Nassauische Allgemeine Zeitung.
^ LL. Montag dm 6. Mây 1854.
Die,,Naff°uis4c Ällgèmtme Zritunft" mit drm belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PrânumerationSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr auch für den ganzem Umfang deS Thurn- und TariS'schèn Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des PostausschlagS 2 fl., für die übrigen Lauder deS deutsch.österreichischcn PostvereinS, wie für da« Ausland 2 fl. 2t kr. — Inserate werden die vierspaltige peiitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. - Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwârtS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.
Aentschlarrd.
X Wiesbaden, 5. März. In unserem zur Lm- berung körperlicher Leiden der Menschen so reich mit HülfSquÄen versehenen Badeort ist durch die Strebsamkeit des bekannten Arztes Dr. Genth auch ein neuer Weg zur Heilung krankhafter Verbildungen des menschlichen Körpers angebahnt worden. Ich meine den soeben mitten in der Stadt errichteten Kursaal des Genannten für schwedische Heilgymnastik. Das Institut erregt um so mehr das Interesse des hiesigen gesunken und kranken Publikums, als cincstheils die Bewegungs- Kur in unsrer Gegend etwas hinsichtlich Ausübung und WirkungSfähigkeir gänzlich Unbekanntes ist, anderntheils der Cbaractcr, sowie die mediciuischc Bildung des Untcr- nkhmers! dafür sprechen, daß wohl bedeutendes damit geleistet werden wird. Der Wunsch, von dem Gründer- etwas über das Wesen der »Heilgymnastik und deren Beziehung zu Krankheiten etwa auf diesem Wege zu erfahren, "scheint daher natürlich.
m. Vom Lande, 1. März. Unter den bevorstehenden Verhandlungen der Kammern ist auch eine schon in der vorjährigen Sitzungsperiode beantragte Re- viston des Gesetzes über die Gebühren der Gerichtsvollzieher zu erwarten. Die Gebühren der Gerichtsvollzieher sollen vermindert werden, und soviel bekannt, sind noch keine Auszüge aus deren Manualien über die jährlichen Verdienste derselben verlangt worden , und dies wäre doch vorerst nöthig, indem es nur Wenige im Lande geben wird, welche der Behauptung deS Antragstellers in der zweiten Kammer, als berechne sich der Verdienst der Gerichtsvollzieher auf 800 bis 900 fl. per Jahr, auch nur den geringsten Glauben schenken werden. Werden die Auszüge gefordert, so dürfte sich ergeben, daß viele Gerichtsvollzieher jährlich nur unter 400 fl., und nur sehr wenige über 500 fl. jährlich verdienen, daß sich die Verdienste seit Anstellung der Gerichtsvollzieher von Jahr zu Jahr vermindert haben, weßhalb denn bei dem jetzigen Gebührenbezug für die Zukunst der N^malueâüst zu 300 bis 350-fl. kaum festzuftär sein dürfte. Hiernach ist die Stellung unserer Gerichtsvollzieher eben nicht glänzend, und die bezeichneten Verdienste stehen zu den Strapazen, dem Zeitaufwand und den Auslagen für Beköstigung draußen in keinem richtigen Verhältniß. Die auffallende von Jahr zu Jahr sich ergebende Verminderung der Gebühren hat ihren Grund in dem jüngsten Excutionögcsetz, nach welchem ein Contumacialcrkenntniß ein volles Jahr Gültigkeit hat, und ein solches immer binnen Jahresfrist noch die Pfändung erwirkt werden kann, wodurch sich die Pfändungen , deren hierdurch wenige erwirkt und vollzogen werden, auf Gläubiger reduciren, welche immer das Aeußerste abwarten. Indessen sollen die Gebühren vermindert werden zum Vortheil der ärmeren Volksklasse, und hiergegen ist nichts zu erinnern, obgleich der Ge- richtsvollzug in den Nachbarländern um das Dreifache bezüglich der Gebühren höher steht, als in Nassau. Die Gebühren können jedoch vermindert werden, ohne