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Nassauische Allgemeine Zeitung.

^ SS Freitag den 10. My tN*l.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PrânumerationSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postrkgulaiiv nunmehr auch ür den ganzen Umfang des Thurn- und LariS'fchen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postaufschlags 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für daS Ausland 2 fl. 24 fr. Inserate «erden die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe inan in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwärtS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

6 Stout und Kirche

I.

Cum Regnum el sacerdotium inter sc conveniunt, bene regitur mundus, Höret et fructificat Ecclesia ; cum vero inter se discordant, non tan- lum parvae res non crescunt, sed etiam magnse res miserabiliter dila- buntur.

* Daß die heidnischen Kaiser der Lehre und der Kirche des Herrn feind waren, das läßt sich wohl nicht der- theiLigen, aber erklären. Aber in ch r i st l i ch e n Staaten sollte der Kirche umsomehr nur Freundschaft­liches überkommen, da die Kirche und die Staaten, falls sie nicht natürliche Alliirte, nicht zufolge der Sachen Nalur, nicht zufolge der Anordnung Gottes Freunde wären, ein Trutz- und Schutzbündnis gegen ihren ge­meinschaftlichen Feind, gegen die bö­sen Leidenschaften und ihre Ausbrüche, gegen das den Frieden der Sèele, den Frieden der Kirche, den inneren und äußeren Frieden der Staaten zerstörende Verderbniß der Welt schließen sollten.

von Droste-Vischering.

Was ist die Kirche? Mau sagt, sie ist eine Gesellschaft i m Staate, ebenso wie Eisenbahn-, Dampf­schifffahrtsgesellschaften im Staate sind, welche, um in das Dasein zu treten, sammt deren Statuten der Ge­nehmigung der Regenten bedürfen, welche die Regenten durch ein Decret auflösen können. Oder sie sei eine Gesellschaft, die sich vereinigt zur Abhaltung des öffent­lichen Gottesdienstes, von welcher man außerhalb der Kirche, und außer in der, zum gemeinschaftlichen öffent­lichen Gottesdienste bestimmten Zeit, nichts oder kaum etwas bemerkt; oder man sagt gar: sie sei eine sehr zweckmäßige Erfindung, und für den Staat überaus brauchbar als Poltzeianstalt.

Die Kirche im Staate? Sie, die dem Raume nach keine Gränze kennt als die Welt; die der Zeit nach keine Gränze kennt als die Dauer der Welt; sie, die bestimmet, berufen ist, alle Menschen, Regenten und Unterthanen, und alle Völker der Erde, wie eine zärt­lich liebende Mutter ihre Kinder, aufzunehmen und zu pflegen; alle Menschen, alle geselligen Verbindungender Menschen, die größten wie die kleinsten, zu heiligen, zu segnen; die Kirche eine Gesellschaft im Staate? Sie, die wider den Willen der Landesherren, im Wider­sprüche mit den sogenannten Staatsgesetzen, auf Befehl Dessen, welchem übergeben ist alle Gewalt im Himmel und auf Erden, welcher diese Kirche gebaut hat, über die ganze Welt verbreitet ist; die Kirche eine Gesell- chaft im Staate? Etwa in jenen Staaten, die erst ent­standen, nachdem sie die Kirche schon Jahrhun­derte geblühet und immer neue Früchte getragen?

Oder etwa in jenen Staaten, die, auf kleine Theile der Erde beschränkt, sich, in Beziehung auf die Religion der Regenten und eines Theiles ihrer Unterthanen, von ihr getrennet, das Haus ihrer Mutter verlassen haben, behauptend, sie sei niemals ihre Mutter gewesen? Etwa theilweise in den vielen großen und kleinen Staaten? Sie, die Kirche im Staate? Das Himmelreich auf Erden, welches nicht v o n dieser Welt ist, in den Reihen, die von und nur für diese Welt sind? Sie, die Unvergängliche in dem Vergänglichen? Die Unveränderliche in dem Veränderlichen, "in jeder Be­ziehung veränderlichen, unaufhörlich und so vielfach ver« änderten Staaten? Die Kirche, die das Höchste, das Ewige wahret, in den Staaten, die nur das Irdische zu wahren haben?

