Nassauische Allgemeine
Mittwoch dell 18. Jamar
1854.
Dte„Raff«uif»k«llgtMtine Zritnn«" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntage au-genommen, tästlich und beträgt der Pränum-r-tionspreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen pofirtguiatio n»nmehr «■ ttr den ganzen Umfang des rburn» und TariS'schen Verwaitunq«be,irkS mit Inbegriff des Postausschlag« 2 st., für die übrigen Länder des deutfch.iisterreichischen PostvereinS, rote für das Ausland 2 st. 24 tr. — Inserate werden Wie Vierwaltim petitjeile ober deren Raum mit S kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung »on W. Friedrich, Langgaffe «S,-uSwäris bei den »ächstgelegcnen Postämtern, zu machen.
Amtliche Nachlichtell.
Verordnung.
WirAdolph,von GottesGna de «Herzog zu Nassau rc. rc. haben beschlossen, die unter dem 8. Juli v. IS. auf unbestimmte Zeit vertagte Ständeversammlung Unseres Herzogthums auf Montag den 30. Januar dieses Jahres wieder einzuberufen.
Mit der Vollziehung dieses Beschlusses, welcher durch das Verordnungsblatt' zu verkündigen ist, haben Wir Unser Staatsministerium beauftragt.
So gegeben Wiesbaden, den 11. Jan. 1854.
(L. S.) Adolph.
Wittgenstein. Lex. Faber. Hadelu. Vollpracht.
Bekanntmachung die zu dem Gesammtzollvereine gehörigen Staaten und Gebietstheile betreffend.
In bem wegen der Fortdauer und Erweiterung des Zoll- und HandelsvereinS zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthum Hessen, den zum Thüring'schen Zoll- und Handelsvereine gehörigen Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und der freien Stadt Franko furt unter dem 4. April 1853 abgeschlossenen Verträge (Verordnungsblatt Nr. 24 vom 3. September 1853) ist im Art. 3 bestimmt, daß in dem Gesammtvereine insbesondere auch diejenigen Staaten inbegriffen seien, welche schon früher entweder mit ihrem ganzen Gebiete oder mit einem Theile desselben dem Zoll- und Handelssysteme des einen oder des andern der contrahiren- den Staaten beigetreten sind, und zwar unter Berücksichtigung ihrer auf den Beitiittsvcrlrâgen beruhenden besonderen Verhältnisse zu den Staaten, mit welchen sie jene Verträge abgeschloffen haben.
Diese Vertragsbestiuunung findet, zur Zeit auf nachstehend genannte Staaten und Gebietstheilc An- Wendung:
1) Mecklenburg • Schwerin, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 2. December 1826 in Beziehung auf seine von Preußen umschlossenen GebietSlheile Rossow, Netzeband und Schönberg;
2) Sachsen-Coburg-Gotha, vermöge seines Vertrages mit Bayern und Württemberg vom 14. Juni 1831 in Beziehung auf das Amt Königsberg;
3) Schwarzburg-Rudolstadt, vermöge seines Vertrages mir Preußen vom 25. Mai 1833 in Beziehung auf seine von Preußen umschlossenen Landestheile;
4) Sachsen-Weimar-Eisenach, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 30. Mai 1833 in Beziehung auf die Aemter Allstedt und Oldisleben;
5) Schwarzburg-Sondershausen, vermöge seines Ver- träges mit Preußen vom 8. Juni 1833 in Beziehung aus die in dem Preußischen Gebiete ein- geschlossenen Theile des FürstenthümS;
6) Sachsen-Coburg Gotha, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 26. Juni 1833 in Beziehung auf das Amt Völkenrode;
7) Hessen-Homburg, vermöge seines Vertrages mit brm Großherzogthum Hessen vom 20. Februar 1835 in Beziehung auf das Amt Homburg;
8) Oldenburg, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 31. December 1836 in Beziehung auf das Fürstenthnm Birkenfeld;
9) Waldeck und Pyrmont, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 9. Januar 1838 in Beziehung auf das Fürstenthum Waldeck und vermöge seines Vertrages mit Preußen und den übrigen Mitgliedern des Zollvereins vom 11. December 1841 in Beziehung auf das Fürstenthum Pyrmont;
10) Anhalt Cöthen und Anhalt Dessau, vermöge ihres Vertrags mit Preußen vom 26. April 1839, be treffend die Zoll- und VerkehrSverhältnissc zwischen den beiderseitigen Ländern;
11) Anhalt-Bernburg, vermöge seines Vertrags mit Preußen vom 11. Juli 1839, betreffend die Erneuerung der Verträge wegen Anschließung der Anhalt-Bernburgischen Landestheile an daS Preu- ßiscke indirecte Steuersystem;
12) Hessen-Homburg, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 5. December 1840 in Beziehung aus das Oberamt Meisenheim;
13) Lippe, vermöge seines Vertrags mit Preußen und ben übrigen Mitgliedern deS Zollvereins vom 18. October 1841 in. Beziehung aus das Fürstenthum Lippe und vermöge seines Vertrags mit Preußen
von demselben Tage in Beziehung auf die Fürstlichen Gebietstheile Lipperode, Cappel und Grevenhagen;
14) Sachsen-Weimar Eisenach, vermöge seines Vertrags mit Bayern, vom 24. Mai 1843 in Beziehung auf das Vordergericht Ostheim;
15) Luxemburg, vermöge seines Vertrages mit Preußen und den übrigen Mitgliedern des Zollvereins vom 2. April 1847, die Fortdauer des Anschlusses des Großherzogthums Luxemburg an das Zollsystem Preußens uub der übrigen Staaten des Zollvereins betreffend;
16) Schaumburg-Lippe, vermöge seines Vertrages mit Hannover vom 25. September 1851.
