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Nassauische Allgemeine Zeitung.

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IV' SL Montag den 30. Januar 1854.

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Durch die bevorstehende Wiedereröffnung der Kammern veranlaßt, eröffnen wir hiemit für die Monate Februar und März ein abgesondertes Abonnement auf die Nassauische Allgemeine Zeitung. Preis: 1 ft 20 kr.; außer­halb des Fürstl. Thurn und Taxis'schen Postverwaltungsbezwkes 1 fl. 36 kr.

DirNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich unr beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulariv nunmehr auch für »en ganzen Umfang des Ldurn- UN» Taris'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postausschlug« 2 st., für die übr igen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für da« Ausland 2 fl. 24 tr. Inserate werden die vrerspaltige Petitzetle oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auSwärrs bei den nâchstgelegeneu Postämtern, zu machen.

Amtliche Nachrichte«.

Bekanntmachung.

(Die zwischen Nassau und andern deutschen Regierungen wegen Verpflegung erkrankter und Beerdigung verstorbc- ner Angehörigen eines andern contrahirenden Staates ab» geschlossene Uebereinkunft betr.)

Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 18. November v. I. wird hiermit zur allgemeinen Kennt­niß gebracht, daß nunmehr auch die königlich Baierische Regierung mittelst Erklärung vom 21. December v. I. der am 11. Juli 1853 zu Eisenach abgeschlossenen Ueber­einkunft beigetreten ist.

Wiesbaden, 14. Januar 1854.

Herzoglich Nassauisches Staatsministerium. Wittgenstein.

vdt. Bismark.

Verordnung

(Die den diensteivlich bekräftigten Anzeigen und Aussagen der Gerichtsvollzieher und Finanzerecutanten beizulegende Beweiskraft betr.)

Zur Beseitigung von Zweifeln und Herbeiführung einer gleichmäßigen Rechtssprechung wird Höchster Ent­schließung zufolge Nachstehendes verordnet: Dte dienst­eidlich bekräftigten Anzeigen und Aussagen der Gerichts­vollzieher und Finanzerecutanten über in Beziehung auf denselben erlittene wörtliche oder thätliche Beleidigungen, sowie über einen ihnen bei Ausübung ihres Dienstes entgegengesetzten gewaltsamen Widerstand, oder auf ihre Person gemachten thätlichen Angriff oder Bedrohung mit einem solchen, haben, soweit sie nicht durch Gegen­beweis geschwächt werden, vollkommen Glauben. Die Herzoglichen Behörden und Gerichte haben sich hiernach zu bemessen.

Wiesbaden, 23. Januar 1854.

Herzoglich Nassauisches Staatsministerium. Wittgenstein.

vdt. BiSmark.

Vcror-nunll (Die Gestattung der Vertretung im civilprocessualischen

Verfahren bei den Justizämtern betr.)

Höchster Entschließung gemäß wird hiermit verordnet, wie folgt:

§. 1. Jeder streitende Theil ist befugt, sich durch einen Bevollmächtigten in den bei den Justizäm-. tern Protocollarisch geführten Civilprocefsen vertreten zu lassen.

§ 2. Derjenige, welcher sich auf Grund gegenwärti­ger Verordnung in Fallen, wo er bisher zur Annahme eines Vertreters nicht befugt war, durch einen Bevoll­mächtigten bat vertreten lassen, hat die durch die Ver­tretung entstandenen Kosten zu tragen.

§. 3. Hinsichtlich der Beschränkung der Zulässigkeit des schriftlichen Befahrens bei den Justizämtern verbleibt eS bei den bisherigen Bestimmungen.

Wiesbaden, 21. Januar 1854.

Herzoglich Nassauisches Staatsministerium. Abtheilung der Justiz.

Lex.

vdt Grim m.

Dienstnachrichten.

Seine Hoheit der Herzog haben die Justiz- ämtsaccessisten: Giershausen von Usingen nach Königstein, Vonhausen von Weilburg nach Usingen, D o d e l von Wiesbaden nach Höchst, Göbel von Ha. damar nach Runkel und den Kreisamtsacccssisten von Moren Hofen von Langcnschwalbach an das Hof-und Appellationsgericht zu Wiesbaden zu versetzen, sodann die Rcchtscandidaten: Herz von Eschelbach zum Ju- stizamtsaccessisten in Hadamar, Lanz von Wiesbaden zum Accessisten bei dem dasigen Justizamte, Freuden­berg von Runkel zum Justizamtsaccessislen in St. Goarshaufen, von Schütz von Limburg zum Justiz» amtSaccessisten in Limburg, B ü S g e n von Weilburg zum Justizamlsaccessisten in Weilburg, Kre izner von Hadamar zum Accessisten bei dem 'dasigen Justizamte und von Bierbrauer von Montabaur zum Justiz- amtsaccessistcn in Montabaur zu ernennen geruht.

