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Nassauische Allgemeine Zeitung

N' «T.

Dienstag des 14. Mây

1S5I.

D,k ,,Nafl«u>sLk auqtmtine Zkitung" mit Dem belltlriNisLen Bkiblatt®tr Wanderer" erscheine, Sonntag« ausgenommen, täglich und betragt der PränumerailoaSorei« für Wiesbaden und , nach dem neuen Poitreguiaiiv nunmehr <iKb är etn ganzen Umfang de« Ldurn» und LariS'schen üterwaltungsbeurk« mit Inbegriff deS Poffausschlag« 2 ff., für die übrigen Länder de« delltfch»österreich,schen Postverein«, wie für das »uSlanb 2 st. 2t kr. Inserate werden die » tripoii ge Petitzeile oder deren Raum mit 3 tr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W, Friedrich, Langgatse 42, auswärt« bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Amtliche Nachrichten.

Seine Hoheit der Herzog haben den Hofrath gorsboom-Brentano von Frankfurt zu Consul für die Stadt Wien zu ernennen geruht.

Höchstdieselben haben den Tambour-Major Scklilt zum Kanzlisten bei dem Kriegsdepartement gnädigst ernannt.

Seine Hoheit der Herzog haben den Crimi- nalgerichtSaccessisten Keim zu Dillenburg an das Hof- und AppcÜationSgericht daselbst, den JustizamtSaccesststen Magdeburg von Rennerod an das Criminalgericht zu Dillenburg und den JustizamtSaccessisUn Opper­mann von Wallmerod an das Zustizamt zu Rennerod gnädigst versetzt.

Höchstdieselben haben den Professor Kirsch­baum zu Wiesbaden zum Mitglied der Commission für die Prüfung der Candidaten der Berg- und Hütten­kunde und der Markscheidekunst und den Bergverwalter Ernst Froh wein von Runkel zum Accesststen bei der Bergmeisterei zu Diez gnädig ernannt.

Seine Hoheit der Herzog haben dem Ober­forstratb Dern zu Wiesbaden in Anerkennung seiner langjährigen treu geleisteten Dienste die goldene Civil- verdienstmcdaiUe zu verleihen geruht.

Die Forstaccessisten: Reitz von Oberauraff und Cronenbold von Flörsheim sind bei der stattgehabten praetischen (zweiten) Concursprüfung als bestanden an- genommen und die Forstcandibaten Carl Schott von Schottcnftein, genannt von Hopsfer, aus Blä- stberg und Friedrich Krückeberg von der Platte nach erstandener Prüfung in die Zahl der geprüften Candi­daten der Forstwissenschaft aufgenvmmeu worden.

Der von Seiten Seiner Kaiserliche» Hoheit des Erzherzogs Stephan erfolgten Präsentation deS Pfar. rers Kaiser von Langenscheid zur Pfarrei Eppeurod und deS Pfarrers Schneider von Dörnberg zur Pfarrei Langenscheid,

sowie der von Seiten deS Freiherrn von Ritter zu RüdeSheim erfolgten Präsentation deS PfarrverwalterS Müller von Neudorf zu dem Frühmesiereibeneficium zu RüdeSheim ist die landeSherrliche Bestätigung ertheilt worben.

Dem Caplan Hein zu Montabauer ist die Dienst- entlaffuiig ertheilt worden.

Der seitherige Pfarrer Stäbler zu Höhn ist auf sein Ansuchen von der Schulinspection über einen Theil der Schulen in den Justizäintern Marienberg und Ren­nerod entbunden und dieselbe für das erstere Amt dem Pfarrer Görner zu Rotzenbahn, für das letztere Amt hingegen, sowie über die Schulen zu Mengerskirchen, Dillhausen, Probbach und Winkels, Amts Weilburg, dem Pfarrer Schmalz zu Lahr übertragen werden.

Wilhelm Unverzagt von Ems ist nach erstande­ner Prüfung in die Zahl der geprüften Candidaten der höheren Realwissenschaften aufgenommen worden.

(Verordnungsblatt Nr. 4 vom 11. Mai 1854.)

Leistungsschau

Zum badischen Kirchenstreir. Ueber Preußens Stellung und Haltung.W enn die Fahnen Oesterreichs und Frankreich« im Orient vereinigt find, werden fie an den Alpen nicht in Zwiespalt gerathen."

** Als Herr Wagener mit dem 1. Februar wieder die Redaction derNeuen Preußischen Zeitung" über, »abm, welche bekanntlich gleich bei dem Beginne des gegenwärtigen Kirchenconflictes, ohne Zweifel gedrängt durch ihre conservativen Principien, mit ziemlicher Ent- schiedcnheit für den Erzbischof sich ausgesprochen hatte, begann er sofort in einer Reihe von Artikeln, die mit der Ueberschrift:Wer hat Recht" in Nr. 27 be- Mnen ,seine eigene Stellung in dieser Sache aus- führlicher zu begründen". Nachdem er aber in durch sieben Nummern hindurchlapfenden einleitenden Aus­einandersetzungen eben zur Sache selbst zu kommen schien, brach er plötzlich ab und seitdem haben wir vergeblich auf die Fortsetzung gewartet. Es ist nicht bekannt, welche Bedenken diese Unterbrechung ver­anlaßt haben. Tendenz der fraglichen Ailikel war, ein Unrecht auf Seiten des Erzbischofs nachzuweisen 111,6 dieevangelischen Staaten" zur Vorsicht gegenüber derrömischen Kirche" in diesem Kampfe zu mahnen. Um so interessanter ist es, die Zugeständnisse für den Erzbischof und die Zeugnisse wider die badischen Maß- ^leln und ihre Urheber zu constatiren, zu welchen sich «ageuer ungeachtet seines der Kirche nicht günstigen Trebens bemüssigt sah und welche dasMainzer Jour."

in nachstehendem zusammenstvllt. Da lesen wir zuerst Nr. 28, daß das subjektive und materielle Recht auf Seiten des Erzbischofes sei, freilich letzteres mit dem Zusatz:bis auf einen gewissen Punkt"; daß alle persönlichen Sympathien des Verfassers für den greisen Erzbischof sprechen. Dagegen hat er nie­malsdie Art und Weise bewundert, in welcher die badische Regierung das Oberaufsichtsrecht über die Kirche ausübl nach dem Geiste der Milbe und Mäßi­gung, welcher sich in Gensd'armen verköipert" ; er hat fernerstets jeder lebendigen, insbesondere christlichen Re­action gegen den ertöbtenden Mechanismus einer paga- »isirenkeii Beamtenschaft eifrigst das Wort geredet." Was aber die Maßregeln der bübischen Regierung betrifft, so sind diese Maßregeln und Mittel, die sie er­griffen, solche,die zwar alsdann einen Sinn haben würden, wenn man darauf ausginge, die katholische Kirche zu vernichten oder wenigstens die G- sammt, tbätigkeit derselben im badischen Lande zu sistiren, die aber, so lange die Regierung die Verständigung als Ziel im Auge behält, als völlig verkehrt erscheinen." Ferner lesen wir, daß die gegenwärtige Stellung der badischen Regierung,mag sie auch zur Zeit von einem Theile des badischen CicruS stillschweigend (das ist, einige Elende vielleicht abgerechnet, durchaus nicht der Fall) und von den Wortführern des Liberalismus laut gebilligt werden, was sich auf die Dauer nicht behaupten läßt, und für die badische Regierung um so bedenklicher ist, je mehr ihr politischer Organismus in den Stunden der Gefahr sich als unhaltbar uhd unzuverlässig erwie fen hat, und je größer daher das eigene wohlverstan­dene Interesse des Gouvernements ist, die kirchlichen Bande zu stärken und die bewährten Träger und Auto­ritäten in ihrer rechten Stellung und sich befreundet zu erhalten. Insbesondere ist es kaum zu verstehen, wie nicht schon das einfache Schicklichkeitsgefühl davon ab« gehalten, dem Erzbischöfe von Freiburg in der Person des dortigen Stadtdirectors einen Vormund zu setzen, und wie man sich dazu hat verleiten lassen können, selbst in einen rein kirchlichen Act, als da ist die Ezcom- munication des katholische« Oberkirchenrathes mit ungeweihter Hand hincinzugreifen. Mögen sich die da­von Betroffenen mit ihrem Gewissen abfinden; es ist nicht das Schlimmste in der gegenwärtigen Zeit, daß sie dem Hinken auf beiden Seiten ein Ende macht. Mag die Regierung die nach ihrer Meinung ungerecht Ausgeschlossenen für etwaige weltliche Verluste reichlich entschädigen, nimmermehr aber darf ein Staat, ohne seine Stellung völlig zu comvromittiren, sich anmaßen, über die geistliche Zulässigkeit einer Excommunication allein oder mit entscheiden zu wollen." (Nr. 30) Und in Sir. 29. heißt eS:Wir haben zu constatiren, daß die badische Bureaukratie in der Verfolgung und Bestrafung gewissenhafter römischer Priester eine Energie und einen Muth entwickelt, denen ihrer Zeit nicht be­gegnet zu sein, Demokratie und Revolution für einen wesentlichen Vorschub erachtet werden. Wir haben zu constatiren, daß die Bureaukratie unbelehrt durch die ReligionSverfolgungeu aller Zeiten, mit Naivität daran gegangen ist, eine, sei es nur subjektiv berechtigte, reli­giöse und kirchliche Opposition durch Geld- und Ge- fäugnißstrafen zum Schweigen zu bringen. Wir haben zu constatiren, daß unter den Katholiken, welche jetzt um ihres Glaubens willen leiden, nicht wenige Männer sind, welche in der jüngst verflossenen schweren Zeit nicht ohne Gefahr für ihren Fürsten ein gutes Zeugniß abgelegt und damals einen guten Theil ihrer jetzigen Richter weit hinter sich gelassen haben. Wir haben zu constatiren, daß man bei dem bisherigen Verfahren der badischen Behörden umsonst nach einem Aufschluß darüber sucht, ob man den gegenwärtigen Rechtszustand um jeden Preis ausrecht zu erhalten gedenkt, oder ob und welche Concessionen und nach welchen Principien man dcr römischen Kirche zu machen geneigt ist."

