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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 48. Samstag Den 25. Maar iS54.

Die,,Nassauische «Ugemeine BtitunR" mit Mm beU«riftif<6tn «BeiblattDer 'lBanberer*' ersännt, Sonata,« ausgenommen, tätlich und beträgt ber Prânvm»rati»a«prei« für Wi»«bad»n unb , nach bem neuen »oftregufatib nunmehr auch fh Mn ganten Umfang MS Zburn» und T-riS'schen iBrrmaltungltMtirt« mit 9nMgriff °»« Possaukschtaq« 2 fl., für die übtigen Länder re« reutsch.öfterreichischen Poftverein«, wie für da« Ausland 2 fl. 24 fr. Inserate werben die einspaltig« Petit, eile ober deren Raum mit 3 tr. berechnet. -Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42. au«wâr,« bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Zum badischen ÄiechenlUeit.

Die badische Regierung kann sich von der Hegel - scheu EtaatStbcoric nicht lossagen, wonach der moderne Staal die höchste, Alles umfassende und Alles bcitim- meâ' Etnbeit sein soll, in der es nur Eine höchste Gewalt, die Staats- oder RegierungSgcwalt, geben könne, so daß jede andere Gewalt, auch die kirchliche, als r n der Staatsgewalt übertragen erscheine und nur in so weit sich äußern dürfe, als die letztere für a»ge- messen finde. Auf diesem Standpunkt, das siebt jeder Unterrichtete ein, ist weder eine vorläufige noch eine definitive Vereinbarung mit der Kirchenbehörde denkbar, und man darf mit Bestimmtheit annchmeu, daß der Kirchenstreit unter dem jetzigen badischen Ministerium, wenn es das falsche Princip nicht aufgibt, auch durch , Unterhandlungen mit dem apostolischen Stuhl nicht er. ledigt werden wird. Die bisherigen Verhandlungen mit dem Hochw. Herrn Erzbischof in Betreff beS Interims, geben einen Beweis für diese Behauptung. W>e der D. VoikShalle mitgetheilt wird, verlangt der Hochw. Herr Bischof von Mainz zuerst in Karlsruhe, die badi­sche Regierung solle der katholischen Kirche im Lande zusicbern, was der größte protestantische Staat, Preußen, im Artikel 15 seiner Verfassung der dortigen katholischen Kirche garantirt habe. Die wäre die einfachste imb ehrenvollste Erledigung des Conflicts gewesen; aber die Proposition wurde abgelehut. Von dem Herrn Bischof von Mainz wurde nun folgendes Interim vorgeschlagen : Die Regierung solle die Verordnung vom 7. Nov. v. I. einfach mit ihren Consequenzen zurücknehmen, sodann bis zur Entscheidung des Conflicts durch den h. Vater die kirchliche Thätigkeit deS katholischen Oberkirchcuraths fuhren und bis dahin auch die von dem Herrn Erz­bischof vorgeuommenen Pfarrbesetzunge» provnorisch an.' erkennen, wogegen der Herr Erzbischof sich verpflichte, in der Zwischenzeit keine Kirchenämler mehr d.finMv zu besetzen. Die wichtigste Forderung, w.lche der Herr- Bischof von Mainz außerdem noch stellte, war aber, daß die Regierung die UnterhaudlungeuRM^r.,, kürzester Frist eröffne und zum Voraus verspreche, die Entscheidung des apostolische» Stuhles eben so unbedingt anzunebmen, als dies der Herr Erzbischof thun werde. Dieß wollte die Regierung nicht thun , sondern lubstl- tuirte dem Per chlage einen andern , in welchem dem Herrn Erzbischof gestattet wurde, in vorkommend.» Fäl­len mit dem Ministerium des KnetA, statt mit dem Oberkirchenrathe zu verkehren, während die Regierung ihrerseits, was die Hauptsache betrifft, sich nur anhei­schig machte, wegen la finit ver Regelung sämmtlicher Sirellpmicte in kürzester Frist mit bnn päpstlichen Hofe Unterhandlungen a n z uku üpfen. Die Forderung, daß der hochw. Herr Erzbischof keine âMlrpsrüudek, auß r mit Zustimmung der Regierung in den einzelnen Fäl­len, vergeben dürfe, war natürlich auch in den Regie- ningsvorschlag SUfaenommen, und dem Anerbieten, die Berordnung vom 7. Nov. mit ihren Consequenzen auf» beben zu wollen, war die Erklärung beigcsü.st, daß man dafür von dem Herrn Erzbischof ein A.quivalent erwarte, worunter die bedingungslose Zurücknahme der verhäng­ten ExcommünKatronen und Suspensionen verstanden wurde. eo sollte aus eine feine Weise, wie man sieht, ganz der alte Zustand wieder hergestcUt werden. Wie lange die mit Rom angcknüpfnn Unlerhaublungtu dauern und ob sie zu einem Ziele sichren würden, konnte 9iL» urand sagen; jedenfalls lag es in der Gewalt der Re- gierung, sie ungebührlich in die Länge zu ziehen, und wenn die Regierung zuletzt wieder, wie bei der Bulle ad Dominici gregis custodiam, ihre Hoheitsrechte ent- gegrustellte, so konnte sie auch die Entscheidungen deS heil. Balers illusorisch machen oder gar nicht zumBoll- zug kommen lassen. Das Versprechen, dieselben nubc- dingt anzunehmeu, hatte sie ja abgelehut. Die Unter­handlungen zwischen dem Herrn Bischof von Mainz und den RegierungSbevollmächiiglen sollen, wie man in KarlS: ruhe behauptet, an einem Mißverständlich gescheuert sein; der erwähnte RegieruugSvörschläg wurde jedoch dem Herrn Erzbischof zur Aeußerung zugestellt, welcher im Aug. meinen FolgcudeS erklärte: Er müsse zunächst dem möglichen Mißversländniß Vorbeugen, daß er g.- neigt s.i, von den in den beiden Denkichrijlen des ober- rheinischen EpiScopatö gestellten Forderungen irgendwie abzustchen, denn das könne er nutt, weil die Forde­rungen auf dem Dogma und b-m mnnsten Wesen der katholischen Kirche beruhen. Es handle sich vorläufig um die Herstellung eines Verhältnisses, welches nur so lange dauern dürfe, bis der heil. Baker seine höchstrich­terliche Entscheidung abgegeben habe. Dieß vorausge-

