Nassauische Allgemeine Zeitung.
RK91. Freitag hm 24. My 1854.
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Die „Nassaulscbe Allgemeine Zeining" mit dem beUettiflifâtn Beiblatt „Der Wanderer" ersrbeini, Sonntag« ausgenommen, tâgltL und betragt der Pranumeiaitonsprei« für Wiesbaden und , nach dem neuen Poftregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Taris'schen Verwaltungsbezirk- mit Jnblgriff des AostauffchlagS 2 ft., für die übrigen Länder des deutfch-öfterreichischen PoftoereinS, wie für das Ausland 2 fl. 24 kr. — Inserate werden die dierlpaltige Petitjeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe «2, auSwârlS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.
Vie religiöse Seite der srientalischen Frage
IV.
In der Richtung, welche die russische Regierung ihrer religiösen Politik gegeben, erblickt Graf Ficquel- m o n t etwas höchst bedenkliches und bedrohliches für Europa und für Rußlands eigene beste Interessen. Unter dem tiefen Eindruck der Ereignisse deS Jahre« 1812, sagt der Verfasser, bat sich in Rußland eine po- litische Schule gebildet, welche die Aufregung des Nationalgefühls benützen zu dürfen glaubte, um die Grundlagen des neuen Gesetzbuches den Annalen der russischen Geschichte zu entlehnen, und um den Gemüthern eine religiöse Richtung zu geben, in Folge deren die russische Kirche eben so groß, so selbständig und so mächtig werden sollte, wie das Reich es geworden war. Um den politischen Umwälzungen Tbür und Thor zu sperren, brauchte man, nach dem Dafürhalten dieser Staatsmänner , nichts weiter als die Gesetze in einem Geiste abzufassen, welcher den Grundsatz der Nationalität an die Religion knüpfte, als ob es nicht gerade die umfassendste aller moralischen Revolutionen wäre in Relj. gionSsachen an die Stelle des Grundsatzes wahrhafter christlicher Duldung — mindestens wie sie durch die Gesittung bereits Platz gegriffen hatte — eine bewaffnete Intoleranz zu setzen. Wußten denn diese Männer, welche so unklug als Gesetzgeber auftraten, nicht vaß die Revolutionen, welche von oben ausgehen, weit furchtbarer sind, als die von unten kommende»? Denn während die letzteren mindestens über sich auf eine Kraft stoßen, welche sie bändigen, ihnen Halt gebieten, und zuletzt, wenn nicht restaurireii, so doch mindestens all dasjenige, was der Zerstörung entgangen ist, auf geordnete Bahnen lenken kann, rasen die von oben ausgehenden Revolutionen gleich der Windsbraut durch die Welt, ähnlich _ jenen WuLelstürwen, ..Halft? flßeft.jiuL ihrem Wege niederwerfen und zuletzt spurlos im Raume verschwinden.
„Man hat sich, insbesondere in England, über den Tractat der heiligen Allianz lustig gemacht. Dabei hat man ganz außer Acht gelassen, daß dieser Tractat, zwi- schen drei Souveränen geschlossen, von welchen jeder einer der drei großen christlichen Genossenschaften angehörte, einen Aüianzvcrtrag zwischen der gesummten Ebri- stenheit vorstellte, daß in ihm also eine Bürgschaft des ReligionSfriedens lag, und er ein wahrer Tolerauzver- trag war. Denn unmöglich konnte einer von diesen durch die größten politsschen Ereignisse unserer Epoche bereits so eng mit einander verbündeten drei Souveränen bei Unterzeichnung dieses Tractats einen feindseligen Gedanken gegen die Confessionen der beiden andern hegen. Man muß darum auch zu dem Schlüsse gelangen , daß, wenn der Geist, in welchem dieser Vertrag abgefaßt und unterzeichnet worden, noch vorhanden wäre, wir keine von den traurigen Verwickelungen erlebt häl- ten, deren Zeugen wir find, und wobei wir selbst eine Rolle spielen. Die Diplomatie, welche aus zu großer Vorsicht häufig argwöhnisch wird, betrachtete diesen zu Paris unterzeichneten Vertrag als ein im geheimen über das osmanische Reich ausgesprochenes TodeSurthcil. In diesem Sinne beeilten sich auch damals die gefälligen Freunde der Pforte ihr darüber Mittheilung zu machen, und die beiden Kaiserhöfe trafen in ihrem Verkehr mit der Pforte in der That alsbald auf nicht zu verkennende Aeußerungen deS Argwohns , welchen man ihr eingeflößt hatte. Nun geschah es aber wenige Jahre darnach, daß Frankreich und England, welche dem Vertrage der heiligen Allianz beizutreten sich geweigert hatten, sich zu Gunsten des griechischen Ausstandes erklärten und Rußland mit in ihre Allianz hineinzogen, wäh- renb Oesterreich ihnen unaufhörlich zu Gunsten der Tür- kei eine offen ausgesprochene Opposition machte.
