Nassauische Allgemeine Zeitung.
AR: «L Freitag den 17. Mây 1SS4.
Neues Abonnement.
Bestellungen auf die „Nassauische Allgemeine Zeitung" für das mit dem 1. April 1854 beginnende neue Quartal beliebe man (in Wiesbaden in der Wilhelm Friedrich'schen Buchhandlung, Langgasse Nr. 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern) rechtzeitig zu machen, auf daß in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintrete und wir in den Stand gesetzt werden, allen neu eintretenden Abonnenten von Anfang an vollständige Exemplare liefern zu können. — Der Standpunkt und die Haltung der „Nassauischen Allgemeinen Zeitung" sind bekannt. Sie wird auch fernerhin, wie bisher, unbeirrt und unverdrossen die conservativen Interessen in Staat und Kirche mit Entschiedenheit vertreten. Die Zahl der Correspondenten des Blattes hat sich vergrößert und sind von denselben zahlreiche, zuverläßige und interessante Berichte über die Vorfälle und Zustände im Lande zu erwarten. Die Assisen- und Landtagsverhandlungen werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt. Da ferner der Postverkehr durch Erzielung directer Paquetschlüsse mit Paris, Wien und Berlin sich für Wiesbaden auf das günstigste gestaltet hat, sind wir in der Lage, die Nachrichten aus Norddeutschland, Belgien, England, Frankreich, Italien, Wien, Berlin und aus dem Orient früher, als die in der Umgegegend erscheinenden Blätter zu bringen und, da uns nun auch eine Schnellpresse zu Gebot steht, unser Blatt noch an demselben Tage nach allen Richtungen hin zu versenden. Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" hat einen bedeutenden Leserkreis. Anzeigen aller Art finden durch dieselbe die wünschenswerthe Verbreitung. Inserate werden die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet.
Die „Nassauisch« AllgtMkine geifim«“ mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erschetnt, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PränumeratioaSpreiS für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr an»
fâr den ganzen Umfang deS Thurn» und TariS'fchen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postausschijig- 2 fi., für die übrigen Länder re« deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 fl. 21 kr.
Oesterreich s Aufgabe und Beruf
Alle Blicke sind nun auf Oesterreich gerichtet, seine Haltung wird in der gegenwärtigen Krisis maßgebend sein. Oesterreichs junger Monarch, in dessen Hände jetzt die Zukunft des deutschen-Volkes gelegt ist, wird sicherlich das Vertrauen, das dasselbe in ihn setzt, auf die glänzendste Weise rechtfertigen, und wie er im Innern muthig ein Werk begann, vor dem der Kaiser Joseph verzweifelnd die Hände sinken ließ, so wird er auch nach außen die Kraft des neu erstandenen Reichs zur Geltung zu bringen und seine Ehre zu wahren wissen. Ein Reich, welches, wie die Türkei, von innen zerfällt, von außen zu halten, ist eine Kraftverschwendung, und dauernd unmöglich. Das Unvermeidlichste ist eingetreten, und nicht das Verhindern des Zerfalls, sondern das Regeln desselben wird Oesterreichs Aufgabe sei». Da Oesterreich wie Deutschland frei von jedem egoisti- scheu Zweck ist, keinerlei Sonderinteressen verfolgt, graut reich eben so wenig einen Grund hat einer solchen Entscheidung entgegen zu treten, so erscheint uns der Ausgang der Krisis als gesichert, welche Mittel England auch in Bewegung setzen mag, um den Schiffbruch seiner rein egoistischen und engherzigen Politik zu verhin. deru. — Auf die Rolle, welche dem österreichischen Kaiser zugefallen ist, müssen wir natürlich bei jeder Betrach- trmg^M türkischen Frage zurückkommen, weil durch Oesterreich die Freiheit des russiichcu Handelns bestimmt wird. Oesterreichs Kaiser macht eS dem Czaren unmöglich, auch nur au einen Fußbreit Eroberung an der untern Donau zu denken, aber er verhindert ihn nicht, der Pforte mit dem Schwert ent- gegenzutretcn, um sich lüit Ehren aus dem Conflict herauszuziehen, in welchen er verwickelt ist. Der in diesen Blättern wiederholt erwähnte Correspondent der A. A. Z. vom Bosporus erinnert bei Gelegenheit dieser Betrachtungen an einen Ausspruch des Majors Frei- Herrn v. Moltke, der als preußischer Soldat sicher nicht Oesterreichs Macht und Bedeutung überschätzen wird und der in seiner Darstellung des russischtürkischen Feldzuges von 1828 und 1829 sich über Oesterreichs Beruf und seine allein entscheidende Stimme in der orientalischen Frage äußert wie folgt: „Oesterreich allein 'blieb dem einmal ausgesprochenen Grundsatz der Stabilitäts-Politik bis zum letzten Augenblick getreu, es forderte die Wiederunterwerfung der Griechen unter ihren Landesherrn, um demnächst bei der Pforte auf Gewährung eines gesicherten Zustands für jenes Volk dringen zu können. 'Abgesehen von der Principienfrage, widersprach es auch um der Handels- Vortheile willen, welche die Türkei ihm gewährte, der Unabhängigkeit Griechenlands noch zu einer Zeit, wo sie bereits entschieden war. Wenn cs später dem bedrängten türkischen Nachbar auch in seiner höchsten Noth den entscheidenden Beistand seiner Heere nicht ge- währte, so geschah fdieß aus einer überwiegenden Friedensliebe, welche folgenden Geschlechtern, und wahrscheinlich unter noch schwierigern Verhältnissen, die Aufgabe zuschob, welche Oesterreich unabweisbar früher oder später zu lösen haben wird, den Untergang des osmanischen Reichs zu verhindern oder den Gang dieses vielleicht unvermeidlichen Weltereigaisses zu regeln. T>aß aber das Wiener Cabinet ein gewaffneteS Ein- Rolands und eine neue Ausdehnung, wenn des Gebiets, so doch deS Einflusses jener Macht gegen Westen sich gefallen lassen werde, war damals keineswegs mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen." Die dem jetzigen Oesterreich zugewiesene Aufgabe ist somit dieselbe, wie wir sie oben »»gedeutet haben und gleich wie seine Politik kühner und größer geworden, hat es auch seine Machtstellung erweitert, eS ist daher auch vollkommen Meister, die ihm übertragene Aufgabe
Deutschland.
