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X' 90.

Allgemeine Z

Donnerstag den 23. März

1834.

Bestellungen auf die Nassauische Allgemeine Zeitung für das 2. Quartal L I. werden baldigst erbeten.

DieNassauische 8l!stcme!ne Zeitung" mit dem belletristische» BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntazo ausgenommen, tâgii^ und beträgt der PrânumeratiouSpreiS für Wiesbaden und , nach deni neuen Postregulaiiv nunmehr auch für den ganzen Umsang des Thurn- und TariS'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postausschlag« 2 ff., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostoereinS, wie für daS Ausland 2 ff. 24 kr. Inserate werden die vterspaltize Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwärtS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

ihm das Heilmittel des tiefen Wehes der Gesellschaft zu erkennen, das ist für die Bureaukratie gleichbedeutend mit dem Entschlusse ihrer Selbstvernichtung, daher auch von ihr allen bereits erlittenen und sicher bevorstehen­den großen Niederlagen ungeachtet, nie und nim­mer zu erwarten. Mit einem mitleidigen Lächeln sieht man herab auf den Phantasten, der einer solchen Be­geisterung sich hingibt, sich selbst und Andere sucht man zu täuschen und zu trösten: das Ganze verdanke nur der Agitation ehrgeiziger und berrschsüchtiger Priester seine Entstehung (einer kleinen Clique sagte man anfänglich in Baden! ob man das jetzt noch da sagt?), habe keine Wurzel im Volk, könne vor der so mächtig vorgeschrittenen Bildung und Aufklärung des Jahrhun­derts nicht bestehen, und bald, ganz bald werde wieder, kehren der frühere gesegnete Zustand der Ruhe, in wel­chen es von Niemand bekannt gewesen, ob er Katholik, Lutheraner oder Calvinist sei!

Allein dieser Zustand des Jndifferentismus war nur für die Büreaukratie ein gesegneter, er war auch nur deßhalb ein äußerlich so ruhiger, weil eben diese Bureau­kratie ihrer unbestrittenen Alleinherrschaft ungeachtet die Auflösung aller göttlichen und welt­lichen Bande der Gesellschaft ruhig geschehen ließ, ja noch beförderte; dieser Zustand war eben deßhalb u n - zweifelhaft, die Mutter der Revolution!

In und durch die Revolution wurde manchem sonst auch nicht scharf blickenden Auge offenbar: die Unzu­länglichkeit aller menschlichen Mittel und aller mensch- ' tischen Weisheit zur Schaffung genügender Zustände, daher die Nothwendigkeit zur Rückkehr zur göttlichen Weltordnung! Die Erkenntniß die­ser Nothwendigkeit ist in die Massen gedrungen, sie ist die Quelle des neu erwachten religiösen Lebens. Alle Bemühungen, die Regungen dieses Lebens zu hemmen oder zu unterdrücken, müssen natnruothweubig nur zu dessen intensiverer Entwickelung führen, wovon sich zu überzeugen es der Bureaukratie in unseren Tagen an Gelegenheit nicht gefehlt hat.

Deutschland.

t* Wiesbaden, 22. März. Sitzung der ersten Kammer. Präsidium verlas unter andern Eingaben ein Schreiben des Abg. Bertram, in welchem der­selbe an,zeigt, daß er durch gehäufte Geschäfte und durch seine Gesundheitsverhältniffe verhindert sei, den Arbeiten der Kammer so, wie er es wünsche, obzuliegen, und deßhalb sein Mandat nieder! ege. Präsidium sprach sein Bedauern aus über den Austritt dieses Ab­geordneten , dessen Kräfte der Kammer bei ihren Ver­handlungen so sehr hätten zu Stätten kommen können. Hierauf trug der Abg. Trombetta den Bericht der zur Prüfung der Wahl des Hrn. Louis Gourde ans Dillenburg niedergesetzten Commission vor, der da- hin lautete, daß die Majorität (Graf v. W a l d e r d o r f f und Ed. Trombetta) unter strenger Festhaltung der einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen sich für die Ungil tigkeit, die Minorität dagegen (Präs. Möl­ler) sich für die Giltigkeit der Wahl aussprach. Das Separatvotum des Letzteren wird, wenn es im Druck erscheint, das Interesse des Lesers in mehr als Einer Hinsicht in Anspruch nehmen.

