Nassauische Allgemeine
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Dienstag den 31. Januar
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Die,.Nassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PränumerationSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen PoffregulaUv nunmehr arch für den ganzen Umfang des Tburn- und TariS'fchen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postauffchlag» 2 ff., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 fl. 24 kr. — Inserate werden die vierspaltig« Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auSwärtS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.
8 Das Kirchengut.
Worauf-beruhen die Leistungen des Staates an die Kirche?
Beruhen sie auf Freigebigkeit, auf StaatSraison, die von der Meinung getragen ist, der Staat werde durch die Kirche in seinem Zwecke gefördert? Wenn dem so wäre, dann würde allerdings Methode in der Än sicht liegen , daß wenn die Kirche diese Zwecke nicht mehr erfülle, oder zu fördern sich weigere, oder gar dem Staate Widerstand leiste, der Augenblick gekoMüen sei, wo die Staatsraison die Zurückziehung der Unterstützung anrathe, und die Freigebigkeit (!) sich schädlich und verderblich erweise. Aber so ist das Verhältniß nicht! der Staat gibt nicht aus Staatsraison und nicht aus Freigebigkeit, sondern aus speciellen Rechtstiteln, auf den Grund völkerrechtlicher Vertrage, weil er das reiche Erbe der Kirche eingezogen hat, und weil ihm neben der daraus erwachsenden natürlichen Verbindlichkeit, für die den eingezogencn Fonds obliegenden Cultuszwecke aufzukommen, noch eine positive, durch andere Staaten, die Garanten jener Verträge, aufgenöthigt worden ist, Verbindlichkeiten, von deren Erfüllung das Regierungsrecht des Jndividual- staates nicht entbinden kann, worüber jene Garanten Rechenschaft zu verlangen befugt sind. So wenig es einem Staate züstehen würde, einem Unterthanen den Genuß seines Vermögens darum zu entziehen, oder zu verkümmern, weil er ihn eines ungesetzlichen Willens zeiht, so wenig stecht ihm der Kirche gegenüber ein solches Recht zu." Confiscation, Vermögens-Beschlagnahme sind nicht in der Zeit und nicht im Rechte, und über die Einkünfte der Kirche zu verfügen, ist der Staat nicht berechtigt, weil deren Gewährung nicht aus seinem guten Willen crflosseu ist, und weil er damit nur eine Verbindlichkeit erfüllt, bei äderen ungeschmälerten Leistung Mächtigere als er Mit ihrer Ehre bctheiligt sind. Diese für die vom Staate selbst geschuldeten Prästa- tionen unangreifbaren Sätze gelten in ungleich höherem Grade für diè . der Kirche aus Privatrechtstiteln von Privaten oder Gemeinden zustchcnden Leistungen.
Aber dieses Schalten des „Staates" über Kirchengut hat auch noch eine andere nicht minder erustc Seite. Zuerst hatte der „Staal" proclamirt: das Gut aller moralischen Personen, die ja nur i in Staatè und durch den Staat eine Existenz hätten, ganz inöbe- sondere aber das Gut der Kirche gehöre im Grunde ihm und stehe fortwährend zu seiner Verfügung. Darauf erklärte das aufgeklärte Bürgerthum (le tiers étal) M6 Königs gut für Staats- und damit für A ll er we l lö g u t; dem Könige aber wurde vom „Staate" als Ersatz eine Civilliste, eine Besoldung verwilligt, und hierdurch der reichstbegüterte Besitzer im Lande zum Besitzlosen, der Herrscher durch Gottes Gnade zum besoldeten Beamten, zum Diener des „Staates" erniedrigt—zur Wonne der Demokratie und Bureaukratie! Endlich rückt der vierte Stand vor und meint: eines Jeden Gut sei Aller Gut, und alles Eigenthum sei Diebstahl! Darüber reibt man sich in den höheren Schichten wohl ab und zu die Augen, scheint aber immer noch nicht zum Klarsehen kommen zu können. Man ahnet wohl etwas von Solidarität zwischen Thron und Altar nicht bloß, sondern zwischen Eigenthum und Altar — aber lassen von der alten süßen Gewohnheit hält gar zu schwer. Die Kirche ist ja auch waffenlos, und bei einer jeden Beschränkung und Schmälerung derselben ist man des Beifalls der „Gebildeten" und „Aufgeklärten" gewiß, ja erwirbt sich Ansprüche auf deren Dank, und somit einen sicheren (??) Rückhalt für, vielleicht bald wieder herein- brechende schwere Zeiten!
