dienste nicht zu würdigen und ihren Colporteur bei jeder sich ergebenden Gelegenheit mit Sarkasmen heimzinchen.

*8 Aus dem Rbkingau. Auch bei dem E>scn- bahnbau bewähren unsere Rheingauer wieder vollkom­men ihren bekannten Charakter. Nachdem sic seit Jah­

ren für eine Eisiubahn agitirt und geschrieen baden, stellen sich nunmehr, seitdem man ernstlich und mit großer Thätigkeit an dem Bau unserer Eisenbahn beschäftigt ist, der Gesellschaft wegen Erwerbung deS Gruubeigen- thumS von Tag zu Tag größere Schwierigkeiten von Seiten der Gutsbesitzer in den Weg. Man ist mit den höchsten Taxen der Experten nicht zufrieden. Je hor­render die Anforderungen, je mehr erfreuen sie sich der Billignng des s. g. gebildeten Theils der Bewohner. Damit man übrigens eine klare Uebersicht und einen richtigen Begriff über die Rentabilität der Weinberge und somit über deren Werth im Einzelnen uub im Allgemeinen bekommen möge, erlauben wir uns nach­stehende Berechnung mitzntheilen, wornach sich jeder selbst ein Facit ziehen kann, wie sich auch andere Wein­berge hiesiger Gegend rentiren.

Verzeichnis

der producirten Markobrunner-Weine in dem circa 8 Morgen großen Weinberge des Herrn Grafen von Schönborn vom Jahre 1838 bis inclusive 1847, nebst dem Erlös laut den Steigprotocollen rc. und der zehn­jährigen Durchfchn'tts-Rentabilität per Morgen:

«JO

.5^

5 =

§

«ti

5

Preis.

Bemerkungen.

1838r

14

1

st

200

15

1

233

1839t

27

1

880

j Davon wurden Nr. 28 und

28

1

1380

1120

t 29 iurückgesteigert unb am 8.

H

29

1

i Rar 1^41 adermal versteigert: 1 Nr. 2h fl 1110

Nr. 29 ü. 1 zusammen fl. 23 m

also fl 195 Wrni .erer öS, wel­che cieruutea abzuzresru sind.

184Or

54

1

325

22

1

350

23

1

480

24

400

184 lr

16

1

500

17

1

400

18

1

1005

1842r

21

1

415

1 Davon wurden Nr. 23 und

22

1

1

690

j27 zuruck,resirigert unv unterm

ff

ff

23

900

i 9. Sept. 1H43 «denn US »er« s steigert unter Nr. 5t st. 2t>oo

25

1

1415

) Nr. 52 st WPS

ff.

26

7s

965

1 zusammen st. u o

27

1

18^0

1 ib für «r. 23 u. 2i . 2720

28

J/

1505

/als» Mehrerlös . . . st. Uj5

1305

1843r

12

1

250

170

13

7i

1844r

9

1

465

14

1

995

15

7i

655

16

1 / /1

905

, Davon tourten Nr. 13, 11 / u. 15 rurückgrsteiaeit und un-

1845r

13

1

300

305

f/

14

1

trnn 27. ÄprU 1847 aderuials

15

7-

205

l versteigert unter

16

7i

40U

Nr. 39 st 221

N

Nr. 40 fl. 250

Nr. 4» fl. 150

zusammen st. 620

also M.nvereilöS an Nr. 13, 14 u. 45 fl. 190, welche unten

1846r

31

1

1255

arzuzrepeu find.

32

1

1820

33

1

2000

34

'/,

1315

35

i

2670

36

%

1510

38

1

4020

1847r

4

/1

630

Diese Parthie wurde 1818 au# Der Hanv verkauft.

36 36158

somit in 10 Jahren auf circa 8 Morgen für 36 Stück fl. 36158

ab für MindererlöS an den 1839r fl. 195

, , 1845rflj9O_

jl___385 fl. 35773

Davon gehen weiter an Bau und Be­triebskosten laut folgender Kostenbercknung per ein Morgen in einem Jahr ad: