Nassauische Allgemeine Zeitung
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Dienstag -e» 28. /ebrnar
1834
Dit „Naffauischt Allgemein- Zeitung" mit Lem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntagâ ausgenommen, täglich und beträgt der PränumerationSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulariv nunmehr auch für den ganzen Umfang LeS Thurn, und TariS'schen Verwaltungsbezirk« mit Inbegriff deS Postauffchlag« 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch,österreichischen PostvereinS, wie für LaS Ausland 2 ft 24 fr. — Inserate werden die vierspaltige Petitzeile oder Leren Raum mit 8 fr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwärt« bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.
Deutschlnird.
• Wiesbaden, 26. Febr. Der in diesen Tagen erschienene Hirtenbrief des hochw. Bischoss von Limburg bei dem Herannahen der heil. Fastenzeit verdient die allgemeinste Beachtung. Namentlich glauben wir die nachfolgenden Stellen der Aufmerksamkeit und Beherzigung empfehlen zu dürfen:
„Wir brauchen Euch nicht erst zu sagen, geliebte Bislbums-Angehörige! daß Zweifelslicht, Unglaube, Mißachtung des Rechts, der Sittlichkeit und der sie überwachenden und schützenden Autorität die Hauptgebrecheu find, an welchen heute ein sehr großer Theil der menschlichen Gesellschaft schwer erkrankt liegt. Ihr seht eS selbst, wie man die unleugbarsten Wahrheiten deS Chri- stenlhnms theils bezweifelt, theils geradezu für Aber, glauben auSgibt und verspottet; wie Stolz, Habsucht und Sinnlichkeit alle Kräfte des Geistes gefangen nehmen und sie von dem Uebersinnlichen und Göttlichen abziehen; wie man in dem Streben nach irdischem Besitz und Genuß Alles für erlaubt hält; wie man weder List, noch Trug, noch Gewalt scheut. falls sie zur Erreichung deS vorgestecklen Zweckes geeignet erscheinen; wie Wahrhaftigkeit, Redlichkeit und Treue immer mehr schwinden; und wie gerade bet. diesem ungezügelten Haschen und Jagen nach sinnlichem Lebensgenüsse die Noth und das Elend der Menschen täglich wächst. Insbesondere drängt sich Euch nur zu sehr die große Gefahr auf, welche in Folge davon die gesetzliche Ordnung auf's Neue bedroht, während die Verheerungen einer kaum v or üb cr g e z oge n e n Revolution noch überall sichtbar sind. Was kann nun hier helfen, wenn nicht die Rückkehr der Menschen zum lebendigen Glauben an CbustuS und seine fortdauernde Erlö- sungslhätigkcit in der von ihm gegründeten Kirche? Alle Mittel menschlicher Weisheit und Macht reichen da nicht aus, wo "es sich eben um die Heilung der gefallenen menschlichen Natur durch die neubelebende Kraft der übernatürlichen Gnade handelt, die uns Gott in seinem Sohne verliehen. Nichts ist darum auch nothwendiger, -als-daß-die Kirche, in welcher Christus seiner Verheissung gemäß bis zum Ende der Welt verbleibt (Matth. 28, 20), in ihrer göttlichen Sendung und Autorität wieder zur allgemeinen Anerkennung gelanget.
Insbesondere ist die von derKirche getrennte Schule, welche trotz der verderblichen Früchte, die sie bereits gebracht, noch immer von Vielen empfohlen wird, eine blinde und schwache Führerin der Blinden und Schwachen; selbst Alles dessen ermangelnd, wonach die der Wahrheit und sittlichen Kraft bedürftige Menschheit sich sehnt. Und eben so ist aus bloßer Furcht vor der Strafgewalt des Staates erzeugter Gehorsam nur Sclavensinn, welcher die von ihm Beherrschten nicht länger ruhig hält, als sie sich zu schwach fühlen, die ihnen angelegten Fesseln abzuwerfcn, und ihrer Leidenschaften auf den Tbron zu erheben ; wogegen die Kirche, indem sie uns den Willen der O brigkei t in dem ihr zugewiesenen Kreise als den Willen Gottes erkennen lehrt, und durch ihre Gnadenmittel uns zugleich zu dessen freudiger Erfüllung befähigt, zum Gehorsam aus Liebe fuhrt, und so die Freiheit der Untergebenen mit der Unterwerfung unter eine höhere Autorität versöhnt.
