Nassauische Allgemeine Zeitung.
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Dienstag den 21. Februar
1854.
Die,,Nassauische Allgemkine Zeitung" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PrânumeratiovSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregularid nunmehr auch fit den ganzen Umfang des Ldurn- und Tari-'fchen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff deS Postaufschlags 2 st., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für da« Ausland 2 fl. 24 kr. — Inserate werden die »ierspaltig« Pel'itjeil« oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.
Zeitungsschau
Der Stand der onentalischen Frage. — Die »eueinge- treteilen türkischen Minister.
** Ueber den Stand der Unterhandlungen bezüglich der orientalischen Frage wird der A. A. Z. aus Berlin Folgendes Wgetheât: „Ich will Ihnen nichts als Thatsachen berichten, die ich ans guter Quelle geschöpft habe. Ich denke, diese werden am meisten zur Beruhigung der Gemüther beitragen, weil sie die falschen Gerüchte widerlegen, welche über die orientalische Frage in deutschen wie in auswärtigen Blättern, namentlich auch über die Sendung des Grafen Oilvff, verbreitet sind. So viel steht fest, daß Rußland mit seinen Forderungen an die Türkei gegenwärtig als iso- lirt zu betrachten ist, daß die vier Großmächte Front gegen daSselre gemacht und die türkischen Borschläge acccptirt, als Basis künftiger FrMensvorschlägè accep- tirt haben. In den letzten Verhandlungen zu Wien trat Oesterreich mit bestimmten Erklärungen der Ansicht Preußens bei: daß die durch die Natur der Dinge bisher gebotene Neutralität der deutschen Großmächte und des deutschen Bundes eben diese Staaten nicht bindeiC könne, sie unter allen Eventualitäten für die Zukunft aufrecht zu erhalten, daß diese Staaten vielmehr sich freie Hand vorbehielten, um namentlich auch in ihren gleichen Ueberzeugungen mit den Westmächten von der Billigkeit der türkischen Vorschläge eben diese zu unterstützen und sie gehörigen Orts in St. Petersburg zu vertreten. Preußen und Oesterreich sind vollkommen eines Sinnes, sind beide in Petersburg für diese Ansichten eingestanden, haben die letzten türkischen Vorschläge als geeignete Basis zu Frie- densverhandlungen dringend empfohlen, und auf die Gefahren, sowie auf die Möglichkeit eines Einschreitens oder Mitwirkens mit den Westmächten von ihrer Seite gegen Rußland aufmerksam gemacht, wenn dieses die letzteren Vorschläge zurückwiese, Da diese Uittcrhand-. tunken aus dem ordentlichen Wege der Gesandtschaften und Noten geführt wurden, und noch keine bestimmten directen Aeußerungen, weder Annahme noch Ablehnung, von Petersburg auf gleichem Wege erfolgt sind, so darf man noch immer die Hoffnung auf Frieden nicht ganz aufgeben; indessen so viel ist sicher, daß die Aeußerungen des Grafen Orloff in Wien der Art waren, daß man eine Ablehnung mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit erwarten muß. Eine Wendung zum Guten, d. h. zum Frieden, könnte vielleicht nur durch den Umstand herbeigeführt werden, daß der Graf Orloff eine treue Schilderung der gänzlich fchlgeschlagenen Versuche mitbringen wird, Oesterreich zu einem festen Versprechen seiner Neutralität für Rußland zu bewegen, denn gewiß wird Graf Orloff Dasjenige wissen, was man hier bestimmt weiß, daß Oesterreich erklärt hat, vollkommen mit Preußen einverstanden zu sein, und daß die Versuche einiger mittlern Staaten Deutschlands, es ohne Verhandlungen mit den deutschen Großmächten zu einer Art von Neutralitäts-Erklärung unter einander und beim deutschen Bunde zu Gunsten Rußlands zu bringen, au der festen Haltung Bayerns gescheitert sind, welches richtig cinsah, daß indem Moment, wo die Unterhandlungen auf dem Punkte stehen, eine entschiedene Wendung aller Großmächte gegen Eine zu nehmen, cs nicht an der Zeit sein könne, der Welt das Beispiel der Uneinigkeit oder verschiedener Auffassungen der Frage unter den deutschen Mächten zu geben, oder