„Der Vertrag der heiligen Allianz war nicht der einzige, welcher Rnßland zur Toleranz verpflichtete. Diese Verpflichtung dalirte für dasselbe von weit früher her und war auf eine Reihe der feierlichsten und wechselseitig strengsten« verbindlichen Acte begründet. Den Grundstein zur Toleranz im Norden hat der Tractat von Oliva gelegt, welcher zunächst gegen die Unduldsamkeit der Gesetze der Republik Polen gerichtet war. Durch diesen Tractat erlangten sämmtliche Dissidenten, zu welchen sich damals auch die Russen rechneten, die freie Ausübung ihres Cultus. Als der Zeitpunct der ersten Theilung Polens heraugekommen, bildete die Re- geluiig der Religion-angelegenheiten einen der wesent-
liebsten Artikel des ersten TractatS, welchen die theilen» den Mächte unter sich und mit der Republik Polen abschlossen. Der Grundsatz einer gleichmäßigen Duldung für alle Confessionen bildete die Grundlage der mannich- faltigen, damals getroffenen Uebereinkünfte. Diese Grundlage wurde für die finiteren Tractate beibehalten, und warb nach der Auflösung von Polen als eine Verbindlichkeit angesehen, welche die drei Mächte gegeneinander tingegangen hatten. Keine, wie immer geartete spätere Uebereinkunft hat diesen Grnndsatz außer Geltung gesetzt.
„Dieser ganze Zustand der Dinge, welcher inmitten so vieler gewaltsamen Umwälzungen mindestens die Ruhe des Familienlebens gemäß dem Gesetze der Billigkeit, unter welches Europa seit dem westpvälischeu Frieden sich zu stellen bemüht war, gegründet und gesichelt halte, wurde durch das im fünfzehnten Bande deS Swod ent« haltene russische Strafgesetz in Religionssachen ganz und gar vernichtet. Die Bestimmungen dieses Gesetzbuches sind der Sammlung der allen russischen Gesetze entlehnt, welche insgesammt zu einer Zeit gegeben worden sind, wo Rußland noch keine zu einer andern als zur Staats- kirche sich bekennenden Unterthanen zählte.