"DiePreuß. Corr." bringt wieder einen oificiö« fen Artikel über die Politik PrenßenS in der schweben, den Frage. Wir entnehmen benifelbcn folgende bemer­ke »Swerlhen Stellen:ES müßte als vermessene Leicht­fertigkeit getadet werden, wenn von irgend einer Seite der schwere Ernst der Situation verkannt würde, in welcher Deutschland sich befindet. Wir glaubten deß­halb von allem Andern absehen und zur Einigkeit mah­nen zn müssen, als die Aussühiung von Reformen in der deutschen Bundesverfassung in Anregung gebracht wurde, weil dieselben, so sehr sie von allen Seiten als nothwendig erkannt sind, doch den lebhaftesten Wider- stikil der Meinungen Hervorrufen nnd die Quelle be­dauerlicher Zerwürfutffe werden konnten. Vor teil Ge­

fahren, die von Außen drohen, müssen alle Differenzen im Innern schweigen. Wir können es dah r nicht bil­lige» , wenn dieN. P. Z.", während sie mit Befrie­digung den Staubvuuct unserer Regierung als den ihrigen anerkennt, zugleich gegen Ansichten, die nicht mindere Berechtigung haben, als die ihrigen und gegen Personen, die mit Hingebung und Aufrichtigkeit der königl. Regierung Dienste zu leisten bemüht gewesen sind, mit verdächtigenden Angriffen hervortritt. Wir halten eS für weniger gerechtfertigt, bau jenes Blatt Personen deßhalb anfeinbet, weil die Regierung es in der gegenwärtigen Lage nicht an der Zeit erachtet, die von ihnen auS bester Absicht zur Wahrung der Gel- tung und Unabhängigkeit Preußens empfohlenen Maß­nahmen zu ergreifen. Die Ehre des Landes legt der Regierung die Pflicht auf, den vonstdr ringeschlagenen Weg mit Festigkeit und Kraft zu verfolgen, und sie darf erwarten, von allen Pieußen dabei in unbedingtester Weise unterstützt zu werden. Es wäre daher eine nicht genug zu beklagende Verkennung der gegeiiwärtigen Lage, wenn in einem Zeitpuncte, wo die Regierung ge­nöthigt sein könnte, im Namen der Ehre und der Selbst­ständigkeit Preußens nicht unerhebliche Anrordernngcn an den Patriotismus zu machen, Parteiansichten und Interessen sich in den Vordergrund drängten und durch ungerechtfertigte Vorwürfe die Gefühle der Hingebung und der Opfcrfrcudigkelt für daS Vaterland geschwächt würde».

