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Nassauische Allgemeine Zeitung.

IV: SS, DoMrstag dm 9. Mây 1S34.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PrânumerationSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr auch ür den ganzen Umfang des Lburn- und TariS'fchen RerwaltungSbezirkS mit Inbegriff deS PostauffchlagS 2 fl für die übrigen Länder des dcutfch.bsterreichischen PostvereinS, wie für da» Ausland 2 fl. 24 kr. Anserat« werden die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 lr. berechnet. Bestellungen beliebe Man in der Buchhandlung von W. 3 riebt i $, Langgaffe 42, auSwättS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Ieièuttgsschau.

Der Preis der französischen und englischen Hülfe. Die Haltung Preußens. Die Vortheile einer Neutralität

quand meme.

**Umsonst ist der Tod, und auch der kostet das Le­ben!" Also was soll die materielle Hülfe kosten, welche England und Frankreich (die noch nie etwas umsonst gethan) der sinkenden Türkei leihen? Diese Frage wird in der Triester Zeitung gestellt. Geld hat die Türkei keins, das ist eine unbestrittene Thatsache ; bei lebendigem Leibe beerbt soll sie auch nicht werden, we­nigstens nicht von ihren Nachbarn, darüber sind Frank­reich und England einig, und wie die Sachen sich nun gewendet, wird Rußland die Donaufürstenthümer kaum wieder gutwillig aufgeben, so wenig wie Bessarabien oder die Krim. Dessenungeachtet wird eines schönen Tages wieder Friede gemacht werden, und wie gewöhn­lich in solchem Fall werden Possidentes beali sein. Frankreich wird als Ersatz für seine guten Dienste Tu­nis an Geldesstatt verlangen und erhalten, und Eng­land die Eisenbahn von Alexandrien bis ans rothe Meer auf Abschlag des Ganzen . . ., womit cs bis auf eine weitere Gelegenheit noch hinter dem Berge zu halten belieben wird. ' Was wird nun aber Oesterreich und der Zollverein zu dem immer enger sich schließenden Gürtel sagen, der um die Mündungen der deutsch-öster­reichischen Donau von dem mächtigen Nachbar gezogen wird? Und doch ist beiden der Ausweg nach dem schwar­zen Meer auf dem größten ihrer Ströme so wichtig, möchte man sagen, als der Ausweg durch das adriatische Meer, das weiland |o große Gefahr lief in unrechte Hände zu gerathen. Soll dem Krebsschaden in Montenegro kein Einhalt gethan werden und der projectirte Schiencn- verband des adriatischen Golfs mit dem schwarzen Meer noch länger vomhon plaisir der Osmanli-Herrschast abhängen? Was bis jetzt der Eröffnung von Eisen­bahnen in Algerien besonders im Wege liegt, ist der Umstand, daß alle seine Hauptthäler sich der Küste parallel ziehen, d. h. in die türkische Provinz Tunis auslaufen, und dort auch die natürlichen Häfen liegen deren Algerien ermangelt. Also ohne Tunis keine Eisen­bahn ; ohne Eisenbahn das Binnenland Algeriens der Einwanderung unzugänglich, und ^ohnc Einwanderung nicht daran zu denken ein Neu-Frankreich aus Algerien zu machen, oder mit andern Worten, der Last der Unterhaltung dieser theuern Errungenschaft je los zu werden. Also nicht der Schlüssel des Heil. Grabes halberou pour la Lonne mine de leurs amis les ennemis, sondern um Tunis zu erobern ziehen die Zuaven und Rothhosen den Türken zu Hülfe.

