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Nassauische Allgemeine Zeitung.

JV' SS Donnerstag den 2. Mây 1S34.

®leWaffauiWr AUgkmeint geittin#' mit dem brUttriflisd>tn Beiblatt»er äßanberer ersännt, Sonnte#» au»#enommen, täglich und beträgt der $ränumeratien«ptei» für Wie«bad,u und , nach dem neuen P-ftreguIauv nunmehr an« sär den Renten Umfang de« Zbutii« und Laril'schen PerwaltungSdezirk« mit gnb, griff des -ostaufschlag« a ft-, für die übrigen Länder de« t>eutfd>«6fleneid>ifd>en Poffverein«, wie fär da« Iu«an» 3 fl. 31 lt. Inserate werden die »terspaltig« Peiitjeile oder deren Raum mit 3 tr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung non W. Friedrich, Langgaste 43, au«wäri« bei den nächstgelegenen P»ftS«<tern, |u machen.

Veutlchluud

t* Wiesbaden, 25. gebr. Dorssetzung der Ver» baudwngfu der II. Kummer über Wlederveteinigung der Justiz und Verwaltung in der untersten Instanz.)

Halbey: Wenn es sich blos um Verwaltungs» stellen bandle, würde er dem Antrag beistimmen: aber nicht bei Vereinigung ter Justiz mit der Verwaltung, wo Selbstständigkeit der AceMste» gar nicht zu ent­behren sei. Er müsse den Acecssisten daS Zeugniß ge­ben, daß es unter ihnen vorzügliche Arbeiter und eben so viele honette Leute gebe, alS unter den andern Le- amten (Wer hat denn dieses bestritten?)

Reg.-Com. Faber beschränkt sich ans die Be­merkung, daß nur nach Nothwendigkeit Acecssisten au- gestellt würden, die zur Sprache gebrachte Vereinfachung der Arbeit aber, wie der Antragsteller selbst gesagt, hier­her gehöre.

Berichterstatter Reich-Mann will keine weitläufige Motive gegen den Antrag abgeben ; wer die Natur des Staatsdienstes kenne, werde nicht zweifelhaft sein, ob er für den Antrag Hcydcurcich's oder des Ausschusses stimmen solle. Die Kammer erklärt sich für die von Reichmann vertretene Ar sicht.

In §. 3 wird der Antrag der Commission, die Discipiinarstrasbcfuguiß des Amtmanns gegen die ihm untergebenenDiener" zu streichen, weil sie ohne große Unzuträglichkeiteu nicht ausgeübt werden könne, von der Kammer angenommen. Dagegen verwirft letztere die Anträge der Abg. Keim und König, das Maximum der dem Amte ziisteheuben Ordnungsstrafbesugmß von 10 Gulden oder 5 Tagen Amlsgesängniß auf 5 Gulden oder 2 Tage resp. 24 Stunden herabznsctzen, ja, wie König will, die Arreststrafe ganz aufzuheben.

Zu 8. 4 beantragt Abg. Köu ig Zusätze, wonach das Amt, um Strafgebote und Verbote bis zu 15 fl. zu erlassen, au dieZustimmung des BezirksrathS" ge- bunden sein und diese) tu dringlichen Fällen wenigstens nachträglich einholeu soll.

Der Minoritälsantrag der Commission ging dahin: Statt der Worte:innerhalb der bestehenden Gesetze" zu sagen:im Betreff der in Tit. VII. der Minifterial- verordnung vom 4. April 1849 bezeichneten Gegen­stände" , und zuzusetzen:Singuläre Verbote g e - setzlich nicht untersagter und Gebote gesetzlich nicht befohlener Handlungen gegen Einzelne sind unstatthaft.