" Der Constitutionnel vom 11. d. enthält einen sehr wichtigen Artikel über die dem österreichischen Kabinette zugeschriebene Absicht, Bosnien, die Herzegowina und Serbien zu besetzen, angeblich um die aufständischen Be­wegungen in den griechischen Provinzen der Türkei zu verhindern.Wir glauben" sagt der Constitutionnel an die Aufrichtigkeit der Betheurungen und die Geradheit der Absichten Oesterreichs. Gleichwohl kön­nen wir, nicht vergessen, daß eS keinerlei Recht hat, in den griechischen Provinzen des türkischen Reiches zu interoeniren, selbst im Interesse der hohen Pforte, wenn eS nicht vom ottomanlscheu Kabinette dazu aufgefordert wird. Eine Intervention, die dem Divan vom wiener Kabinette aufgenötbigt würde, gliche zu sehr einer Besitz-Ergreifung, als daß man anuehmen dürfte, daß sie unter solchen Bedingungen Statt fände. Oester­reich könnte daher Bosnien, die Herzegowina und Ser­bien nur dann durch seine Truppen besetzen lassen, wenn diese Besetzung die vorgängige freie Zustimmung des DioanS erhalten hätte." Hier erwähnt der Eoiistilution- »el, waS man durch die neuesten Correspondenzen aus Constantinopel weiß, daß der Divan den von Hrii. v. Bruck ihm angekünbigleii Plan des wiener Cabinet- tes gerade im Gegentheil entschieden znrnckzuweifln ge­willt schien, und fährt dann fort:Wir wissen nicht, ob später die Ereignisse die Gesinnungen des Divans in dieser Hinsicht ändern werden. Aber so lange er in der Besetzung Bosniens, der Herzegowina unb Serbiens durch eine österreichische Armee eine größere Gefahr für die Unabhängigkeit der Türkei erblicke« wird, als in den inneren Revolutionen, wovon kiese Provinzen bedroht sind, kann das wiener Cabinet offenbar nicht daran denken, den Plan zu verwirkliche», den cs in der Ab­sicht, sie vor einer aufstäubifcheii Bewegung zu bewah­ren , hat fassen können. Allerdings könnte Oesterreich behaupten, daß die an seiner Thür austretende Agitation, wenn sie sich auSbreiten sollte, die Ruhe seiner augrän« Renten Provinzen stören würde. Aber es würde ihm leicht fein, die Gefahr, wovon eS bedroht sein sonnte, dadurch zu beschwören, daß eS diejenigen seiner Grän­zen, die an die insurgirten Provinzen deS türkischen Reiches stoßen, bewachte, ohne diese Provinzen selbst zu besetzen. Ander« handeln würde offenbar die Souver- raiuitälS Rechte des Sultans , die Integrität deS otto- lnanlschen Gebietes und die Unabhängigkeit der hohen Pforte a nt a ste II he ßen. Oesterreich wird sich wohl in Acht nehmen, zu den schon zu ernsten Verwicklungen der orientalischen Frage noch diese neue hinzuzufügen." (Oesterreich weiß am besten waS es thun soll unb wagen darf.)

Drutichtuud

Wiesbaden, 13. März. Nach dem neuesten Verordttiiiigsblall Nr. 4 vom 11. März L ). betragen die Enlschädiguligtn für die im Jahr 1853 uh Herzog­tum stattgehabten Brände 89,369 fl 41 fr. und sind zur- Deckung dieser Summe 6 fr. auf das 100 fl. anS- geschlagen. Die Erhebung ist auf den 1. August dieses Jahres festgesetzt und trägt hierzu daS AMt Wiesbaden 13418 fl. 22 fr., nämlich die Stadt Wiesbaden 8919