die Gerichtsvollzieher in ihren sauern Verdiensten zu schmälern , man beschränke ihre Zahl und treffe eine andere Geschästscintheilung. Bei der zunehmenden Verminderung der Klagen können zwei Personen den Dienst versehen, wo deren jetzt drei placirt sind u. s. w., ferner waren die Finanzexecutanten von jeher überflüssig und sind auch heute noch nicht nöthig, sie sind selbst bei den Reccpturcn entbehrlich, indem die ursprünglich angestell- ten Gerichtsvollzieher im Stande sind, den ganzen Gerichtsvollzug vollständig zu versehen. Bleiben die Fi- nanzexecutantcn, welche, nach dem Luxus den sie treiben, wohl in der Regel bessere Geschäfte machen, als die Gerichtsvollzieher (Einige unter ihnen halten Reitpferde ii. s. w., während die Gerichtsvollzieher froh sind, ganze Schuhe zu haben), so belasse man diesen die Rc- cepluren allein, und gebe den Gerichtsvollziehern das Zwangsversahren in Gemeinde- und Kirchensachen, um so mehr, als Verwaltung und Justiz wieder vereinigt werden sollen, und dadurch die Ursache, weßhalb für die Beitreibung im Verwaltungswege besondere Leute angestellt wurden, ganz hinwegfällt. Also Vermin- derung des Personals und eine andere Ein- theilung der Geschäfte, und den Antrag der Stände auf Verminderung der Gebühren kann verwirklicht werden, ohne Gefahr für das Institut selbst.
* Limburg, 3. März. Die Geistlichkeit des Landcapitels Cunostein-Eggers hat an den Hochwürdigstcn Herrn Bischof von Limburg unterm 26. Februar eine ZustimmungS- und Beileidö-Adresse gerichtet. Dieselbe wurde in einem vom gestrigen datirten Danksagungsschreiben beantwortet.
<? Bad Ems, 3. März. Unsere Kur hat schon begonnen; Russen, Türken, Franzosen und Engländer sind angekommen; so wie auch schon manche Bestellung auf Logis gemacht worden ist. f- Im Allgemeinen hat man übrigens trotz des Krieges Hoffnungen auf eine gute Kur, da unser Bad stets ein Zufluchtsort vor den Stürmen des Krieges war.
Frankfurt, 4. März. Die Angelegenheit des Contreadmirals Brommy gelangte in der vorgestrigen Sitzung der Bundesversammlung zur Schlußverhand- lung. Die Anträge des Ausschusses über eine dem Contreadmiral Brommy zu gewährende Entschädigung, welche bereils früher ihrem wesentlichen Inhalte nach bekannt wurden, sind angenommen worden. — Die Angabe, nach welcher der königlich baierische Bundestags- Gesandte, Freiherr von Schrenk, feinen hiesigen Posten verlassen werde, um das Portefeuille der Justiz zu übernehmen, findet hier bis jetzt noch keine bestimmte Bestätigung. — Der k. preußische Bundestagsgesandte Frhr. v. Bismark-Schönhausen ist plötzlich nach Berlin beschieden worden und gestern Abend per Eisenbahn dahin abgereist.
Karlsruhe, 3. März. Die Herren Ministeriell- räthe Hendel von Wiesbaden und v. Rieffel von Darmstadt sind gestern hier eingetroffen. Die genannten Herren waren ihrer Zeit Mitglieder der Conferenz der zur oberrheinischen Kirchenprovinz gehörigen Staaten, und demnach dürfte ihre jetzige Auwesenheit mit der ob- schwebenden Kirchenfrage in Verbindung zu bringen sein.
Karlsruhe, 4. März. In dem hiesigen diplomatischen Corps stehen einige Personalveränderungen bevor. Der kais. französische Gesandte, Graf v. Mares- calchi, ist bereits von hier abgercist, um einen andern Gesandtscha töposten zu übernehmen, und der kais. russische Gesandte, Herr v. Ozerow ist zum Gesandten in Lissabon ernannt worden.
Freiburg, 28. Febr. Ein Exco mmunica - tionS-Decret wurde gestern in der Kirche zu Neuenburg auf Befehl des Herrn ErzWyöss gegen den Decan Alexander Haury verkündet, welcher darin zugleich der Pfarrei Neuenburg entsetzt erklärt ist.