Rau besorgt, daß durch Annahme des §. 4 nach dem Entwürfe einem einzelnen Beamten eine zu große Gewalt übertragen und das büreaukratische System wieder hergestellt würde, welches sich doch im Jahre 1848 als unhaltbar bewiesen hätte, das Amt sei eine vollziehende, keine gesetzgebende Behörde. Wenn sich die Strasbefugniß nur auf einzelne bestimmte Fälle er­strecken sollte, so würde er nichts dagegen erinnern. Nach dem Entwürfe solle aber dem Amte Die Befugmß eingeräuint werden, Strafgebote und Verbote innerhalb der bestehenden Gesetze bis zum Betrage von 15 fl. ober bis zu entsprechendem Arreste zur Aufrechterhaltung von solchen Maßregeln zu erlassen, welche für das Amt oder einzelne Orte desselben zur Abwendung positiver Nachtheile für die öffentliche Sicherheit, für daS Leben, Gesundheit und Eigenthum derselben erforderlich sind. Diese Fassung sei zu allgemein und lasse zu viel Spiel­raum für willkührliche Maßregeln. Er halte es deß­halb für zweckmäßiger, daß über diese Strafgebote und Verbote, dringende Fälle ausgenommen, zuvor im Be- zirkörathe verhandelt werde. Damit werde der Be­hauptung, die Staatsbehörde habe die Polizei zu Hand- haben, nicht widersprochen. Die Institution des Be» zirksrathes stehe nicht außerhalb deS Staates. Aehnlich sei es mit der Feldpolizei, die vom Feldgerichte ge- handhabt werde. Zudem könne vom Bezirksrathe an die Regierung appeUirt werden. Wenn diese Strafge- dote und Verbote erlasse, so würden die Beschlüsse vor­aussichtlich in einem Collegium berathen. Aus den angeführten Gründen unterstütze er König's Antrag.

Die Regierungs-Commission macht hier­gegen geltend: die Erlassung von polizeilichen Strafge- doten und Verboten stehe nur der Regierung zu, nicht aber dem Bezirksrath, welcher keine Staatsbehörde sei. Singuläre Verbote gegen Einzelne aber seien gerade am häufigsten nothwendig, ;. B. wenn Jemand den anfgehäuflen Stratzenkoth vor seiner Wohnung nicht entferne u. s. w.

8. 4 wird mit Verwerfung obiger Anträge in der Negicrungsfassuug angenommen.

Zu §. 5 pos. 1 stellt Heydenreich den Antrag, statt 1200 bis 2000 fl. 1500 bis 2000 fl.

- Gehalt für den Amtmann zu setzen. R a u spricht gegen, Metzler für diese Erhöhung der Gehalte. Der Antrag wird verworfen.

Zu §§. 6 15 stellt Heyd c n rei ch den Antrag, diese 88- zu streichen, d. b. die Bezirksrathe aufzube. ben. Der Abg. sagt darüber:Unsere Bezirksräthe sind nicht nur aus der Revolution hervorgegangen, son­dern sie waren auch ursprünglich eine revolutionäre Ein- richtung, nämlich mit allerhand Befugnissen der Staats - regierung und selbst mit HoheitSrechlen anSgestattete kleine Regierungen, durch welche eben deßhalb die Kraft und das Ansehen der Landesregierung nothwendig ge­schwächt wurde. Dieß tritt zwar bei den inzwischen ruhiger gewordenen Zeiten und geordneteren Verhält­nissen nicht mehr so augenfällig zu Tag. Gleich wie aber selbst jetzt der BezirkScath zum Deckmantel der Beamten nach oben wie nach unten dienen, und somit eineStheitS die Feigheit, auberntheils die Bureaukratie, wogegen er doch ein Schutzmittel sein soll, befördern kann; fo wird er bei neu eintretenden Unruhen leicht den Beamten lähmen, die Revolution befördern, ja wohl revolutionäre Acte legatisireu, die nachher gar nicht mehr rückgängig zu machen sind.

Ferner verträgt cs sich nicht mit den Grundsätzen der constitutioncUen Minister-Verantwortlichkeit, wenn so viele unabhängige Leute in den wichtigsten Angele­genheiten eine Entscheidung haben.

