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Nassauische Allgemeine Zeitung.

^ 45. Mittwoch den 22. Februar 1854.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattD'r Wanderer" erscheint, Sonntag« ausgenommen, täglich und beträgt Ler PrânumerationSpreiS für WieSbaLen und , nach dem neuen Pofiregulati» nunmehr auch für den ganzen Umfang des Ebiirn« und TariS'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff deâ PostaufschlagS 2 fl., für die übrigen Länder des deutfch«bsterreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 fl. 24 fr. Inserate werden die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. F r i e d r i ch, Langgaffe 42, auSwärtS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Deutschland.

* Wiesbaden, 21. Febr. Sitz» »g der II. Kam m e r. Anwesend die Herren Reg.-Comm. Faber, Sciwpp, Werren und die Kammermitglieder mit Ausnahme der Abg. Braun und Reichmann.

Abg. Ran. An die landesherrlichen Commifsarien erlaube ich mir die Anfrage zu richten, ob die Herz. Regierung gesonnen ist, wegen der jetzt herrschenden Theuerung der Lebensmittel die Nothleidenden durch billige Abgabe von Back- und Saatfrâchten oder auf andere zweckdienliche Weise zu unterstützen.

-Der I. Theil der Tagesordnung betrifft die (in unserer gestrigen Nr. mitgetheilte) Regierungsvor­lage bezüglich d §. 69 der Gemeindeord- nu ng , wonach die Rechte und Pflichten der activen Staatsdiener für die Dauer der Anstellung ruhen sollen.

Halbey trägt den die Annahme dieser Vorlage empfehlenden Commissionsbericht vor.

Gegen diesen Antrag spricht Abg. K na pp, haupt­sächlich wegen der Stadt Wiesbaden: denn die e sei früderhin zn einer großen Capitalaufnahme für den Bau des Theaters gezwungen worden, und könne die hier­durch entstandenen Kosten bei Wegfall der seit 1848 von den Staat-drSnern bezahlten Gemeindesteuern nicht aufbringen, während doch gerade hier die StaatSdiener die Gemeinbevortheile, wie Theater, Beleuchtung rc. noch mehr als andere Bürger genössen; sodann auch wegen Beseitigung des Kastengeistes.

Rau: Er stimme für die Befreiung der Staats­diener und Geistlichen von Entrichtung der directen Ge­meindesteuer. Auch im vorigen Jahre habe er sich ge­gen diese Abgabe erklärt, und für ihn hätten sich seit­dem die bewegenden Gründe nicht geändert. Gegen die von dem Abg. von Limburg vorgebrachten Aeußerungen müsse er bemerken, daß das allgemeine Landesinteresse mehr zu berücksichtigen fei, als der Vortheil einzelner Gemeinden. Würden die StaatSdiener zur Entrichtung der Gemeindesteuern verpflichtet, so müßte die Staats- caffe Luch- höhereBesoldungen bezechtâ . Es__her wohl richtig, daß die Genannten von den Ge­meinde-Anstalten Nutzen zögen; sie befänden sich aber doch nicht in demselben Verhältnisse, wie die Bürger, welche in einer bestimmten Gemeinde Ihren 'festen und bleibenden Wohnsitz hätten. Zudem sei der Vortheil, welcher für die betreffenden Gemeinden aus dem Aufent­halte der Staatsdiener erwachse, so bedeutend, daß die Wahl nicht zweifelhaft sein könnte, wenri ihnen die Alternative gestellt würde, entweder auf die directe Ge­meindesteuer der Beamten oder auf deren Wohnsitz zu verzichten. Bezüglich der Hauptstadt Wiesbaden wolle er noch bemerken, daß die Landstände den daselbst woh­nenden StaatSdiener» der sogenannten Fruchtmehrbetrag bewilligt hatten, und daß er es für Unrecht halte, wenn das Land wegen der Beamten zu Wiesbaden mit einer größeren Ausgabe belastet werde.