Deutschland
* Wiesbaden, 31. Jan. In der Zusammen- setzung der ersten Kammer werden sich einige namhafte Veränderungen ergeben. Wie bereits mitgetheilt, wird Graf Schönborn im Verlauf der bevorstehenden Session in der ersten Kammer seinen Sitz in Person cinnchmen; der Abgeordnete Lossen hat dem Vernehmen nach sein Mandat zur ersten Kammer uiedcrgelegt; ferner wird eine Vertretung der Barvn S t e i n'schen Erben (Frau Gräsin v. G i ech und Herr v. Kiel- Man Segge) nicht rintreten, da die Auseinandersetzung der diessälligen 'Rechte noch nicht stattgesunden hat, und endlich hat der hochwürdigste Herr Bischof von
Limburg zu seinem Stellvertreter in der ersten Kammer den Limburger Domcapitularen und Geistl.-Rath Diehl ernannnt.
iTp Obertiefenbach, 26. Januar. Dieser Tage wurde in hiesiger Gemeinde durch d e n G cm e i u bedien c r mit d e r S ch e l l e (!) bekannt gemacht, daß das Vermögen des bekanntlich dermalen abwesenden Pfarrers Vogt beschlagnahmt worden sei.
T Niedertiefenbach- 28. Ja». Der in Nr. 22 erschienene Artikel d. d. Limburg, 23. Jan. bedarf einer Berichtigung. Herr Vicar Zey wohnt in Langendernbach. In Niedertiefenbach leistete er aber häufig Aushülfe in der Seelsorge und hier sammelte er auch die üblichen, ihm zugedachteu Gaben. Nicht von dem Kreisamte, sondern von dem Justizamte zu Hadamar wurde er verurtheill. Sicherem Vernehmen nach hat auch diese Behörde bei der Untersuchung ihn keineswegs hart angelassen. — Uebrigens ist es richtig, daß die Gemeinde Niedertiefenbach jene Gaben recht gerne dem Hrn. Vicar mittheilte, und daß sogar mehre Bürger ihn dazu aufforderten. Deshalb bemerkte sogleich Hr. Bürgermeister Heimann dem anzeigenden Landjäger, von Betteln könne in diesem Falle keine Rede sein, dasselbe bezeugte nachher auf besonderes Verlangen der sämmtliche Gemcindcrath.
( II ) Dillenburg, 27. Jan. Die gegen den Caplan Heun von Montabaur, der bekanntlich aus der Landeskirche ausgeschieden und zu den Altlutheranern übergetreten ist, auf Grund einiger in seiner Abschiedspredigt gebrauchter Ausdrücke eingeleitete Untersuchung wegen „Schmähung der Landeskirche" ist nunmehr geschlossen. Dem Vernehmen nach ist Caplan Heun in Folge dieser Untersuchung zu einer dreimonatlichen Corrcclions- Hausstrafe verurtheilt. 4 , -
" Hachenburg, 24 Jan. Der hier bestehende Frauenverein hat unter dem vorstehenden Datum als dem Stiftungstage dss Vereins seine Jahresabrechnung veröffentlicht, die ein schönes Zeugniß für dessen segensreiche Wirksamkeit abgibt. Die Einnahme (darunter ein Capitalsbeitrag von Ihrer Hoheit der Frau Herzogin Adelheid für die Kleinkinderschule mit 250 fl. und Höchstdercn jährlicher Beitrag von 100 fl.) betrug 505 fl. 11 % kr. Die Ausgabe (darunter eine Capitalanlage für die Kleinkinderschule mit 300 fl. ein Beitrag für die Industrieschule rc.) 420 fl. 10 fr.