Nassauische Allgemeine Zeitung.
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Ium badischen Jütrdjrnfimt
(Fortsetzung auS Nr. 48.)
Das vorgeschlagene Interim, aus welches ter bochwürdigste Herr Erzbischof von Freiburg, wie »ach- gewiesen wurde, würdevoll und mit gehöriger Vcr- Wahrung eingehen wollte, wäre zu Stande gekommen, wenn die Regierung wirklich die Absicht gehabt hatte, der katholischen Kirche gerecht zu werden: dieS scheint leider nicht der Fall zu sein. Der Prägdent des Ml- nistcriumS des Innern, Herr StaatSrath v. Wechmar, erließ nämlich zu Ende des vorigen MonatS ein Schrei- den an den Herrn Erzbischof, welches als Antwort am dessen besprochene Aeußerung erschien, im Auftrage des StaatSministeriums verfaßt war, und die Gesinnungen der Regierung deutlicher an den Tag brachte. Als unmittelbare Folgen der Zurücknahme der Verordnung vom 7. November, erklärte Herr v. Wechmar betrachte die Regierung nur die Aufhebung der Strafen und den Nachlaß der UnteisuchungSkosten bei jenen Geistlichen, die wegen der Nichtbeachtung der Verordnung verurtheitl worden seien. Wolle der Herr Erzbischof auch noch andere Personen von den über sie verhängten Strafen befreit sehen, so möge er sie der Gnade des Regenten empfehlen, und es werde aus seine Jntereession thun- liebste Rücksicht genommen werden. Zudem in solcher Weisung die Regierung ohne vorausgehende Bitte der B c t b e ii i g t e n die von den S'.aats- bebörden erkannten Geldstrafen nebst den UnterjuchungS- kosten erlasse, erwarte sie, daß der Herr Erzbischof in gleicher Weise auch die gegen die Mitglieder des katholischen ObcrkirchenrathS und gegen den Stadt- direclor Burger verhängten Excommunicationen zurück- nehmen werde. Eben so wünsche die Regierung die Aushebung der Suspension mehrerer Geistlichen, da sie nur wegen Befolgung der Vorschriften der Regierung suSpendirt worden seien. Was die Entlastung der Decane und deren Ersetzung durch provisorische Stellvertreter betreffe, so olle der Herr Erzbischof jetzt schon seine Bereitwilligkeit erklären, die Entlassenen, wenn sie wieder gewählt werden sollten, zu bestätigen. Der Hr. Erzbischof könne mit dem Ministerium dcS Innern unmittelbar verkehren — sobald die Excommunicatonen zurückgenommtn seien, und im Uebrigen solle seinen Wünschen wegen Besorgung der bisher dem Oberkirchen- rath abgelegenen Geschäfte billige Rücksicht getragen werden. Zur Einleitung der Verhandlungen mit dem Päpstlichen Stuhle habe die Regierung die nöthigen Schritte gethan, und sie werde sich eben so bereit zeigen, der Kirchengewalt die Bedingungen einer segensreichen Wirksamkeit zu gewähren, als sie verpflichtet sei, die Würde und Rechte der Krone zu wahren. Sie müsse sich daher Vorbehalten, der angedeuteten eventuellen WicdcrauSnbung der erzbischöstlichen Gerechtsame durch die geeigneten Maßregeln zu begegnen. — Solche Vor- Imlage sind nur denkbar bei gänzlicher Unbekanntschaft mit dem katholischen Kirchenrecht, und eine nothwendige Conscquenz der sonderbaren Ansicht, ihnen, den Herren in Karlsruhe komme es zu, die Bedingungen zu bestimmen, die |ie der Kirchengewalt zu einer segensreichen Wirksamkeit cimäumen wollen; ihnen sei in höchster Instanz daS Wohl der katholischen Kirche anverlraut.
Zn der Erwiderung auf das Schreiben des Herrn Staatöralhs v. Wechmar sprach der Herr Erzbischof sein Befremden auS, daß ihm zugemnthcl werde , die Ex- communicalionkn und Suspensionen einzig und allein auf Jntcrcession der Regierung hin auszuhebeu, ohne alle Erfüllung der von der Kirche festgesetzten Bedingungen. DaS sei eine Unmöglichkeit, denn er sei an die canoni- scheu Satzungen gebunden. Wie ihn diese zu seinem Schmerze genöthigt hätten, die Strafen. zu verhängen, so verböten sie ihm auch, dieselben willkürlich zurückzu- nehmen, schrieben ihm vielmehr streng die Bedingungen vor, unter welchen er es thun dürfe. Nicht wegen Be- folgung der Verordnungen der Regierung seien die Betreff, «den kirchlich gestraft worden, sondern wegen Ueber- tretung kirchlicher Gesetze. Den Mitgliedern des Ober- ürchcnraths sei es leicht gewesen, ihre kirchlichen mit ihren staatlichen Pflichten zu vereinbaren, aber sie hätten hierzu nicht die geringste Neigung kuudgcgebcn. Die Regierung solle denselben überlassen, sich mit ihm in'S Benehmen zu setzen, und er werde die mildeste zulässige Art wählen, um sie wieder in die Kirchengemeinschast aufzunehnikn. Ohne persönliche Annäherung könne dieS nimmermehr geschehen, denn er habe noch einen Richter über sich, den Papst, dem er für die Handhabung der kanonischen Satzungen verantwortlich sei. Deßwegen gehe eS nicht an, die Zurücknahme der Verordnung vom
7. Novmbr. und die Aushebung der Excommunicationen mit Suspensionen in Parallele zu stellen, denn sein Standpunct sei von jenem der Regierung verschieden. Die Regierung habe die Verordnung vom 7. Novmbr., deren Aushebung übrigens nur ein Aci der Berechtig- keit sei, in söuverainer Weise erlagen, und könne sie eben so wieder zurücknehmen, ohne. Jemanden Rechenschaft geben zu müssen. WaS bie^fuepenbirkn Geistlichen betreffe, so seien einige derselben durch Fortsetzung der elericalen Functionen der Sstvensiou in die Irregularität gefallen,, von der sie nur der heilige Vater befreien könne. Die Wiederwahl der entsetzten Decane würde nur eine der Kirchenautorität schädliche Demonstration sein, und könne daher von ihm nicht bestätigt werden. Wiederholt erklärte der Herr Erzbischof, daß er unter den unmittelbaren Folgen der Verordnung vom 7. November nicht bloß die Strafen gegen die Geistlichen, sondern auch gegen die Laien verstehe, insbesondere die massenhaften Strafen gegen die Redactionen ausländischer Blätter; auch hob er hervor, daß sein Antrag, die Väter von der Gesellschaft Jesu zurückkehren zu lassen, ganz mit Stillschweigen übergangen fei.
Hieraus rescribirte wieder der Hr.StaatSralh v. Wechmar, der Herr Erzbischof biete gar Nichts weiter an, als daß er in der Zwischenzeit keine Pfarreien mehr besetzen wolle, und dies tönne die Regierung verhindern. Zwischen seinen Zugeständnissen und jenen, welche die ReKeruug machen solle, bestehe also gar kein Verhält- niß. Das Einfachste M, die Regierung nehme die Verordnung vom 7. November zurück, und der Herr Erzbischof erkläre, daß er sich alles weiteren einseitigen Vorgehens enthalten wolle. Daß der Herr Erzbischof auf diesen Vorschlag, der höchst naiv auf nichts Geringeres hinauslief, als auf vollst.,adrge Wiederherstellung des Zustandes, wie er vor dem Ausbruch des Conflictes war, nicht eingehen konnte, begreift sich. WaS jedoch weiter «kjolgto, ist -jur ZeD noch nicht bekannt. Man hat jedoch Vermuthung, daß sich der Herr Erzbischof, mit Zustimmung des Domcapitels, um den letzten FrikdenSversuch zu machen, unmittelbar an daS Staatsoberhaupt gewendet habe.