Außerdem liegt ein großer Mißstand darin, daß die Entscheidungen so vieler, einem fortwährenden Wechsel unterworfenen Behörden in verschiedenen LanbeStheUcn und zu verschiedenen Zeiten nothwendig sehr ungleich, förmig ausfallen müssen. Ueberbieß erscheinen die den Bezirksrätheu biiigewüsenen Befugnisie um desto bedenk ltcher, je kleiner die Amtsbezirke sind, weil hier nicht nur die Auswahl hinlänglich geeigneter Personen um so schwerer wird, sondern auch die Rücksicht auf klein­liche Interessen einzelner Personen oder Gemeiuden desto leichter sich einmischt. Endlich -st eine solche s. g. I volkSthümliche Zwischenbehörde zwischen Regierung und Land da ganz überflüssig, wo, wie bei uns, eine Ver­tretung durch Kammern besteht. In anderen Staaten, z. B. Hessendarmstadt, Kurhessen und Baden, wo der Bezirksrath noch dazu theilweile ganz zweckmäßig keine entscheidende, sondern nur eine berathende Stimme hatte, ist er daher in neuerer Zeit mit allem Recht wieder abgeschafft worden. In keinem einzigen deutschen Lande, etwa mit Ausnahme einiger thüringischen Herzogthümer, bestehen jetzt noch Bezirksräthe.

Für dieselben hat man geltend gemacht, daß sie die Centralbehörde erleichterten, und hierbei besonders ihre Localkenntniß nützlich sei, sowie daß sie die Kenntniß der Verordnungen und Verwaltungseinrichtuugen in den ein­zelnen Gemeinden beförderten. Wenn aber der Grund, daß die Leute dadurch nach und nach die Gesetze und Verordnungen besser kennen lernten und diese Kenntniß in ihrer Gemeinde verbreiteten, den angcsührlen well wichtigeren Bedenken gegenüber stichhaltig wäre, so wüide daraus folgen, daß man zu Bezirksräthen nicht 4 bis 6, sondern 20 und noch mehr Personen und zwar aus allen Gemeinden nehmen, sowie die Mitglie­der jährlich wechseln lassen müßte, damit möglichst viele Bürger in dem Bezirksrathe die Gesetze recht genau kennen lernten. Muem solchen (höchstens für Addern geeigneten) Vorschläge wird wohl Niemand im Ernste zustimmen.

Beim Wegfall der Bezirksräthe würde allerdings eine Vermehrung der Alben bei der Regierung cinlre- ten und damit auch wohl eine Vermehrung des Perso­nals nöthig werden. Selbst dieses möchte jedoch nicht in erheblichem Maße der Fall sein, da jetzt schon alle Recurse gegen die Beschlüsse der Bezirksräthe an die Regierung gehen. Und müßte auch die Regierung um 1 oder 2 Personen verstärkt werden, so würde eine so geringe Vermehrung der Ausgaben gewiß überwogen durch die L^vrtheile einer unbefangeneren , sachverständi­geren und gleichförmigeren Entscheidung über so viele wichtige bürgerliche und Gemeindeangelegenheiten.

Ich beschränke mich auf diese wenigen Bemerkun­gen, da ich weiß, daß mein Antrag dermalen noch kei- neu Erfolg haben wird. Eine vielleicht nicht ferne Zu­kunft wird über die von mir entwickelten Ansichten und Gründe wohl günstiger entscheiden."

Ran. Der Antragsteller habe kühne Bebauptungen ausgestellt, die aber der Begründung entbehrten. Die sogenannten SicherhcilscomileS, nicht aber die Bezirks­rälhe seien ein revolutionäres Product. Letztere seien auK der Gesetzgebung hervorgegangen und hätten sich bis hierhin vorlheilhast bewährt. Gutes muffe man

erhalten, wenn es auch zu einer revolutionären Zeit entstanden sei. Der Revolution solle man entgegenwir- ken, nicht aber blindlings der Reaction sich in die Arme werfen und der Bureaukratie in die Hände arbeiten. Besser und haltbare Zustände könnten nicht herbeige- führt werden, wenn nicht das Volk sich an den öffent­lichen Angelegenheiten betheilige und zu einer größeren politischen Selbstständigkeit gelangt. Es sei nicht nöthig, daß man zu einem Beziiksralhe 20 Personen und zwar aus allen Gemeinden nehme. Würden ja auch zu dem Landtage verhältnißmäßig noch weniger Personen ge­wählt und dennoch würde durch diese Theilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten größere Gesetzeskennt- niß unter dem Volke verbreitet. Was die in dem Be» zirksratbe abzuhandelnden Geschäfte anbelange, so wür- den diese besser durch Männer auS dem Volke, welche die nöthige Personen- und Ortskenntnisse besäßen, als in der Ferne am Schreibtische beurtheilt und erledigt. Zudem stehe über den Bezirksräthen die Regierung als höhere Instanz, welche irrige Urtheile berichtigen könne. Auch der Kostenpunct dürfe nicht außer Acht gelassen werden. Die Regierung habe selbst erklärt, daß daS Personal an der Localbehörde vermehrt werden müsse, wenn die Bezirksräthe eingeben sollten. Wenn der An­tragsteller behauptet, daß die Bezirksräthe bei eintreten« der Unruhe kein Schutzmittel seien, so müsse er entgeg». neu, daß gesetzlich gewählte Männer, welche das Ver­trauen deS Volkes besäßen, jedenfalls den Beamten besser unterstützen würden, als ein sich selbst constituir- teS SicherheitScomite. Die Regierung habe weise ge­than, die Bezirksräthe beizubehalten. Aus den ange­führten Gründen könne er dem Anträge seines verehr­ten Freundes nicht zustimmen.