Verfolget mit Feuer und Schwert, mit List, durch die teuflischen Scharfsinn verrathenden, spitzfindigsten Irrlehren, durch Aergerniß, von ihren eigenen Kin­dern gegeben, verlâumdet, verspottet, verhöhnt, ge­lästert, mißhandelt, gedrücket, möglichst in Ketten gelegt, und gefangen, geplündert, ihrer heiligen Institute, zum Wohle der Mensche« von frömmeren Voreltern gestiftet, beraubt; die, wie ihr Bräutigam, der Wahrheit Zeug- uiß gibt und sie bewahret. Die Erhalterin und Pfle­gerin der ächte« Wissenschaft und der schönen Künste ; zur Bildung der Jugend, zur Erziehung der Menschheit berufen durch das Wort der Wahrheit und der Liebe; begleitend und geleitend die Menschen, welche ihre Liebe nicht von sich weisen, mit ihrem Segen, von der Ge­burt bis in den Tod, und über den Tod hinaus; den triumphirenden und leidenden und den kämpfenden Theil ihrer Mitglieder umfassend; wilde Völker zähmend, Wüsten bevölkernd weit entfernt von aller Furcht­

barkeit, gewaltig nur durch Söge«; heilig in dem Her­zen Vieler, in allen Welttheilen zerstreuet wohnender Millionen; noch groß bei vielen Potentaten; die Be­sitzerin einer Autorität der einzigen überall ausrei- chenden, weil allein auf dem Gflauben ruhenden Auto­rität, von welcher jede andere Autorität ihre Festigkeit borgen muß vor welcher eine große Zahl Staaten, Nationen, und alle ihre HeldenPorübergingen, vorüber gehen werden; sie, die alte festes Stadt, auf den Felsen gebaut, an welchem die stürmenden Wellen des durch die Pforten der Hölle aufgewühlten Meeres dieser Welt, wie der Wind de« Staub verwehet, zerschellet;daS ist d ie K irch e.

Deutschland.

* Wiesbaden, 10. MârzH Nachträglich bringe« wir ausführlicheren Bericht der am 27. v. M. abgehal­tenen 13. Sitzung der Ständeversammlung. Tages­ordnung: Prüfung des Budgets der Ministerialabtheilung des Inner«, Cap. VI., VII. u«d VIII.

Cap. VI. Bauu«g der La«desgebäude. Im Ganzen wurden pro 1854 ««gefordert und bewilligt 40,701 fl. 15 kr.

Schellenberg fragt an, warum für das Amts­gefängniß' in Ufingen keine Anforderung gestellt sei.

Reg. - Commissär Görz. Es sei bis jetzt noch nicht gelungen, eine geeignete Baustelle aufzufinde«.

Berichterstatter Heydenreich. Der nach dem Budget beabsichtigte Neubau des Amtsgefänguisses zu Wallmerod sei nicht absolut nothwendig, andere Ge­fängnisse, z. B. das zu Weilburg, hätten noch größere Mängel, allein auch hier fehle es an der nöthigen Bau­stelle. Um nach und nach eine Verbesserung der Amts« gefängnisse zu erzielen, sei es angemessen, jetzt den Neu­bau in Wallmerod in Aussicht zu nehmen, da die Mittel des Landes einen gleichzeitigen Neubau mehrer Gefängnisse nicht erlaubten.

Präsidium: Der Amoschutz,hâ noch den Antrag gestellt, die Regierung um Erlaß einer allgemeinen Ver­fügung zu ersuchen, wodurch die Baubehörden angewie­sen würden, bezüglich aller bezeichneten oder ähnlichen Bauanlage«, wobei der Einfluß auf die Gesundheit in Frage stehen kann, stets in geeignete Communication mit den resp. Medicinalbehörde« zu treten.