Eben darum aber, weil cs sich so verhält, sind Die- jenlgen, deren Streben auf den abermaligen Umsturz der bestellenden Ordnung gerichtet ist, unermüdlich thätig, einem kräftigeren Aufschwünge kirchlichen Geistes und Sinnes möglichst entgegen zu wirken. au diesem Behufe suchen sie theils die Gläubigen über die wahre Bedeutung des dermaligen Zwiespaltes zwischen Kirche und Staat irre zu leiten und sie zu der Meinung zu bringen, als handele cs sich hierbei nicht um die gött- liche Verfassung der Kirche und ihre ungehemmte Le- bensthätigkeit zur religiös-sittlichen Erziehung und Bildung der Menschen, sondern um anmaßliche Uebergriffe in das Rechtsgebiet des Staates von Seiten der Bi- schöfe; während, wie Ihr wißt, diese in Wirklichkeit doch nichts Anderes beanspruchen, als daß man die ihnen von Gott verliehene Gewalt, die Kirche zu regieren (Apostelg. 20, 28), endlich anerkenne, und es nicht län- gcr für ein Recht des Staates erkläre, die Bischöfe in Erfüllung ihrer oberhirtlichen Pflichten beliebig beschränken, und so die freie und makellose Braut Jesu Christi als willenlose Dienstmagd behandeln zu können. Theils aber suchen die Wortführer der Umsturzpartei das Ansehen der Kirche selbst auf jede Weise herabzu- setzen, und gehen in dieser Beziehung so weit, daß sie die Vollziehung ihrer göttlichen Sendung zur Erleuchtung, Heiligung und Beseligung der Menschen unbedenklich für ein heuchlerisches Bemühen ausgeben, die
selben in die Nacht der Unwissenheit und des Aberglaubens zu führen, um sic zu Werkzeugen einer sogenannten selbstsüchtigen Priesterherrschäft zu machen. Und leider stimmen in diese boshaste-Änschuldigung aus blinder, ihr eigenes höheres Interesse verkennenden Parteileidenschaft auch Solche, die sonst; mit deren gefährlichen Umtrieben nichts gemein haben, vielmehr gleich uns die Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung aufrichtig wünschen. Daß aber diese und ähnliche Verläumdungen bei einem Theile der menschlichen Gesellschaft ihren Eindruck nicht verfehlen, liegt am Tage. Es gibt zu allen Zeiten Viele, die immer das am leichtesten und festesten glauben, was am meisten ihren Leidenschaften schmeichelt, und die nicht eher den Abgrund, welchem man sie dadurch entgegenführt, wahruehmen, bis sie in denselben gestürzt sind.
Wenn aber dem so ist, ;Geliebte! was kann dann im Interesse der Wahrheit, Tugend und Gerechtigkeit, des häuslichen und öffentlichen Wohles, und insbesondere im Interesse der Au. toritäl des Staates dringender geboten sein, als daß alle Diejenigen, welche unter der seit vielen Jahrzehnten begünstigten falschen Aufklärerei den Glauben an Christus und sein göttliches Erlösungsweik sich noch bewahrt haben, furchtlos hervortreten, und den Feinden unserer heiligen Kirche gegenüber ihre bessere Ueberzeugung in Wort und That geltend machen? Wahrlich! wenn je, so ist besonders heute Untreue gegen Christus und seine Kirche zugleich Verrath an dem Wohle des Staates. Man erinnere sich nur der gewaltigen Erschütterungen und Umwälzungen, welche in christlichen Ländern immer eintreten, wenn das Volk, durch die Sprache des Unglaubens verführt, nicht mehr treu zur Kirche stand, sondern von dem sie bekämpfenden Zeit- geiste sich fortreißen ließ; und man wird keinen Augenblick darüber im Zweifel sein ton neu, was erfolgen würde, wenn dieses heute abermals geschähe.