Höchstdieselben haben den Justizamtsaccessistcn Streit­berg von Hadamar und den Kreisamtsaccejsisten Böin g von Hachenburg, beide an das Kreisamt zu Hadamar, den Krcisamtsaccessisten Schenck von Hadamar an das Kreisamt zu Langcnschwalbach und den JuUzamtsacces« fisten Snell von Runkel an das Kreisamt zu Hachen­burg gnädigst versetzt.

Der JustizamtSacccssist Dr. Faaß zu Weilburg, der Hofgcrichtsaccessist Ebhardt zu Dillenburg, der Ministerialacecssist Dr. Petri zu Wiesbaden, der Justiz- amtsaccessist Magdeburg zu Rennerod, der Kreis- amtsaccessist Schenck zu Hadamar, die Justizamtsac» cessisten: Wißmann zu Selters, Faßbender zu Runkel, Keller zu Dillenburg, Westerburg zu Montabaur, Spamer zu Diez, der Kreisamlsaccessist Menges zu Idstein, der Justizamtsaccessist Jeckeln zu Wehen und der Criminalgerichtsaccesstst N e m ii i ch zu Wiesbaden sind zu der im Herbste vorigen Jah­res stattgefundenen praktischen (zweiten) Coucursprüfnug in den Rechts- und übrigen Skaatswlssen schaffen zuge­lassen und als in dieser Prüfung bestanden angenommen worden.

Lehrer Ne hl von Heinzenberg ist zum Lehrer in Beuerbach, Lehrer Schwarz von Stein-Neukirch zum Lehrer in Heinzenberg, Schulvicar Kra v von Homberg zum Lehrer in Stein-Neukirch ernannt und Schulcandi- dat A n the S von Cronberg mit Bcrsehuug der Schul- Vicarstelle zu Homberg beauftragt worden. Schulvicar Hörle zu 'Dombach ist zum Lehrer bleibst und der mit Versetzung der Lehrgehülfenstelle zu Niederzeuzheim beauftragte Schulcandidat Röhrig zum Le hrgchülfen daselbst ernannt worden.

Todesfall.

Lehrer Alberti zu Beuerbach ist am 22. December v. I. mit Tod abgegangen.

Deutschland.

* Wiesbaden, 30. Jan. Die heute erwartete Eröffnung der Kammern wird morgen stattfinden.

* ÄLNs Baden. Als Grund, warum die Regierung vie Propositionen des Herrn Erzbischofs zu einem Pro- vismium bis jetzt nicht angenommen, wird, wie die D. VH. berichtet, angegeben, daß dieselbe vorerst den H o ch w ü r d i g st c n Herrn veranlassen wollte, die Excommunication aufzuhcben, ohne daß d i e B e t r o f f c n e ii s e l b st S ch r i t t e thun müßten. Wer Kenntniß des Katholicismus besitzt, sieht die Unmöglichkeit dieser Forderung der badischen Regierung ein.

Nach demD. Vbl." war dieser Tage der StaatS- rath Junghans als Abgesandter des Regenten nach Freiburg gekommen. Diese Mission soll völlig erfolg­los gewesen sein, da sie nicht auf Beseitigung der prin­cipiellen Anstände gerichtet war. (Staatsrath Jung- Hans war wahrscheinlich die obige Forderung zu stellen beauftragt.) Nunmehr wird von der Regierung eine Schrift ausgetheilt, mit dem Titel:Katholiken paßt auf", als Gegensatz zu dem früher erschienenen ebenso betitelten Flugblattc. Es ist das Verletzendste gegen den Hrn. Erzbischof, was man lesen kann er wird darin ein Jrrlehrer, Aufwiegler u. s. w. genannt und die Katholiken werden gewarnt, sich durch ihn nicht vom wahren katholischen bas heißt badisch bureaukrauschen Glauben abwendig machen zu lassen. Mit solchen Waffen kämpft man nun einerseits, gehoben durch den Beifall desSchw. Merk." und dcöFranks. Journ." wahrend alle und jede Aeußerung von Seite der Ka­tholiken vollständig unterdrückt wird. Dies führt denn zuweilen auch zu minder ernsthaften Erscheinungen. So z. B. war vor einigen Tagen in einem auf dem Fici- burger Stadttheater zur Aufführung bestimmten Stücke die Stellemein Leben, mein Vermögen, alles, alles gehört dem Regenten aber mein Gewissen und mein Herz, über diese verfüge ich frei hier bin ich souvc- rän", als staatsgcfähilich gestrichen worden. Die be» treffende Schauspielerin, Fräulein Maier, brachte sie aber dennoch auf die Bühne andern Tagö ward sie vor die Polizei beschieden und um 10 fl. gestraft! (Spectalum admissi risuin tencatis amici Q Wie energisch da und dort gegen die Geistlichen eingeschrit-