sich selber freiwillig die Hände zu binden. Die türkischen Vorschläge bestehen aber, wenn ich recht unterrichtet bin, in folgenden Hauptpunkten: Zurückziehen der russischen Truppen aus den Donau- sürsteuthümern in einem bestimmten Termin von der Zeit des ersten Eingehens auf die Friedensunterhandlungen an. Diese Unterhandlungen sollen in einer Stadt neutralen Bodens geführt werden, entweder mit den vier Großmächten überhaupt von beiden Parteien gemeinsam oder, wenn cs Rußland vorzicht, über seine Forderungen zuerst allein mit den türkischen Bevollmächtigten zn unterhandeln, doch so, daß sie ihren endgültigen Abschluß und ihre Annahme von den vier Großmächten erhalten. Die Verträge mit Rußland sollen wieder hcrgcstellt oder wieder anerkannt werden, sowie auch der Vertrag von 1841. Der Sultan wird das Tansimat aufrecht erhalten und erweitern, alle Privilegien der türkischen Christen unter die Garantie der Großmächte stellen, und verspricht endlich alle diejenigen Rechte und Vorzüge, welche einzelnen christlichen Religiousgeseüschaftcn zu
gestanden sind, auch gleicherweise allen anderen zuzugestehen.
** Riza Pascha, schreibt man der „A. A. Z.", ist ganz der Mann für das Kriegsministers»»:. Er ist's der zumeist die Reform der türkischen Armee angc- bahnt hat. Was soll man dagegen zu der Ernennung Mehemed Pasch a's zum Kapudan Pascha sagen? Daß Mehemed Pascha wahrscheinlich nicht das geringste vom Seewesen versteht, kömmt hier freilich eigentlich gar nicht in Betracht. Denn wenn irgendwo, so gilt hier das Wort: wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand. Aber die Antecedentien Mehcmed Pa- scha's, sind der Art, daß man sich doch ein wenig über diese Ernennung wundern muß. Mehemed Pascha ist ein französisirter Tüike. Er war eine Zeit lang der Mann einer berühmten oder vielmehr berüchtigten Frau, der früheren Gatäu Dr. Millingens. Sie erinnern sich vielleicht noch, daß diese Dame vor einigen Jahren — damals im Harem Mehemed Pascha's — einer ihrer Eunuchen erdrosselte oder erdrosseln ließ. Mehemed Pascha befand sich zu jener Zeit als türkischer Gesandter in London. Auf die Nachricht von jenem Skandal in seinem Hause kam er Hieber und kehrte dann nicht mehr auf seinem Gesandtschaftsposten zurück, sondern erhielt die Stelle eines Gouverneurs von Aleppo. Während seiner Verwaltung jenes Paschaliks, wurde in Antiochia der Pater Basilius von einem fanatischen Türken am Altar ermordet. Mehemed Pascha bestrafte den Mörder nicht, sondern sprach ihn frei. In Folge der von der französischen Gesandschaft darüber erhobenen Beschwerde wurde Mehemed Pascha dann seiner Stelle entsetzt. Wahrscheinlich aber um ihn für diese Amtsentsetzung schadlos zu halten, wurde er darauf zum Scriasker der syrischen Armee ernannt und erhielt den Auftrag, die aufständischen Drusen zu Paaren zu treiben. Mehemed Pascha erprobte dabei indeß kein sonderliches Talent. Jener Feldzug gegen die Drusen nahm einen so schmählichen Ausgang, daß Mehemed Mischa von seiner Stelle abberufen wurde. Er erhielt indeß doch wieder eine Anstellung und wurde zum Gouverneur von Adrianopel ernannt. Und nun hat man ihn zum Kapudan Pascha gemacht. Daß man einen Beamten, der den Mörder eines französischen Unterthanen nicht strafbar fand und deshalb auf Betrieb der französischen Gesandtschaft seiner Stelle entsetzt wurde, nun in's Ministerium berufen hat, ist jede, falls eine große Rücksichtslosigkeit gegen Frankreich, den Bundesgenossen. Und sonderbarer Weise sitzt sogar gegenwärtig noch ein zweites Individuum im Pforten-Ministerium das bei jener die türkische Justiz charactcrisirendcn Geschichte sich bethci- ligt hat. Die Stelle des Handelsministers Namik Pascha, der bekanntlich gegenwärtig in Paris und London für die Pforte Geld auftreiben soll, vertritt einstweilen Maslum Bey, und dieser bat eben jenen von Mehemed Pascha frcigesprochcnen Mörder des Pater Basilius sechs Monate lang in seinem Hause als Gast beherbergt !