Knapp sieht in den BezirkSräthen ebenfalls ein Schutzmittel gegen die Bureaukratie und meint, eS diene dem Volke zur Beruhigung, wenn seine Angelegenheiten durch selbstgewählte Vertreter entschieden würden.

Halbev erklärt deu Bezirksrath für ein sehr nütz­liches Institut; es seien in denselben nur konservative Männer gewählt worden; der Bezirksrath übernehme eine Verantwortlichkeit mit dem Beamten.

Schellenberg wundert sich, daß Heydenreich, welcher sich heute selbst auf die Volksstimmung berufen, bei dem Bezirksrath so wenig Gewicht darauf lege, für welchen sich doch 99/100 aussprechen würden.

Metzler ist hiermit einverstanden. Der BezirS- rath finde allgemeinen Anklang im Lande. Es sei ein erworbenes Gut.

Reichmann will zu Gunsten deS so heftig ange­griffenen Instituts nur geltend machen, daß die StaatS- rcgicrulig sich durch dessen Aufnahme in den Gesetz- eulwurf für seinen Fortbestand erklärt habe.

Heydenreich hat wohl bemerkt, daß sich einzelne, aber nicht daß sich das Volk für Beibehaltung deS Be- zirkSrathS interefftre. Durch daS Zugestäudmß eines Vorredners, der Bezirksrath übernehme die Verantwort­lichkeit mit den Beamten, findet er seine Behauptung, daß daS Institut die Bureaukrakiebebörden, geradezu bestätigt, indem den Beamten dadurch Gelegenheit gegeben werde, die ihnen zukommende Verantwortlichkeit auf Andere abzuwälzen. Die Wahlen in dem Bezirksrath seien nicht aUeuhalbe» so confervativ ausgefallen, wie behauptet worden, und cs werde das noch weit weniger der Fall sein, wenn wieder unruhige Zeiten eintreten sollten. DaS Institut bey Bezirksräthe sei zwar durch die Gesetzgebung, aber durch eine revolutionäre Gesetz, gebung geschaffen worden: und diese müsse man hier eben so gut beseitigen, wie eS durch die seit den letzten Jahren statlfindende Revision anderer in der Revolution entstandenen Gesetze in der Tbat fortwährend geschehe. Heute werde er mit seinem Anträge über den Bezirks- rath noch allein stehen; er glaube aber, daß dieses im Laufe weniger Jahre anders sein werde; für jetzt ge­nüge eS ihm, seine Meinung öffentlich vor der Kammer ausgesprochen zu Haden.

Der Antrag wird von der Kammer gegen Eine Stimme abgelehnt. (Schuß folgt.)

F. Aus dem Amte SelterS. Ende Februar. Endlich einmal scheint der tiefe Schnee, von dem wir so lange bcimgesucht waren, einem mildern Wetter wei­chen zu wollen, hoffentlich kehrt er in diesem Jahre nicht wieder. Die Noth und Armuth ist durch densel­ben nicht wenig vermehrt worden, da alle Arbeiten außer dem Hause dadurch unmöglich wurden. Umsonst hat das Herzl. KrciSamt früh genug die Wegbauarbeiten vergeben, sie konnten bis jetzt nitt begonnen werden; die Holzfällungen sind ins Stocken gerathen, der Tran-, porr von Thon, Krügen, Eisenstein rc. völlig gehemmt.