Deutschland.
t* Wiesbaden, 25. Februar. Zn der heutigen Sitzung der 11. Kammer waren bic Herren Neg.- Eommissäre Faber, Schepp und Werre», sowie alle Abgeordneten mit Ausnahme des durch die Afsisen zu Dillenburg verhinderten Abg. Braun anwesend. Aus der Tagesordnung stand die Berathung des Gesetzentwurss über Wiedervereinigung der Justiz und Verwaltung in der untern I n st a n z.
Abg. König beantragt Verschieben der öffentlichen Berathung aus die nächste Woche, damit bei einem so wichtigen Gegenstände keine Uebereiluug (?) stallfind« und weil die Berathung im gemeinschaftlichen Ausschuß doch nicht eher erfolgen könne, als bis die Sache auch in der I. Kammer erledigt sei (?).
Reg.-Com. Faber erwiedert: die Regierung müsse die Erledigung der vorgelegten Gesetze dringend wünschen; der Gegenstand der heutigen Tagesordnung sei hinlänglich vorbereitet (cS ballen darüber 3 Special- und 2 allgeulkiuc AuSjchußsitznngeu Statt gefunden.)
Königs Antrag wird gegen 9 Stimmen abgelehnt.
Hierauf verliest Abg. Reichmann den Commif- fivnrberichl der Majorität (Reichmann, Schellen- berg, Eigner), welche im Ganzen die Annahme, Schellenberg den Bericht der Minorität (Braun, Lang), welcher die Ablehnung des Gesetzentwurfs be- antragt, sodann Reich mann den CommissiouSbericht über die im allgemeinen Ausschuß gestellten Anträge verschiedener Abgeordneten.
Präs. Wirth eröffnet zuerst die DiScussion über den MinorilätSantrag, der Herzog!. Regierung den Ge- setzentwurf zur nähern Erwägung zurückzugeben. — Die Adgg. Knapp und König sprechen dafür unter Wiederholung der schon im Minontätsbericht angesühr- ten Gründe; die durch den RegierungSeutwurf in Aussicht gestellte Ersparniß sei zweifelhaft und am lziirechttn Orte; die Trennung der Justiz und Verwaltung sei allgemein als zweckmäßig anerkannt, sie bestehe in den meisten deutschen Staaten und nirgends habe eine Wiedervereinigung statt gefunden; die letztere werde der Justiz alles öffentliche Vertrauen nehmen; man wisse, wie schlecht diese bei ihrer früheren Vereinigung mit der Administration bestellt gewesen sei; die Versammlung solle daher den Gesetzentwurf nicht annehmen rc.
Heydenreich: Ich habe mich schon im vorigen Jahre als CommissionSmitglied sür Wiedervereinigung bet Justiz und Verwaltung in der untern Instanz ausgesprochen. Ich kann mich also nur freuen, daß die H. Regierung jetzt einen auf dieses Princip gegründeten Gesetzentwurf eingebracht und damit eben so gewiß den Wünschen wie den Bedürfniffen deS Volke» entsprochen hat.
Der Ministerialbericht beginnt mit einer langen Theorie über die hier möglichen Formen: und vom theoretischen Standpuncte aus ließe sich wohl noch weit mehr sagen, da ganze Bücher, ja Bibliotheken darüber geschrieben sind.
Aber die Theorie ist nicht entscheidend für die Praxis. In Nordamcrica hat man die allerfreieste Gemeinde- Verfassung und zugleich allerschlechteste Gemeindeverwaltung; Betrug, Veruntreuung und Bestechung sind nir» gendS in der Welt mehr zu Hause, wie dieses noch unlängst ein bekannter Demokrat (Ed w. Pelz in der Zeitschrift: das Ausland, 1853. No. 40) unzweifelhaft nachgewiesen hat. In England besteht die unabhängigste Justiz, und doch ist nirgends die Rechtsprechung zweifelhafter oder für da» Volk schwerer zugänglich.
Das Gesetz vom 4. April 1849, welches di« Trennung der Justiz und Verwaltung in der untersten In- stanz bei uns einführte, hatte die erheblichsten Nachtheile in seinem unmittelbaren Gefolge.