I setzt müsse er, was die Zurückuahme der Verordnung vom 7. November mit ihren Consequeuzeli betrifft unter diesen Consequenzen auch die geräuschlose Rückkehr der Väter von der Gesellschaft Jesu verstehen, ferner den Nachlaß aller Strafen, welche wegen Versasinng und Verbreitung von Schiisten im kirchlichen Sinne, nament­lich auch gegen die Redacteure ausländischer Zeituiigen, verhängt worden seien; endlich die Gewährung, daß die Presse den Conflict fernerhin auch im kirchlichen Sinne besprechen dürfe. Die Erlaubniß zum unmittelbaren Verkehr mit dem Ministerium acceptirle der Herr Erz­bischof, erklärte aber für eine natürliche Folge, daß dann der Obeikircheurath auch nicht mehr mit den Pfarrämtern verkehren dürfe, und daß die nöthigen Cvmmunlcationen zwischen diesen und dem Ministerium chva durch die Kreisregiernngen gepflogen würden. Die Hauptsache betreffend, so betonte der Herr E'zbischos in seiner Aeußeruiig mit besonderem Nachdrucke, wie er sich der Hoffnung dingebe, daß die endgültige Regelung des Conflictes in kürzester Frist erfolgen werde, und daß die von der Regierung mit dem apostolischen Stuhle anzu- knüpfenden Verhaublungen auf der Absicht beruhten, der katholischen Kirche in Baden die ihr zukommeuden Gerechtsame zu gestalten. Würden die Unterhanblungen von Seiten der Regierung über das gebührende Maß verzögert, so behalte sich der Herr Erzbischof vor, seine Rechte vollständig wieder auSznüben, was auch in dem Fall geschehen werde, daß die Regierung nach Annahme deS Interims neue Uebergriffe mache, ober Beamte, die sich solche erlauben, nicht zur Verantwortung ziehen sollte. Wiederholt sprqA der Herr Erzbischof die Erwartung ans, daß die zu Stande kommende Vereinbarung zwi­schen der Regierung und dem apostolischen Stuhle voll­ständig werde ausgeführt werden. Wie cs nun kam, daß das Interim dennoch mißglückle darüber im näch­sten Blatte. § ; v

Aplttichland

* Wiesbaden, 27. Febr Der Vorabend wie der Worgen^dtS Geburtstages % & Hoheit, der vcrwitl- wcten Frau Herzogin wurde hier in gewohnter öst­licher Weise geteiert. Eine auf heute Abend bei Hofe veranstaltete Theatervorstellung wurde wegen Unwohl­seins I. H. der Frau Herzogin auf Montag verschoben.