DerWeser- Ztg." wird aus Berlin ge­schrieben :Wenn Oesterreich seinen Beitritt zu der englisch französischen Convention auch an Bedingungen geknüpft hat, die noch nicht erfüllt, oder an Eventuali­täten, die noch nicht cuigetreten sind, der Umschlag der österreichischen Politik ist mehr als zur Hälfte fertig, und er würde bald vollkommen sein, wenn Preußen nicht durch sein eigenenes Säumen und Schwanken Oesterreich und die Weltmächte immer von Neuern irre machte. Als Großmacht kann es nicht neutral bleiben und im allgemeinen Kriege auf Schonung, nach dem Kriege auf Mitwirkung beim Friedensschlüsse Anspruch machen; als Cnlnnstaat und oberster Träger deutschen Wesens kann es nicht mit Rußland und für sein an der Pforte begangenes Unrecht gegen die Staaten zu Felde ziehen, welche den größten Thcil dessen, was Civilisation auf Erden heißt, in ihrem Schooße tragen: was bleibt ihm übrig, als der offene Bund mit den Westmächten, obwohl durch Oesterreichs Vorgang der Muth zu einem solchen Act wohlfeiler und die Ehre der Initiative, die Preußen wohl angestanden hätte, vorweggcnommen ist? Doch was wir nicht von freien Stücken thun, kann uns leicht aufgezwungen werden, nicht durch Oesterreich, dcm viel daran liegt, mit Preußen Hand in Hand zu gehen, aber von den Westmächten, die ohne den Beistand Mittcl-Europa's mit ihren Flotten nur den Saum der russischen Macht berühren, aber nicht das Herz dieser Macht treffen können. Sie haben ihren Krieg in der Hoffnung auf diese Mitwirkung begonnen, und dauert unser Zögern fort, gesellt sich ihm noch ein Act bei, wie jener pro­jectirte, der Ostsee-Flotte den Ankerplatz, Kohlen und Lebensmittel zu verweigern, so wird der diplomatische Verkehr des Westens mit uns bald an Lebhaftigkeit ge­winnen und seine Sprache sehr vernehmlich werden.

(Hinsichts der verschiedenartigen Angaben in Bezug auf die Aufforderung Oesterreichs an Preußen, sich der

zwischen Oesterreich, England und Hrankreich angeblich bereits abgeschlossenen Uebereinkunft anzuschließen, bemerken wir, daß die Eröffnungen, welche von Seite Oesterreichs in den jüngsten Tagen dem Berliner Cabinet gemacht worden sind, ein Abkommen OesteriÄchS mit den West­mächten betreffen, auf welches Oesterreich für den Fall des Beitritts Preußens einÄgthen Willens ist. Die Antwort ist, wie man derFi. Pz." schreibt, da­hin erfolgt, daß sich Preußen auch nach dieser Seite hin nicht zu biuden beabsichtige, sondern freie Hand Vor­behalte. Die jetzige Lage der Dinge, hören wir ein­fach dahin bezeichnen, daß Preußen'sich weder Rußland noch den Westmächten anschlicße.) -