— die Summe der besonderen Einnahme (darunter Coucert- erlöse) 73 fl. 45% kr., jene der besonderen Ausgaben, (darunter 1. Kosten des Strohflechtlerneus der M. Wirth 34 fl. 55 kr., 2. Strohflechtschule Material und Geräthe 3 fl. 1 kr., 3. für Büchersammlung des Frauen- vereins 7 fl. 46 kr., 4. besondere Unterstützungen 4 fl. 36% kr., zusammen 50 fl. 18% kr.,) der Uebèrschuß für 1854 somit 23 fl. 27 kr. Nebstdem ist jedoch noch viel mehr geschehen, als in Zahlen gerade sich ausdrücken läßt. Namentlich sind jede Woche durchschnittlich 50 Mittagessen an Arme und Kranke gegeben worden, womit durchschnittlich 15 Personen oder Familien unterstützt wurden. Außerdem wurden mancherlei Stoffe, Kleidungsstücke, neues und altes Leinen geschenkt und verwendet. Die Producte der Arbeiteranstalt und Industrieschule, sowie auch des Arbeitskränzchens der jüngeren Mitglieder sind zum Theil nicht unbedeutend, als Naturalgaben verwendet worden, und werden ziim Theil mit einem Vorrath Wolle in das Jahr 1854 mit bin- übergenommen. Für die Kleinkinderschule konnten an 150 fl. erspart und angelegt werden. Zu einer Weih- nachtsbeschccrung für die armen Kinder ist an Werth über 150 fl. zusammengespendct worden , daß an 80 Kinder größtentheils mit werthvollen Kleidungen konnten betheiligt werden. Viele Arme und Kranke sind thcilnebmend besucht worden. Hauptsächlichen Segen hat auch die sorgfältigste Pflege der Industrieschule schon bis jetzt gebracht. Einem so erfolgreichen Walten gegenüber können wir dem aufrichtigen Dank der Armen nur ein aufmunterndes „Vorwärts" hinzufügen.
(:) Aus dem Saittthal Sckon öfters ist in diesen Blättern die im Bau begriffene Chaussee von Herrschbach über SelkerS an den Rhein besprochen worden. Bei diesem Bau wurde der ganz außer der, von der Natur angewiesenen Linie liegende Ort Grenzhau- fen besonders begünstigt und in den Chausseezug ausgenommen. Die ' Einwohner dieses OrteS beweisen der Regierung ihren Dank für jene Berücksichtigung dadurch, daß sie zum Theil für ihr Grunbeigenthum und Gebäude ganz unerhört hohe Preise (z. B. für einen kleinen Schweinstall 650 fl.) beanspruchten und mitunter zu erlangen wußten. Sehr erfreulich ist es, die
sem Schattenbilde eine Handlung der Gemeinde Selters gegenüber zu stellen, die allgemeine Anerkennung verdient. Dieselbe baut nämlich die Chaussee ganz auf ihre Kosten durch den Ort der Länge nach, und gibt das Grundeigenthum in der ganzen Gemarkung, soweit der Chausseezug Gemeindeland berührt, (und er berührt zu % nur Gemeindeland) sowie die Steinbrüche ganz nneutgeldlich her. B-ingt man in Anschlag, daß diese Gemeinde zum Bau der ihr nicht zum Vortheil gereichenden Straße von Hachenburg nach Driedorf mehrere 1000 Gulden hergeben mußte, so möchte das Gesuch der Gemeinde, die Herzogl. Staatsregierung möge den Chausseebau in der Gemarkung Selters in diesem Jahre, um den Taglöhnern Arbcil und Verdienst zu verschaffen, förtsetzen, die größte Berückftchtigung verdienen, dem Gemeinderath für seinen gemeinnützigen Sinn, aber öffeiuliches Lob nicht vorzuentbalten sein.