* Wiesbaden. 26. Febr. In der h.nllgeii Sitzung der ersten Kammer wurde die Regierungsvorlage betr. den 8- 69 des GeMindegesetzeutwurfeS mit 8 gegen 5 Stimmen angenommen. Hierauf schritt die Kammer zur Berathung über die Tlffereuzpunkle, welche in den Beschlüssen der beiden Kammer in Bezug auf den er« wähnten Entwurf bestehen. U^ber das Resultat dersel­ben bemerken wir vorläufig, daß die (von der zweiten Kammer aboptute) Bestimmung über die lebensläng­liche Amksdauer der Bürgermeister von der ersten Kam­mer verworfen winde.

X Wiesbaden. Aus dem Correjpoudrnz Blatt des GesaMMli'Klns der dentichen GeschichlSvereine er­fahren wir mit Interesse, daß die Arbeiten zur Unter­suchung der Sa al bürg, des größten der römischen Taunus - Castelle, bei Homburg, auch noch in diesem Winter fortgesetzt worden sind und daß bereits außer der ganzen Ringmauer von 704' Länge und 468' Breite mit dem äußeren Doppclgraben die 4 -Ue-upithore genau nach ihrer vormaligen Form ermittelt und roch mehrere andere intki.ss.utle Gebändesubstruclionen im Innern ausgedeckl worden sind. Dabei verdient in weiteren Kreise!', die lebhafte Theilnahme, welche Se. Turchl. der Landgraf von Hrffen - Homburg als Privateigen- thümer deS Areals der Saalburg au diesen Untersuchun­gen genommen hat, eine brsoudere Anoikennuug. Der­selbe hat nämlich nicht allein den ganzen schönen Nie- derwatd-Holzbcstand im Innern des Castells, auf einer Grundflüche von w.nigstcnS 21 Morgen, zur Erleichte- rung der Ausgrabung iiüberbauen lassen, sondern auch außer diesem bedeutenden Opfer noch eine baare Summe von 300 fl. zur Fortsetzung der Arbeiten für dieses Frühjahr zur Verfügung gestellt. Mit lebhaftem Danke erinnern sich hierbei die Mitglieder der atterlhumsfor- schenken Gesellschaft in Nasi an M warmen Inter­esses, welches der bochselige Herzog Wilhelm den Ansgrabungen deS römischen Castells auf dem Heidcn- brrg im I. 1838 widmete und der bedeutcuden fürst­lichen Gelduntelstützuttgen, durch welche die Gesellschaft allein damals in den 6taub gesetzt wurde, eine so kost­spielige Untersuchung ausnchmen und durchführen zu können. Die Resultate bei selben sollen eben j tzt in einem großen, im Museum auszust.Uenkeu Gpp» R-luf auch für das größere Publicum zugänglich und auschau- 1

lich gemacht werden. Außerdem ist der nassauische Ber^ ein , wie wir aus den so eben ausgegebenen Perio d' Blättern Nr. 4 ersehen, auch mit der Untersuchung des röm. Castells bei Orlen beschäftigt, dessen Ring­mauer einen Umfang von 519' Länge und 360' in der Breite zeigt. Seine Besatzung war, nach aufgesundenen Stempel», aus Truppen der 22. Legion gebildet. Da zu der sehr wünschensiverthen, aber kost'pieligen Aus­grabung der innern Gebäude die Mittel der Gesell­schaft nicht biareiche können, so möchten wir auf dieseS interessante Unternehmen, das schon als Unterstützung mancher armen Arbeiter bei der benschenden Theuerung doppelt empsehlenöwerth wäre, hierdurch auch in wei­teren Kreisen aufmersam gemacht haben.

* Wiesbaden, 24. Febr. sAssisen-Berhandlung gegen Franz Staab von Oberlahnstein, wegen Münz- VerbrechenS ) Der Angeklagte wurde von dem Asfisen- Hofe des Verbrechens für überführt erachtet und zu einer CorrectionShausstrafe von 1'/, Jahre mit Nieder­schlagung der Untersuchungskosten verurtheilt.