Dieses neue Strafgesetz ist in einem Geist abgesagt, welcher die Katholiken und Protestanten in confessio- neUer Beziehung zu einer absoluten Lähmung vei Dämmt, während der russisch kirchlichen Prosetyleumachcrel nicht allein der besondere Schutz der Gesetze zugesichert, sondern dieselbe auch noch durch Einräumung weltlicher Vortheile geradezu ausgcmunlert n ird. Wo immer in einem Staat eine Strafe in Gemäßheit deS Strafgesetzes verhängt wird, ist es Pflicht des StaateS diese Strafe in Vollzug zu setzen. Von dem Augenblicke an, wo eine solche Strafe in Glauben-sachen gegen die Bekenner einer ander» Confessio» ausgesprochen worden, nimmt dieser Vollzug den Character einer Verfolgung an. Nirgends wo eine derartige Gesetzgebung im Schwünge ist, raiiTr^iue Necfferü ng-ZIch^ efer Conse- quenz entziehen. Ihre Tribunale werden nothgcbrun- gene JnqmsilionSgerichte. Die bürgerlichen und religiösen Verhältnisse sind in Rußland in Folge seiner eigenthümlichen gesellschaftlichen Organisation und der russischen Gesetzgebug so eng mit einander verflochten, daß alle außerhalb der Slaatskwche stehenden Individuen einer unablässigen Beaufsichtigung von Seite der rastlos thätigen gesummten richterlichen Behörden unterliegen. Diese gedrängte Darstellung der innern Verhältnisse Rußlands dürfte Hiureichen, um sich die Möglichkeit zu erklären wie eine dreißigjährige ununterbrochene Wirksamkeit einer derartigen Gesetzgebung jenen Zustand re- ligiöser Ueherspannung habe erzeugen können, dessen Wirkungen sich vor unsern Augen entwickeln. Wir haben cs hier mit keiner zufälligen, durch eine individuelle Aufregung hervorgerufeuen Gereiztheit zu thun. Die religiöse Ueberspannuug ist für daS russische Volk ein natürlicher, fortwährend andauernder Zustand; sie ist so zu sagen in sei» Fleisch und Blut übergegangen; eine Straft welche ruht wenn das Volk ruhig ist, und expansiv wird wenn eS in Bewegung gerälh. Der Russe, in welchem die Gesetze seines Landes das Gefühl einer bevorzugten Stet- lung unter den Völkern, welche nicht gleich ihm auf dem Wege des HeilS wandeln, unaufhörlich rege erhalten, gibt sich diesem Gefühle mit um so größerer Begeisterung hin, als daS Thun und Treiben seines Alltagslebens durchaus nicht geeignet ist, ihn von dieser GemüthSrlchtung abzulenken. Er lebt in einer vollstän- digen Absonderung; ihn umgibt kein bewegte- gesell- schaftlicheS Leben, welches seinen Geist beschäftigen könnte; er führt ein ruhiges, einfaches, eintöniges und dabei arbeitsames Leben; aber seine Arbeit bewegt sich täglich in demselben Kreise, und führt ihn um nichts weiter. Seine Religion gewährt ihm einerseits die Gewißheit seines Seelenheiles, während sie zugleich andererseits Grund zum Stolze für ihn wird. Sein Cultus ist der einzige Gegenstand, der sein Gemüth zu erregen im Stande ist. Wie sollte diese Erregung nicht seine Ein- bildungskraft in Flammen setzen? Und wenn noch über- bieß diese Erregung sich an Die Erinnerung deS Nationalruhms knüpft; wenn seine wiederholt erfochtenen Siege über den Feind seines Glaubens ihm alS das Ergebniß einer SenDung erscheinen, welche er zuvvUsühren habe, und wenn er sieht, wie dieser Feind sich feit langer Zeit rüstet, um wieder zu den Waffen zu greifen, glaubt man daß ein solches Volk erst auf einen Befehl warte, um zu fühlen? Hat man vergessen wie zur Zeit deS Ausbruches Der
griechischen Revolution die Blitze eines selbstäändigen NationalgefühlS am russischen Horizont ausleuchteten — wie dieses Gefühl sich damals Bahn brach allem Zwange zum Trotz, welchen der Kaiser Alexander ibm aufzuerlegen sich genöthigt sab? Der Gang der Geschichte entwickel^ in der Organisation der Völker Fibern einer eigenlhümlichcn Triebkraft, welche augenblicklich zu wirken beginnt, sowie ein äbuliches Ereigniß eintritt wie dasjenige, welches sie ursprünglich in Schwingung versetzt hat. Solcher Natur ist auch daS Schauspiel, welches wir zur Stunde vor Augen haben. Es ist die natürliche Wirkung Der mannigfaltigen Ursachen, welche wir in Der vorliegenden Schrift erörtert haben, — Die natürliche Folge des unnatürlichen Versuches, Die geistliche Gewalt Der weltlichen Macht dienstbar zu machen.