Deutschland
* Wiesbaden, 21. Febr. Vom 15. Juli bis 31. August soll eine große Ausstellung von Oelgemäl- den und andern Kunstwerken in unserer vielbesuchten Stadt veranstaltet werden. Der Vorstand unseres Kunstvereins hat die diesfalls erforderlichen Bekanntmachungen bereits erlassen unb die nöthigen Vorkehrungen getroffen, daß die Bedingungen, unter welchen die Zusendungen erfolgen sollen, auf allen Academieen, so wie bei allen Kunstvereinen öffentlich auSgclègt und einge sehen werden können. Nach der regen Theilnahme zu schließen, welche Künstler von nah und fern bei der vor zwei Jahren veranstalteten Ausstellung an den Tag gelegt haben, steht auch diesmal zu erwarten, daß die Künstlerwelt dem im Interesse der Kunst wie der Künstler beschlossenen Unternehmen unseres Vereins in freundlichster und anerkennender Weise entgcgenkommen werde.
* Wiesbaden 20. Febr. (Assisenverhandlung über die Anklage gegen Dorothea Catharine Wißner von Cleeberg, wegen KindcSmords.) Die Angeklagte wurde von den Geschwornen für schuldig befunden und von dem Assisenhofe zu einer Zuchthausstrafe von 8 Jahre» unter Niederschlagung der Kosten vcrurtheilt.
(Assisenverhandlung gegen Peter Matt von Frauenstein , wegen Diebstahls.) Peter Matt von Frauenstein, 40 Jahr alt, Gartner, ist angeklagt, in der Nacht vom 16. auf den 17. Dec. 1853 der Wittwe des Andreas Müller in Wiesbaden mittels Einbruchs in dem von ihr bewohnten Hause verschiedenartige Gegen
stände, meistens Kleidungsstücke, im Gesammtwerth von etwa 25 fl. gestohlen zu haben. Peter Matt ist ein vielfachen Diebstahls wegen mit Zuchthaus bestrafter Verbrecher. Der Angeklagte wurde von den Beschwor- neu für schuldig befunden und von dem Assisenhofe zu einer Zuchthausstrafe von acht Jahren, geschärft durch Kostbeschränkung, unter Niederschlagung der Kosten verurtheilt.
* Wiesbaden, 21. Febr. Gegenstand der heutigen Asstsen - Verhandlung ist die Anklage gegen Michael Wolf von Hochheim, 34 Jahre alt, Taglöhner, wegen Brandstiftung. Den Vorsitz führt der Asstsen- Präsident Trepka, als Staatsanwalt fungirt Staats- Procurator Reichmann, als Vertheidiger Procurator v. Eck.
Bei den Asstsen dieses Quartals kommt am 24. d. noch die Anklage gegen Franz Staab von Ober- Lahnstein, Metzgerknecht, wegen Münzverbrechens, zur Verhandlung. Dieselbe findet ohne Zuziehung von Geschwornen statt.