König (welcher nach seiner Gewohnheit nicht we­niger als Mal über denseben Gegenstand das Wort ergreift,) findet die Furcht vor einer Kollision zwischen den Rechten und Pflichten der StaatSdiener in Bezug auf die Gemeinden und den Staat unbegründet, da diese beiden als Theil und Ganzes kein entgegenge­setztes, sondern ein gleiches Interesse hätten; eine Col- lisston könne nur eintreten bei unangemessenen Ansprü­chen des Staats (?), und da bleibe dem StaatSdiener freilich nichts übrig, als seiner Ueberzeugung zu folgen, was aber dessen VeUrauen und Wirksamkeit uur erhöhen werde (?); endlich sey einem Conflicte äußersten Falles dadurch vorgebeugt, daß eS dem StaatSdiener freistehe, sein Amt als Gemeinderath niederzulegen oder nicht zu erscheinen. Auch liege eine Ungerechtigkeit darin, wenn die niedern Diener mit ihrem mäßigen Gehalt in der Gemeinde verbleiben , die stärker besoldeten höher» Staats- diener aber auâscheidcu sollten; denn das Ruhen des Gemeindebürgerrechts der letzter» während des activen Dienstes sey nichts anderes, als ein Ausschließen, eine Befreiung von allen Lasten bei fortwährender Theilnahme an allen Vortheile»: was nütze die Wahrung eines Princips, wenn in Wirklichkeit das Gegentheil geschehe. Die Be­rufung auf Fremde, welche bei temporärem Aufenthalt auch alle Vortheile der Gemeinde ohne Steuerzahlung genießen, sei unzulässig, weil es sich hier nur um Rechte Nassauischer Bürger handle.

Schrot hielt die Gründe gegen den Antrag für mnlänglich erörtert. Man berufe sich auf die gesetzliche vuifUlnung der Besoldungen vor dem 48er Gemeinde» Gesetz; wer aber einen andern Staatsbürger bei cintre- ^"der Steuererhöhung entschädige? Eigner sieht

in der Sache nur eine Geldfrage, indem die Staats­diener, besonders deren Rclicten, Vortheile zur Benach- theiligung der Gemeinden erhielten.

Reg.-Comm. Faber führt an, daß nach der Ta- gesordnungsvorlage die Staatsdiener aus dem Ge- meindcverband nicht ausscheibeu, sondern nur ihre Rechte und Pflichten als Gemeindebürger für die Dauer der Anstellung beruhen sollen. Werde dieser Vorschlag nicht genehmigt, so bleibe nichts übrig, als die StaatSdiener, welche durch ihr Anstellungsdecret ein Recht auf unver­kürzten BesoldungSbezug hätten, den Betrag der Ge­meindesteuern auf Staatskosten zu ersetze» (also eine allgemeine Steuererhöhung zu Gunsten einzelner Stadt- Gemeinde», welche ohnehin dadurch, daß sie Wohnsitz der StaatSdiener sind, überwiegende, ja in Wiesbaden ganz eminente Vortheile genießen). Durch Steuerge­setze bekomme niemand ein Recht; es bestehe aber ein wesentlicher Unterschied bei Staatsdienern, indem ihre Anstelluiig resp. Besoldung auf einen Vertragsverhält­niß beruhe. (Schluß folgt. *)

* Wiesbaden, 22. Febr. Gegenstand der heu­tigen Assisenverhandlung ist die Anklage gegen Georg Conrad Silbereisen von Dotzheim und Konsorten, wegen Diebstähle. Den Vorsitz führt Assisen-Viceprâsi- dent Jeckeln, als Staatsanwalt fungirt Staatspro- curator Reichmann, als Vertheidiger Procurator v. Arnoldi und Procurator Lang. (Diese Ver­handlung ist die letzte, welche mit Zuziehung der Ge­schwornen stattfindet.)