Nach längeren und ziemlich lebhaften Debatten, an welchen sich außer dem Reg.-Comm. Lex besonders die Abgeordneten Höchst, Diehl, Marburg, v. Eck, W a l d e r d o r f f und Trombetta betheiligten, ward der Antrag der Majorität die fragliche Wahl zu verwerfen, mit 7 gegen 5 Stimmen angenom­men. Eben so wurde der weitere Antrag der Majo­rität, es solle auf die ohne Entschuldigung bei der Wahl nicht erschienenen Wähler §. 15 des EdictS vom 25. Nov. 1851 angewendet werden, mit großer Stimmen­mehrheit angenommen.

Bei den sodann stattfindenden Verhandlungen über die Diffcrenzpuncte zwischen den Beschlüssen der ersten und zweiten Kammer bezüglich des Gesetzentwurfs über die Wiedervereinigung der Rechtspflege und der Ver­waltung io. befürwortete der Abg. Diehl die An­nahme des von der zweiten Kammer bereits vorläufig angenommenen Zusatzes zu §. 9, pos. 14:Dem Bezirksratb wird ein Betriebsfonds aus der Staats- caffe zur Verfügung gestellt, um unverzinsliche Darlehen an gering vermögende Landwirthe und Handwerker nach dem Gutachten des Gemeinderaths zu bewilligen. Für die Rückzahlung haftet die Gemeindecasse." Zur

5 Staat und Kirche

III.

Weh euch Gesetzgelehrten! Ihr habt den Schlüssel der Erkenntniß weggenonimcn; ihr selbst aber gehet nicht hinein, und denen, die hinein gehen wollen, wehret ihr."

Ich wende mich nun zu Jenen, welche aufrichtig wünschen, mit der Kirche in Frieden zu leben, und be- merke nur: daß es keinen wirklichen, keinen dauernden, keinen ersprießlichen Frieden gebe, er seie denn gehaltet auf wechselseitige Anerkennung der jederseitigen Rechte; eine Anerkennung, welche wenigstens die factische in Beziehung auf die Rechte der katholischen Kirche, ohne die sch r eien d ste Ung e r e ch ti g ke i t nicht umgangen werden kann.

Es kann allerdings ein Scheinfriede unter Kirche und Staat stattfinden, wenn nämlich die Bischöfe, sich in die Anfeindungen und Angriffe Seitens einer schlecht berathenen Staatsgewalt schickend, zu Allem Ja sa­gen ; aber ein solcher Friede ist nur Schein, nicht von Dauer und rufet größern Unfrieden hervor.

Nun muß ein Blick geworfen werden auf die Frage: ob die Gouvernements, wo die Regenten nicht katholisch sind, auch ein großer Theil ihrer Unterthanen nicht katholisch ist, mit her Kirche in Frieden leben können?

Da die Gouvernements, die Regenten, in kirch­lichen Angelegenheiten gar nichts zu sagen haben, eben so wenig die Kirche in den weltlichen Angelegen­heiten des Staats etwas zu sagen hat; da die Regen ten, als solche, die in ih em Lande Ansässigen nur in der Eigenschaft als Unterthanen, nur ihr Unterthanen- Verhältniß in Anspruch nehmen, nur dieses in Anspruch nehmen können, so hat ein, von der katholischen Lehre abweichendes Glaubenshekenntniß des Regenten und vieler Unterthanen nicht den geringsten Einfluß auf das weltliche Regiment; wo ein solcher Einfluß stattfände, würde Verwechselung des Politischen und Religiösen, da würde Gewissenszwang, Verletzung des wesentlichsten, unantastbarsten und nicht uugestrafet anzutastendenRechtS des Menschen stattfinden.