— Vom Lande, links der Lahn, 19. Februar. Wenn in Ihrem geschätzten Blatte einzelne Stimmen für den der Ständeversammlung vorgelegten Jagdgesetzentwurf laut geworden sind, so darf wohl erwartet werden, daß Sie auch einer solchen über denselben dort den Raum nicht versagen werden.
Man theilt nirgends im Lande jene angebliche Befriedigung mit diesem Gesetzentwurf. Dieselbe wird sich bei näherer Prüfung auf solche Personen beschränken, welche durch das Gesetz vom Jahr 1848 als Eigen- thümer oder Pächter von Jagden oder als Jagdbedienstete beschädigt worden sind und auf diesem Wege Entschädigung erwarten.
Einsender dieses gehört nicht zu den Verehrern dieses Gesetzes; er ist seiner Zeit durch dasselbe in seinem Eigenthum fühlbar beeinträchtigt worden und hat hier mit der modernen Theorie von der Absolutheit der Staatsgewalt eine leidige Bekanntschaft gemacht; auch sind ihm die dadurch herbeigeführten Uebelstände sehr wohl bekannt.
Aber soll der Gesetzentwurf nicht ein neuer Willens- Act jener Gewalt werden? Ist es weniger ungerecht die Freiheit des Grundeigenthums als das Eigenthum an Jagdberechtigungen anzutasten?
Das Grundeigenthum ist auf verfassungsmäßigem Wege von dem Jagdrecht Dritter befreit worden und die Berechtigung einer Ständeversammlung oder der gesetzgebenden Gewalten, dasselbe von neuem damit zu belasten, wird selbst von den Anhängern der Theorie der absoluten Staatsgewalt nicht nachgewiesen werden können.
Die Nothwendigkeit von Abänderungen an dem bestehenden Jagdgesetze wird allgemein gefühlt und eS ist natürlich, daß man dabei auf besten Entstehung und die damit in Verbindung gestandenen Rechtsverletzungen zurückkommt. Aber hüte man sich in den gleichen Fehler zu verfallen und häufe nicht neue Rechtsverletzungen zu den alten, wenn auch in der Absicht die ersten damit wieder gutzumachen.
Der einzige gerechte Weg hierzu ist die Entschädigung derjenigen Personen oder Korporationen, welche ihre Berechtigungen unter onerosem Titel erworben hatten und hierzu werden, wie wir hoffen, die Landstände bereit fein, die Hand zu bieten.
Nur ein Jagdgesetz, welches den Grundsatz, daß das Jagdrecht dem Grundbesitzer gehört, in Wahrheit anerkennt und durchführt, welches die Verbindlichkeit zur Entschädigung der durch das Gesetz 1848 aufgehobenen Berechtigungen in gerechtem und billigem Maße verordnet und regulirt, welches die als nothwendig erkannten polizeilichen Beschränkungen einführt und welches endlich auf eine liberale Weise für die Dotation deS HofcS mit den erforderlichen Jagdbezirken sorgt, würde im Lande mit Freude begrüßt werden und auf allgemein^ Befriedigung rechnen können.
S Aus dem Schöffengrunde, 19. Febr. DaS Amt Usingen gehört zu den von der Natur minder bedachten deS HcrzogthumS, weßhalb auch in vielen Orten tue Bewohner, außer ihrem Ackerbau noch ein Nebengewerbe treiben. Die Reifenberger sind im Sommer fast sämmtlich Kaffeewirthe auf dem Feldberg, im Winter machen sie Lichtscheeren, Haarnadeln rc., die Schmitter und Aruoldshainer sind Nagelschmicde; die Haffelbacher, Maurer; die Anspacher, Michelbacher, PfaffenwieSbacher Strumpsweber; die Eschbacher Camaschenweber; die Emmcrèhäuser Fuhrleute für die dasige Eisenhütte; die Esper und Weizenfelder f. g. Landgänger.— Obgleich nun, wie schon bemerkt, der Loden nicht zu den dank-