Wohl ist das zum Schutze und zur Förderung der höchsten und heiligsten Interessen der Menschheit so frnngenb gebotene christliche Bekenntniß unter den obwaltenden Verhältnissen für die Gläubigen keine geringe Aufgabe, und Wir erblicken den ganzen Gehalt Unserer Forderung, Geliebte! wenn Wir verlangen, daß Ihr unter denselben mit aller Entschiedenheit und allem Frei- muthe für Christus und seine Kirche Zeugniß ablegen sollet. Wir wissen, daß Wir damit Manchem aus Euch zumuthen, Zurücksetzung, Verkennung, Spott und Hohn geduldig zu ertragen; aber Wir wissen auch, von welch' gutem Geiste die bei Weitem größte Mehrzahl aus Euch beseelt ist, und sind darum überzeugt, daß Wir, um neue Beweise Euerer Bereitwilligkeit zu erhalten, für Christus Schmach zu leiden und Opfer zu bringen, nichts weiteres nöthig haben, als Eueren Blick auf ihn, den Anfänger und Vollender unseres Glaubens (Offenb. Joh. 1, 5), den treuen Zeugen der Wahrheit (Offenb. Joh. 1, 5), hinzulenken. Gewiß wird Jeder aus Euch, welcher dieses im Lichte des Glaubens ernstlich betrachtet, und dabei sich der Worte des Herrn erinnert: „Wer mich vor den Menschen bekennen wird, den werde ich auch vor meinem Vater im Himmel bekennen; wer mich aber vor den Menschen verleugnet, den werde ich auch vor meinem Vater im Himmel verleugnen (Math. 10, 32—33)", eher als sein Hab und Gut, ja sein Leben hinopfern, als daß er ihm untreu würde.
Ihr habet, als vor mehreren Jahren der Abschaum der religiösen und sittlichen Velkommenhcit unseres Jahrhunderts in dem Rongethum die Verfassung der katholischen Kirche um£uftür5en, und dafür ein Machwerk menschlicher Erfindung und Willkühr zur Verbreitung antichristlicher Lehren und Grundsätze aufzurichten suchte, diesem frevelhaften Beginnen mit wenigen unglücklichen Ausnahmen kräftigen und siegreichen Widcistand geleistet; und Ihr werdet heute, nachdem Ihr inzwischen in der Erkenntniß und Liebe Jesu Christi und seiner göttlichen Heilsanstalt bedeutende Fortschritte gemacht, sicher nicht aus Thcilnahmlosigkeit oder Furcht vor zeitlichen Nachtheilen preisgeben, was Euch damals daS Kostbarste, Ehrwürdigste und Heiligste war. Ihr werdet vielmehr, mit unerschütterlicher Treue an der göttlichen Verfassung der Kirche festhaltend, wie in allen weltlichen Dingen den Trägern der Staatsgewalt, so in den kirchlichen dem Statthalter Christi, dem Papste und Euerem Bischöfe gewissenhaften Gehorsam leisten; da Ihr wißt, daß Christus nicht den weltlichen Machthabern, sondern dem Petrus und den übrigen von ihm eigens berufenen und bevollmächtigten Aposteln und ihren rechtmäßigen Nachfolgern, — dem Papste und
den Bischöfen, — die Leitung und Regierung seine* Kirche anvertraut, und zu den von ihm ausgesandten Jüngern gesprochen hat: „Wer euch hört, der hört mich, und wer euch verachtet, der verachtet mich; wer aber mich verachtet, der verachtet den, der mich gesandt hat (Luk. 10, 16)."
t* Wiesbaden, 25. Febr. Sitzung der zweiten Kammer. (Fortsetzung der Berathung über die Regierungsvorlage, die Wiedervereinigung der Justiz und Verwaltung in der unteren Instanz betr.)