O Eltville, den 20. Febr. Der Winter ist für unsere zahlreichen Taglöhner, welche im Sommer bei reichlichem Verdienste von Hand zu Mund leben, au Ersparnisse für die kommende verdienstlose Zeit gar nicht denken, sondern lediglich auf die Wohlthätigkeit ihrer Mitbürger sich verlassen, eine harte, bedrängte, mit man­chen Entbehrungen für diese Menschenklasse verbundene Zeit; denn obwohl hier zur Linderung der Noth aus­nehmend viel geschieht, so ist doch die Anzabl der Be- âUlÜLN W» tiu. tuLiÜH-BMv .châ-zu-âLLrhâub--- mäßig, als daß aller Noth gesteuert werden könnte. DaS wirksamste Mittel dagegen bleiben im Winter im­mer die Suppenanstalten. Mit Anfang Januar d. J. wurde eine solche dahier errichtet und durch eine zu die­sem Zweck bei den hiesigen vermögenden Einwohnern veranstaltete Sammlung eine Summe von beiläufig 300 fl. nebst 20 Malter Kartoffeln und einigen andern Victualien zusammcngebracht. Täglich werden 600 Por­tionen, zu 1'/, Schoppen, konsistente, gute, nahrhafte Suppe bereitet und an die Bedürftigen vertheilt; an den meisten Tagen jedoch reichte das vorräthige Quan­tum nicht für alle Anforderungen aus. Mit Ende der verflossenen Woche war, trotzdem daß mehrere hiesige Einwohner, außer ihrem gegebenen Beiträge, auch noch Suppcnkartcn verlheilen, welche sie wöchentlich gegen Baarzahlung wieder einlösen, die ganze Summe erschöpft. Um aber bei der andauernden Kälte die Suppenver- theilung noch länger fortsctzen zu können, veranstaltete man zum Vortheil dieser Anstalt ein Concert, welches gestern Abend im Gasthausezum Engel" dahier statt­fand und zu allgemeiner Befriedigung auSfiel; es wirk­ten dabei mehrere Damen von hier, eine von Nieder­walluf, ein hiesiger StaatSdiener und der hiesige Männer- Gesangverein mit und sämmtliche Leistungen waren als sehr gelungen zu betrachten. Der Reinertrag dieses Concerts wird sich auf etwa 80 fl. belaufen und damit und einigen andern noch zu erwartenden Beiträgen die Suppenverlheilung noch etwa einen Monat hindurch fortgesetzt werden können. Zu beklagen ist nur, daß bei diese» und vielen andern hier nicht erwähnten Opfern, welche für unsere Bedürftigen gebracht werden, wir durch das Beiteln an den Thüren fortwährend so sehr belä­stigt werden; die aus diese Weise gereichte Unterstützung wird bei dem ungeheuren Andrangc für den Geber mas­senhaft, für den Empfänger unwirksam und demoralisirt außerdem den letzteren in einer, meistens nicht mehr zu verbessernden Weise **).

*) Vorläufig bemerken wir, daß die Regierungsvorlage nach dem Antrag der Commission mit 12 Stimmen (Metzler, Heydenreich, Rau, Halbey, Gödecke, Vogler, Keim, Rullmann, Usrich, Schäfer, Schellenberg, Wirib) gegen 10 (König, Vang, Eigner, Schwickert, Schlachter, Schrodt, Sebastian, Münch, Knapp, Dombois) angenommen wurde.

' *) Weitere in Aussicht gestellte Zusendungen von Corre- spondenzartikeln werden wir mit dem größten Danke an ch- men. Sin Gleiches wollen wir hiermit dem geehrten Herrn CorrespondentenVom Lande, rechts der Lahn" (Nr. 42 6. Bl.) statt eines besonderen Schreibens in Bezug auf fein gütiges Anerbieten bemerkt haben. Die Rev.

9 Vom Taunus , 20. Febr. Es hat unseres Wissens sich bis jetzt Niemand die Mühe genommen, eine statistische Ermittelung der Zahlenverhältnisse der beiden christlichen Konfessionen in unserem Lande vor- zunchmen. Einsender dieses hat zu diesem Zwecke in einer müssigen Stunde den nassauischen Adreßkalender zur Hand genommen und ist von folgenden Resultaten überrascht worden. Das Herzogthum Nassau hat nach der letzten Volkszählung 225,071 evangelisch christliche und 195,656 katholische Einwohner; das Verhältniß stellt sich demnach wie 7 zu 6. Ganz anders stellt sich aber das Verhältniß bei den Angestellten: hier ist unter den 5 Ministerialvorständen (dem Staatsminister und den 4 Präsidenten der Abtheilungen), ferner unter den 11 Kreisbeamten und den 28 Justizbeamten dermalen auch nicht ein einziger Katholik*). Von den 5 General- und Flügeladjutanten ist bloß 1 katholisch, von den 40 Kammerherren sind 29 protestantisch und 11 katholisch ; unter den 13 Kammer- und Jagdjunkern ist wieder fein einziger Katholik. In der 1. Kammer der Landstände sitzen jetzt neben 8 Katholiken 5 Pro­testanten, dagegen in der 2. Kammer 19 Evangelische neben nur 5 Katholiken. Im Herzogl. Militär dienen gegenwärtig 120 Officiere, darunter bloß 18 Katho­liken. Das Justizministerium hat 3 Mitglieder, davon eines katholisch, das Oberappellationsgericht zählt 8 Mit­glieder und darunter einen Katholiken, die beiden Hof. gerichte zusammen haben 22 Mitglieder, wovon nur 4 der katholischen Konfession angehören. Die Ministerial» abtheilung des Innern hat einen Präsidenten und 6 Ministerialräthe, wovon 3 katholisch sind, das Finanz­ministerium dagegen wieder nur einen Katholiken unter 9 Mitgliedern.