** Die Kölnische Zeitung,«welche die angeborne rheinische Ehrlichkeit doch nicht ganz verlâugnen kann, fährt in ihren großdeut scheu (Anwandlungen also fort:Es gibt Leute, welche ihr Leben lang von der Einheit geredet haben, welche die deutschen Mächte ge­gen jeden auswärtigen Feind zeigen müßten, er komme von Westen oder von Osten. Untz bei der ersten Ge­legenheit, wo diese Einigkeit sich zeigen muß, verkriechen sic sich hinter armseligen Redensarten und rathen Preu­ßen, Oesterreich im Stich zu lassen. Sie schelten mach- tig auf die Neue Preußische Zeitung und stimmen doch practisch überein mit der Neuen Preußischen Zeitung, die auch nichts weiter will, als eine faule Neutralität, oder unserthalben eine gesunde; denn auf die Worte kommt es nicht an. Diese Schwächlinge haben es sich vortrefflich ausgedacht. Oesterreich soll im Bunde mit den Westmächten Rußland bezwingen, und Preußen soll derweilen behaglich zusehen. Andere sollen für uns ar­beiten und wir wollen nachher die Früchte mitgenießen. Die guten Seelchen bedenken nicht, daß Oesterreich sich denn doch vielleicht bedanken wirb,- gegen Rußland an« zugehen, wenn Preußen dahinten bleiben will. Und wenn cs künftig deutsche Interessen am Rheine zu verfechten gibt, soll dann Oesterreich auch ruhig zuschen, wie Preußen sich abmüht, und in­zwischen sich einer gesunden Neutralität befleißigen ? WaS für eine Eunuchen-Politik! Wenn Oesterreich für allgemeine deutsche Interessen sein gutes Schwert zieht, so werden ihm alle deutschen Herzen $iistiegen und auch Preußen das hoffen und wissen wir wird dann einen anderen und ehrenvolleren Platz einuehmeU, als in Sicherheit hinter der Fronte." In einem zweiten Artikel sagt dieKöln. Ztg.": Ein neuer Haugwitz läßt seine Lockpfeife hören; wo immer in der ganzen deutschen Presse noch eintreuer Eckart" wacht, der cs mit Preußen wohl meint, für den ist es Zeit, seinen Warnerruf zu erheben! Sie bezeichnen das politische Raisonnemcnt des preußischen Wochenblattes als ein Pröbchen deshöheren Blöd­sinns." Ob, wann, wo und wie stark Preußen aus dem Kriegsschauplätze zu erscheinen habe, sagt sie, daö freilich ist mehr eine bloß strategische Frage, um die eS sich hier noch gar nicht handelt. Es ist vielleicht noch sehr möglich, daß Europa ein hinlänglich rascher Friede gesichert werden kann, ohne daß Preußen nur Einen Mann braucht marschiren zu lassen. Das hängt von Eventualitäten ab, die heute uns nicht beschäftigen. Aber der E^dauke, die anderen Mächte zu bereden, Preußen als ungeschwächte Reserve im Rücken der Kämvfer zu lassen, nicht etwa neutral, sondern mit freier Hand", damit es zum Besten einer gerechten und wahrhafteuropäischen" Lösung je nach Umständen sich anschließen könne, der Gedanke zeugt doch gewiß von einer kindlichen Naivetät ! Nicht minder naiv aber ist der andere, dem deutschen Volke zurufen zu wollen: Siehe, Oesterreich verdient deine Liebe und warme Sympathie, denn es s ch l ä g t s i ch für deine Unab­hängigkeit und dein Wohl; aber Preußen verdient doch beide noch mehr, denn es schont sich für dich!

Deutschland.

* Wiesbaden, 9. März. Der Bericht der vier­ten Abtheilung der ersten Kammer, die Prüfung der Wahl des von den höchstbesteuerten Gewerbetreibenden zur ersten Kammer gewählten Walzwerksbesitzers Louis G o u r d ö von Dillenburg betreffend, lautet:

Nachdem wir die'Verhandlungen über die rubrsi cirtc, am 23. v. M. in Limburg vollzogene Wahl dnrchgeschcn und geprüft haben, tragen wir der hohen Kammer im Folgenden unsere Ansicht über das Ergeb­niß derselben vor.

Nach dem im Verordnungsblatte Nr. 3 am 6. Febr. vom Herzoglichen Staatsministerium publicirten Ver­zeichnisse der höchstbesteuerten Gewerbetreibenden sollten deren 104 an dieser Wahl Theil nehmen.

Aus dem Wahlprotocolle geht hervor

1) daß 28 Wahlberechtigte mit und

2) daß 5 Wahlberechtigte ohne Entschuldigung abwesend waren (Posthalter Herber von Langen­schwalbach, den wir den 4 gar nicht Entschuldigten: Johann Henrich von Hofheim, Wilhelm Dörr von Weilburg, Friedrich W i m p f von da und Johann Heppenheimer von Biebrich beizählen müssen, bat sein Ausbleiben erst am Tage nach der Wahl, am 24. Februar, durch ein, übrigens von keinem Arzte beschei­nigtes, Augenleiden entschuldigt);

3) daß 3 Wahlberechtigte: die Herren Freiherr Staatsminister v. Dungern, Oberkammerherr v. Wintzingerode und Herr Oberstallmeister Graf v. Boos-Waldeck, als im Auslande lebend be­zeichnet erscheinen, und

4) 68 Wahlmänner erschienen sind und an der Wahl sich betheiligl haben.