Franz Staab von Oberlahnstein, 22 Jahre alt, Metzger, seit mehreren Jahren bei Hosmctzgec Fischer in Biebrich in Dienst, war beschuldigt, mehrere falsche Guldenstücke an sich gebracht und diese an verschiedene Personen in Biebrich als acht ausgegeben, resp, auszu­geben versucht zu hrben. In einem Falle soll er ein ihm als Zahlung hingelegteS achtes Guldeustück, wäh­rend sich die Frau, die es ihm bezahlte, umdrebte, mit einem falschen vertauscht und dieses mit der Bemerkung zurückgegeben haben, daß er eS, weil uuâcht, nicht an* nehmen könne. Er soll sich sonst immer gut betragen haben.

(Hiermit sind die Assisen-Sitzungen für das erste Quartal 1854 geschlossen.)

+ Lanfenfelten, 20. Febr. Gestern wurde da- bier, der von d.m hochwürdigsten Herrn Bischof zum Pfarrer ernannte, bisherige Pfarrverwalter, Hr. Weber, durch Herrn Decan König auS Nastätten, der Gemeinde vorgctzeUt. Herr Decan König legte in kurzen, ergrei­fenden Worten die Pflichten deS Geistlichen gegen seine Genreinde, und ^eeâmeinde gegen den Geiftlichcu dar. Leider war die Witterung der Art, daß sich bei dieser Feier, welche durch die Aufführung eines vierstimmigen Amtes, unter Leitung des Herrn LehrerS EffelSberger, erhöbt wurde, keine Auswärtigen betbeiligen konnten.

Aus dem Hanauischen, 23 Febr. Zur Be­stätigung ber Nachricht von der vollkommenen Genesung des Grafen v. Isenburg wird dem Fr.J. die Mit­theilung gemacht, daß seit etwa acht Tagen, die vom Obergericht zu Fulda über ibn verhängt gewesene Cu­ra t e l wieder aufgehoben worden ist.

*AuS Baden, 24 Febr. Es scheint sich zu be­stätigen, daß Graf Leiningen zum Papst nach Rom ge- senbet wird, um bessen Intervention zur Ausgleichung des Kirchencouflicts mit ber erzbischöflichen Curie anzu­rufen. Graf Leiiiingkn ist ein eifriger Katholik. Zu fritier Unterstützung in Fragen deS kanonischen Rechts soll ihm ihm Assessor Turban beigegeben seyn.

Stuttgart, 20. Febr. Die Eröffnung der Eisen- bahn von Wut nach Neu-Ulm und von Burgau nach Dinkelscherben, soll bis 1. Mai b. I. statlfiuden, wenn nicht noch uttvcrmuchete Hinbernisse eintreten. So meldet dieWürtcmb. Corresp."

München, 22. Febr. Mit dem Befinden deS Herrn Ministers v. d., Piordten gebt es erfreulicher Weise von Tag zu Tag besser, so daß St. Exc. jetzt täglich einige Stunden bas Bett verlassen darf.

Der oberste Gerichtshof hat beute bas appellations- gerichtliche Erkenntniß, wodurch Fürst Wrede wegen Körptiverletzung, begangen an F>hrn. von Lerckenfeld mittelst einer Waffe im Duell, zu 6 Monat Festungs- arrcst verurtheilt, von der Anschuldigung der Amts- ehrcubeleidiguug M Stadt - Gerichtes München und deS Staats-Anwaltes Wolf aber freigesprochen wird, bestätigt.

Aus Thüringen, 23 Febr. (F. I.) Der be- kannte Besitzer des bibliographischen Instituts, Herr Meyer, Hal den erbotenen Nachweis zur Beschaffung der Baukostk» zur Werrabahn durch englische und französi­sche Häuser effectnirt, und es ist ihm hierauf unter bem Vo> behalt einer Cauttonsstellung die Concession von den in Meiningen anwesenden Regierungs-Abgeordneten zu- gesichert woidtii.

Berlin, 23. Febr. (N. Pr. 3 ) Man hat hier Nachricht erhalten, daß ungeachtet der vielfachen bisher verfehlten VermittcluugSversuche Belgien von Neuem Lust bezogen soll, auf dem Boden deS Zollvereines handelspolitische Derhandlungen anzukiiüpfen. Diesen