Vogler: Im Allgemeinen sei er damit einver­standen , nur glaube er, daß der Berichterstatter als Mediciuer etwas zu weit gegangen sei. Die Absteckung einer Baulinie sei doch wohl blos Sache des Geo­meters.

Heydenreich: Gerade bei Baulinien sei die Mitwirkung des Medicinalbeamte« nothwendig. In der Stadt Hadamar, sowie in Hörbach seien Baulinien fest« gesetzt worden, wodurch die Häuser mit der einen Seite hart an einen steile« Abhang gebaut werden mußten. Wäre vorher der Arzt gefragt worden, so würde dies nicht geschehen sein.

Reg.-Comm. Haas: Da, wo es sich um einen ärztlichen Zweck handle, sei es allerdings zweckmäßig, den Arzt zu Rath zu ziehe«, aber denselben bei jeder Bauanlage beizuziehen, sei wohl nicht nothwendig.

Heydenreich: Bei Erbauung von Kirchen, Schu­len rc. komme sehr viel auf Lage, Boden rc. an. In­wiefern dieses auf die Gesundheit einwirke, könne der Arzt am besten beurtheilen.

Der Antrag wird angenommen.

Präsidium: Abg. Heydenreich habe noch den An­trag gestellt, die Ständeversammlung wolle die H. Re­gierung dringend ersuchen, alsbald für Vergrößerung oder Verlegung des Sitzungszimmers der ersten Kam­mer in solcher Weise zu sorgen, daß Zuhörer an den Verhandlungen Theil nehmen könnten.

Reg.-Comm. Faber: Ein Vergrößerung des LocalS sei nicht thunlich; der Mangel an einem anderen geeig­neten Local sei bekannt. Uebrigens solle diesem Wunsche entsprochen werden, sobald die Verhältnisse cS gestatteten.

v. E ck macht daraus aufmerksam, daß das Confereuz- zimmer der zweiten Kammer zu diesem Zwecke herge« richtet werden könne.

Kraus: Die erste Kammer, insbesondere das Prä­sidium, hätten schon beregte Aenderung deS dermaligen Locals verlangt. Dieses sei so übel gelegen, daß bei starkem Fuhrwerke nicht einmal von den Mitgliedern verstanden werden könne, waS gesprochen werde.

Reg-Comm. Faber: Es sei ein solcher Mangel an geeigneten Localitäten, daß die Regierung auch an­deren, viel dringenderen Bedürfnissen bis jetzt nicht habe abhelfen können.

Möller: Eine Vergrößerung des Locals der ersten

Kammer sei wünschenswerth; deßhalb möge man noch, mals durch Techniker die fragliche Sache prüfen lassen.

Reichmann glaubt, daß dem jetzigen Uebelstande wenigstens provisorisch dadurch abgeholfen werden könue, daß die Sitzungen beider Kammern abwechselnd in dem­selben Locale Statt fänden.

Vogler hält eine Aenderung für unnöthig, weil nur wenige Zuhörer sich einfänden.

R a u: Die 1. Kammer tage bereits im 3. Jahre, ohne öffentliche Sitzungen halten zu können, obgleich die Oeffentlichkeit im Gesetze ausgesprochen sei. Bei den Berathungen über die Gesetzesentwürfe in den ein­zelnen Kammern sei es sehr zweckmäßig, wenn die Mit­glieder der einen Kammer den Verhandlungen der an­anderen beiwohnen könnte«. Die 1. Kammer habe dazu Gelegenheit und benutze sie; der 2. Kammer sei dieß aber bis jetzt abgeschnitten. Auch der Zutritt des Publicums zu den Verhandlungen sei nach dem Gesetze gestattet. Die Oeffentlichkeit sei ein Bedürfniß; die Regierung habe dieses Bedürfniß anerkannt, sie müsse deßhalb auch Bedacht daraufnehmen, demselben zu entsprechen. Die Sitzungen der 1. und 2. Kammer in demselben Locale abzuhalten, sei nicht zulässig; es werde dadurch die Dauer des Landtages verlängert, und ein Kostenaufwand veranlaßt, der jedenfalls die Kosten für Herstellung eines besonderen Locales über« steige. Ob die Zahl der Zuhörer immer so gering sei, wie jetzt, stehe zu bezweifeln und sei der deßfalls vor« gebrachte Einwand unerheblich.