Man wird vielleicht einwenden; ein protestantischer Regent, dessen Unterthanen größten Theils nicht katho­lisch sind, müsse die Confessio» der großen Mehrheit seiner Unterthanen berücksichtigen, das heißt also auf Kosten seiner katholischen Unterthanen , auf Kosten des Rechts, der Rechte der katholischen Kirche wo dann freilich kein Friede mit der katholischen Kirche stattfin­den könnte.

Nehmen wir an, ein protestantischer Regent habe 11,000,000 Unterthanen , deren 10,000,000 nicht ka­tholisch Protestanten, Rationalisten, Deutschkatholikew, Juden und nur 1,000,000 katholisch sind; die Ra­tionalisten und die Protestanten seien nun in dem Hasse gegen die katholische Kirche und gegen ihre Lehre der Mehrzahl nach einig, und dieser Haß gehe so weit, daß diese Nichtkatholiken, wo die Rechte der katholischen Kirche und der katholischen Unterthanen , Seitens des protestantischen Regenten, geachtet, gehandhabt werden, wenn auch dadurch weder die protestantischen Confessio- nen, noch die Protestanten auf irgend eine Weise berührt | werden, ein Geschrei machen, als wäre ihnen en Unrecht widerfahren. Die Lage angenommen, frage ich : soll, darf der protestantische Regent, um die thörichte Unzufriedenheit seiner nicht katholischen Unterthanen zu beschwichtigen, seinen katholischen Unterthanen und wären ihrer nicht 1,000,000, sondern nur Eintausend Unrecht thun ? Das heißt: das Fundament des Staates untergraben; denn die Achtung des Rechts ist das Fundament derStaaten.

Ein solches Geschrei aber wird in dieser Zeit von der alle menschlischen Verhältnisse durchdringen und be­herrsche« wollenden, jedoch selbst vom Rationalis mus und Liberalismus, d. h. von den Theorieen des Unglaubens und der Revolution durchdrungenen und beherrschten Bureaukratie erhoben.

Offenbar fehlt dieser Bureaukratie die höhere An­schauung der Dinge. Daß der die ganze Christenheit mächtig durchwogende Strom religiöser Begeisterung durch die ihr zu Gebote stehenden kleinen Mittel nicht gestaut^ und zurückgedrängt werden könne, hätte schon eine nüchterne Berechnung der beiderseitigen Kräfte leh­ren können. Diesem neu erwachten religiösen und kirch- ltchen Leben aber eine Berechtigung zuzugestehen, ja in

Motivirung führte derselbe an: daß Geldmangel gerade bei den erwähnten zwei Classen der Gesellschaft am nachtheiligsten wirke, indem viele aus denselben, wenn ihnen nicht möglichst bald durch ein unverzinliches, in ganz geringen Beträgen nach und nach rückzahlbares Darlehen geholfen würde, an der Fortsetzung ihres Ge­schäftes gehindert werden und gänzlicher Verarmung verfallen; weiter, daß dieselben in ihrer Gcldnoth, wenn ihnen nur bald geholfen würde,keine Hilfe, brächte sie ihnen auch für die Folge die größten Nachtheile, verschmähen. Die empörenden Wucherprocesse in Rheinbayern liefern hierzu mehr als genügende Belege, und es sei kaum zu bezweifeln, daß auch hier zu Lande eine strengere Justiz ähnliche Opfer des WnckerS schon entdeckt haben würde; und endlich, daß die Annahme des befürworteten Zu­satzes auch von der Seite sich empfehle, daß die Rück­zahlung der fraglichen Darlehen gesichert erscheint. Nachdem in der Discnsfion alle Gründe für den bean­tragten Zusatz wiederholt hervorgehoben, und die Ein­würfe besonders durch Berufung des Abgeordneten Höchst auf die Erfahrung, die er als früheres Mit­glied der Amtsarmencommission gemacht, auf ihren wah­ren Gehalt zurückgeführt wurden, ward der Zusatz mit 6 gegen 5 Stimmen (Bellinger, Diehl, Höchst, v. Sy- berg und Wilbelmi) sEiner der Abgeordneten hatte un­terdessen die Sitzung verlassen) ab gelehnt. Wird er indeß in der Schlußberathung der zweiten Kammer fest­gehalte» , so ist zu hoffen, daß er dennoch von Seite der Regierung Aufnahme im Gesetze finden werde.