Als Grund der Excommunication wird angegeben, daß der Deran Haury erklärt hat, er werde die Erzbischöflichen Anordnungen nicht befolgen, wenn sie nicht von dem landesherrlichen Special-Commissär genehmigt seien, daß er, seines Dienstes als Erzbischöflicher Dekan enthoben, sich noch als solchen geriete; daß er seine Mitgeistlichen im Capitel Neuenburg sogar auf- forderte, der ausgesprochenen Enthebung keine Folge zu geben, mit der Erklärung: er werde trotz derselben sein Amt als Erzbischöflicher Dekan bis auf Weiteres fortführen, daß er einer fünfmaligen, sogar wiederholt Mit Excommunication bedrohenden Aufforderung, sich zur Verantwortung auf die gegen ihn vorgebrachten Anschuldigungen in Freiburg zu stellen, unter nichtigen Vorwänden nicht Folge geleistet, daß er mehrmals wiederholten Aufforderungen und Ermahnungen, die De- canatörequisiten an den neu bestellten Decan abzuliefern, nicht entsprochen, daß er, obgleich von allen kirchlichen Verrichtungen suspcndirt, doch noch und nachdem er irregulär geworden, forlpastorirt hat. Nach der D. Vh. hat' sich derselbe außer des beharrlichen Ungehorsams, der Widerspenstigkeit und der Lostrennung von der katholischen Kirche, überdieß noch der Denunciation schuldig gemacht, indem er erzbischöfliche Anordnungen zur Kenntniß der Regierungsbehörden brachte, welche den provisorischen Dekan Franz und den Pfarrverweser Riesterer in Folge dessen mit großen Geldstrafen belegten. Nach dem genannten Blatt scheint die Regierung wieder „energisch" auftreten zu wollen, da Pfarrer Erndle in Wiesele, weil er die Forderung des Episcopats von der Canzel erklärte, mit zwei Monat Kreisgefängniß bestraft wurde, und die Gegenerklärung deS Geh. Hofraths Zell in Heidelberg von der Polizei sehr gesucht wird.
Stuttgart, 3. März. Der vor Kurzem von Rom zurückgekchrte geh. Leg.-Ralh v. Hummel soll sich dort Seitens deö Papstes einer sehr zuvorkommen- den Aufnahme und einer längeren Audienz zu erfreuen gehabt haben und zum Handkusse zugelassen worden sein. — Der ständische Ausschuß ist bis zum 13. d. zur Erledigung laufender Geschäfte, insbesondere der Prüfung vonStaatsrechnnngen einberufen. Die Be- rufung der Stände selbst soll für dieses Frühjahr nun definitiv aufgegeben sein und ohne ganz besondere außerordentliche Umstände der Landtag vor dem Herbst nicht zusammentreten. Dann steht aber ein sehr langer Landtag zu erwarten, da außer den vielen theils schon gemachten, theils noch in der Vorbereitung begriffenen
Gesetzesvorlagen auch wieder ein dreijähriger Etat zu berathen ist.
Erfurt, 4. März. Die hiesige Bank, eine Filialbank der Berliner, ist dieser Tage, angewiesen worden, keine Wechsel auf russische Häuser zu honoriren oder zu discontiren, weil man befürchtet, daß dieselben demnächst nicht mehr in Geld würden zahlen können.
Gotha, 3. März. Der seit Ende vorigen Jahres vertagte Speciallandtag wird am 20. d. M. wieder hieher einberufen werden, um über die Ablösung der unserm Herzoge und dem Prinzen Albert aus dem Hausallod der ausgestorbenen Gotha - Alteuburgischen Speciallinie zustehenden Allodialrente von 40,000 fl. zu entscheiden. Vom Landtagsausschusse sind mit dem Bevollmächtigten des Prinzen Albert, dem Hofrath Briegleb aus Koblenz, die Vorverhandlungen bereits gepflogen worden.