Höchst stimmt dem Vorredner bei. Das jetzige Local sei nicht einmal ausreichend, wenn sämmtliche Mitglieder der 1. Kammer anwesend seien; dagegen er­scheine das Local vor dem Sitzungszimmer der I.Kam- mer geeignet.

Vogler: Beide Kammern kämen öfter zur ge­meinschaftlichen Berathung zusammen. Dann könne ja jedes Mitglied dasjenige vortragen, was es zu sagen wisse.

Heydenreich^ Es ffei offenbar zweckmäßig, daß die Mitglieder der beiden Kammern den beiderseigen Verhandlungen beiwohnen könnten. Das lasse sich durch den Vorschlag des Abg. Vogler nicht erreichen. Die Oeffentlichkeit sei nicht nur Bedürfniß, sondern auch eine Forderung des Gesetzes. Wenn es an dem gehörigen Ernst und Willen nicht fehle, werde sich die Sache schon ordnen lassen.

Reg. Comm. Faber: Die Bemerkung, daß es der Regierung am Ernstlichen gefehlt habe, müsse er zurückweisen. Die Regierung habe der 1. Kammer schon deßfallsige Provositionen gemacht, diese sei aber nicht darauf eingegangen, weil sie den Wunsch hege, in demselben Hause mit der 2. Kammer zu bleiben. Der Antrag des Abg. Heydenreich wird ange­nommen. (Fortsetzung folgt.)

8 Eltville, 9. März. Durch den niederen Wasser- stand und in Folge angebâuften Sandes können die Dampfboote das hiesige Ufer nicht passiren und müssen die Passagiere jenseits der Klingenbacher Au die Kähne besteigen, was einen Zeitverlust von % Stunde ver­ursachte und nichts weniger als zu den Annnehmlich- keiten zu rechnen ist. Könnte dieser Uebelstand nicht durch Baggermaschinen beseitigt werden?

X Vom Taunus, 10. März. Ueber die Be­stimmung des neuen Gemeindegesetzes, nach welcher die Hof-, Militär- und Civildiener, die Geistlichen und an­gestellten Procuratoren der Gemeindevortheile künftighin entbehren und von den Gemeindelasten befreit sein sol­len, herrschen im Lande sehr verschiedene Ansichten und sprechen sich demzufolge, wie über die betreffende Vor­lage der Regierung, so über die Zustimmung der Stände« Versammlung zu derselben, die entgegengesetztesten Ur« theile aus. Wer die Abgeordneten der Kammern, welche der fraglichen Bestimmung ihre Zustimmung er­theilte«, überhaupt -und besonders auch deßwegen tadelt, weil nun die übrigen Mitglieder der Gemeinden, in welchen die erwähnten Angestellten wohnen, einen höhern Gemeindesteuerbetrag entrichten müssen, der übersieht, daß alle vor dem Jahre 1848 Angestellten laut ihres Decrctes ein Recht auf den ungeschmälerten Bezug des ihnen in demselben garantirten Gehaltes hatten, dieser ihnen aber gewaltsam um so viel, als die Gemeindesteuer beträgt, verringert worden war. Da die Regierung erklärt hatte, sie würde im Falle der Ver­werfung ihrer Vorlage von Seite der Stände den be­treffenden Angestellten eine entsprechende Gehaltserhöhung aus der Landessteuerkasse vereinigen; so stellte sich die Frage an das Gewissen der Deputaten ganz einfach: ob es recht sei, daß das ganze Land, also auch jede Gemeinde, wo keiner der Angestellten wohne, zu der