Eine gründliche Lösung Der orientalischen Frage für ewige Zeiten scheint Dem Hrn. Verfasser nur dann möglich, wenn Rußland und Der Osten gründlich sich um* gestalten würden, wenn Rußland das eigentliche LebenS- princip, Die autokratische Vereinigung kirchlicher und weltlicher Gewalt aufgeben, wenn das Ezaren-Papstihum aushören würde.
Veutschlaud.
£ Aus dem Rheingau, 22. März. Das rauhe kalte Wetter der letzten Tage hat Die Erwartungen un ferer Winzer sehr herabgestimmt. Durch die frühere warme Witterung ist Die Die Vegetation allerdings weit vorangeschritten und thränt Der Weinstock schon sehr stark, doch befürchten wir noch keinen Nachtheil. Der Stand Der Wintersaaten ist durchaus ein befriedigender. Mit Der Expropriation des Baues Der Rdeinbahn wird in diesen lagen im unteren Rheingau begonnen. Am 20. D. wurde von Seite der Wiesbadener Eisenbabn- Direction Der Kaufpreis für sämmtliche bis jetzt in HMëMM-^nMSllpru—Mv^eMi^ Gebäude auS- bezahlt.
+ Herschbach, 22. März. Die unerwartete, einer Flucht ähnliche Auswanderung unseres Bürgermeisters D. hat bei uns einen außerordentlichen Eindruck gemacht. Man glaubt, er fei zu ängstlich gewesen, da Die ihm angeblich zur Last liegende Kontravention unbedeutend sein soll, und jedenfalls zu Dem unternommenen auffallenden Schritt in keinem Vcrbältniß stebt(?). Der größte Tbeil Der hiesigen Gemeinde wünscht eine baldige Aufnahme und Beendigung Der Untersuchung. Man hofft und wünscht, das Resultat Derselben werde so beschaffen sein, daß es dem Auswanderer die Rückkehr ermöglicht. (Die Untersuchung wird jedenfalls DaS erforderliche Licht verbreiten. Die Red.)
Mainz, 22. März. In unserm Hafen wird augenblicklich eine große Anzahl eiserner Kanonen und Kugeln, 25- bis 30Pfünder, ausgeladen und von der Festungs- Artillerie in Verwahrung genommen. Diese- Krieg«. geschütz stammt aus Dem Nachlaß der deutschen Flotte, und ist von Bremerhafen hierher tranSportirt worben, da sich bei Der letzten Versteigerung kein Käufer dafür finden wollte. Die Ankunft Dieser Arsenalgegenstände hat also mit Der kriegerischen Tagesfragc keinerlei Zusammenhang. Dies zur Beruhigung ängstlicher Gemüther.
Karlsruhe, 19. März. (N. Pr. Z.) Die Bitten und Volstellungen Der lutherischen Gemeinden bei Sr. königl. Hoh. dem Regenten sind nicht erfolglos geblieben. In Folge einer Audienz der Deputirten dieser Gemeinden ist folgendes (bei dem Verhalten gegen die katholische Kirche jedenfalls unerwartete) Rescript erschienen: „Die an Se. k. H. Den Regenten gerichtete Vorstellung Der separirten Lutheraner hinsichtlich ihrer Pastoration betreffend. Se. k. Hoh. der Regent haben mittelst höchster Entschließung aus Großherzog- lichem Slaalsministerium vom 3. D. Mts. das diesseitige Ministerium gnädigst zu ermächtigen geruht, den aus Der evangelisch u nuten Landeskirche ausgetretenen Lutheranern eröffnen zu lassen, daß Die Allerhöchste Einschließung vom 10. October v. J. nicht dahin zu verstehen sei, als dürfte Die dort gestattete Pastoration nur Durft einen im Auslande an* gestellten oder wohnenden Geistlichen vorgenoiuinen werden; daß deßhalb dem gewählten und vom Großherzog- lichen Ministerium des Innern für zulässig erklärten Geistlichen gestattet sei, seinen Wohnsitz auch im Großher- zogthum zu nehmen; daß jedoch auf Die wiederholte Bitte, den gewesenen Pfarrer Eichhorn als Geistlichen anzunehmen, nicht eingegangen werden könne. Karls-