Zunächst behielt man nicht nur alle früheren Aemter mit fast unverändert starkem Personal unter dem Namen Justizämter bei, sondern man errichtete auch noch 10 Kreisämter mit einem ansehnlichen Personal und belastete hierdurch die Steuerkaffe mit einer bedeutenden Steuer, welche durch die im vorigen Jahre beabsichtigte und von der Minorität der Commission jetzt wieder befürwortete Vermehrung der Verwaltungsämter gesteigert werden würde. — Der Minoritätsbericht spricht zwar sehr geringschätzig von einer auf 14,000 fl. angeschlagenen Ersparniß: und er halte recht, wenn es sich hier um eine wahrhaft nvthwendme ober ersprießliche Institution handelte. Aber hier, wo nach meiner Mbërt zeugung das gerade Gegentheil stattfindet, hat der Staat alle Ursache, jede auch noch so kleine mögliche Erspar- niß zu berücksichtigen. An Projekten zu größeren Er- sparniffen oder zu Erörterung neuer erheblicher Ein- nahmequeüen, wie der MinoritätSbericht eine solche wieder in Aussicht stellt, hat eS in den letzten Jahren nicht gefehlt; aber sie haben sich durchgehends allzu trügerisch erwiesen, als daß man ihnen sein Vertrauen zuwcnde» könnte. Ich erinnere beispielsweise an die so ganz miß- glückten Versuche zu Einführung einer Einkommensteuer, wodurch die auf Kosten deS GewerbestandeS und der Unbemittelten an die reichen Gutsbesitzer verschenkten Zehnten ausgeglichen werden sollten; — ich erinnere an die Schwierigkeiten, welche ein Theil dieser Versammlung der von der H. Regierung zwar gebilligten, aber doch nicht kräftig genug geförderten Einführung einer Branntweinsteuer entgegenstellt, obgleich durch diese nicht nur 1*4 Simpel SlaatSsteuern gespart werben könnten, sondern auch der größte Theil derselben von andern deutschen Staaten getragen würde und die Concurrenz- Verhältnisse unserer Branntweinbrauer ganz dieselben blieben, wie bisher. (Fortsetzung folgt?*)
fi, AuS dem Rheingau, 24 Febr. Heute um *410 Uhr Vormittags starb in Winkel Profesior Müller, ehemaliger Redacteur der D. Volkshalle nach langwieriger mitunter schmerzlicher Krankheit.
: y: Limburg, 24. Febr. Ein hiesiger Correspon- bent bet „Mittelrh. Ztg." tischt in zusammengewürsel- ten TageSnovitäten u. A. zwei Curiosa auf, die einer Berichtigung, resp. Widerlegung bedürfen. Zum Ersten erzählt er nämlich, daß die Selbstverletzung eine» hiesigen SchuhmachermeisterS durch daS Testament seiner Mutter, in welchem Letztere ihr Vermögen dem Kloster der barmherzigen Schwestern vermacht habe, veranlaßt worden sei. Dagegen erinnern wir ganz einfach, daß diese Frau unseres Wissens noch am Leben ist und eine Eröffnung ihres Testamentes daher noch nicht statlge- funden haben kann. Weiler aber bringt besagte Cor- responbenz der „Mittelrh. Ztg." einige Notizen über unsere Realschule und sagt, dieselbe sei im Rückgänge. DicS ist unwahr, beim die Anzahl der diese Anstalt
*) Vorlâusig bemerken wir, daß die Regierungsvorlage über die Wiedervereinigung der Justiz mit der Lerwaltung in der unteren Instanz angenommen wurde mit 15 Stimmen (Metzler, Hepdenrnch. Rau, Schwickert, Reichmann, Halbep, Gödnke, Schlachter, Rullmann, Keim, Vogler, Ulrich, Schäfer, Schellenberg, Wrrid) gegen 7 lKönig, Lang, Schrodt, Sebastian, Münch, Knapp, Domboi«).