ad 1) Die sub 1 Erwähnten haben größtentheilS ihr Ausbleiben mit ihrem, durch ärztliches Zeugniß be­stätigten Unwohlsein entschuldigt. Wenige Andere ha­ben einfach GeschästSvcrhinderung als Grund ihres Nichterscheinens angeführt. Wir find der Meinung, daß auch das Ausbleiben der Letzteren als gerechtfertigt an­gesehen werden könne.

ad 2) WaS aber die sub 2 Bezeichneten betrifft, so schließt sich die vierte Abtheilung der im Protocolle niedergelegten Bemerkung an: es möge auf dieselben §. 15 des Edicts vom 25. November 1851, erläutert durch Verordnung vom 18. Februar 1853, seine volle Anwendung finden.

ad. 3) Nach §§. 7 und 10 des mehrerwähnten EdicteS wird die Wahl durch das Staatsministerium ausgeschrieben, und die Bekanntmachung des Wahltages und Wahlortes durch das Verordnungsblatt bewerk­stelligt. Gilt Letzteres bloß für die Bewohner deS Herzogthums, so versteht es sich wohl von selbst, daß Ersteres durch eine ^specielle Notifikation des Staats­ministeriums an die notorisch im Auslande sich aufhal­tenden Wahlberechtigten zu geschehen hat. Resultirt die Wahlberechtigung einzig und allein aus dem be­treffenden gesetzlichen Betrage der Gewerbesteuer (§. 14 des Wahlcdicts), und kann von der Erfüllung der dieser Berechtigung entsprechenden Pflicht der persönlichen Betheiligung an dem Wahlacte nur nach Maßgabe des 8. 10 Umgang genommen werden; so kann kein auch nur im Mindesten begründeter Zweifel darüber obwal­ten, daß die in das Wahlprotocoll aufgenommene Be­hauptung : die Herren Graf BooS-Waldeck und die Freiherren v. Dungern und ».Wintzingerode, welche im Auslande leben, seien den Wahlberechtigten nicht beizuzählen, jeglichen Grundes entbehrt. Zudem steht mit dieser Behauptung das osficielle Verzeich- niß der Wahlberechtigten, beziehungsweise zur Wahl Verpflichteten in der Beilage Nr. 3 des Verordnungs­blattes vom 8. v. M. im Widersprüche. Es wird da­her auch auf diese 3 Wahlmänner wegen ihres unge­rechtfertigten Ausbleibens der vorbemerkte $. 15 anzu­wenden sein.

ad 4) Können wir aber sowohl dem Gesetze, wel­ches den höchstbesteuerten Gewerbetreibenden das Recht verleiht und die Pflicht auferlegt, an der Wahl sich zu betheiligen, als auch dem angeführten Verzeichnisse gegen­über nicht umhin, die mehrerwähnten im Auslande (waS übrigens von dem Hrn. Bundestagsgesandten v. Dun­gern so wenig, wie von irgend einem Gesandten in Be­ziehung auf das Land, dessen Fürsten er vertritt, ge- sagt werden kann) weilenden Gewerbetreibenden zu den Wahlmännern zu zähleo; so sehen wir uns auch ge- nöthigt, die am 23. v. M. in Limburg vorgenommene Wahl eines Abgeordneten zur ersten Kammer der Ständeversammlung als nicht zu Recht bestehend zu erklären. Nach §. 30. deS Wahledictes ist nämlich zur Vornahme der Wahl eines Abgeordneten die Anwe­senheit von zwei Dritlheilen der Wahlmänner erfor­derlich und nach §. 35 desselben EdicteS ist die Wahl eines Abgeordneten ungiltig, wenn dieselbe ohne die gesetzlich erforderliche Anwesenheit von zwei Dritt- theilen der für den Wahlkreis berufenen Wähler (§§. 7 u. 14) oder für denselben ernannten Wahl- männcr (88- 1728) vorgenommen worden ist, mit welchen Bestimmungen auch das gemeine Recht, welches zur Giltigkeit von Corporationshandlungen die Anwe­senheit von zwei Dritttheilen der Stimmberechtigten er­fordert, übereinstimmt; eS hätten also von den 104 von herzoglichem Staatsministerium aufgestellten und berufenen Wählern deren 70 erscheinen und an der Wahl sich betheiligen muffen.