*** Montabtiur, 21. März. Gestern Abend wurde unsere Stadt durch Fcuerlärm in Schrecken ver­setzt. In dem Hause eines hiesigen Schreinermeisters war Feuer ansgebrochen und hatte so schnell das ganze Gebäude ergriffen, daß die Rettung desselben unmöglich war. Glücklicherweise wurde man gegen 11 Uhr des Feuers Meister, und dadurch größeres Unglück abgewandt. Es war dies der schnellen Hilfeleistung zu verdanken, wobei sich die Geistlichen, Lehrer und andere Angestellte, besonders aber die Zöglinge des Schullehrerseminars auszeichneten.

Aus der oberrheinischen Kirchenprovinz, 19. März, wird dem Frankfurter Journal geschrieben: In Bezug auf den zwischen den Regierungen und Bi­schöfen des OberrheinS schwebenden Conflict dürfte die Nachricht nicht uninteressant sein, daß die kur hessi­sche Regierung beschlossen hat, sich von jetzt an in keinerlei weitere Verhandlungen mit dem Episkopat und noch weniger mit Rom einzulassen, vielmehr die bis­herige Ordnung der Dinge im V ollsten Umfange festzuhalten. Auch Nassau scheint die Ansicht über die Zweckmäßigkeit der diesem Beschlusse zu Grunde lie­genden Motive zu theilen." Diesen Artikel hat die Mit« telrheinische Zeitung ohne Angabe der Quelle abgedruckt, sie scheint also den Inhalt derselben vollkommen zu bil- (igen. Auch wir sind der Ansicht, daß schon viel ge­wonnen wäre, wenn die seitherige Ordnung der Dinge der Kirche gegenüber im vollsten Maße festgehalten wurde. Ein Zeichen der Zeit ist es nur, daß die Mit- telrh. Ztg. so entschieden die Maßnahmen der kurhes» fischen Regierung billigt. Wir werden es noch erle­ben in diesem Blatt einen Panegvricus auf Hassenpflug zu lesen.

Aus der Pfalz, 21. März. Ein ehemaliger Theologe, welcher zur Zeit des pfälzische» Aufstandes eine thätige Rolle spielte, und als guter Büchsenschütze mit Blenker gegen Worms, und später mit nach Baden zog, und nach dem Scheitern des Aufstandes sich in America und namentlich auch in Kalifornien herumge- trieben hatte, ist jetzt in der Türkei, um unter dem Halbmond zu kämpfen. Man theilt ein Schreiben von ihm mit, welches er hierher gerichtet und worin es heißen soll:Jetzt wird mit dem Czar der Anfang ge­macht, dann kommen die Demokraten, um ihren Geg­nern zu lehren, waS Vergeltung sei." Vorerst hat es wohl mit dieser demokratischen Wiederkunft noch gute Wege.

Das Hospital in Horb wird den barmherzigen Schwestern übergeben werden.

AuS Baden, 17. März. Es scheint sich zu be­stätigen, daß von Seite des Ministeriums an die excom- municirten Mitglieder des Oberkirchenrathcs die Auffor­derung ergangen ist, die zur Versöhnung mit der Kirche geeigneten Schritte zu thun. Der Vorstand jenes Col­legiums soll jedoch, wie dem D. Vbl. berichtet wird, sogar die im allerhöchsten Auftrage wiederholte Auffor-