Die Summe der activen Staatsdiener (ohne die Geistlichen, Real- und andern Lehrer, ohne die Ofst- ciere, Postbeamten, Procuraloren rc.) beläuft sich nach dem Adreßkalender von 1853 auf die für unser kleines Land enorme Zahl von 810, davon gehört kaum der zehnte Theil, meist in den niederen Stellen, der katho- lischLu^d -neun Ze^M^der-prâstautische« EoLsessiou an. Woran liegt das?--

* Aus Baden, 18. Febr. Die Zahl der auf­fallenden Rechtssprüche hat sich um eine vermehrt. Die vom Rechtsanwalt Dr. Schulz Namens des in gerichtlicher Untersuchung stehenden Caplans Wieser von Heidelberg gegen den Stadtdirector Wilhelmi erhobene Beschwerde und der darin gestellte Antrag auf Ein­leitung einer Untersuchung wegen Amtsmißbrauchs wurde vom großh. Kreisregierung, unter Verfällung des Be­schwerdeführers in die Kosten als unbegründet verworfen. Im Seekreis find bisher wegen Abhal­tung aufreizender Predigten sehr wenige Geistliche in Untersuchung gezogen worden. Man spricht -nur von zwei Geistlichen, einem Pfarrer im Amte Neustadt und einem Pfarrverweser im Amte Bondorf. Gegen den letzteren soll jedoch die Untersuchung nichts gravirendeS herauSgeftellt haben. Das von dem Dichter derAma- ranth" Oscar v. Redwitz an den Erzbischof in Frei­burg gerichtete GedichtHirtenruf" wird auch im See­kreis ziemlich stark verbreitet. Einige Aemter hatten dieses Gedicht mit Beschlag belegt, es ist aber jetzt freigegeben.

Aus Freiburg ist derAllgemeinen Zeitung" die nachfolgende Erklärung des Herrn Domdecans von Hirscher zugekommen: Man hat in mehreren Zeit- blättern , insbesondere in Nr. 42 der Allgemeinen Zei­tung, gesagt, meine neuerlichen Schwankungen schaden dem Ansehen und Eindrücke meines neuesten Schriftchens:Zur Orientirung über den derzeitigen Kirchenstrcit". Ich erlaube mir hierauf zu erwidern, daß ich in der Frage, welche hier vorliegt d. h. in der Frage über das Verhältniß der Kirche zum Staat, nie geschwankt habe. Nie nämlich habe ich die Kirche für eine Anstalt des Staates gehalten, sie vielmehr zu je­der Zeit für eine positive Stiftung Gottes angesehen, frei und selbstständig in die Welt hingestellt. Was aber meine Schwankungen in anderen Fragen betrifft, so bestehen dieselben einfach darin, daß ich erklärt habe ich ziehe zurück, und verwerfe Alles, was irgend in meinen Schriften vorkomme, so von dem heiligen Va­ter als dem katholischen Lehrbegriff" widerstreitend er­klärt werde. Meine Schwankungen bestehen also darin, daß ich meine Subjectivität der Allgemein­heit und Einheit der Kirche untergeordnet und unterworfen habe; mit anderen Worten: daß ich

*) Doch! Herr Zustizamimarm Wirth und Herr Justij-

amtmann v. Langen. Die Red.