ten wird, mag daraus ersichtlich sein, daß ein Pfarrer auf dem Schwarzwald bereits um die Summe von 700 fl. gestraft worden sein soll. Derselbe befand sich dieser Tage in Freiburg, vermuthlich um vom Erzbischof eine Entschädigung zu erwirken. In Freiburg heißt es allgemein, Hr. Oberamtmann v. Jagemann, der wäh­rend der Abwesenheit des Hrn. Burger die Stelle des Stadtbirectors versieht, habe sein Amt in die Hände des Regenten niedergelegt, und zwar, wie man erzählt, aus dem Grunde, weil er sich nicht habe entschließen kön­nen, die ihm angesonnene Verbreitung eines im Sinne der Regierung geschriebenen Flugblattes zu besorgen. Die Erklärung des hochw. erzbischöflichen Domcapi- tcls von Freiburg gegen Haiz, welche dieA. A. Z." gebracht hat, ist mit einem Erlaß des Hochw. Hrn. Erz­bischofs der Geistlichkeit mitgetheilt worden. In diesem Erlaß heißt es, daß er der Erzbischof den Hrn. Haiz von seinem Amte suspcndirt undeine Unter­suchung wegen einer andern zur Anzeige gebrachten Sache gegen ibn habe einleiten lassen". Man ist ge­spannt, welches noch diese andere Sache ist, wegen welcher gegen Dr. Haiz eine Untersuchung eingeleitet worden ist.

Kassel, 24. Jan. Ueber den Stand der kurhessi^ schen Verfass u n g s fra g e können dieHamburger Nachrichten" die verbürgte Mittheilung machen, daß die Regierung die Mittheilung der abweichendenErklärung" der Ständekammern an den Bundestag mit einem aus­führlichen Berichte begleitet hat, in dem sie darzuiegen bemüht ist, daß eine Verständigung mit der Ständever- sammlung nicht mehr zu erwarten sei, null daher die Bundesversammlung ersucht, die Garantie derselben schon jetzt und unabhängig von dem ständischen Votum zu ertheilen. Es sollen jedoch in dem politischen Ausschuß der Bundesversammlung dieserhalb Bedenken aufgetaucht sein, und man soll cs für räthlicher erachtet haben, daß die Regierung noch durch theilweiseS Eingehen auf die Wünsche der Stände deren zustimmende Erklärung her- bcizuführcn sich bestrebe. In der von den Kammern vor ihrer Entlassung uiedergesetztcn Commission zur Uebcrwachuug der Verfassung hat man sich dagegen mit der Frage beschäftigt, rb sie nicht auch ihrerseits bei der Bundesversammlung eine Darstellung der Verfas- sniigsaiigelegeuhcit überreichen solle, Dieses jedoch, da hiezu nach § 121 der Verfassungsurkunde jene Com­mission nicht competent erscheint, für bedenklich erachtet. (Die letzthin erfolgte Reise des Ministers der aus­wärtigen Angelegenheiten Hr"- v. Baumbach nach Frankfiut bringt man ebenfalls mit der Vcrfassungs- frage in Verbindung.)

Kassel, 28. Jan. DieKasseler Ztg." bringt in ihrem amtlichen Theil eine Verordnung vom 26. Jan, 1854, die Wiederherstellung der durch das Gesetz vom

1. Juli 1848 entzogenen Jagdgerechtsame betreffend.

Berlin, 27. Jan. Zwischen Hannover und Braunschweig ist unterm 20. December v. I. eine Uebereinkunft wegen der Zoll- und Steuer- verwaltung in verschiedenen braunschweigischen Ge- bietStheilen abgeschlossen worden, wvnach Braunschweig, unbeschadet der landesherrlichen Hoheitsrechte, in den bisher dem Stenervcrciu angeschlossenen Gebietsthcilcn die Verwaltung der Zölle, der Rnbenzuckersteuer, sowie der FabricativnSabgabeii von Branntwein und Bier und der UebergangSabgaben von Branntwein, Bier, Tabak, Wein und Traubenmost und der Salzsteuer, unter nähe­ren Bestimmungen der Hannover'schen Regierung über­läßt. DaS braunschweigische Gesetz vom 23. Februar 1837, den Salzdebit betreffend, soll in jenen Gebiets- lheilen bestehen bleiben, und eS wird die Versorgung derselben mit Salz danach aus hannover'schen Salinen eifolgen. Die Uebereinkunft ist auf die Dauer der zwölf Jahre vom 1. Januar 1854 bis zum letzten December 1865 abgeschlossen und soll, wenn sie nicht vor dem 1. Juli 1865 von dcr einen oder anderen Seite gekündigt wird, auf weitere zwölf Jahre und sofort von zwölf zu zwölf Jahren als verlängert angesehen werden. Eine zweite unter gleichem Datum zwischen Hannover und Braunschweig abgeschlossene Uebereinkunft betrifft die in ihren CommnncubesitzUngcn zu erhebenden indirecten Abgaben. Die Zeitdauer, auf welche die zweite Ueber* ciukunft abgeschlossen worden, ist dieselbe, wie bei der ersten. Die beiden U.bercinkommer schließen sich, in