* Wiesbaden, 14. März. An der Debatte über den in der heutigen Sitzung der zweiten Kammer zur Berathung gelaugten Antrag des Abg. Vogler, „das Brandversicherungs-Wesen und -Unwesen betr.", betheiligten sich die nachstehenden Abgeordneten in folgender Weise:
B rann: Er sei für General-Revision der Taxationen , weil diese ungenügend und vielfach zu hoch, nicht nur wegen Minderung der Feuersgefahr, sondern auch wegen — fast nicht mehr vorhandenen — öffentlichen Credits für Hypotheken auf Häuser. Hier sei Abhilfe nicht nur im Interesse der Gläubiger, sondern auch des geldbedürftigen Publikums nöthig. Die Re Vision könne auch leicht geschehen, da Baumeister und Bauaccessisten wenig Beschäftigung hätten, gleichwohl aber viel hinauskämen. Auch mit dem (zweiten) Anträge der Commission bezüglich Taxation der Mobilien sei er einverstanden, aber nicht damit, daß nur ein Er» satz von % des Taxationswerthes statt finde, weil diese Bestimmung leicht durch sichere Taxation umgan- gen werden könne. Endlich Erkläre er sich gegen den zweiten Commissionsantrag, weil der Staat sich schlecht für Geschäftsbetrieb eigne, und besonders auch, weil das flache Land gegen unsere einzige große Stadt Wiesbaden wegen der hier eben so bedeutenden als dort geringen Mobiliarversicherungen in allzu grvßen Nachtheil gerathen würde.
Rau: Er sei für eine Revision der bau- und feuerpolizeilichen Verordnungen, sowie für Revision der jetzt bestehenden Abschätzung der Immobilien, dennoch könne er den zu weit gehenden einzelnen Punkten des Antrages nicht zustimmen. Er stimme dem Vorredner bei, daß der Credit durch die schlechten Taxationen sehr gelitten habe. Es sei ein allzugroßer Unterschied zwischen den Abschätzungen für die Feuerassecuranz und den feldgerichtlichen Taxationen für Hypothekgläubiger. Ob aber unter den jetzigen Umständen die allgemeine Revi» sion der Abschätzungen sofort v o r z u n e h m c n zweckmäßig oder auch nur möglich sei, ob die Baubeamten so wenig Beschäftigung hätten, daß sie all diese Abschätzungen jetzt ausführen könnten, stehe doch zu bezweifeln. Neue Gebäude sollten aber wohl von den Baubeamten taxirt werden.
Ferner halte er eine öftere Revision der genannten Taxationen für rathsam; aber unzweckmäßig dürfte eS sein, hierzu die kurzen Termine von 4 bis 5 Jahren festzusetzen. Zudem würden diese Anordnungen den befürchteten Schaden nicht abwenden, wenn die Feldgerichte nicht ungehalten würden, dem betreffenden Hypothekgläubiger rechtzeitige Anzeige zu macht», sobald versicherte Gebäude in Verfall geriethen.
Dem Anträge, eine Mobilienassecuranz, ähnlich der bestehenden Immobilien-Versicherung, bei uns einzuführen, könne er nicht zustimmen. Dazu sei kein Bedürf, niß vorhanden; weil auswärtige Privatgesellschaften dem Zwecke entsprechen. Nach unsren besonderen Vcrhält- niffe» könnte überdieß durch die beantragte Mobilien- Assecuranz dem Lande eine zu große Ausgabe aufgebürdet werde». Auch gegen jene» Theil des Antrages, daß bei Immobilien nur % des TaxatumS den Feuer- beschädigten gezahlt werden solle, müsse er sich erklären, weil dadurch gering vermögende Leute außer Stand gesetzt würden, ihre Häuser wieder aufzubauen.