O Königsteitt, 29. Jan. Es sind beinahe vier Wochen vergangen, seitdem der bisherige Vorstand unseres Amtes seinen ihm zugewiesenen neuen Wirkungskreis in Limburg a»getreten hat. Bis jetzt ist jedoch sein Nachfolger, der seitherige Kreisamtmann von Limburg, Hr. v. Laugen hier nicht eiugctroffen; eben so wenig sind dessen Familie oder dessen Effecten hier angelangt, was allenfalls auf dessen baldige Ankunft schließen ließe. Man gibt daher hier allgemein der anscheinend gegründeten Vermuthung Raum, daß dem Herrn v. Langen von Seiten der Regierung ein anderweitiger Posten zugedacht sei. (Der Redaction diesfalls von verschiedenen Seiten zugekommene verläßliche Mittheilungen bestätigen die Richtigkeit dieser Annabne.*)
* Aus Baden, 28. Jan. In Heidelberg wurde, wie dem „Mainzer Journal" berichtet wird, ein Kirchendiener von der h. Geist-Kircke, bei dem eine Anzahl Exemplare des bekannten Gedichtes Oscars v. Redwltz, der „Hiâneus" Munden wurden, obgleich das Gedicht nicht mit Beschlag belegt war und jetzt i noch bei dem Buchhändler verkauft wird, arretirt und in das Stadtgefängniß gebracht. Nur mit Mühe erlangte die arme Frau des Eingcthüimtcn die Erlaubniß, die man doch wohl bei Üntersuchuiigshaft überall erhält, und die den HH Hecker und Consorlen von den badischen HH. Beamten nie verweigert worden wäre und verweigert worden ist — dem armen Gefangenen ein Bett und die Kost zukommen zu lassen. — Dr. Schultz, der mutbige Vertheidiger eines jeden ungerecht Bedrängten, reichte sogleich eine Beschwerde bei der Regierung in Mannheim gegen die Stadtdirection ein. In' Folge dessen wurde der Kirchendiener heute entlassen, ohne daß sonst etwas gegen ihn vorgebracht worden wäre und ohne Strafe, nachdem er bis zum dritten Tage cingescffen war. — Gegen die Adresse der ersten Kammer, die der protestantische Prälat Ullmann entworfen haben soll, der in der Adrcßcvmmiffion war, stimmten 7 Abgeordnete. Bürgermeister Kieser, der in der zweiten Kammer allein gegen die Antwort der zweiten Kammer der badischen Stande auf die Thronrede stimmte, soll sich dahin ausgesprochen haben, daß einem Katholiken nicht zustände, einen öffentlichen Tadel gegen seinen Kirchenfürsten auSzusprcchen; auch könne er die ruhige Haltung des badischen Volkes nicht loben, da in einem solchen Lobe indirect der Vorwurf liege, daß der hochwürdigste Erzbischof revolutionäre Tendenzen verfolge. In der Antwortsadresse der ersten Kammer findet sich neben der Demerkuug, daß durch einseitigen Vorgehen des Erzbischofs der Frieden gestört fei, auch der folgende Satz: „Die Bemühungen Ew. Kgl. Hoh., auf dem Wege freundlicher Verständigung die obwaltenden Mißverhältnisse zu beseitigen und den Trägern der Kirchengewalt diejenige äußere Stellung zu sichern, welche geeignet sein wird, ihre segensreiche Aufgabe zu fördern, begleiten wir mit unserm vollen Vertrauen und sind dessen gewiß, daß Ew. K. Hoh. hierbei die Würde und Rechte der Krone unangetastet aufrecht erhalten werden." Man sieht daraus, daß sich die Majorität dieser Kammer für einzelne Forderungen des Erzbischofs intercssirt. — Nach dem Berliner Corr.« Bureau dürfte sich die großb. badische Regierung veranlaßt sehen, dem Bundestage eine besondere Darlegung über die im Großhcrzogthume schwebenden Kirchcucon« slicte zuzustellen.
*) Wir toben die vorstehenden Mittbeilungen mit deck größten Dank entgegengenommcn und ersuchen die verehrten Herren Correlpondenten, wie auch sämmtliche Freunde unseres Blaties, derlei Notizen, mögen sie auch anscheinend nur von localem Interesse sein, unä recht häufig lzukommen lassen zu woste».
” Die Red.