Heydenreich führt zur Befürwortung der Regierungsvorlage noch folgendes an: Zwischen den neu ereilten Justiz- und Verwaltungsstellen sind sofort in den wichtigsten Punkten Conflicte entstanden und dauern diese bis auf die neueste Zeit noch ununterbrochen fort. Die Quelle jener Conflicte ist aber ihrer großen Mehrzahl nach nicht etwa in der Neuheit der ganzen Einrichtung zu finden, sonst hätten sich dieselben wohl im Lauf der vierjährigen Geltung des Gesetzes vom 4. April 1849 vermindern müssen, was doch nicht der Fall ist; auch nicht in persönlicher Rivalität und Abgeneigtheit der betreffenden Beamten, welchen durch Einschreiten der Oberbehörden wohl leicht ein Zügel hätte angelegt werden können. Vielmehr sind jene Conflicte der Hauptsache nach gewiß eine nothwendige Folge der ganzen Einrichtung selbst; denn hiernach sind in demselben Bezirke verschiedene coordinirte Behörden consti- tuirt, deren Competcnz — z. B. bezüglich der Polizei und Justiz — nicht einmal der Theorie nach gehörig abgegrenzt ist; und jene verschiedenen Behörden kommen beinahe täglich in die Lage, Diensthandlungen vornehmen zu müssen; welche ihrem einen Theil nach in das Gebiet der Administration, nach ihrem andern aber in das der Justiz fallen, daher nothwendig zu Conflicten zwischen den betreffenden Behörden führen müssen. Außerdem trat in Folge der neuen Einrichtung eine große Belästigung der Staatsangehörigen ein. Diese hat aber nicht nur in der großen Ausdehnung, sowie in der zum Theil höchst unzweckmäßigen Abgrenzung der Kreisbezirke und in der hierdurch bedingten großen Entfernung vieler Orte vom Kreisamtssitz, sondern hauptsächlich darin ihren Grund, daß wegen der vorhin erwähnten Competenzungewißhcit die obrigkeitliche Hülfe Suchenden sehr häufig von der Verwallungs- an die Justizbehörde und von dieser wieder an jene verwiesen wurden. Und wie hierdurch für die Bethei- ligten die größte Beeinträchtigung ihres Interesses unter zwecklosem Zeit- und Geldaufwand entsteht, so wird dadurch nach und nach auch die Achtung nnd das Vertrauen auf die Obrigkeit nothwendig untergraben. Fragt man endlich, welche Folgen jene Trennung auf die Administration und Justiz selbst gehabt habe? so fürchte ich kaum einen Widerspruch, wenn ich behaupte, daß 1) die Justiz, bei fast unverminderten Kosten, unzweifelhaft nicht besser, 2) die Administration aber bedeutend kostspieliger und für die Staatsangehörigen beschwerlicher und lästiger, dagegen entschieden schlechter geworden ist, als sie vor ihrer Trennung war. Dieß also sind die Resultate, welche man durch jene Einrichtung erzielt hat, welche ihr Entstehen bekanntlich nicht einem gefühlten Bedürfniß, sondern lediglich der blinden Unterwürfigkeit unter das doctrinäre Dogma verdankt: daß zu einem wohleingerichteten Staat die Durchführung des Princips der Trennung der Justiz und Verwaltung von oben bis unten hin gehöre. Die Herzog!. Regierung verdient daher vollen Dank, daß sie sich entschlossen hat, eine bloße Doctrin, welche sich in der Anwendung so äußerst übel bewährt hat, aufzugeben und nach dem Vorbilde Oesterreichs zu einer naturge- mäßen, unseren Verhältnissen entsprechenden Einrichtung zurückzukehren. Es kamen zwar auch bei der bis zum Jahre 1849 bestandenen Vereinigung der Justiz und Verwaltung Conflicte vor: eS war jedoch dann einfach Sache der die beiden Functionen in sich vereinigenden AmtSbehörde, entweder selbst zu entscheiden oder, falls ihr Zweifel hierüber innewohnten, die Entscheidung der Oberbehörde zu veranlassen. Dagegen wurden durch diesen einfachen und natürlichen Weg weder den, obrigkeitliche Hülfe Suchende» Kostenbelästigung und Zeitversäumnisse verursacht, noch dem Publicum das unerquickliche Schauspiel des Kampfes der verschiedenen Staatsbehörden unter einander mit allen seinen verderblichen Folgen vor Augen gesührt. Bei der früheren Einrichtung wurde die Administration im Ganzen gut und den Verhältnissen entsprechend geführt: und auch die Justiz litt bei jener Vereinigung keineswegs, vielmehr war die gewährte Rechtshilfe stets ausreichend, unverkümmert und unabhängig. Dieses kann um so