Auf den Grund besonderer unter den im Eingänge genannten Staaten hierüber getroffener Vereinbarung wird vorstehendes Verzeichniß mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Hannover-Braun^ schweig'schen Kommunion - Besitzungen hinsichtlich aller aus dem Beiträge vom 4. April 1853 herrührenden Rechte und Verbindlichkeiten ebenso betrachtet werden, als wenn sie einen Theil des Königreiches Hannover bildeten.
Wiesbaden, den 6. Januar 1854.
Herzoglich Nassauisches Staatsministerinm.
Wittgenstein.
vdl. BiSmark.
Vekanntmachung
(Patent auf eine Wollkammmaschine.)
Höchster Entschließung zufolge ist dem Hugo Löwenberg zu Berlin auf eine durch Zeichnung und Beschreibung dargestellte neue Wollkammmaschine ein Pa- tent auf fünf Jahre in der Art ertheilt worden, daß während dieser Zeit innerhalb des Herzogthums diese Erfindung ohne Uebereinkunft mit dem Patentträger von Dritten nicht angewendet werden bars.
Es wird dieses Mr-Beachtung dadurch öffentlich besannt gemacht.
Wiesbaden, den 30. December 1853.
Herzogliche Ministerialabtheilung des Innern.
Faber.
vdt. Horstmann.
VeKanutmachung.
(Patent auf eine Verbesserung der Stubenöfen, Heerde und sonstigen Feuerungsanlagen.)
Höchster Entschließung zufolge ist den Anselm Lossen Söhnen auf der Michelbacher Hütte auf eine durch Zeichnung und Beschreibung bargt stellte neue Construc- tion der Stubenöfen, Heerde und sonstigen FeueruugS- anlagen von Friedrich Flor jun. in Augsburg ein Patent auf fünf Jahre in dcr Art ertheilt worden, daß binnen dieser Zeit innerhalb des Herzogthums diese Er- findung ohne Uebereinkunft mit den Patentträgern von Dritten nicht angewendet werden darf.
Zur Beachtung wird dieses andurch öffentlich bekannt gemacht.
Wiesbaden, den 30. December 1853.
Herzogliche Ministerialabtheilung des Innern.
Faber.
vdt. Horstmann.
Dienstnachrichten.
Seine Hoheit der Herzog haben den Hof- Commissär Hoirath Keck zum Hofkammcrrath zu ernennen geruht.
Höchstdieselhen haben dem Oberforstrath Genth zu Dillenburg in Anerkennung seiner langjährigen treu geleisteten Dienste die goldene Verdienstmedaille zu ver- leihen geruht.
Pfarrvicar Dieffenbach von Beilstein ist zum Pfarrvicar in Merzhausen und der Kandidat Kurtz, dermalen in Merzhausen, zum Pfarrvicar in Beilstein ernannt worden.
Lehrergehülfe Todt zu Weinbach ist zum Lehrer an der neu errichteten zweiten Schule zu Schupbach er- vannt und Schulcandidat Demmer von Freienfels mit Verschling der Lehrcrgchülfcnstelle zu Weinbach beauftragt worden. Der mit Versehung der Schulvicar- stelle zu Horressen beauftragte Schulcandidat Hutter ist zum Schulvicar daselbst und der mit Versehung der Lehrergehülfenstelle zu Heddernheim beauftragte Schul- Canbidat H a,u b zum Lehrergehülfeu daselbst ernannt worden.
(Verordnungsblatt Nr. 1 vom 16. Januar 1854.)
Vf „
-è- Die Kirchliche Dewegung.
II.