König: Die Commission bezwecke durch einheimische Mobiliarversicheruug eine größere ^Garantie, daß die Versicherung dem wirklichen Werth und Bestand entspreche, dadurch die Feuersgefahr vermindert werde, und auch der Gewinn den Versicherten im Lande bleibe. Das Bedenken wegen Wiesbaden sei doch nicht so erheblich, weil bei einem Brande der größere Theil der Mobilien gerettet werden könne.
Schlachter: Das Risiko habe nur in den Ver- sicherungeu für Waaren- und Getreideniederlagen ge- I legen, welche in Wiesbaden an 100,000 fl., für Haus
mobilien dagegen viel weniger betrügen. Die Commission habe auch nur aus Rücksicht auf solche Niederlagen vorgeschlagen, daß y4 des Mobilientaxatums in Selbstversicherung bleibe. Für Arme freilich sei dieses immer drückend und daher auf Gebäude nicht anwendbar.
Schellenberg ist aus zum Theil schon angeführten Gründen für die 4 Commissionsanträge, für den letzten aber besonders deßhalb, well die Gefahr für Mobilien der leichteren Rettung wegen viel geringer, als für Immobilien, und dennoch die Versicherung für jene fast doppelt so hoch, daher der Gewinn der auswärtigen Gesellschaften außerordentlich groß sei. A
Reichmann hält die Vorzüge einer einheimischen Mobilienversicherung nicht für so groß. Die Versiche- rung der Immobilien beruhe nicht blos auf dem freien Willen der Eigenthümer, sondern für jeden, welcher ein Capital auf sein Haus rc. aufnehmen wolle, sei ein Zwang, eine Verpflichtung vorhanden und deßhalb die Zahl jener Versicherungen weit größer, als bei Mobilien , wo es jeder nach seinem Belieben machen könne. Es gebe überhaupt zwei Principien für Versicherungen: 1) das der Gegenseitigkeit, welches jedoch nur in einer sehr großen Ausdehnung, wie in Gotha, zum Zweck führe, während in einem kleinen Lande, wie Nassau, der größere Theil der Bewohner sich nicht der Gefahr aussetzen werde, an dem Risico für Wiesbaden Theil zu nehmen; 2) das der Uebernahme des Risicos durch eine Gesellschaft, wie z. B. bei der Münchner-Aachener: wer dieses aber in unserm Staate thun solle?
Schlachter findet ein Mittel gegen diese Gefahr in Rückversicherungsgesellschaften. — Braun: Schellenberg habe öftere Revisionen nicht für gut gehalten wegen der damit verbundenen häufigen Erschütterung des Credits. Aber dieser müsse doch auf das richtige Maas zurückgeführt, es müsse zwischen wirklichem und nicht fundirtem Credit unterschieden und dem letzteren (Schwindel) ein Ende gemacht werden, während die befürchtete Erschütterung den wirklichen Credit gar nicht treffe. Eine Mobilienassecuranz durch den Staat bringe mehr Formalitäten; aber keine größere Garantie. Die Furcht, daß daS Geld in daS Ausland gehe , sei ganz unpatriotisch und unpractisch, weil davon ja alle Hebung und Belebung des Verkehrs abhänge. Der Staat solle kein Monopolist sein, als welcher er schon die Thätigkeit der Corporationen und Gemeinden großtentheils absorbirt habe. Die wohlfeilere Verwaltung deS Staates sei auch nur scheinbar, indem er dieselbe durch seine Beamten ausüben lasse und dadurch den Versicherten nur einen großen Theil der Kosten schenke. Endlich betrage das Mobilien-Versicherungscapital in dem Kreisamt Wiesbaden allein 6 Millionen oder % von jenem des ganzen Landes, woraus daS Mißverhältniß zwischen beiden schlagend genug hervorgehe.
Vogler will die Sache mit wenigen Worten abthun. In den Punctationen seines Antrags sei alles enthalten, was geschehen müsse; die Ausführung sei der Regierung zu überlasten. Wenn bei Häuserversicherungen nicht auch ein Theil der Selbstversicherung über, lassen bleibe, so werde der Leichtsinn bei den Taxationen und der ganze alte Schlendrian bald wieder ein- reißen. Mobiliarversicherung aber solle nickt das Land übernehmen, sondern Privatgesellschaften überlasten bleiben.
Wiesbaden, 17. März. Die Minisierial - Ab- theilnng des Innern hat unterm 3. d. M. verfügt, daß nunmehr zu Einste Hern auch Diejenigen zugelassen werden, die in den beiden vorhergehenden Con- fcriptionsjahren nach ihrer Loosungsnummer zum Eintritt in den Militärdienst nicht aufgefordert worden sind, jedoch unter der Bedingung, daß sie für den Fall daß sie bei einem Rückgriff auf die abgeschlossenen Con- scriptionen für eigene Person dienstflichtig werden, nur den abverdienten 'Theil deS Einstandscapitals verlangen können. Früher konnten nur „gediente Leute" Einstän- de machen. Das Einstandscapital pro 1854 ist aus 400 fl. und das Handgeld auf 20 fl. festgesetzt.