Kassel, 24. Februar. Man schreibt dem Corresp. v. u. f. D.: „Dem Offizier-Corps der hiesigen Garnison ist der Besuch der Kirche anempfohlen und dasselbe zugleich angewiesen worden, der Predigt mehr Aufmerksamkeit zu schenken, in der Kirche weder Haupt- noch Barthaar zu ordnen, die Damen nicht zu lorgnet- tiren, den einmal eingenommenen Platz nicht zu verlassen und während des Gottesdienstes die Konditoreien nicht zu besuchen." (Einer nachträglichen Mittheilung zufolge ist diese Verfügung durch allerhöchste Ordre zurückgezogen worden. Sie war während der Abwesenheit des Kurfürsten vom Kriegsminister aus Antrag deS Garnisonpredigers erlassen worden.)
Köln, 27. Febr. Der kirchliche Anzeiger brachte den dießjährigen Fasten -Hirtenbrief des Herrn Cardi- nal-Erzbischofs. Vom Gebet und von der Verehrung des allerheiligsten AltarsacramentS handelnd, ist er we^ sentlich belehrend und ermahnend, und kündigt nach dem neulichen Vorgänge des Herrn Bischofs von Trier die Herstellung des in Unregelmäßigkeit verfallenen sogenannten ewigen Gebetes für den ganzen Umfang der Erzdiöcese an. In wenigen aber scharfen Worten empfiehlt er dem Gebet der Gläubigen diejenigen Bischöfe und Priester „welche, wie Eid und Pflicht es ihnen gebeut, in schwerem Kampfe für unsere heilige Kirche und ihre vorenthaltenen Rechte furchtlos und treu mit muthigem Gottvertrauen einstehen und dafür von übermüthigen Bedrückern — Gott verzeihe den Verblendeten, denn sie wissen nicht, was sie thun — bittere Anfeindung und Verfolgung und unwürdige Verlästerung und Schmach erfahren.
Berlin, 4. März. Heute früh haben Sir H a • mitten Seymour und der General Castelbajac auf dem rheinischen Courierzuge Berlin verlassen, um über Köln und Brüssel ihre Reise nach London und Paris fortzusetzen. — Der preußische Bundestagsgesandte, Hr. v. Bismark-Schönhausen, ist gestern aus Frankfurt hier eingetroffen. Derselbe begab sich alsbald nach seiner Ankunft zu dem Ministerpräsidenten v. Manteuffel. Sein Aufenthalt in Berlin wird einige Tage dauern.
Die Nachricht, Oesterreich habe mit den Westmächten c in förmli ches Bündniß gegen Rußland abgeschlossen, findet hier den bestimmtesten Widerspruch. Ebenso fehlt nach zuverlässigen Angaben der Behauptung, es sei neuerdings in Preußen eine Wendung zu Gunsten von Rußland eingetre- ten, jeder thatsächliche Anhaltspunkt.
Es ist, wie das C. B. hörte, bestimmt zu erwarten, daß die englisch-französische Flotte in keinen der preußischen Ostseehäfen einlaufen wird.
ES war bekannt geworden, daß der König eine Einladung bei Lord Bloomfield, dem hiesigen englischen Gesandten, zu dem heutigen Fest, auf welchem auch der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin' von Meckle«- burg-Strelitz erscheinen werden, angenommen habe. Wie man hört, hat darauf Herr v. Budberg seinerseils für die nächsten Tage eine Abendgesellschaft veranstaltet, ein Concert, für das er die Zusage der Anwesenheit des Königs eifrigst nachgesucht und erhalten hat.
Wien, 2. März. Ueber das Programm der kaiserlichen Hochzeitsfeier bringt die Brünner Ztg. folgende Mittheilungen : An der bayerisch österreichischen Grenze soll die hohe Braut, nachdem schon früher in München die Vermählung durch Procuration vollzogen worden, nach traditionellem Brauche von den dieselben begleitenden königlich bayerischen Abgesandten Abschied nehmen und durch eine kaiserliche Gesandtschaft ad hoc nach der Residenz geleitet werden. In Wien angelangt, nimmt die Kaiserbraut, wie bereits erwähnt, ihr Äbsteigquartier in den theresianischen Kai-