(Fortsetzung deâ Artikel« in Nr. 308 v. 3)
Der Noth- und Hülferuf an die Kirche nach au*» gebrochenem Aufruhr erscholl nicht vergebens. Die Kirche, ihre Diener und Angehörigen traten furchtlos ein in die durch Feldflüchtigkeit und Kampfuntüchtigkeit ihrer bisherigen Dränger und Verächter kläglich gelichteten Reihen der Vertheidiger der hart bedrängten Throne, eingedenk der von der Kirche nie verkannten Lehre: daß dieselben durch GotteS-Gnade aufgebaut sind. Und wie hoch die Hülfe der Kirche bei Niederwerfung des Drachens der Empörung anzu- schlagen sei, möge klar werden aus dem eben jetzt erschallenden höllischen Aufjauchzen der Gesellen bet Aufruhrs ob der Mißhandlung der Kirche und ihrer Diener, aus deren unausgesetztem teuflischen Schuren des ausgebrochenen Haders, au« berem frechen, von dem ärgsten Hohne und Verachtung des neu zu gewinnenden Bundesgenossen zeugenden Erbieten zur Hülfe gegen die von ihnen mit gutem Grunde als ihren Todfeind gehaßte Kirche.
Der Herr der Welten hat sich damals noch einmal erbarmt, und hat, was der Anfang einer furchtbaren Katastrophe in der Weltgeschichte zu werden schien, zu einer bloßen, wenn auch erschütternden und blutigen Hinweisung auf sein Gericht werden lassen. Die Wetter der Heimsuchung sind zurückgetreten, die gefährlichen Bewegungen sind äußerlich beruhigt, und die beängstigenden Krankheitszcichcn unterdrückt worden. Ist darum das Uebel gehoben? oder doch für eine gründliche Heilung die Cur begonnen? Ist der rechte Weg eingeschlagen, um Glauben, Gottesfurcht und Treue in die Herzen der Menschen zurückzuführen?
Und auch das sollte durch die Revolution und ihr bis znr Stunde -woch andauerndes Wetterleuchten offenbar werden: daß die Dränger und Verächter der Kirche, eben so unfähig wie sie waren zur Bändigung des ausgebrochenen Aufruhrs, es nicht weniger sind zur Schaffung eines gegen dessen Wiederausbruch Gewähr leistenden Zustandes! Erzittern muß man vor der Kurzsichtigkeit derer, die in den übel verhehlten Anschlägen der Bosheit, in den durch die Länder zuckenden Bewegungen, selbst in den gegen die Fürsten erhobenen Dolchen der Meuchelmörder keinen Grund finden, sich in der bequemen Ruhe stören zu lassen, mit welcher sie ebenso wie vor dem Jahre 1848 in die kommenden Tage blicken; erzittern vor be$ Macht der wachsenden Armuth, den Fortschritten des Diebstahls, des Meineides, deS Mordes, deren Opfer die Gefängnisse nicht mehr fassen; erzittern vor der Kaltblütigkeit, mit welcher diese Verbrechen begangen werden, vor der Gleichgültigkeit, mit der man alle diese Erscheinungen an sich vorüber gehen läßt; erzittern endlich vor dem Wahne, der s» tief innere Uebel äußerlich heilen zu können »er* meint; vor der Blindheit, die, statt die gesunden Kräfte zu einen, sie in h eil los er Selbstsucht spaltet! vor der Unduldsamkeit, die in dieser drohenden Zeit die Tiefen confessio- ncllen Hasses zum verderblichen Abgrunde aushöhlt, und die sichere Retterin, die Kirche, mit den Wolken des Mißtrauens umhüllt, ja am liebsten ihre segensvolle Wirksamkeit vernichten möchte, der falschen Mutter vor Salomons Richterstuhl gleich, welche, da das von ihr zur Welt Gebrachte den Keim jähen Todes in sich trug, auch vertilgen will, waS seine Lebensfähigkeit durch fast zweitau- sendjährigen Bestand erprobt hat!
Unsere kranke, schwer kranke Zeit ist ohne Hoffnung, die zu einer überirdischen Heimath Geist und Herz erhebt, mit ihrem ganzen Schwerpunkte in die Sinnewelt versunken; ihr Sinnen und Trachten, ihr Mühen und Arbeiten, ihre Opfer und ihre Begeisterung, ihre Künste und ihre Wissenschaft sind darauf gerichtet. Alles wird man im Irdischen beschlossen und geendet, was darüber hinausgeht, als Schwärmerei, wenn nicht als Wahn und Heuchelei verachtet finden. Daher die Scheu vor jeder Störung in diesem Sinnentaumel und vor jeder Mahnung an das, was droben ist; und daher der Widerwille gegen die Kirche, die Furcht vor der Entfaltung ihrer geistigen Macht, der Aufwand so vieler Künste und Mittel zu ihrer Niederhaltung: daher auch kein Friede mit ihr, eS sei denn unter der Bedingung, daß sie sich